Ratschläge: Kleinanzeigen M2 NVMe verkauft - Käufer meldet Defekt + eröffnet PayPal Vorgang

Heimo12

Cadet
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Hallo zusammen,

ich habe erstmals Probleme bei einem Privatverkauf über Kleinanzeigen und hoffe auf ein paar Ratschläge/Meinungen. Hier einmal die Schilderung des Sachverhalts:

Letzte Woche habe ich eine gebrauchte „Samsung 960 EVO M.2 NVMe“ verkauft, Ausschluss Gewährleistung und keine Garantie wurde genannt. Diese hat vor dem Ausbau am 23.11.2022 einwandfrei funktioniert, wies laut dem Herstellertool Samsung Magician keinerlei Fehler auf und wurde vor dem Ausbau per Parted Magic/Secure Erase sicher gelöscht. Die Bezahlung fand über PayPal (nicht Freunde-Funktion) statt.

Der Käufer hat mich gestern kontaktiert. Er könne die Festplatte bei der Windows Installation auf dem Ziellaptop nicht auswählen, er hat es noch mit einem zweiten Laptop probiert mit demselben Ergebnis. Zwei Handyfotos würden dies belegen. Ich habe dem Käufer dann noch Tipps und Links übermittelt, wie er die Festplatte ggfs. funktionsfähig machen kann (Bios kontrollieren, versuchen die M2 per Disk Part zu finden etc.).
Laut Käufer haben die Lösungsansätze nicht funktioniert, er baut öfter Festplatten ein und wisse was er macht. Zudem sei er IT-Programmierer und sei gut informiert. Er sieht die gekaufte Festplatte als defekt an und hat mir mittlerweile per Kleinanzeigen Nachrichten zweimal unterstellt, dass ich die Festplatte bewusst defekt verkauft hätte!

Ich habe dem Käufer freiwillig angeboten, die 30,- Euro für die Festplatte zu erstatten (nicht die 5,50 Euro für Versand- und PayPal Gebühren), nachdem er mir die Festplatte zurückschickt hat und ich per Seriennummer prüfen konnte, dass es sich um die von mir verkaufte und keine andere Festplatte handelt. Ich will hier ausschließen, dass ich einem Betrüger zum Opfer werde, der mir ggfs. eine andere defekte Festplatte zurück sendet. Zudem könnte ich dann die Funktion nochmal selbst prüfen, bevor der Käufer seine Erstattung bekommt.

Der Käufer ist nicht auf mein Angebot eingegangen, er wollte die gesamten 35,50 Euro zurückerstattet bekomme und würde die Festplatte erst nach Erstattung zurückschicken. Dies ist mir zu unsicher, da ich dann zeitgleich das Geld und die Festplatte los bin, bis der Käufer diese evtl. auf Vertrauensbasis (die meinerseits nicht mehr existiert) zurückschickt. Eine Einigung fand somit nicht über Nachrichten bei Kleinanzeigen statt. Im Gegenteil, zuletzt wollte der Käufer noch, dass ich den Verkauf von defekter Ware zugebe.

Gestern Abend hat der Verkäufer einen Vorgang bei PayPal eröffnet. Hier beschreibt er die gekaufte Festplatte als defekt und gibt an, ich wolle ihm nur einen Teil des Geldes erstatten und sei ein unseriöser Verkäufer. Ich habe nun bis zum max. 19.12.2022 Zeit zu reagieren. Diese Frist möchte ich nicht ausschöpfen und den Vorgang schnell klären.

Ich habe mir ein paar Infoseiten zum PayPal Käuferschutz durchgelesen und verstehe es so, dass nun ohne Beteiligung von PayPal der Käufer/Verkäufer über den Vorgang eine Einigung erzielen sollen. Erst wenn dies scheitert, wird sich später PayPal einschalten und den Vorgang ansehen, bewerten und über den Antrag auf Käuferschutz entscheiden. Sofern PayPal dem Antrag stattgibt, muss der Käufer mir die gekaufte Festplatte so oder so zurückschicken und erhält erst danach seine vollständige Erstattung (der gesamten Summe ohne Kürzung, wäre für mich OK).

Ich möchte den Vorgang gütlich schnell zu Ende bringen und überlege nun, wie ich dem Käufer über den PayPal Vorgang antworte.

Ich tendiere dazu, dem Käufer klar zu machen, dass PayPal später den Rückversand der Festplatte an mich beauftragen/anfordern und erst danach das Geld erstatten würde und er daher die Festplatte gleich an mich zurücksenden möchte. Zudem ist es ja bei Käufen Amazon/Otto etc normal, die Ware zurück zu schicken und dann die Erstattung zu erhalten (hier kann ich als Privatperson aber keinen direkten Vergleich ziehen, daher ggfs. weglassen?). Nachdem diese bei mir eingetroffen ist, kann ich in dem PayPal Vorgang die Erstattung freigeben. Das Geld hat PayPal ja bereits eingefroren, somit kann der dies grundsätzlich erstmal nicht verlieren.

Ich bin nicht so firm mit dem PayPal Käufer- und Verkäuferschutz, daher bitte ich um Ratschläge/Meinungen ob ich die Abwicklung des PayPal Käuferschutzes so richtig verstanden habe und ob es sinnvoll ist wie beschrieben vorzugehen, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen.

Vielen Dank für Ergänzungen, Meinungen, Ratschläge.
 
Bei Kleinanzeigen mache ich nur Abholung und bar oder Vorkasse. Bei Paypal bist Du als Verkäufer der Gearschte, wenn der Käufer sein Handwerk beherrscht.

Willst Du dir für 35 Euro diesen Bettel antuen? Schreib es als Lehrgeld ab und spare Nerven. Siegt der Michael Kohlhaas in Dir, nimm Dir sofort einen Anwalt und sei finanziell tapfer, wenn es hinterher zehnmal so teuer wurde.
 
Bei Kleinanzeigen mache ich nur Abholung und bar oder Vorkasse. Bei Paypal bist Du als Verkäufer der Gearschte, wenn der Käufer sein Handwerk beherrscht.

Willst Du dir für 35 Euro diesen Bettel antuen? Schreib es als Lehrgeld ab und spare Nerven. Siegt der Michael Kohlhaas in Dir, nimm Dir sofort einen Anwalt und sei finanziell tapfer, wenn es hinterher zehnmal so teuer wurde.

Hallo otti503,

danke für deinen Beitrag. Nachdem nun seit gestern der erste "Schock" verdaut ist und mit einigen Kollegen darüber gesprochen wurde, sehe ich es inzwischen genauso, wie von dir beschrieben. Für den geringen Streitwert von unter 40,- € lohnt es sich nicht, auf das eigene Recht zu pochen. Schade eigentlich, da ich mir ziemlich sicher bin dass der Handelspartner in diesem Fall Schindluder treibt.

Ich werde daher morgen in dem PayPal Vorgang kurz etwas dazu schreiben und die Erstattung veranlassen.
Im Text des PayPal Vorganges werde ich dann nennen, dass ich auf einen nachverfolgbaren Rücksendevorgang der Ware warte und bei Nichterfüllung würde ich dann als Verkäufer den PayPal Verkäuferschutz einleiten. Wenn derjenige schon sein Geld zurück bekommt, bestehe ich zumindest auf der Rücksendung der Ware.

Das sollte ja über PayPal abzusichern sein hoffe ich, hat da jemand Erfahrungen als Verkäufer?
 
Ich würde erst mal nach dem Namen des Käufers googlen. Manchmal taucht da was auf was man verwenden kann.
 
Ich hatte einen vergleichbaren Fall. Hatte ihm angeboten die Kosten in Höhe von 5 Euro für den verkauften Gegenstand zu erstatten. Er wollte dann: 5 Euro + Versandkosten + Rückversandkosten da ich für die Entsorgung verantwortlich bin.

Bekommen hat er dann nichts - und ich eine negative Bewertung bei eBay.

Hast du von den Testläufen mit Samsung Magician Screenshots gemacht?

Grüße, Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Kenne ich anders herum. Sowohl Ebay als auch Paypal schützen ausschließlich Verkäufer, ob diese Betrüger sind oder nicht, ist denen Wurscht.
Geld verdienen die nur mit den Verkäufern, deshalb muss der Käufer auch keinen Schutz erwarten. Leider. *Motz*
 
Kenne ich anders herum. Sowohl Ebay als auch Paypal schützen ausschließlich Verkäufer, ob diese Betrüger sind oder nicht, ist denen Wurscht.
Geld verdienen die nur mit den Verkäufern, deshalb muss der Käufer auch keinen Schutz erwarten. Leider. *Motz*

@olsen_gg: Hast du mit PayPal in dieser Hinsicht Erfahrungen gemacht als Verkäufer?

@all:
Ich möchte den Vorgang grundsätzlich schnell und unkompliziert erledigt haben. Es wäre mir momentan sogar egal, ob ich zuerst das Geld erstatte uind danach erst die angeblich defekte Ware zurück bekomme. Ich bin mir nur über den Ablauf nicht ganz klar, ob da seitens PayPal eine Sicherheit für mich hinter steht als Verkäufer? Konrekt geht es mir um eine gewisse Sicherheit, dass der Käufer die Ware auch verbindlich zurücksenden muss.

Ich habe den möglichen Ablauf so verstanden:

- Im PayPal Vorgang kann ich eine Erstattung an den Käufer freigeben, dass wäre der Gesamtwert der Transaktion, reduziert um die PayPal Gebühr.
- Wenn ich dies tue, hat er quasi sein Geld wieder und ich muss daruf vertrauen, dass er mir die Ware schickt.
- Sofern er dies nicht tut, kann ich einen Verkäuferschutz-Vorgang öffnen und angeben, dass ich die Ware nicht zurück erhalten habe.
- Dann friert Paypal das Geld wohl erneut ein, bis er mir die Ware sendet.

Kann jemand, optimalerweise ggfs. aus eigener Erfahrung, bestätigen dass der Vorgang so ablaufen würde im Falle einer ausbleibenden Rücksendung?
 
Nein, meine (negativen) Erfahrungen musste ich als Käufer machen. Bereits 2x. In beiden Fällen kam der Verkäufer mit Geld und nicht verschickter bzw. Ware davon.
Der frechste von den Beiden hat sogar eine gefälschte Tracking-Nummer (China-Deutschland) verwendet und anhand dieser "bewiesen", dass ich die Ware ja erhalten hätte! Sozusagen zwar verschickt, aber vermutlch an einen Komplizen in Deutschland - zum Weiterverkauf.
PayPal macht es sich da noch am Einfachsten... "Eröffnen sie einen Ebay-Fall." Erledigt.

Am Ende hat es sich finanziell einfach nicht gelohnt, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten, summa summarum habe ich ca. 50€ eingebüßt.
Das geht unter Lehrgeld. Seitdem kaufe ich generell nichts mehr von außerhalb Deutschland. Und natürlich lese ich die negativen Bewertungen gaaanz genau, bevor ich kaufe.
Doppelposting wurde automatisch zusammengeführt:

Edit: Der mit der gefälschten Trackingnummer konnte noch mehr: Meine Negativbewertung wurde innerhalb weniger Minuten gelöscht.
Daher meine Meinung, dass Ebay nur Verkäufer (auch betrügerische) schützt. Käuferschutz ist nicht existent.
 
Bin grad Teil einer völlig neuen Masche, weiß noch nicht was das Ganze soll.*suspect*. Ich finde was auf Kleinanzeigen. Man wird sich einig, Bezahlweg per hauseigenem Bezahldienstleisterprogramm. (OPP) Ich überweise per Kreditkarte in der Bezahlmaske von Kleinanzeigen. Bekomme erfolgreiche Transaktionsbestätigung. Kurze Zeit später bedankt Verkäufer sich für den Kauf. Dann setzt eine Flut von mails ein, dass er eine falsch ausgefüllte Versandmarke von Opp bekommen hätte – und zwar mit einem falschen Absender. Die will er nicht benutzen und hätte angeblich diesen Fall schonmal gehabt. Dann fordert er mich auf, den Kauf bei OPP rückabzuwickeln. Was ich auch getan habe. den Gegenstand will er mir solange reservieren.
Hat der wirklich Angst davor, dass er von Opp die Kohle nicht bekommt, weil da ein falscher Absender drinsteht? Könnt ja sein, dass ich den Empfang verneine und er dann keine richtigen Versendenachweis hat? WAS IST DARAN SO SCHWER DEM KÄUFER EINE IBAN ZUZUSCHICKEN? Was will ich mit einer fremden IBAN, wenn ich auf das dahinterstehende Konto keinen Zugriff habe? Das Geld zurückholen? Wie denn? Das gelingt nur Großbanken, und auch denen nicht immer. Lastschriften kann ich zurückgeben, aber eine Überweisung, die ich selbst gemacht habe ist weg.
PS, die Adresse schein es zu geben, ich rufe da mal an, da ist eine nachnamensgleiche, aber andersgeschlechtliche Person mit einer existierenden Webseite gemeldet.

EDIT: 07.12. Alles in bester Butter, Ware ist da, die nette Verkäuferin war offensichtlich mit OPP überfordert, oder OPP ist unsagbar schlecht. Sie schickte mir ihre IBAN, ich fünf Minuten später die Kohle. An diesem ganzen gegenseitigen Misstrauen (Und an Käufern wie Heimo einen erwischt hat*clap* ) geht doch diese Geschäftsidee zugrunde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

einmal für euch zur Info:

Ich habe den vom Käufer eröffneten PayPal Vorgang nun beantwortet bzw. habe mit einem Angebot reagiert, und zwar mit der von Paypal vorgegebenen Option " Vollständige Rückzahlung mit Rücksendung des Artikels." Paypal Text hierzu: "Wenn der Käufer Ihr Angebot annimmt, erhalten Sie Tracking-Daten für den zurückgesendeten Artikel. Die Rückzahlung wird verarbeitet, nachdem Sie die Lieferung des Atrikels bestätigt haben"

Genau diese Lösung wollte ich haben, der Käufer sendet zuerst zurück und erhält dann nach Freigabe das Geld.
Diese Lösung wurde vom Käufer akzeptiert und es wurde bereits eine Sendungsnummer hinterlegt.
Scheint also zu laufen.

Wenn jetzt mit der Rücksendung alles OK ist, erhält der Käufer sein Geld zurück (vollständig, ohne Abzug Paypal Gebühr) und die Rückanwicklung wäre abgeschlossen. Ich kann dann die Ware prüfen, ob es wirklich "mein" Artikel ist und ob hier wirklich nur falsche Inbetriebnahme vorliegt oder ein echter Defekt.
 
Laut Käufer haben die Lösungsansätze nicht funktioniert, er baut öfter Festplatten ein und wisse was er macht. Zudem sei er IT-Programmierer und sei gut informiert.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen dass das ersttmal garnichts heißt.
Ich mußte schonmal einen PC zurechtbiegen der von so einem Spezi fast ruiniert wurde indem er die CPU des Rechners (OEM System mit defekte Modem im Sonderslot in dem nur mechanisch eine Standard PCI Karte passte und die Ersatzkarte deshalb natürlich nicht funktionierte) am Kühler aus dem alten Board aus dem geschlossenen Sockel zog und beim neuen Board die noch am Kühler klebende CPU auf den geschlossenen Sockel auf ein anderes Board schnallte weil das alte angeblich defekt gewesen wäre anstatt die neue Karte in einen anderen Slot des alten Boards zu stecken. Genau das hatte ich nämlich gemacht nachdem ich alles zurückgebaut hatte damit die Eigentümerin das überflüssige Ersatzboard wieder zurückgeben oder verkaufen konnte.

Lange Rede, kurzer Sinn, wer Ahnung von Software hat muss noch lange keine Ahnung von der Hardware haben.
Es läuft auch nicht jede M.2 SSD (PCIe/SATA) in jeden M.2 Slot weil diese auch nur zu PCIe oder SATA Modellen kompatibel sein können. Ein Beispiel dafür wäre mein altes Lenovo Ideapad Y700-15ACZ dessen M.2 Steckplatz nur SATA Modelle nimmt oder mein ASRock X399M Taichi wo ein M.2 Slot nur zu PCIe (NVME) Modellen kompatibel ist.

Wenn du die SSD zurücknimmst solltest du also unbedingt auf deren Zustand und die Seriennummer achten. Nicht das sich jemand "kostengünstig" Ersatz beschaffen will.
 
Wenn du die SSD zurücknimmst solltest du also unbedingt auf deren Zustand und die Seriennummer achten. Nicht das sich jemand "kostengünstig" Ersatz beschaffen will.

Genau das werde ich in jedem Fall machen, in diese Richtung gingen meine Überlegungen auch.
Rücksendung müsste vorauss. Montag eintreffen, ich berichte dann nochmal.
 
So, die Rücksendung ist gestern angekommen und wurde geprüft.

Es ist exakt (per Seriennummer, geschriebene Daten) die M2 SSD, die ich verkauft habe. Also ist die Rücksendung wie vereinbart funktioniert.
Habe die SSD testweise bei mir wieder eingebaut. Wird sofort erkannt, ich kann darauf zugreifen, Daten drauf kopieren, Partitionen erstellen, SMART Werte abfragen etc. Also nichts mit defekt, der Käufer hat es nur nicht hinbekommen, die M2 in Betrieb zu nehmen.

Habe dem Käufer nun per Paypal Vorgang die Gesamtsumme (überwiesenes Geld inkl. PayPal Gebühr) über die Funktion in Paypal zurück erstattet.
Soweit alles gut.

Die Rückerstattung und dadurch Beendigung des paypal Vorganges hat der Käufer mitbekommen.
Nun möchte er noch die entstandenen Rücksendegebühren von 5,99 Euro erstattet bekommen nach dem Motto "Sie schulden mir noch 5,99 € Rückversand."

Hier überlege ich nun, ob ich ihm aus Kulanz mit der Hälfte entgegen komme und dann ist hoffentlich Ruhe.
Allein schon anzufragen ist recht dreist, zumal nun raus ist, dass die M2 nicht defekt ist und seine ganzen Anschuldigungen/Unterstellungen unwahr gewesen sind.

Wie würdet ihr euch verhalten bzgl. seiner Forderung der Rückversandkosten?
 
Müssen musst du nicht.....ist ja ne normale Rücksendung wegen Nichtgefallen, würd ich mal behaupten. Und da zahlt man im Versandhandel (bei solch geringen Warenwerten) auch das Porto selber.


Mal ehrlich...wieso solltest du dafür aufkommen, wenn der Kunde das technisch nicht gebacken kriegt und dann auch noch pampig wird?
Deine Kulanzhandlung war schon, die Ware zurück zu nehmen.

Aber entscheiden tust du das letztlich.
 
Und genau wegen so Vögeln hab ich hier mittlerweile genügend ältere Hardware um meine halbe Abteilung notfallmäßig mit Rechnern auszustatten. Kein Bock auf sowas.
 
Und genau wegen so Vögeln hab ich hier mittlerweile genügend ältere Hardware um meine halbe Abteilung notfallmäßig mit Rechnern auszustatten. Kein Bock auf sowas.


Verkauf doch im Forum.-
 
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