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Der Fall Uli Hoeneß
- Ersteller Pr1nCe$$ FiFi
- Erstellt am
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Wie fühlt sich das an, wenn man erfolgreich ist, reich - und plötzlich dreht sich das Leben um 180 Grad? Josef Müller hat es erlebt. Wegen Steuerhinterziehung und anderer Delikte musste der Münchner Millionär ins Gefängnis. In die JVA Landsberg, wie Uli Hoeneß.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...ueller-ueber-seine-zeit-in-haft-a-958625.html
gruffi
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Doch, sind sie. Und wer mal ein bisschen darüber nachdenkt, wird auch darauf kommen, warum das so ist. Moralisch jedenfalls recht fragwürdig. Man kann auch eine Strafe aussprechen. Und je nach Schwere des Vergehens die Strafe entsprechend hoch ausfallen lassen. Ich sehe keine Notwendigkeit oder nachvollziehbare Argumente für eine Doppelbestrafung. Die es ansonsten auch eher selten in der Rechtsprechung gibt.Nein sind sie nicht.
hoschi_tux
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ich hab Freitag im Radio gehört, dass die Strafzahlung idR. bei 5% liegt. Also nicht die Welt..
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Doch, sind sie. Und wer mal ein bisschen darüber nachdenkt, wird auch darauf kommen, warum das so ist. Moralisch jedenfalls recht fragwürdig. Man kann auch eine Strafe aussprechen. Und je nach Schwere des Vergehens die Strafe entsprechend hoch ausfallen lassen. Ich sehe keine Notwendigkeit oder nachvollziehbare Argumente für eine Doppelbestrafung. Die es ansonsten auch eher selten in der Rechtsprechung gibt.
Eine Doppelbestrafung wäre es, wenn das Strafmaß z.B. 5 Jahre Gefängnis ist und dann noch zusätzlich 1 Million Euro zu zahlen sind. Das ist nach deutschen Recht auch verboten und das aus gutem Grund. Wir reden hier aber von einem Strafmaß von 5 Jahren, von denen nur 2.5 verhängt werden und für die restliche Hälfte ein Äquivalent in Form von Geldstrafe von z.B 1 Millione Euro. Das ist am Ende eine Win-Win-Situation. Der Staat bekommt Geld, der Verurteilte muss nicht die gesamte Zeit in Haft verbringen und je nach Fall ist das der Resozialisierung auch zuträglicher. Was du hier siehst, ist eine Aufaddierung, die aber nicht vorkommt. Denn wie schon gesagt, Doppelbestrafung ist nicht erlaubt in unserem Rechtssystem. Aber je nach Fall ist es durchaus sinnvoll, die Strafe zu splitten, zwischen Haftstrafe, Geldstrafe oder zu leistender Arbeit.
---------- Beitrag hinzugefügt 17.03.2014 um 00:13 ---------- Vorheriger Beitrag 16.03.2014 um 20:20 ----------
http://www.heise.de/tp/news/Fall-Hoeness-Den-Vorhang-zu-alle-Fragen-offen-2146545.htmlSie deuten Korruption und Geldwäscherei an. Ihre Forderung: Die deutschen Strafverfolger sollten nicht über die Herkunft der Mittel und die Bareingänge respektive Barbezüge hinwegsehen und sich die zehntausenden Seiten, mit denen Vontobel die Geschäftstätigkeit Hoeness’ dokumentiert hat, genauer anschauen.
Möglicherweise fände sich da belastendes Material, man verweist in diesem Zusammenhang auf dubiose Finanzierungsgeschäfte, wie sie etwa beim FC Barcelona im Zusammenhang mit dem Neymar Transfer ans Licht kamen.
Das ist ein sehr böser Verdacht. Womöglich liegen da wirklich noch einige Leichen im Keller. Oder den "Profis" schmeckt es gar nicht, dass da ein Amateur im gleichen Maße in ihrem Teich mitgefischt hat, wie sie selber. Würde dann ja bedeuten, dass sie am Ende auch nix anderes gemacht haben, wie der Uli. Einfach nur (gut) geraten.
die staatsanwaltschaft verzichtet auf eine revision.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...tschaft-verzichtet-auf-revision-a-959021.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...tschaft-verzichtet-auf-revision-a-959021.html
gruffi
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Nö. Eine Doppelbestrafung ist es, wenn zwei verschiedene Strafen ausgesprochen werden, also zB Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Und das ist hier der Fall.Eine Doppelbestrafung wäre es, wenn das Strafmaß z.B. 5 Jahre Gefängnis ist und dann noch zusätzlich 1 Million Euro zu zahlen sind.
Nein, das ist nicht so und wurde weder von der Staatsanwaltschaft, noch von Experten jemals so kommuniziert. Möglich waren wohl bis zu 9 Jahre. Dass es reduziert wurde, hat mit 3 Punkten zu tun, die für Hoeness sprachen. Er hatte eine Selbstanzeige gestellt, auch wenn die nicht als wirksam angesehen wurde. Es war nicht vorbestraft. Und er war sozial engagiert. Die zusätzliche Geldstrafe hatte damit überhaupt nichts zu tun.Wir reden hier aber von einem Strafmaß von 5 Jahren, von denen nur 2.5 verhängt werden und für die restliche Hälfte ein Äquivalent in Form von Geldstrafe von z.B 1 Millione Euro.
Onkel Homie
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Ich bin auch kein Jurist, aber von dem was ich gelesen habe stimmt es nicht was du sagst.
Eine Doppelbestrafung liegt nur dann vor, wenn man 2 mal für den selben Sachverhalt eine Strafe bekommt.
Im vorliegenden Fall ist es aber afaik so, dass er ganz normal seine Steuern nachzahlen muss und das es eben eine Gefängnisstrafe dafür gibt das er sie hinterzogen hat.
Die Zahlung die er zu leisten hat ist also keine Strafe.
Ok man kann es natürlich als Bestrafung ansehen überhaupt Steuern zahlen zu müssen (tun wir doch alle oder? ) aber von einer Doppelbestrafung kann man hier wohl nicht sprechen.
Ganz nebenbei trifft ansonsten halt auch das zu was Puck eh schon gesagt hat.
Eine Doppelbestrafung ist in Deutschland eh nicht zulässig.
Wenn es also eine wäre, so wie du sagst, dann hätte das Gericht falsch geurteilt und es wäre wohl dem Angeklagten, der Verteidigung und ja vielleicht auch der Staatsanwaltschaft aufgefallen
Du kannst es daher natürlich gerne als ein zu hartes Urteil ansehen, du kannst es auch persönlich so empfinden das eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe ausgereicht hätte usw. das ändert aber nichts daran das die Strafe im juristischen Sinne korrekt ist.
Interessant auch was Juristen so zu dem Urteil und dem weiteren Verlauf (keine Revision) schreiben:
Quelle
oder auch:
Rechtsstaat adieu?! Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Revision in Sachen Hoeneß!
Eine Doppelbestrafung liegt nur dann vor, wenn man 2 mal für den selben Sachverhalt eine Strafe bekommt.
Im vorliegenden Fall ist es aber afaik so, dass er ganz normal seine Steuern nachzahlen muss und das es eben eine Gefängnisstrafe dafür gibt das er sie hinterzogen hat.
Die Zahlung die er zu leisten hat ist also keine Strafe.
Ok man kann es natürlich als Bestrafung ansehen überhaupt Steuern zahlen zu müssen (tun wir doch alle oder? ) aber von einer Doppelbestrafung kann man hier wohl nicht sprechen.
Ganz nebenbei trifft ansonsten halt auch das zu was Puck eh schon gesagt hat.
Eine Doppelbestrafung ist in Deutschland eh nicht zulässig.
Wenn es also eine wäre, so wie du sagst, dann hätte das Gericht falsch geurteilt und es wäre wohl dem Angeklagten, der Verteidigung und ja vielleicht auch der Staatsanwaltschaft aufgefallen
Du kannst es daher natürlich gerne als ein zu hartes Urteil ansehen, du kannst es auch persönlich so empfinden das eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe ausgereicht hätte usw. das ändert aber nichts daran das die Strafe im juristischen Sinne korrekt ist.
Interessant auch was Juristen so zu dem Urteil und dem weiteren Verlauf (keine Revision) schreiben:
Für den Nichtjuristen übersetzt: ich kann nur vermuten, dass irgendein versteckter deal Grund für diese unverständlichen Vorgehensweisen sowohl von Verteidigung als auch von der Staatsanwaltschaft ist. Andere Gründe kann ich momentan nicht erkennen.
Quelle
oder auch:
Rechtsstaat adieu?! Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Revision in Sachen Hoeneß!
Zuletzt bearbeitet:
Neo
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Eine Doppelbestrafung ist zB, wenn er jetzt in den Bau geht, das ganze in einem Jahr nochmal neu aufgerollt wird und er erneut "wegen Steuerhinterziehung" zu 2 Jahren verurteilt wird, OHNE das die vorherig verbüßten 12 Monate anerkannt werden. Sowas ist in Deutschland unzulässig.
Es ist dagegen aber EINE Strafe, wenn er zu 12 Monaten und einer Zahlung von X verdonnert wird. Hier was anderes zu behaupten ist totale verdrehung der Tatsachen.
Mal ein einfacheres Beispiel:
Ich fahre außerorts 34km/h zu schnell und werde geblitzt. Die Strafe darauf, wenn noch kein Wiederholungstäter und noch nicht viele Punkte: 3 Punkte und 150 EUR Bußgeld (+Verwaltungsgeld)
Ist das hier eine Doppelbestrafung?
War ich Wiederholungstäter, wird mir sogar der Führerschein für 1 Monat abgenommen (eine Form der Maßregelung)
Ist das hier eine Doppelbestrafung?
Also bitte, lieber gruffi. Du kannst ja gern anderer Meinung sein, aber UH wurde (im juristischen Sinne!) nicht doppelt bestraft da es nur 1 Urteil gab in dem die Strafe wie beschrieben festgelegt wurde.
Eine Doppelbestrafung ist zB, wenn er jetzt in den Bau geht, das ganze in einem Jahr nochmal neu aufgerollt wird und er erneut "wegen Steuerhinterziehung" zu 2 Jahren verurteilt wird, OHNE das die vorherig verbüßten 12 Monate anerkannt werden. Sowas ist in Deutschland unzulässig.
Es ist dagegen aber EINE Strafe, wenn er zu 12 Monaten und einer Zahlung von X verdonnert wird. Hier was anderes zu behaupten ist totale verdrehung der Tatsachen.
Mal ein einfacheres Beispiel:
Ich fahre außerorts 34km/h zu schnell und werde geblitzt. Die Strafe darauf, wenn noch kein Wiederholungstäter und noch nicht viele Punkte: 3 Punkte und 150 EUR Bußgeld (+Verwaltungsgeld)
Ist das hier eine Doppelbestrafung?
War ich Wiederholungstäter, wird mir sogar der Führerschein für 1 Monat abgenommen (eine Form der Maßregelung)
Ist das hier eine Doppelbestrafung?
Also bitte, lieber gruffi. Du kannst ja gern anderer Meinung sein, aber UH wurde (im juristischen Sinne!) nicht doppelt bestraft da es nur 1 Urteil gab in dem die Strafe wie beschrieben festgelegt wurde.
Onkel Homie
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Ah schöne Erklärung mit dem geblitzt werden.
Danke @Neo.
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Denyo!dP!
Grand Admiral Special
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...
Im vorliegenden Fall ist es aber afaik so, dass er ganz normal seine Steuern nachzahlen muss und das es eben eine Gefängnisstrafe dafür gibt das er sie hinterzogen hat.
Die Zahlung die er zu leisten hat ist also keine Strafe.
...
Soweit ich das mitbekommen habe muss UH nicht nur die hinterzogenen Steuern plus (6%) Zinsen zurückzahlen, sondern zusätzlich eine Geldstrafe und halt die Gefängnisstrafe. Das er die Steuern nachzahlen muss ist vollkommen logisch.
Die Strafe setzt sich dann aber aus Gefängnisaufenthalt und Geldzahlung zusammen.
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Reicht mal einen Link zum genauen Strafmaß her. Würde mich schon mal interessieren, was er an wirklicher Strafzahlung bekommen hat.Soweit ich das mitbekommen habe muss UH nicht nur die hinterzogenen Steuern plus (6%) Zinsen zurückzahlen, sondern zusätzlich eine Geldstrafe und halt die Gefängnisstrafe. Das er die Steuern nachzahlen muss ist vollkommen logisch.
Onkel Homie
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Die 6% sind gehören zur Begleichung der Steuerschuld:
Quelle
Und egal wie man es dreht und wendet, es ist keine Doppelbestrafung.
Von einer zusätzlichen Geldstrafe habe ich noch nichts gelesen.
Wäre aber wohl wenn dann die Geschichte dass er halt eine Zeit im Knast sitzt (bzw. wohl nur nachts da pennen muss) und ein Teil der Zeitstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt wird.
Sämtliche Jura-Seiten die ich dazu überflogen habe sprechen insgesamt von einem sehr milden Urteil.
Um die Begleichung der Steuerschuld kommt Hoeneß aber in keinem Fall herum. Im Fall einer endgültigen Verurteilung kämen zu der tatsächlichen Schadenssumme in Höhe von rund 30 Millionen Euro noch jährliche Zinsen von sechs Prozent hinzu. In diesem Fall müsste der Bayern-Manager um die 50 Millionen Euro nachzahlen. Dieser Wert würde sich noch erhöhen, sollte das Verfahren doch noch eingestellt werden. Dann nämlich würden Zinsen von elf Prozent pro Jahr geltend gemacht und die Steuerschuld würde sich auf rund 70 Millionen Euro erhöhen.
Quelle
Und egal wie man es dreht und wendet, es ist keine Doppelbestrafung.
Von einer zusätzlichen Geldstrafe habe ich noch nichts gelesen.
Wäre aber wohl wenn dann die Geschichte dass er halt eine Zeit im Knast sitzt (bzw. wohl nur nachts da pennen muss) und ein Teil der Zeitstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt wird.
Sämtliche Jura-Seiten die ich dazu überflogen habe sprechen insgesamt von einem sehr milden Urteil.
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gruffi
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Nein, das ist falsch. Zu den nachgezahlten Steuern und Zinsen kommt eben noch eine weitere Geldstrafe. Insofern ist es eine Doppelbestrafung mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe.Im vorliegenden Fall ist es aber afaik so, dass er ganz normal seine Steuern nachzahlen muss und das es eben eine Gefängnisstrafe dafür gibt das er sie hinterzogen hat.
Die Zahlung die er zu leisten hat ist also keine Strafe.
Das ist eh klar und davon redet auch keiner. Hier geht es um eine andere Art der Doppelbestrafung.Eine Doppelbestrafung ist zB, wenn er jetzt in den Bau geht, das ganze in einem Jahr nochmal neu aufgerollt wird und er erneut "wegen Steuerhinterziehung" zu 2 Jahren verurteilt wird, OHNE das die vorherig verbüßten 12 Monate anerkannt werden. Sowas ist in Deutschland unzulässig.
Onkel Homie
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Hättest du dazu bitte mal eine Quelle?
Und selbst wenn bleibt es nun mal dabei das es sich im juristischen Sinne um keine Doppelbestrafung handelt.
---------- Beitrag hinzugefügt um 20:49 ---------- Vorheriger Beitrag um 20:37 ----------
Ich habe jetzt gefühlt sämtliche Artikel von diversen großen Wochenzeitung und diverse Jura-Blogs durch.
Auch kleinere Regionale Zeitungen habe ich mal abgeklappert. Aber ich muss sagen: ich bin zu doof und finde nix dazu
Es ist immer nur die Rede von 3,5 Jahren und im besten Fall werden noch die Rückzahlungen+Zinsen+Soli erwähnt.
Daher hoffe ich auch mal das gruffi oder Denyo!dP! eine entsprechende Quelle haben.
Würde mich halt mal interessieren.
Auch wenn es eben dabei bleibt dass es eine Doppelbestrafung schlichtweg nicht geben kann. Dann müssten hier schon sämtliche Beteiligten und alle Online-Medien die darüber berichten Scheuklappen haben und nix sehen.
Und selbst wenn bleibt es nun mal dabei das es sich im juristischen Sinne um keine Doppelbestrafung handelt.
---------- Beitrag hinzugefügt um 20:49 ---------- Vorheriger Beitrag um 20:37 ----------
Reicht mal einen Link zum genauen Strafmaß her. Würde mich schon mal interessieren, was er an wirklicher Strafzahlung bekommen hat.
Ich habe jetzt gefühlt sämtliche Artikel von diversen großen Wochenzeitung und diverse Jura-Blogs durch.
Auch kleinere Regionale Zeitungen habe ich mal abgeklappert. Aber ich muss sagen: ich bin zu doof und finde nix dazu
Es ist immer nur die Rede von 3,5 Jahren und im besten Fall werden noch die Rückzahlungen+Zinsen+Soli erwähnt.
Daher hoffe ich auch mal das gruffi oder Denyo!dP! eine entsprechende Quelle haben.
Würde mich halt mal interessieren.
Auch wenn es eben dabei bleibt dass es eine Doppelbestrafung schlichtweg nicht geben kann. Dann müssten hier schon sämtliche Beteiligten und alle Online-Medien die darüber berichten Scheuklappen haben und nix sehen.
Zuletzt bearbeitet:
PuckPoltergeist
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Das ist eh klar und davon redet auch keiner. Hier geht es um eine andere Art der Doppelbestrafung.
Ah jetzt verstehe ich das. Es geht darum die Arbeit zwischen GPU und CPU aufzuteilen. Entweder man lässt eine Unit die ganze Arbeit rechnen, oder man verteilt die Arbeit auf beide. Wahlweise kann man das auch einfach auf Multiprozessorsysteme anwenden. Das, was unsere Hardware hier macht, ist Doppelarbeit.
Redphil
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Beratungsresistent. Eine Doppelbestrafung im juristischen Sinne läge nur vor, wenn nach einem bereits einmal gerichtlich aufgearbeitetem Fall der Betroffene wegen der gleichen Sache erneut vor Gericht kommt und noch einmal verurteilt wird. Ein Bankräuber muss auch nicht nur seine Beute zurückgeben, sondern wird zusätzlich eingelocht. Nichts anderes passiert mit Ulrich H. . Dass der Staat das enorm verzögerte Zahlen der Steuern mit einem ordentlichen Säumniszuschlag belohnt, ist einfach ein Verwaltungsvorgang.
Einfach und verständlich z.B. einfach auf wiki nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem
Einfach und verständlich z.B. einfach auf wiki nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem
gruffi
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Davon hat auch keiner gesprochen. Es ging um eine Doppelbestrafung im eigentlichen Sinne, nicht im juristischen Sinne. Hier im juristischen Sinne zu argumentieren, wäre doch völliger Blödsinn. Frei nach dem Motto, ich mache mir die Gesetze so wie ich sie brauche. Oder nimmst du Folien eines Hardwareherstellers, um deren Überlegenheit eines Produktes zu belegen? So funktioniert das natürlich nicht. Das können nur unabhängige Vergleiche zeigen.Und selbst wenn bleibt es nun mal dabei das es sich im juristischen Sinne um keine Doppelbestrafung handelt.
Unpassender Vergleich. Auch wenn einige vielleicht Arbeit mit Strafe gleichsetzen.Ah jetzt verstehe ich das. Es geht darum die Arbeit zwischen GPU und CPU aufzuteilen. Entweder man lässt eine Unit die ganze Arbeit rechnen, oder man verteilt die Arbeit auf beide. Wahlweise kann man das auch einfach auf Multiprozessorsysteme anwenden. Das, was unsere Hardware hier macht, ist Doppelarbeit.
Redphil
Grand Admiral Special
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Doppelbestrafung ist ein feststehender juristischer Begriff - wenn du im Zusammenhang mit einer Gerichtsentscheidung davon sprichst, wird das auch erst einmal jeder so verstehen. Und das hat nichts mit "ich mache mir die Gesetze so wie ich sie brauche" zu tun. Eine Doppelbestrafung im juristischen Sinne liegt schlicht nicht vor.
Davon abgesehen sehe ich sie selbst "im eigentlichen Sinne" nicht. Die Haft ist die Strafe, der Säumniszuschlag ein Verwaltungsakt. Die paar Prozent könnten imho außerdem überhaupt gar keine angemessene Strafe für das Hinterziehen von Zig-Millionen Euro darstellen.
Davon abgesehen sehe ich sie selbst "im eigentlichen Sinne" nicht. Die Haft ist die Strafe, der Säumniszuschlag ein Verwaltungsakt. Die paar Prozent könnten imho außerdem überhaupt gar keine angemessene Strafe für das Hinterziehen von Zig-Millionen Euro darstellen.
gruffi
Grand Admiral Special
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Doppelbestrafung ist in erster Linie ein unabhängiger Begriff, dessen Bedeutung bis ins Altertum zurückreicht, und zwei Strafen für ein Vergehen umschreibt. Dass es nicht so gemeint war, wie es das deutsche Gesetz definiert, ist jetzt hoffentlich deutlich geworden. Zumal das wie gesagt gar keinen Sinn ergeben würde. Wieso sollte man etwas in Frage stellen, und genau das dann als Grundlage der Argumentation heranziehen?Doppelbestrafung ist ein feststehender juristischer Begriff - wenn du im Zusammenhang mit einer Gerichtsentscheidung davon sprichst, wird das auch erst einmal jeder so verstehen.
Ich frage mich, woher du die Weisheit hast. Gibt es denn genaue Angaben zur Strafzahlung?Davon abgesehen sehe ich sie selbst "im eigentlichen Sinne" nicht. Die Haft ist die Strafe, der Säumniszuschlag ein Verwaltungsakt. Die paar Prozent könnten imho außerdem überhaupt gar keine angemessene Strafe für das Hinterziehen von Zig-Millionen Euro darstellen.
Onkel Homie
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Ich gebe auf und folge damit dem Rat von Neo...
G
Gast30082015
Guest
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-03/hoeness-interview-moralphilosophie
Ein ganz interessantes Interview. Hier mal ein Auszug:
Ein ganz interessantes Interview. Hier mal ein Auszug:
ZEIT ONLINE: Wem gegenüber hat sich Uli Hoeneß schuldig gemacht?
Julius Schälike: Man muss unterscheiden zwischen moralischer Schuld und sozialem Schaden. Es gibt die Meinung, man solle Steuerdelikte nicht unter moralischen Gesichtspunkten bewerten, da niemand direkt geschädigt wird: Wenn ein paar Tausend Euro in der Staatskasse fehlen, würden eben etwas mehr Schulden gemacht. Diese Sichtweise ist problematisch, wird bei einem Betrag von 27 Millionen allerdings vollends unplausibel. Für dieses Geld hätte der Staat etliche Kitas einrichten und viele Erzieher einstellen können. Hoeneß hat sich gegenüber denjenigen schuldig gemacht, die auf die staatlichen Dienste, die mit seinem Geld hätten finanziert werden können, verzichten mussten. Wer das konkret ist, lässt sich zwar nicht identifizieren, doch es gibt diese Menschen. Aber auch unabhängig von der Frage, wer die Opfer der Steuerhinterziehung sind, lässt sich eine moralische Schuld erkennen. Hoeneß hat seinen fairen Teil an der Finanzierung des Gemeinwesens nicht zahlen wollen. Damit erlangte er einen unfairen Vorteil gegenüber denen, die ihre Steuern korrekt gezahlt haben. Die moralische Schuld ist desto größer, je gravierender der Verstoß gegen diese Fairnessnorm ist. Da Hoeneß die Vorteile der Institutionen des Staates genossen hat, ohne seinen fairen Beitrag zu leisten, kann man ihn durchaus als Sozialschmarotzer sehen – auch wenn er selbst dies im Prozess zurückgewiesen hat. Er mag beträchtlich gespendet haben, aber unter dem Strich bleibt er riesige Beträge schuldig.
Neo
Moderator
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Das steht wo? Auch im Altertum wurde man bestraft mit 10 Peitschenhiebe und 10 Talern (fiktives Beispiel). Es ist vielmehr so das Du für ein Wort eine andere Bedeutung definieren willst. Das ist wie wenn Du jetzt sagen würdest, ein Prozessor ist jemand, der einen Prozess abhält.Doppelbestrafung ist in erster Linie ein unabhängiger Begriff, dessen Bedeutung bis ins Altertum zurückreicht, und zwei Strafen für ein Vergehen umschreibt.
Ok, versuchen wir es anders, Du meinst: "Es ist unangebracht, das sein Strafe aus einer Geld- und einer Haftstrafe besteht"
Können wir das leidige rumdefinierungsthema damit abhaken?
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Wieso sollte es unangebracht sein, eine Strafe zu splitten? Wie schon erwähnt ist das meist für alle Beteiligten von Vorteil.Ok, versuchen wir es anders, Du meinst: "Es ist unangebracht, das sein Strafe aus einer Geld- und einer Haftstrafe besteht"
Können wir das leidige rumdefinierungsthema damit abhaken?
Onkel Homie
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Wieso sollte es unangebracht sein, eine Strafe zu splitten? Wie schon erwähnt ist das meist für alle Beteiligten von Vorteil.
Das musst du doch nicht Neo fragen
Es ist die Meinung eines Einzelnen der selbst auf wiederholte Nachfrage keinerlei Quellen liefert oder sonst was sondern eben immer nur seine Meinung kund tut, aber erwartet das alle diese gefälligst teilen. Auch wenn die Mehrheit dies ganz offensichtlich und aus diversen Gründen nicht will.
Von daher:
Für die einen gilt: Es auch mal gut sein lassen. Für die anderen: ignoriert es doch einfach. Mit Zeugen vom Sofa kann man auch nicht über die Evolution reden
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