Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf

meine bekannte hat wie gesagt eine klasse anwältin ;) wenn du ein passenden in der nähe hast würde ich den aufsuchen und mal gucken was er für ein eindruck hinterlässt ;)

meine bekannte hat seit juni wieder 3 abmahnungen erhalten... immernoch von dem vorfall aus dem jahre 2010 bei dem ein top100 album runtergeladen wurde ... nach dem 31.12.2013 hat sie endlich ruhe da die 3 jahres frist endlich durch ist :) und bei den 3 letzten abmahnungen hat sie nichts gezahlt da die anwältin es auf eine verhandlung ankommen lässt und das machen die abmahn kanzlein wohl nicht mit da die sache für die wohl zu kostenintensive wäre :)
 
Es gibt noch Leute die in Deutschland öffentliches Filesharing mit urheberrechtlich geschütztem Kram machen? Das nenne ich mutig - vor allem wo es doch ganz passable Alternativen gibt, auch wenn die evtl. was kosten (wobei das auch nicht mehr pro Jahr sein muss, als die niedrigste Anwaltspauschale aus dem Link von DCTH).
 
Es gibt noch Leute die in Deutschland öffentliches Filesharing mit urheberrechtlich geschütztem Kram machen? Das nenne ich mutig - vor allem wo es doch ganz passable Alternativen gibt, auch wenn die evtl. was kosten (wobei das auch nicht mehr pro Jahr sein muss, als die niedrigste Anwaltspauschale aus dem Link von DCTH).

Ja hast ja recht. Scheisse gelaufen und nun hab ich den Salat. Also an alle andere: Nehmt gleich die Alternative.
Torrent war halt bequem.
 
Na mist, auch mich hat es nun erwischt:
"Sasse und Partner" wollen 800€ für Walking Dead 4.1. Es liegt keine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei

ModUE geht auch ohne Anwalt
http://abmahnwahn-dreipage.de/modue.htm
http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/modifizierte-unterlassungserklarung-muster

@denjo
Aber auch nur sofern nicht noch ein MB eintrudelt, dann dauert die Verjährung nochmal ein halbes Jahr + X Monate mehr nach dem 31.12.2014 ... und es sind auch immer noch Bearbeitungszeiten und Postlaufzeiten zu beachten. Es kann also gut passieren das MB am 20.12. beantragt wird, aber erst im März bei ihr eintrudelt, weil das Gericht das erst im neuen Jahr bearbeitet.
 
vor inkrafttreten des anti-abzockgesetzes haben die üblichen abmahnkanzleien in den letzten monaten noch mal ordentlich gas gegeben. wobei das gesetz wohl doch nur ein zahnloser tiger zu sein scheint.

www.internet-law.de/2013/10/filesha...serioese-geschaeftspraktiken-laeuft-leer.html

mich wundert, dass so viele immer noch sofort zahlen oder aber gleich einen teuren anwalt aufsuchen. das anti-abmahn-geschäft hat fast schon die gleichen ausmaße angenommen wie die abmahn-industrie. nur hier bei uns ... kostenlose ersteinschätzung ... rufen sie uns an ... wir verhandeln ihr problem zum festpreis von xxx ... wir sind super seriös und haben schon zig tausende fälle bearbeitet. :]

also bei einer einmaligen bzw. erstabmahnung sollte man sich ganz einfach an die zuständige verbraucherzentrale wenden. dort kann man sich auch anwaltlich beraten lassen und zahlt in solchen fällen normalerweise deutlich weniger als bei oben genannten anti-abmahn-kanzleien. oder es halt erst mit einer modifizierten unterlassungserklärung versuchen, aber darauf vertraut halt nicht jeder.
 
Ist es immer noch so wie früher?

(Früher, aus der erinnerung)
  • Abmahnung bekommen.
  • Sinnvollerweise bei Unschuld Widersprechen.
  • Solange Abmahner das nicht vor Gericht klären will passiert weiter nichts. (Außer weiteren "Drohbriefen")
  • Wenn er es doch wissen will, "negative Feststellungsklage" einreichen damit der "Aggressor" seine Karten auf den Tisch legen muss und diese überprüft ( hust,... von Eggsberrden) werden müssen.
  • Entscheidung, Gericht, Gottes Hand, Würfeln, Lotterie, Recht != Gerechtigkeit usw. *chatt*


So hab ich das in Erinnerung. Gilt das noch so ungefähr oder war das sogar früher schon falsch?
 
vor inkrafttreten des anti-abzockgesetzes haben die üblichen abmahnkanzleien in den letzten monaten noch mal ordentlich gas gegeben. wobei das gesetz wohl doch nur ein zahnloser tiger zu sein scheint.

www.internet-law.de/2013/10/filesha...serioese-geschaeftspraktiken-laeuft-leer.html

mich wundert, dass so viele immer noch sofort zahlen oder aber gleich einen teuren anwalt aufsuchen. das anti-abmahn-geschäft hat fast schon die gleichen ausmaße angenommen wie die abmahn-industrie. nur hier bei uns ... kostenlose ersteinschätzung ... rufen sie uns an ... wir verhandeln ihr problem zum festpreis von xxx ... wir sind super seriös und haben schon zig tausende fälle bearbeitet. :]

also bei einer einmaligen bzw. erstabmahnung sollte man sich ganz einfach an die zuständige verbraucherzentrale wenden. dort kann man sich auch anwaltlich beraten lassen und zahlt in solchen fällen normalerweise deutlich weniger als bei oben genannten anti-abmahn-kanzleien. oder es halt erst mit einer modifizierten unterlassungserklärung versuchen, aber darauf vertraut halt nicht jeder.

Naja, so ne Kanzlei aufzusuchen seh ich mal als Mittelweg. Wenn man ansonsten gerade viel um die Ohren hat und kein Nerv dazu hat, warum nicht.
Vielleicht handelt man beim 2ten male dann doch anders (auch wenn es soweit nicht kommen sollte).

Ich mein einerseits zu sagen "ja nicht kommentarlos zahlen" und gleichermaßen "ja nicht professionelle Hilfe suchen" ... öh ...
 
Naja, so ne Kanzlei aufzusuchen seh ich mal als Mittelweg.
ich bin mir nicht sicher, ob du mich richtig verstanden hast bzw. ob ich dich richtig verstanden habe. *noahnung* aber die verbraucherzentralen sind professionelle hilfe. die arbeiten mit ortsansässigen anwälten zusammen, die schwerpunktmäßig eben solche sachen bearbeiten. sprich man geht dort hin, lässt sich beraten und wenn man sich das nicht selbst zutraut, verfassen die auch einen schriftsatz inkl. modifizierter unterlassungserklärung. der unterschied zu "professionellen" anti-abmahn-kanzleien ist ganz einfach der kostenpunkt und zumindest mein persönliches vertrauen in die arbeit und seriosität der verbraucherzentralen bzw. deren partner.

Na mist, auch mich hat es nun erwischt:
"Sasse und Partner" wollen 800€ für Walking Dead 4.1.
das hatte ich irgendwie übersehen, kommt mir bekannt vor. ;)

was hast du jetzt konkret gemacht? bzw. was zahlst du für einen anwalt?
 
was hast du jetzt konkret gemacht? bzw. was zahlst du für einen anwalt?

Das an eine Anwaltskanzlei in meiner regionalen Nähe übergeben. Pauschal für knapp 240€ .

Die haben die ganze Unterlassungserklärung gemacht und abgeschickt und mehrere Seiten Gegen-Antwort verfasst, unteranderem mit dem Hinweis auf Wohngemeinschaft und dem kommenden (wenn es mal endlich kommt) Gesetz bzgl. Deckelung. Dazu ein Gegenangebot von etwas über der Deckelung.

Im besten Fall komme ich eben mit deutlich weniger als den 800€ raus. Im vorraussichtlichen Fall (also was ich vermute) mit knapp unter den 800 gesamt. Schlechteren Falls mit knapp über 800 (600 and Sasse, 240 an die Kanzlei) und schlechtesten Falls will ich nicht drüber nachdenken.

Wenn das ganze mal abgeschlossen ist, werde ich eine entsprechende Zusammenfassung schreiben.

P.S.: Es ist mir schon klar, dass das ganze eine Geldmacherei irgendwo ist ... von allen Seiten. Klar, die modUE hätte ich selbst verfassen können, da gibt es genügend Vordrucke. Aber eine mehrere Seiten Gegenantwort juristisch korrekt verfassen? Mit entsprechenden Hinweisen auf die kommende Deckelung und WG?
 
Das an eine Anwaltskanzlei in meiner regionalen Nähe übergeben. Pauschal für knapp 240€ .

Die haben die ganze Unterlassungserklärung gemacht und abgeschickt und mehrere Seiten Gegen-Antwort verfasst, unteranderem mit dem Hinweis auf Wohngemeinschaft und dem kommenden (wenn es mal endlich kommt) Gesetz bzgl. Deckelung. Dazu ein Gegenangebot von etwas über der Deckelung.

...

Aber eine mehrere Seiten Gegenantwort juristisch korrekt verfassen? Mit entsprechenden Hinweisen auf die kommende Deckelung und WG?
bekommst du von der verbraucherzentrale bzw. von der partner-kanzlei (zumindest bei uns in nds) für 55 euro, wenn es bei einer einmaligen beratung bleibt. aber gerade bei urheberrechtssachen ist es damit meistens getan ... abmahnung, abstreiten + modue, angebot, gegenangebot, zahlen, fertig.

wenn der anwalt ehrlich ist, macht der kein geheimnis daraus, dass die antwort-schreiben letztlich auch nur standard-massenware wie die ganzen abmahnungen sind. je nach fall eben mit unterschiedlichen textbausteinen. wohngemeinschaft, mehr-personen-haushalt, störerhaftung, wlan-sicherheit usw. usw. usw..

mir ist halt aufgefallen, dass es offenbar vielfach nicht bekannt ist, dass man sich bei solchen sachen vertrauensvoll und vor allem kostengünstig an die zuständige verbraucherzentrale wenden kann. wenn ich von solchen abmahnungen höre, gehen die meisten normalerweise direkt zu einem doch relativ teuren anti-abmahn-anwalt, die sich ja nun auch sehr prominent im internet tummeln.
 
Tja. Das nächste mal eben.
 
Hi,

meine Frau hat heute von "kanzlei u + c rechtsanwälte urmann + collegen rechtsanwaltsgesellschaft mbh" ne nette Mail bekommen. Der Cou sie hat nicht mal einen Internetanschluss, alles läuft auf meinen Namen. angeblich hat sie ne Pornoseite gestreamt.. *buck*
Geil ist auch das Datum am 00.12.13 um 24 Uhr 12 *chatt*
Die Mail kam heute (am 10.) und die Frist bist zum 14. :]
Natürlich mit Email Anhang.. den werde ich bestimmt nicht öffnen...

Sollen wir die Mail ignorieren oder einen Anwalt einschalten? Bin mal gespannt wie die an unsere Adresse kommen wollen...

MfG
macom
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben die Leute nichts besseres zu tun?
Nein, gewissenlose Trittbrettfahrer gab es immer und wird es immer geben. Wenn die Leute mal logisch an die Sache rangehen würden, wäre das alles viel weniger ein Problem. Woher sollte eine abmahnende Kanzlei meine eMail-Adresse haben? Die kann ich mir frei und auch völlig unabhängig vom Internetanschluss holen, ganz im Gegensatz zur Postanschrift. Welches Gericht sollte welchen Provider zur Herausgabe einer dem Provider völlig unbekannten eMail-Adresse verdonnern?

Ja, klar kommt man im Eifer des Gefechts nicht darauf. Aber gerade weil die Anwälte so kurze Fristen setzen, darf man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, auch bei einer regulären per Post zugestellten Abmahnung nicht.

MfG Dalai
 
greift bei so einer Abmahnung eigentlich die Rechtsschutzversicherung, dass man sich zur Wehr setzen kann?
Meinst du mit "so einer Abmahnung" eine rechtmäßige oder die jetzige Geschichte um Streaming auf redtube durch U+C? Da es bei letzterem eh so ist, dass die Geschichte auf tönernen Füßen steht, und viele Empfehlungen dahin gehen, gar nicht zu reagieren, braucht man dafür auch keinen Anwalt und folglich auch keine Rechtsschutzversicherung dafür. Was den regulären Fall einer Abmahnung betrifft: In einem Kommentar bei Nickles hab ich gelesen, dass viele Versicherungen Internetverstöße ausschließen in ihren AGB/Verträgen/whatever. Ob das so ist, kann (und will) ich nicht beurteilen.

MfG Dalai
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst du mit "so einer Abmahnung" eine rechtmäßige oder die jetzige Geschichte um Streaming auf redtube durch U+C? Da es bei letzterem eh so ist, dass die Geschichte auf tönernen Füßen steht, und viele Empfehlungen dahin gehen, gar nicht zu reagieren, braucht man dafür auch keinen Anwalt und folglich auch keine Rechtsschutzversicherung dafür.

Aber selbst die Empfehlungen sind unter Vorbehalt. Logisch, wollen sich die Anwälte da auch nicht haftbar machen. Deshalb finde ich den anderen Weg sinnvoller: Hat man eine Rechtsschutz und greift die, sollte man die nutzen und zur Gegenwehr übergehen. U+C braucht die Breitseite. Da reicht ein Schuss vor den Bug nicht mehr. Ist bei denen wohl nicht der erste Fall. Das muss möglichst teuer für die werden! (Gravenreuth lässt grüßen)
 
Das muss möglichst teuer für die werden!
Da stimme ich zwar zu. Andererseits wäre schon sehr viel damit gewonnen, wenn die Leute gar nicht zahlen, denn dann lohnt es sich für die Sippe auch nicht mehr. Gerade in diesem Fall wird die Scham und das Unwissen der Leute sowie die Zahlungsbereitschaft schamlos ausgenutzt. Das Wehren/Klagen ist dann aus meiner Sicht ein "Nice to have", das Nichtzahlen (und keine Unterlassungserklärung abzugeben) aber ein "Must have" ;).

MfG Dalai
 
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