Deutscher Inkassodienst mit nicht nachvollziehbarer Forderung von Otto

Shai Hulud

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Heute flatterte eine Forderung des DID ins Haus, angeblich im Auftrag der Otto Gmbh & Co KG.

Hauptforderung 25,54€
Gesamtforderung 140,44€

Es gab angeblich mehrere Mahungen! Also, in unserem Briefkasten nicht!

Erstmal Anruf bei Otto: Meine Frau hat dort kein Konto (ich schon), die Hauptforderung ist nicht nachvollziehbar, da weder unter ihrem Namen noch unter jetziger oder alter Adresse irgendetwas in deren System auffindbar ist.

Anruf beim DID: Telefonisch können sie keine Auskunft geben. Ich solle schriftlich die Forderung reklamieren und um Nachweis bitten. Gut, mache ich morgen per Fax.

Natürlich haben wir etwas gegooglet, und "Deutscher Inkasso-Dienst" in Verbindung mit Otto findet einige dubiose Fälle. Allerdings teils schon etwas ältere Fälle.

Deren Schuldanerkenntnis werde ich natürlich nicht unterzeichnen. Ich will erstmal den Nachweis.

Kann bzw. darf ich eigentlich einen Originalnachweis (Rechnungen/Mahnungen) von deren Auftraggeber, was ja angeblich Otto sein soll, verlangen?

Stimmt folgende Aussage:

Die Kosten eines Inkassobüros können vor Gericht nicht eingeklagt werden, denn der BGH hat schon vor Jahrzehnten enstprechend entschieden.

Was heißt das konkret?

Für moralischen Beistand sind wir dankbar, ansonsten nutze ich den Faden zum Auskotzen! ;D

MfG!
 
Nein, Inkassokosten sind prinzipiell soweit erforderlich erstattungsfähig wobei die Grenze der Höhe nach bei den Kosten eines Rechtsanwalts gezogen wird, soweit es um Verzugssschaden geht. Bedeutet in deinem Fall bei unter 300,00 € Hauptforderung 46,41 € inkl. MWSt. Die darüber hinaus gehenden Kostenpositionen müsste man im einzelnen prüfen.
Ich hätte bei der Forderungshöhe außerdem Bedenken, ob man die Beauftragung eines Inkassodienstes als erforderlich ansehen darf.

So der BGH in den Entscheidungen vom 29. Juni 2005 zu Az. VIII ZR 299/04 und vom 24. Mai 1967 zu Az. VIII ZR 278/64 (ich habe statt in den Kommentar eben bei Wiki nachgesehen).

Gruss
 
Ich wage jetzt mal einen Schuss ins Blaue: Du bekommst noch zwei weitere Briefe, mit der Forderung zu zahlen. Jeder Brief wird in seiner Formulierung schärfer sein und die Kosten durch den Rechtsweg, so du nicht zahlst, werden exorbitant sein. Bei jedem weiteren Brief werden dir für diesen noch einstellige Zusatzkosten mit in Rechnung gestellt. Nach dem dritten Brief ist Ruhe. Sollte die Forderung doch berechtigt sein, bekommst du danach amtliche Post, weil Otto dann ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben wird (so sie das Geld wirklich so gerne von dir sehen wollen). Dann und erst dann wird es für dich gefährlich.

Du solltest auf jeden Fall prüfen, ob die geforderte Summe berechtigt ist. In der Mahnung muss mit drin stehen, worauf sich der Betrag bezieht.
 
Erstmal Anruf bei Otto: Meine Frau hat dort kein Konto (ich schon), die Hauptforderung ist nicht nachvollziehbar, da weder unter ihrem Namen noch unter jetziger oder alter Adresse irgendetwas in deren System auffindbar ist.
Du solltest Dir unbedingt angewöhnen, in solchen Angelegenheiten alles nur schriftlich zu machen. Gerade bei sowas grassiert Gelegenheits-Alzheimer und keiner erinnert sich an irgendetwas.

Anruf beim DID: Telefonisch können sie keine Auskunft geben. Ich solle schriftlich die Forderung reklamieren und um Nachweis bitten. Gut, mache ich morgen per Fax.
Als erstes weist Du mal schonmal die Forderung wegen fehlender Vollmacht gem. §174 BGB zurück. Es sei denn dem Schreiben lag eine im original unterzeichnete Bevollmächtigung seitens des Forderungsstellers an das Inkassounternehmen vor. Wohl gemerkt, es muß das Original sein.

Kann bzw. darf ich eigentlich einen Originalnachweis (Rechnungen/Mahnungen) von deren Auftraggeber, was ja angeblich Otto sein soll, verlangen?
Kannst Du, mußt Du aber erst mal gar nicht, bevor Dir nicht die Vollmacht nicht vorliegt.

Zum Zitat:

Konkret heißt das, daß der Forderungssteller, die im Rahmen der Beauftragung eines Inkassounternehmens entstandenen Kosten als solche von Dir nicht einklagen kann (;das Inkassounternehmen selbst schon gar nicht). Es gibt zwar nach dem von TommySZB erwähnten Urteil eine grundsätzliche Anerkennung von Kosten durch die Beitreibung einer Forderung. Jedoch wird immer wieder auf die adäquate Kostenhöhe abgestellt und das schließt meiner Meinung nach die Beauftragung eines Inkassounternehmens vollständig aus, was ja auch TommySZB annimmt.
Der Gläubiger ist stets verpflichtet, im Rahmen der Schadenminderungspflicht, den Schuldner nicht über Gebühr zu belasten. Somit stünde ihm nur die Beauftragung eines externen Unternehmens zu, wenn er zur Erbringung dieser Leistung nicht selbst in der Lage ist. Und wer eine Rechnung schreiben kann, der kann auch Mahnungen schreiben bzw. einen Mahnbescheid beantragen.
Zumal meist die Mahnungen ja durch den Forderungssteller selbst schon erfolgten und die Aufforderung durch ein Inkassounternehmen inhaltlich nichts anderes als eine weitere Mahnung ist.
Gerne wird auch immer wieder nach dem erfolglosen Versuch der Einschaltung eines Inkassounternehmens, in zweiter Stufe ein Anwalt eingeschaltet und bei der Gebührenberechnung munter zu den Inkassogebühren, die RA-Kosten dazu gerechnet.

Fällt auch flach, da hier eine Schadensminderung nicht erkennbar. Auf diese Weise unter wiederholter Inanspruchnahme der zuvor erwähnten, könnte man dann lustig, die Forderung als verschwindend gering zu den "produzierten Inkasso/RA-Kosten" erscheinen lassen, in dem man einfach weiter munter mahnt.

Für moralischen Beistand sind wir dankbar, ansonsten nutze ich den Faden zum Auskotzen! ;D

Also erstmal locker bleiben, weise die Forderung zurück und warte, was passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, was kann passieren, wenn man die Schreiben vom Inkassounternehmen einfach ignoriert? Ich meine, man muss sich ja nicht noch in (unnötige?) Unkosten mit dem Briefverkehr stürzen.


Gerichtliches Mahnverfahren.

Und dann musst aktiv werden.
 
eben...ob jetzt hinz und kunz dir irgendwelche briefe schickt, oder so ein unternehmen.
ist grob gesehen erstmal nix anderes. abgesehen von den evtl. steigenden kosten wenn man so einen vorgang in die länge zieht.
aber spätestens wenn's vom gericht kommt, muss man aktiv werden.
und sei es nur um einspruch einzulegen.

so ein schrieb von einem inkasso unternehmen macht aber in den köpfen der leute mehr eindruck, als eine simple forderung des schuldners.
vor allem weil ja auch gleich druck aufgebaut wird, dem viele nichts zu entgegnen haben. schlicht weil sie es nicht besser wissen.
da wird ja nicht selten mit erheblichen schritten gedroht usw...
 
Die Erfahrung sagt dennoch, dass es sich anbietet, die Forderung ggü. den Inkassos zu bestreiten. Üblicherweise geben die nämlich dann die Tätigkeit ganz auf, für den Fall eines Rechtsstreits hat man denen damit außerdem klar gemacht, dass man nicht so einfach klein bei geben wird. Damit wird die Einschätzung des Prozessrisikos aus meiner Sicht mitbestimmt. Wenn ein Inkassounternehmen glaubt, dass hier ein Mahnverfahren durchgeht, kann es auch sein, sie versuchen das einfach.

@HeinerHemken:
Deine Einschätzung zu den Folgen des Verzuges ist etwas arg eng. Nach Eintritt des Verzuges darf man sich sehr wohl professioneller Hilfe bedienen. Der Kommentar sieht die Kosten des Inkassobüros auch als Erstattungsfähig an (Palandt, § 286, Rn.49); zur Obergrenze hatte ich ja schon etwas gesagt; lediglich wenn besondere Umstände (Abgabe an ein dem Konzern angegliedertes Inkassounternehmen) oder bei offensichtlich voraussehbarer Erfolglosigkeit hinzukommen, entfällt dfas ganz. Recht hast du wenn dann zusätzlich ein RA beauftragt wird; die vorgerichtlichen Kosten dürfen insoweit nur einmal anfallen. Deshalb, lieber gleich zum RA :D

Gruss
 
Hm, was kann passieren, wenn man die Schreiben vom Inkassounternehmen einfach ignoriert? Ich meine, man muss sich ja nicht noch in (unnötige?) Unkosten mit dem Briefverkehr stürzen.

Fax bei ner Flatrate kostet wohl nur Zeit, aber kein Geld (bis auf den Strom).

@TommySZB

Ich sehe es mit den Verzugsfolgekosten deshalb so eng, weil es sich auch hier, wie im berühmt, berüchtigten Abmahnsumpf eine "Industrie gebildet hat, die aufgrund (üb)erhöhter/erzeugter Kosten Ihre Existenz sichern will.

Es ist nicht nachzuvollziehen, wenn der Gläubiger bei Mahnungen, die er selbst erstellt, nur die tatsächlich anfallenden Kosten angeben darf, somit alle unabhängigen Betriebskosten nicht berücksichtig werden dürfen, durch das Einschalten eines Inkassounternehmens aber dieser Kosten anteilig dem Schuldner aufgebürdet werden. Selbst wenn nur die tatsächlich für diesen Vorgang anfallenden Kosten im Inkassounternehmen Berücksichtigung finden, so beinhalten diese automatisch Betriebskosten, da das Inkassounternehmen einzig die Beitreibung von Forderungen zum Inhalt hat. Damit muß sich der Schuldner nicht auseinandersetzen.

Etwas anderes ist es, wenn man nachweisen kann, daß die enstehenden Kosten durch das Einschalten eines Inkassounternehmens geringer ausfallen, als wenn der Gläubiger selbst mahnt. Das allerdings halte ich für unwahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die guten Hinweise und aufmunternden Worte. Ich bin da auch recht entspannt. Frauchen macht sich eben sehr viele Sorgen.

Also erstmal locker bleiben, weise die Forderung zurück und warte, was passiert.

So machen wir das!

MfG!
 
Fax bei ner Flatrate kostet wohl nur Zeit, aber kein Geld (bis auf den Strom).

@TommySZB

Ich sehe es mit den Verzugsfolgekosten deshalb so eng, weil es sich auch hier, wie im berühmt, berüchtigten Abmahnsumpf eine "Industrie gebildet hat, die aufgrund (üb)erhöhter/erzeugter Kosten Ihre Existenz sichern will.

Es ist nicht nachzuvollziehen, wenn der Gläubiger bei Mahnungen, die er selbst erstellt, nur die tatsächlich anfallenden Kosten angeben darf, somit alle unabhängigen Betriebskosten nicht berücksichtig werden dürfen, durch das Einschalten eines Inkassounternehmens aber dieser Kosten anteilig dem Schuldner aufgebürdet werden. Selbst wenn nur die tatsächlich für diesen Vorgang anfallenden Kosten im Inkassounternehmen Berücksichtigung finden, so beinhalten diese automatisch Betriebskosten, da das Inkassounternehmen einzig die Beitreibung von Forderungen zum Inhalt hat. Damit muß sich der Schuldner nicht auseinandersetzen.

Etwas anderes ist es, wenn man nachweisen kann, daß die enstehenden Kosten durch das Einschalten eines Inkassounternehmens geringer ausfallen, als wenn der Gläubiger selbst mahnt. Das allerdings halte ich für unwahrscheinlich.

Ok, ich gehe da inhaltlich durchaus mit, andererseits bringst du etwas durcheinander. Als Verzugsschaden sind die Kosten nur geltend zu machen, wenn sich der Schuldner bereits in Verzug befindet, im Zweifel also nach einer ersten Mahnung. Wieso sollte man einen säumigen Schuldner an diesem Punkt schützen? Ansonsten fehlt es weithin bereits an der Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von entsprechenden Kosten.


Gruss
 
@TommySZB

Hm, ich sehe gerade nicht, wo ich das was durcheinander bringe. Ich gehe natürlich von einem vorliegendem Verzug aus.

Oder mißverstehe ich Dich da gerade?

Grundsätzlich muß es natürlich möglich sein, den Schuldner in Verzug zu setzen und die entstandenen Kosten bezahlt zu bekommen, aber eben das mindest notwendige und nicht über eine Institution, die letztlich nichts anderes macht/machen kann als der Gläubiger selbst, nur zu höheren Kosten.
 
@TommySZB

Hm, ich sehe gerade nicht, wo ich das was durcheinander bringe. Ich gehe natürlich von einem vorliegendem Verzug aus.

Oder mißverstehe ich Dich da gerade?

Grundsätzlich muß es natürlich möglich sein, den Schuldner in Verzug zu setzen und die entstandenen Kosten bezahlt zu bekommen, aber eben das mindest notwendige und nicht über eine Institution, die letztlich nichts anderes macht/machen kann als der Gläubiger selbst, nur zu höheren Kosten.

Eben nicht in Verzug setzen sondern bei bestehendem Verzug. Nur dann sind die Kosten zu erstatten. Abgesehen davon denke ich ist das Gesetz da durchaus eindeutig, zahlt der Schuldner im Verzug nicht, erstattet er den daraus resultierenden Schaden. Wo willst du denn die Grenze ziehen? 2 Mahnungen, 3? Ab wann darf ich mich dann der Hilfe anderer bedienen? Ich bin jetzt sicher kein Freund von Inkassounternehmen aber ich denke, was du ansprichst ist nicht handhabbar. Wem ist dann zuzumuten, dass er 3x selber schreibt? 1-Mann Firmen? Großkonzerne?
Der Schuldner hat üblicherweise eine Rechnung bekommen, die nicht bezahlt und wurde dann gemahnt. Man könnte nun auch gleich klagen und so noch mehr Kosten produzieren.
Die Diskussion ist aber OT und dazu eher rechtspolitisch denn vom geltenden Recht gedeckt.

Gruss
 
Und welche Sicherheit habe ich, dass das Zeuchs wirklich beim Empfänger ankommt?
Dafür hast Du als Absender das sogenannte "Sendejournal", welches Zielrufnummer, Datum, Uhrzeit, Verbindungsdauer, Qualität, Kopie des Schreibens und vor allem den Status beinhaltet. Ein Solches anzufechten dürfte äußerst schwerfallen.

Da kann ich auch nen Brief schreiben. Ohne Einschreiben habe ich diese Sicherheit nicht. Und das kostet halt.
Selbst ein Einschreiben gibt Dir keinerlei Sicherheit. Dies ist ein hartknäckiges Gerücht, das sich wirklich tapfer hält. Das Einschreiben, selbst mit Rückschein, bestätigt lediglich, dass der Briefumschlag beim Empfänger eingetroffen ist. Auf den Inhalt des Umschlags hat dieses leider keinerlei Einfluss. Eine sichere Zustellung kann ausschließlich durch einen Notar oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen (welcher die Zustellung des Schreibens mit Datum und seinem Namen quittiert).

Rechnet auf jeden Fall mit weiteren Schreiben. Steckt man erstmal in der Inkassomühle, macht der Name die Runde. Zahlt man stupide, dann kommen im Folgejahr kurz vor Weihnachten noch weitere Inkassoabzocker hinzu. Ich meine, das Risiko für sie ist ja verschwindend gering. 1-3 Mahnschreiben zu je 55 Cent Einsatz... da braucht ja nur jeder 3. oder 4. bezahlt werden um großartig Profit zu machen.
 
Dafür hast Du als Absender das sogenannte "Sendejournal", welches Zielrufnummer, Datum, Uhrzeit, Verbindungsdauer, Qualität, Kopie des Schreibens und vor allem den Status beinhaltet. Ein Solches anzufechten dürfte äußerst schwerfallen.

Meine Kündigung bei Freenet seinerzeit habe ich per Fax, Email und Brief am gleichen Tag abgeschickt, nie eine Antwort bekommen und musste prompt weitere drei Monate bleiben weil ich nie gekündigt hätte...

Das Faxjounal interessiert die kein Stück die Bande. Glücklicherweise konnte man täglich den Vertrag wechseln - ich hab dann einen Vertrag für 2,90€/Monat eingestellt statt 35.- und so war es kaum teurer als eine Kündigung per Einschreiben.

Und ich kenne wieder einen Anbieter der mir nichtmal mehr geschenkt ins Haus kommt.
 
Sendejournal habe ich, aber dass dies keine Sicherheit bietet, ist mir schon klar. Aber wenn die behaupten, die hätten nie ein Fax erhalten, dann haben wir auch deren Brief nicht erhalten.
 
Das Faxjounal interessiert die kein Stück die Bande.
Ob nun diese Firma das interessiert, steht auf einem anderen Blatt. Ausschlaggebend ist der worst case vor Gericht (und diesen Gang scheuen die Meisten Firmen), es kostet Geld und der Ausgang ist nicht sicher. Denn zahlreiche Forderungen sind schlichtweg unbegründet oder unzulässig. Seit ich angefangen habe mich gegen diese "Firmen" zu wehren, ist es plötzlich ganz still geworden.
Ich bin es zwischenzeitlich auch schon leid zu drohen. Bei einer unberechtigten Forderung gibt es von mir einmalig den Hinweis, sie mögen dieses doch bitte mit meinem Rechtsanwalt klären. Eigenartigerweise ist danach Funkstille.
Geht der Schriftverkehr weiter, so ignoriere ich ihn bis zum Mahnbescheid. Diesem wird widersprochen. Darauf folgt ein weiteres Schreiben der Abzocker, wo sie eindringlich darauf hinweisen, dass es ganz dolle teuer für einen wird, wenn man nicht zahlt. Sie schüchtern einen ein und nötigen ihn. Wenn man sich selber nichts vorzuwerfen hat: Vor Gericht klären lassen (aber immer MIT RA, niemals selber vertreten; Rechtsempfinden kollidiert sehr oft mit tatsächlichem Recht und kann einen erfolgreichen Fall zu Gunsten der Anklage drehen).

@Shai Hulud
Sei unbesorgt, das Sendejournal bietet Sicherheit. Natürlich könntest Du behaupten nie einen Brief erhalten zu haben, doch was bringt es Dir unter'm Strich? Das Unternehmen würde halt einfach anfangen von Vorne zu agieren. Also an diesem Punkt würde ich nicht ansetzen.
 
@amdstinkt (nicht!)

Du machst es richtig. Es soll wohl auch schon vorgekommen sein, daß ein RA nach dem Widerspruch ein Schreiben aufgesetzt hat, in dem er den vermeintlichen Schuldner auffordert, den Widerspruch zurück zu nehmen, da er sonst eine Klageschrift fertigen müsste. Humor haben sie ja, die Anwälte.

Letzlich ist der qualifizierte Faxnachweis ein Dokument, mit dem man den Zugang des Faxes beweisen kann, obs einer gelesen hat, ist da nicht interessant.
 
Es soll wohl auch schon vorgekommen sein, daß ein RA nach dem Widerspruch ein Schreiben aufgesetzt hat, in dem er den vermeintlichen Schuldner auffordert, den Widerspruch zurück zu nehmen, da er sonst eine Klageschrift fertigen müsste.
Ja, dies kann ich bestätigen. Allerdings zaubert mir ein solches Schreiben kein "P" wie "Panik" mehr ins Gesicht, sondern lediglich ein ziemlich breites Grinsen. Weshalb? Es ist schon direkt ein Eingeständnis, dass dort etwas nicht koscher läuft. Hätte das Unternehmen nämlich im Sinne des "Beklagten" Kosten sparen wollen, wären sie gar nicht erst das Mahnverfahren gegangen. Leider ist es ja nun so, dass jeder Hans und Franz einen Mahnbescheid (gegen Bargeld) beantragen kann. Die Rechtmässigkeit einer Forderung wird dort noch nicht geprüft.
Ich könnte bspw. auch behaupten, der Shai Hulud habe eine Leistung von mir empfangen, aber 499,-- EUR nicht bezahlt. Dies könnte ich bis zum Mahnbescheid ohne Beweise vortragen. Und wenn er sich nicht wehren sollte, bin ich nach 14 Tagen um 30 Jahre vollstreckbare 499,-- EUR reicher. Für nichts und wieder nichts. Das ist geltendes Recht in Deutschland, hurra.

Letzlich ist der qualifizierte Faxnachweis ein Dokument, mit dem man den Zugang des Faxes beweisen kann, obs einer gelesen hat, ist da nicht interessant.
Genau so sieht es aus. :) In einem Einschreiben könnte ich Dir auch Konfetti zukommen lassen und behaupten, dass da die letzte Mahnung drin gewesen wäre... wie willst Du als Empfänger das Gegenteil behaupten; ich kann sogar die Annahme eines Einschreibens wirksam verweigern.
 
Ich könnte bspw. auch behaupten, der Shai Hulud habe eine Leistung von mir empfangen, aber 499,-- EUR nicht bezahlt. Dies könnte ich bis zum Mahnbescheid ohne Beweise vortragen. Und wenn er sich nicht wehren sollte, bin ich nach 14 Tagen um 30 Jahre vollstreckbare 499,-- EUR reicher. Für nichts und wieder nichts. Das ist geltendes Recht in Deutschland, hurra.
Genau genommen hast Du 28 Tage Zeit, da Du gegen den Vollstreckungsbescheid auch noch einmal innerhalb 14 Tagen Einspruch einlegen kannst. Sollte man dann ortsabwesend sein, weist man das nach und läßt den Vorgang in den vorherigen Stand versetzen.
Das Mahnverfahren ist ja als eine vereinfachte und beschleunigte, ohne die Gerichte zu belastende, Möglichkeit eingeführt worden. Zu dem Zeitpunkt hat wohl keiner angenommen, daß es böse Buben gibt, die das Ganze zu ihrem Vorteil nutzen. Damals war die Moralvorstellung eine andere bzw. überhaupt vorhanden im Gegensatz zu heute.

Die Frage ist nur, welche Aufwandsforderungen kann man gegen unberechtigt erhobene Forderungen geltend machen, um dem Antragsteller, der wissentlich eine nicht vorhandene Forderung eintreiben wollte, auf die Füße zu treten.

Genau so sieht es aus. :) In einem Einschreiben könnte ich Dir auch Konfetti zukommen lassen und behaupten, dass da die letzte Mahnung drin gewesen wäre... wie willst Du als Empfänger das Gegenteil behaupten; ich kann sogar die Annahme eines Einschreibens wirksam verweigern.

Letzteres verstehen leider die wenigsten. Gerade weil ein nicht angenommenes oder benachrichtigtes, aber nicht abgeholtes Einschreiben, als nicht zugestellt gilt, disqualifiziert sich diese Form, wenn es gerichtsfest sein soll.
 
Was im Falle Shai Huluds auch noch gemein ist, ist nichtmal der Fakt der (möglicherweise ungerechtfertigten) Beitreibung.
Hier wird automatisch auch die Bonität seiner Frau leiden! Nein, ohne weiteres gibt es keinen SchuFa Eintrag. Aber die SchuFa ist heutzutage, gemessen an der Nutzung durch gewerbliche Unternehmen, auch nur noch eine Nullnummer.
Alle größeren Betriebe unterhalten inzwischen "eigene" Bonitätsunternehmen. Und wenn man da erstmal im Visier der "ebenfalls angeschlossenen" Inkasso Büros ist, wandert man sehr(!) schnell auf die dortigen Listen; ob die Forderung gerechtfertigt ist, oder nicht.
Hin und wieder erhält man dann ein ziemlich nüchternes Schreiben, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes Informationen an irgendwen herausgegeben worden seien (toll, und an wen?).

Und das man als Person bei irgendeiner dubiosen Bonitätsfirma auf der Liste steht, merkt man dann erst, wenn man einen Handy- oder Mietvertrag, etwas auf Raten, Kredit oder Rechnung kaufen möchte und abgelehnt wird und eine SchuFa Auskunft keinen Tadel zu Tage bringt. Juchu.

Also in Deinem eigenen Interesse solltest Du dem DID (der auch in anderen Fällen negativ belastet ist) Beine machen. Und insbesondere solltest Du auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, dass keinerlei Forderung gegen Deine Frau besteht (solltet ihr mal an den Fall einer bösen Bonitätsfirma geraten, könnt ihr denen dann dieses um die Ohren hauen).
 
Geht der Schriftverkehr weiter, so ignoriere ich ihn bis zum Mahnbescheid. Diesem wird widersprochen. Darauf folgt ein weiteres Schreiben der Abzocker, wo sie eindringlich darauf hinweisen, dass es ganz dolle teuer für einen wird, wenn man nicht zahlt.
Äh Moment, muss den Mahnbescheid nicht der eigentliche Gläubiger erwirken? ???
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EDIT :
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Letzlich ist der qualifizierte Faxnachweis ein Dokument, mit dem man den Zugang des Faxes beweisen kann, obs einer gelesen hat, ist da nicht interessant.
Also gleichbedeutend mit dem Einschreiben? Das wollte ich doch nur wissen. :)
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EDIT :
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Leider ist es ja nun so, dass jeder Hans und Franz einen Mahnbescheid (gegen Bargeld) beantragen kann. Die Rechtmässigkeit einer Forderung wird dort noch nicht geprüft.
Ich könnte bspw. auch behaupten, der Shai Hulud habe eine Leistung von mir empfangen, aber 499,-- EUR nicht bezahlt. Dies könnte ich bis zum Mahnbescheid ohne Beweise vortragen. Und wenn er sich nicht wehren sollte, bin ich nach 14 Tagen um 30 Jahre vollstreckbare 499,-- EUR reicher. Für nichts und wieder nichts. Das ist geltendes Recht in Deutschland, hurra.
Bitte was? Hat das Gericht nicht die Rechtmäßigkeit eines Mahnbescheids zu prüfen, bevor es den ausstellt? Bis jetzt bin ich zumindest davon ausgegangen. Und das sollte ja auch den Missbrauch von vornherein eindämmen.
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Letzteres verstehen leider die wenigsten. Gerade weil ein nicht angenommenes oder benachrichtigtes, aber nicht abgeholtes Einschreiben, als nicht zugestellt gilt, disqualifiziert sich diese Form, wenn es gerichtsfest sein soll.
Hä? Kannst du den nochmal etwas klarstellen? Bei einem Einschreiben bürgt die Post doch dafür, dass das Ding zugestellt wurde. Beim Rückschein bekommst du sogar den Nachweis in die Hand. Hast du dich da oben jetzt irgendwie vertippt? Ergibt für mich gerade keinen Sinn. *noahnung*
 
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