Wo bleiben die 2TB Festplatten?

Meine Frage war ja wie man den Platz mit legalem Material vollbekommt, gerippte DVDs (die einen Kopierschutz haben) sind nicht legal.


Gruß, Derrick

entschuldigung, wenn ich mir dvds kaufe sind das meine. ende. solange ich die nicht hochlade oder irgendwas anderes mit denen mache, was der industrie oder anderen menschen schadet, ist es doch völlig legitim.
wenn ich in brandenburg auf nem grundstück mit 20km entfernung zum nächsten nachbarn nachmittags um 13:30h den rasen mähe, obwohl ich damit gegen EU-Richtlinie 193820-B12 verstoße, ist mir das auch herzlich egal.

btw: schonmal filme aufgenommen, geschnitten und mehrere versionen erstellt?
fotos hauen nach ner weile auch gut rein. mal davon abgesehen, dass jeder gb gleich nochmal belegt werden muss als backup. 2x1tb sind kein problem mit legalen datein (du kriegst auch mit spielen deine platte voll, von diesem neuen betriebssystem aus dem hause MS mal ganz abgesehen).
 
Ganz ehrlich, mir ist es egal was ihr auf euren Platten bunkert. Meine Frage von der ersten Seite war durchaus ernst gemeint, wo man derart große HD Filme (50 GB) legal herbekommt. (aus reinem Interesse, nicht um irgendjemandem mit dem Zeigefinger zu kommen)
 
Ganz ehrlich, mir ist es egal was ihr auf euren Platten bunkert. Meine Frage von der ersten Seite war durchaus ernst gemeint, wo man derart große HD Filme (50 GB) legal herbekommt. (aus reinem Interesse, nicht um irgendjemandem mit dem Zeigefinger zu kommen)

hab ich auch nicht so aufgefasst. nicht vollständig zumindest.
aber nur als beispiel: hab hier nen ordner mit filmchen und fotos aus der schulzeit => 80gb.


wenn ich kinder habe, wird wahrscheinlich jeden monat eine 1tb platte dran sein, weil ich soviele filme machen werde :w_grins:
 
Ganz ehrlich, mir ist es egal was ihr auf euren Platten bunkert. Meine Frage von der ersten Seite war durchaus ernst gemeint, wo man derart große HD Filme (50 GB) legal herbekommt. (aus reinem Interesse, nicht um irgendjemandem mit dem Zeigefinger zu kommen)
Legal zum Downloaden kaum.

Aber mit gängiger Videoschnittsoftware ist so ein Streifen schnell erstellt. Die Gigabytes kümmert es ja nicht ob im Film James Bond die Welt rettet oder die zweiwöchige Jugendfreizeit 150 Minuten lang gewürdigt wird.
 
Schade, das hätte mich interessiert.

HD Filme gucke ich mir gerne an, aber 90 Euro hab ich gerade nicht für ein Bluray Laufwerk übrig. Ein HD-DVD Laufwerk steht zwar zur Verfügung, dafür gibts ja nur leider keine neuen Filme mehr, weshalb ich mich gerade nach Alternativen umgucke.

Afair wollte Apple nämlich mal per iTunes HD Filme anbieten, was sich aber wohl noch nicht durchgesetzt hat (es gibt zwar HD Material, jedoch keine bekannten Filme sondern eher 5 Min. Streifen)


Gruß, Derrick
 
die machen die platte aber auch gut voll. allein son filmtrailer hat schonmal 250mb, das sind 2-3min.
 
Mit einem 5,25 Laufwerk in doppelter Bauhöhe ließen sich mehr als 10 Platter a 375GB verbauen, sofern es technisch umsetzbar wäre.
 
entschuldigung, wenn ich mir dvds kaufe sind das meine. ende. solange ich die nicht hochlade oder irgendwas anderes mit denen mache, was der industrie oder anderen menschen schadet, ist es doch völlig legitim.

Du weißt schon, das diese Aussage falsch ist.
Die DVDs an sich sind deine, nicht aber der sich darauf befindliche Film. Über diesen hast du beim Kauf ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Mitnichten hast du den Film selber beim Kauf einer DVD /Blu-ray erworben.
Mich wundert nur, das du hier rechtliche Unwahrheiten behauptet, obwohl du es besser wissen solltest oder sogar weißt.
Mir persönlich ist das egal, was jeder so treibt nur hier lesen auch andere, die nicht so bedarft sind und von daher bereitet es mir ein wenig Bauchgrummeln, das hier so stehen zu lassen.
Es wird hier von dir der Eindruck erweckt, das das Kopieren generell erlaubt ist.
Das ist es aber nur insoweit, solange kein Kopierschutz überwunden wird.
Ich kenne aber keine Kauf DVD / Blu-ray, die keinen Kopierschutz haben.
Weiter will ich gar nicht ausführen. ;-)
Ich will hier weiß Gott keine Diskussion lostreten, aber wollte das nicht so stehen lassen, weil es schlichtweg nicht richtig ist (im Sinne von geltendem Recht)

Gemäß § 53 Abs.1 UrhG ist es erlaubt, einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebige Träger vorzunehmen

§ 53 UrhG
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen:

1. Ausnahme: Rechtmäßige Kopiervorlage
Es darf zur Herstellung der Privatkopie keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet werden. Der nach alter Rechtslage bestehende Streit ist somit überholt: Kopien von Dateien aus Online-Tauschbörsen wie Kazaa, eDonkey, etc. sind zukünftig - jedenfalls nach Ansicht der Gesetzesbegründung - nicht mehr rechtmäßig hergestellte Werke, da die Vorlage offensichtlich rechtswidrig ist.

Dieser Zusatz wurde erst in letzter Sekunde im Vermittlungsausschuss eingefügt (vgl. BT 15/1353).

Unter Juristen wird gerade heiß diskutiert, ob angesichts der Worte "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" eine solche Interpretation wirklich zwingend ist. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass jemand zunächst eine legale Privatkopie erstellt und sich erst später entscheidet, diese zum Download freizugeben. Auch wäre die Beurteilung der Herstellung nach dem jeweiligen nationalen Heimatrecht des Download-Anbieters vorzunehmen. Es sprechen daher einige gewichtige Gründe dafür, dass durch die Reform - wenn auch gesetzgeberisch ungewollt - weiterhin die Downloads in Online-Tauschbörsen erlaubt sind.

ABER: Man sollte sich auf keinen Fall auf diesen schmalen Grat begeben. Denn die Gerichte können bei zivilgerichtlichen Entscheidungen durchaus im Wege der Auslegung zu einem entsprechenden gesetzgeberisch gewollten Ergebnis kommen. Lediglich im Strafverfahren dürfte eine solche Auslegung aufgrund des Analogie-Verbots keine Chancen haben.

2. Ausnahme: Kein Umgehung eines Kopierschutzes
Verboten ist zudem nach § 95a UrhG eine private oder sonstige Kopie herzustellen, die nur unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen möglich ist. Da dies inzwischen die Mehrheit der auf dem Markt angebotenen Musik- und Filmwerke betrifft, hebelt somit diese Ausnahme o.g. Grundregel aus und führt damit zu einem faktischen Ausschluß der Privatkopie bei den meisten digitalen Werken.

Als technische Schutzmaßnahmen definiert das Gesetz:

§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Nur kurze Zeit nach Verabschiedung des neuen UrhG wurde schon die Frage heiß diskutiert, ob auch die digitale Aufnahme von analogen Daten eine Umgehung der technischen Maßnahmen ist, z.B. die Aufnahme einer kopiergeschützten Musik-CD über die Computer-Soundkarte. Eine klare Aussage hierzu läßt sich dem neuen Gesetzestext nicht entnehmen. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht. Letzten Endes werden aber die Gerichte zu entscheiden haben, ob diese Konstellationen vielleicht doch von § 95a UrhG erfasst werden.

Ein aktuelles Rechtsgutachten (PDF - 1,5 MB) von Prof. Dr. Bernd Holznagel kommt zu dem Ergebnis, dass § 95 a UrhG verfassungswidrig ist. Es gilt dabei aber zu berücksichtigen, dass dieses Gutachten im Auftrage eines Kopiersoftware-Herstellers enstanden ist.

Die Rück-Ausnahme:
Nach § 95 b Abs.1 Nr. 6 können Werke trotz Kopierschutzes auch weiterhin privat kopiert werden, wenn es sich "um Vervielfältigungen auf Papier oder einen ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt." D.h. die Rück-Ausnahme greift nicht bei digitalen Daten wie Musik- oder Film-CDs. Zu den weiteren Rückausnahmen vgl. u. Frage 5.
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Mit einem 5,25 Laufwerk in doppelter Bauhöhe ließen sich mehr als 10 Platter a 375GB verbauen, sofern es technisch umsetzbar wäre.

Würdest du so einen stromfressenden Klotz wirklich kaufen wollen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Würdest du so einen stromfressenden Klotz wirklich kaufen wollen?
Pro GiB sollte so ein "stromfressender Klotz" aber sparsamer sein, als eine vergleichbar große Zusammenstellung bestehend aus einzelnen Festplatten...
 
Du weißt schon, das diese Aussage falsch ist.
Die DVDs an sich sind deine, nicht aber der sich darauf befindliche Film. Über diesen hast du beim Kauf ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Mitnichten hast du den Film selber beim Kauf einer DVD /Blu-ray erworben.
Mich wundert nur, das du hier rechtliche Unwahrheiten behauptet, obwohl du es besser wissen solltest oder sogar weißt.

Nein, die Aussage ist nicht falsch.
Und ich habe auch keine rechtlichen Unwahrheiten verbreitet, ich habe mich nämlich gar nicht rechtlich geäußert.
 
Willst du uns veralbern?

Zitat: "entschuldigung, wenn ich mir dvds kaufe sind das meine. ende. solange ich die nicht hochlade oder irgendwas anderes mit denen mache, was der industrie oder anderen menschen schadet, ist es doch völlig legitim."

Wenn du DVDs auf deine Platte kopierst (rippst) umgehtst du damit den Kopierschutz, der zu 99,9% auf jeder DVD drauf ist, die es offiziell auf dem Markt zu kaufen gibt. Das ist nach geltendem Recht verboten.

Du verstößt gegen geltendes Recht, also ist es nicht legitim! (lat. legitimus - gesetzmäßig)

Du weißt ganz genau, was um was es geht, also tue doch nicht so blöd und reite hier auf Wortspielereien rum.
 
Zuletzt bearbeitet:
für mich besteht ein bedeutungsunterschied zwischen legal (gesetzmäßig) und legitim (in ordnung, aber nicht notwendigerweise gesetzeskonform).
ich hab gerade nachgeschlagen: in der dudenausgabe, die gerade vor mir liegt, ist diese unterscheidung nicht getroffen. das heißt allerdings noch nichts, zumal es ein ein prinzip der lexik gibt, dass du für den gleichen sachverhalt nicht einfach so 2 verschiedene wörter hast.

ist auch egal, konsens besteht darin, dass es illegal ist. allerdings bin ich nicht derjenige, der gesetze einhält um der gesetze willen. ich bin stärker an meine werte gebunden als an gesetze. vlt. unterscheiden wir uns in diesem punkt.
btw: was arbeitest du eigentlich?
 
4 1TB Platten oder 1 4TB Platte macht erstmal nicht so den Unterschied.

Mit 4 Platten ist die Wahrscheinlichkeit das du Daten durch Defekt verlieren wirst 4x so hoch.
Eben nicht, das Risiko ist nicht ganz 4 mal so hoch...
Ausserdem kann man da dann einfach eine 5. Platte nutzen und statt JBOD oder RAID0 Schwachfug ein RAID5 bauen. Schwups ist die Ausfallwahrscheinlichkeit nur noch im Promillebereich einer einzelnen grossen HD...
Gerade für RAID5 sind kleine HD viel interessanter, da man immer nur die grösse einer HD "verliert".

Allerdings hast du mit 4 Platten höheren Stromverbrauch und ein leicht erhöhtes Risiko weil 4 Motoren und 4x Elektronik im Spiel sind.
Das ist im normalen Ausfallrisiko mit eingerechnet.

OK, du kannst mit 4 Platten Swapfiles auf verschiedene Platten verteilen, das ist ein kleiner Vortiel. Und beim Videoschnitt sind 2 Platten (oder mehr) auch toll, (Einlesen und Ausgeben getrennt) es bringt etwas.
Dafür nimmt man aber doch nicht die Platten auf denen man es später lagert.
Für den Schnitt 2 "kleine" extrem Schnelle HD und für das Lagern dann grosse "langsame", selbst die billigsten reichen zur reinen Wiedergabe von mehreren Dutzend HD Streams gleichzeitig...

Aber ohne ein ordentliches Backup geht es trotzdem nicht und ausserdem musst du natürlich das Glück haben eine gute Plattenserie zu erwischen. ;)

Für de Heimbereich reicht ein RAID5 mehr als aus, da nochmal ein Backup wäre übertriebene Vorsicht.
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EDIT :
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Spiele haben mittlerweile auch 12 GB pro Game. :w_grins:
Wie blauäugig manche sein können. Wenn es den bedarf nicht gibt, wieso verkaufen sich grosse platten denn so gut?

Blauäugig bist eher du.
Die grossen HD sind ja nicht so billig weil sie sich so gut verkaufen sondern weil der Absatz so mies war das man es über den Preis künstlich ankurbeln musste.
Für Normalanwender sind HD über 250GB einfach völlig uninteressant und keiner wollte sie haben.
Sieh die mal die Professional Serien der Hersteller an, über 200GB ist da wirklich selten.

Sicher man kann darauf tausende Bilder seiner Familie speichern -> die sieht sich aber alleine wegen der Menge niemand jemals wieder an! Die interessieren nämlich auch eigentlich niemanden und so passiert das was vor Jahren mit den Dia Sammlungen passierte, entweder in die Tonne oder auf dem Dachboden verstauben...

Oder auch tausende Filme -> da gilt das gleiche, die "vermodern" auf den Platten weil man ja kaum genug Zeit hat die neuen Filme zu gucken, deswegen nimmt man ja meisst überhaupt auf, geschweige denn die alten nochmal...
 
für mich besteht ein bedeutungsunterschied zwischen legal (gesetzmäßig) und legitim (in ordnung, aber nicht notwendigerweise gesetzeskonform).
ich hab gerade nachgeschlagen: in der dudenausgabe, die gerade vor mir liegt, ist diese unterscheidung nicht getroffen. das heißt allerdings noch nichts, zumal es ein ein prinzip der lexik gibt, dass du für den gleichen sachverhalt nicht einfach so 2 verschiedene wörter hast.

ist auch egal, konsens besteht darin, dass es illegal ist. allerdings bin ich nicht derjenige, der gesetze einhält um der gesetze willen. ich bin stärker an meine werte gebunden als an gesetze. vlt. unterscheiden wir uns in diesem punkt.
btw: was arbeitest du eigentlich?


Ich bin Systeminformatiker, aber was tut das zur Sache?
Es ist einfach ein Unterschied, was man im stillen Kämmerlein macht und ob man damit in öffentlichen Foren hausieren geht.
Ich will eben nur darauf hinweisen, das dein Vorgehen nicht gesetzeskonform ist, damit nicht für andere der Anschein erweckt wird, das das rippen (kopieren geht ja nicht, weil Kopierschutz) legal und gesetzeskonform ist.
Nicht mehr und nicht weniger...
Wie ich das moralisch werte und persönlich zu diesem Thema stehe und was ich zu Hause mache, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Alles klar? 8)
 
Also im Highend-Server-Sektor sehe ich eher 2.5" und SSD auf dem Vormarsch, statt solcher Monster.

HP liefert seit ein paar Tagen 300 GB 2.5" SFF mit 10.000 rpm für seine Proliant Server aus. Im Q1/2009 sollen wohl auch die Storage Systeme folgen.

Reine Storage-Anbieter wie EMC² oder Hitachi Data Systems sind schwer dran SSD zu vermarkten.


Solche Storage-Monster haben zwar irre Transferraten, aber wehe man hat Random-Zugriffe..... also für Multi-User Umgebungen absolut ungeeignet.
 
Ein RAID 5 ersetzt keine Datensicherung. Ein RAID 5 schützt nur vor Hardwareausfällen, aber nicht vor Software- oder Anwenderfehlern.

Für HEIMANWENDER ist ein extra Backup mit einem RAID 5 System Dummfug!
Auch dein Argument ist sinnlos weil man JEDE versehentlich gelöschte Datei widerherstellen kann ganz egal ob Absicht oder Softwarebug.
Im Gegensatz zum Kommerziellen Bereich arbeiten nämlich nicht mehrere Leute womöglich noch gleichzeitig am System was die widerherstellungs Warscheinlichkeit nach wenigen Stunden auf unter 90% drücken würde, denn alle modernen Filesysteme nutzen den beim Löschen freiwerdenden Bereich nicht sofort wider, genau aus solchen grünen übrigends.

Ausserdem fallen Software oder Hardwarefehler die Daten verändern üblicherweise erst nach mehreren Wochen auf, solange hat soundso keiner Backups auch da also recht Sinnlos.
 
Auch dein Argument ist sinnlos weil man JEDE versehentlich gelöschte Datei widerherstellen kann ganz egal ob Absicht oder Softwarebug.
Wenn du dich darauf verlassen möchtest nur zu. Mir selbst und wohl auch den meisten anderen wäre das jedoch zu unsicher.
 
Wenn du dich darauf verlassen möchtest nur zu. Mir selbst und wohl auch den meisten anderen wäre das jedoch zu unsicher.
Jo, obwohl ich auch schon des öfteren Dateien so wieder hergestellt habe (mit R-Studio - sehr gutes Programm!), ist das eindeutig zu riskant und ein Backup von sensitiven Daten natürlich Pflicht! :w_zwinker:
 
Samsung F2 mit 500GB ist draußen, als Eco-Platter und lieferbar. Interessiert mich zwar nicht die Bohne, aber geht man davon aus das Samsung die Datendichte pro Platter auf 500GB erhöhen konnte, wärend Seagate und Hitachi bei 375GB rumkrebsen, wäre es bei Samsung möglich mit einem 4 Platter Design ein 2TB Laufwerk zu ermöglichen. Die Samsung Daten scheinen aber über den GZ-Link keinen brauchbaren Inhalt zu liefern, was solls die Platte gibt es schon.
 
Samsung F2 mit 500GB ist draußen, als Eco-Platter und lieferbar. Interessiert mich zwar nicht die Bohne, aber geht man davon aus das Samsung die Datendichte pro Platter auf 500GB erhöhen konnte, wärend Seagate und Hitachi bei 375GB rumkrebsen, wäre es bei Samsung möglich mit einem 4 Platter Design ein 2TB Laufwerk zu ermöglichen. Die Samsung Daten scheinen aber über den GZ-Link keinen brauchbaren Inhalt zu liefern, was solls die Platte gibt es schon.
sorry, aber warum sollten sich hersteller wie seagate oder hitachi ausgerechnet in einem marktsegment verausgaben, wo a) derzeit höhere kapazitäten kaum gefragt sind und b) die margen (um es mal freundlich zu formulieren) im a*s*h sind. wird wohl seinen grund haben, dass die diversen hersteller derzeit massiv auf sparkurs sind.

der bereich mobiler festplatten ist zwar längst nicht mehr so margen-trächtig wie früher, aber immer noch um einiges besser als der bereich der desktop-festplatten. und dort sind seagate und hitachi durchaus konkurrenzfähig ...

datendichte pro fläche (areal density) barracuda 7200.11 mit 1,5tb
277 gbit/in²

datendichte pro fläche (areal density) momentus 5400.6 mit 500gb
394 gbit/in²
 
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