News AMD Roadmap: Rembrandt in 6 nm mit Zen 3, RDNA2 und DDR5

Könnte ja mit irgendwelchen Rechten an "Van Goch" zu tun haben,
Es gab damals noch nicht die Möglichkeit, eine Marke schützen zu lassen. Von daher sind so alte Personennamen unproblematisch.
 
ahso, keine Ahnung wie das ist mit Nachfahren wie ..."Hey das geht aber nicht, das ist unser Urgroßvater gewesen mit seinem berühmten Namen"
oder erst später Schützen lassen nachträglich oder keine Ahnung was - da kenn ich mich nicht aus, was da möglich ist und den tw. eher kranken Hirnen ggf. so alles einfällt um ggf. klagen zu können?
vielleicht hat ein Anwalt was entdeckt und AMD geraten den lieber nicht so zu nennen, oder sonst was... *noahnung*
Tät ich von Haus aus schon nicht machen aber das Advanced House fragte mich leider nie, dabei hab ich die tollsten Ideen ^^ (hätten se das mal getan!) *rofl*

Edit: wobei "Phenom", Vorschlaghammer oder Bulldozer schon klangvoller waren als so ein spezieller "Künstlername" -
wäre nicht Namen klangvoller wie etwa:

* Fireburst oder
* Firehole, sowie
* Starshipbooster *rofl* oder
* Slipstream-CPU Gen. 1,2,3,4 oder "Quantensprung" *chatt* ?
 
das ist unser Urgroßvater gewesen mit seinem berühmten Namen"
Sowas geht nur, wenn der Künstler zu Lebzeiten eine Marke eintragen ließ, die dann später an die Erben übergegangen ist. Über sowas hat man sich zu Van Goghs Zeiten (zum Glück) noch keine Gedanken gemacht. Und vermutlich war das im Gesetz auch noch nicht vorgesehen.

Später hat man es in der Regel gemacht, z. B. Alfred Hitchcock. Was dazu führte, dass er nach seinem Tod, weil seine gierigen Erben sich nicht mit den Lizenznehmern einigen konnten, als Erzähler bei den drei Fragezeichen-Büchern und CDs gestrichen werden musste. Alle Prodrukte mussten ohne sein Konterfei neu aufgelegt werden. Für die Erzähler-Kommentare in den Büchern hat man die Figur einfach in "Albert Hitfield" umbenannt.

erst später Schützen lassen nachträglich oder keine Ahnung
Das geht, aber halt nicht nachträglich. So kann ein Süßwaren-Hersteller jederzeit "Mozart-Kugeln" schützen lassen, wenn er der erste ist. Bevor man als zweiter so ein Produkt auf den Markt bringt, recherchiert man in Datenbanken, ob die Marke in dem Bereich schon angemeldet wurde. Das wird routinemäßig gemacht, deshalb glaube ich nicht, dass AMD diesen Schritt ausgelassen hat. Produkte aus anderen Bereichen wie "Mozart-Kondome" wären erlaubt, wenn man glaubt, die Leute würden darauf abfahren. Casanova-Kondome verkaufen sich bestimmt besser ;-).
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit: wobei "Phenom", Vorschlaghammer oder Bulldozer schon klangvoller waren als so ein spezieller "Künstlername" -
wäre nicht Namen klangvoller wie etwa:

* Fireburst oder
* Firehole, sowie
* Starshipbooster *rofl* oder
* Slipstream-CPU Gen. 1,2,3,4 oder "Quantensprung" *chatt* ?
"Eindampfer", "Niedeknüppler" oder "Dominator"
Dann kann man auch ganz grosszügig "Analfissur" und "Crepepfanne" Intel überlassen *rofl*
 
oder "Plattmacher" - wie würde das auf Englisch lauten? sowie: ... "Schaufelbagger"? ... "Abrissbirne" ?? *rofl*
 
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