Abmahnwelle – Erste Erfolge der Waldorf Kanzlei

Mighty

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Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf ist in den vergangenen Monaten in die Schlagzeilen geraten, indem sie zu hunderten Abmahnungen an Webseitenbetreiber und Privatpersonen verschickt haben, wenn diese auf Ihren Seiten Links zu Programmen veröffentlicht haben, mit denen man den Kopierschutz umgehen konnte (wir <a href="http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?category=1&id=1097425380">berichteten</a>)

Wie der Onlinedienst <a href="http://www.golem.de" TARGET="b">Golem</a> berichtet, konnte die Kanzlei jetzt erstmals einen Erfolg verbuchen. Ein 39jähiger Paderborner wurde, wie so viele, ebenfalls abgemahnt, da er über das Internetauktionshaus <a href="http://www.ebay.de" TARGET="b">E-Bay</a> Software zur Umgehung der Kopierschutzmassnahmen angeboten hat, genauer gesagt, unter anderem Clone CD, ClonyXXL und Profiler. Nach Erhalt der Abmahnung unterzeichnete der 39jährige die Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete bei nochmaligem Verstoß eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dieses unangenehme Erlebnis war ihm aber offensichtlich nicht Warnung genug, verkaufte er doch weiterhin über diverse Auktionsplattformen die vorgenannte Software was einen Strafantrag zur Folge hatte. Das Amtsgericht Paderborn kam in seinem Urteil nun zu einem Strafmass von 80 Tagessätzen á 10 Euro zuzüglich einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro und Gerichtskosten.
 
so n komischen 'Vertrag' hät ich auch net unterschrieben... musste der das denn wirklich & unter allen Umständen???

cya
 
Original geschrieben von BLJ
so n komischen 'Vertrag' hät ich auch net unterschrieben... musste der das denn wirklich & unter allen Umständen???

cya

Ja, er musste. Unterschreibst Du das Teil nicht, hast Du richtig Probleme.
 
ich hab irgendwo gelesen, daß slysoft oder elby oder wie auch immer clonecd in absehbarer zeit wieder auf den deutschen markt bringen will.

man will die beweisführung antreten, daß clonecd nicht gegen das deutsche urheberrecht verstößt.

wie würde das aussehen, wenn man wegen clonecd abgemahnt wird und zahlt, das programm aber später tatsächlich wieder "legal" wird ?

aus österreich

http://www.networld.at/index.html?/articles/0442/543/95643.shtml

CloneCD ist wieder da: Die legendäre Brennsoftware gibt's wieder in Österreich!

Im Moment ist aber nur der Verkauf im Internet erlaubt
Die Version 5 kopiert jetzt erstmals alle DVD-Formate

Eigentlich schienen die Tage von CloneCD vorbei zu sein. Die im letzten Herbst eingeführte Urheberrechtsnovelle wurde so ausgelegt, dass der als "Kopierschutzknacker" eingestufte CD-Duplizierer CloneCD illegal war. Der Vertrieb wurde eingestellt.

Jetzt kommt ein vom neuen CloneCD-Entwickler SlySoft initiiertes Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass CloneCD sehr wohl legal sei. Der Verkauf ist wieder erlaubt, derzeit aber nur über das Internet möglich.

Die Version 5 meistert den SafeDisc-3-Kopierschutz und kann erstmals alle DVD-Formate (DVD+R, -R, DualLayer etc.) kopieren. Film-DVDs allerdings nur dann, wenn sie nicht geschützt sind und kein Transcoding (Reduzieren der Filmgröße) erfordern.

Was verboten ist: Dass man CloneCD jetzt wieder kaufen darf, gibt einem längst nicht die Berechtigung, Raubkopien anzufertigen. CloneCD darf weiterhin nur für Sicherungskopien und zum Vervielfältigen eigener Datenträger verwendet werden!
 
Original geschrieben von cruger
ich hab irgendwo gelesen, daß slysoft oder elby oder wie auch immer clonecd in absehbarer zeit wieder auf den deutschen markt bringen will.

man will die beweisführung antreten, daß clonecd nicht gegen das deutsche urheberrecht verstößt.

wie würde das aussehen, wenn man wegen clonecd abgemahnt wird und zahlt, das programm aber später tatsächlich wieder "legal" wird ?

aus österreich

Ich denke das wird so einige Webseitenbetreiber BRENNEND interessieren, wie das dann aussieht. Es ist doch so, das die meisten, die abgemahnt wurden erst mal einen Anwalt konsultiert haben, das kostet schon mal Geld, da Urheberrechtsverletzungen nicht über die normale Rechtschutzversicherung abgedeckt sind. Können die dann rückwirkend Ihre entstandenen Kosten zurückholen *noahnung*
 
Sollte es wieder legal werden, gilt dies erst ab dem Zeitpunkt der Legalität und nicht rückwirkend. ;)
Ergo erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Webseiten auch wieder über dieses Programm schreiben/es verlinken oder was auch immer.
Sogenanntes Rückwirkungsverbot im Strafrecht.

Bis denne!
 
Original geschrieben von Mighty
Ja, er musste. Unterschreibst Du das Teil nicht, hast Du richtig Probleme.

Nö, musste er nicht. Wenn er nicht unterschreibt, kann sich die Gegenpartei überlegen, ob sie Klage erhebt. Und dann ists ne Frage des Gerichts, wer recht hat. Wenn er dann aber gegen die Anwälte verliert, wirds natürlich teurer.

Nur halt erst Unterschreiben und damit die Rechtsposition der Gegenpartei anerkennen, und dann trotzdem gegen die Abmachung verstoßen, das gildet nicht....;)
 
Ich würde das nicht als Erfolg bezeichnen. Denn rechtlich geklärt ist dabei die Rechtmäßigkeit der Abmahnung gerade nicht.
 
www.darktweaker.com hats auch erwischt wegen einem Programm mit dem man den Kopierschutz von Software umgehen kann...

Ich glaube dass war CloneCD... Find ich echt )§$=§%)§?%) weil ich darktweaker eigentlich immer recht gerne gelesen habe :(
 
Original geschrieben von larsbo
Nö, musste er nicht. Wenn er nicht unterschreibt, kann sich die Gegenpartei überlegen, ob sie Klage erhebt. Und dann ists ne Frage des Gerichts, wer recht hat. Wenn er dann aber gegen die Anwälte verliert, wirds natürlich teurer.

Nur halt erst Unterschreiben und damit die Rechtsposition der Gegenpartei anerkennen, und dann trotzdem gegen die Abmachung verstoßen, das gildet nicht....;)

Wäre dann die Summe nicht ungefähr gleich hoch gewesen wie in diesem Fall jetzt, wo er ja Gerichtskosten, 800Euro + 10'000 Euro Strafgeld bezahlen muss?
In diesem Fall hätte er es ja gleich vors Gericht gehen 'lassen' können...

cya
 
Original geschrieben von Sepp
Ich würde das nicht als Erfolg bezeichnen. Denn rechtlich geklärt ist dabei die Rechtmäßigkeit der Abmahnung gerade nicht.

Ich denke, wenn man das ganze, ohne eine persönliche oder moraliche Wertung vorzunehmen betrachtet schon. Für die Kanzlei ist es sicherlich ein Erfolg, ob die Rechtmäßigkeit nun gegeben ist oder nicht lass ich mal dahingestellt. Es ging ja in der Meldung auch nicht um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung sondern darum das sie, vermutlich erstmals, wirklich gerichtlich vorgegangen sind den Prozess auch gewonnen haben.

Oder weißt Du näheres? Wurden schon Prozesse deswegen geführt oder blieb es immer bei der Abmahnung?
 
Bin aus Paderborn *buck*
 
Nun der Typ hats wohl verdient, der sollte sich ja wohl wirklich bewusst gewesen sein welches Risiko er eingeht und das er sich wirklich strafbar macht!

Schlimmer finde ich da die Fälle diverser Webseiten (DarkTweaker,TweakPC), die ja nun wirklich keinen Profit damit hatten (auch wenn das bisschen was anderes ist)!
 
Original geschrieben von BLJ
Wäre dann die Summe nicht ungefähr gleich hoch gewesen wie in diesem Fall jetzt, wo er ja Gerichtskosten, 800Euro + 10'000 Euro Strafgeld bezahlen muss?
In diesem Fall hätte er es ja gleich vors Gericht gehen 'lassen' können...

cya

Schätze eher, es wäre sogar noch ein bisschen billiger geworden als jetzt. Die 10000 Euro Vertragsstrafe wären ja nicht angefallen. Aber dafür hätte er halt nicht unterschreiben dürfen, hat er aber gemacht! Und dann muss er sich halt an den Vertrag halten!
Das mit dem teurer bezog sich auf das Verlieren vor Gericht (ohne vorher zu unterschreiben!) vs. Abmahnung akzeptieren und Unterlassungserklärung unterschreiben.
 
Dummheit muss bestraft werden. Wer unterzeichnet denn noch freiwillig in der heutigen Zeit Unterlassungserklärungen?
Zumindest hätte er erst einmal die Unterlassungserklärung von einem Anwalt checken lassen sollen, bevor man unterschreibt.
Und wer dann noch nach einer unterzeichneten Unterlassungserklärung die selben Artikel weiter bei Ebay verkauft, der ist schon mehr als dumm. *lol* *lol* *lol*
 
aber die Strafe find ich hart. Ich kenne selbst einen Fall, wo einer 60 Tagessätze bekommen hat, weil er anderen Autos zerkratzt hat. find ich persönlich schlimmer als illegale Software anzubieten.

Aber stimmt schon, selbst schuld ist der Mann.
 
Mich hat es ja auch erwischt (Abmahnung). Aber so doof dann die abgemahnten Sachen nochmal vertreiben zu wollen, kann man doch gar nicht sein.

Als Erfolg für Waldorf würde ich die Sache im Sinne der Abmahnungen auch nicht sehen. Der hatte ja die Unterlassungerklärung unterschrieben. Damit gab es einen Vertrag, den er gebrochen hat - das hat mit der Abmahnung selbst nicht mehr wirklich etwas zu tun.

Greets, CouJo!
 
zum thema waldorf, slysoft und clonecd gibt es einen netten artikel bei spiegel-online


Wer legt sich mit der Musikindustrie an?

Jeder, der im Internet bestimmte CD-Kopiersoftware anbietet, kriegt im Handumdrehen eine teure Abmahnung der Plattenindustrie. Der Hersteller eines solchen Kopierprogramms sucht nun Abgemahnte, die den Widerstand gegen die Musikmultis riskieren wollen.
 
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