Ärger mit der Telekom

Der Römer

Vice Admiral Special
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Hallo,
es gibt sicherlich noch nen paar millionen Haushalte die kein DSL bekommen. Wir sind einer davon und haben uns zunächst mal LTE von der Telekom geordert. Warum? Weil die mit 30Gb Traffic im Monat das höchste Volumen angeboten haben und zusätzlich 384kbits Geschwindigkeit nach dem Volumenverbrauch suggerieren. Das bedeutet man könnte noch einigermaßen solide surfen, Mails schreiben und mit diversen Messangern arbeiten wenn das Datenvolumen verbraucht ist. Mit bis zu 55€ in diesen Rahmen ist die Geschichte auch nicht ganz billig. Der Tarif heist Call & Surf via Funk.

Ok, ich habe das Paket ende März geordert. Ab dem 22.03.2013 hätte ich offiziell lossurfen können. Router kam sogar fristgerecht. Ab diesen Termin wurde dann auch fleißig gezahlt. Aber leider, erst etwa 4 Wochen später konnte ich dann tatsächlich lossurfen weil die systemintern wohl noch nichts freigegeben haben. Die Techniker am Telefon meinten von Woche zu Woche ich solle mich noch ein paar Tage gedulden. Ich weiß bis heute nicht warum diese Verzögerung zustande kam. Sofern ich mich recht errinnere kam mir die Telekom finanziel auch nicht entgegen. Naja, Internat war dann zunächst da. Nach einigen Tagen habe ich dann mal einen LTE Speedtest gemacht und habe herausgefunden das ich im Normalfall nur 6-9Mbit empfange. Bei guten Wetter und geringer Auslastung ist auch mal 16mbit zu empfangen gewesen.

Das war ja für mich alles noch vertretbar da ich von der alten Wohnung wo es DSL gab eh nur bis zu 6mbit zu empfangen waren. Das Problem welches bestand war jenes, das ab und zu nur bis zu 1-2mbit durch kamen. Techniker hatten keine Ahnung. Anderen Tag ging es dann wieder besser. Dann kam der Punkt wo das Volumen aufgebraucht war. Ich wunderte mich warum auf einmal gar nichts mehr geht. Nach dem ich Netspeedmonitor installiert hatte, hatte ich nun nicht nur einen Überblick über das Volumen, sondern konnte mir auch anzeigen lassen mit wieviel Kbits ich unterwegs war. Dabei stellte sich heraus das ich im Normalfall 20-90kbits abbekommen habe. Telekom gab mir teilweise so wenig Speed das ich weder Mails abrufen, noch schreiben noch ICQ verwenden konnte. Vom surfen spreche ich gar nicht erst. Alle versuche die Probleme zu beheben oder mir Gründe zu nennen warum ich denn solche Probleme habe gingen ins leere.

Da die Telekom ganz offensichtlich nicht das liefern kann was sie laut Werbung suggeriert, habe ich mich schriftlich an die Telekom gewendet um den unfähigen Telefonsupport zu umgehen und gefordert das die mir doch wenn die mir schon keinen Speed geben können, das die mir 30GB mehr Volumen oder zumindest einen Preisnachlass gewähren möchten. Das wurde kathegorisch abgelehnt. Ein paar Wochen später kam es wieder zu diversen Geschwindigkeitsproblemen. Ich bat um eine schriftliche Stellungnahme warum das Problem nicht behoben werden könnte. Diese blieb aus, stattdessen hat mich ein Techniker angerufen und hat sich Mühe gegeben. Zum Abschluss habe ich dem Techniker gesagt das ich diese Informationen alle gerne schriftlich hätte. Dazu meinte er das die Telekom das mich machen könnte. Daraufhin war klar, mit der Telekom kann ich nicht weiter zusammen arbeiten.

Ich muss eingestehen das ich von allen Seiten enttäuscht wurde. Das fing mit den Servicetechniker Vorort an der uns die Dose eingebaut hat. Der hatte ne links rechts Schwäche wodurch das Telefon die ersten Tage nicht funzte. Dann konnte mir der Telefonsupport nie die Frage beantworten warum die Störungen auftauchten. Als nächstes war man nicht kompromissbereit mehr Volumen bereitzustellen oder einen Preisnachlass zu gewähren. Die Kompetenz der Servicemitarbeiter ist unterirrdisch. Da wollte mir doch einer weis machen das Kbits und Kbytes das selbe seien. Reife Hausfrauen sollen hinterm Herd bleiben, nicht am Telefon support betreiben. Oder wenn dann Support übers Kochen geben. Nach dem der Speed aufgebraucht war, kann man sich ja für 15€ nochmal 10Gb Volumen nachkaufen. Das Problem dabei ist, das diese Funktion oft nicht zur Verfügung stand. Da musste man hier und da mal nen Tag warten.

Da ich einen Onlineshop führe und gedrosselt so wenig Speed ankam das ich teilweise gar nicht aufladen konnte blieb mir nur die Ausfallzeit mit UMTS (Prepaidhandy) zu überbrücken. Damit entstanden weitere kosten. Meine durchschnittlichen Internetkosten belaufen sich auf 85€/Monat. Von den Kosten die durch Ausfall/Ersatz entstanden wären da ich meiner Tätigkeit nicht nachkommen konnte spreche ich mal gar nicht erst... Später fand ich dann heraus das in meinen Wohngebiet nicht einmal LTE verfügbar ist. Ich bekomme nur Randstrahlung ab. Das zeigt auch der Router an der mit einer grünen LED nur UMTS anzeigt. Dann habe ich mal recherchiert wieviel Speed die Telekom bereitstellen muss. Das habe ich auf der Telekomseite leider nirgendwo finden können. Daraufhin habe ich beim Support angerufen und habe nachgefragt wieviel Speed die denn gemäß AGB's liefern müssen um den Vertrag zu erfüllen. Da sagen die "keinen". Ich habe dann mal konkret nachgefragt ob die ihren Vertrag erfüllen wenn die straight nur 1mbit liefern. Die Tante meint ja. Das wollte ich schriftlich haben, da meinte die gute Frau das das nicht möglich sei. Kündigung weil nicht so viel Speed wie suggerriert ankommt sei wohl nur im Einzelfall möglich und wird von Fall zu Fall geprüft. Richtwert sind 5% Speed. Das bedeutet, ordert man einen Tarif bis zu 100Mbit, kann man erst schmerzfrei kündigen wenn nur weniger als 5mbit ankommen. ...

...gestern Abend habe ich mich dazu entschlossen mir bei SKYDSL.eu Skydsl zu bestellen. Das sind die einzigen die ich nach 2h suchen gefunden habe die überall Internet anbieten. Mit einer echten FLATRATE ohne Volumenbegrenzung. Ich entschied mich für das 12mbit Paket für 40€ Monatsbeitrag. Kein Plan wie gut das funktioniert, aber ich werds testen. Wenn das ordnungsgemäß läuft werde ich die Telekom kündigen. Ich werde euch darüber später noch auf den laufenden halten. Denn SkyDSL ist nicht nur eine günstigere Alternative, sondern man hat auch eine echte Flatrate ohne eine nervige Drosselung. Als nächstes bin ich mal gespannt ob die Telekom bei der Kündigung rumspackt oder ob die zumindest in diesen Fall mal einen Wunsch akzeptieren. Denn Streng genommen ist nur eine außerordentliche Kündigung bei Tod oder Umzug machbar. Was anderes fällt mir nicht ein. Ich kann jeden nur ans Herz legen, wenn er woanders unter kommt, sollte er defentitiv nicht bei der Telekom unterschreiben. LTE ist inzwischen mit Skydsl als Alternative kein muss mehr. Wer eine Antenne irgendwo anbringen kann, sollte definitiv für sein eigenes Wohl Skydsl in Erwägung ziehen. Denn man ist woanders ganz sicher nicht schlechter aufgehoben als bei Telekom.

Mich würde mal interessieren ob ihr mit LTE insbesondere bei der telekom ähnliche Erfahrung gesammelt habt. und was ihr für Alternativen bezogen habt. Vielleicht kann der eine oder anderen auch Tips geben aws man tun kann wenn die Telekom rumspackt.

Gruß Marc
 
Denn Streng genommen ist nur eine außerordentliche Kündigung bei Tod oder Umzug machbar.
Nö. Natürlich kann ein Vertrag jederzeit gekündigt werden, wenn eine Partei seine Pflicht(en) nicht erfüllt. Die Behauptung, sie müssten keinen Speed liefern, ist vollkommener Unfug. Wäre ja noch schöner, wenn irgendein Trottel Verträge verkauft, aber nix liefern müsste. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass es bereits Prozesse um das Thema Mindestgeschwindigkeit gab. Aber selbst der gesunde Menschenverstand sagt, dass eine angemessene Geschwindigkeit geliefert werden muss. Wenn sie das nicht können, ist der Vertrag nicht erfüllt und demnach zu kündigen. Jetzt kann man sich streiten, was "angemessen" bedeutet, aber mindestens muss die Leitung stabil sein! Derartige Geschwindigkeitsunterschiede über die Zeit sind ganz und gar nicht stabil.

Ich würde, für den Fall, dass sich die T querstellt, mal bei der Verbraucherzentrale anklopfen. Die hören sicher gern von solchen Fällen und sind ggf. sogar bereit, zu helfen.


Mal eine andere Frage: Warum wurde nicht Geld einbehalten (komplett oder teilweise), wenn kein ordentlicher Speed zustande kam? Auf Entgegenkommen der anderen Vertragspartei zu hoffen, ist meist vergebens. Miete kann man auch kürzen, wenn etwas mit der Wohnung nicht stimmt.

MfG Dalai
 
Problem ist das es sich dabei um Handelsrecht handelt. Wenn in den AGB's drin steht das die keine Mindestgeschwindigkeit liefern müssen, dann ist das deren Geschäftsgebahren. Und wenn du den Tarif buchst, stimmst du den AGB's zu. Unter anderen auch das die dir keinen Mindestspeed liefern müssen. Wenn Geld einbehalten wird kommt es zu Mahnungen. Dann zu Zahlungsverzug, Mahnkosten Verzugszinsen und Inkassoauftrag was die Kosten weiter nach oben treibt. Wenn man diesen Weg geht, muss man zwangsläufig vor Gericht wollen. Denn da wirds hinten raus landen wenn die Telekom nicht nachgibt. Wenn du zwischendurch einbrichst wirs richtig teuer für nichts. Und die geben nicht nach. Warum auch? Die zahlen ne Fixsumme ans Inkasso, und die können dann das ganze Jahr fleißig für die Telekom abmahnen. Mit den Anwälten die da vor gericht antanzen müssen dürfte sich das ähnlich verhalten. Gemäß AGB's kann man da nichts tun.

Außenantenne wurde vorgeschlagen ist nicht installiert und spielt auch keine Rolle. Ich würde mich mit straight 10mbit zufriedengeben. Da zwischendurch 16Mbit durchkommen, ohne Antenne, könnte sofern das Netz gut ausgebaut wäre auch straight 16mbit durchkommen.
 
Wenn AGBs gegen deutsches Recht verstoßen sind sie unwirksam. ;) Nur mal so als Denkanstoß, ohne die Details zu kennen...
 
Problem ist das es sich dabei um Handelsrecht handelt.
Das heißt, du hast nicht als Privatperson sondern als Unternehmen/r einen Vertrag mit denen? Selbst wenn, inwiefern ist das relevant?

Wenn in den AGB's drin steht das die keine Mindestgeschwindigkeit liefern müssen, dann ist das deren Geschäftsgebahren.
Mit dem sie garantiert vor Gericht nicht durchkommen, weil das gegen BGB und sicher auch gegen HGB verstößt. Nicht alles, was so in den AGB steht, ist automatisch gültig, nur weil es dort drinsteht.

Wenn Geld einbehalten wird kommt es zu Mahnungen. Dann zu Zahlungsverzug, Mahnkosten Verzugszinsen und Inkassoauftrag was die Kosten weiter nach oben treibt.
Genau wie man Miete kürzen kann, kann man meiner Meinung nach auch hier vorgehen. Natürlich muss man immer auf den Grund verweisen, wenn man Geld einbehält/kürzt. Und natürlich muss man parallel dazu dem Vertragspartner die Möglichkeit zur Nachbesserung geben - das ist ja offensichtlich passiert. Können sie nicht nachbessern, können sie auch nicht weiter voll kassieren. Wie gesagt, wäre ja noch schöner, wenn jemand eine solche Gelddruckmaschine aufbauen könnte, die auch noch mit dem deutschen Recht vereinbar ist. An dieser Stelle kann ich dir aber versichern, dass das nicht so einfach ist (dafür gibt's andere größeren Ausmaßes, landläufig Banken genannt ;)).

MfG Dalai
 
Das heißt, du hast nicht als Privatperson sondern als Unternehmen/r einen Vertrag mit denen? Selbst wenn, inwiefern ist das relevant?
Nein, ich habe als Endkunde (Verbraucher) ein Vertrag mit denen

Mit dem sie garantiert vor Gericht nicht durchkommen, weil das gegen BGB und sicher auch gegen HGB verstößt. Nicht alles, was so in den AGB steht, ist automatisch gültig, nur weil es dort drinsteht.

Da hast du recht, ABER streng juristisch gesehen könnten die trotzdem damit durchkommen. Weil
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000302377
Da BGB für natürliche Personen, Verbraucher und Unternehmen eine Gültigkeit besitzt. Nicht aber für juristische Personen. Bist du ein Personalausweisträger bist du eine juristische Person, kein Verbraucher, keine natürliche Person und kein Unternehmen. Was ein Verbraucher ist sagt uns Wikipedia.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucher
Dort steht der Verweis auf eine natürliche Person die man aber durch den Personalausweis nicht mehr ist. Siehe Personalausweis -> Name ist vollständig groß geschrieben. -> Entrechtet unter der Obhut eines Organs. Zur Zeit BRD da der Personalausweis der BRD gehört. Siehe PAuswG §4 Abs. 2.

Da nun der Personalausweisträger im Sinne des Gesetzes mit dem BGB nichts zu tun hat, kann er sich auch nicht darauf berufen. Da das deutsche Recht auch nur Handelsrecht ist, sollten deren Bestimmungen/AGB's/Gesetze dem der Telekom gleichgestellt sein. Denn der Bundeskanzler vergibt ausschließlich Geschfätsbereiche Siehe Artikel 65 und Artikel 69 Abs 3 sowie weitere Artikel im GG. Ein Geschäft hat keine legitimation Gesetze zu erheben und durchzusetzen. Das darf nur ein Staat.

Ich habe, brauche keinen Personalausweis mehr.
 
Nein, ich habe als Endkunde (Verbraucher) ein Vertrag mit denen



Da hast du recht, ABER streng juristisch gesehen könnten die trotzdem damit durchkommen. Weil
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000302377
Da BGB für natürliche Personen, Verbraucher und Unternehmen eine Gültigkeit besitzt. Nicht aber für juristische Personen. Bist du ein Personalausweisträger bist du eine juristische Person, kein Verbraucher, keine natürliche Person und kein Unternehmen. Was ein Verbraucher ist sagt uns Wikipedia.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucher
Dort steht der Verweis auf eine natürliche Person die man aber durch den Personalausweis nicht mehr ist. Siehe Personalausweis -> Name ist vollständig groß geschrieben. -> Entrechtet unter der Obhut eines Organs. Zur Zeit BRD da der Personalausweis der BRD gehört. Siehe PAuswG §4 Abs. 2.

Da nun der Personalausweisträger im Sinne des Gesetzes mit dem BGB nichts zu tun hat, kann er sich auch nicht darauf berufen. Da das deutsche Recht auch nur Handelsrecht ist, sollten deren Bestimmungen/AGB's/Gesetze dem der Telekom gleichgestellt sein. Denn der Bundeskanzler vergibt ausschließlich Geschfätsbereiche Siehe Artikel 65 und Artikel 69 Abs 3 sowie weitere Artikel im GG. Ein Geschäft hat keine legitimation Gesetze zu erheben und durchzusetzen. Das darf nur ein Staat.

Ich habe, brauche keinen Personalausweis mehr.

Ich glaube, das dürfte als grober Unfug durchgehen ...

Grüße
 
Bist du ein Personalausweisträger bist du eine juristische Person, kein Verbraucher, keine natürliche Person und kein Unternehmen.
Wie kommst du denn auf sowas? Wie passt das zur Existenz der Begriffe Verbraucher, natürliche Person, wenn jeder in D verpflichtet ist, einen PA oder Pass zu besitzen?

MfG Dalai
 
Was eine Großschreibung des Namens auf ein Dokument zu bedeuten hat ist dem römischen Recht zu entnehmen.

In wie fern das Römische recht heute noch wichtig ist...
Warum ist das römische Recht heute noch wichtig?
Das römische Recht ist heute durch moderne Kodifikationen ersetzt. Diese Kodifikationen haben aber nicht völlig neues Recht geschaffen, sondern über weite Strecken nur die übrlieferten römischen Rechtsregeln in einem systematisch aufgebauten Gesetzbuch zusammengefaßt. Ganz besonders trifft dies für das BGB zu. Um das BGB zu verstehen ist es daher von großem Nutzen, die gemeinrechtlichen Fundamente zu kennen, auf denen es steht.
Vor allem hat das römische Recht im Hinblick auf die Bemühungen Bedeutung, für das politisch zusammenwachsende Europa einheitliche Rechtsregeln zu schaffen. Das römische Recht ist die gemeinsame Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. Es kann daher dazu dienen, Regelungen zu finden, die sich in die Rechtsordungen aller Einzelstaaten organisch einfügen.

Da nun unser ganzes Rechtssystem auf das Römische recht aufgebaut ist kann man sich ja im Römischen Recht mal schlau machen. Ist ja nun nicht gerade etwas was ich mir ausgedacht habe...
Ansonsten hilft es das BGB zu studieren.

€idt:
Habe dazu diese aussage gefunden:
Weil du damit nach einer DIN 5007 eine Verschmelzung mit deiner akustisch gleich klingenden aber in Großbuchstaben geschrieben Namen eingehst, und somit der Verschmelzung mit DIR als beseelter Mensch mit deiner gleichen, als Juristische Person eingehst, und somit zustimmst, dass du eine Sache nach BGB Untertitel 3 Absatz 2 §90 bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was eine Großschreibung des Namens auf ein Dokument zu bedeuten hat ist dem römischen Recht zu entnehmen.
Das beantwortet nicht meine Frage.

Klar hat das BGB seine Ursprünge in der Geschichte, aber irgendwie reimst du dir hier nach Gutdünken Sachen zusammen, die ich absolut nicht nachvollziehen kann, und gehst damit davon aus, keine oder kaum Rechte zu haben. Vielleicht solltest du mal zu jemandem gehen, der wirklich weiß, wovon er spricht: einem Anwalt, vorzugsweise einem, der sich mit Verbraucherrecht beschäftigt, und dem die Sachlage schildern. Oder eben, wie bereits geschrieben, zur Verbraucherzentrale.

MfG Dalai
 
Rechtswissenschaftler wäre wohl eher die richtige Adresse.

durchgängig großgeschriebene Namen sollen Sachen sein. Keine Personen. Lässt sich aber alles ergooglen.
 
Rechtswissenschaftler wäre wohl eher die richtige Adresse.
Für deine Rumtheoretisiererei wahrscheinlich schon, aber darum geht es ja gar nicht. Du hast ein ganz praktisches Problem mit einem Vertrag mit der T. Und darüber sollte man mit jemandem aus der Praxis reden.

Zumal: Wenn du selber schreibst, keinen PA mehr zu haben (was ja bei Besitz eines gültigen Passes durchaus in Ordnung ist), inwiefern ist dann irgendeine Großschreibung des Namens auf selbigem relevant? Und was hat das mit deinem Vertrag mit der T zu tun? So ziemlich genau Null.

MfG Dalai
 
Wer hat keine Probleme mit der Telekom, die Aasgeier machen jagt auf neue Kunden um jeden Preis, der Grund dürfte die DSL-RAM Technik sein, die nicht funzt wenn Fremdanbieter auf der Leitung sind. Jeden Monat kommen die hierhin um mir was anzudrehen, was realistisch nicht funktioniert.

Was dieses Problem hier angeht, das alles solange gedauert hat, sollte man irgendwie auf dem Rechtsweg klären können.

Zu dem technischen, ist LTE eine Funkverbindung, wie DVB-T etc. da wäre es ratsam eine Antenne zu nutzen, um auch bei schlechten Bedingungen eine gute Leitung zu haben, da wird und kann die Telekom nichts ändern, dann hast du halt Pech wenn kein Internetfähiges Kabel bei dir liegt, bzw. ADSL2 oder VDSL möglich ist.

Dann kann ich selbst auch nur zugucken, wie einige meiner Bekannten ihren VDSL 50er Anschluss haben mit 10Mbit Upload und krebse selbst mit 12/1 Upload hier rum, aber evtl.. geht demnächst hier auch Kabelinternet, dann wird umgestellt.
 
Rechtlich ist es sehr wohl entscheident. Sogar Kriegsentscheident. Wenn ich aus einer Position heraus auftrete die gewisser Weise kein Recht auf Gehör hat, dem muss auch kein Gehör gewährt werden. Das bedeutet, mein Einspruch oder Widerspruch kann schmerzfrei abgelehnt werden.

Ich habe kein gültiges Ausweisdokument der BRD. Kein Pass und auch kein Führerschein. Bin auch nich son Hobbyfascho der mitn Reichsausweis rumläuft. Ich kann mich nur mit einen seid 18Monaten abgelaufenen Perso ausweisen. Die Aufforderung zur Stellungnahme bzgl. eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens habe ich vor ziemlich genau ein Jahr erhalten. Die Stellungnahme habe ich innerhalb weniger Tage abgegeben warum denn mein Personalausweis abgelaufen ist und ich keinen neuen beantragt habe. Bis heute habe ich darauf keine Reaktion erhalten. Weder ein Bußgeldbescheid, noch einen Bescheid das die SACHE aufgehoben wurde. Daran wird sich auch nichts ändern da die BRD keine Mißstände zugibt. Ein Bußgeldbescheid wird auch nicht eintreffen da die BRD mir keinen gültigen Ausweis zur Verfügung stellen kann. Es gibt Konflikte zwischen dem ausgestellten Ausweis und dem Personalausweisgesetz. Und solange das so bleibt, is auch ein Bußgeldbescheid nicht legitim.

Um ehrlich zu sein, habe ich noch kein Artikel oder § gefunden, mangels Recherche, der klar aussagt, das man sich durch den Personalausweis in der Obhut der BRD begibt. Aber, sehr viele Thesen die in der Praxis bestätigt werden deuten darauf hin. So zum Beispiel das vor Gericht nur in SACHE verhandelt wird. Die Großschreibung des Namens kann mit den Begriff Capitis Deminutio Maxima gleichgestellt werden. "Name" auf ein Dokument kann auf eine Sache bezogen werden. Familiennahme z. Bsp. nicht. Juristische Person kann einer Sache zugeordnet werden.
Man kann das auch noch weiter spinnen. Eine Sache kann kein Eigentum haben, eine Sache kann nicht reden... ... eine Sache ist kein Mensch und kann sich demnach nicht auf Menschenrechte berufen. Ebenso gilt das BGB auch nicht für eine Sache wie ich oben schon erwähnt hatte.

Daher ist es schon von entscheidender Bedeutung aus welcher Rechtslage heraus man agiert.

Aber, da der Kanzler gemäß GG nur Geschäftsbereiche vergibt und ein Geschäft kein Staat sein kann, sind deren Gesetze bestenfalls als Hausordnung anzusehen oder als Vertragsangebot zu verstehen. Verträge kann ich ablehnen oder aber auch annehmen. Ich möchte damit nicht in Abrede stellen das das GG, BGB oder sonstwas keine Gültigkeit haben. Das haben sie und zwar vollumfänglich. Aber es sind keine Gesetzeswerke im Sinne eines Gesetzes erlassen durch einen Staat.
Rechtlich gestaltet sich das etwas schwierig. Oder sagen wir mal es wird teuer. Weil, dadurch das ich keinen Perso oder Pass habe, komm ich gar nicht erst ins Gericht. Das heist ich müsste einen Anwalt entgeldlich dazu beauftragen um rechtlich Handlungsfähig zu sein. wird nicht ganz billig...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Großschreibung des Namens kann mit den Begriff Capitis Deminutio Maxima gleichgestellt werden.
Ich hab jetzt spaßeshalber mal gegooglet, wo du diesen Unsinn her hast und bin z.B. auf dies hier gestoßen: Großschreibung und rechtliche Konsquenzen:
Anmerkung: Das “Blacks Law Dictionary” ist nach Auskunft der Wikipedia, und anderer Organe in den vereinigten Staaten die ultimative Referenz der Wörterbücher für Rechtsanwälte, Studenten von Gesetzen und Laien.
Aha. Ein Lehrbuch der Juristerei für die USA soll also bei uns gelten? Wo leben wir denn? Was ist das für ein geistiger Schwachsinn *suspect*? Ich erwähne dies nur, damit nicht noch mehr Leute auf diesen ... diesen ... geistigen Dünnpfiff reinfallen, nur weil sie alles glauben, was im Netz so steht.

Hier noch zwei leseswerte Links, die sich mit dem geistigen Durchfall beschäftigen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=227767
http://reichling.wordpress.com/2011/09/09/passwahnsinn/


Dieser Dummfug hat zudem auch nichts mit dem Thema (Probleme mit einem Vertrag mit der Telekom) zu tun. Sofern du nicht gewillt bist, beim Thema zu bleiben, bin ich auch nicht weiter gewillt, meine Meinung dazu kundzutun und dir zu helfen.

MfG Dalai
 
Du hast das Thema Recht ins Licht gerückt und ich habe darauf reagiert. Ich behaupte nicht das es so ist, oder so ist. Ich behaupte das es sehr wohl entscheident ist aus welcher Rechtslage heraus man agiert. Sollte es wirklich so sein das wir vor Gericht nicht als Sache, sondern als natürliche Person angesehen werden, ist das natürlich alles schmerzfrei. Ist es jedoch nicht so, wird man also als Sache behandelt, hat man auf gut deutsch Arschkarte. Unabhängig davon was fürn Müll im Netz steht oder nicht, ich habs letztes Jahr vor Gericht gegen Alphacool erlebt. Es wurde Verhandelt in Sache. Und nicht Alphacool gegen Person X Y. Ferner gab bei der Anklage kein Aktenzeichen sondern ein Geschäftszeichen. Ich plapper das nicht nach, ich habs erlebt. Wäre im übrigen ne sehr teure Angelegenheit gewesen wenn ich verloren hätte, weil Landgericht. Wenn man zusätzlich noch googled dann erschließt sich einen nicht mehr ein ganz klares Bild von "ich bin das Souverän" vor Gericht.
Aber du hast recht, hier gehts um Telekom, nicht um irgendwelche Rechtsauffassungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
[OT]
Es wurde Verhandelt in Sache. Und nicht Alphacool gegen Person X Y.
Äh, ja klar, es geht oder ging doch um eine Sache (Rechtsstreitigkeit) und nicht um irgendeine Person? Keine Ahnung, wann "in Sache" verhandelt wird und wann gegen eine Person, aber es gibt sowas wie Zivil- und Strafrecht und im Zivilrecht AFAIK auch noch Unterkategorien.

[/OT]

So, nun aber genug Offtopic.

Du hast das Thema Recht ins Licht gerückt und ich habe darauf reagiert.
Ich habe nur erläutert, welche Rechte du als Verbraucher hast und welche Schritte meiner Meinung nach sinnvoll wären. Dann bist du abgeschweift mit Handelsrecht und dass angeblich das BGB nicht gilt, was Unfug ist, den ich klarstellen wollte, oder besser "musste".

MfG Dalai
 
Es gibt nur eine Verpflichtung das schnellste zu liefern was aktuell verfügbar ist. Und wenn man schlechten Empfang hat ja dann hilft nur noch eine Antenne.
 
Mit bis zu 16Mbit hab ich ausreichend Empfang. Das erkärt nicht warum ich in der Regel nur bei 6-8bin und bei "Störung" nur 1-2mbit was ja recht häufig vorkommt. eine antenne kann, muss aber keine besserung schaffen. Was is wenn ich mir ne antenne aufs Dach pappe und das Problem nicht behoben ist? An der Antenne liegts ganz sicher nicht, an Telekom ganz sicher auch nicht... ... weil die das so sagen... Wer bezahlt mir die Fehlinvestition der antenne wenn keine Besserung entsteht?
Keiner
 
Antenne auf dem Dach? Ich denke, es geht um eine Zimmerantenne, aufgestellt in der Nähe eines Fensters - so deute ich jedenfalls die Empfehlungen hier im Thread und ich kenne es so von UMTS. DVB-T kann man ja auch mit Zimmerantenne nutzen. Es kann aber durchaus sein, dass, wenn du wirklich nur "Randstrahlung" abbekommst, auch die Antenne keine (deutliche) Verbesserung bewirkt. Nur: das weiß man erst, wenn man es ausprobiert hat - und wenn man sich dafür eine Antenne von jemandem borgen muss.

MfG Dalai
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt UMTS wie auch LTE Antennen für drinnen und draußen, in der Regel gehen VF und TCom diesen Weg der Deeskalation zuerst. Vor allem in UMTS/LTE Randegebieten bringt das nämlich oft den Unterschied. Ich würde sie danach nochmal fragen.

Ist deine Adresse offiziell LTE tauglich von der Netzabdeckung?
 
Die Adresse ist weder genau tauglich, noch genau untauglich. es steht es muss intern geprüft werden. Daher habe ich auch erst nach einigen Tagen eine AB bekommen. Dadurch das die mich als Kunden mit diesen Tarif genommen haben, muss ich als Kunde davon ausgehen das hier LTE verfügbar ist, insbesonder dann wenn keine Karte explizit zeigt das hier nichts verfügbar ist.
 
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