Schuldfrage Fahrradunfall

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wobei 4-6€ für eine Privat-Haftpflicht zu sparen schon ein interessantes Konzept sind.
 
...es steht nirgends, dass dieser "Raum" irgendwie durch Absperrungen definiert werden muss
Es steht auch nirgends, dass der Raum nicht durch Absperrungen definiert sein kann. Es zählt der Eindruck beim Adressaten. Der Raum kann auch nur eine Fahrspur sein, wenn sie z.B. bloß mit Baken abgesperrt ist (so dass man da durchfahren könnte).
und ganz besonders sehe ich keinen Anlass anzunehmen, dass mit "Raum" lediglich einzelne Fahrspuren gemeint sind. Wie einzelne Fahrspuren gesperrt werden, das hast du ja auf der Autobahn sicher schonmal gesehen und da steht niemals so ein Schild.
Und ich sehe keinen Anlass, warum das nicht so sein soll. Daraus, dass irgendwo ein Schild nicht angebracht ist, kann man nicht auf dessen Bedeutung schließen, wenn es mal da ist.
 
Sorry aber "Es zählt der Eindruck beim Adressaten", da glaubst du doch nicht wirklich selber dran oder? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.". Ich glaub kaum, dass mal irgendjemand keine Schuld hatte, weil er ein Verkehrsschild nicht zu interpretieren wusste. Natürlich können in dem Raum dahinter Absperrungen stehen, aber für die Definition des Raumes sind die nicht maßgeblich, sonst würde im Gesetz stehen: "Z 250 verbietet jeden Fahrzeugverkehr im gesperrten Raum, sofern dieser durch weitere Absperrungen definiert ist." oder sowas.

Das Schild IST die Absperrung, komplett. Zu, nada, auf allen Fahrspuren. Sonst hätte ich ja als hier die Brücke gesperrt war auch einfach an der Absperrung links vorbei fahren können mit dem Auto... ich begreif absolut nicht wie jemand behaupten kann, dass das legal wäre... *noahnung*
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry aber "Es zählt der Eindruck beim Adressaten", da glaubst du doch nicht wirklich selber dran oder? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.". Ich glaub kaum, dass mal irgendjemand keine Schuld hatte, weil er ein Verkehrsschild nicht zu interpretieren wusste.
Hast du dich mit dem Thema je beschäftigt? Wenn nicht, dann halte doch mal den Ball flach. Das Oberlandesgericht Jena dazu:
1. Verkehrseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind und eine möglichst gefahrlose Abwicklung des Verkehrs ermöglichen; sie dürfen weder irreführend noch undeutlich sein. Verkehrszeichen müssen deshalb so angebracht und - bei Schilderkombinationen - gestaltet sein, dass auch ein ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer Sinn und Tragweite der getroffenen Regelung ohne Weiteres erkennen kann, ohne nähere Überlegungen hierüber anstellen zu müssen.

2. Eine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann je nach Sachlage entweder das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers, der den Sinn des Zeichens missversteht, mindern und ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen begründen oder aber zur Folge haben, dass dem Verkehrsteilnehmer aus der Fehldeutung des Zeichens überhaupt kein Schuldvorwurf zu machen ist.
http://openjur.de/u/56706.html Vorsicht, der Fall ist anders gelagert, der Grundsatz oben gilt jedoch allgemein.

Sonst hätte ich ja als hier die Brücke gesperrt war auch einfach an der Absperrung links vorbei fahren können mit dem Auto...
Hättest du nicht, Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen (Radfahrer dürfen außerdem auf Radwege) und da war nur ein Gehweg und Radweg (erkennbar ohne Schilder an ihrer Gestaltung). Ergo, nix mit Auto drüber.
 
Genau so ist es. Es war nur noch der linke Rad-/Gehweg nicht gesperrt. Nur ist eben die Frage, ob durch Zeichen 250 vor der Baustelle (Mitten auf der Strasse) auch ein Befahren dieses Radweges in Gegenrichtung erlaubt ist oder nicht. Ferner müsste hier doch ein Zeichen "Ende Radweg" oder zumindest ein Zusatzschild unter Schild 250 "Radfahrer absteigen" da sein müssen.

Da wird aber bei Baustellen eben immer dran gespart , womit es hier oft zu Mißverständnissen kommt (wie in diesem Fall bei mir und 99% aller anderen Radfahrer).

Achso: Brief von der Polizei heute reingeflattert. Anhörungsbogen Verkehrsordnungswidrigkeit nach StVG § 24. Jetzt wirds aber ganz lustig: Tatvorwurf: Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrrichtung gekennzeichnet war.

Ha, ha...Ich hätte also nach Ansicht der Beamten die Baustellenabsperrung mit meinem Rad niederreissen und den gesperrten rechten Radweg benutzen sollen. Sehr interessante These. Naja werde den jetzt erstmal was zurücktexten nach eingiebiger Kontrolle der Strassenzeichen morgen auf dem Weg zur Arbeit.

Achso, ein Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung im VU lag auch noch bei. Ich bin mir jedoch noch nicht sicher, ob ich das auch ausfüllen werde. 3 Monate habe ich Zeit dafür.
 
Naja werde den jetzt erstmal was zurücktexten nach eingiebiger Kontrolle der Strassenzeichen morgen auf dem Weg zur Arbeit.

Bitte Foto machen von vor beiden Kreuzungen, bisher war deine beschreibung ja nicht eindeutig.

Tatvorwurf: Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrrichtung gekennzeichnet war.

Nachvollziehbar, wenn an meinen schlüssen wie es die Polizei wahrgenommen hat was dran ist. Was aber noch nichts heisst,dass es anderst interpretiert werden kann, daher wären Fotos nicht schlecht.
 
@superlexx Das ist für mich in diesem Fall leider alles unrelevant. Es geht hier um 1 Schild, dessen Existenz ja durch den Threadersteller überhaupt erst hier eingebracht wurde, er kann es also nicht übersehen haben. Der Mangel an Information, was dieses Schild bedeutet, wurde ja auch bereits eingestanden. Nicht besonders sinnvoll erscheint es mir zudem, durch ein Verbotsschild auf einmal auf eine völlig anders geartete Erlaubnis zu schließen, die einer gesonderten Beschilderung bedarf (Erlaubnis den Radweg gegen die Fahrtrichtung zu befahren). Das sind aber jetzt Aussagen, die sich rein auf die hier gelaufene Diskussion beziehen... das soll jetzt nicht heißen, dass das nicht trotzdem eine "Verteidigungsstrategie" wäre ;)

Ich würde jedenfalls nichts "zurücktexten" ohne Anwalt.
 
Genau so ist es. Es war nur noch der linke Rad-/Gehweg nicht gesperrt.
Ich würde eher vom "Radweg auf der Nordseite" sprechen, denn der war nicht links im Sinne der StVO

Nur ist eben die Frage, ob durch Zeichen 250 vor der Baustelle (Mitten auf der Strasse) auch ein Befahren dieses Radweges in Gegenrichtung erlaubt ist oder nicht.
Die Frage stellt sich zum Glück ja vorerst nicht mehr

Ferner müsste hier doch ein Zeichen "Ende Radweg" oder zumindest ein Zusatzschild unter Schild 250 "Radfahrer absteigen" da sein müssen.
Offensichtlich war die Intention der StVB, dass hier der Radverkehr in beide Richtungen verläuft.

Da wird aber bei Baustellen eben immer dran gespart , womit es hier oft zu Mißverständnissen kommt (wie in diesem Fall bei mir und 99% aller anderen Radfahrer).
Missverständnisse gab es doch keine. Ich würde an deiner Stelle - vor allem in der juristischen Korrespondenz - nicht in Frage stellen, ob du auf der Nordseite fahren durftest. Denn beim Einfahren hattest du diesbezüglich keine ernsthaften Zweifel, sondern erst durch die hanebüchene Aussage des Beamten.

Achso: Brief von der Polizei heute reingeflattert. Anhörungsbogen Verkehrsordnungswidrigkeit nach StVG § 24. Jetzt wirds aber ganz lustig: Tatvorwurf: Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrrichtung gekennzeichnet war.
Dann hast du ja Glück gehabt und das 250er steht nicht zur Diskussion, was die Verkehrs-OWi angeht.

Ha, ha...Ich hätte also nach Ansicht der Beamten die Baustellenabsperrung mit meinem Rad niederreissen und den gesperrten rechten Radweg benutzen sollen. Sehr interessante These.
"nicht den vorhandenen Radweg" ich lache mich schlapp!
Naja werde den jetzt erstmal was zurücktexten nach eingiebiger Kontrolle der Strassenzeichen morgen auf dem Weg zur Arbeit.
Ich würde - erst mal für mich - Ausschau nach 237/240/241 im Verlauf der Straße an der Unfallstelle halten und das 250er keinesfalls erwähnen! Gibt es eine Möglichkeit, wegen Konkretisierung des Vorwurfs nachzufragen (welcher "vorhandener Radweg" und welches 237/240/241 ist genau gemeint)?

@superlexx Das ist für mich in diesem Fall leider alles unrelevant. Es geht hier um 1 Schild, dessen Existenz ja durch den Threadersteller überhaupt erst hier eingebracht wurde, er kann es also nicht übersehen haben.
Liest du überhaupt, was man dir schreibt? Es geht nicht darum, ob ein Zeichen gesehen wurde oder nicht. Es geht darum, welches Regelungsgehalt beim Adressaten ankommt. Jegliche durch Beschilderung entstandenen Missverständnisse gehen nicht zu Lasten des Angeklagten.

Nicht besonders sinnvoll erscheint es mir zudem, durch ein Verbotsschild auf einmal auf eine völlig anders geartete Erlaubnis zu schließen, die einer gesonderten Beschilderung bedarf (Erlaubnis den Radweg gegen die Fahrtrichtung zu befahren).
Der Radweg wurde in Fahrtrichtung befahren

Ich würde jedenfalls nichts "zurücktexten" ohne Anwalt.
Würde ich dir auch herzlich empfehlen *g*
 
So, erster Arbeitstag hinter mir und mir die Beschilderung mal angeschaut. Zum Bildermachen blieb heute leider keine Zeit (hatte ich auf dem Rückweg vor), weil ich noch dringend zum Arzt musste (die können nicht mal ne AU-Bescheinigung richtig ausfüllen).
Aber zurück zur Beschilderung: Wie ich richtig vermutet hatte, Zeichen 250 vor der Baustelle, mittig auf Straße in beiden Richtungen.

Allerdings steht doch tatsächlich Zeichen 239 auf der linken Seite (schlecht assoziierbar, da der Fahrbahnwechsel erst später erfolgt), was also zur Folge hat, dass der Rad-/Gehweg in Gegenrichtung nur für Fußgänger freigegeben ist. Aber keine Zeichen von wegen "Ende Radweg" oder "Radfahrer absteigen".

Schon ziemlich doof das ganze, aber der Tatvorwurf hat mit der ganzen Sache nichts zu tun, da ich einen vorhandenen Radweg nicht nutzen konnte, da NICHT vorhanden.
Ich werde mich also nicht zur vorhandenen Beschilderung äussern, ausser eben das der Radweg in Fahrtrichtung durch die Baustelle nicht mehr gegeben war.
 
Und wenn du dich so äußerst, bekommst du womöglich eine Anzeige nach 7.2 BKatV "Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt" und gerätst in Erklärungsnot, warum der Radweg kein linker Radweg war.

In deinem Fall würde ich auf Nichtigkeit von Zeichen 239 auf einem getrennten Geh- und Radweg plädieren, da widersprüchlich (richtig wäre ein 254 auf dem Hochbord gewesen). Wobei man damit bei vielen Richtern der ersten Instanz auf taube Ohren stoßen dürfte. Ich würde knapp antworten, dass es an der betreffenden Stelle keinen vorhandenen Radweg mit 237/240/241 gibt.

Interessant wären die Auswirkungen der Verkehrs-OWi auf zivilrechtliche Fragen. Wegen 15-20€ muss man sich nicht streiten, wegen 500€ doch eher schon.
 
Das lustige ist ja auch das im Vorwurf rein gar nichts von einer Baustelle stand. Also nur ein Standardvorwurf. So genau nehmens die Herren da nämlich auch nicht, denn hieraus ergibt sich ja erst die neue Beschilderung.
 
Zeichen 250

Verbot für Fahrzeuge aller Art
Ge- oder Verbot
1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Zeichen 239

Gehweg
Ge- oder Verbot
1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.

...2 II. Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.
Quelle: http://www.sicherestrassen.de/

Da scheint wohl die Brücke für jegliche Fahrzeuge, wozu auch Fahrräder zählen, gesperrt worden zu sein.
Und aus dem Radweg, wurde durch das Schild 239, ein Gehweg.
Da kein Zusatzschild "Radfahrer frei" angebracht war, bleibt es ein Gehweg.

Der Radweg wurde in Fahrtrichtung befahren
In Deutschland haben wir seit Napoleon das Rechtsfahrgebot.
Nebenbei bist du laut der Beschilderung auf dem Gehweg, entgegengesetzt der Fahrtrichtung gefahren.
Zumindest wenn dein Bild und die Aussagen zu den Schildern stimmt.

Tatvorwurf: Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrrichtung gekennzeichnet war.
Das kann auch gutes Beamtendeutsch sein, oder eher die Standardfloskel aus dem System ;)
Ein Radweg ist ja eigentlich ausgeschildert, nur das dieser bedingt durch Zeichen 250 gesperrt ist.
Du hättest also den Radweg nutzen können, indem du ihn nicht nutzt und dein Rad über den Gehweg, ausgeschildert durch Zeichen 239, schiebst.

Also nochmal:
Wenn das Bild und die Zeichen stimmen, bist du auf einem Gehweg, entgegengesetzt zur Fahrtrichtung gefahren.
 
Soweit richtig zur Beschilderung und dessen Aussagekraft. Bleibt mir nur darauf zu plädieren, dass das Zeichen 239 zum Zeitpunkt des Unfalles noch nicht vorhanden war oder zu weit vom Ende des rechtes Radweges (wegen der Vollsperrung durch Zeichen 250) auf der linken Seite entfernt war, wodurch eine eindeutige Zuordnung nicht mehr gegeben war. Zeichen 250 wäre in diesem Fall nur die Absperrung der Baufläche gewesen, da auch aus der Gegenrichtung die Baustelle durch dieses Zeichen gekennzeichnet wurde, ergo hätte auch Radfahrer auf der rechten Fahrspur absteigen müssen, wenn ich die Bedeutung dieses Zeichens richtig deute.

Das würde wiederum bedeuten, dass die gesamte Brücke nur für Fußgänger freigegeben ist, was so nicht eindeutig in beide Richtungen beschildert wurde. Demnach würde auch der Tatvorwurf mit der falschen Fahrtrichtung entkräftet, wenn es keine richtige Fahrrichtung gibt.

Daraus folgt, dass ich schlicht und ergreifend auf einem Gehweg Fahrrad gefahren bin. :)

Aber ich vermute fast, das die Beamten den Unfallort ausserhalb der Baustelle sehen, was ja auch logisch ist, weil erstens, ist es ja ca. 5m ausserhalb der Baustelle passiert, und zweitens hätte die Autofahrerin ansonsten Zeichen 250 negiert. Das wäre zwar mir gegenüber sehr unfair, denn ich fahre ja nicht ohne Grund an dieser Stelle auf der falschen Seite. Aber was ist schon fair.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuweit vom Ende des rechten Radweges auf der linken Seite? Hä?
Wo wäre dann der linke Radweg? Neben dem Rechten links neben rechts vom Linken?

Edit: Jetzt verstehe ich, glaube ich zumindest *buck*
Auf beiden Seiten der Brücke steht 250.
Auf beiden Seiten der Brücke steht 239.

Also:
1. In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot.
Es gibt benutzungspflichtige Radwege, diese sind ausgeschildert durch Zeichen 237, 240 und 241.
Auf diesen musst du in Fahrtrichtung rechts fahren, es sei denn es gibt nur einen benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Seite.
Dann darfst du nicht, in diese Fall musst du in Fahrtrichtung links fahren.
Die erkennt man in der Regal daran, das man die Schilder lesen kann, obwohl sie auf der Gegenrichtung stehen ;)

Und es gibt Radwege die baulich gekennzeichnet sind. Rote Farbe, rote Steine, Markierungen auf dem Weg.
Diese kann man benutzen, muss man aber nicht.
Im Gegensatz zu linksseitigen benutzungspflichtigen Radwegen, gilt aber auch hier das Rechtsfahrgebot.

Zur Brücke:
Wenn der scheinbar nicht benutzungsplichtige Radweg in Fahrtrichtung rechts durch eine Baustelle gesperrt ist, darf man als Radfahrer nicht einfach auf den in Fahrtrichtung links liegenden nicht benutzungspflichtigen Radweg ausweichen.
In diesem Fall würde man links in Fahrtrichtung fahren, was allerdings gegen das Rechtsfahrgebot verstößt.

Ist es ein benutzungspflichtiger Radweg, dann darf man ebenfalls nicht auf diesen ausweichen, es sei denn er ist als linksliegender benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot :P

"..ergo hätte auch Radfahrer auf der rechten Fahrspur absteigen müssen, wenn ich die Bedeutung dieses Zeichens richtig deute.."
Wenn auf beiden Seiten Zeichen 250 hängt, dann eigentlich schon.
Zeichen 239 soll wohl dem geneigtem Radfahrer unmissverständlich klar machen, der der baulich gekennzeichnete, nicht benutzungspflichte Radweg, ab jetzt ein Gehweg und kein Radweg mehr ist.

Eigentlich ist es daher egal ob nun Zeichen 239 ganz dicht am "Gehweg" steht.
Zeichen 250 sperrt die Verkehrsflächen, egal ob befahrbar oder nicht befahrbar, für alle Fahrzeuge. Räumlich begrenzt, sollte es schon durch die seitlichen Beschränkungen der Brücke sein.

Was mich nur wundert ist, das die Polizei auf einen benutzungspflichtigen Radweg verweist, wenn doch dort keine solchen Zeichen hängen *noahnung*


"Wie ich richtig vermutet hatte, Zeichen 250 vor der Baustelle, mittig auf Straße in beiden Richtungen.
.....Allerdings steht doch tatsächlich Zeichen 239 auf der linken Seite (schlecht assoziierbar, da der Fahrbahnwechsel erst später erfolgt), was also zur Folge hat, dass der Rad-/Gehweg in Gegenrichtung nur für Fußgänger freigegeben ist. Aber keine Zeichen von wegen "Ende Radweg" oder "Radfahrer absteigen"
Nochmal dazu. Das erledigt alles Zeichen 250.
Wenn man allerdings Verkehrszeichen missachtet, nicht sieht oder falsch deutet, kann viel schief gehen.
Wie leider passiert.
Nun behaupten zu wollen, 239 hätte dort nicht oder zu weit woanders gestanden, wird dir glaube ich, nicht viel bringen.

Das wäre zwar mir gegenüber sehr unfair, denn ich fahre ja nicht ohne Grund an dieser Stelle auf der falschen Seite.
Was war denn dein Grund auf der falschen Seite zu fahren?
Kurz davor hast du noch geschrieben, das es auf einem Gehweg ja keine falsche Seite geben kann ;)
Demnach würde auch der Tatvorwurf mit der falschen Fahrtrichtung entkräftet, wenn es keine richtige Fahrrichtung gibt.

Merkst du was?
Wenn ich als Autofahrer auf dem Gehweg fahre, gilt für mich kein Links vor Rechts oder ähnliches, weil es ja ein Gehweg ist? ;D
Ich bin ja als Autofahrer nur auf dem Gehweg gefahren.
Ersetzen wir jetzt Auto durch Fahrzeug und die Sache wird verständlicher.


So wie ich nun gelesen habe:

Die Autofahrerin hat nicht gegen Zeichen 250 verstoßen, du schon.
Du hast gegen Zeichen 239 verstoßen.
Gegen §1 STVO irgendwie auch.
Dazu hast du Zeichen 250 nach deinen Schilderungen nicht gesehen und Zeichen 239 ebenfalls nicht.
In dem Fall das du die Schilder nicht gesehen hast, hast du vorsätzlich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, da du ja entweder auf dem Radweg oder der Straße rechts fahren musst.
Und ob man nun auf einen Gehweg ausweicht, macht rechts oder links nicht gerade weniger existent.

Also egal ob du die Schilder gesehen hast oder nicht, gegen das eine oder andere, hast du verstoßen und gegen die Zeichen sowieso.
Der Unterschied wäre, wie du dagegen verstoßen hast.

Schilder gesehen, vorsätzlicher Verstoß gegen die Schilder und das Rechtsfahrgebot.
Schilder nicht gesehen, vorsätzlicher Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Keine Ahnung was nun besser ist *noahnung*


Und nein ich hege keinen Groll gegen Radfahrer.
Mit 2 Rädern fahre ich selbst wie eine *** und mit 4 Rädern eigentlich auch *buck*
Aber ich versuche mich soweit ich Griff zu haben, um stehts zu wissen was ich tue, um dann die Konsequenzen abzuwiegen.

So das ist nach 1 Stunde Bilder anschauen und tippen, meine Meinung ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber du hast schon meinen letzten Absatz gelesen, oder? Ich vermute, und das macht die Analyse des Tatvorwurfs immer deutlicher, dass hier von der Verkehrssituation und Beschilderung am Ort des Unfalles ausgegangen wird, was somit dann auch völlig richtig wäre. Wie ich dort hingekommen bin und das ich böser Radfahrer rücksichtslos und völlig lebensmüde auf dem Gehweg geradelt bin, womit ich wohl als Vorreiter und Vorbild einer ganzen Generation Radfahrerbrückenrowdies gedient habe, so wie ich die allgemeine örtliche Nutzung des Gehweges über die Brücke durch englische Radfahrer mitbekommen habe. Oder liegt es vielleicht daran, dass hier für keinen Radfahrer das Zeichen 250 in Verbindung mit der Baustelle geläufig ist oder nicht mit der noch offenen Fahrspur eindeutig identifizier- bzw. assoziierbar ist? Man kann nur raten.

Jedenfalls spielt wohl Augenscheinlich die Situation vor und auf der Brücke in diesem Fall keine Rolle, da der Unfall erst nach der Brücke/Baustelle passiert ist. Demnach haben wir uns zwar angeregt über die schlechte Ausschilderung hiesiger Baustellen unterhalten, Auswirkungen auf den Fall hat es - so wie es aussieht - aber absolut keine.
 
Ja, der Vorwurf wird sich exakt auf die Stelle des Unfallorts beziehen. Und da existiert nunmal ein rechter Radweg, den du hättest "fahrend" benutzen müssen.
Immerhin hat die Diskussion hier so viel gebracht , dass du nun vielleicht einsiehst, dass es keinen Sinn macht, darauf pochen, dass du als fahrender Radfahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen konntest und ein Spurwechsel für dich nicht möglich war.
Na klar, ich biege mit hohem Tempo nach der Baustelle 2xmal im rechten Winkel genau 1 mm hinter der Baustellenabgrenzung ab, damit ich bloss nicht illegalerweise auf dem linken Radweg weiterfahre...merkste was? Da fehlt die Verhältnismäßigkeit!

Ich gehe von einer erheblichen Teilschuld aus, weil der Unfall durch eine bessere Kenntnis der Straßenverkehrsordnung (deinerseits) und der damit verbundenen entsprechenden Beachtung von Regeln hätte vermieden werden können.
 
Ich gehe von einer erheblichen Teilschuld aus

Naja, naja, naja...
Ich kann schon nachvollziehen das ein Verkehrsschild das sonstwo steht, auch kaum meine Aufmerksamkeit geniest.
Außerdem kann ich verstehen, das ein Radfahrer nicht über 100% der geltenden Verkehrsregeln und Schilder bescheid weiss, wer weiss das schon. Erschwerend hinzu kommt das ein Autofahrer einen Führerschein macht und dort Verkehrszeichen behandelt werden, ein Radfahrer macht das aber nicht. Der Autofahrer hat automatisch gegenüber Moped, Rad und Fußgängern eine höhere Softfaltspflicht. Gegenargument wäre natürlich: Unwissenheit schützt vor strafe nicht, wobei ich hier auf anhieb 2 Gegenargumente liefern kann die sich direkt auf die StVo beziehen. Unwissenheit schützt sehr wohl vor Strafe! (Ein Urteil ist mir bekannt in dem ein Rotlichverstoß wegen Sonnenblendung und einer anderen sichtbaren Grün Ampel erlassen wurde, ein anderes bei dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er Zone erlassen wurde weil man nach Stunden aufenthalt vergessen hat das hier 30 sind also Ortsunkundig, und neulich auf der Seite vom ADAC: hat ein Ehepaar auf der Bahn den Fahrer gewechselt und danach ein Überholverbot missachtet welches VOR dem Fahrerwechsel bereits galt -> nicht Wirksam).
Dazu kommt die irreführende Beschilderung und Fahrbahnmarkierung, sowie das der Radfahrer, auch als Geisterfahrer vorfahrt hatte (Übrigens hat jemand der an einer Kreuzung überholt auch gegenüber dem Verkehr der Nebenstaße vorfahr, welcher bekanntlich gern mal nur in eine Richtung beim abbiegen schaut. Das vorfahrsrecht bezieht sich auf die gesamte Straßenbreite).

http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

Das hier ist ein heisses Thema und ich sags gern nochmal: Experte zu rate ziehen, sonst lasst dich die gegnerische Versicherung bluten.

VG
 
Frag doch einfach mal den Sachbearbeiter, ob man eine zeitnah eine Ortsbesichtigung durchführen kann. Dann kann der sich ein Bild der Situation machen und du schildern was geschehen ist. Zeitnah, damit die Situation vor Ort noch unverändert bleibt.
 
Er hat sich nun mal verkehrswidrig verhalten.
Er hat einen Radweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahrend benutzt. (Geschwindigkeit lasse ich mal weg)
Dadurch hat er aus einem vermeidbaren Unfall einen unvermeidbaren Unfall gemacht.
Mich würde doch sehr wundern, wenn er da ohne Teilschuld raus käme.
 
Naja, das lustige runde Schild mit dem roten Rand dürfte auch ein Fahrradfahrer kennen. In der Schweiz nennen wir das Schild treffenderweise "allgemeines Fahrverbot". Da ist es selbsterklärend :)

Zumindest ich würde ein solches Schild für die gesamte Strasse interpretieren.

Betreffend Ausbildung im Verkehrsrecht Auto- gegen Radfahrer: Ich kann mir vorstellen, dass dies tatsächlich eine straf mildernde Situation sein könnte, SOLLTE der Radfahrer keinen Führerschein besitzen. Ob der TE einen hat weiss ich nicht, aber hätte er einen, geht man sicherlich davon aus, dass man das Wissen zum Autofahren nicht automatisch vergisst sobald man auf ein Rad steigt ;)
 
Unwissenheit schützt sehr wohl vor Strafe!
Ja, da hat der Richter wohl immer irgendein Problem zu erkennen das den Verkehrsteilnehmer eigentlich der Ausweis entzogen gehört. 30gilt nicht in der 30 er Zone wie lang muss man denn da parken das es erlaubt wird die Markierung zu ignorieren? Personen mit einem Erinnerungsvermögen eines Goldfisches sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Naja, das lustige runde Schild mit dem roten Rand dürfte auch ein Fahrradfahrer kennen. In der Schweiz nennen wir das Schild treffenderweise "allgemeines Fahrverbot". Da ist es selbsterklärend

Finde ich auch lustig, denn bei uns haben wir im 3./4. Schuljahr die Verkehrsregeln lernen müssen, das ist soweit heute noch so, deshalb verstehe ich nicht wieso ein Gericht sagen kann der Radfahrer/Fussgänger muss die Strassenverkehrsregeln nicht beachten der Autofahrer hat davon auszugehen das Jugendliche und Erwachsenen die Verkehrsregeln & Tafeln nicht kennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest ich würde ein solches Schild für die gesamte Strasse interpretieren.
So ist es. Und jede Spur, die anders geregelt ist, ist separat beschildert.
Solange es kein Schild gibt, was ihm das "befahren" dieser Spur erlaubt, ist und bleibt es bis zum Baustellenende eine Fußgängerspur.
Dieses Schild scheint es nicht zu geben!

Und nur "das" wäre die "einzige Chance" für ihn gewesen, zu rechtfertigen, warum er sich auf dem linken Fahrradweg fahrend befand.
Mich würde immer noch ein Foto von der Beschilderung interessieren.
 
Nunja, ich wollte nur mal zeigen das der Fall hier sicher nicht klar ist und es schon ein paar Punkte gibt mit denen beide Seiten argumentieren können. Ob Teilschuld oder nicht, keine Ahnung aber ich glaube nicht das der Radfahrer einen großteil der Schuld hier bekommt. Ich halte diesen ganzen Fall für recht besonders, daher würde es sicher nicht nur mich interessieren wie das ganze ausgeht.

VG

PS: Ich bin selbst seit Jahren kein aktiver Radfahrer mehr, aber achte diese immer aufmerksam (was leider nicht jeder Verkehrsteilnehmer so macht). Ich würde mir im deutschen Straßenverkehr auch das selbe von einigen Radfahrern wünschen die einem manchmal vor Fahrzeug fahren. Allerdings finde ich die deutsche Rechssprechung auch teilweise blöd: Ich fänds besser wenn die Radfahrer auch den Fußweg benutzen dürften wenn dieser frei ist um PKW/LKW´s vorbei zu lassen aber auch das Radfahrer den Radweg benutzen MÜSSEN, was ja derzeitig nicht so ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute! Ich habe doch schon mehrfach betont, dass es in der Schuldfrage zum Unfall NICHT mehr darum geht, dass ich einen Gehweg (in entgegengesetzter Richtung spielt dabei keine Rolle, da das Befahren von Gehwegen sowieso nicht gestattet ist und der Radweg durch Zeichen 250 in beide Richtungen gesperrt war) befahren habe.

Am Unfallort gab es diese Sonderregelung nicht mehr, weshalb hier nur der Tatvorwurf "Fahren auf der falschen Strassenseite" zum Tragen kommt. Wie ich dort hingekommen bin oder was die 200m davor passiert ist, spielt keine Rolle.

Mit Sicherheit werde ich deshalb eine Teilschuld bekommen, aber mit Sicherheit keine erhebliche, da die Autofahrerin die gröberen Ordnungswidrigkeiten begangen hat (Wenden an ungeeigneter Stelle mit zweimaligen Kreuzen des Rad/Fussweges unter Mißachtung ihrer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern).

Ähnliche Fälle (Fahren auf der falschen Strassenseite) werden wohl im Bereich 30% Teilschuld gewertet (Vergleichsfälle sind im Netz zu finden). Allerdings habe ich zu meiner Entlastung noch die Baustelle (Begründung zur Nutzung des anderen Radweges, also nicht vorsätzlich oder fahrlässig genutzt) und das irritierende Verhalten der Autofahrerin wegen Gewährung der Vorfahrt (vermeidbarer oder unvermeidbarer Unfall durch rechtzeitiges Verzögern) in der Hinterhand.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten