Selbstständigkeit, Gewerbe, Unerheblichkeitsgrenze....[Ratlos!]

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Grand Admiral Special
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Denke das passt hier einigermaßen rein....hat ja auch in gewissen Weise etwas mit Recht zu tun.

Kennt sich hier zufällig jemand mit der Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf einen Fahrradhandel samt anhängiger Werkstatt aus?
Darf ich, wenn ich einen Laden eröffnen würde auch Reperaturen durchführen ohne Meister oder ausgebildeter Zweiradotto zu sein? Bis zu eben dieser Unerheblichkeitsgrenze (imho liegt die bei 20000EUR/p.a.?)?

Also Umsatz des Geschäftes + 20000EUR /p.a. Werkstattumsatz, bzw. max. 1200h Werstattbetrieb/p.a..(?)

Meine Handwerkskammer meinte nein, aber die haben auch irgendwie nicht zugehört und behaarten mit ihrer Reichsdeutschen Art gleich auf diesem Nein. Die verlangten sogar einen Meisterbrief selbst wenn ich nur Fahrwerkstuning übers Internet anbieten will. Vermutlich weil sie schlicht keine Ahnung haben um was es geht, oder keine Lust hatten sich damit zu befassen.
Naja, jedenfalls hörte ich nur Nein, nein, nein...Meisterbrief, sonst Laden dicht!
Seltsam, denn im Netz findet man andere Infos...nun bin ich verwirrt.


Grund für den Gedanken an eine Selbstständigkeit ist folgender,
ich bin schon seit Mai 2005 mehr oder weniger durchgänging ohne feste Anstellung. Und das im IT Bereich.
Nun reicht es mir. Ich mag nicht mehr vom Jobcenter zu zig sinnlosen Fortbildungen geschickt werden, ich mag auch keine Aufstocker-, Aushilfs-, Zeitarbeits- oder 1-Euro-Tätigkeiten mehr. Das bringt nämlich nur die anhaltende Abhängigkeit von dritten und die staatlich subventionierte Versklavung meiner selbst!
Nach etlichen Fortbildungen bin ich so qualifiziert, dass mich niemand mehr einstellen will oder kann, so habe ich zumindest das Gefühl.
In Folge dessen fehlt mir zu meinen tollen Qualifikationen die Arbeitspraxis....die ich aber nirgendwo, bzw. bestenfalls in unterqualifizierten Betrieben/Einrichtungen unter Beweis stellen kann.
Ich habe sogar einen Führerschein gemacht, aber gebracht hat es bisher nix. Grandios oder?! Teufelskreis as it's best!

Das Jobcenter ist leider wenig hilfreich. Auch in Bezug auf ein Gründerseminar. Die meinen glatt ich müsse unbedingt in meinem achsotollen Beruf etwas finden.
"Herr T., Sie haben doch so einen tollen Beruf...das wäre doch schade wenn sie da nix finden!" Blabla!!!

Aber da ich Familie habe, muss langsam mal etwas passieren. Meine Tochter und mein Sohn sind bald in Ausbildung und ich habe keine Lust, dass ihnen von ihrer geringen Ausbildungsvergütung noch etwas an- bzw. abgerechnet wird.
Ich mache mir aber auch nichts vor und weiß das es schwierig ist und einem nichts geschenkt wird. Ich bin Realist genug um zu wissen, dass ich weder reich werde noch das es von allein funktioniert.

Naja, bevor das jetzt hier im Geschwafel über mein Leben untergeht. Hat evtl. jemand ne Idee zur eingangs gestellten Frage?
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht es um Deutschland oder Österreich?
Wobei ich gehört habe das Handwerkskammern wirklich nicht sehr bemüht sein sollen, wenn man nicht Mitglied ist. *suspect*
 
Achso...geht um Deutschland.

Und genau das habe ich auch im Gefühl. Biste nicht eingetragen, wirste sehr abweisend behandelt.
Als wollte man denen die Butter vom Brot klauen.
 
Ein gut gemeinter Rat.

Wenn man selbstständig ist/werden will, ist es mehr als hilfreich, wenn nicht sogar überlebenswichtig, sich Informationen zu beschaffen, was Du ja versucht hast UND diese mit anderen Quellen zu hinterfragen/überprüfen.

In Deinem Fall wäre das einfach, nämlich den, den Du gefragt hast, aufzufordern, die Quelle seines (Geheim-) Wissens oder aber sinnvoller der allgemeingültigen Regelung zu benennen, so daß Du selbst nachlesen kannst.
Diese Institution stellt sich nämlich gern wissend. Man merkt aber beim (beharrlichen) Nachfragen sehr häufig, daß es eher in die Richtung "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" geht.
 
Eine kurze Suche ergab klar, daß die Ausübung der Tätigkeit des Zweiradmechanikers an einen Meisterbrief gebunden ist. Von einer "Unerheblichkeitsgrenze" habe ich nichts gelesen und persönlich halte ich das auch für Unfug. Der Meisterzwang dient hauptsächlich der Sicherheit, beim Zweiradmechaniker dem Leben und der Gesundheit des Radfahrers. Wird das Risiko eines Lenkerbruches dadurch gemindert, daß Du nur gelegentlich Räder reparierst?

Laß' die Werkstatt sein, das wäre mein Rat. Es gibt zwar Möglichkeiten, den Meisterzwang zu umgehen, aber der Aufwand lohnt nur bei entsprechender Größe des Gewerbes.

Die Handwerkskammer vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und für die wärest Du eine Konkurrenz. Die Mitglieder haben eine entsprechende Ausbildung absolviert, was mit erheblichem Zeit- und Geldaufwand verbunden war. Versetze Dich in ihre Lage ...

Anlage A Handwerksordnung
 
Diese Liste kenne ich. Aber klar das aus die das nicht wollen. Ob es rechtlich zulässig ist, da geben sie aber keine Auskunft drüber ;)

Und eben das ist es ja....ich habe von vielen Seiten gehört und auch im Netz gelesen, dass es eine solche Grenze gibt. Auch im Zweiradbereich.
So kann z.b. ein Tankstellenbesitzer auch kleinere KFZ Reparaturen anbieten ohne gleich KFZ Schlosser oder gar Meister zu sein.

Problem ist, ohne Werkstatt kannste so einen Laden vergessen und gleich nen reinen Onlinehandel aufmachen. Dieser lohnt aufgrund der zahlreichen Konkurrenz aber erst recht nicht.

Und mit Verlaub, eine Ausbildung oder gar ein Meisterbrief schützt in keinster Weise vor Unfällen und wessen Sicherheit stellt so ein Brief dar? Verhindert der Meisterbrief einen Lenkerbruch?
Das ich einen Drehmomentschlüssel richtig bedienen kann, habe ich als Schlosser gelernt, ebenso dürfte ich eine höhere Befähigung haben Materialschäden und Werkstoffe richtig zu behandeln oder festzustellen...

Zudem geht es in erster Linie erstmal darum, selbst verkaufte Räder auch selber reparieren zu können.
Und genau das dürfte ich in Augen der Handwerkskammer eben nicht.
Die müsste ich dann genaugenommen zum örtlichen Pfuscher mit Meisterbrief schicken, weil der das ja besser kann.

Mit diesen Betrieben habe ich äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Da werden Gewinde abgedreht, Teile ersetttz die nicht defekt sind, billigster Schrott für das x-fache seines Wertes verkauft usw...Aber solche Betriebe sind ja schützenswert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die liebe Bürokratie. :) Eine entfernte Bekannte wollte über das Internet Kuchen im Glas verkaufen (so als Gag und nette Geschenkidee), aber da sie Informatikerin und keine gelernte Bäckerin war (heißt jetzt bestimmt anders *buck*), durfte sie das schlicht und ergreifend nicht. Sie musste eine Ausnahmegenehmigung beantragen und eine Prüfung ablegen. Das ganze hat Monate gedauert und gut Geld verschlungen. :-/ Dazu kommen noch zig Auflagen wie die Küche auszusehen hat.

Aber das ganze hat halt auch seinen Sinn. Sonst könnte ja jeder auf die Idee kommen und z.B. Fahrräder oder Autos reparieren. Ohne entsprechendes Fachwissen kann das aber schnell gefährlich werden. Und das Fachwissen muss man eben nachweisen, z.B. mit einem Meisterbrief...

Wenn es dir damit ernst ist spricht aber nichts dagegen sich da etwas reinzuhängen. Man muss sich nur bewusst sein, dass das Zeit dauert und Geld kostet. Aber dafür hat man am Ende seinen eigenen Laden, was für viele sicherlich ein kleiner Lebenstraum ist. :)

Gruß,
Max
 
@aalerich:

http://www.buhev.de/2002/10/stehendesgewerbe.html


@Maxefix:

Ja, es ist mir schon seit einiger Zeit ernst damit. Also jetzt nicht unbedingt der Radladen, ich könnte mir auch vorstellen etwas im IT Bereich zu machen. Aber IT ist halt sehr abgenutzt und überlaufen. Deswegen sehe ich da langfristig keine Zukunft für kleine Betriebe.
Im Zweiradgeschäft sehe ich aber noch deutlich Wachstum und durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen auch eine Zukunft, z.B. E-Bikes oder der in Planung befindliche Ruhr-Radschnellweg, welcher sicher kommen wird und die Nachfrage steigern wird (Stickwort Rad-Pendler).

Hinzu käme, dass mein Sohnemann grad ein Praktikum in diesem Bereich macht udn sich gut vorstellen kann auch ne Ausbildung zu machen. Aber das dauert halt noch....
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht doch eigentlich klar drin:
Für das Bestehen eines Nebenbetriebs wird ein Hauptbetrieb verlangt, den der Nebenbetrieb wirtschaftlich ergänzt und der sich klar vom Hauptbetrieb abgrenzen läßt.
Wo ist denn dein Hauptbetrieb? ( für den du eben einen Meisterbrief brauchst ... )

PS, Zur Ehrenrettung zumindest meines Fahrrad "pfuschers " des Vertrauens :

Ich bin von Beruf KFZ-Meister und auch im Gewerbe tätig. Mein bei einem Riesenhändler ( Stadl**) erworbenes Bike ( 10 jahre alt ) nervte mich in letzter Zeit mit grässlichen sporadisch auftretenden Knarzgeräuschen, die ich dem Tretlager zuschrieb. Da ich keine Lust verspürte mir das nötige Spezialwerkzeug , das nur für dieses Tretlager paßt, zu kaufen, hab ich es zum kleinen Meisterbetrieb gebracht, und mich auf dumm gestellt, also nur die Symptome geschildert. Für die Reparatur gab ich im Voraus eine Freigabe zur Erneuerung des Tratlagers, falls erforderlich. ( Wie gesagt, nicht mit dem KFZ-Meisterbrief rumgeprollt..) Abends, bei Abholung dann nur schlanke 25 ocken gezahlt, nö, mussten wir nicht erneuern, ausgebaut, gefettet, festgezogen, mehr war nicht nötig. Fahrrad fährt wieder tadellos. Keine Abzocke trotz erteiltem Blankofreibrief.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre ich Meister, bräuchte es keinen Nebenbetrieb ;)
Bikeladen + Werkstatt = Ein Betrieb

Mache ich aber einen Bikeladen auf und bin kein Meister oder Geselle dann ist es so:
Bikeladen = Hauptbetrieb, Werkstatt = Nebenbetrieb

Im Nebenbetrieb darf ich aber nur geringfügige Umsätze machen oder muss diesen Zeitlich begrenzt betreiben, z.b. 2 Tage pro Woche.
Aber, und das ist das entscheidende, ich kann meinen Kunden auch Reparaturen oder Wartungsarbeiten anbieten.
Dieser Nebenbetrieb ist nur dazu da, um mir den Erhalt des Hauptbetriebes zu ermöglichen. Er soll keine Haupteinnahmequelle sein.


Wäre nach wie vor ein Meister nötig um einen Laden zu eröffnen, wäre diese Regelung komplett überflüssig.
Aber für ein Fachgeschäft muss ich keinen Meistertitel haben. ;)
 
vielleicht können die Dir weiterhelfen http://www.vsf-all-ride.de/Werkstatt.294.0.html

ansonsten machste ja durchaus recht gute Photographieen , ließe sich nicht da vielleicht was machen?

Die Innungen und HWK´s sind allerdings wirklich ein recht maf**... Haufen, der Schutz ihrer
Mitglieder vor Wettbewerb ist ein Hauptzweck von denen... Relikt aus dem Mittelalter
 
So einen Schwachsinn kann es nur in Deutschland geben. Der "Meisterzwang" wurde aus Sicherheitsgründen beibehalten.
Wenn es nun so eine Unerheblichkeitsgrenze gibt, was macht das für einn Sinn? Ob ich 1 Teil oder 1000 repariere, was macht das für einen Unterschied? Da stecken doch nur Geldgründe dahinter.

Wenn ich eine solche Ausbildung machen müsste, könnte ich dem "Meister" wohl mehr beibringen als er mir.
 
Wie gesagt, mit Sicherheit hat das rein garnix zu tun.
Wenn ich nun Gabeln und Dämpfer warte, kann ich das bestimmt 1000x besser als ein Meister der sich hinter seinen 1975er Gazelle versteckt und glücklich ist, keine modernen Räder servicen zu müssen.

Wo steckt da der Sinn?
Aber lt. HWK darf ich ohne Meistertitel ja nichtmal ner Federgabel einen Ölwechsel spendieren.
Von dem ganzen anderen misteriösen Voodoozeugs wie Bremsen und Schaltung einstellen, nen Lenker montieren und ein Laufrad bauen mal ganz abgesehen...
 
Na erstmal danke für den Link zur Unerheblichkeit.

Wenn ich das so lese, ergibt sich kein klares Bild, aber aus meiner Sicht viele Möglichkeiten. Eines stelle ich mal heraus, das Bundesverfassungsgericht:
Die für Dritte bewirkten Leistungen einer Kfz-Reparaturwerkstatt können ... blabla ...des Gebrauchtwagenhandels darstellen
(Es geht also in der Tat nicht um Sicherheit.) Du willst nicht zufällig einen Gebrauchtfahrradhandel eröffnen?

Da niemand nichts genaues weiß, aber natürlich unzählige Fragen dazu bestehen, hat die IHK Köln mutig geschrieben:
Repariert ein Fahrradhändler nebenher Fahrräder, so ist dies zulässig, solange er innerhalb der 1664 Stunden/Jahr bleibt.

Auch angesichts der Tatsache, daß Du gelernter Schlosser bist (und kein Theaterwissenschaftler ... ;D ) würde ich es mal so sagen: Wenn Du das Geld für einen Rechtsstreit hast, kannst Du es versuchen, die Aussichten scheinen nicht schlecht. Gehe aber davon aus, daß die Handwerkskammer Dir das Licht abzudrehen versuchen wird und daß sie darin Erfahrung hat. Ab zum spezialisierten Fachanwalt, wenn Du es wagen willst!

Aber bedenke, daß Du nicht der Einzige bist, der sich Fahrradreparaturen zutraut. Nicht daß am Ende vom Traum der Selbständigkeit nur ein riesiger Schuldenberg bleibt ...
 
Ich kann nur dazu raten, die Aussagen der HWK ernst zu nehmen. Auch, wenn es einem nicht in den Kram passt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind absolut wasserdicht, weil einfach seit Jahrzehnten erprobt. Die Drohung der HWK, den laden wieder zu schließen, ist keine leere Drohung, sondern der übliche Vorgang in solchen Fällen.

Es gibt nun mal in dieser Branche den Meister und auch den Zwang, einen Meister-Titel haben zu müssen, um sich selbständig zu machen. Du kannst natürlich auch einen einstellen. andere Wege gibt es nicht.

Die Geringfügigkeit Deiner Werkstatt-Umsätze ist von vornherein nicht glaubhaft. Du kannst vom Fahrradhandel alleine heutzutage nicht mehr leben, so dass die Kammer automatisch davon ausgehen muss, dass die Werke kein Nebenerwerb ist.

Zumal Du erstmal eine Betriebshaftpflicht finden muss, die sich auf so etwas einlässt.

Letztlich halte ich es schon für etwas naiv, wenn der chancenlose ITler meint, jetzt mal eben einen Fahrradladen eröffnen zu wollen. Das kann eigentlich nur schief gehen. Allein das Thema Ware (und deren Bezahlung bzw. deren Bezug) wird der Sache schnell den Garaus machen. Für einen kleinen Fachhandel mit sagen wir mal 100qm plus Werkstatt braucht man locker mal zwischen 200 und 500 Tsd. (!!!) Euro nur für die Erstbestückung, der Werkstattausstattung, Mietcourtagen, Maklergebühren, Eröffnungsmarketing, Löhne, Ladenbau, Renovierung und, und, und.... Ein gutes E-Bike kann locker schon mehrere Tausend Euro kosten und Du brauchst ja etwas Auswahl für Deine Kunden, oder?

Selbst wenn Du einen Meister hättest, den Du mit ins Geschäft holen könntest, glaube ich kaum, dass Dir jemand diese Summen leiht. Denn fachliche Kompetenz des GFs ist dafür die Grundvoraussetzung. Und damit meine ich nicht, ob Du eine Wartung an einem Fahrrad machen kannst, sondern wir reden hier über die Dinge, die man in der Geschäftsführung so tagtäglich tut (Lieferanten, Kunden, Personal, Marketing, Bilanzen, BWAs, Steuern etc.).

Also renn bitte nicht in dein Unglück. Rede mal mit Leuten, die so was jeden Tag machen.
 
@Charlie, mich wunderts nicht, dass bei sowas mal wieder negative Stimmung gemacht wird. Wenn alle so denken würden gäbe es heute wohl weder Facebook noch google von Apple und MS gar nicht zu reden. Warum müssen bei sowas immer die Schwarzmaler angekrochen kommen.

Hier hatte das Fahrradgeschäft Anfang der 90er geboomt, danach war nicht mehr viel los. Nun scheint wieder Schwung wieder zu kommen wegen steigendem Umweltbewusstsein ... .

Von den Kammern wird wohl nicht viel brauchbares kommen, außer man passt in deren Profil. Kann mich noch gut erinnern als die Handwerkskammern gegen Computerschrauber los gingen und hier einen Meister einführen wollten. Zum verlegen von einem popeligen Netzwerkkabel braucht es dann einen Elektriker. Ich würde mal den Besuch einen Fachanwalts und Steuerberater probieren. Es gibt mittlerweile in vielen Handwerksberufen sehr viele Nicht-Meisterbetriebe .
 
@Charlie....

Mal eben nen Laden aufmachen wäre das bestimmt nicht. Und ich gehe ganz bestimmt nicht naiv an die Sache ran.
Die Masche die die HWK da durchzieht ist absolut Wasserdicht und erprobt, weil sich genug Lobbyisten zusammengetan haben. Das heißt aber nicht, dass es rechtlich problematisch wäre.
Die HWK müsste mir ja auch erstmal nachweisen, dass der Nebenbetrieb nicht unter die Unerheblichkeitsgrenze fällt. Und solange ich ordentlich abrechne und Belege vorweisen kann, können die garnix.
Ich habe jetzt schon von vielen Seiten gehört, dass es die HWK immer gerne versucht solche Pläne von Nicht-Meistern erstmal im Keim ersticken zu wollen.

@Crazy:
Ja...die Story mit dem Versuch Meisterpflicht zu etablieren kann ich gut erinnern. Ein Glück das die damit nichtmal ansatzweise ernstgenommen wurden.
 
Also,
mir gehts nicht um "schlechte Stimmung" o.ä. Nur wenn ich höre, dass ein Existenzgründer ohne entsprechenden Befähigungsnachweis und gegen die ausdrückliche Ansage der HWK plant, einen Handwerksbetrieb zu eröffnen, dann würde ich gerne den Betreffenden (liebevoll) an den Schultern packen und solange durchschütteln, bis er zur Besinnung kommt. Er hat nämlich offenbar keine Ahnung, welch dämonischen Kräfte er da freisetzt.

In der Praxis ist es ganz einfach:

1. Du eröffnest Deinen Laden
2. Die HWK besteht auf Eintragung in die Handwerkerolle und schickt Dir eine erste Ordnunsgwidrigkeitenanzeige - meist in Höhe von 10.000 Euro.
3. Die HWK gibt Dir zwei Wochen Frist, die Eintragung in die Handwerkerrolle nachzureichen. Zeitgleich gibt Sie die OWi in die Vollstreckung und informiert das Gewerbeamt und das Finanzamt.
4. Der Gerichtsvollzieher pfändet Dir für 10.000 Euro Ware zzgl. Gebühren. Das Gewerbeamt untersagt Dir das Weiterführen Deines Gewerbes. Das Finanzamt widerruft alle bei der Geschäftsgründung zurückerstattete Umsatzsteuer, also sagen wir mal weitere 20 bis 50 Tsd. Euro.
5. Die HWK stellt durch Augenscheinnahme fest, dass Dein Laden noch immer da ist und erhöht die OWi auf sagen wir mal 50.000 Euro. Zeitgleich geht sie jetzt vor Gericht und erwirkt eine einstweilige Verfügung. Am nächsten Morgen schließt die Polizei für Dich ab. Beide OWis (einmal 10 und einmal 50 Tsd. Euro) sind natürlich fällig und noch zu zahlen, falls bis dahin nicht erfolgt.

Und das willst Du - ja, wofür genau eigentlich - riskieren? Dann mach mal.

Vorschlag zur Güte: Du suchst Dir prof. Hilfe. Lass Dich beraten, denn auch das macht die HWK. Was Du da vor hast, ist ein komplexes Geschäftsmodell in einem sich ständig verkleinerndem Markt (stationär zumindest). Der Wettbewerbsdruck ist hoch und die zu erwartende Umsatzrendite wahrscheinlich minimal. Du hast wahrscheinlich keinerlei Startkapital, kannst keine Kapitalgesellschaft gründen (GmbH) und haftest also selbst und vollständig für alle Fehler, die man da so machen kann.

Mir wäre an Deiner Stelle schlicht das Risiko zu hoch. Ich würde Dir auch kein Kapital für so ein Experiment geben - nicht, weil ich Dich nicht leiden könnte, sondern nur, um dich vor Dir selbst zu schützen. Sorry!
 
LOL...die Handwerkskammer besteht schon auf Eintragung wenn ich nur einen Laden ohne Werkstatt aufmachen möchte.
Wobei mir da irgendwie nicht einleuchtet wie Real & Co dann Fahrräder verkaufen können. Und das rechtlich absolut unbedenktlich.
Eintrag in die Handwerkerrolle wofür? Für einen Einzelhandel? Dann dürfte es wohl keinen einzigen Onlinehandel für Bikes, geschweige denn im Supermarkt/Baumarkt erhältliche Biketeile geben. Denn deren Inhaber müssten ja alle einen Meister einstellen oder selber nen Brief haben.

Soviel also zu deren Kompetenz ;)

Lies Dir bitte entsprechende Urteile dazu durch. Selbst wenn sie wollen können sie kein Geschäft dichtmachen, nur weil man nebenher dreimal die Woche Kundenräder umbaut.
Genau dafür ist die Regelung mit diesem Unerheblichkeitskram doch getroffen worden...

Nochmal, mir liegt es fern Hauptbetrieblich eine Werkstatt zu betreiben. Die soll nur dazu dienen verkaufte Räder nach Kundenwunsch umzubauen oder bei mir gekaute Teile an Kundenrädern zu montieren, evtl. mal einen Schlauch flicken oder Reifen wechseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind absolut wasserdicht, weil einfach seit Jahrzehnten erprobt.
Das, was ich bisher gesehen habe an Gesetzen und qualifizierten Aussagen ist sowas von schwammig, daß ich die Formulierung "wasserdicht" nicht nachvollziehen kann. Oben hab' ich zitiert, daß das Bundesverfassungsgericht für den Gebrauchtwagenhandel sein ok gegeben hat. Wie kannst Du da beim ja sehr ähnlich gelagerten Fahrradhandel von "wasserdicht" sprechen?
2. Die HWK besteht auf Eintragung in die Handwerkerolle und schickt Dir eine erste Ordnunsgwidrigkeitenanzeige - meist in Höhe von 10.000 Euro.
Das können sie doch auch gern machen. Die Frage ist nur, ob das auch rechtens ist.
Lass Dich beraten, denn auch das macht die HWK.
LOL...die Handwerkskammer besteht schon auf Eintragung wenn ich nur einen Laden ohne Werkstatt aufmachen möchte.
Kannst Du Dir das schriftlich geben lassen? Wenn die Kammer schriftlich grob unsinnig berät, man ihr bewußtes Lügen nachweisen kann, das wäre schonmal nicht schlecht.

Dennoch:
Was die sonstigen Bedenken angeht, teile ich Charlies Sicht.
... jetzt mal eben einen Fahrradladen eröffnen ... Das kann eigentlich nur schief gehen.
Wieviele Räder mußt Du denn täglich verkaufen? (Ich will ehrlich sein und sage, daß ich annehme, daß Du diese Frage nicht wirklich beantworten kannst.)
 
LOL...die Handwerkskammer besteht schon auf Eintragung wenn ich nur einen Laden ohne Werkstatt aufmachen möchte.
Wobei mir da irgendwie nicht einleuchtet wie Real & Co dann Fahrräder verkaufen können. Und das rechtlich absolut unbedenktlich.
Eintrag in die Handwerkerrolle wofür? Für einen Einzelhandel? Dann dürfte es wohl keinen einzigen Onlinehandel für Bikes, geschweige denn im Supermarkt/Baumarkt erhältliche Biketeile geben. Denn deren Inhaber müssten ja alle einen Meister einstellen oder selber nen Brief haben.

Soviel also zu deren Kompetenz ;)

Lies Dir bitte entsprechende Urteile dazu durch. Selbst wenn sie wollen können sie kein Geschäft dichtmachen, nur weil man nebenher dreimal die Woche Kundenräder umbaut.
Genau dafür ist die Regelung mit diesem Unerheblichkeitskram doch getroffen worden...

Nochmal, mir liegt es fern Hauptbetrieblich eine Werkstatt zu betreiben. Die soll nur dazu dienen verkaufte Räder nach Kundenwunsch umzubauen oder bei mir gekaute Teile an Kundenrädern zu montieren, evtl. mal einen Schlauch flicken oder Reifen wechseln.

Gerne auch von mir noch einmal: Es spielt keine Rolle, durch welche Gaukelei Du Dich im Recht siehst. Die HWK wird das nicht einsehen (darf sie auch gar nicht), und Dir fehlt der lange Atem, um es drauf ankommen zu lassen. Hast Du auch nur die geringste Idee davon, was allein Anwälte und Gerichte in solch einem Fall kosten? Zumal man niemals nicht eine Existensgründung auf derart wacklige Füsse stellen sollte.

Weiterhin bist Du nicht Real & Co. Das sind prof. Einzelhandelsbetriebe. Und keine verkappten Zweirad-Werkstätten. Und selbst diese sichern sich ab, indem sie sehr, sehr häufig entsprechende Meisterbriefe mit Ihren Mitarbeitern einkaufen. Ein "normaler" Real hat immer einen Meister dabei, den man bei Streitigkeiten mit der HWK vorzeigen kann.

Was Du nicht verstehen willst, ist, dass bei Deiner geplanten Geschäftsgröße AUTOMATISCH von einem Werkstattbetrieb ausgegangen wird, weil so ein Laden anders einfach nicht zu führen ist.

Und noch eine Anmerkung am Rande: Wozu machen denn so viele Menschen Ihren Meisterbrief in Deutschland? Damit Du kleiner Quereinsteiger all das auch ohne 6-jährige Ausbildung (Lehre+Meister) auch darfst? Wohl eher nicht....
 
Rechtliche Fragen hin oder her.

Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber denkst du wirklich, dass du genug Kunden binden kannst, um auch nur die Miete für die Ladenfläche zu bezahlen? Ich komme aus einer knapp 100.000 Einwohner-Stadt mit hohem Radfahrer-Anteil und kenne dort jeden Radladen, der innerhalb der letzten 10 Jahren existierte und teilweise noch existiert. Keiner von denen konnte mit halbwegs ehrlichem Geschäftsgebahren bestehen.

Ja, die "guten" Läden sind recht schnell pleite gegangen. Die Preise dort waren schon höher als Internet-Versandhandel, aber noch nicht absurd. Reparaturen und Beratung waren gut - nicht mal ein Jahr gehalten.

Ein anderer Laden besteht schon seit Jahren durch sehr hohe Preise, Pfusch-Reparaturen (geht halt schneller -> billiger) und immer mal wieder auch kleinen Betrug am Kunden. Ich hatte mein Rad dort einmal reparieren lassen und bekam es praktisch defekt zurück, was ich aber erst beim ersten Bremsen bergab bemerkte, Ergebnis war sogar ein kleiner Unfall, bei der anschließenden Untersuchung des Rades mit Fachmann war klar, dass hier Teile abgebaut und durch billigere ersetzt worden waren und einige einfach ganz fehlten, das ganze aber gut kaschiert. Da der Laden unter dem "Schutz" der HWK steht, kann man aber nicht wirklich rechtlich dagegen vorgehen, alleine schon wegen der schwierigen Beweislage.

Ein weiterer Laden war auf Einfuhr von Billig-Imitaten und Steuerhinterziehung spezialisiert, auch hier reichte das Geld wohl trotzdem kaum.

Wie gesagt, ich weiß nicht, wie es in deiner Gegend aussieht, aber insgesamt ist das ein hartes Geschäft. Preislich und qualitativ zu bestehen ist schon schwer genug, ohne dabei pleite zu gehen. Ohne den Meisterbrief wird es dann noch schwieriger werden, einen Vertrauensvorschuss der Kunden zu bekommen.
 
Kein Kunde fragt nach einem Meister. Der holt sich Erfahrungen über Bekannte, dass geht alles über Empfehlungen. Die komplett Ahnungslosen gehen wahrscheinlich eher in ein möglichst großes Geschäft weil sie denken das das besser sei.

Imitate habe ich bis auf Rahmen noch nichts gesehen. Die Chinesen spezialisieren sich da eher auf Carbon. In dem Preissegment würden Fälschungen aber sofort auffallen.
 
600k einwohner, mit den ganzen pendlern im ruhrgebiet sinds zur geschäftszeit noch deutlich mehr.
der laden wäre zentral gelegen mit sehr guter verkehrsanbindung, parkplätzen + nahe gelegenen ausflugszielen und viel grün drum herum. auch das städtische radwegenetz ist relativ gut ausgebaut.
die geplante trasse des ruhrradschnellweg führt in direkter nachbarschaft vorbei, insofern wären auch potentielle e-bike kunden und pendler zu erreichen.
die messe mit jährliche bikemesse ist gemütliche 10 radminuten entfernt.

hier gibt es schon ein paar radläden, aber nur wenige die wirklich kompetent sind. einer ist am anderen ende der stadt, einer einige kilometer entfernt im stadtkern und die anderen paar die was taugen sind betagte, über die stadt verstreute zweirad-buden aus den 70ern. die machen aber hauptsächlich an fichtel & sachs rum.
niemand von denen macht service von federgabeln und dämpfern...
die nächsten die so etwas anbieten wären dann in bochum und dortmund. und selbst dort wird das meiste zum hersteller geschickt.

und btw., diese unerheblichkeitskacke ist keine gaukelei....das hat sogar die HWK Köln bestätigt und hateinem bikehändler die nebenbetrieblich geführte werkstatt erlaubt.
ich frage mich was daran so schwer zu verstehen ist. die werkstatt wird max. 2-3x pro woche für ein paar wenige stunden laufen. mehr ist auch bei den mitbewerbern, bis auf einen in der nähe nicht drin.
und wo steht, welche geschäftsgröße angestrebt wird? es soll ein laden werden, der meinen unterhalt sichern kann. wenn ich mehr wollte, würd ich einen auf franchise mit ZEG machen.
und selbst bei denen kannste ohne meister zu sein einsteigen ;)


"Mit Entscheidung vom 31.3.2000 hat das Bundesverfassungsgericht das grundsätzliche Verbot für Händler gelockert, Handwerksarbeiten durchzuführen. Das BVG hält die Vorschriften der Handwerksordnung weiterhin für verfassungskonform. Die sogenannte Ausnahmevorschrift in §3 der Handwerksordnung muß jedoch nach Ansicht des BVG „grundrechtsfreundlich“ ausgelegt werden, weil die Handwerksordnung „empfindliche Eingriffe“ in die Berufsfreiheit enthalte. Der §3 sagt aus, daß eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht notwendig ist, wenn der Gewerbebetrieb die Handwerksarbeiten nur in unerheblichem Umfang ausübt oder wenn es sich um einen Hilfsbetrieb handelt. Unerheblich ist insofern eine Tätigkeit, wenn sie während eines Jahres den durchschnittlichen Umsatz und die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte arbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerkszweiges nicht übersteigt oder wenn unter anderem handwerkliche Arbeiten zur gebrauchsfertigen Überlassung üblich sind... oder auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht beruhen.
Kommentar EHV: Die Entscheidung des BVG ist insofern als außerordentlich erfreulich anzusehen, weil Handwerkskammern und Handwerksinnungen immer wieder versuchen, klassische Serviceleistungen des Einzelhandels als Handwerksleistungen zu klassifizieren und damit eine Eintragung in die Handwerksrolle erzwingen wollen."

von einem bikehändler (ohne meisterbrief!) aus nem anderen Forum:
Noch einige Infos, um diversen Falschinformationen hier an dieser Stelle mal zu widersprechen, übrigens auch alle rechtlich abgesichert und einer Überprüfung durch andere Stellen sicherlich standhaltend:
- auch ohne Meisterbrief dürfen Komplettbikes aus der Kiste gezogen, komplettiert und verkauft werden, ohne dass ich mich strafbar mache (...gebrauchsfertige Überlassung...)
- auch ohne Meisterbrief darf an Bremsen gearbeitet werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Legitimation seitens des entsprechenden Herstellers, dessen Vorschriften dazu genau zu befolgen sind. Auch müssen entsprechende Schulungsnachweise des entsprechenden Herstellers vorliegen, am besten über einen längeren Zeitraum (bspw. jährliche Schulung)
- "Für den Zusammenbau von genormten oder exakt spezifizierten und vorgefertigten Bauteilen ist keine Eintragung in die Handwerksrolle nötig." (Auch das ist so richtig). Jetzt fragen wir uns, aus was denn eigentlich ein Laufrad oder ein komplettes CustomMade Bike besteht? Richtig - aus ebendiesen Teilen. Auch da ist man als Nicht-Meister immer noch legal unterwegs, sollte aber auch hier sicherheitshalber entsprechende Schulungsnachweise und Hersteller-Legitimationen vorweisen können.


aber gut...lassen wir das.
 
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