eBay - Entspricht der Artikel der Beschreibung

NOFX

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Ich habe bei eBay ein Leergehäuse des SN85 erworben und frage mich, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege, dass das so nicht Auktion entspricht. Hier der Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150555500420

Das fängt damit an, dass das Gehäuse laut Bild in der Auktion schwarz ist und mit einem gebürsteten Aludeckel geliefert wurde. Das "silber" im Auktionstitel weist imho nicht auf den Gehäusedeckel hin, sondern beschreibt die Front des Gehäuse, die ja auch silbern ist. Laut Verkäufer wurde das SN85 sowohl mit silbernem als auch mit schwarzem Deckel verkauft und er hätte ein silbernes. Im gesamten Netz habe ich kein Bild von einem SN85 mit silberne Aludeckel gefunden.

Hier ein Bild vom Gehäuse, wie es geliefert wurde:
attachment.php
Es ist kein Card-Reader vorhanden, was ich bei einem "Leergehäuse" auch verstehen könnte, allerdings behauptet der Verkäufer hier, dass man den immer nachkaufen müsste.

Sowohl zum Frontpanel mit USB, Sound-Anschlüssen und FireWire fehlen die Anschlusskabel als auch - und das ist besonders ärgerlich - die für den Power- und Reset-Taster und die LEDs. Somit ist das Gehäuse ohne rumlöten nicht zu gebrauchen.

Imho entspricht das gelieferte absolut nicht der beschreibenen Sache, der Verkäufer sieht sich da jedoch voll im Recht. Wäre schön, wenn ich ein paar Meinungen kriegen würde, ob meine "Forderungen" nur überzogen sind oder ob der Artikel wirklich nicht der Beschreibung entspricht. Danke!
 
Naja ein Leergehäuse ist ein Leergehäuse, damit ist der CardReader denke ich nicht enthalten.

Bei der Verkabelung bin ich unterdessen unsicher, ich kann mir nicht vorstellen das ein Hersteller hierfür keine Verkabelung vorsieht, aus dem Auktionstext ist auch nicht abzuleiten das keinerlei der Frontanschlüsse nutzbar ist.
Wenn der Hersteller Shuttle so ein Leergehäuse verkauft ist er im Recht, wenn nicht würde ich sagen du.
Die Frage bei solchen Sachen ist schlicht und ergreifend, bei 25 Euro Streitwert, lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung? Hast du eine Rechtschutzversicherung die Internetkäufe abdeckt wird die Gegenpartei denke ich schnell einknicken, hast du keine läuft alles wohl auf den alten Spruch des "Lehrgeldes" heraus.
Eine Einigung ist ja wie beschrieben aussichtslos.

EDIT:
Bei genaueren durchlesen halte ich die Beschreibung bei deiner geschilderten gelieferten Ware für durchaus irreführend. Verschweigen eines Mangels? (Defekte Frontanschlüsse, oder besser ohne technischen Aufwand nicht nutzbar?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Gehäuse ohne Kabel ist wie ein Auto ohne Reifen.

Gehört so stark dazu das es nur dann extra erwähnt werden muss wenn es fehlt.
 
denke ich auch.
zumindest gehört alles rein um das teil entsprechend am mainboard anzuschließen zu können.
sprich USB, LED's, Audio, FireWire, Power/ResetTaster. und zu diesem case gehört auch der cardreader dazu, da er ja fest in die front integriert ist.

auch für 25EUR könnte (wollte) ich da nicht drüber hinwegsehen.
 
Man könnte sich nun über den Begriff Leergehäuse streiten, der sicherlich etwas anderes bedeutet, als der vom Hersteller verwendete Begriff Gehäuse. Bei einem Leergehäuse könnte man also annehmen, daß zum Originalzustand noch weiteres fehlt.

Das ist aber nicht der Punkt. Das Problem besteht darin, daß der Verkäufer zur Beschreibung des Artikels auch ein Bild gewählt, aber es nicht als Symbolbild bezeichnet hat. Somit gehört dieses Bild zur Artikelbeschreibung und das gelieferte Gehäuse weicht damit von der Beschreibung ab.

Schlechtestenfalls kann der Verkäufer sich auf den Begriff "silber" berufen. Dieser steht aber mit dem gezeigten Bild im Widerspruch, so daß hier der Kaufgegenstand nicht eindeutig beschrieben worden ist.

Aus meiner Sicht hilft er mit seiner Formulierung "Alle Angaben, Bilder und Hinweise zum Artikel stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sind aber nach bestem Wissen und Gewissen gemacht." auch den Folgen einer ungenauen Beschreibung nicht ab.

Es wäre ihm ein leichtes gewesen ein Bild des tatsächlichen Kaufgegenstandes einzustellen. Zumal ihm bewußt war, daß es zwei unterschiedliche Farbvarianten des Produktes gibt.

In Konsequenz bedeutet das, daß man schon annehmen kann, es hat keine Übereinstimmung der Willenserklärungen stattgefunden und somit ist auch kein Kaufvertrag zustandegekommen. Wobei sich dann die o.b. Formulierung des Verkäufers gegen ihn richtet, da er Angaben gemacht haben will, denen er aber keine rechtliche Bedeutung zugesteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe dem Verkäufer gerade geschrieben, dass er das Gehäuse ohne Kabel als defekt hätte anbieten müssen und dass er die Angaben (hier: das Bild) eben nicht nach bestem Wissen gemacht hat.

Hier ein kurzer Auszug aus seiner Nachricht:
ich habe nichts gegen beschwerden! kann mich mit ihrer argumentation aber überhaupt nicht anfreunden.

trotzdem noch ein weiteres originalzitat aus meinem angebot:

"Alle Angaben, Bilder und Hinweise zum Artikel stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sind aber nach bestem Wissen und Gewissen gemacht".

hier zum thema bild: klar hab ich der einfachheit wegen ein standardbild aus dem netz genommen, deswegen ja ausdrücklich der hinweis "silber". das gehäuse besteht doch wohl zu weit über 90% aus dem Gehäusedeckel (und der ist 100% original shuttle)- oder nicht?

die front dieses shuttle läuft nachweislich unter "verspiegelt" und nicht silber! der cardreader wurde bei komplett konfektionierten shuttle pc´s in der tat serienmäßig verbaut und angeboten. bei meinem individuell konfigurierten aber eindeutig nicht!

aber das ist eigentlich für mein angebot auch völlig irrelevant, denn das habe ich auch gar nicht mit angeboten. sehr wohl aber explizit den einschub für die festplatten und der wurde doch mitgeschickt...

und noch was grundsätzliches. wenn jemand ein gebrauchtes leergehäuse kauft, zumal im verhältnis zum neukauf zu einem absoluten schleuderpreis, gehe ich schlicht, aber grundsätzlich davon aus, dass derjenige ein halbwegs talentierter bastler ist und auch in der lage sein sollte, einen pc von der pike auf selbst zusammenzustellen, egal ob mainboard oder peripherie oder was-auch-immer verbaut werden soll und mindestens ein paar standardkabel im fundus hat oder im fachhandel für ein paar wenige euro zukauft oder sonstwie improvisiert.

deswegen das einwandfreie gehäuse als schrott zu bezeichnen ist wohl völlig neben der spur...

und noch eins. ich hab selbst schon mehrmals weit teurere dinge ersteigert, die dann auch nicht "meinen Vorstellungen" entsprochen haben.
die hab ich dann halt postwendend einfach wieder verkauft...
 
Negativ Bewertung und gut ist das.
Laut der Beschreibung hätte ich angenommen das die Front silber und keine Hardware verbaut ist.

Leergehäuse heißt ja, ohne Hardware.

Und was er da textlich von sich gibt ist völlig **schlos.
"Alle Angaben, Bilder und Hinweise zum Artikel stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sind aber nach bestem Wissen und Gewissen gemacht".
Heißt nichts anderes als das er nur Müll schreibt und damit kein Problem hat.
Ob der Mist überhaupt bindet ist, wage ich zu bezweifeln.

Ein PC Gehäuse ohne Verkabelung ist nicht als solches zu nutzen, da man den PC weder einschalten noch richtig nutzen kann.
Damit ist es defekt und er hätte es als Bastelergerät verkaufen sollen.

Oder gib dem Rechteinhaber des Bildes einen kleinen Tip ;)
 
Ein PC Gehäuse ohne Verkabelung ist nicht als solches zu nutzen, da man den PC weder einschalten noch richtig nutzen kann.
Damit ist es defekt und er hätte es als Bastelergerät verkaufen sollen.

Oder gib dem Rechteinhaber des Bildes einen kleinen Tip ;)

Leergehäuse heisst für mich üblicher Auslieferungszustand eines Gehäuses, heisst Anschlüsse da, aber kein Board, NT usw. also nur Gehäuse aber eben funktionsfähig. Spottpreis, da hätte ich auch Probleme, denn den Preis der Shuttles macht ja die Kombi aus Board, NT und Kühlung, die wertigen Komponenten fehlen ja.

Der Hinweis zum Rechteinhaber könnte in der Tat zu einer Abmahnung führen.

Mal noch ne Frage in eigener Sache: was für ein Board beabsichtigst du da einzubauen? Weil ja 08/15 Boards von der Stande weder von den Anschlüssen vorn noch hinten passen. Von der Kühlung gar nicht zu reden.

Gruss
 
Verbuche es lieber gleich unter Lehrgeld... ich habe für 5 Euro einen Prozessor geschossen gehabt, der als Core 2 Duo ausgewiesen war. Laut den Beschreibungen sogar ein L7500 und was war? Ich habe einen Pentium M 730 oder so bekommen. Bloß der Support von e*** rührt sich da nicht. Das ist zu wenig Geld für ihre "Mühe". Mehr als eine negative Bewertung hat er nicht bekommen. Solange der Schaden also begrenzt ist, nimm es einfach hin. Ist zwar ein blöder Rat, aber was anderes bleibt dir wohl nicht übrig.

Davon ab: warum entferne ich die Taster? Die sind doch überall verbaut, also warum herausnehmen....
 
Also ich sehe den Unterschied zwischen den Begriffen Leergehäuse und Gehäuse schon. Wenn man der Argumentation hier folgt, würde der Logik nach also ein Leergehäuse ohne Rechnerkomponenten sein, während ein Gehäuse dann mit Komponenten wäre. Was ist aber dann ein Rechner?

Das ist aber auch nicht der Punkt.

Der Verkäufer zieht sich ja auf seine Formulierung, wie ich angenommen habe zurück. UND er wußte, daß er ein dem Verkaufsgegenstand nicht entsprechendes Bild verwendet hat.

Weise ihn mal darauf hin, daß es den Begriff zugesicherte Eigenschaft kaufvertraglich überhaupt nicht mehr gibt und alleine von dieser Seite seine Formulierung hinfällig ist.

Hier anzunehmen, daß sich der Käufer nicht an dem Bild orientiert, ist gelinde gesagt naiv.Welch anderen Grund gibt es wohl, ein Bild zu verwenden, wenn nicht, daß sich der Interessent einen Eindruck verschaffen sollte?

Alleine aufgrund dieser Tatsache, daß es bei der nicht eindeutigen Erklärung des Verkäufers über den Kaufgegenstand und dem Verständnis des Käufers zu unterschiedlichem Verständnis gekommen ist, also keine übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, ist kein Kaufvertrag zustandegekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...also keine übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, ist kein Kaufvertrag zustandegekommen.
Die Nennung der Gehäusebezeichnung sollte zur Bestimmung der essentalia negotii ausreichend sein
Andernfalls würde § 434 I 2 BGB nie zur Anwendung kommen. Ein versteckter Dissens ist auch nicht erkennbar.

Man sollte jedenfalls keine zu hohen Anforderungen an den Vertragsschluss stellen...

So bleibt es bei den Gewährleistungsrechten, die hier auch eine Anfechtung wegen Irrtums ausschließen würden.
Ausgenommen, der Verkäufer sollte arglistig getäuscht haben, aber dafür sehe ich wenig Anhaltspunkte.
...daß es den Begriff zugesicherte Eigenschaft kaufvertraglich überhaupt nicht mehr gibt...
Und wie ist der Begriff heute auszulegen? Wohl als Beschaffenheitsgarantie und die sind noch gängig.
 
Die Nennung der Gehäusebezeichnung sollte zur Bestimmung der essentalia negotii ausreichend sein
Andernfalls würde § 434 I 2 BGB nie zur Anwendung kommen. Ein versteckter Dissens ist auch nicht erkennbar.
Ich bin der Meinung, daß die Gestaltung des Gehäuses, eine vereinbarte Beschaffenheit darstellt, die durch die Angabe des Bildes als solche ja auch manifestiert ist.

...
Und wie ist der Begriff heute auszulegen? Wohl als Beschaffenheitsgarantie und die sind noch gängig.

Die Begrifflichkeit ist wohl eher die vereinbarte Beschaffenheit und nicht die gesteigerte Form der Beschaffenheitsgarantie.

Es ist mMn. nicht nachvollziehbar, warum die Wortbeschreibung des Verkaufsgegenstandes anders zu gewichten ist, als das angegebene Bild, welches nicht als Symbolbild angegeben war.

Selbst wenn man die wörtliche nicht mehr verwendete Bezeichnung der "zugesicherten Eigenschaft" im Sinne der Verwendung der "vereinbarten Beschaffenheit" interpretiert, ergibt sich daraus doch, daß der Verkäufer zwar Angaben zu dem Kaufegenstand machen, aber gleichzeitig nicht für deren Richtigkeit einstehen will. Wohlgemerkt Angaben über die kein Zweifel bestehen kann, wenn man die mit einem Bild des Originals belegt.

Hieraus ergibt sich eine uneindeutige Beschreibung des Kaufgegenstandes.

Wenn man dann annimmt, daß allein die Gehäusebeschreibung als essentialia negotii gelten soll, so kann es sich dann nur bei der inhaltlichen Beschreibung des Herstellers als Grundlage für eine Übereinstimmung der Willenserklärungen handeln.
Hier aber weicht der Verkaufsgegenstand zumindest im Lieferumfang (wesentliche zum Einsatz notwendige Komponenten fehlen) ab, die dann vom Verkäufer hätten als Abweichung angegeben werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Begrifflichkeit ist wohl eher die vereinbarte Beschaffenheit und nicht die gesteigerte Form der Beschaffenheitsgarantie.
Ich finde begrifflich geht eine Zusicherung, über die bloße Nennung bzw. Aufzählung von Eigenschaften hinaus. Aber das spielt hier an für sich überhaupt keine Rolle.
Hier aber weicht der Verkaufsgegenstand zumindest im Lieferumfang ab, die dann vom Verkäufer hätten als Abweichung angegeben werden müssen.
Dem stimme ich zu, aber das berührt dann nicht mehr den Vertragsschluss, sondern die Mängelrechte. Von den Willenserklärungen muss nicht jedes Detail erfasst sein.
 
Das Gehäuse gibt es nicht einzeln zu kaufen. Also wo will man hier festmachen was da zugehört oder nicht?

Ausserdem 20€... man kann es auch übertreiben. Verkauf es bei ebay und gut. Damit beschäftigt sich kein Richter.
 
Das Gehäuse gibt es nicht einzeln zu kaufen. Also wo will man hier festmachen was da zugehört oder nicht?

Ausserdem 20€... man kann es auch übertreiben. Verkauf es bei ebay und gut. Damit beschäftigt sich kein Richter.


So wie bei anderen Verkäufen auch daran was man als Kunde normalerweise erwartet.


Verkauf mal bei Ebay ein Auto mit Symbolbild und dann ohne Elektronik viel Spaß.


Da reicht auch nicht das man angegeben hat das, das Auto ohne Motor ist.
 
Der Verkäufer hat mir folgende Mail geschickt:
was sie mir hier und heute mitteilen lässt mich langsam etwas sauer werden. wie sie mit ihren - mindestens eigenwilligen - interpretationen und unterstellungen versuchen das angebot in ein schlechtes licht zu rücken ist nicht akzeptabel und ich frage mich ob sie meinen angebotstext vor abgabe ihres gebotes überhaupt richtig gelesen haben, vermutlich nicht, sonst kämen sie nicht zu ihren absurden schlussfolgerungen.

1.
meine angaben im angebot sind GLASKLAR und nach bestem wissen und gewissen gemacht. ich lasse mir von NIEMANDEM etwas anderes unterschieben.

2.
die praxis mit standardbildern ist keine ausrede, sondern auf ebay tägliche praxis und wird auch in anderen zusammenhängen und von zahlreichen anbietern - bei zig tausend auktionen - so genutzt, die wie ich keine digitalfotos machen können/wollen. ein gegenstand dieser größe lässt sich halt nicht einscannen. aber das wissen sie selbst eigentlich ganz genau, sie versuchen hier nur mir jetzt daraus einen strick zu drehen, aber so läuft das nicht!

wie sie - angeblich - wegen des bildes, trotz der klaren textangabe im angebotstitel "leergehäuse silber" darauf kommen, es handle sich um ein "schwarzes", ist absolut nicht nachvollziehbar.
Spätestens hier hätte es doch bei ihnen "klingeln" müssen/können, da hätte ich dann an ihrer stelle einfach mal nachgefragt...ist ja jederzeit problemlos möglich. und genau deswegen ist ja auch - wie bei zahlreichen anderen angeboten - der zusatz
"mit den nicht zugesicherten eigenschaften drin". was soll das denn sonst für einen sinn machen?

3.
ihre unterstellung, ich hätte hier wohl bewusst und absichtlich betrogen, weise ich deshalb ganz entschieden zurück. das habe ich in der tat nicht nötig, was ja auch meine ganzen bewertungen zweifelsfrei dokumentieren.
Er hat sich da "ein wenig" drüber aufgeregt, dass ich geschrieben hatte, dass das Bild keinerwegs nach "bestem Wissen und Gewissen" enthalten war.

Dann hat er den Kauf bei eBay zurück gezogen und noch eine freundliche Mail geschickt:
habe bei ebay soeben die aufhebung der transaktion eingeleitet. sie kriegen dann ihr geld wieder und ich mein gehäuse und die von ebay bereits eingesackte verkaufsprovision.

laut auskunft meines shuttle händlers - von heute - kostet das von ihnen zu unrecht monierte kabel eur 3,80 - lieferzeit ca. 4 tage. soviel als schlusswort noch zum thema schwer beschaffbare standardkabel...wirklich lachhaft - aber lassen wir das jetzt...
Hat sich also alles zum - mehr oder weniger - Guten gewendet, auch wenn ich eben kein Gehäuse habe.

Grundsätzlich sollte das Gehäuse für ein Mini-ITX-System auf Fusion-Basis dienen, da mir das SN85 immer sehr gut gefallen hatte.

Es ging mir bei dem ganzen Thread nicht darum, dass die 25€ eine finanzielle Katastrophe sind, sondern lediglich darum, ob mein Verständnis vom Ablauf so gerechtfertigt war/ist. Wäre vielleicht gut, wenn in solchen Streitfällen häufiger mal Außenstehende befragt werden, was die von der Sache halten, dann kommen solche Angebote wie dieses nicht zustande.

Wie der Verkäufer so über 250 positive Bewertungen bekommen konnte, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Zumal er aus dem Shuttle auch noch den Kühler parallel einzeln verkauft hat, dessen Halterung allerdings bei mir im Paket enthalten war. Aber zu einem Heatpipe-Kühler aus einem SN85 gehört ja auch nicht eine Halterung, wenn man das nicht dabei schreibt. ;)
 
mal eine andere Sichtweise:
Du bist natürlich davon ausgegangen, daß "was auch immer" noch zusätzlich im Gehäuse vorhanden ist...und hast Dich diebisch über die 20 Euronen gefreut...nur ists halt nicht so ausgegangen...nennt man "verspekuliert", denn Du hast eine Black Box erstanden. Wohlwissentlich hast Du vorab nicht gefragt, was Bestandteil des Angebots ist ;)

Grundsätzlich kann ich Deinen Ärger trotzdem verstehen, der Verkäufer ist gaaaaanz sicher ein "linker Hund", nur wirst Du wohl kaum eine Chance haben, das positiv für Dich zu nutzen.

Ich an Deiner Stelle würde seeeehr freundlich nachfragen, ob er angesichts des Fotos zu einem Zugeständnis bereit sei. Es gibt doch aktuell ein Urteil, daß ein Foto zum Angebot dazu gehört, sprich aus der Nummer kommt er nicht ´raus. Nur, bei 20 Euro, vergiß´ doch bitte jede gerichtliche Überlegung. Durch die Blume kann man doch die drohende negative Beurteilung ansprechen... ;) nur bitte keine Erpressung, da reagiert ebay sehr allergisch drauf...

edit: da warst Du schneller...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sichtweise könnte auch richtig sein, nur hätte ich sie so wohl hier nicht gepostet. :)

Ich gucke seit Ewigkeiten immer mal wieder bei eBay nach einem SN85, was es ja auch nicht besonders häufig gibt. Mein Gebot (über mehr als die 20€, die ich bezahlt habe) habe ich auch schon eine Woche vor Ablauf des Angebots abgegeben und wurde dann, weil sich eine Woche nichts tat sogar ein wenig überrascht als die "Auktion gewonnen"-E-Mail kam.

Was mich wundert ist, dass der Verkäufer offensichtlich ein SN85 in mehreren Autkionen verkauft hat. Ich kann mich einduetig noch an die Heatpipe erinnern und es war auch noch mindestens ein weiterer SN85-Teil der getrennt verkauft wurde. Er hat also vermutlich mal ein komplettes System auf dieser Basis laufen gehabt. Dann stellt sich mir die Frage, was in "meinem" Paket der Halter für die Heatpipe und die ATX-Blende verloren hat, aber keine Mainboardanschlusskabel. Hat die jetzt der Heatpipe-Besitzer und ärgert sich über die fehlende Halterung? *noahnung**lol*
 
So wie bei anderen Verkäufen auch daran was man als Kunde normalerweise erwartet.


Verkauf mal bei Ebay ein Auto mit Symbolbild und dann ohne Elektronik viel Spaß.


Da reicht auch nicht das man angegeben hat das, das Auto ohne Motor ist.

Wenn ich eine leer Karosserie verkaufe erwartet keiner das da nen Kabelbaum drin ist.
Autovergleich sind immer schlecht...
 
Das hier ist ganz klar ein verschwiegener Mangel. Bei einem Gehäuse kann man nicht automatisch davon ausgehen das es nicht zu benützen ist, im Text steht kein Wort darüber das keine Kabel enthalten sind.

Bei solchen Sachen würde ich immer die über "Ebay klären" Funktion verwenden, auch wenn sie eigentlich nichts bringt aber es schindet mehr Eindruck beim gegenüber.

Wenn das alles nur Standardkabel waren hätte man diese aber wirklich sehr günstig beschaffen können.
 
Das hier ist ganz klar ein verschwiegener Mangel. Bei einem Gehäuse kann man nicht automatisch davon ausgehen das es nicht zu benützen ist, im Text steht kein Wort darüber das keine Kabel enthalten sind.

Ich stoße mich aber immer noch an dem Begriff Leergehäuse, der zumindest einen Unterschied zu dem Begriff Gehäuse darstellt. Letzterer bezeichnet eine verwendbare Komponente, um einen Rechner aufzubauen.
 
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