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Eine DRM geschützte Musikdatei an drei verschiedenen Standorten gleichzeitig hören?
- Ersteller eddingo
- Erstellt am
eddingo
Admiral Special
Der Threadtitel ist etwas ungenau gewählt, aber ich wusste nicht, wie ich es in wenigen Worten beschreiben soll.
Hier meine Frage:
Wenn ich mir bei Musicload oder von sonst irgendwo DRM geschützte Musik runterlade, darf ich sie dann auf drei USB Sticks verteilen und an drei verschiedenen Standorten hören? Z.B. habe ich einen USB Stick in Köln, einen in Stuttgart und einen in Düsseldorf. Diese würden alle zur gleichen Zeit laufen.
Wie ist da die Rechtslage? Muss ich den Titel drei mal kaufen?
Hier meine Frage:
Wenn ich mir bei Musicload oder von sonst irgendwo DRM geschützte Musik runterlade, darf ich sie dann auf drei USB Sticks verteilen und an drei verschiedenen Standorten hören? Z.B. habe ich einen USB Stick in Köln, einen in Stuttgart und einen in Düsseldorf. Diese würden alle zur gleichen Zeit laufen.
Wie ist da die Rechtslage? Muss ich den Titel drei mal kaufen?
kurz logisch gedacht: du kannst nicht gleichzeitig an allen drei orten sein, folglich muss jemand anders hören oder niemand. daher ist die frage nicht relevant.
aufbewahren darfst du den titel natürlich in beliebig häufiger kopie an verschiedenen orten.
aufbewahren darfst du den titel natürlich in beliebig häufiger kopie an verschiedenen orten.
eddingo
Admiral Special
Dass ich nicht an drei Orten sein kann, ist schon klar.
Geht um eine Firma, mit Niederlassungen in den besagten Orten. Das sind Ladengeschäfte...
Darf man an drei Orten gleichzeitig die Musik hören? Was sagt die Gema dazu?
Geht um eine Firma, mit Niederlassungen in den besagten Orten. Das sind Ladengeschäfte...
Darf man an drei Orten gleichzeitig die Musik hören? Was sagt die Gema dazu?
Dass ich nicht an drei Orten sein kann, ist schon klar.
Geht um eine Firma, mit Niederlassungen in den besagten Orten. Das sind Ladengeschäfte...
Darf man an drei Orten gleichzeitig die Musik hören? Was sagt die Gema dazu?
was die gema sagt ?
wenn du ein ladengeschäft beschallst musst du gema zahlen
eddingo
Admiral Special
Muss man sowas eigentlich auch zahlen, wenn Radio in einem Laden läuft? Um es klar zu stellen, das geht hier nicht um mich, ich wurde nur darum gebeten Infos einzuholen und ich hab da null Ahnung von.
Deswegen bitte vernünftige Antworten, auch wenn die Fragen in euren Augen doof erscheinen mögen.
Deswegen bitte vernünftige Antworten, auch wenn die Fragen in euren Augen doof erscheinen mögen.
ich wuerde so einen mist gar nicht erst unterstuetzen.Der Threadtitel ist etwas ungenau gewählt, aber ich wusste nicht, wie ich es in wenigen Worten beschreiben soll.
Hier meine Frage:
Wenn ich mir bei Musicload oder von sonst irgendwo DRM geschützte Musik runterlade, darf ich sie dann auf drei USB Sticks verteilen und an drei verschiedenen Standorten hören? Z.B. habe ich einen USB Stick in Köln, einen in Stuttgart und einen in Düsseldorf. Diese würden alle zur gleichen Zeit laufen.
Wie ist da die Rechtslage? Muss ich den Titel drei mal kaufen?
allein, dass so eine frage ueberhaupt aufkommt, wie man gekaufte musik nutzen darf, zeigt doch, wie pervers das ganze mittlerweile ist. frueher hat man ne cd gekauft, die konnten sich alle kumpel brennen und jeder hatte was davon.
wenn's nicht ohne diesen drm-mist geht, dann wuerde ich einfach machen, was technisch geht. wenn das von irgendwelchen lizenz-servern unterbunden wird, wuerde ich mir das eine lehre sein lassen und diesen muell nicht weiter unterstuetzen.
konkrete rechtsberatung wirst du hier eh nicht kriegen (duerfen).
Woodstock
Grand Admiral Special
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Muss man sowas eigentlich auch zahlen, wenn Radio in einem Laden läuft? Um es klar zu stellen, das geht hier nicht um mich, ich wurde nur darum gebeten Infos einzuholen und ich hab da null Ahnung von.
Deswegen bitte vernünftige Antworten, auch wenn die Fragen in euren Augen doof erscheinen mögen.
Wenn im im Geschäft Publikumsverkehr sprich Laufkundschaft vorkommt muss der Ladeninhaber neben der GEZ für den Radio auch noch GemA bezahlen.
Was deine Frage zu dem DRM Titel angeht. Da steht doch bei Musicload und Konsorten was erlaubt ist und was nicht.
Aber ehrlich gesagt.
Keine 100 Pferde mit Raketenwerfern beladen könnten mich dazu zwingen DRM verseuchtes Material herunterzuladen.
CD´s sind noch das einzig wahre.
Erst wenn ich die nicht mehr abspielen und rippen kann verzichte ich ganz darauf Musik zu kaufen.
Wir haben ca. 1300 CDs hier stehen. Das langt ne weile
jubo14
Commodore Special
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Um jetzt nochmals auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:
Die Musik darf an KEINEM Ort abgespielt werden!
Die heruntergeladene Musik ist für den privaten Gebrauch lizensiert.
Eine öffentliche Aufführung (und nichts anderes ist die Beschallung eines Ladens) ist nicht zulässig.
Übrigens ist die Beschallung mit gekauften CDs auch nicht zulässig!
Erst wenn eine Lizenz bei der GEMA für die drei Ladenlokale vorhanden ist, kann dort Musik legal abgespielt werden.
Die Musik darf an KEINEM Ort abgespielt werden!
Die heruntergeladene Musik ist für den privaten Gebrauch lizensiert.
Eine öffentliche Aufführung (und nichts anderes ist die Beschallung eines Ladens) ist nicht zulässig.
Übrigens ist die Beschallung mit gekauften CDs auch nicht zulässig!
Erst wenn eine Lizenz bei der GEMA für die drei Ladenlokale vorhanden ist, kann dort Musik legal abgespielt werden.
es ist ja nicht klar, ob die musik grossflaechig zur kundenunterhaltung laeuft oder ob die mitarbeiter die zur persoenlichen erbauung hoeren. das duerfte schon einen unterschied machen.Um jetzt nochmals auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:
Die Musik darf an KEINEM Ort abgespielt werden!
Die heruntergeladene Musik ist für den privaten Gebrauch lizensiert.
Eine öffentliche Aufführung (und nichts anderes ist die Beschallung eines Ladens) ist nicht zulässig.
Übrigens ist die Beschallung mit gekauften CDs auch nicht zulässig!
Erst wenn eine Lizenz bei der GEMA für die drei Ladenlokale vorhanden ist, kann dort Musik legal abgespielt werden.
jubo14
Commodore Special
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- TV-Karte: Hauppauge Nova-S plus
@TCM
Stimmt, das ist ein Unterschied.
Aber es hat eindeutig geheißen: "Ladenlokal"
Und da ist es unerheblich ob es zur Erbauung der Mitarbeiter ist. Wenn die Kunden mithören ist es "öffentliche Aufführung von Musik". (Ich behaupte nicht, dass ich das gut so finde!)
Stimmt, das ist ein Unterschied.
Aber es hat eindeutig geheißen: "Ladenlokal"
Und da ist es unerheblich ob es zur Erbauung der Mitarbeiter ist. Wenn die Kunden mithören ist es "öffentliche Aufführung von Musik". (Ich behaupte nicht, dass ich das gut so finde!)
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