Aktualisierung der Kundendaten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

mj

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Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Bank: meine Frau hat heute ein Schreiben von unserer Bank bekommen, bei der wir ein gemeinsames Konto haben auf das unsere Gehälter eingehen. Dieses Schreiben nennt sich "Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten" und fordert meine Frau auf, das beigefügte Formular auszufüllen da die Bank im Rahmen des Geldwäschegesetzes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG in regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet seien, die Aktualität der vorliegenden Kundeninformationen zu überprüfen.

Soweit so gut, nur fragt das beigefügte Formular unter anderem drei Dinge ab, die meiner persönlichen Ansicht nach die Bank nichts zu interessieren haben. Neben Namen, Famlienstand, Staatsangehörigkeit, Adresse und Kontaktinformationen wollen die auch noch wissen:

Tätigkeit
Branche
Jahreseinkommen

Das ist jetzt zwar kein Geheimnis, ist nicht so als wäre meine Frau Doppelagentin bei KGB & MI6, aber irgendwie sagt mir mein Gefühl, dass die Bank das eigentlich nichts zu interessieren hat. Wir haben eben bei der Bank angerufen, leider konnte uns die Hotline nur mitteilen, dass a) die Bank dazu verpflichtet sei diese Informationen einzuholen und b) uns die Dame an der Hotline nicht sagen kann was genau passiert wenn wir diese Angaben verweigern. Es könne durchaus dazu führen, dass das Konto gesperrt oder zwangsaufgelöst würde.

Irgendwie geht dieses Verhalten meinem persönlichen Empfinden gegen den Strich und aus dem Gesetzestext des GwG werde ich nicht schlau. Das Konto haben wir bei dieser Bank seit Mai 2008 und es ist das erste Mal, dass diese Bitte nach Aktualisierung der persönlichen Daten uns erreicht. Auch wird explizit meine Frau abgefragt, von mir wollen sie nichts wissen, was uns ebenfalls etwas seltsam vorkommt. Sie ist diejenige mit ausländisch klingendem Namen und hatte zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung auch noch die bulgarische Staatsangehörigkeit. Der Verdacht ist durchaus da, dass hier explizit Ausländer abgefragt werden sollen.

Kann mir vielleicht jemand helfen was es mit dieser Aktualisierung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG auf sich hat und ob wir tatsächlich verpflichtet sind der Bank gegenüber diese drei Angaben zu machen?
 
von mir wollen sie nichts wissen, was uns ebenfalls etwas seltsam vorkommt.
erstmal vorweg, das muß nichts heißen, da werden die Kunden evtl. einfach nach Kundennummer durchgegangen oder wie lange die letzte Aktualisierung zurückliegt, Du kommst dann nächstes Jahr dran und sie nicht oder so.

aus dem Gesetzestext des GwG werde ich nicht schlau
der Teil sagt ja nur, daß die Banken ihre Daten aktuell halten müssen, damit nicht uralte Adressen von Leuten, die schon zigmal umgezogen sind, in den Datenbanken liegen. Immerhin ist man ja als Kunde nicht verpflichtet, denen seinen Umzug sofort mitzuteilen, das ist ja kein Einwohnermeldeamt. Wenn Behörden Bankdaten abrufen, dann wollen sie ja auch, das sie damit was anfangen können. Insofern also völlig ok.

Aber diese Angaben sind ja eigentlich nicht nötig für die Geschäftsbeziehung, die dürften sie also gar nicht vorliegen haben und somit müssen sie sie auch nicht aktualisieren. Ich würde auch komisch gucken, wenn die das wissen wollten. Laut §4 GwG sind nur erforderlich:
(3) Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:

1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift
mehr nicht. Familienstand und Telefonnummer oder eMail auch nicht. Außerdem kommt natürlich an (aktuell zu haltenden) Daten dazu, was sich durch die Geschäftstätigkeit zwischen Vertragspartner (hier: Deine Frau) und Verpflichtetem (hier: die Bank) ergibt, sprich Kontonummer, Kontobewegungen usw.

Jedenfalls ist man als Privatmensch kein Verpflichteter im Sinne des Gesetzes, es ist also keine Zuwiderhandlung, diese Angaben nicht zu machen. Kann natürlich trotzdem Ärger einbringen, die Bank dürfte nicht erfreut sein und drohen, die Geschäftsbeziehung einzustellen, sprich Konto zu kündigen. Ob das wiederum rechtens wäre, müßte dann im Zweifel das Rechtssystem klären (sprich hat man einen Anspruch, bei einer Bank seiner Wahl ein Konto zu haben, auch wenn die einen nicht wollen?).

Also ich würde denen erstmal sagen, sie bekämen die aktualisierten Daten, die zur Identifizierung nach §4 Abs3 Satz 1 GwG erforderlich seien, und die anderen unnötigen Daten sollten sie löschen, dann brauchen die auch nicht aktualisiert zu werden. Schriftlich, dann müssen sie sich auch schriftlich äußern, warum sie mehr Daten haben wollen.

Nicht einfach wie bei Real die PLZ abfragen, "warum wollen Sie das wissen?" - "weil wir diese Daten erheben" :] Die sag ich denen auch nie, die armen Kassiererinnen müssen sich immer selber was ausdenken *lol*

Der Verdacht ist durchaus da, dass hier explizit Ausländer abgefragt werden sollen.
denke nicht, eher allgemeine Datensammelwut aus rein pekuniärem Interesse, immerhin kann man aus diesen Infos die Leute in Profile einteilen, wer braucht Kredite, wer eine "Beratung" zur Vermögensanlage, wem kann man welche Versicherungen andrehen usw.
 
Danke für die Antworten. Wir werden das Schreiben dann wohl mal ausfüllen aber die drei Felder bzgl. Jahreseinkommen, Branche und Tätigkeit einfach leer lassen mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen im GWG der exakt festlegt welche Daten die Bank abfragen darf.
 
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