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Eure Meinung zum Sachverhalt (Ärger mit Ordnungsamt)
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Tante Emma
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▼200Mbits
▲50Mbits
Meine Lebenspartnerin und ich waren vor ca. 8 Wochen für 3 Wochen auf dem Wasser im Urlaub. Auf dem Hof unserer Mietwohnung haben wir zwei Roller zu stehen. Ein Neuer und der alte, nicht mehr fahrtüchtige, den ich fertig machen wollte, um den für ein paar Taler zu verscherbeln.
Wir kommen aus dem Urlaub zurück und erfahren von einer unser Nachbarn, das der Roller (der alte) abgeschleppt wurde. Gleichzeitig hatten wir Post vom Ordnungsamt Abt. Umwelt und "co", die uns bzw. meiner Lebenspartnerin, die ja der Halter der beiden Roller ist eine Umweltstraftat vorgeworfen haben, nämlich im öffentlichen Straßenraum den Roller "entsorgt" gehabt zu haben und sie wurde aufgefordert, den Roller unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Von der Abschleppfirma hatt meine Lebenspartnerin bis zum heutigen Tag weder eine Rechnung, noch einen anderes Schreiben bekommen. Wir wussten aber, welche Firma dahintersteckt.
Also zur Örtlichkeit hingefahren, die uns vom Ordnungsamt im Anschreiben genannt wurde und da stand der Roller im jämmerlichen Zustand, nämlich total ausgeschlachtet.
Die Örtlichkeit war eine, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen. Also Fotos gemacht und über eine Firma den Roller abschleppen und sicherstellen lassen und dem Ordnungsamt den ganzen Sachverhalt ausführlich schriftlich dargestellt.
Nun kam ein Bußgeldbescheid über rund 300€. Wir waren erschrocken, nicht wegen der Höhe, sondern das meine Lebenspartnerin ein Bußgeld zahlen soll, obwohl doch der Sachverhalt klar ist. Niemand ist so blöd und entsorgt seinen Roller drei Stadtbezirke weiter irgendwo im öffentlichen Straßenland und lässt die Zulassung/Versicherungskennzeichen dran. (Ok, gibt sicher solche Fälle...) Die Abschleppfirma behauptet am Telefon, das sie nicht abgeschleppt hat und lacht sich ins Fäustchen. Haben schon andere "gute" Erfahrungen mit dieser Firma gemacht, aber egal. Im Bußgeldbescheid steht wortwörtlich drin "Ihre Entlastung entlastet Sie nicht."
Wollen die uns verarschen? Natürlich muss jetzt ein Widerspruch geschrieben werden, aber mangels weiteren/neuen Argumenten wird der Widerspruch wohl als unbegründet abgelehnt werden. Nun war ich zur Deeskalation gestern mit meiner Lebenspartnerin vor Ort in der Behörde und durfte mir dreist die Lügen anhören, das sie gar nichts beweisen müssen, sondern meine Lebenspartnerin ihre Unschuld. Nun bin ich ja nicht auf der Bananenschale daher geschwommen...
Die Beweislast liegt im Bußgeldverfahren allein bei der Verwaltungsbehörde. Sie hat nach § 160 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen und ist damit für die Beweissicherung verantwortlich. Den Betroffenen trifft außer zur Angabe seiner Personalien zur Identitätsfeststellung (§ 163b Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) keinerlei Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts. Nach dem strafrechtlichen Grundsatz, dass niemand an der eigenen Überführung mitzuwirken braucht, steht es dem Betroffenen nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG vielmehr frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.1 Eine § 26 Abs. 2 Satz 1 VwVfG und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften beziehungsweise § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X entsprechende Mitwirkungsobliegenheit des Beteiligten am Verwaltungsverfahren besteht hier nicht. Eine Beweislast des Betroffenen ist dem Bußgeldverfahren ebenso wie dem Strafverfahren fremd.
Wir kommen die also darauf, auf solchen Bescheid zu erlassen und trotz klarer Rechtslage mündlich zu behaupten, das wir unsere Unschuld beweisen müssen? Kohle für einen Anwalt ist derzeit nicht vorhanden, also bleibt nur der Widerspruch, dessen Ausgang ich mir jetzt schon vorstellen kann.
Ich will hier keine Rechtsberatung, da die rechtliche Situation (meiner Meinung nach) klar ist und ich möchte euch nur zu eurer Meinung bitten, wie es kommen kann, das diese Behörde a so falsch bescheidet und warum in einer öffentlichen Sprechstunde wir so glatt und dreist belogen werden. Man hat sogar versucht meine Lebenspartnerin dahingehen zu bringen, auf einem Blatt mit Datum nur das Wort Widerspruch/Aktenzeichen/Unterschrift zu schreiben und ihr dann zu verstehen zu geben, das das ausreicht und so durchgeht. Ja klar...
Da durch den Widerspruch null neue Erkenntnisse/Sachverhalte vorhanden sind, würde jeder (sogar ich) "solchen" Widerspruch verwerfen, da sich an der Sach/Erkenntnislage genau null verändert hat. Meiner Meinung nach kann man das höchstens als Notnagel machen um eine Frist zu wahren, muss das dann aber auch entsprechend formulieren. Aber nur Aktenzeichen, Personalien und Widerspruch ist ja wohl ein Witz und ein netter Versuch des OA, sich Arbeit vom Hals zu halten und den Vorgang rechtssicher einzutüten. (und die 300 Taler für die Staatskasse natürlich)
Ihr glaubt garnicht, wie ich mich zusammenreißen musste und das "mir kann doch eh keiner was" süffisante Grinsen des Mitarbeiters des OA haben mich fast zur Weißglut gebracht, aber ich habe stillgehalten, wen auch 200Puls...
Ich weiß jetzt nicht, was ich Neues in den Widerspruch schreiben soll und es juckt mir zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, aber das ist auch meine zuätzliche Zeit und kostet auch wieder Nerven...
Mich kotzt das so an, das wir gegenüber dem OA den Abschleppvorgang nicht beweisen können, da wir ja nie von der Firma darüber informiert wurden und auch keine Rechnung erhalten haben und telef. sagten sie, das sie das nicht waren. Ja und deshalb steht der Roller auch 300m unweit ihres Betriebsgekändes...
Verlußt um die 500€, (Peugot Markenroller)180€ Entsorgungs und Sicherstellungskosten bis Ende des Monats, sonst weitere 120€ Entsorgungskosten
(( plus nochmals eventuell 300€ an OA...
Wir kommen aus dem Urlaub zurück und erfahren von einer unser Nachbarn, das der Roller (der alte) abgeschleppt wurde. Gleichzeitig hatten wir Post vom Ordnungsamt Abt. Umwelt und "co", die uns bzw. meiner Lebenspartnerin, die ja der Halter der beiden Roller ist eine Umweltstraftat vorgeworfen haben, nämlich im öffentlichen Straßenraum den Roller "entsorgt" gehabt zu haben und sie wurde aufgefordert, den Roller unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Von der Abschleppfirma hatt meine Lebenspartnerin bis zum heutigen Tag weder eine Rechnung, noch einen anderes Schreiben bekommen. Wir wussten aber, welche Firma dahintersteckt.
Also zur Örtlichkeit hingefahren, die uns vom Ordnungsamt im Anschreiben genannt wurde und da stand der Roller im jämmerlichen Zustand, nämlich total ausgeschlachtet.
Die Örtlichkeit war eine, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen. Also Fotos gemacht und über eine Firma den Roller abschleppen und sicherstellen lassen und dem Ordnungsamt den ganzen Sachverhalt ausführlich schriftlich dargestellt.
Nun kam ein Bußgeldbescheid über rund 300€. Wir waren erschrocken, nicht wegen der Höhe, sondern das meine Lebenspartnerin ein Bußgeld zahlen soll, obwohl doch der Sachverhalt klar ist. Niemand ist so blöd und entsorgt seinen Roller drei Stadtbezirke weiter irgendwo im öffentlichen Straßenland und lässt die Zulassung/Versicherungskennzeichen dran. (Ok, gibt sicher solche Fälle...) Die Abschleppfirma behauptet am Telefon, das sie nicht abgeschleppt hat und lacht sich ins Fäustchen. Haben schon andere "gute" Erfahrungen mit dieser Firma gemacht, aber egal. Im Bußgeldbescheid steht wortwörtlich drin "Ihre Entlastung entlastet Sie nicht."
Wollen die uns verarschen? Natürlich muss jetzt ein Widerspruch geschrieben werden, aber mangels weiteren/neuen Argumenten wird der Widerspruch wohl als unbegründet abgelehnt werden. Nun war ich zur Deeskalation gestern mit meiner Lebenspartnerin vor Ort in der Behörde und durfte mir dreist die Lügen anhören, das sie gar nichts beweisen müssen, sondern meine Lebenspartnerin ihre Unschuld. Nun bin ich ja nicht auf der Bananenschale daher geschwommen...
Die Beweislast liegt im Bußgeldverfahren allein bei der Verwaltungsbehörde. Sie hat nach § 160 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen und ist damit für die Beweissicherung verantwortlich. Den Betroffenen trifft außer zur Angabe seiner Personalien zur Identitätsfeststellung (§ 163b Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) keinerlei Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts. Nach dem strafrechtlichen Grundsatz, dass niemand an der eigenen Überführung mitzuwirken braucht, steht es dem Betroffenen nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG vielmehr frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.1 Eine § 26 Abs. 2 Satz 1 VwVfG und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften beziehungsweise § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X entsprechende Mitwirkungsobliegenheit des Beteiligten am Verwaltungsverfahren besteht hier nicht. Eine Beweislast des Betroffenen ist dem Bußgeldverfahren ebenso wie dem Strafverfahren fremd.
Wir kommen die also darauf, auf solchen Bescheid zu erlassen und trotz klarer Rechtslage mündlich zu behaupten, das wir unsere Unschuld beweisen müssen? Kohle für einen Anwalt ist derzeit nicht vorhanden, also bleibt nur der Widerspruch, dessen Ausgang ich mir jetzt schon vorstellen kann.
Ich will hier keine Rechtsberatung, da die rechtliche Situation (meiner Meinung nach) klar ist und ich möchte euch nur zu eurer Meinung bitten, wie es kommen kann, das diese Behörde a so falsch bescheidet und warum in einer öffentlichen Sprechstunde wir so glatt und dreist belogen werden. Man hat sogar versucht meine Lebenspartnerin dahingehen zu bringen, auf einem Blatt mit Datum nur das Wort Widerspruch/Aktenzeichen/Unterschrift zu schreiben und ihr dann zu verstehen zu geben, das das ausreicht und so durchgeht. Ja klar...
Da durch den Widerspruch null neue Erkenntnisse/Sachverhalte vorhanden sind, würde jeder (sogar ich) "solchen" Widerspruch verwerfen, da sich an der Sach/Erkenntnislage genau null verändert hat. Meiner Meinung nach kann man das höchstens als Notnagel machen um eine Frist zu wahren, muss das dann aber auch entsprechend formulieren. Aber nur Aktenzeichen, Personalien und Widerspruch ist ja wohl ein Witz und ein netter Versuch des OA, sich Arbeit vom Hals zu halten und den Vorgang rechtssicher einzutüten. (und die 300 Taler für die Staatskasse natürlich)
Ihr glaubt garnicht, wie ich mich zusammenreißen musste und das "mir kann doch eh keiner was" süffisante Grinsen des Mitarbeiters des OA haben mich fast zur Weißglut gebracht, aber ich habe stillgehalten, wen auch 200Puls...
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Mich kotzt das so an, das wir gegenüber dem OA den Abschleppvorgang nicht beweisen können, da wir ja nie von der Firma darüber informiert wurden und auch keine Rechnung erhalten haben und telef. sagten sie, das sie das nicht waren. Ja und deshalb steht der Roller auch 300m unweit ihres Betriebsgekändes...
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Krümel
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▼1000
▲50
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Euch der Roller während des Urlaubs entwendet worden und dann ausgeschlachtet woanders abgelegt worden.
Das OA ist über die illegale Entsorgung informiert worden und hält sich jetzt natürlich an den Eigentümer (Eigentum verpflichtet). Die Bweisaufnahme ist für die Behörde damit erstmal abgeschlossen (Müll (also der Roller) wurde im öffentlichen Raum aufgefunden, wo er nicht hingehört). So weit, so normal.
Ihr müsstet jetzt nur durch die Zeugenaussage der Nachbarin belegen, dass der Roller während eurer Abwesenheit und ohne eure Zustimmung entfernt (gestohlen) wurde (für Euch positive Sachverhalte müsst ihr natürlich auch Nachweisen, nicht die Behörde).
Damit wäre der Vorwurf der illegalen Müllentsorgung vom Tisch. Ordnungsgemäß entsorgen müsst ihr den Roller aber dennoch.
Gleichzeitig würde ich Strafanzeige wegen Diebstahl stellen entweder gegen Unbekannt oder gegen das Abschleppunternehmen, wenn das die Nachbarin bezeugen kann. Wenn das Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen werden sollte, kann man dann noch in einem Zivilverfahren Schadensersatz vom Abschleppunternehmen fordern.
Das OA ist über die illegale Entsorgung informiert worden und hält sich jetzt natürlich an den Eigentümer (Eigentum verpflichtet). Die Bweisaufnahme ist für die Behörde damit erstmal abgeschlossen (Müll (also der Roller) wurde im öffentlichen Raum aufgefunden, wo er nicht hingehört). So weit, so normal.
Ihr müsstet jetzt nur durch die Zeugenaussage der Nachbarin belegen, dass der Roller während eurer Abwesenheit und ohne eure Zustimmung entfernt (gestohlen) wurde (für Euch positive Sachverhalte müsst ihr natürlich auch Nachweisen, nicht die Behörde).
Damit wäre der Vorwurf der illegalen Müllentsorgung vom Tisch. Ordnungsgemäß entsorgen müsst ihr den Roller aber dennoch.
Gleichzeitig würde ich Strafanzeige wegen Diebstahl stellen entweder gegen Unbekannt oder gegen das Abschleppunternehmen, wenn das die Nachbarin bezeugen kann. Wenn das Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen werden sollte, kann man dann noch in einem Zivilverfahren Schadensersatz vom Abschleppunternehmen fordern.
sompe
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Um das zu beurteilen fehlen noch grundlegene Informationen.
Wem gehört das Grundstück auf dem die Roller standen? Wann wurde das Ordnungsamt tätig? In welchem Zustand waren sie als das Ordnungsamt tätig wurde und in welchem Zustand als sie abgeschleppt wurden.
Gehört das Grundstück der Stadt gehört es zum öffentlichen Raum, liefen z.B. Benzin oder Öl aus wäre auch deren Entfernung und deren ev. Entsorgung aufgrund der Umweltgefährdung gerechtfertigt.
Da ihr 3 Wochen weg wart ist euch vermutlich ganz einfach die Frist zur Entfernung durch die Lappen gegangen. Wurde bereits auf dem Hof angefangen ihn auszuschlachten wäre auch dessen Entfernung mehr als gerechtfertigt und es wäre eine Erklärung für den weiteren Verlauf.
Die Knackpunkte ist also in welchem Zustand er war als das Ordnungsamt aktiv wurde und in welchem als das Abschleppunternehmen beauftragt wurde.
So wie ich das sehe müßte das Ordnungsamt den Zustand wie auch immer dokumentiert haben und diese müßten auch wissen welches Abschleppunternehmen sie beauftragt haben.
Hat hingegen der Eigentümer des Grundstücks ein Abschleppunternehmen beauftragt weil er vom Ordnungsamt beauftragt wurde ihn zu entfernen dann müßte dieser Auskunft darüber geben wer damit beauftragt wurde.
Das Abschleppunternehmen selbst wird auch aus eigenen Interesse den Ist Zustand aufgenommen haben um nachher nicht für angeblich von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht zu werden.
Wem gehört das Grundstück auf dem die Roller standen? Wann wurde das Ordnungsamt tätig? In welchem Zustand waren sie als das Ordnungsamt tätig wurde und in welchem Zustand als sie abgeschleppt wurden.
Gehört das Grundstück der Stadt gehört es zum öffentlichen Raum, liefen z.B. Benzin oder Öl aus wäre auch deren Entfernung und deren ev. Entsorgung aufgrund der Umweltgefährdung gerechtfertigt.
Da ihr 3 Wochen weg wart ist euch vermutlich ganz einfach die Frist zur Entfernung durch die Lappen gegangen. Wurde bereits auf dem Hof angefangen ihn auszuschlachten wäre auch dessen Entfernung mehr als gerechtfertigt und es wäre eine Erklärung für den weiteren Verlauf.
Die Knackpunkte ist also in welchem Zustand er war als das Ordnungsamt aktiv wurde und in welchem als das Abschleppunternehmen beauftragt wurde.
So wie ich das sehe müßte das Ordnungsamt den Zustand wie auch immer dokumentiert haben und diese müßten auch wissen welches Abschleppunternehmen sie beauftragt haben.
Hat hingegen der Eigentümer des Grundstücks ein Abschleppunternehmen beauftragt weil er vom Ordnungsamt beauftragt wurde ihn zu entfernen dann müßte dieser Auskunft darüber geben wer damit beauftragt wurde.
Das Abschleppunternehmen selbst wird auch aus eigenen Interesse den Ist Zustand aufgenommen haben um nachher nicht für angeblich von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht zu werden.
Tante Emma
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Der Roller wurde in unserem Urlaub vom Hof durch eine Abschleppfirma abgeschleppt (arbeitet eigenständig im Auftrag der deutschen Wohnen, Parkraumüberwachung) und nicht umgesetzt (Bringt ja auch mehr Kohle...)
Die konnten wohl den Halter nicht ermitteln und haben dann, anstatt den Roller auf ihrem Gelände sicherzustellen, den einfach im öffentlichen Straßenland abgestellt (entsorgt), obwohl er weder versichert noch offensichtlich fahrbereit war.
(Hatte aus beiden Reifen die Luft raus gelassen um einen Diebstahl zu erschweren)
Erst nach dem Urlaub von der Nachbarin erfahren, das der Roller abgeschleppt wurde und dann 2 Tage später das erste Schreiben vom OA.
Darauf sofort reagiert, hingefahren, Zustand dokumentiert und entsorgen lassen. Der Roller stand wohl schon 2 Wochen in öffentlichen Straßenland, wurde eben ausgeschlachtet und deshalb ist das OA tätig geworden, weil auch die Versicherung abgelaufen ist. Nur der Umstand, das meine Lebenspartnerin der Halter ist. beweist noch lange nicht, das sie den Roller dort "entsorgt" hat. Aber gegen jegliche Argumente ist das OA taub.
Die konnten wohl den Halter nicht ermitteln und haben dann, anstatt den Roller auf ihrem Gelände sicherzustellen, den einfach im öffentlichen Straßenland abgestellt (entsorgt), obwohl er weder versichert noch offensichtlich fahrbereit war.
(Hatte aus beiden Reifen die Luft raus gelassen um einen Diebstahl zu erschweren)
Erst nach dem Urlaub von der Nachbarin erfahren, das der Roller abgeschleppt wurde und dann 2 Tage später das erste Schreiben vom OA.
Darauf sofort reagiert, hingefahren, Zustand dokumentiert und entsorgen lassen. Der Roller stand wohl schon 2 Wochen in öffentlichen Straßenland, wurde eben ausgeschlachtet und deshalb ist das OA tätig geworden, weil auch die Versicherung abgelaufen ist. Nur der Umstand, das meine Lebenspartnerin der Halter ist. beweist noch lange nicht, das sie den Roller dort "entsorgt" hat. Aber gegen jegliche Argumente ist das OA taub.
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In dem Fall kann der Abschleppvorgang, welcher offenbar vom Vermieter beauftragt wurde, berechtigt sein. Eben weil es nicht fahrbereit war und so den Parkplatz blockierte. Ist es nicht bei den Mietern registriert konnte es die Parkraumüberwachung nicht zuordnen und wurde offenbar deshalb entfernt um den belegten Parkplatz zu beräumen. Wen sie damit beauftragt haben wäre dann beim EIgentümer/Vermieter bzw. bei der Parkraumüberwachung zu erfragen.
Wurde es in der Obhut des Abschleppunternehmens ausgeschlachtet wären sie auch für den Schaden verantwortlich der in der Zeit entstanden ist. Dafür müßte es normalerweise vorher-nachher Bilder geben um im Streitfall belegen zu können das er nicht bei ihnen entstanden ist.
Wurde es allerdings erst danach ausgeschlachtet wäre es ein Anzeige gegen unbekannt.
Weil es wiederum ausgeschlachtet am neuen Standort rumstand ist auch der weitere Verlauf mit dem Ordnungsamt plausibel denn so ist es nicht fahrbereit und eine Gefährdung für die Umwelt. Da der Besitzer/Halter für das Fahrzeug verantwortlich ist bekommt der dann auch die Bußgelder.
Den Schadensersatz müßte dann der Besitzer beim Verursacher einklagen aber genau diesen rauszufinden dürfte dann das Problem sein weshalb man am Ende auf dem Schaden sitzen bleibt.
Eventuell könnte man den Schaden auch bei der Versicherung anmelden (Diebstahl), wenn es allerdings nur per Haftpflicht versichert war kommt ohnehin nichts bei rum.
Wurde es in der Obhut des Abschleppunternehmens ausgeschlachtet wären sie auch für den Schaden verantwortlich der in der Zeit entstanden ist. Dafür müßte es normalerweise vorher-nachher Bilder geben um im Streitfall belegen zu können das er nicht bei ihnen entstanden ist.
Wurde es allerdings erst danach ausgeschlachtet wäre es ein Anzeige gegen unbekannt.
Weil es wiederum ausgeschlachtet am neuen Standort rumstand ist auch der weitere Verlauf mit dem Ordnungsamt plausibel denn so ist es nicht fahrbereit und eine Gefährdung für die Umwelt. Da der Besitzer/Halter für das Fahrzeug verantwortlich ist bekommt der dann auch die Bußgelder.
Den Schadensersatz müßte dann der Besitzer beim Verursacher einklagen aber genau diesen rauszufinden dürfte dann das Problem sein weshalb man am Ende auf dem Schaden sitzen bleibt.
Eventuell könnte man den Schaden auch bei der Versicherung anmelden (Diebstahl), wenn es allerdings nur per Haftpflicht versichert war kommt ohnehin nichts bei rum.
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Das abschleppen ist die eine Sache, aber die andere das er eben nicht von der Halterin im öffentlichen Straßenraum "entsorgt" wurde und deswegen nun der Ärger mit dem Ordnungsamt. Ich verstehe nicht, warum das OA so faktenresistent ist. Das wir unsere Kosten (Schaden) von der Appschleppfirma, die den Roller nicht sichergestellt hat, sondern im öffentlichen Straßenraum "entsorgt" hat rein rechtlich einklagen könnten, steht ja auf einem anderen Blatt und wird erst mal weitere Kosten mit ungewissen Ausgang verursachen. Nur möchte meine Lebenspartnerin jetzt nach dem Schaden und dem Ärger nicht auch noch 300€ ans OA abdrücken, da sie ja keine Schuld daran trifft. Sie war zwar Besitzer und Halter im fraglichen Zeitraum, aber hatte keine Verfügungsgewalt über den Roller. Also kann man ihr auch wenn sie der Halter ist nicht so einfach den schwarzen Peter zuschieben, nur weil es für das OA einfacher ist, sich an den Halter zu halten, anstatt an die Abschleppfirma, die Verursacher des Ganzen.
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Doch kann das OA. Der Eigentümer haftet für die Gefahren, die von der Sache ausgehen.Also kann man ihr auch wenn sie der Halter ist nicht so einfach den schwarzen Peter zuschieben
Wie ich oben schon schrieb braucht ihr eine Aussage der Nachbarin, dass der Roller von einer Firma abgeschleppt (entwendet) worden ist, als ihr im Urlaub wart.
Ihr müsst dem OA also einen anderen Schuldigen präsentieren. So lange Aussage gegen Aussage steht (eure und die des Unternehmens) wird sich das OA immer an die Eigentümerin wenden.
sompe
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@Tante Emma
In dem Fall dürfte es doch relativ problemlos möglich sein das Abschleppunternehmen herauszufinden und nachzuweise das es das Fahrzeug versetzt hat anstatt wild rumzuspekulieren welches es gewesen wäre.
Die Parkraumüberwachung muss wissen wen sie damit beauftragt haben und das Unternehmen wo es das Fahrzeug hingestellt hat. So wäre schließlich auch der reguläre Ablauf.
Kannst du nachweisen welches Unternehmen damit beauftragt wurde aber dieses streitet es ab wäre der nächste Weg zur Polizei um eine entsprechende Anzeige aufzunehmen.
Kann die Parkraumüberwachung nachweise das alles was fehlt zu dem Zeitpunkt noch dran war, das beauftragte Abschleppunternehmen aber nicht das dies auch beim Abstellen noch der Fall war erklärt sich der Rest von selbst.
Das ein Unternehmen damit beauftragt wurde müßte man ja anhand der entsprechenden Rechnung sehen.
Solange kein anderer Verantwortlicher nachweisen läßt wird sich das Ordnungsamt immer an den Halter wenden.
Die darauf hin angefallenen Kosten müßte sich der Fahrzeughalter dann vom Verursacher wieder eingeklagen, bis dahin haftet dafür dessen Halter.
Das ihr im Urlaub wart dürfte sich ja auch anhand von Rechnungen belegen lassen.
In dem Fall dürfte es doch relativ problemlos möglich sein das Abschleppunternehmen herauszufinden und nachzuweise das es das Fahrzeug versetzt hat anstatt wild rumzuspekulieren welches es gewesen wäre.
Die Parkraumüberwachung muss wissen wen sie damit beauftragt haben und das Unternehmen wo es das Fahrzeug hingestellt hat. So wäre schließlich auch der reguläre Ablauf.
Kannst du nachweisen welches Unternehmen damit beauftragt wurde aber dieses streitet es ab wäre der nächste Weg zur Polizei um eine entsprechende Anzeige aufzunehmen.
Kann die Parkraumüberwachung nachweise das alles was fehlt zu dem Zeitpunkt noch dran war, das beauftragte Abschleppunternehmen aber nicht das dies auch beim Abstellen noch der Fall war erklärt sich der Rest von selbst.
Das ein Unternehmen damit beauftragt wurde müßte man ja anhand der entsprechenden Rechnung sehen.
Solange kein anderer Verantwortlicher nachweisen läßt wird sich das Ordnungsamt immer an den Halter wenden.
Die darauf hin angefallenen Kosten müßte sich der Fahrzeughalter dann vom Verursacher wieder eingeklagen, bis dahin haftet dafür dessen Halter.
Das ihr im Urlaub wart dürfte sich ja auch anhand von Rechnungen belegen lassen.
Tante Emma
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Ich kenne das Abschleppunternehmen und meine Lebenspartnerin hat da angerufen und die haben frech am Telefon gesagt, das Sie den Roller nicht abgeschleppt haben. Wir wissen aber das a nur eine Firma im Auftrag der deutschen Wohnen hier die Parkraumüberwachung hier abschleppt und b die Abstellstelle ca 300m entfernt davon ist, wo die Firma einen eingezäunten Platz hat, wo sie abgeschleppte Fahrzeuge abstellt. Mein Auto stand vor 3 Jahren auch schon einmal dort. Ich kann es aber eben gegenüber dem OA nicht beweisen und ich bin auch nicht in der Beweispflicht, sondern das OA muss meiner Lebenspartnerin das beweisen. Wir haben zwei Schreiben aufgesetzt und waren pers. dort. Wir haben schon mehr getan, als wir rechtlich müssten.
Dummbatz
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Ein nicht angemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Raum abzustellen ist erst mal per se nicht rechtens.. Damit fängt das Problem schon mal an.
Ist mir passiert, ich hatte ein Fahrzeug auf einem Freitag gekauft und es nicht mehr zur Zulassungsstelle geschafft. Somit stand der Wagen bis Montag Morgen geparkt in einer Seitenstraße.
Gefiel einem Nachbarn nicht und der hat mich angezeigt. Der Richter hat mir nicht geglaubt und wollte eine Strafe von 1000,- DM haben. Das konnte ich dann mit Müh und Not in eine Strafe für Sozialstunden umwandeln.
Aber auch nur weil mein Vermieter selber Richter war und für mich ein Schreiben aufgesetzt hatte. Ich war jung und hatte keine Rechtsschutzversicherung.
Ist mir passiert, ich hatte ein Fahrzeug auf einem Freitag gekauft und es nicht mehr zur Zulassungsstelle geschafft. Somit stand der Wagen bis Montag Morgen geparkt in einer Seitenstraße.
Gefiel einem Nachbarn nicht und der hat mich angezeigt. Der Richter hat mir nicht geglaubt und wollte eine Strafe von 1000,- DM haben. Das konnte ich dann mit Müh und Not in eine Strafe für Sozialstunden umwandeln.
Aber auch nur weil mein Vermieter selber Richter war und für mich ein Schreiben aufgesetzt hatte. Ich war jung und hatte keine Rechtsschutzversicherung.
sompe
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@Tante Emma
Ihr vermutet das es das Unternehmen war aber Vermutungen interessieren an der Stelle recht wenig.
Was du benötigst ist ein Nachweis das sie beauftragt wurden und den kannst du nur vom Auftraggeber bekommen.
Kannst du es nachweisen das sie das Gefährt umgesetzt haben, diese stellen ssich aber weiterhin quer dann ist der nächste Schritt eine Anzeige bei der du deine Belege und weiter gehenden Vermutungen vorbringen kannst.
Bestätigt sich dies, diese können aber nicht den unveränderten Zustand nachweisen müßtest du dir die Kosten von ihnen wieder einklagen.
Ohne Nachweis ist der Halter der Ansprechpartner für die Bußgelder.
Bedanken kannst du dich dafür vermutlich bei den ganzen Fahrzeughaltern die nach der Wende z.B. ihre Rennpappe auf den Straßen verrotten ließen und nichts mehr von ihnen wissen wollten denn die Städte wollte mit Sicherheit auch nicht auf den Entsorgungskosten sitzen bleiben.
Ihr vermutet das es das Unternehmen war aber Vermutungen interessieren an der Stelle recht wenig.
Was du benötigst ist ein Nachweis das sie beauftragt wurden und den kannst du nur vom Auftraggeber bekommen.
Kannst du es nachweisen das sie das Gefährt umgesetzt haben, diese stellen ssich aber weiterhin quer dann ist der nächste Schritt eine Anzeige bei der du deine Belege und weiter gehenden Vermutungen vorbringen kannst.
Bestätigt sich dies, diese können aber nicht den unveränderten Zustand nachweisen müßtest du dir die Kosten von ihnen wieder einklagen.
Ohne Nachweis ist der Halter der Ansprechpartner für die Bußgelder.
Bedanken kannst du dich dafür vermutlich bei den ganzen Fahrzeughaltern die nach der Wende z.B. ihre Rennpappe auf den Straßen verrotten ließen und nichts mehr von ihnen wissen wollten denn die Städte wollte mit Sicherheit auch nicht auf den Entsorgungskosten sitzen bleiben.
Krümel
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Eben doch. Für Dich günstige Sachen musst Du beweisen.ich bin auch nicht in der Beweispflich
Dem Amt reicht der Anscheinsbeweis, dass der Roller Dir/Deiner Partnerin gehört.
Tante Emma
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Das verstößt m.M. aber klar gegen das Gesetz. Ich zitiere noch einmal:
Die Beweislast liegt im Bußgeldverfahren allein bei der Verwaltungsbehörde. Sie hat nach § 160 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen und ist damit für die Beweissicherung verantwortlich. Den Betroffenen trifft außer zur Angabe seiner Personalien zur Identitätsfeststellung (§ 163b Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) keinerlei Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts. Nach dem strafrechtlichen Grundsatz, dass niemand an der eigenen Überführung mitzuwirken braucht, steht es dem Betroffenen nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG vielmehr frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.1 Eine § 26 Abs. 2 Satz 1 VwVfG und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften beziehungsweise § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X entsprechende Mitwirkungsobliegenheit des Beteiligten am Verwaltungsverfahren besteht hier nicht. Eine Beweislast des Betroffenen ist dem Bußgeldverfahren ebenso wie dem Strafverfahren fremd.
Die Beweislast liegt im Bußgeldverfahren allein bei der Verwaltungsbehörde. Sie hat nach § 160 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen und ist damit für die Beweissicherung verantwortlich. Den Betroffenen trifft außer zur Angabe seiner Personalien zur Identitätsfeststellung (§ 163b Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) keinerlei Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts. Nach dem strafrechtlichen Grundsatz, dass niemand an der eigenen Überführung mitzuwirken braucht, steht es dem Betroffenen nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG vielmehr frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.1 Eine § 26 Abs. 2 Satz 1 VwVfG und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften beziehungsweise § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X entsprechende Mitwirkungsobliegenheit des Beteiligten am Verwaltungsverfahren besteht hier nicht. Eine Beweislast des Betroffenen ist dem Bußgeldverfahren ebenso wie dem Strafverfahren fremd.
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Meine Einschätzung:
Der Beweis ist insofern erbracht, als dass es sich um euren Rollen handelt(!!). Denn nur dieser Sachverhalt ist Bestandteil des Bußgeldverfahrens.
Das vorherige Abschleppen und illegale Abstellen durch den Dienstleister ist ne private Party und Sache zwischen dir und dem Abschleppunternehmen....da sind die Stadt und das Ordnungsamt außen vor. Inwieweit es da zu Schadenersatzansprüchen kommen könnte, muss man schauen.
Ich würd in diesem Fall zu nem Anwalt gehen und den das regeln lassen. Denn mit Laien-Juristerei und zitieren von Paragraphen kommst du nicht weiter.
Wenn kein Geld für einen Anwalt da ist, gibt es für außergerichtliche Beratung eine sog. Beratungshilfe.
service.justiz.de
Eine Erstberatung ist aber meist auch nicht teuer.
Oder du schluckst den Frosch und zahlst Bußgelder.
Der Beweis ist insofern erbracht, als dass es sich um euren Rollen handelt(!!). Denn nur dieser Sachverhalt ist Bestandteil des Bußgeldverfahrens.
Das vorherige Abschleppen und illegale Abstellen durch den Dienstleister ist ne private Party und Sache zwischen dir und dem Abschleppunternehmen....da sind die Stadt und das Ordnungsamt außen vor. Inwieweit es da zu Schadenersatzansprüchen kommen könnte, muss man schauen.
Ich würd in diesem Fall zu nem Anwalt gehen und den das regeln lassen. Denn mit Laien-Juristerei und zitieren von Paragraphen kommst du nicht weiter.
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Wenn Sie wenig Geld haben, kann der Staat die Kosten für eine Beratung bei einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl übernehmen.
Eine Erstberatung ist aber meist auch nicht teuer.
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Krümel
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Die Bweislast meint in diesem Fall den Nachweis, dass eine OWi vorliegt und das ist Objektiv der Fall.
Abgelgter schrottreifer Roller, wo er nicht hingehört. Haltern ermittelt. Mehr Beweise braucht es nicht.
Deine Behauptung "das war ich nicht" nützt nichts, solange Du keinen anderen Verursacher präsentieren kannst.
Wenn Du den OA den Namen des verdächtigen Abschleppunternehmens nennst, werden sie dort nachfragen.
Wenn Sie aber weiterhin leugnen steht Aussage gegen Aussage und der Halter haftet weiterhin.
Also noch einmal: Es ist wichtig, dass der Nachbar eine offizielle Aussage macht, das der Roller während eures Urlaubes abgeschleppt worden ist!
Abgelgter schrottreifer Roller, wo er nicht hingehört. Haltern ermittelt. Mehr Beweise braucht es nicht.
Deine Behauptung "das war ich nicht" nützt nichts, solange Du keinen anderen Verursacher präsentieren kannst.
Wenn Du den OA den Namen des verdächtigen Abschleppunternehmens nennst, werden sie dort nachfragen.
Wenn Sie aber weiterhin leugnen steht Aussage gegen Aussage und der Halter haftet weiterhin.
Also noch einmal: Es ist wichtig, dass der Nachbar eine offizielle Aussage macht, das der Roller während eures Urlaubes abgeschleppt worden ist!
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@dFeNsE
Ob der da illegal abgestellt wurde oder nicht ist eine Frage des damaligen Zustandes.
Genau dafür wäre die Dokumentation des Parkraumverwalters und des Abschleppunternehmen wichtig.
@Tante Emma
Wenn du anderer Meinung bist steht dir frei den Rechtsweg einzugehen und einen Anwalt damit zu beauftragen der sich mit der Sachlage mit Sicherheit deutlich besser auskennt als wir. Vermutlich wäre das aber mit weiteren Kosten für den Anwalt verbunden.
Um die Fristen einzuhalten ist es aber gut möglich das die Strafe dennoch zumindest unter Vorbehalt bezahlt werden muss.
Ob der da illegal abgestellt wurde oder nicht ist eine Frage des damaligen Zustandes.
Genau dafür wäre die Dokumentation des Parkraumverwalters und des Abschleppunternehmen wichtig.
@Tante Emma
Wenn du anderer Meinung bist steht dir frei den Rechtsweg einzugehen und einen Anwalt damit zu beauftragen der sich mit der Sachlage mit Sicherheit deutlich besser auskennt als wir. Vermutlich wäre das aber mit weiteren Kosten für den Anwalt verbunden.
Um die Fristen einzuhalten ist es aber gut möglich das die Strafe dennoch zumindest unter Vorbehalt bezahlt werden muss.
Oi!Olli
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Verstehe deinen Ärger, aber so wie du es meinst, wird es nicht klappen.
Das Ordnungsamt hört genug Geschichten mit ich war es nicht. Und selbst wenn sie dir glauben. Es ist der Roller deiner Frau, er wurde ausgeschlachtet und illegal entsorgt. Wer das war, interessiert die nicht. Es ist der Roller deiner Frau. Dafür haftet primär sie.
Das Ordnungsamt hört genug Geschichten mit ich war es nicht. Und selbst wenn sie dir glauben. Es ist der Roller deiner Frau, er wurde ausgeschlachtet und illegal entsorgt. Wer das war, interessiert die nicht. Es ist der Roller deiner Frau. Dafür haftet primär sie.
Tante Emma
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Klar war es der Roller meiner Lebenspartnerin, aber nur das Sie Besitzer und Halter ist, reicht doch nicht aus um zu sagen, "Das ist ihr Roller, also haben Sie auch die vorgeworfene OWi/Straftat begangen." So einfach geht es nicht. Das OA als Behörde trägt wie analog das Gericht die Beweislast für die Vorwürfe. Sie trägt die Beweislast nicht dafür, das ihr der Roller gehört, denn das wäre ja wohl albern, da der Halter ja fix ermittelt ist, sondern das OA trifft insofern die Beweislast, das die Owi/Straftat auch vom Halter begangen wurde. Klar liegt erst mal der Anfachtsverdacht beim Halter, aber sie hat es logisch, nachvollziehbar und kann es notfalls durch 2 Zeugen bestätigen, das der Roller abgeschleppt wurde und im öffentlichen Straßénland abgestellt wurde. Das OA kann nicht einfach alles an Sachverhalten/Argumenten ignorieren, weil es für die der einfache Weg ist. Das Sie der Frist vom OA nicht nachgekommen ist ist Blödsinn, denn 2 Tage nach Erhalt hat sie den Roller entsorgen lassen. Wir leben noch in einem Rechtsstaat und notfalls muss dann eben ein Verwaltungsgericht darüber entscheiden.
Hier einmal der Text aus dem Schreiben:
"Ihnen wird vorgeworfen, vom XXX bis XXX in XXX Berlin STraße XXXX usw. als Verantwortlicher des Fahrzeuges Moped Peugot XXX mit dem Versicherungskennzeichen XXX der FIN XXXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Sie haben es zu vertreten, fahrlässig das genannte Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf öffentlichen STraßenland abgestellt btw. stehen gelassen und trotz deutliche sichtbarer Aufforderung am Fahrzeug dieses nicht unverzügliche beseitigt zu haben. Dadurch wird der tatbestand gegen XXX verwirklicht.
Wegen die Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie eine Geldbuße und Kosten des Verfahrens in Höhe von XXX..."
Jetzt kommt der größte Witz:
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der behördlich veranlassten Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes des Fahrzeuges entstanden sind, werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt!
Aha, ich wusste gar nicht, das dem OA Kosten entstanden sind, um den ordnungswidrigen Zustand des Rollers durch das OA in einen nicht ordnungswidrigen Zustand zu versetzten.
Falls das OA damit die Abschleppkosten meinen, dann stimmt das auch nicht, denn meine Lebenspartnerin hat zwei Tage später nach Erhalt auf Ihre Kosten den Roller abschleppen und sicherstellen lassen. Das können wir mit der Rechnung der Firma beweisen.
Ebenso stimmt der Vorwurf nicht, sie hätte nicht zeitnah reagiert. 2 Tage nach Erhalt des Schreibens ist ja sehr wohl zeitnah und wenn da schon 2 Wochen son Sticker drauf klebt, der war von unserem Boot im Urlaub trotz gutem Fernglas nicht erkennbar. Wir hätten uns sicher auch gewundert, wie der nicht fahrbereite Roller an die uns bis dato unbekannte Örtlichkeit kommt. (Sarkasmus off)
Nachtrag:
So wie ich das verstehe geht es primär dem OA garnicht wegen des abgestellten Rollers, sondern das angeblich dieser die bekannte Plakette bekommen hat (bei unserer Besichtigung vor Ort war keine rot/orange Plakette am Roller. Wir haben 10 Fotos gemacht und auf keinem ist eine Plakette zu sehen. Aber das nur mal so nebenbei) ...und meine Lebenspartnerin trotzdem nicht reagiert haben soll. Bedeutet nach meinem Verständnis, wäre der Roller einer für das OA annehmbaren Frist Frist entsorgt worden wäre, hätte es kein Bußgeld gegeben.
Nun waren wir a im Urlaub und b 2 Tage nach Erhalt des ersten Schreibens wurde der Roller entfernt. Also ist der Bescheid m.M. nach schon sachlich falsch oder bedeutet heute zeitnah ein Zeitraum von unter 2 Tagen
Wohl kaum...
Hier einmal der Text aus dem Schreiben:
"Ihnen wird vorgeworfen, vom XXX bis XXX in XXX Berlin STraße XXXX usw. als Verantwortlicher des Fahrzeuges Moped Peugot XXX mit dem Versicherungskennzeichen XXX der FIN XXXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Sie haben es zu vertreten, fahrlässig das genannte Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf öffentlichen STraßenland abgestellt btw. stehen gelassen und trotz deutliche sichtbarer Aufforderung am Fahrzeug dieses nicht unverzügliche beseitigt zu haben. Dadurch wird der tatbestand gegen XXX verwirklicht.
Wegen die Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie eine Geldbuße und Kosten des Verfahrens in Höhe von XXX..."
Jetzt kommt der größte Witz:
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der behördlich veranlassten Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes des Fahrzeuges entstanden sind, werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt!
Aha, ich wusste gar nicht, das dem OA Kosten entstanden sind, um den ordnungswidrigen Zustand des Rollers durch das OA in einen nicht ordnungswidrigen Zustand zu versetzten.
Falls das OA damit die Abschleppkosten meinen, dann stimmt das auch nicht, denn meine Lebenspartnerin hat zwei Tage später nach Erhalt auf Ihre Kosten den Roller abschleppen und sicherstellen lassen. Das können wir mit der Rechnung der Firma beweisen.
Ebenso stimmt der Vorwurf nicht, sie hätte nicht zeitnah reagiert. 2 Tage nach Erhalt des Schreibens ist ja sehr wohl zeitnah und wenn da schon 2 Wochen son Sticker drauf klebt, der war von unserem Boot im Urlaub trotz gutem Fernglas nicht erkennbar. Wir hätten uns sicher auch gewundert, wie der nicht fahrbereite Roller an die uns bis dato unbekannte Örtlichkeit kommt. (Sarkasmus off)
Nachtrag:
So wie ich das verstehe geht es primär dem OA garnicht wegen des abgestellten Rollers, sondern das angeblich dieser die bekannte Plakette bekommen hat (bei unserer Besichtigung vor Ort war keine rot/orange Plakette am Roller. Wir haben 10 Fotos gemacht und auf keinem ist eine Plakette zu sehen. Aber das nur mal so nebenbei) ...und meine Lebenspartnerin trotzdem nicht reagiert haben soll. Bedeutet nach meinem Verständnis, wäre der Roller einer für das OA annehmbaren Frist Frist entsorgt worden wäre, hätte es kein Bußgeld gegeben.
Nun waren wir a im Urlaub und b 2 Tage nach Erhalt des ersten Schreibens wurde der Roller entfernt. Also ist der Bescheid m.M. nach schon sachlich falsch oder bedeutet heute zeitnah ein Zeitraum von unter 2 Tagen
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sompe
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Und nochmal, der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich bis jemand anderes identifiziert/ermittelt wurde. Wenn du nicht zur Identifizierung eines anderen Verantwortlichen beitragen willst hast du eben Pech gehabt und bleibst auf den Kosten sitzen. Und nein, eine Spekulation darauf das es auch ganz bestimmt ein anderer war ohne irgendetwas belegen zu können gehört nicht dazu sondern klingt eher nach der Standard Ausrede um sich vor den Kosten zu drücken.
Tante Emma
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Stimmt, hatte ich ganz vergessen, das meine Lebenspartnerin in unserem Urlaub mal eben nach Hause gefahren ist und ihren alten nicht fahrbereiten Roller drei Stadtbezirke weit geschoben hat um den dann im öffentlichen Straßenland abzustellen und zu entsorgen. Die dusselige Kuh! Hab ich ihr doch mehrmals gesagt, mach ja die Kennzeichen ab, sonst bist du schnell als Halter identifiziert. Hat se nicht getan und nu haben wir bzw. sie den Salat. Verstehe nicht, warum sie den soweit geschoben hat. Von unserem Hof aufs öffentliche Straßenland wären es nur 50m gewesen. Wahrscheinlich wollte sie was für ihre Figur tun. Wer kennt schon die Frauen und was denen so im Kopf rumspukt...
Wer weiß, was mein Sohn und meine Nachbarin da während unseren Urlaubs gesehen hat. War sicher eine Appschleppfirma, aber sicher ein Roller eines anderen Bürgers, der da abgeschleppt wurde.
Dummheit muss eben bestraft werden!
Wer weiß, was mein Sohn und meine Nachbarin da während unseren Urlaubs gesehen hat. War sicher eine Appschleppfirma, aber sicher ein Roller eines anderen Bürgers, der da abgeschleppt wurde.
Dummheit muss eben bestraft werden!
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Eye-Q
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Versetze dich mal bitte in die sachbearbeitende Person im OA und sieh' es nicht aus deiner Perspektive: es wird ein nicht versichertes, ausgeschlachtetes Fahrzeug irgendwo gefunden, Du ermittelst die Halterin (deine Lebenspartnerin) und leitest das Bußgeldverfahren ein, so weit so einfach. Die Halterin behauptet nun Folgendes:
Aus deiner Sicht ist alles ganz klar, wir bekommen aber nur deine Version der Geschichte zu hören, und von allem, was wir hier hören, gibt es eben keine konkreten Beweise, dass das Abschleppunternehmen den Roller wirklich entfernt/umgesetzt/wasauchimmer hat. Alleine dein Verdacht, dass die Abschleppfirma den Roller abgeschleppt hat, weil die im Auftrag der Deutsche Wohnen abschleppen darf, ist in der Tat noch keine ausreichende Entlastung eurerseits.
Es haben schon mehrere Leute geschrieben, dass das, was Du berichtest, eben einfach nicht ausreicht, um zu beweisen, dass das Abschleppunternehmen den Roller entfernt und an dem Ort abgestellt hat, wo der gefunden wurde. Du bist der Einzige, für den die Sachlage klar ist, kann es eventuell sein, dass Du falsch liegst?
- Bis zum Zeitpunkt X hat das Fahrzeug auf privatem Grund gestanden
- Ein mir bekanntes Abschleppunternehmen, welches für das Unternehmen arbeiten soll, dem das Grundstück gehört, muss während meines Urlaubs das Fahrzeug abgeschleppt und an dem Ort abgestellt haben, wo es aufgefunden wurde
- Das besagte Abschleppunternehmen behauptet aber, dass es das nicht getan hätte
- Eine Nachbarin der Halterin will einen Abschleppwagen gesehen haben, der das Fahrzeug entfernt haben soll
Aus deiner Sicht ist alles ganz klar, wir bekommen aber nur deine Version der Geschichte zu hören, und von allem, was wir hier hören, gibt es eben keine konkreten Beweise, dass das Abschleppunternehmen den Roller wirklich entfernt/umgesetzt/wasauchimmer hat. Alleine dein Verdacht, dass die Abschleppfirma den Roller abgeschleppt hat, weil die im Auftrag der Deutsche Wohnen abschleppen darf, ist in der Tat noch keine ausreichende Entlastung eurerseits.
Es haben schon mehrere Leute geschrieben, dass das, was Du berichtest, eben einfach nicht ausreicht, um zu beweisen, dass das Abschleppunternehmen den Roller entfernt und an dem Ort abgestellt hat, wo der gefunden wurde. Du bist der Einzige, für den die Sachlage klar ist, kann es eventuell sein, dass Du falsch liegst?
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Ja, wird dann wohl so sein. Wahrscheinlich habe ich meine Pillen nicht genommen...
Nochmal, gaaaanz langsam zum verstehen. Meiner Lebenspartnerin wird vorgeworfen, das sie a, den Roller "entsorgt" hat und b nicht fristgemäß diesen vom öffentlichen Straßenland entfernt hat.
A kann ich durch 2 Zeugen beweisen und b ist nicht richtig, da nachweislich durch Rechnung der ausführenden Firma nur 2 Tage nach Erhalt des Schreibens der Roller dort entfernt wurde.
Was gibt es da nicht zu verstehen und was soll ich mir deiner Meinung nach zusammenreimen bzw. wo liege ich falsch?
Nochmal, gaaaanz langsam zum verstehen. Meiner Lebenspartnerin wird vorgeworfen, das sie a, den Roller "entsorgt" hat und b nicht fristgemäß diesen vom öffentlichen Straßenland entfernt hat.
A kann ich durch 2 Zeugen beweisen und b ist nicht richtig, da nachweislich durch Rechnung der ausführenden Firma nur 2 Tage nach Erhalt des Schreibens der Roller dort entfernt wurde.
Was gibt es da nicht zu verstehen und was soll ich mir deiner Meinung nach zusammenreimen bzw. wo liege ich falsch?
Eye-Q
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Wenn es uns so klar wäre, würden wir nicht tausend Fragen stellen, die Du aber nur ausweichend beantwortest. Was habt ihr konkret bezüglich der Zeugenaussagen gemacht? Habt ihr die Nachbarn als Zeugen angegeben? Habt ihr den Roller als gestohlen gemeldet? Das hast Du bisher nicht konkret beantwortet, sondern nur mit "ich kann beweisen", somit müssen wir davon ausgehen, dass Du das auch gegenüber dem OA so unkonkret geäußert hast.
sompe
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@Tante Emma
Warum habt ihr euch noch nicht bei der Parkraumverwaltung gemeldet um rauszufinden wer mit dem Abschleppen beauftragt wurde?
Bei dem wäre dann normalerweise auch der neue Standort zu erfahren und dieser müßte auch den Zustand protokoliert haben um nicht für bereits bestandene Schäden haftbar zu sein.
Statt dessen wird nach dem stille Post Prinzip vorgegangen, geht den Ämtern auf den Keks für die die Vorgeschichte vermutlich ohnehin keine Rolle spielt weil der Fahrzeughalter in erster Linie für das Fahrzeug verantwortlich ist, anstatt den Weg zu gehen den jemand fremdes ohnehin gehen müßte um den neuen Standort des Fahrzeugs rauszufinden und so den Werdegang belegen zu können.
Das Problem wird sich nunmal nicht zerreden lassen, eher fällt man irgendwann vom Regen in die Traufe.
Warum habt ihr euch noch nicht bei der Parkraumverwaltung gemeldet um rauszufinden wer mit dem Abschleppen beauftragt wurde?
Bei dem wäre dann normalerweise auch der neue Standort zu erfahren und dieser müßte auch den Zustand protokoliert haben um nicht für bereits bestandene Schäden haftbar zu sein.
Statt dessen wird nach dem stille Post Prinzip vorgegangen, geht den Ämtern auf den Keks für die die Vorgeschichte vermutlich ohnehin keine Rolle spielt weil der Fahrzeughalter in erster Linie für das Fahrzeug verantwortlich ist, anstatt den Weg zu gehen den jemand fremdes ohnehin gehen müßte um den neuen Standort des Fahrzeugs rauszufinden und so den Werdegang belegen zu können.
Das Problem wird sich nunmal nicht zerreden lassen, eher fällt man irgendwann vom Regen in die Traufe.
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Es gibt in der Juristerei die Redewendung "sich schadlos halten". Damit ist gemeint, dass jemand erstmal den Schaden hat (deine Lebensgefährtin ist vom OA verdonnert worden) und dann seinerseits einen Dritten verklagen kann, der den Schaden wirklich verursacht hat (indem er ihr Moped ohne eure Beauftragung in den öffentlichen Raum gestellt hat).
Ihr müsst also für den Schaden einstehen, und für die ganz lange Geschichte muss sich beim OA niemand interessieren, die hören da täglich noch viel längere Geschichten.
Dafür könnt ihr euch bei den Verantwortlichen schadlos halten, wer auch immer die sind. Vielleicht der Parkraumbetreiber, der den Abschleppdienst beauftragt hat, vielleicht der Abschleppdienst, wenn er unbeauftragt gehandelt hat, weil ihm die Nase deiner Lebensgefährtin nicht gepasst hat.
Insofern sammelt die Infos ein, die ihr habt, also die Aussage der Nachbarin, die schon mal weiß, wer den Roller abgeholt hat. Wenn ihr keine Infos habt, dann müsst ihr halt eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben.
Ihr müsst eure Aufwände dokumentieren, damit ihr sie dem wirklich Verantwortlichen am Ende in Rechnung stellen könnt zusammen mit dem, wozu euch das OA verdonnert hat. Sofern ihr denn Recht bekommt. Dann seid ihr schadlos.
Nebenbei: Recht haben und Recht bekommen sind ja zweierlei Sachen. Und den ganzen Ärger mit der Juristerei braucht man ja auch nicht unbedingt. Ich würde in dem Fall überlegen, ob ich nicht lieber eine Weile mit knirschenden Zähnen rumlaufe, bis Gras drüber gewachsen ist. Aber falls ich die Zeit und Muße dafür hätte, würde ich vielleicht auch auf meiem Recht beharren.
MfG
Ihr müsst also für den Schaden einstehen, und für die ganz lange Geschichte muss sich beim OA niemand interessieren, die hören da täglich noch viel längere Geschichten.
Dafür könnt ihr euch bei den Verantwortlichen schadlos halten, wer auch immer die sind. Vielleicht der Parkraumbetreiber, der den Abschleppdienst beauftragt hat, vielleicht der Abschleppdienst, wenn er unbeauftragt gehandelt hat, weil ihm die Nase deiner Lebensgefährtin nicht gepasst hat.
Insofern sammelt die Infos ein, die ihr habt, also die Aussage der Nachbarin, die schon mal weiß, wer den Roller abgeholt hat. Wenn ihr keine Infos habt, dann müsst ihr halt eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben.
Ihr müsst eure Aufwände dokumentieren, damit ihr sie dem wirklich Verantwortlichen am Ende in Rechnung stellen könnt zusammen mit dem, wozu euch das OA verdonnert hat. Sofern ihr denn Recht bekommt. Dann seid ihr schadlos.
Nebenbei: Recht haben und Recht bekommen sind ja zweierlei Sachen. Und den ganzen Ärger mit der Juristerei braucht man ja auch nicht unbedingt. Ich würde in dem Fall überlegen, ob ich nicht lieber eine Weile mit knirschenden Zähnen rumlaufe, bis Gras drüber gewachsen ist. Aber falls ich die Zeit und Muße dafür hätte, würde ich vielleicht auch auf meiem Recht beharren.
MfG
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