DriveCity gewährt nur Erstkäufer Garantie/Gewährleistung

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Fleet Captain Special
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Habe hier eine defekte Grafikkarte mit original Rechnung vom 08.08.2007. Heute kam die weiterhin defekte Grafikkarte zurück mit folgendem Schreiben:

Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen steht lediglich dem Vertragspartner der Drive City & Co. KG zu.

Die von Ihnen reklamierte Ware haben wir laut Rechnung nicht an Sie verkauft, bitten wenden Sie sich direkt an Ihren Verkäufer. Die Bearbeitung erfolgte auf Kulanz."

Zu unserer Entlastung (einmalig kostenfrei) zurück.

Das nenne ich doch mal Kundenservice. :[


Ich frage mich wo das Problem ist? Die Karte wurde auf meine Kosten eingesandt und wenn ich die Karte nun dem Verkäufer schicke und der schickt sie ein hat DriveCity unterm Strich sogar höhere Kosten, als wenn sie es bearbeitet und die reparierte Karte an mich gesandt hätten.


Unterm Strich gesehen also totaler Schwachsinn beim Gebrauchtkauf auf Rechnung zu bestehen und dafür sogar noch mehr Geld auszugeben, wenn man am Ende sowieso keine Garantie/Gewährleistung bekommt. :[
 
ich kann euch nur immer raten kauft nicht bei den günstigsten händlern,
sondern bei denen wo ihr vertrauen habt, weil was sind schon bei einer grafikkarte
10 euro mehr, wenn man bei einer garantiefrage dann probleme bekommt.
 
ich kann euch nur immer raten kauft nicht bei den günstigsten händlern,
sondern bei denen wo ihr vertrauen habt, weil was sind schon bei einer grafikkarte
10 euro mehr, wenn man bei einer garantiefrage dann probleme bekommt.

Klar kauft man beim billigsten Anbieter eines Preisvergleich nicht gleichzeitig auch beim günstigsten Anbieter, aber finde es schon einen Hammer was sich DriveCity da abhält.

Wie oben schon steht: das zieht einen Rattenschwanz sondergleichen nach sich. Ich schaue z. B. bei meinen Käufen oft auch hier und in anderen Foren in den Marktplatz und achte da in letzter Zeit immer öfter auf das Alter und eine vorhandene Rechnung, was mir dann auch ein paar Euro mehr wert ist als so ein Schnäpple von so einem großen Auktionshaus. Nur was bringt es mir letztlich bzw. was hat es mir gebracht??

Im Prinzip schneiden sich diese Händler doch ins eigene Fleisch, denn wer kauft denn noch dort um 3 € zu sparen und verliert dann beim anschließenden Verkauf 10 € mehr weil die Leute sagen "Deine Rechnung für Garantie/Gewährleistung ist doch für uns 2.-Käufer wertlos"??

Wenn die Karte >6 Monate alt wäre könnte sich der Händler von mir aus ja drücken weil dann ist er unterm Strich gesehen halt rechtlich raus, ausser ich würde de Beweisführung machen. Aber bei einer weniger als 2 Monate alten Grafikkarte einfach absolutes Fehlverhalten, denn dem Erstkäufer dürfen sie die Gewährleistung/Garantie nicht verweigern und so haben sie dann doppelte Kosten.
 
ich kann die händler schon verstehen, dass sie zu solchen unlauteren mitteln greifen.
ich habe auch eine firma die zum glück nicht mehr darauf angewiesen ist nur hardware
zu kampfpreisen verkaufen zu müssen.
schau dir mal die preise bei geizhals.cc/de an ich kriege als normaler händler
nahezu die gleichen und manchmal bin ich sogar teurer wie der günstigste
onlinehändler. aber ich bestelle deswegen trotzdem nicht dort, weil es einfach
der garantie wegen ein riesenproblem ist.
lern draus (lass dir die rechnung vorher zeigen) und kauf bei deinem hardwarestore ums eck und trete die ultragünstigen
onlinestores (im besonderen die die eigene geizhalspreise haben) in die tonne.

aber geiz ist halt geil... dann darf man sich auch nicht beschweren wenn man
so ne scheiße durchmachen muss. ich hab sowas nicht nötig denn ich verdiene
mein geld mit service, für den die meisten kunden leider keinen pfennig bereit sind auszugeben und auf diese verzichte ich eben.
 
Das ist AFAIK nicht verboten, der Erstkäufer muss die Garantie nur (schriftlich) an den "Zweitkäufer" abtreten.
Mit so einem Wisch darf der Händler dann die Gewährleistung AFAIK nicht weiter verweigern. (ok, wird laut Heise-Artikel dennoch gerne versucht)

Da das ganze also nur ein blöder bürokratischer Umweg ist, finde ich es gut wenn solche Firmen genannt werden ;D


btw.: Garantie ist, soweit ich das bis jetzt immer mitbekommen habe, Produktbezogen und nicht auf den Inhaber begrenzt.
Also im Zweifelsfall ab zum Hersteller.
 
btw.: Garantie ist, soweit ich das bis jetzt immer mitbekommen habe, Produktbezogen und nicht auf den Inhaber begrenzt.
Also im Zweifelsfall ab zum Hersteller.

Hängt vom Hersteller ab. Bei meiner Melitta-Caffeo wird z. B. lt. Garantiebedingung nur dem "Erstbenutzer" Garantie gewährt.

Bei der Xbox 360 ist´s imho ähnlich. Die erweiterte ROD-Garantie ist auf die Konsole bezogen. Die 2jährige Garantie gilt nur für den Käufer.
 
btw.: Garantie ist, soweit ich das bis jetzt immer mitbekommen habe, Produktbezogen und nicht auf den Inhaber begrenzt. Also im Zweifelsfall ab zum Hersteller.

Es ist leider bereits seit Jahren bei einigen Herstellern üblich die Hersteller-Garantie an den Erstbesitzer zu binden. Dies trifft insbesondere auf Artikel mit hoher Garantie (also >3 Jahre) zu.

Vorreiter, also da hab ich es zum ersten mal gesehen, war ELSA - vielleicht sind die ja auch deswegen Konkurs gegangen??

Allerdings denke ich, dass es nicht mehr lange dauert und es dann auf jedem Gebiet so wie in der Autoindustrie läuft wo die Hersteller-Garantie/-Gewährleistung von Seite des Gesetzgeber europaweit und sogar für Grauimporte (Wink zu Gigabyte wo die 6-Jahre Garantie des P35-DQ6 in Deutschland verweigert wird, wenn der Händler die Teile aus einem anderen EU-Land importiert hat) gelten muss, oder Strafzahlungen fällig werden!

Nur versüsst wird die Hersteller-Garantie oftmals dann noch mit der Bedingung, dass der defekte Gegenstand über den offiziellen Verkaufsweg eingesandt werden muss. Also wenn das MB z. B. vom Distri xy verkauft wurde muss es auch über diesen Distri xy zum Hersteller eingesandt werden. :(
 
Das ist AFAIK nicht verboten, der Erstkäufer muss die Garantie nur (schriftlich) an den "Zweitkäufer" abtreten.
Mit so einem Wisch darf der Händler dann die Gewährleistung AFAIK nicht weiter verweigern. (ok, wird laut Heise-Artikel dennoch gerne versucht)

Da das ganze also nur ein blöder bürokratischer Umweg ist, finde ich es gut wenn solche Firmen genannt werden ;D


btw.: Garantie ist, soweit ich das bis jetzt immer mitbekommen habe, Produktbezogen und nicht auf den Inhaber begrenzt.
Also im Zweifelsfall ab zum Hersteller.

Korrekt, habe mal ein Funktelefon bei Ebay verkauft, was ich zuvor einem Arbeitskollegen verkauft habe. Das Teil ging kaputt und E-Bug wollte nur tauschen indem ich die Rechnung mit meiner Unterschrift signierte und ihm meine Rechnung rübermailte. Und E-Bug tauschte das Telefon dann aus. :)

Das sollte bei DriveCity ebenfalls möglich sein !

Stichwort "Abtretungs Erklärung" vom 1 Käufer anfordern, dann klappt auch mit dem Nachbarn *g*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähnliches gilt ja auch für "pretested" Hardware, wobei ich das sogar nachvollziehen kann:

" XXX übernimmt ferner keine Gewährleistung gegenüber Dritte für weiterverkaufte Produkte, sofern diese Produkte von unserem Vertragspartner (Käufer) unter Ausschluss der Gewährleistung weiterverkauft (eBay etc.) wurden. Die Garantie des Herstellers bleibt dabei unberührt, da Garantieforderungen in diesem Fall wie üblich an den Hersteller zu stellen sind."
 
Garantie ist Garantie und diese ist Gesetzlich nicht geregelt wie die Gewährleistung. Wenn in den Garantie Bestimmungen steht man muss mit der Hartware nackt zu Fuß nach China kommen um die Garantie zu bekommen das muss man das auch machen.

Bei Gewährleistung ist das aber anders da immer der Verkäufer der direkte Ansprechpartner des Käufers ist. Und der Verkäufer hat als seinen Ansprechpartner wiederum seinen Verkäufer und so weiter bis zum Hersteller.
 
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