eBay: Verpackung für 150 EUR ersteigert durch Kumpel - was nun

Was tun mit der Geschichte?


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[P3D] Crazy_Chris;4033222 schrieb:
Nach deiner Logik gibt es also niemals verbindliche Verträge weil man ja rein zufällig ein Wort überlesen haben könnte. ;)

Genau das ist auch mein Punkt.
Ich hab was überlesen, ich ging von einem Bild aus...

Das finde ich einfach nur arg schwammig.

Alle möglichen Veträge und AGBs kann man z.B. als normaler Bürger doch eh kaum noch verstehen. Alles Juristen- oder Amtsdeutsch. Kann ich da auch sagen "Gemäß BGB §119 waren da für mich zu viele Fremdworte drin. Das konnte ich nicht wissen." und bin fein raus?
 
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Wenn du den Irrtum abschmettern willst, mußt du als Verkäufer beweisen, dass der Käufer sich nicht geirrt haben kann.

Selbst in deinem Beispiel mit der abgebildeten defekten Platine wird das schwer.

Daher hast du als Verkäufer auch Anspruch auf Schadenersatz (dazu gehört auch z.B. entgangener Gewinn)
aber nicht auf das Weiterbestehen des Kaufvertrages, weil der ja, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde, auf falschen Voraussetzungen beruht.

Hättest du vorher mit dem Verkäufer einen Schriftverkehr gehabt, wo eindeutig raus hervor geht, dass er Kenntnis vom Fehler hat, kann er sich natürlich nicht mehr auf einen Irrtum berufen, weil du einen Beweis hast.
 
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Kommen wir dann mal zurück zum vorliegenden Fall und bitte erneut wieder nur von einer Auktion ausgehen:

Der Käufer sagt "ich wollte keinen Karton ich wollte ne PS3 es war ein Irrtum" der Verkäufer sagt "Das kann kein Irrtum sein, ich hab doch mehrfach klar geschrieben das ich nen Karton verkaufe".

Wer hat Recht?
Heißt es dann hier: Auf dem Bild war nicht kalr ersichtlich das der Karton leer ist?

Was wenn ich den Karton neben die Konsole stelle und man klar sieht das er leer ist. Quasi um zu zeigen das er auch wirklich groß genug für die Konsole ist.
Klar ist das wieder fies, aber ich verkaufe ja nicht immer alles was auf dem Foto ist. Nur weil ich ne PS3 im Medischrank fotografiere, verkaufe ich den Schrank ja nicht mit. Mal so als ganz banales Beispiel.
 
[P3D] Crazy_Chris;4033222 schrieb:
Nach deiner Logik gibt es also niemals verbindliche Verträge weil man ja rein zufällig ein Wort überlesen haben könnte. ;)
Man muss natürlich irgendwie nachvollziehbar klarmachen können, dass man im Irrtum war. Nur dann kann §119 II (Eigenschaftsirrtum) ziehen.
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EDIT :
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Der Käufer sagt "ich wollte keinen Karton ich wollte ne PS3 es war ein Irrtum" der Verkäufer sagt "Das kann kein Irrtum sein, ich hab doch mehrfach klar geschrieben das ich nen Karton verkaufe".

Wer hat Recht?
Die Tatsache, dass der Käufer 151 EUR für einen einfachen Karton bietet, untermauert meines Erachtens, dass sich der Käufer geirrt und die Ware für eine "ganze" Playstation gehalten hat.

Aber ich geb dir Recht: Da sich Willenserklärungen im Kopf abspielen, müsste bei sowas (wenn der VK sich nicht kulant zeigt) wohl immer ein Richter entscheiden - sowas ist zu subjektiv, es gibt keine Regel à la ab z.B. 100 EUR ists im Kopf des Käufers ne Playstation, darunter ein Karton.

Hab ich erwähnt, dass der feine Herr Käufer NICHT rechtschutzversichert ist? ^^
 
@Homi, es spielt wirklich keine Rolle, ob man die Ursache für den Irrtum als normaler rational denkender Mensch nachvollziehen kann oder nicht. Es spielt also keine Rolle ob der Karton neben einem anderen steht usw.

Irrtum eines Deppen ist genauso ein Irrtum wie der eines Genies.

Die Frage ist nur, was der Gesetzgeber vorschreibt, wenn man sich nicht im Vorfeld einigen kann. Und da kannst du entweder beweisen, dass der Käufer sich nicht geirrt haben kann ansonsten wird der Kaufvertrag rückabgwickelt und du bekommst deinen Schaden ersetzt.
Mehr steht dir dann nicht zu.

@beffo38
§ 119,1 nicht 2
 
Ich als Laie würde auch sagen selber schuld.

Es war klar ersichtlich.


Jetzt kommt es natürlich drauf an wie es ein Richter sieht.
 
@Beffo38:
Um das nette Beispiel mit der Platte nochmal aufzugreifen und es auf den Fall hier zu projetzieren: Hätte ich dem Kunden da im handbuch gezeigt das er kein Sata hat und es ihm im Propekt auch nochmal gezeigt und hätte er die Platte dann dennoch gekauft...ja ok selbst dann hätten wir sie umgetauscht hehe. Aber das käme dann dem Ebay Fall nahe.

Und die reaktion von Ebay ist da für mich nur nachvollziehbar.

Da er keinen Rechtsschutz hat, sollte es sich dein Kollege jetzt aber wohl 3 mal überlegen ob er nen Anwalt hinzuzieht oder nicht.

Wir haben hier ja auch genug Leute mit Ahnung, ich kann auch gerne mal nen Wirtschaftsrechtler aus meinem Bekanntenkreis fragen. Das kostet dann keinen sau teuren Stundensatz ;D

Ich weiß ja nicht wo das Spezailgebiet von altesocke liegt.
Oder hau mal M hier im Forum an, wenn Sepp hier nix zu sagt. Gibt ja genug Leute die sich damit auskennen.

edit:
Und ja man sieht am Preis das man schon von was anderem ausgegangen ist. Nur würde ich als verkäufer eben sagen, dass ich es doch daher klar in meinem Angebot reingeschrieben habe. Weiter rein spekulativ: Was wenn so ein oller Karton wirklich einen gewissen Sammlerwert hat? Kann ja womöglich mal vorkommen. Weiß ich als Verkäufer dann vielleicht nicht, aber der Käufer weiß es ;D

Da kann man viel drum rum konstruieren...

@altesocke:
Ok, danke für die Auklärung.
Aber so wirklich wasserdicht ist das doch nicht oder?
Denn irgendwieläufts da ja in einigen Fällen auf Aussage gegen Aussage raus. Ich als Verkäufer sage "Da kann man sich doch nicht irren" und ich als Käufer sage "das konnte ich im leben nicht verstehen" und dann siehts aus wie Oi!Olli es sagt: Was macht der Richter drauß.

Insofern muss man hier klar überlegen ob es die 150€ wert sind und die Chance zu gewinnen echt hoch ist, aber ob alleine ebay schon Recht damit wenn sie sagen das nix verkehrt daran ist. Denn dann kostet der karton nicht nur 150€ sondern weitaus mehr.

Wie würdest du denn dann die Chancen einschätzen?
Von mir aus gibts hier ja ne greifende Rechtsgrundlage, auf deren Basis man nen Anwalt ranziehen kann, aber macht das auch Sinn?
 
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Hätte ich dem Kunden da im handbuch gezeigt das er kein Sata hat und es ihm im Propekt auch nochmal gezeigt und hätte er die Platte dann dennoch gekauft..
Hätte mein Kumpel dem VK eine Mail geschrieben, "Ist das nur die Verpackung", und der hätte zurückgeschrieben, "nur die Verpackung", DANN wäre es so wie du beschreibst. Und dann wäre es kein Irrtum mehr. Allerdings hätte er das Dingens dann auch nicht gekauft.
 
Ich sehe da ganz offensichtlich sowohl eine fast schon gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht, das Finanzamt wird sich freuen, sowie vorsätzlichen Betrug, bei dem er sich auch so gut wie möglich absichert.
Die Spiele sind doch nur in der Auktion vorhanden, damit er wenn sich jemand beschwert dass er keinen Karton kaufen wollte sondern eine Konsole, antworten kann, dass der Käufer ja gar nicht so viel für den Karton geboten hat sondern für das Spiel.

Da gab es doch so schöne Urteile mit einem Porsche der für 1€ verkauft wurde, weil der Verkäufer kurz nach Beginn der Auktion noch etwas im Text ändern wollte und dafür die Auktion bei der schon jemand geboten hatte beendete - da wurde auch gesagt, dass doch jeder Mensch verstehen müsse, dass niemand ein so ein Auto für einen Euro verkaufen wollte - ich denke hier sollte es ebenso offensichtlich sein, dass niemand einen Karton und ein Spiel welches für 20€ im Handel erhältlich ist für 150€ kaufen wollte, also ein Irrtum vorliegt.
 
Ich meinte das auch bezogen auf der mehrfache Erwähnung im Angebot ;)

Aber der Fall ist ja jetzt klar an sich klar und ich wundere mich etwas weiter über unser Rechtssystem 8)

PS:
Und kaufe auch weiter nix bei Ebay hehe.

@SILen(e:
Das mit dem Preis ist klar das stärkste Argument, aber es gibt halt auch immer mal Fehldrucke, special Limited Editions und krankhafte Sammler für allen möglichen Krams (ich habe auch Comics wo der Preis am normalen Menschenverstand vorbeigeht ;D). Und es gab mehrere Leute die bereit waren ordentlich was dafür zu zahlen, kann da nicht auch was dran sein? Auch hier sagt uns der rationale Verstand wieder "ne kann es nicht" und die diversen Links zu anderen Auktionen (aber mit anderem Verkäufer) und das zusätzliche Hintergrundwissen über Ebay Betrüger sagen uns auch was anderes. Aber möglich ist da eben auch alles.
 
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Aber so wirklich wasserdicht ist das doch nicht oder?
Die Sache ist insofern "wasserdicht" weil der Gesetzgeber den Kaufvertrag genau relementiert hat.
Hier im konkreten Fall haben wir es mit einer irrtümlich abgegebenen Willenserklärung zu tun, die täglich zig tausendfach abgegeben werden.
Der Normalfall ist, dass beide Parteien das Geschäft von sich aus als nichtig ansehen.
Ist eine Partei dazu nicht bereit, muss man eben den Weg beschreiten, der ebenfalls vom Gesetzgeber dafür vorgesehen ist. Und auch das ist nichts Ungewöhnliches und passiert täglich tausendfach.
Der Gesetzgeber hat das so geregelt, dass der, der die falsche WE abgegeben hat für den Schaden aufkommen muß und andere Vertragspartner Anspruch auf Schadenersatz hat.

Die einzige Möglichkeit, einen Irrtum abzuschmettern ist der Beweis des Gegenteils
Eine Erwähnung im Text ist noch keine Garantie dafür, dass ein Irrtum absolut ausgeschlossen ist.
 
Da der Verkäufer das öfters zu machen scheint, kann man davon ausgehen, dass er evtl. gewerbsmäßig handelt (auch wenn er nur als privater Verkäufer angemeldet ist), so dass dein Freund evtl. ein 14 30-tägiges Widerruf-/Rückgaberecht haben könnte - auch wenn der Verkäufer versucht hat dieses auszuschließen.
 
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Ich meinte das auch bezogen auf der mehrfache Erwähnung im Angebot ;)
Hast du "Catch me if you can" gesehen?
"Weißt du, warum die Yankees immer gewinnen? Sie lassen sich von den Nadelstreifen ablenken"

So isses hier im Grunde auch. Man sieht etwas anderes als das Wesentliche. Selbst wenn's mehrmals dranstand, so wurde es doch von anderen Bausteinen des Angebots in den Schatten gestellt. Viele haben's bemerkt, aber mein Kumpel und seine leider doch ausreichend vorhandenen Mitbieter nicht. Halo-Effekt ;)
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EDIT :
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Da der Verkäufer das öfters zu machen scheint, kann man davon ausgehen, dass er evtl. gewerbsmäßig handelt (auch wenn er nur als privater Verkäufer angemeldet ist), so dass dein Freund evtl. ein 14-tägiges Widerruf-/Rückgaberecht haben könnte - auch wenn der Verkäufer versucht hat dieses auszuschließen.
Danke, das ist auch ein guter Hinweis. Es gab ja schon Fälle, da hat jemand seine Sammlung alter Kassetten versteigert, und musste sich dann als gewerblicher Verkäufer einstufen lassen. Aber das is ne andere Geschichte :).
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EDIT :
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Eine Erwähnung im Text ist noch keine Garantie dafür, dass ein Irrtum absolut ausgeschlossen ist.
Verdammt, wir diskutieren seitenlang und du bringst es mit einem Satz auf den Punkt. Danke :)
 
Die einzige Möglichkeit, einen Irrtum abzuschmettern ist der Beweis des Gegenteils
Eine Erwähnung im Text ist noch keine Garantie dafür, dass ein Irrtum absolut ausgeschlossen ist.

In diesem Fall hier hätte man es also damit abwenden können (seitens des VK) wenn man den Karton leer fotografiert hätte?

Und allgemein:
Was wenn ich etwas kaufe was mir nicht passt und es dann zum Streit kommt, wo ich dann als Käufer etwas in den AGBs oder von mir aus auch in der Beschreibung nicht verstanden habe?

Das würde für mich im Umkehrschluss bedeuten das ich mich als Käufer an sich nur dumm genug stellen muss und ich bin fein raus in solchen Fällen.

Was will mir ein Händler denn da nachweisen?

edit:
Und eben duie Tatsache das dererlei Fälle wohl täglich vor gericht gezerrt werden müssen zeigt für mich eindeutig das die Rechtslage hier eben bei weitem nicht klar genug abgesteckt ist. mal von Betrügern abgesehen, aber es gibt da bestimmt auch zich ehrliche Leute die einfach meinem im recht zu sein. ja womöglich vorher auch mal im Netz etwas gesucht und ins BGB geguckt haben.

Gut wenn man die Gesetztestexte mal einfach verständlich niederschreiben würde, bräuchten wir keine Juristen mehr ;) (den Spruch hab ich von Juristen)
Aber ich kann es mir locker vorstellen das jemand mal irgendwas guten Gewissens verkauft, jemand anderes dann auch guten Gewissens viel zu viel dafür zahlt, weil er was anderes erwartet und die beiden dann vor Gericht landen. Und der verkäufer ist dann der gearschte, weil es für ihn viel schwerer fällt was nachzuweisen, als dem Käufer sich einfach nur dumm zu stellen (halt mal ganz banal gesagt)

Wie das dann mit dem Leitspruch "Unwissenheit schützt..." einhergeht ist mir etwas schleierhaft. Ok die Strafe wäre dann ggf. ne Entschädigung zahlen zu müssen oder hier nen Karton zurückschicken zu müssen...hmm nu ja *suspect*

;D

Irgendwo schon '"wirr spaßig" das ganze und ich hoffe das mir so was nie passiert.
 
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Mißbrauch gehört leider auch dazu.
Da ist die Begründung Irrtum wohl die Seltenere, weil dabei die Ware auch nicht genutzt werden darf. Da werden andere Möglichkeiten angewandt, bei denen dann auch die Ware zurückgeht... (und sogar ohne Schadenersatz) ;)
 
Blauer_Florian:

Es wird keine Rücknahme vom Kaufvertrag akzeptiert. Sollte dies dennoch der Fall sein weise ich sie denoch darauf hin das ich Anzeige und alles meinen Anwalt übergeben werde

Mit Abgabe eines Gebotes, erklären sie sich einverstanden keinen Gebrauch von dem neuen Garantiegesetz zu machen und erklären damit das sie alles gelesen und verstanden haben in dieser Auktion.
Was ist das denn für ein Deutsch? Rücknahme vom Kaufvertrag? Und er wird "Anzeige und Alles seinen Anwalt übergeben"...
*rofl*
 
[P3D] Crazy_Chris;4033277 schrieb:
Wen juckt das bei einem Privatverkauf? *noahnung*

Falls er das öfters macht bzw. gemacht hat, ist es kein Privatverkauf mehr. Er ist dann ein Unternehmer und kann sich nicht mehr vor den ganzen Pflichten eines Unternehmers drücken. Theoretisch reichen ja schon ein paar Auktionen im Monat aus, um als Unternehmer zu gelten. Ganz egal ob er bei Ebay als privater Verkäufer gemeldet ist oder nicht. Der Verkäufer hat ja schließlich schon wieder so eine Verpackung bei Ebay eingestellt, die schon wieder bei über 200€ liegt.

Viel mehr Spass hat der Verkäufer allerdings, falls ein Händler bei Ebay der Meinung ist, dass er gewerblich handelt und ihn durch seinen Anwalt abmahnen lässt.
 
Wir reden hier aber womöglich über 2 Leute.

Gut mag sein das es die selbe person ist, oder auch ein "Trittbrettfahrer", aber der VK dieses falls ist erst mal nicht der blaue florian :)
 
[P3D] Crazy_Chris;4033301 schrieb:
"Mit Abgabe eines Gebotes, erklären sie sich einverstanden keinen Gebrauch von dem neuen Garantiegesetz zu machen und erklären damit das sie alles gelesen und verstanden haben in dieser Auktion."

;)

Wo steht das, das hab ich ja noch garnicht gelesen? *chatt*

;)
 
Hab diese Auktion mal unter "Betrügerische Absicht" gemeldet.

Wo steht das, das hab ich ja noch garnicht gelesen?

Steht ganz unten.
 
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