Ebay: Negative Bewertung muss sachlich gerechtfertigt sein

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AG Erlangen zu den Voraussetzungen der Löschung einer negativen eBay-Bewertung

Die Abgabe einer offenkundig sachlich nicht gerechtfertigen negativen Bewertung beim Internetauktionshaus eBay im Rahmen eines zwischen zwei Nutzern zustande gekommenen Kaufvertrags stellt eine vertragliche Nebenpflichtverletzung des Bewertenden dar. Der Bewertete hat einen Anspruch auf Zustimmung zur Löschung der negativen Bewertung aus §§ 280 Abs.1, § 241 Abs.2 BGB. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Erlangen hervor (Urteil vom 26.05.2004, Az.: 1 C 457/04).

Sachverhalt
Eine eBay-Nutzerin wehrte sich gegen eine ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte negative Bewertung. Die Frau hatte bei eBay ein Buch angeboten, dass vom Beklagten ersteigert wurde. Obwohl die Klägerin alle zur Zahlung erforderlichen Daten bei eBay hinterlegt hatte, zahlte der Beklagte erst mehrere Wochen nach Vertragsschluss auf mehrmalige Aufforderung der Klägerin hin. Er bewertete noch vor der Bezahlung die Klägerin mit negativ und dem Kommentar «Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen, sorry!!». Durch diese Bewertung veränderte sich das zuvor positive Bewertungsprofil der eBay-Nutzerin nachteilig. Die auf Löschung der Bewertung gerichtete Klage hatte vor dem Amtsgericht Erlangen Erfolg.

Negative Bewertung muss sachlich gerechtfertigt sein
Das Gericht sah in der streitgegenständlichen Bewertung eine Nebenpflichtverletzung des Beklagten, aus der ein Anspruch der Klägerin auf Zustimmung zur Löschung gemäß §§ 280 Abs.1, § 241 Abs.2 BGB resultierte. Die abgegebene negative Bewertung sei offenkundig sachlich nicht gerechtfertigt gewesen und sie verstoße deshalb gegen das von eBay propagierte Bewertungssystem, dem sich auch der Beklagte unterworfen habe. Dieses Bewertungssystem könne nur dann funktionieren, wenn der Bewertungskommentar eine faire und sachliche inhaltliche Darstellung der Bewertung beinhalte. Fehle dagegen jeglicher Bezug zur Abwicklung des konkreten Kaufvertrages und enthalte die Bewertung statt dessen unsachliche, überspitzte und mehrdeutige Meinungsäußerungen, so liege ein Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit vor, aus dem zumindest in evidenten Fällen ein Löschungsanspruch resultiere. Die Beurteilung des Beklagten sei allein abwertend ohne sachliche Begründung erfolgt und sie sei zudem sehr allgemein gehalten, so dass sie Spekulationen Tür und Tor geöffnet habe.

Löschungsanspruch trotz Möglichkeit zur Gegendarstellung
Das Amtsgericht betonte, dass der Löschungsanspruch im vorliegenden Fall auch nicht dadurch ausgeschlossen ist, dass der Klägerin die Möglichkeit der Gegendarstellung zur Verfügung steht. Eine solche setze nämlich gerade regelmäßig voraus, dass man sich gegen einen konkreten sachlichen Vorwurf in der Beurteilung wehren könne.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 28. Juni 2004: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=120932&docClass=NEWS&from=hp.root
 
Also ich bin dazu übergegangen bei negativen Erfahrungen mit Verkäufern , garnicht mehr zu bewerten. Das hat damit zu tun das ich einmal eine Markenhose bei eBay ersteigert hatte und diese war 100% ig ein sehr sehr schlechtes Plagiat. Die Hose hatte die Grösse 34/32 aber fiel aus wie eine 38/36 . Die Nähte waren schief und krumm und die Knopfleiste hatte nur 4 Knöpfe anstatt 5 . Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und dieser weigerte sich die Hose zurückzunehmen oder mir mein Geld zurück zu überweisen. Daraufhin habe ich ihn natürlich negativ bewertet : "Hose ist Plagiat und entspricht nicht der Beschreibung " .
Es verging kein Tag da hatte ich auch schon die Rachebewertung von diesem Typen. So hatte ich also meine erste negative Bewertung ohne etwas unrechtes getan zu haben. Da ich mal gelesen hatte das Rachebewertungen nicht rechtens sind und ebay in solchen Fällen diese negative Bewertung löscht , habe ich mich an ebay gewand. Schliesslich waren da mehrere Verstösse : Plagiat ( Prdoukte dürfen bei ebay nur angeboten werden wenn man 100% ig die Echtheit garantieren kann , sonst nicht ) , Beschreibung weicht vom tatsächlichen Artikel ab ( Original G-Star Elwood 34/32 entpuppt sich als Plagiat 38/36 ) , Rachebewerung.
Dazu habe ich dann etwa 8 Fotos von der Hose gemacht im direkten vergleich mit einer Original und auf meinen Webspace geladen und ebay die Seite mit meinem Anliegen gemailt.
Zurück kamen immer nur diese Standardmails und ich musste die Erfahrung machen das eBay sich an die eigenen Richtlinien nicht zu halten braucht.
Später konnte ich dann in den eBay Foren nachlesen das ich nicht der einzige war der so ungerecht abgefertigt wurde. Es ist an der Tagesordnung und da ist es dann besser garnicht zu bewerten wenn man verarscht wurde als sich dann noch selbst ein negativ einzuhandeln.
 
Original geschrieben von Soldatek
Also ich bin dazu übergegangen bei negativen Erfahrungen mit Verkäufern , garnicht mehr zu bewerten. Das hat damit zu tun das ich einmal eine Markenhose bei eBay ersteigert hatte und diese war 100% ig ein sehr sehr schlechtes Plagiat. Die Hose hatte die Grösse 34/32 aber fiel aus wie eine 38/36 . Die Nähte waren schief und krumm und die Knopfleiste hatte nur 4 Knöpfe anstatt 5 . Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und dieser weigerte sich die Hose zurückzunehmen oder mir mein Geld zurück zu überweisen. Daraufhin habe ich ihn natürlich negativ bewertet : "Hose ist Plagiat und entspricht nicht der Beschreibung " .
Es verging kein Tag da hatte ich auch schon die Rachebewertung von diesem Typen. So hatte ich also meine erste negative Bewertung ohne etwas unrechtes getan zu haben. Da ich mal gelesen hatte das Rachebewertungen nicht rechtens sind und ebay in solchen Fällen diese negative Bewertung löscht , habe ich mich an ebay gewand. Schliesslich waren da mehrere Verstösse : Plagiat ( Prdoukte dürfen bei ebay nur angeboten werden wenn man 100% ig die Echtheit garantieren kann , sonst nicht ) , Beschreibung weicht vom tatsächlichen Artikel ab ( Original G-Star Elwood 34/32 entpuppt sich als Plagiat 38/36 ) , Rachebewerung.
Dazu habe ich dann etwa 8 Fotos von der Hose gemacht im direkten vergleich mit einer Original und auf meinen Webspace geladen und ebay die Seite mit meinem Anliegen gemailt.
Zurück kamen immer nur diese Standardmails und ich musste die Erfahrung machen das eBay sich an die eigenen Richtlinien nicht zu halten braucht.
Später konnte ich dann in den eBay Foren nachlesen das ich nicht der einzige war der so ungerecht abgefertigt wurde. Es ist an der Tagesordnung und da ist es dann besser garnicht zu bewerten wenn man verarscht wurde als sich dann noch selbst ein negativ einzuhandeln.
bewerten geht ja afaik nur 90 tage oder so..
einfach am letzten tag bewerten..
nicht nett aber immerhin kein risiko..
 
Laut ebay sind es 90 Tage . Aber ich habe auchschon Bewertungen nach über 5 Monaten noch abgeben können . Prinzipiell ist es möglich selbst 1 Jahr nach Ende der Auktion noch zu bewerten.
 
Wenn man das Tool kennt, kann man auch BW nach 90 Tagen abgeben, ohne dass der Geschäftspartner reagieren kann.
 
Wozu spekulieren?
Wenn man eine ungerechtfertigte negative BW erhält, dann kann man dies immer noch bei ebay melden und klären lassen.
 
Wozu spekulieren?
Wenn man eine ungerechtfertigte negative BW erhält, dann kann man dies immer noch bei ebay melden und klären lassen.

Ganz so einfach ist es bei ebay eben nicht(!) So mag es nach aussen hin aussehen, jedeoch genießen die Käufer/Verkäufer ein unterschiedliches Ansehen.

Jemand der gerade mal 10 Transaktionen laufen hatte und sich über einen Powerseller mit 1000 oder mehr Auktionen beschwert, hat von Anfang an schlechte Karten. ebay lebt von den Powersellern, nicht von den kleinen Fischen, demnach ist es auch nicht schwer zu verstehen wer da am längeren Hebel sitzt.

Mir hat ebay mal, nachdem ich einen Powerseller negativ bewertet habe, weil er mir Müll geliefert hat (anstatt Neuware) den Account zeitweilig gesperrt. Da war ich ziemlich sauer.
 
Nur ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Powerseller einem eine ungerechtfertigte negative Bewertung gibt.
 
Nur ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Powerseller einem eine ungerechtfertigte negative Bewertung gibt.

Bist Du sicher? Sobald Du einem Powerseller eine negative Bewertung gibst, kannst Du mit 90%iger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen selbige erwidert zu bekommen.
 
Das ist klar.
Es ist ja auch purer Leichtsinn einem Powerseller eine negative Bewertung zu geben, nachdem dieser noch nicht bewertet hat (in den meisten Fällen positiv).
So reagieren aber nicht nur Powerseller, sondern die meisten ebay Nutzer.
 
Das ist klar.
Es ist ja auch purer Leichtsinn einem Powerseller eine negative Bewertung zu geben, nachdem dieser noch nicht bewertet hat (in den meisten Fällen positiv).
So reagieren aber nicht nur Powerseller, sondern die meisten ebay Nutzer.
ich kenne keinen powerseller der bewertet bevor er bewertet wurde..
 
@madzip

Schau' Dir mal das Bewertungsprofil von TNB_Lueneberg bei ebay an (Meines). Von zehn Bewertungen, die ich abgegeben habe, sind zwei falsch! Statt positiv hätte ich lieber ein Negativ erteilt, habe es mir aber geschenkt, nachdem mir die "Powerseller" mit negativ gedroht haben (außerdem genügte ein Blick in deren Bewertungen um herauszufinden, das sie Jedem Negativbieter ebenfalls ein Negativ gaben).
 
also wenn ich was verkaufe kriegt der jenige die Bewertung gleich wenn dass Geld bei mir da ist. alles andere ist einfach nicht fair.

und solang die Ware dem entspricht was drin steht brauch man sich als Verkäufer ja keine sorgen machen.

mfg
 
Also, ich hatte noch nie eine und habe auch noch nie eine vergeben, aber ich hatte mal eine Neutrale, das ist ja vielleicht eine etwas softere Methode um seinen unwillen zu äußern
 
also wenn ich was verkaufe kriegt der jenige die Bewertung gleich wenn dass Geld bei mir da ist. alles andere ist einfach nicht fair.

und solang die Ware dem entspricht was drin steht brauch man sich als Verkäufer ja keine sorgen machen.

mfg
sehr blauäugig. ich habe gerade erst das gegenteil erlebt...*noahnung*
einen ebay-pranger brauchte es!!!!8-(
 
@freetgy
genau so sehe ich das auch!

ich als verkäufer kann doch nur die zahlungsmoral, höflichkeit und schnelligkeit des kunden bewerten und wenn er eine positive bewertung hat, bevor er die ware hat, dann hat er schon mal ein gutes gefühl, dass alles ok ist.

meine positive bewertung liegt in meiner hand, soll heissen: wenn ich die ware korrekt beschreibe und gute fotos davon mache und anschliessend schnell und gut verpackt mit korrektem porto verschicke (nicht 7 euro kassieren und als maxibrief verschicken)
dann soll mir eine positive bewertung gewiss sein.

wenn jeder wartet bis der andere bewertet können wir uns die bewertungen generell sparen


was soll ich aber in folgendem fall machen:
ich habe mir 3 gebrauchte logitechmause für zusammen 2,99 ersteigert
plus 2,99 porto
die beschreibung war sinngemäss - neuwertig
es war ein foto einer schwarzen "schönen" maus abgebildet
und bekommen habe ich müll
3 "computer-weisse" vergilbte verschlissere und verdreckte teile die als warensendung im umschlag für ich glaube 1,50 euro verschickt wurden.
soll ich für 6 euro eine negative bewertung abgeben? ? ?
sicher nicht!
ich kenne das tool auch womit man nach 90 tagen bewerten kann...aber was ist wenn der verkäufer es auch kennt? ?

es gibt tage da gewinnt man und welche an denen man verliert

cu
maloeze
 
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=285397
Ich habe auch das Problem: Drei Käufer zahlen einfach nicht und reagieren nicht auf Mails.
Eigentlich wäre eine negative Bewertung jetzt angebracht, denn das ist Sinn und Zweck des Bewertungssystems: Den anderen Mitgliedern zu zeigen, wie sich der eBAyer verhält.
Nur weiß ich jetzt schon ganz genau, dass wenn ich die negativ bewerte, ich demnächst eine Bewertung da stehen habe, die zwar nicht gerechtfertigt ist, aber dennoch ein dickes Minus zeigt. Und wer riskiert schon gerne seine 100% positiv?
Es ist mir auch zu blöd, wegen jedem misslungenen Deal gleich nen Rechtsstreit zu starten.

Ebay ist schuld an Scheitern des eigenen Bewertungssystems, da sie sich nicht um jeden Fall einzeln kümmern, sondern nur Standardmails schreiben. Am Ende bin ich der Dumme, weil ich ne neg ative Bewertung habe, die total ungerechtfertigt ist.
Deshalb lasse ich es mit den Bewertungen, bei denen ich beschissen wurde, lieber ganz sein und verkaufe den nicht bezahlten Artikel eben nochmal.
 
Ebay ist schuld an Scheitern des eigenen Bewertungssystems, da sie sich nicht um jeden Fall einzeln kümmern, sondern nur Standardmails schreiben. Am Ende bin ich der Dumme, weil ich ne neg ative Bewertung habe, die total ungerechtfertigt ist.


Genau meine Meinung. Ebay sollte (oder gar muß) sich mehr auch auf einzelne Fälle eingehen und nicht nur die Standard-Mails verschicken. Klar wäre das viel mehr Arbeit, aber da die Jahr für Jahr immer größere Gewinne einfahren sollten die dafür auch mal einige Mitarbeiter mehr einstellen, die sich nur darum kümmern.

Ich hatte vor einiger Zeit meine alte 6600GT verkauft und als DHL Paket frei versendet. Dann schrieb der Käufer, daß er 12 Euro Nachporto an den Paketboten zahlen mußte, weil das Paket angeblich unfrei war. Daher gab er eine negative Bewertung wegen angebl. Portoabzocke, obwohl ich die Paketquittung hatte. Habe dann sowohl den Käufer als auch Ebay deswegen angeschrieben und beiden mitgeteilt, daß ich ja die Quittung habe und die negat. Bew. deshalb völlig unbegründet ist.

Von Ebay kam dann nur die Standard-Mail, daß sie selbst keine Bewertungen ändern/verändern und das ich das mit dem Käufer ausmachen muß (wie gesagt, obwohl ich die Quittung hatte und diese an Ebay faxen wollte) :]

Der Käufer hat dann aber drauf reagiert und die neg. Bew. entfernen lassen (in beidseitigem Einverständnis).
 
Vielleicht sollte man auch nicht immer sone Riesenangst vor einer negativen Bewertung haben. Wenn ich was bei ebay kaufe, dann lese ich mir die Bewertungskommentare durch - zumindest die letzten. Negative Beurteilungen die schon sehr lange zurück liegen interessieren mich da eh kaum. Bei negativen Bewertungen schaue ich mir dann die Auktion und die Gegenbewertung + Kommentare an. So kann man Rachebewertungen eigentlich recht gut erkenne.

"Private" Auktionen oder gar Bewertungsprofile sind für mich ein KO-Kriterium - auch wenn der Verkäufer satte 100% positive Bewertungen hat und das Agebot noch so verführerisch ist.
 
Sicher, wenn man schon 1000 Bewertungen hat, dann tut eine negative auch nicht weh. Aber wenn man gerade erst bei eBay anfängt und dann wegen einer negativen Bewertung nur noch 80% positiv hat, dann ist das ärgerlich.

Zum Glück bin ich schon weit um zweistelligen Bereich, daher macht mir eine negative Bewertung nicht so viel aus, aber den 100% Positivstatus gebe ich ungern auf.
 
Sicher, wenn man schon 1000 Bewertungen hat, dann tut eine negative auch nicht weh. Aber wenn man gerade erst bei eBay anfängt und dann wegen einer negativen Bewertung nur noch 80% positiv hat, dann ist das ärgerlich.

Zum Glück bin ich schon weit um zweistelligen Bereich, daher macht mir eine negative Bewertung nicht so viel aus, aber den 100% Positivstatus gebe ich ungern auf.

Naja, genau das meinte ich ja. Wenn ich was kaufen will, sind mir die 100% nicht sooooo wichtig, wie vielleicht allgemein angenommen wird. Deswegen kann man eine negative Bewertung vielleicht mal riskieren. Es ist ja auch nicht im Sinne der Sache, dass solche Nichtzahler usw. immer ungeschoren davon kommen. Die spekulieren doch genau dadrauf. Wenn sich mehr trauen würden, auch mal ne negative Bewertung zu riskieren, dann würde es sich die "Übeltäter" beim nächsten mal vielleicht überlegen.

Meiner Meinung nach gibt es bei ebay leider zu wenig Möglichkeiten verbal auf solche Dinge zu reagieren. Mit den paar Zeichen die man zur Verfügung hat, kommt man doch nicht weit. Man sollte als Verkäufer auch den Vertrag mit Mitgliedern unter X Bewertungen ablehnen können.
 
Es gibt ja noch ausdrucksweisen ,wie bei Arbeitszeugnissen.
Also positiv bewerten und dann den Text dazu,wie z.B.
Wahre erhalten---------"Wie kann man sich ja denken"
Geld wurde überwiesen--------wann sagt ja keiner.

Was fällt euch noch so ein?
 
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