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eBay-Artikel mit Sachmangel erworben - Verkäufer verweigert Rücknahme
G
Gast02042012
Guest
Soweit, so klar. Wenn DU den Monitor nun aus einem LAden geholt hast, könnte man allein da draus etwas machen. Aber im Grunde sehe ich da wenig Chancen.
War eine Werbeagentur, aber der Verkauf lief ja über privat, auch wenn´s ein bis dahin gewerblich genutztes Gerät war...
Zuletzt bearbeitet:
Devastators
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mach was Du willst, ich denke hier wird Dir niemand einen Freifahrtschein geben für Deine Aktion.
Der Verkäufer hat sich m.E. nicht falsch verhalten. Er hätte Dir entgegen kommen können, muss er aber nicht.
Und wenn Du haltlos anfängst mit Rechtsanwälten zu drohen finde ich den Ausdruck "Abzocker" garnicht mal sooooooo "grundlos" beleidigend wie Du hier spielst.
und nochmals, kooperativ war er als er Dir das Gerät vorgeführt hat, nichtmals das hätte er machen MÜSSEN.
so, ich sach hierzu nichts mehr.
Der Verkäufer hat sich m.E. nicht falsch verhalten. Er hätte Dir entgegen kommen können, muss er aber nicht.
Und wenn Du haltlos anfängst mit Rechtsanwälten zu drohen finde ich den Ausdruck "Abzocker" garnicht mal sooooooo "grundlos" beleidigend wie Du hier spielst.
und nochmals, kooperativ war er als er Dir das Gerät vorgeführt hat, nichtmals das hätte er machen MÜSSEN.
so, ich sach hierzu nichts mehr.
G
Gast02042012
Guest
Naja, möchte mich auf alle Fälle bei allen bedanken die über die rechtliche Situation meinerseits nachgedacht haben und mir ein contra gegeben haben.
Bin im Moment wohl innerlich etwas aufgekratzt und erbost. Muß von den 170 €uro immerhin 2 Wochen hinkommen... und ich bin auch nur ein Mensch...
Werde auf alle Fälle mit der Rechtsberatung am nächsten Mittwoch drüber reden und mein weiteres Vorgehen mit denen abstimmen...
Vielen Dank nochmal an alle...
Chris
Bin im Moment wohl innerlich etwas aufgekratzt und erbost. Muß von den 170 €uro immerhin 2 Wochen hinkommen... und ich bin auch nur ein Mensch...
Werde auf alle Fälle mit der Rechtsberatung am nächsten Mittwoch drüber reden und mein weiteres Vorgehen mit denen abstimmen...
Vielen Dank nochmal an alle...
Chris
G
Gast02042012
Guest
und nochmals, kooperativ war er als er Dir das Gerät vorgeführt hat, nichtmals das hätte er machen MÜSSEN.
Wieso kooperativ? Das war eine Selbstverständlichkeit und wie sich jetzt im Nachhinein herausstellte auch großes Glück für ihn. Wäre der Monitor versendet worden hätte er das Nachsehen gehabt, da die Ware dann definitiv beim Gefahrenübergang Sachmängel gehabt hätte.
Ich empfinde die Bezeichnung Abzocker nach wie vor als Beleidigung - Es ist mein gutes Recht zum Anwalt zu gehen und ihn so oft zu verklagen wie ich will. Ob ich dabei Recht bekomme oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Ein Abzocker ist meines Empfindens nach jemand der durch vorsätzliches unmoralisches Verhalten Gewinn aus einer Situation zieht indem er wichtige Informationen verschweigt oder sonst auf irgendeine Art nicht reinen Tisch macht - auf Kosten Anderer...
Ganz im Gegenteil - Ich empfinde sein Verhalten als unmoralisch. Im Prinzip ist klar, daß das Gerät schon bei ihm Mängel gehabt haben muß und er profitiert von meinem Unwissen/Gutmütigkeit/Dummheit...
Schließlich erfolgte der Transport ausschließlich auf gut ausgebauten Straßen und der Monitor war sehr gut verpackt...
Zuletzt bearbeitet:
Herr Jeh
Grand Admiral Special
Jetzt hol erst mal ganz tief Luft und reg dich ein wenig ab, willst ja sciher mal Rente bekommen, oder?
a) Du hast den Monitor aber vor Ort gesehen / getestet und für gut befunden, und das unter Zeugen; maximal schlecht für dich. V.a. weil der Gefahrenübergang ja auch dort war und du dort aber nichts beanstandet hast.
b) Dem VK vorzuwerfen (hier im Forum) das er bewusst eine Auflösung gesucht auf der diese Unschärfe nicht auffält halte ich für sagen wir mal milde dreist.
c) Würde mich es nicht wundern, wenn die Grakas mit denen du getestet hast analog einfach ein schrottiges Bild ausgeben.
Wer mal den analogen Ausgang einer Radeon 9600 mit einer Matrox P650 @UXGA 120Hz verglichen hat, weiss wovon ich rede.
Ein 22" CRT setzt nunmal eine sehr gute 2D Graka voraus wenn er @UXGA oder höher laufen soll. Ebenfalls ist da ein BNC Kabel nicht verkehrt.
d) wie willst du beweisen, dass der Monitor schon bei ihm defekt war, wenn du ihn dort aber als ok befunden hast? Erklär das mal nem Richter.
e) Hat Sepp einen letzten evtl. möglichen Nachhakpunkt bereits genannt. Aber selbst da sehe ich eher weniger Chancen.
a) Du hast den Monitor aber vor Ort gesehen / getestet und für gut befunden, und das unter Zeugen; maximal schlecht für dich. V.a. weil der Gefahrenübergang ja auch dort war und du dort aber nichts beanstandet hast.
b) Dem VK vorzuwerfen (hier im Forum) das er bewusst eine Auflösung gesucht auf der diese Unschärfe nicht auffält halte ich für sagen wir mal milde dreist.
c) Würde mich es nicht wundern, wenn die Grakas mit denen du getestet hast analog einfach ein schrottiges Bild ausgeben.
Wer mal den analogen Ausgang einer Radeon 9600 mit einer Matrox P650 @UXGA 120Hz verglichen hat, weiss wovon ich rede.
Ein 22" CRT setzt nunmal eine sehr gute 2D Graka voraus wenn er @UXGA oder höher laufen soll. Ebenfalls ist da ein BNC Kabel nicht verkehrt.
d) wie willst du beweisen, dass der Monitor schon bei ihm defekt war, wenn du ihn dort aber als ok befunden hast? Erklär das mal nem Richter.
e) Hat Sepp einen letzten evtl. möglichen Nachhakpunkt bereits genannt. Aber selbst da sehe ich eher weniger Chancen.
algeron
Grand Admiral Special
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Das ist falsch. § 447 BGB regelt den Gefahrübergang beim Versendungskauf. Dieser erfolgt mit der Übergabe an den Spediteur, d.h. Du trägst das Risiko.Wäre der Monitor versendet worden hätte er das Nachsehen gehabt, da die Ware dann definitiv beim Gefahrenübergang Sachmängel gehabt hätte.
Vielleicht solltest Du mal versuchen seine Sicht der Dinge zu verstehen. Er hat mit Sicherheit die Vorstellung, dass er Dir einen funktionsfähigen Monitor übergeben hat. Auf einmal heißt es dann, dass das Teil defekt sei und er dafür gerade stehen soll. Da würde ich mir aber auch mächtig angesemmelt vorkommen.Ich empfinde die Bezeichnung Abzocker nach wie vor als Beleidigung - Es ist mein gutes Recht zum Anwalt zu gehen und ihn so oft zu verklagen wie ich will. Ob ich dabei Recht bekomme oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Ein Abzocker ist meines Empfindens nach jemand der durch vorsätzliches unmoralisches Verhalten Gewinn aus einer Situation zieht indem er wichtige Informationen verschweigt oder sonst auf irgendeine Art nicht reinen Tisch macht - auf Kosten Anderer...
Das ist eine Vermutung von Dir, es kann aber genauso gut sein, dass aufgrund des Alters des Monitors eine vll. schon kleine Erschütterung einen Defekt hat auftreten lassen.Ganz im Gegenteil - Ich empfinde sein Verhalten als unmoralisch. Im Prinzip ist klar, daß das Gerät schon bei ihm Mängel gehabt haben muß und er profitiert von meinem Unwissen/Gutmütigkeit/Dummheit...
Schließlich erfolgte der Transport ausschließlich auf gut ausgebauten Straßen und der Monitor war sehr gut verpackt...
G
Gast02042012
Guest
b) Dem VK vorzuwerfen (hier im Forum) das er bewusst eine Auflösung gesucht auf der diese Unschärfe nicht auffält halte ich für sagen wir mal milde dreist.
c) Würde mich es nicht wundern, wenn die Grakas mit denen du getestet hast analog einfach ein schrottiges Bild ausgeben.
Wer mal den analogen Ausgang einer Radeon 9600 mit einer Matrox P650 @UXGA 120Hz verglichen hat, weiss wovon ich rede.
Ein 22" CRT setzt nunmal eine sehr gute 2D Graka voraus wenn er @UXGA oder höher laufen soll. Ebenfalls ist da ein BNC Kabel nicht verkehrt.
Sehe das ja inzwischen genauso wie ihr, auch wenn´s weh tut. Werd´s wohl als Lehrgeld verbuchen müßen...
Allerdings hab ich nirgends dem Verkäufer unterstellt, daß er absichtlich gehandelt hat. Habe lediglich geschrieben, daß der wohl Verkäufer selbst im Unklaren über das Gerät ist...
Denke das ganze lief wie folgt ab:
Der Monitor eignete sich für den Betrieb in ihrem Betrieb nicht mehr und deshalb haben sie ihn ersetzt. Der Verkäufer glaubt wahrscheinlich das das Bild altersgemäß schlecht ist und hat ihn nicht eingehend bei anderen Frequenzen getestet. Da so Geräte eh unter Investitionen verbucht sind und nach einer gewissen Dauer steuerlich abgesetzt sind wird das ganze Geld wahrscheinlich in der Kaffeekasse landen.
Eine Minderwertige GraKa schließe ich aus. Der Techniker der Iiyama Hotline meinte auf meine Frage hin ob es an der GraKa liegen könnte folgendes:
"Prinzipiell müßte jede nicht billige OnBoard GraKa ein gutes Bild auf dem Monitor abgeben" und da ich den Monitor mit mehreren GarKas getestet habe und überall das gleiche Bild hatte glaube ich ihm auf´s Wort - Somal er ja auf alle Fälle Ahnung von der Materie haben muß...
Zuletzt bearbeitet:
Herr Jeh
Grand Admiral Special
Gut das Zitat kann man so oder so auslegen.
Egal.
Aber mal ersthaft:
Mit welcher Config hast du den Monitor denn nun bisher betrieben?
Graka?
Kabel?
Auflösung?
Wiederholrate`?
Edit:
Klar gibt jede Graka ein gutes Bild aus.
Aber eben nicht ein sehr gutes. Und schon gleich gar nicht bei hohen Auflösungen.
Falls ich es überelesen habe: Tritt diese Unschärfe bei allen Auflösungen auf?
Egal.
Aber mal ersthaft:
Mit welcher Config hast du den Monitor denn nun bisher betrieben?
Graka?
Kabel?
Auflösung?
Wiederholrate`?
Edit:
Klar gibt jede Graka ein gutes Bild aus.
Aber eben nicht ein sehr gutes. Und schon gleich gar nicht bei hohen Auflösungen.
Falls ich es überelesen habe: Tritt diese Unschärfe bei allen Auflösungen auf?
G
Gast02042012
Guest
Gut das Zitat kann man so oder so auslegen.
Egal.
Aber mal ersthaft:
Mit welcher Config hast du den Monitor denn nun bisher betrieben?
Graka?
Kabel?
Auflösung?
Wiederholrate`?
Edit:
Klar gibt jede Graka ein gutes Bild aus.
Aber eben nicht ein sehr gutes. Und schon gleich gar nicht bei hohen Auflösungen.
Falls ich es überelesen habe: Tritt diese Unschärfe bei allen Auflösungen auf?
Das Problem tritt bei der 1280x1024 und bei der 1600x1200er Auflösung ab einer Frequenz von 85 Hz auf - Andere Frequenzen habe ich nicht getestet.
Getestet wurde das Gerät an zwei Radeon 9800 Pro (unterschiedliche Hersteller) sowie an einer Matrox G400 und der OnBoardGraka eines Notebooks mit Intelgrafik-Chip. Das Bild war immer das Gleiche.
Das ist falsch. § 447 BGB regelt den Gefahrübergang beim Versendungskauf. Dieser erfolgt mit der Übergabe an den Spediteur, d.h. Du trägst das Risiko.
Das heißt also bei eBay kann jeder defekte Ware als funktionierend Anbieten, da das Transportrisiko der Käufer trägt Werde dann wohl nichts mehr bei eBay kaufen...
Devastators
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Das heißt also bei eBay kann jeder defekte Ware als funktionierend Anbieten, da das Transportrisiko der Käufer trägt Werde dann wohl nichts mehr bei eBay kaufen...
was hat der Versand von defekter Ware mit dem Transportrisiko zu tun?
Ob der Versand schuld was lässt sich i.d.R. recht schnell erkennen (eingedrückter Karton etc)
Der Paketdienst wird Dir ziemlich genau sagen können ob der Defekt durch den Transport geschehen ist. (und dann greift die Versicherung) andernfalls hast Du doch etwas gegen den Verkäufer in der Hand.
G
Gast02042012
Guest
was hat der Versand von defekter Ware mit dem Transportrisiko zu tun?
Ob der Versand schuld was lässt sich i.d.R. recht schnell erkennen (eingedrückter Karton etc)
Der Paketdienst wird Dir ziemlich genau sagen können ob der Defekt durch den Transport geschehen ist. (und dann greift die Versicherung) andernfalls hast Du doch etwas gegen den Verkäufer in der Hand.
Naja, in diesem Fall wäre dann die Monitorsache wohl doch zu meinen Gunsten ausgegangen sofern ich Zeugen beim auspacken gehabt hätte
Aber ist immer so... Hätte wäre wenn
Wenn ich den Monitor günstig repariert bekomme komme ich ja trotzdem noch akzeptabel aus der Sache raus und kann immerhin das unter Lebenserfahrung verbuchen *g*
Zuletzt bearbeitet:
G
Gast02042012
Guest
Vielleicht solltest Du mal versuchen seine Sicht der Dinge zu verstehen. Er hat mit Sicherheit die Vorstellung, dass er Dir einen funktionsfähigen Monitor übergeben hat. Auf einmal heißt es dann, dass das Teil defekt sei und er dafür gerade stehen soll. Da würde ich mir aber auch mächtig angesemmelt vorkommen.
Naja, ich finde das ist trotz allem kein Grund für so etwas. Es gibt immer irgendwelche Gründe die irgendwas rechtfertigen; die Frau die einen verlassen hat; die plagenden Gören daheim; der fiese Chef...Life is unfair - Shit happens
Trotz allem sollte man wissen was man sagen kann und wo man kluger Weise die Klappe halten sollte und einfach mal schlucken sollte.
Ich war mit meinen Forderungen weder unhöflich noch beleidigent sondern lediglich bestimmt. Wenn er wußte (wovon man ausgehen kann) wie die Rechtslage ist hätte er einfach ein Augurenlächeln aufsetzen sollen und sich zurücklehnen - kann ihm ja nichts passieren...
Diese Bemerkung war in keinster Weise gerechtfertigt...
G
Gast29012019_2
Guest
Dann kannst du es ja nochmal mit einem gescheiten BNC-Kabel versuchen. Gewisse 20-Zöller oher höher verlangen bei hohen Auflösungen und ab mehr als 100Hz sowas. Ansonsten kann man sich meist mit Moire, o. einem schlechten Bild anfreunden.
Bei dem Eizo F-931 den ich hatte war dies Plicht ! - Der würde mir 1280x1204 @ 100Hz betrieben. Da sah das Bild ganz gut aus, über VGA konnte man es dagegen total vergessen.
Bei dem Eizo F-931 den ich hatte war dies Plicht ! - Der würde mir 1280x1204 @ 100Hz betrieben. Da sah das Bild ganz gut aus, über VGA konnte man es dagegen total vergessen.
icecube243
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Ein netter Forum-Teilnehmer hat mich auf diesen Thread aufmerksam gemacht und mich gebeten, Stellung zu der Sache zu nehmen.
Dies tue ich hiermit und dies wird die letzte Äusserung zu diesem Thema sein:
Als Grafik-Designer mit einer nun mehr ca. 14 jährigen Berufserfahrung habe ich schon an einigen Groß-CRT-Monitoren gearbeitet und habe dementsprechend auch schon einige verschlissen. Überdies verfüge ich auch über ausreichend Erfahrung mit Aussagen von Support-Mitarbeitern (eventuell war es Dein Studienkollege oder die Hausfrau von nebenan, die oder der sich bei iiyama im Support ein paar Euro nebenher verdient).
Zur altersgemäßen Abnutzung:
Eine CRT-Röhre unterliegt einer ständigen Abnutzung und Veränderung. Aus diesem Grund kalibrieren wir CRT-Röhren ca. jede Woche farblich neu, um eine gleichbleibende Farbwiedergabe zu gewährleisten. Ebenfalls ist eine Abnahme der Darstellungs-Schärfe nichts aussergewöhnliches, sondern bauartbedingter Verschleiss. Wie schon beschrieben ist der iiyama von Haus aus nicht der schärfste Monitor am Markt, aber brilliert mit einer sehr schönen Farbwiedergabe. Dementsprechend fällt die altersgemäße Unschärfe event. etwas mehr ins Gewicht - allerdings ist bei dem veräusserten Gerät alles im grünen Bereich. Falls ein Gerät das ich einsetze Mängel aufweist, sende ich es vor Ablauf der Garantie nochmals zu Reparatur ein. Beim besagten Monitor gab es keinen Grund.
Zusätzlich spielt die verwendete Grafikkarte, Auflösung und Wiederholfrequenz sehr wohl eine wichtige Rolle. Habe noch nie einen Großmonitor gesehen, der bei allen Auflösungen und Wiederholraten ein gutes Bild gezeigt hat. In aller Regel hat sich eine einzige Einstellung als optimal erwiesen. Diese gilt es zu finden und dauerhaft zu verwenden. Mit meinem Notebook z.B. habe ich nie ein gutes Bild hingekriegt - mit meinem High-End Mac sehr wohl!
Es ist wohl auf die Unreife und Unerfahrenheit des Käufers zurückzuführen, dass er von einem ca. 3-4 Jahre alten CRT-Großmonitor die selbe Leistung wie von einem Neugerät erwartet. Der iiyama Support-Mitarbeiter sitzt wahrscheinlich vor seinem TFT und keine Ahnung von CRT-Monitoren und macht irgendwelche Aussagen, die gemäß den PR-Richtlinien von iiyama entsprechend, die hohe Produktquallität in den Vordergrund stellt - wohl wissend dass die Garantie abgelaufen und die Kosten-Übernahme sowieso sehr unwahrscheinlich gewesen wäre. Der Kunde ist aber - das können wir alle sehen - nach wie vor von seinem Gerät überzeugt. Mission vom Support erfüllt!!
Zu den sog. "Zeugen":
Dem Käufer rate ich, ein zwei Vorlesungen Psychologie zu besuchen. Es gibt Leute, die innerhalb einer Gruppe ein grünes Objekt mit Überzeugung als rot kennzeichnen und das selbst noch tagelang danach. Der "Hausfrauentest" bringt selten eine reale Beurteilung einer Sache sondern hängt sehr stark von der vorherigen Beeinflussung ab. Soviel dazu.
Beleidigung:
Meines erachtens ist das einzigste Ziel des Käufers die Minderung des Kaufpreises gewesen. Eventuell war der Kauf-Rausch während der Versteigerung größer als seine Geldbörse. Oder seine Erwartungen sind einfach unangemessen hoch. Auf jeden Fall stimmen die Maßstäbe an denen die Ware gemessen wird nicht mit der Realität überein.
Nach 2-3 sehr wohlgemeinten E-Mails war es an mir, in kurzen klar verständlichen Sätzen klarzumachen, dass die Diskussion zu nichts mehr führt - zumal der Käufer unangemessen mit Anwalt und dergleichen droht. Jemand der schon oft mit Anwälten zu tun hatte weiss, dies ist ein sehr kostspieliger und wenig aussichtsreicher Weg. Da ich schon als Gutachter im grafischen Gewerbe tätig war weiss ich wovon ich spreche.
Ich denke es ist an der Zeit, diesen Thread zu schließen - ich habe mich nun noch mal ausführlich über die Sache ausgelassen.
Gefreut habe ich mich über das rechtsempfinden der anderen Forum-Teilnehmer. Vielleicht hat mein Käufer daraus eine neue Einsicht gebildet.
Dies tue ich hiermit und dies wird die letzte Äusserung zu diesem Thema sein:
Als Grafik-Designer mit einer nun mehr ca. 14 jährigen Berufserfahrung habe ich schon an einigen Groß-CRT-Monitoren gearbeitet und habe dementsprechend auch schon einige verschlissen. Überdies verfüge ich auch über ausreichend Erfahrung mit Aussagen von Support-Mitarbeitern (eventuell war es Dein Studienkollege oder die Hausfrau von nebenan, die oder der sich bei iiyama im Support ein paar Euro nebenher verdient).
Zur altersgemäßen Abnutzung:
Eine CRT-Röhre unterliegt einer ständigen Abnutzung und Veränderung. Aus diesem Grund kalibrieren wir CRT-Röhren ca. jede Woche farblich neu, um eine gleichbleibende Farbwiedergabe zu gewährleisten. Ebenfalls ist eine Abnahme der Darstellungs-Schärfe nichts aussergewöhnliches, sondern bauartbedingter Verschleiss. Wie schon beschrieben ist der iiyama von Haus aus nicht der schärfste Monitor am Markt, aber brilliert mit einer sehr schönen Farbwiedergabe. Dementsprechend fällt die altersgemäße Unschärfe event. etwas mehr ins Gewicht - allerdings ist bei dem veräusserten Gerät alles im grünen Bereich. Falls ein Gerät das ich einsetze Mängel aufweist, sende ich es vor Ablauf der Garantie nochmals zu Reparatur ein. Beim besagten Monitor gab es keinen Grund.
Zusätzlich spielt die verwendete Grafikkarte, Auflösung und Wiederholfrequenz sehr wohl eine wichtige Rolle. Habe noch nie einen Großmonitor gesehen, der bei allen Auflösungen und Wiederholraten ein gutes Bild gezeigt hat. In aller Regel hat sich eine einzige Einstellung als optimal erwiesen. Diese gilt es zu finden und dauerhaft zu verwenden. Mit meinem Notebook z.B. habe ich nie ein gutes Bild hingekriegt - mit meinem High-End Mac sehr wohl!
Es ist wohl auf die Unreife und Unerfahrenheit des Käufers zurückzuführen, dass er von einem ca. 3-4 Jahre alten CRT-Großmonitor die selbe Leistung wie von einem Neugerät erwartet. Der iiyama Support-Mitarbeiter sitzt wahrscheinlich vor seinem TFT und keine Ahnung von CRT-Monitoren und macht irgendwelche Aussagen, die gemäß den PR-Richtlinien von iiyama entsprechend, die hohe Produktquallität in den Vordergrund stellt - wohl wissend dass die Garantie abgelaufen und die Kosten-Übernahme sowieso sehr unwahrscheinlich gewesen wäre. Der Kunde ist aber - das können wir alle sehen - nach wie vor von seinem Gerät überzeugt. Mission vom Support erfüllt!!
Zu den sog. "Zeugen":
Dem Käufer rate ich, ein zwei Vorlesungen Psychologie zu besuchen. Es gibt Leute, die innerhalb einer Gruppe ein grünes Objekt mit Überzeugung als rot kennzeichnen und das selbst noch tagelang danach. Der "Hausfrauentest" bringt selten eine reale Beurteilung einer Sache sondern hängt sehr stark von der vorherigen Beeinflussung ab. Soviel dazu.
Beleidigung:
Meines erachtens ist das einzigste Ziel des Käufers die Minderung des Kaufpreises gewesen. Eventuell war der Kauf-Rausch während der Versteigerung größer als seine Geldbörse. Oder seine Erwartungen sind einfach unangemessen hoch. Auf jeden Fall stimmen die Maßstäbe an denen die Ware gemessen wird nicht mit der Realität überein.
Nach 2-3 sehr wohlgemeinten E-Mails war es an mir, in kurzen klar verständlichen Sätzen klarzumachen, dass die Diskussion zu nichts mehr führt - zumal der Käufer unangemessen mit Anwalt und dergleichen droht. Jemand der schon oft mit Anwälten zu tun hatte weiss, dies ist ein sehr kostspieliger und wenig aussichtsreicher Weg. Da ich schon als Gutachter im grafischen Gewerbe tätig war weiss ich wovon ich spreche.
Ich denke es ist an der Zeit, diesen Thread zu schließen - ich habe mich nun noch mal ausführlich über die Sache ausgelassen.
Gefreut habe ich mich über das rechtsempfinden der anderen Forum-Teilnehmer. Vielleicht hat mein Käufer daraus eine neue Einsicht gebildet.
G
Gast02042012
Guest
Dann kannst du es ja nochmal mit einem gescheiten BNC-Kabel versuchen. Gewisse 20-Zöller oher höher verlangen bei hohen Auflösungen und ab mehr als 100Hz sowas. Ansonsten kann man sich meist mit Moire, o. einem schlechten Bild anfreunden.
Bei dem Eizo F-931 den ich hatte war dies Plicht ! - Der würde mir 1280x1204 @ 100Hz betrieben. Da sah das Bild ganz gut aus, über VGA konnte man es dagegen total vergessen.
Der Monitor hat keinen BNC Eingang...
Das OSD habe ich komplett ausgeschöpft und anfreunden geht nicht - bis jetzt konnte keiner der ihn gesehen hat den Monitor über einen längeren Zeitraum (+5min) ertragen nichtmal auf in der Recommend Resolution (1280x1024) in welcher er immerhin noch das beste Bild haben sollte.
Werde aber bezüglich des Zustandes nicht mehr streiten sondern ihn reparieren lassen und wenn nichts sein sollte wirds ja auch nichts zu reparieren geben. Falls doch ist der Sachverhalt wenigstens hier klar.
Devastators
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Der Monitor hat keinen BNC Eingang...
Das OSD habe ich komplett ausgeschöpft und anfreunden geht nicht - bis jetzt konnte keiner der ihn gesehen hat den Monitor über einen längeren Zeitraum (+5min) ertragen nichtmal auf in der Recommend Resolution (1280x1024) in welcher er immerhin noch das beste Bild haben sollte.
Werde aber bezüglich des Zustandes nicht mehr streiten sondern ihn reparieren lassen und wenn nichts sein sollte wirds ja auch nichts zu reparieren geben. Falls doch ist der Sachverhalt wenigstens hier klar.
jep, dann berichte mal ob es eine erfolgreiche Reperatur gegeben hat, Fakten sind i.d.R. immer besser als Behauptungen.
G
Gast02042012
Guest
Was würde eigentlich einer Rückgabe wegen falscher Beschreibung im Wege stehen
Die maximale Aktualisierungsrate ist mit astronomischen 300 Hz angegeben und der Hersteller gibt sie bei 50-180Hz im Handbuch an
Der Artikel entspricht ja in diesem Punkt nicht der Beschreibung was juristisch gesehen zu einem eindeutigen Ergebniss führt.
Die maximale Aktualisierungsrate ist mit astronomischen 300 Hz angegeben und der Hersteller gibt sie bei 50-180Hz im Handbuch an
Der Artikel entspricht ja in diesem Punkt nicht der Beschreibung was juristisch gesehen zu einem eindeutigen Ergebniss führt.
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300 MEGAHerz und das ist die Videobandbreite, genauso wie 117Khz die Horizintalfrequenz ist.
Die möglichen Bildwiederholungsraten kann man daraus ableiten.
PS:
Du weisst echt nicht wann es gut ist
Die möglichen Bildwiederholungsraten kann man daraus ableiten.
PS:
Du weisst echt nicht wann es gut ist
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Nicht nur bei der Fahrt, die wie ich dem Emailverkehr entnehme erst vor Kurzem stattgefunden hat, könnte der Monitor Schaden genommen haben. Die Witterungsverhältnisse in der letzten Zeit waren nämlich ziemlich widrig. Demnach könnte es sein, dass der Monitor einen erst Schaden genommen hat, als die Fahrt schon beendet war, nämlich als er aus dem kalten Wagen in die warme Wohnung getragen wurde. Dann kann es durch die Temperaturunterschiede zum Einen dazu kommen, dass sich empfindliche Bauteile verziehen und Spannungsriße bekommen und weiterhin kann sich Kondenswasser bilden. Vor allem an den Metallteilen im Inneren. Diesem kann man vorbeugen indem man den Monitor zuerst in den Keller stellt und ihn dort akklimatisieren lässt oder ihn in eine kühle Ecke der Wohnung stellt und ihn mit Decken abdeckt. Auf keinen Fall sollte der Monitor dagegen in die Nähe einer Heizung kommen oder sofort angeschlossen werden. Das könnte sein Todesurteil sein.Auf der Fahrt kann schon eine Erschütterung etwas beschädigt haben. Das lässt sich nicht ausschließen.
Übrigens sind die Mängelrechte des § 437 BGB disponibel. Es sein den es handelt sich um einen Verbauchsgüterkauf. Dann wäre der Ausschluß der Mängelrechte nach § 475 I BGB ausgeschlossen. Es handelte sich bei deiner Auktion aber um eine nicht gewerbliche Ebay Auktion, sodass du keine Mängelrechte hast. Soweit du also nicht arglistig getäuscht worden bist, wirst du dich nicht vom Kaufvertrag lösen können.
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Herr Jeh
Grand Admiral Special
@Chris160483
Nun lass aber echt mal gut sein.
Und Bandbreite != Wiederholrate wie Dev. auch schon geschrieben hat...
Ich kann den VK schon verstehen das er sagen wir mal angepi__t ist.
Wenn du partout auf Konfrontation mit ihm aus bist bleibt dir nur noch der Gang zu Anwalt.
Da musst du aber damit rechnen, dass du auf den evtl. anfallenden Kosten sitzenbleibst.
Es wurde dir von Sepp ein Tipp gegeben, welchen ich auch noch mal wiederholt habe.
Ob der zu was führt ist ne andere Frage.
Immerhin hat sich der VK gemeldet und macht (zumindest auf mich) nen wenigstens nicht hysterischen Eindruck im Gegensatz zu manch anderen...
Nun lass aber echt mal gut sein.
Und Bandbreite != Wiederholrate wie Dev. auch schon geschrieben hat...
Ich kann den VK schon verstehen das er sagen wir mal angepi__t ist.
Wenn du partout auf Konfrontation mit ihm aus bist bleibt dir nur noch der Gang zu Anwalt.
Da musst du aber damit rechnen, dass du auf den evtl. anfallenden Kosten sitzenbleibst.
Es wurde dir von Sepp ein Tipp gegeben, welchen ich auch noch mal wiederholt habe.
Ob der zu was führt ist ne andere Frage.
Immerhin hat sich der VK gemeldet und macht (zumindest auf mich) nen wenigstens nicht hysterischen Eindruck im Gegensatz zu manch anderen...
algeron
Grand Admiral Special
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*unterschreib*@Chris160483
Nun lass aber echt mal gut sein.
G
Gast02042012
Guest
300 MEGAHerz und das ist die Videobandbreite, genauso wie 117Khz die Horizintalfrequenz ist.
Die möglichen Bildwiederholungsraten kann man daraus ableiten.
PS:
Du weisst echt nicht wann es gut ist
Ich rede nicht von der angegebenen Videobandbreite sondern von der maximalen Aktualisierungsrate und die ist definitiv falsch angegeben (siehe oben rechts)
Herr Jeh
Grand Admiral Special
Ja, wie gesagt. Dann nimm dir nen Anwalt. Bring die Sache vor Gericht.
Und schau was rauskommt, ...ausser Kosten.
Alles andere scheint bei dir ja nicht möglich zu sein.
Warum startest du nen Fred, wenn dich die Meinungen der anderen eh nicht interessieren?
Wenn du von Anfang an "Stress" willst, dann brauchst du doch nicht nachfragen, oder?
naja evtl. check ichs bloss mal wieder nicht...
Und schau was rauskommt, ...ausser Kosten.
Alles andere scheint bei dir ja nicht möglich zu sein.
Warum startest du nen Fred, wenn dich die Meinungen der anderen eh nicht interessieren?
Wenn du von Anfang an "Stress" willst, dann brauchst du doch nicht nachfragen, oder?
naja evtl. check ichs bloss mal wieder nicht...
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Devastators
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Ich rede nicht von der angegebenen Videobandbreite sondern von der maximalen Aktualisierungsrate und die ist definitiv falsch angegeben (siehe oben rechts)
uah, da hab ich garnicht geguck sondern nur in der Beschreibung.
am besten misst Du auch nochmal die Diagonale und zählst die Auflösung.
au man, eigentlich wollte ich dazu garnix mehr schreiben
Edit:
Mich würde mal Interessieren woher Du Deine negativen Bewertungen bei eBay hast
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G
Gast02042012
Guest
Gerät entspricht nicht der Beschreibung => Rücknahme
Zugegebenermaßen, es ist nicht die feine englische Art, jemanden wegen so was vor den Karren zu fahren, aber wegen so nem kleinen Umstand sitze ich immerhin in der Situation. Finde das ist nur recht und billig wenn mir die gleiche Juristerei zusteht...
Zugegebenermaßen, es ist nicht die feine englische Art, jemanden wegen so was vor den Karren zu fahren, aber wegen so nem kleinen Umstand sitze ich immerhin in der Situation. Finde das ist nur recht und billig wenn mir die gleiche Juristerei zusteht...
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