Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf, München

nicht so gut für alle Abgemahnten, oder:

Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Beklagten, dass die Klägerin verpflichtet gewesen wäre, zur Schadensminderung die eigene Rechtsabteilung einzuschalten und ihn durch diese abmahnen zu lassen. Ein Unternehmen ist nicht dazu verpflichtet, im Interesse etwaiger Rechtsverletzer eine Rechtsabteilung vorzuhalten oder - wenn es eine solche vorhält - sie personell so auszustatten, dass sie bestimmte massenhaft auftretende Rechtsverletzungen selbst verfolgen kann.

http://www.heyms-drbahr.de/news/news_det_20050126001032.html
 
wieder mal etwas erfreuliches:

-> AG Viechtach: Missbräuchliche Abmahnung = kein Kostenersatz

"Das AG Viechtach (Urt. v. 27.01.2005 - Az.: 1 C 0476/04 - PDF) hatte zu urteilen, ob ein großes Wirtschafts-Unternehmen von einem potentiellen Rechteverletzer Abmahnkosten verlangen kann oder ob es sich vorhalten lassen muss, dass es sich um eine bloße standardisierte Serien-Abmahnung handle, die keine Kostenfolge auslöst.

"Der Klägerin steht kein Anspruch gegen den Beklagten auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Unterlassungserklärung zu. Dies daher, da diese Kosten zur Rechtsverfolgung nicht erforderlich waren (...).

Grundsätzlich sind Kosten einer (berechtigten) Abmahnung jedenfalls nur dann ersatzfähig, wenn diese Kosten zur Rechtsverfolgung erforderlich waren (...). Die Einschaltung war jedoch aus Sicht des Gerichts für die Klagepartei nicht erforderlich. Auf die zutreffenden Gründe der vorgelegten Urteile des AG Kiel (...) sowie des AG Ebersberg (...) nimmt das Gericht voll inhaltlich Bezug."

alles dazu hier
 
Original geschrieben von julric
hallo!

ich habe auch eine abmahnung bekommen und werde -falls nötig- vor gericht ziehen!

daher benötige ich als "beweise" möglichst viele abmahnungen von waldorf (am besten als original-pdf), alles wird selbstverständlich streng vertraulich behandelt!

habt ihr schon irgendetwas erwirken können?

wie ist es bei euch ausgegangen, musstet ihr zahlen???

bitte meldet euch so schnell es geht, es ist dringend!

schickt am besten an julric@gmx.de
oder die e-mail in meinem profil (die nur für registrierte sichtbar sein sollte)

vielen dank schonmal!

mfg Julric
 
Mir geht es nicht anders , habe durch eine auktion bei ebay , dabei ging es um einen macro2000, womit man allerdings nur analoge kopien von dvd auf kassette vornehmen kann ,ebenfalls eine Abmahnung von den besagten Herrn Anwälten bekommen . Aus Angst vor weiteren Sanktionen unterschrieb ich erst einmal die vorab geschickte Unterlassungserklärung da die Fristsetzung für die Antwort sehr knapp bemessen war,das Einschreiben erhielt ich kurz vor dem Wochenende, wo man also keine Möglichkeit hat so schnell einen Rechtsanwalt zu konsultieren und schickte diese dann als telefax zurück.Nach dem Wochenende dann und schlaflosen Nächten entschloss ich mich dann doch einen Ra. aufzusuchen und fechte nun die Unterschrift an , das Original habe ich mir bis jetzt einbehalten. Wie meine Chancen stehen da einigermassen heil rauszukommen kann ich nicht sagen , denn die berufen sich jetzt auf die Unterschrift , die als abstrakte Schuldanerkennung der geltend gemachten Kosten zählt. Der Betrag ist in diesem Fall 1600 Euro 8-(Jetzt heisst es erst einmal abwarten!
 
Original geschrieben von Tommi
Mir geht es nicht anders , habe durch eine auktion bei ebay , dabei ging es um einen macro2000, womit man allerdings nur analoge kopien von dvd auf kassette vornehmen kann ,ebenfalls eine Abmahnung von den besagten Herrn Anwälten bekommen . Aus Angst vor weiteren Sanktionen unterschrieb ich erst einmal die vorab geschickte Unterlassungserklärung da die Fristsetzung für die Antwort sehr knapp bemessen war,das Einschreiben erhielt ich kurz vor dem Wochenende, wo man also keine Möglichkeit hat so schnell einen Rechtsanwalt zu konsultieren und schickte diese dann als telefax zurück.Nach dem Wochenende dann und schlaflosen Nächten entschloss ich mich dann doch einen Ra. aufzusuchen und fechte nun die Unterschrift an , das Original habe ich mir bis jetzt einbehalten. Wie meine Chancen stehen da einigermassen heil rauszukommen kann ich nicht sagen , denn die berufen sich jetzt auf die Unterschrift , die als abstrakte Schuldanerkennung der geltend gemachten Kosten zählt. Der Betrag ist in diesem Fall 1600 Euro 8-(Jetzt heisst es erst einmal abwarten!

Du hättest besser nicht unterschreiben sollen ! - die hätten dir eh nichts gekönnt. Wenn du das Gerät gekauft hast bzw. verkauft das ist NICHT strafbar. Man darf nur in der Beschreibung nicht schreiben, das es ein Kopierschutzknacker ist, lediglich ein Teil was die Videoqualität erhöht, da können die im Regelfall nichts machen. Aber mit der Unterschrift gestehst du deine Schuld ein, und da wieder rauszukommen ist sehr schwer.
 
Irgendwie recht auffällig das diese Schreiben immer kurz vor'm Wochenende eintrudeln und sehr knappe Fristen haben.

Aufgrund dieser knappen Fristen alleine dürften diese Abmahnungen kaum Wirksamkeit beitzen denn der Abgemahnte hat ja kaum Zeit zu reagieren bzw sich vernünftig Rechtsauskunft einzuholen.
 
Die RA´s gewähren in den meisten Fällen auch immer einen Aufschub der Frist. Bei mir war es auch so: Samstag kam das Einschreiben, Frist bis Dienstag. Also gerade mal einen ganzen Tag (wenn man nur Werktage rechnet) Zeit, etwas zu unternehmen.
 
Original geschrieben von Zidane
Du hättest besser nicht unterschreiben sollen ! - die hätten dir eh nichts gekönnt. Wenn du das Gerät gekauft hast bzw. verkauft das ist NICHT strafbar. Man darf nur in der Beschreibung nicht schreiben, das es ein Kopierschutzknacker ist, lediglich ein Teil was die Videoqualität erhöht, da können die im Regelfall nichts machen. Aber mit der Unterschrift gestehst du deine Schuld ein, und da wieder rauszukommen ist sehr schwer.
Stimmt ich hätte nicht unterschreiben sollen , zumal ich mir nicht einmal einer Schuld bewusst bin , denn zu einem Verkauf kam es ja nicht mal.Nur wie gesagt ich stand unter sehr phsychischen Druck , man hat einfach Angst vor noch schlimmeren Sanktionen. Und mein Rechtsanwalt gab mir jetzt den Rat erst einmal nichts zu unternehmen und abwarten was weiterhin passiert.Man wird ja sehen ob diese Kanzlei wirklich daraus einen Präzedenzfall machen wird , dann werden wir uns aber auch die Arbeit machen und uns an öffentliche Medien wenden.Denn so etwas einem bisher unbescholtenen gutgläubigen Bürger anzulasten der seine Steuern immer pünktlich zahlt ist eine riesen Sauerei. MfG Tommi :[
 
Original geschrieben von webwilli
Die RA´s gewähren in den meisten Fällen auch immer einen Aufschub der Frist. Bei mir war es auch so: Samstag kam das Einschreiben, Frist bis Dienstag. Also gerade mal einen ganzen Tag (wenn man nur Werktage rechnet) Zeit, etwas zu unternehmen.

Die Wirksamkeit einer solchen Abmahnung ist von der Gewährung einer ausreichenden Frist zur Reaktion bzw Einholung einer Rechtsauskunft abhängig - eine "gnädiger" Aufschub der Frist um ein paar Tage ist hier wohl eher irrelevant.

Als ausreichende Frist werden oftmals 5 Werktage bzw eine Woche angesehen.
 
Hi..

Des letzteren haben diese i.d.r per Einschreiben per Post zu erfolgen, und den passen Fristen, eine Email ist meines Wissens nicht rechtsgültig, kann ja verlorengehen, schlecht nachweisbar etc. Sollte ich mal ne E-Mail erhalten, sehe ich diese als gegenstandlos an zumal sie dann wohl in den AOL-Spam Filter verschwindet der eh unberücksichtigt gelöscht wird.

Alles wichtige mache ich z.b nur per Post und Einschreiben z.b Kündigungsschreiben etc, ........
 
Hi, mich hats vorgestern erwischt. Ein Uralt Beitrag eines meiner User in meinem Portal.
Wegen Any*v*. Da ich gerade Krankgeschrieben bin, hatte ich wenigstens die Zeit gleich zum Anwalt zu gehen und mich selber per Web schlau zu machen!

Laut Gesetz. ist übrigens ne Email ausreichend. Fernmündlich, also per Fax oder Telefon geht auch. Habe einen 6 Seitigen Antwortbrief verfasst. ua das Links nicht strafbar sein dürfen und sind. Habe im Gegensatz daraufhin gewiesen das die Nutzung von Anwälten und dergleichen meines Portales laut Disclaimer ausdrücklich verboten ist. (Habe noch einen älterenmit Linkdistanzierung und generellen Betrettungsverbot -> Wenn doch, keine Beweiskraft)...
Was die Kosten angeht, habe ich in meinem Schreiben festgehalten das die HErren der Unternehmen das hätten selber machen können laut OLG Urteil.

Ich würde mich trotzdessen einer Sammelklage gern Anschliessen. Und hätte dazu einen Tip bzw ne Frage. Inwiefern sind die Hardcopies der Anwälte ein Raub meines geistigen Eigentums? Sprich, der Inhalt der Webseite ist frei lesbar, aber ich habe nie zugestimmt, das deren Inhalt verfielfältigt werden kann und darf! Würde bedeuten wir drehen den Spieß rum??

Zweiter Tip, was die Kosten angeht. Rchtschutz greift nicht, da man mit ner RS nur KOsten einfordern darf. Wenn man selber zahlen muß greift die Haftpflicht. Insbesonderes hier die HP für Vermögensschäden! Schaut euch also eure Policen mal an ob Vermögensschäden mit bei sind! PS: Bis ende erste Asbildung seit ihr bei euren Eltern mit dabei im Regelfall!

Für Feadback bin ich noch bis Sonntag erreichbar, zu meinem Glück wechsel ich genau jetzt den DSL Anbieter und bin ne Woche offline. Bin aber wie gesagt gern bereit mich ner Sammelklage anzuschliessen. Mailt mir! 3dnow@commaik.de
 
Suche Beweise für Serienabmahnungen der Kanzlei Waldorf München
Betr.: Serienabmahnung der Kanzlei Waldorf München
Bin selber Opfer eines solchen Schreibens geworden. Habe bereits
eine engeschränkte Unterlassung unterzeichnet - brauche aber Nachweise
über weitere standardisierte Serien-Abmahnungen, die juristisch keine
Kostenfolge für die Abmahngebühren dieser Mafia auslöst, falls es zu einem Gerichtstermin kommt. Namen und Aktenzeichen bitte unkenntlich machen !!! Besten Dank im Voraus !!! bonella@gmx.de
 
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