Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf, München

Original geschrieben von [P3D] Neitmehr
Ok, ich gebe mich geschlagen. Es fehlt ein Komma nach 'belegt' oder nicht? Blödes deutsch :-[

Geschlagen, mein Freund, geschlagen. Auch das Komma fehlt nicht. ;p
 
Tja die Rechtsverdreher... Wenn wir sie nicht hätten ... könnte die Welt so schön sein.

Nicht umsonst gabs bei Civilization Call to Power wohl Rechtsanwälte als "Waffe". Schlimmer sind da nur noch die Großkonzerne. Ach wie gut, dass ich mir keine Musik kaufe!! (runterladen tu ich mir sie aber auch net) Es gibt zu weit über 90% eh nur noch Müll...
 
Man muß echt immer mehr aufpassen, was man so sagt oder denkt... darf ich noch "1984" denken oder ist das auch schon doppelplusungut?
 
Original geschrieben von OBrian
Nö, da muß man einfach nichts machen, vor allem nicht bezahlen.

Übrigens: Diese Münchner Kanzlei gehört nicht zufällig zu dieser ominösen v.Gravenreuth-Connection?

Genau das habe ich auch als erstes gedacht.
 
Original geschrieben von Thirdstar
in diesem sinne
trustno1

Ach, du schöne Zukunft...Rainer Zufall, dass ich auswandere, wenn's so weitergeht? Dass vielleicht viele andere mitmachen?
 
8) Muß man eigentlich Anwalt sein um andere abzumahnen?

;D Ich könnt die Kohle auch gut brauchen! ;D

Mal im Ernst: hoffentlich gehts gut aus für darktweaker.
War ne schöne Seite.

Gruß Kay-Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Na toll, dann sichere ich mir gleich erstmal die Site
www.dvddecrypter-clonecd.de
Die Startseite in Form eines gossen "T" und dann alles in magenta irgendwie ;D
Ja sicher, INSIDE muss irgendwie auch noch verarbeitet werden.
Menschenskind...und dann fasselt irgendein Clement was von "mehr Patriotismus"....ich lach mich weg.
 
@OBrain

AH Da hat jemand "1984" gesagt!
Fangt ihn, sperrt ihn weg! Eine gefahr für den Kapitalismus und die Freiheit!!

:D
 
Ihr müsst die Musikindustrie doch auch verstehen, die geben Unsummen für einen Kopierschutz aus, der absolut nix bringt, legen diese Summen dann natürlich auf die CDs um und rechtfertigen so den absolut unnötig teuren Preis einer CD. Dann kommen so Programme und machen die Rechtfertigung kaputt...

Wären die Manager solcher Konzerne nicht einfach nur strunzdoof, dann würde es solche Programme nicht geben.

Audio CDs und Computerspiele billiger machen und gut is.

Aber wir sehen ja im Fall Karstadt/Quelle, Vodafone... wie so ein Manager denkt...

Dagegen sollte was getan werden.
 
Ich kaufe keine Musik und Spiele mehr .
NUR NOCH IM NOTFALL
Das ist meine Reaktion auf die Abzocke.
Sie sollen mal lieber die Preise nach unten
korigieren und diese blöden Kopierschütze
weglassen was meist Probleme macht.
Die bekommen den Hals einfach nicht voll und machen
die Kaufzurückhaltung="kein Geld mehr" Tauschbörsen und Schwarzbrenner dafür verantwortlich.
Gibt den Leuten Arbeit und Ihr könnt wieder absahnen.
 
mit der mi hat das doch garnicht soviel zutun.
die kriminellen hier sind doch wohl die anwälte.
wenn anwälte einem betrüger helfen dialergebühren einzutreiben,sind das dann mittäter die man als solche belangen kann?

Gruß Kay-Uwe
 
Mann Mann Mann...

Is doch alles undurchsichtig...

Is man eigentlich schon dran wenn man schreibt: "Mehr über na-ihr-wisst-schon findet ihr unter http://da-guckst.du ", oder nur wenn man expleziet auf eine Datei verlinkt?
 
kann mir eigentlich wer sagen, inwieweit das deutsche recht in österreich gilt? (im falle von dark-tweaker)
an der stelle des besitzers (den kenn ich) hätt ich sofort einspruch erhoben ohne mal was zu zahlen.
 
Original geschrieben von Bitspyer
Mann Mann Mann...

Is doch alles undurchsichtig...

Is man eigentlich schon dran wenn man schreibt: "Mehr über na-ihr-wisst-schon findet ihr unter http://da-guckst.du ", oder nur wenn man expleziet auf eine Datei verlinkt?

Ja, auch dann hast Du schlechte Karten. Bei mir war es ja so. Das zählt dann gleich als Verbreitung lt. UhrG. Zumindest legen das die Herren Anwälte bei mir so aus.

Greets, CouJo!
 
dark-tweaker ist wieder online.
heißt jetzt dark-tweaking.
erinnert mich irgendwie an raider... .

Gruß Kay-Uwe
 
Rechtsfrage :

Ist eine Abmahnung nicht hinfällig wenn zwischen Erhalt des Schreibens (nur das Schreiben zählt nicht aber die Mail) und Ablauf der Frist eine zu kurze Zeit liegt die normalerweise kaum ausreicht für eine anwaltliche Beratung ?

Wenn zwischen Erhalt und Frist nur 3 Tage liegen scheint das nicht genug für eine Beratung denn der Anwalt muß ja erst gefunden werden udn eventuell noch recherchieren .
 
Hallo,

ich wollte mal fragen um was bei der "Online Rechtsberatung" geht, also wieso solche Sachen ja scheinbar nicht legal?! sind. :hmm:

Hier wurde das 2-3x angeschnitten, aber ich hab net den leisesten Schimmer was es damit genau auf sich hat.

Danke für die Erklärung.
 
Original geschrieben von Mr.Mito
Hallo,ich wollte mal fragen um was bei der "Online Rechtsberatung" geht, also wieso solche Sachen ja scheinbar nicht legal?! sind. :hmm:

Wer lesen kann ist klar im vorteil
 
Original geschrieben von Mr.Mito
Hallo,

ich wollte mal fragen um was bei der "Online Rechtsberatung" geht, also wieso solche Sachen ja scheinbar nicht legal?! sind. :hmm:

Hier wurde das 2-3x angeschnitten, aber ich hab net den leisesten Schimmer was es damit genau auf sich hat.

Danke für die Erklärung.

Das hat IMHO nicht allzu viel mit Online zu tun.
In Deutschland ist es so, dass Rechtsberatungen grundsätzlich nur von zugelassenen Rechtsanwälten durchgeführt werden dürfen. Und da die meisten Webseitenbetreiber keine Juristen sind, dürfen sie es eben nicht.
 
Original geschrieben von Mr.Mito
Danke,

aber wie sieht das dann hier mit em Rechtsforum aus bzw. wenn eben ein Anwalt, wie hier, in einem solchen Forum Hilfe geben sollte?! ???

Auch das ist IMHO unverbindlich, da Du ja keinen Rechtsberatungsvertrag abgeschlossen hast und somit auch keinen Anspruch auf Rechtsberatung hast.
 
"Eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann zu bejahen, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen belegt es offenkundig nur auf die Gebühren der Abmahnung zugunsten des Anwaltes ankommt (BGH, Urteil vom 5. 10. 2000 - I ZR 237/98 ). Hierfür ist z.B. das Fehlen einer Vollmacht ein Anzeichen."

Eine Vollmacht liegt wohl vor. Ist bereits bei meinem RA angekommen.
 
Quelle : Heise Online News vom 21.12.2004

http://www.heise.de/newsticker/meldung/54515


Kein Ende bei Kopierschutz-Abmahnwelle in Sicht

Wer Kopierschutzknacker anbietet, hat weiterhin eine gute Chance, Post von der Anwaltskanzlei Waldorf und Kollegen in München zu bekommen. Die Abmahnwelle der Musikindustrie geht offenbar munter weiter. heise online liegen mehrere nahezu wortgleiche Schreiben vor, in denen die Anwaltskanzlei den Verkauf von Tools zum Knacken von Kopierschutz unterbindet.

Den Gegenstandswert setzt die Kanzlei dabei mit 10.000 Euro oder mehr an. Da sie für mehrere Mandanten (BMG Deutschland, BMG Berlin Musik, edel records, edel media & entertainment, EMI Music Germany, Sony Music Entertainment Germany, Universal Music und Warner Music Group Germany Holding) tätig ist, errechnet sie daraus Kosten in Höhe von 1.000 bis 8.000 Euro.

Empfänger der Schreiben sind meist private Seitenbetreiber oder eBay-Verkäufer. Bei letzteren ist der Zugriff auf die persönlichen Daten über das so genannte VeRI-Programm besonders einfach; die im Oktober geänderte Datenschutzerklärung erlaubt eBay die Weitergabe der persönlichen Daten an Rechteinhaber, die Mitglied des VeRI-Programms sind, bei Verletzung von Schutzrechten.

Die Rechtslage hat sich am 13. September 2003 einschneidend geändert: Bereits das Anbieten von Vorrichtungen, die einen vorhandenen Kopierschutz umgehen, ist seither verboten. Das betrifft nicht nur Programme, sondern nach Ansicht der Kanzlei Waldorf sogar Bücher. So wurde ein eBay-Verkäufer abgemahnt, weil er ein Fachbuch angeboten hatte. Ein anderer bekam Post, weil ein Link in einem Gästebuch zu einer Seite führte, die wiederum Links zu illegalen Programmen enthielt. In einem weiteren Fall hatte der Betreiber einer Webseite versäumt, einen Link auf ein Tool zur Umgehung des Kopierschutzes aus dem Jahre 2002 zu entfernen.

So genannte Serienabmahnungen sind nicht grundsätzlich unzulässig. In Einzelfällen kann jedoch die Pflicht zur Erstattung der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit entfallen. Dies gilt etwa nach einem Urteil des OLG Düsseldorf für Fälle, in denen eine Vielzahl gleichgelagerter oder identischer einfacher Rechtsverstöße vorliegt.

Bei derartigen Sachverhalten sei es zumutbar, den grundlegenden Sachverhalt einmalig von einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und dann ein entsprechendes Musterschreiben selbständig zu verschicken. Darüber hinaus besteht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch kein Anspruch auf die Erstattung von Abmahnkosten gegenüber Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung, die in der Lage sind, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Rechtsverstöße ohne anwaltlichen Rat zu erkennen. (uma/c't)
 
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