WC verkauft (über eBay), stark beschädigt angekommen - wer kommt für Schaden auf?

Txxxxs

Grand Admiral Special
Mitglied seit
26.07.2004
Beiträge
2.421
Renomée
32
Hallo,

mein Onkel führt einen Sanitär- und Spenglerei-Meisterbetrieb, hatte sich vor Jahren zum Eigenbedarf ein Tiefspül-WC kommen lassen, das er jedoch letztlich nicht verbaute und seitdem im Lager herumstand. Dieses habe ich vor gut fünf Wochen in seinem Auftrag über mein eBay-Konto verkauft, er hat es - leider in meiner Abwesenheit - angeblich ausreichend verpackt (-> fester Karton rundum mehrlagig, auf einer Seite Styroporteile; ähnlich wie die Lieferungen durch Sanitär-Fach-Speditionen) und gemeinsam brachten wir es zum Hermes PaketShop; ich klebte vorher den ausgedruckten Paketschein auf, mein Onkel schrieb mit dickem Stift auf alle Seiten sowas wie "Zerbrechlich!" (den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr).
Das WC kam laut Hermes Sendungsverfolgung am Freitag, 28.08., beim Empfänger an, am darauffolgenden Sonntagabend schrieb mir dieser, dass er erst heute nach Hause gekommen wäre und feststellen musste, dass das WC defekt bzw. zerbrochen angekommen wäre, die Verpackung wäre unbeschädigt, jedoch an einer Seite unzureichend. Am Tag darauf bekam ich auch ein paar Bilder zugeschickt, auf denen sehr wahrscheinlich das verkaufte WC (identifiziert durch den Aufkleber bzw. den Nummern sowie den "Falten" in der Klebung) mit der Verpackung, die unbeschädigt aussieht, zu sehen ist - das WC ist auf der Seite, die lediglich auf (mehrlagigem) Karton "stand", auf der gesamten(!) Breite beschädigt, diverse, auch größere Teile sind abgebrochen, meiner (laienhaften) Ansicht nach müssen hier große Kräfte gewirkt haben, ob ein Herunterfallen aus einer Höhe von 100 cm dafür ausreicht, würde ich bezweifeln. Bei der beschädigten Seite handelt es sich im Übrigen um die Wand-Seite, also der Seite, die bei montiertem WC zur Wand zeigt bzw. gegen diese presst (und schon aus diesem Grund einiges aushalten können sollte?).

Ich stehe nun zwischen den Fronten - zum einen mein Onkel, der solche Teile verbaut, sie geliefert bekommt, selbst durch die Gegend fährt und das WC seiner Meinung nach ordnungsgemäß verpackt hat, zum anderen der Käufer, der irgendwie darauf beharrt, dass es auf einer Seite nicht richig verpackt gewesen wäre und darüber hinaus betont, im gleichen Zeitraum von einem anderen Verkäufer ein WC bekommen zu haben, das deutlich mehr "Polster" hatte.
Laut meiner Recherche geht gemäß § 447 BGB bei einem Privatverkauf das Risiko durch Abgabe beim Versandunternehmen auf den Käufer über, also schrieb ich diesem, er solle doch bitte eine Schadensmeldung bei Hermes machen ... und er antwortete, dass ich das bitte machen sollte. Da ich ohnehin den Quittungsbeleg dafür habe, dazu alle anderen nötigen Informationen (+ Bilder vom Empfänger), übernahm ich das, füllte alles detailliert und so gut es geht aus, schickte es ab und nach rund zwei Wochen meinte Hermes, dass für eine unzureichende Verpackung keine Haftung übernommen werden könnte. Die Außenverpackung wäre nicht beschädigt, weiterhin "eine bei der Zustellung zusammen mit dem Kundenbetreuer erstellte und gegengezeichnete Schadenmeldung wurde nicht eingesendet."

Heute hat der Käufer auch noch einen eBay-Fall eröffnet und fordert die komplette Rückerstattung, d. h. Kaufpreis + Versandkosten und notiert hierzu, dass mittlerweile eigentlich genügend Zeit für die Rückerstattung vergangen wäre.

Ich bin mir sicher, dass das WC bei Abgabe im PaketShop in einwandfreiem Zustand war, als Zeuge könnte ich ggf. meinen Onkel heranziehen, Beweisfotos stehen mir dagegen nicht zur Verfügung. Dass der Käufer das WC erst gut zwei Tage nach Erhalt (laut Hermes-Status) ausgepackt und den Schaden festgestellt hat, dürfte legitim sein, allerdings stellt sich die Frage, was in diesen zwei Tagen geschah - wer nahm das Paket an, wie ging derjenige damit um? Vielleicht erfolgte die Beschädigung erst zu diesem Zeitpunkt oder wurde vom Empfänger selbst verursacht und er versucht dieses Missgeschick auf die möglicherweise unzureichende Verpackung abzuwälzen? Ich möchte ihm allerdings nichts unterstellen, schließlich hat er rund 2000 eBay-Bewertungspunkte. Hermes sieht sich nicht in der Pflicht, den Schaden zu begleichen, auf meinen Widerspruch wurde bisher (nach gut 1,5 Wochen) nicht reagiert; hinsichtlich der Verpackung würde ich meinem Onkel als Fachmann vertrauen, allerdings räumte er ein, dass eine Fach-Spedition vermutlich sorgsamer mit solchen Sendungen umgeht.

Ich möchte mich wegen gut 80 Euro (Kaufpreis) nicht langwierig herumstreiten und suche eine für beide Seiten vernünftige Lösung, daher tendiere ich momentan zu 50:50, d. h. ich rückerstatte 50 % des Kaufpreises - sofern der Käufer einverstanden ist. Wäre das (auch rechtlich) in Ordnung?
Was würdet ihr in diesem Fall und an meiner Stelle machen?
 
Das ist schwierig zu beurteilen da wir nicht wissen wie das verpackt worden ist. Es kann aber schon vorkommen das so Paket im ungünstigsten Fall mal 2m tief fällt und wenn das entsprechend schwer ist, sind Beschädigungen kein Wunder. Vor allem wenn dann nur Karton drumgewickelt ist.
Die Versender berufen sich meistens darauf das es nicht ausreichend verpackt ist.
 
Hallo,


der Gröbste Fehler den ihr gemacht habt war der


„gemeinsam brachten wir es zum Hermes“


Die wenigen gesparten € sind den Ärger nicht wert den man sich mit Hermes einhandelt.


Gruß
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kann aber schon vorkommen das so Paket im ungünstigsten Fall mal 2m tief fällt [...]
Soweit ich mal in irgendwelchen AGB gelesen habe, sollte (oder muss) ein Paket so gut verpackt bzw. die Ware gepolstert sein, dass es aus einer Höhe von 1 m herunterfallen kann.
Wenn ich mich nicht täusche, wog das Paket um die 17 kg - wie willkürlich muss man mit diesen Dingen umgehen, damit sie überhaupt aus solchen Höhen herabfallen können?

Im Gegensatz zu z. B. Geschirr dürfte ein WC doch weit massiver sein und damit umso mehr aushalten? Ich würde es ja verstehen, wenn eine Ecke abgebrochen wäre ... aber die halbe Seite über die ganze Breite hinweg ... selbst wenn sie nur durch 2-3 Lagen festen Karton (jeweils vielleicht 5-8 mm dick), der damit ja auch einen gewissen Puffer und eine bestimmte Festigkeit aufweist, geschützt ist? Ich weiß es nicht ... *noahnung*
.
EDIT :
.

@Tirell
An Hermes reizt eben das zulässige Gewicht - fast jede (oder jede?) Paketklasse erlaubt bis zu 25 kg, was bei DHL, die ich sonst auch bevorzuge, ordentlich mehr kostet. :(
 
...
Hermes ist dafür bekannt die Sendungen sehr grob anzubacken, völlig zerstörte Wahre ist keine Seltenheit. Braucht Hermes auch nicht zu Jucken weil ihre AGB so ausgelegt sind das eine Wahre NIE ordnungsgemäß verpackt ist...

Und das kannst Du beweisen? Ja? Wenn nicht sei vorsichtig mit solchen Aussagen.

Diese Aussage könnte pauschal auf jeden Paketdienstleister passen.
Lies Dir die entsprechenden Stellen zur sachgemäßen Transportverpackung bei DHL, DPD, GLS, UPS etc. etc. durch.
Im Zweifelsfall kann die Verpackung bei jedem Dienstleister als nicht Sachgemäß ausgelegt werden und der Versender schaut in die Röhre.

Und ein Tipp am Rande.
Backen und Wahre ist was anderes als packen und Ware.
 
Wobei man bei den meisten Versendern nicht mal schnell und einfach Angaben zur Fallhöhe und Co findet.....die reden sich da alle raus ;)
 
Selbst nie gesehen aber man hört da ja so Stories beim verladen wie "schnell Tür auf vom LKW und in Deckung gehen wenn alles rausfällt auf die Rampe". Und so ein LKW ist ziemlich hoch. Oder das die Sachen wo zerbrechlich drauf steht dann nochmal extra ne Sonderbehandlung bekommen.
Bei dem Lohn was die bekommen würde ich mich auch nicht wundern. War doch mal ein Bericht das man davon nicht mal leben kann wenn man mit dem eigenen Auto rumkurvt.
 
Um welchen VK Preis reden wir hier überhaupt? Lohnt sich Hermes verklagen? Denn freiwillig zahlen die nicht einen müden Euro.
 
...
Die wenigen gesparten € sind den Ärger nicht wert den man sich mit Hermes einhandelt.
...
Siehe es einfach als teures Lehrgeld, man lernt nicht aus, auch im Alter nicht.

Ich habe auch keine Bock mehr auf Experimente mit Billigversandunternehmen.

Schwere Sachen immer mit DHL und große Sachen per UPS, da kann man noch sparen. Wenn der Käufer dann unbedingt Herpes will, mit ihm schriftlich die Risikoübernahme vereinbaren. Ich habe auch den Eindruck die transportieren die Sachen nicht, sondern treten sie zum Empfänger. Das mag bei Kleidung noch gehen, empfindliche Sachen sollten damit aber nicht versendet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Versand geht die Gefahr normalerweise bei der Abgabe des Paketes an den Logistiker auf den Empfänger über (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html außer beim "Verbrauchsgüterkauf", aber Du machst das ja nicht gewerblich - oder lief das im Namen Deines Onkels, der ein Sanitärgewerbe hat?), d.h. er muß den Schaden alleine bezahlen. Da er den Transportschaden bei Hermes nicht gemeldet hat (Kardinalfehler!), kann er sich da auch schwer was bei denen zurückholen, aber das soll nicht Dein Problem sein. Also klag den kompletten Kaufpreis ein und fertig.

Natürlich ist es besser, sich solche Scherereien zu ersparen, also würde ich für das nächste Mal darüber nachdenken, ob man sowas nicht noch besser verpacken kann, d.h. an der Seite und oben ebenfalls ausstopfen mit geschredderter Pappe, Luftpolsterfolie o.ä.

Ich nehme beim Verpacken immer als Faustregel, daß das Paket in jedem Winkel von 2 m Höhe auf harten Beton runterfallen können muß, ohne daß innen was Schaden nimmt (d.h. bei technischen Geräten z.B. muß man es auch so abpolstern, daß innen nichz zu hohe Beschleunigungswerte auftreten, die innen was abreißen). Aufschriften wie "Zerbrechlich" oder "Oben" werden doch grundsätzlich NIE beachtet vom Paketdienst, da geben sich die Firmen wohl alle nicht viel.

So eine montierte Kloschüssel hält zwar einiges aus, wenn sich da ein schwerer Typ draufsetzt, aber Schläge an die "richtige" Stelle können durchaus schnell was zertrümmern, Porzellan ist schließlich reichlich unelastisch. Also muß man die im Zweifel so verpacken wie eine 30 kg schwere Mingvase.

Ach ja, und ein paar Fotos der Verpackung zu machen, bevor man was versendet, schadet auch nicht als Beweismittel und ist ja auch kein Aufwand. Da das alles zivilrechtliche Geschichten sind, zieht meistens der den Kürzeren, der schlechtere Belege für sein Tun hat.
 
Mahlzeit.

Jenachdem wie du die Ware verkauft hast, musst du nicht für den Schaden haften der entstanden ist.


Wenn eine Seite eines zerbrechlichen Gegenstandes ungepolstert ist, ist das in den Augen jedes Versandunternehmens unzureichend verpackt. Und das zu recht.

Übrigens hat man mit dem Versand durch Hermes einen ganzen Euro gespart (9,90€ Hermes gegen 10,90 DHL). Dafür würde die Vorteile von DHL nicht ausschagen (Nachbarschaftabgabe, geringere Laufzeiten, Service, eine Packetverfolgung die Funktioniert).

Vorallen konnte ich bei DHL mehrere Rückerstattungen erfolgreich wirksam machen (ohne riesen aufwände und streitereien). Also verweigert das offensichtlich nicht jedes Versandunternehmen.

Kurzum: Du musst als Privatperson nicht haften. Das Versandunternehmen auch nicht. Käufer bleibt auf seiner kaputten Schüssel sitzen.

VG
 
[...] aber Du machst das ja nicht gewerblich - oder lief das im Namen Deines Onkels, der ein Sanitärgewerbe hat?
Nein, das lief über mein (Privatverkäufer-)eBay-Konto und meine private Adresse.

Kurzum: Du musst als Privatperson nicht haften. Das Versandunternehmen auch nicht. Käufer bleibt auf seiner kaputten Schüssel sitzen.
Unter der Annahme, dass der Schaden wirklich nicht vom Empfänger verursacht wurde - wie fair ist das wiederum für diesen? Wenn ich mir vorstelle, ich hätte gut 80 Euro für ein WC bezahlt, es kommt beschädigt an, weil nur paar Lagen Karton auf der entsprechenden Seite verwendet wurden, dann wäre ich wohl auch verärgert und hätte Forderungen - denn ich kann ja nichts für den Schaden, oder hätte ich als Käufer eine besondere Polsterung explizit fordern müssen?
Mein Onkel hat, wie beschrieben, das WC nach "seinem Standard" verpackt, und der entspricht laut seinen Aussagen dem der Fach-Speditionen.
Das Ganze ist irgendwie ein Dilemma - hätte ich das WC verpackt, hätte ich wahrscheinlich auch mehr Polsterung eingesetzt.
 
Natürlich ist das unfair. Das würde hier jedem so gehen.

Wenn der Käufe die Situation versteht, wird er sicher auch mit dem 50:50 Kompromiss mitgehen.
 
Wieso sollte der Käufer einen 50-50 Kompromiss mitgehen?
Außer das er bei Ebay etwas gekauft hat, kann man ihm schwerlich einen Vorwurf machen. ...
 
Außer das er bei Ebay etwas gekauft hat, kann man ihm schwerlich einen Vorwurf machen. ...
Und welchen Vorwurf kann man dem Verkäufer machen, wenn die Sache offenbar nicht "Hermes-gerecht" verschickt wurde? Soll man auf jeder Seite einen halben Meter Pufferzone einbauen oder mit anderen, baugleichen Kloschüsseln Tests durchführen, die einem die optimale Verpackung ermitteln?
Wir haben das WC nicht ohne "Schutz" verschickt, sonst wäre es ja fahrlässig gewesen, wir sind und waren uns jederzeit über die Eigenschaften des Artikels bewusst und mein Onkel hat es eben so eingepackt, wie er laufend andere neue WCs von Fach-Speditionen erhält. Insofern wäre es meines Erachtens auch nicht fair, einfach zu sagen, dass wir es unzureichend verpackt hätten und jetzt den kompletten Kaufbetrag zurückerstatten sollen.
 
Mahlzeit.

Jenachdem wie du die Ware verkauft hast, musst du nicht für den Schaden haften der entstanden ist.

Das ist falsch!
Unzureichende Verpackung ist nicht das Problem des Käufers, niemals! Auch eine Privatperson kann nicht eine Kloschüssel in einen einfachen Pappkarton packen und dann sagen nicht mein Problem.
 
Nun, ich glaube das hat der Verkäufer auch nicht getan.

Fakt ist: Der Verkäufer hat die Schüssel verpackt und gepolstert versendet. Der Käufer hat eine defekte Schüssel.

Was dazwischen passiert ist oder wo der Schaden entstanden ist, kann ja offensichtlich niemand genau sagen.

Warum er den Kompromiss mitgehen sollte:
Variante 1: Der Käufer zeigt das hier an, wegen Betrug und einem anderen Vorwurf. Folge wird sein, das man nicht beweisen kann das der Verkäufer eine defekte Schüssel versendet hat.
Variante 2: Wäre das Versandunternehmen an den Hönern zu packen, was ebenfalls in richtung Zwecklos geht.
Variante 3: Variante 1 nur das Käufer und Verkäufer vertauscht ist. Das Ergebnis ist das selbe.

Also: Ich glaube nicht so recht das eine der beiden Parteien belegen kann wer hier schuld hat.

VG
 
Hallo,

da es bis jetzt niemand angesprochen hat. Da die Verpackung äußerlich unversehrt ist und ich mal die ordnungsgemäße Verpackung unterstelle: Wenn die Schüssel fällt und die Rückseite (die Fläche, die an die Wand geschraubt wird) springt, dann muss ein mehr oder weniger stumpfer oder spitzer Gegenstand tief eindringen. Dann sollte man auch eine dementsprechende Beschädigung der Verpackung sehen. Wenn der Karton auf einen ebenen Boden fällt, dann sollte der "weiche" Karton den Sturz der Schüssel soweit dämpfen, dass nichts kaputt geht. Wer schon mal versucht hat, eine WC-Schüssel kleinzuschlagen für die Bauschuttdeponie weiß, wie stabil die Schüssel eigentlich ist.

Ich unterstelle mal, dass die Rückseite bei der Montage gesprungen ist und der Käufer nun seinen Schaden auf den Käufer umwälzt.

Gruß Klaus
 
Nun, ich glaube das hat der Verkäufer auch nicht getan.

Fakt ist: Der Verkäufer hat die Schüssel verpackt und gepolstert versendet. Der Käufer h

Fakt ist die Schüssel ist kaputt, und somit ist es Fakt das die Verpackung unzureichend war für Hermes, die in den AGB stehen haben das sie alles von der Ladefläche werfen.
Und somit ist es Fakt das der Mangel schon vor Abgabe beim Versender bestanden hat. Was wiederum bedeutet das VK wohl die Schuld trägt.

Vertragspartner von Hermes ist der VK, also muss dieser sich nun mit Hermes rumplagen.

1m Fallhöhe steht bei Hermes, und etwas Pappe reicht da nun mal nicht aus. Ich möchte behaupten das dies jeder Gutachter bestätigen wird.
 
selbst wenn sie nur durch 2-3 Lagen festen Karton (jeweils vielleicht 5-8 mm dick), der damit ja auch einen gewissen Puffer und eine bestimmte Festigkeit aufweist, geschützt ist? Ich weiß es nicht ... *noahnung*

Fühl dich nicht persönlich angegriffen bitte aber "Ich weiß es nicht" trifft es in dem Fall wohl ziemlich gut. Da so eine Schüssel schon einiges wiegt, komprimiert die nen Zentimeter Pappe bei nem Aufprall so schnell zusammen, so schnell kannst du gar nicht gucken, dabei wird praktisch KEINE Energie abgebaut.

Wenn wir hier über 30-40cm Styropor rund um die Schüssel in einer Holzkiste reden würden.....

 
Zuletzt bearbeitet:
wie willkürlich muss man mit diesen Dingen umgehen, damit sie überhaupt aus solchen Höhen herabfallen können?

Ih arbeite in der Logistik und ih muss dir sagen, wir komissionieren zwar nur Brot aber ne Palette fällt manchmal schneller um wie einen lieb ist.
 
Fakt ist die Schüssel ist kaputt, und somit ist es Fakt das die Verpackung unzureichend war für Hermes, die in den AGB stehen haben das sie alles von der Ladefläche werfen.
Und somit ist es Fakt das der Mangel schon vor Abgabe beim Versender bestanden hat. Was wiederum bedeutet das VK wohl die Schuld trägt.

Vertragspartner von Hermes ist der VK, also muss dieser sich nun mit Hermes rumplagen.

1m Fallhöhe steht bei Hermes, und etwas Pappe reicht da nun mal nicht aus. Ich möchte behaupten das dies jeder Gutachter bestätigen wird.

Was Hermes will ist doch völlig Wurst. Sobald der Verkäufer dem Versandunternehmen die Ware übergeben hat, kann ihm alles andere herzlich egal sein. Der Link zum §477 des BGB würde im ersten Post ja bereits dargestellt.

Wenn der Käufer die Schüssel nicht selbst abholt, kann er auch keine Ansprüche gegen den Verkäufer gelten machen.
Alle anderen Ansprüche muss auch nicht der Verkäufer beim Versandunternehmen geltend machen (obwohl dieser, wie schon gesagt, der Vertragspartner ist) sondern der Käufer, da dieser der Geschädigte ist (Infos zu diesem Sachverhalt gibts auch genügend).

VG
 
Zunächst muß der Gefahrenübergang geklärt werden. Denn dieser entscheidet darüber, ob der Käufer oder Verkäufer die Verantwortung für den Versand hat.
Grundsätzlich gilt, dass zwischen 2 Privatpersonen das Risiko des Versands der Käufer trägt.
Geregelt ist das in §447 BGB.
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das gilt aber NUR, wenn dem Käufer der völlig freie Einfluss gelassen wird, wie er seine Holschuld erfüllen kann. Mischt sich der Verkäufer darin "irgendwie" ein, wird aus der Holschuld eine Bringschuld. Es reicht also schon, wenn der Verkäufer dem Käufer die Selbstabholung nicht ermöglicht, um aus einer Holschuld eine Bringschuld zu machen. Und es ist auch egal, wenn der Käufer ohnehin mit dem Versand einverstanden ist. Es kommt nur darauf an, welche Wahl er hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Wird also die Ware versandt, kann man getrost davon ausgehen, dass der Käufer eine Verpackung, die den AGB des Versandunternehmens entspricht, voraussetzt. Wenn das Versandunternehmen nun aber einen Verstoß gegen die AGB feststellt, liegt die Verantwortung dafür beim Verkäufer. Er hat die Ware, ohne es mit dem Käufer abzustimmen, so verpackt, dass es nicht mehr den AGB des Versandunternehmens entspricht. Ist die Ware ordnungsgemäß verpackt, aber das Versandunternehmen versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen, muss der Verkäufer sich mit dem Versandunternehmen auseinander setzen. Solange der Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Fehler beim Versandunternehmen liegt, liegt die Verantwortung bei ihm.

Ist doch eigentlich ganz klar, oder? :P
 
Nein, das lief über mein (Privatverkäufer-)eBay-Konto und meine private Adresse.
Also war der Kaufgegenstand Dein Eigentum? So, wie sich das liest, wohl eher nicht.

...
Mein Onkel hat, wie beschrieben, das WC nach "seinem Standard" verpackt, und der entspricht laut seinen Aussagen dem der Fach-Speditionen.
Das Ganze ist irgendwie ein Dilemma - hätte ich das WC verpackt, hätte ich wahrscheinlich auch mehr Polsterung eingesetzt.
Also nach alledem, was hier zu lesen ist, da fragt man sich dann doch, wenn die Ware nicht in Deinem Eigentum stand und Dein Onkel diese auch noch selbst verpackt hat, WARUM die Abwicklung über Dein privates Mitgliedskonto erfolgt ist/erfolgen musste.

Die Antwort dürfte wohl mehr als deutlich sein und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ebenso. Und die beinhaltet, daß der §447 BGB hier nicht anzuwenden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Altesocke:

Zum ersten Teil gebe ich dir recht, aber zum zweiten nur halb.

Du gehst davon aus das der Verkäufer, wenn die Ware defekt ankommt, "schuldig" ist und die Verantwortung hat. Das ist erst dann so wenn das bewiesen wurde, üblicherweise geschieht das durch einen Sachverständigen.

Dennoch stimmt was du sagst, der Käufer wird sich erst an das Versandunternehmen wenden. Dennoch: völlig egal was in den AGB´s des Versandunternehmens steht, wenn die sagen die Verpackung sein "unzureichend" hat das überhaupt kein Gewicht (wie viele Unternehmen haben unwirksame AGB´s, jedes zweite? Nach welcher Definition und welchen Maßstab beurteilen die das?). Der Sachverständige hat das Fachwissen darüber zu Urteilen und dieser wird von Seiten des Geschädigten beauftragt und nicht von dem Beschuldigten.
Es muss in Dt. immer die Schuld und nicht die Unschuld bewiesen werden.

VG

EDIT:

@heiner.hemken:

mein Onkel ... hatte sich vor Jahren zum Eigenbedarf ein Tiefspül-WC kommen lassen

Diese Aussage lässt sich sowohl dem privaten Gebrauch als auch dem Gewerblichen zuordnen. Sofern es letzerer war und die Ware als Gewerbliche verkauft wurde, aber so nicht beschrieben war, ist das was wir hier machen, natürlich herzlich sinnfrei.
Keine Ahnung wie man gewerbliche Waren in privates Eigentum "wandelt", aber sofern das nötig war, hätte es ja gemacht werden müssen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten