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Eure Meinung zum Sachverhalt (Ärger mit Ordnungsamt)
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Tante Emma
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Der Roller wurde abgeschleppt und nicht gestohlen. Wenn ich nun bzw. meine Lebenspartnerin Anzeige erstatten würde, würde sie sich strafbar machen, da sie weiß, da er abgeschleppt und eben nicht gestohlen wurde.Wenn es uns so klar wäre, würden wir nicht tausend Fragen stellen, die Du aber nur ausweichend beantwortest. Was habt ihr konkret bezüglich der Zeugenaussagen gemacht? Habt ihr die Nachbarn als Zeugen angegeben? Habt ihr den Roller als gestohlen gemeldet? Das hast Du bisher nicht konkret beantwortet, sondern nur mit "ich kann beweisen", somit müssen wir davon ausgehen, dass Du das auch gegenüber dem OA so unkonkret geäußert hast.
Tante Emma
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Ich hatte schon geschrieben, das meine Lebenspartnerin dort angerufen haben und die am Telefon gesagt haben, sie hättenm den nicht abgeschleppt und da meine Lebenspartnerin keine Rechnung fürs Abschleppen erhalten hat, kann sie das nicht beweisen.Der Indiz, das der Roller 300m von dem Gelände steht, wo die Firma ihre Fahrzeuge sicherstellt reicht nicht aus. Ist ja auch nachvollziehbarer, als das meine Lebenspartnerin mit dem Roller, der nicht fahrbereit und nicht versichert ist durch die halbe Stadt fährt, ihn dort abstellt um ihn zu entsorgen und natürlich die Kennzeichen dran lässt.@Tante Emma
Warum habt ihr euch noch nicht bei der Parkraumverwaltung gemeldet um rauszufinden wer mit dem Abschleppen beauftragt wurde?
Bei dem wäre dann normalerweise auch der neue Standort zu erfahren und dieser müßte auch den Zustand protokoliert haben um nicht für bereits bestandene Schäden haftbar zu sein.
Statt dessen wird nach dem stille Post Prinzip vorgegangen, geht den Ämtern auf den Keks für die die Vorgeschichte vermutlich ohnehin keine Rolle spielt weil der Fahrzeughalter in erster Linie für das Fahrzeug verantwortlich ist, anstatt den Weg zu gehen den jemand fremdes ohnehin gehen müßte um den neuen Standort des Fahrzeugs rauszufinden und so den Werdegang belegen zu können.
Das Problem wird sich nunmal nicht zerreden lassen, eher fällt man irgendwann vom Regen in die Traufe.
Tante Emma
Grand Admiral Special
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...Aber falls ich die Zeit und Muße dafür hätte, würde ich vielleicht auch auf meiem Recht beharren.
MfG
Es geht nicht ums Recht haben, sondern um die Sauerei, der Abschleppfirma, die den Halter nicht ermitteln konnte und deswegen keine Kohle verdienen konnte und die genau deswegen den Roller einfach ins öffentliche Straßenland gestellt haben. Nicht nur der Schaden, der am Roller durch die Ausschlachtung entstanden ist, sondern auch die Abschleppkosten und Entsorgungskosten und als Bonbon sollen wir bzw. meine Lebenspartnerin auch noch 300€ an den Staat abdrücken? Nur über meine Leiche...
MagicEye04
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Wenn die Firma behauptet, dass er nicht abgeschleppt wurde, bleibt ja nur Diebstahl übrig. Ich hätte zumindest auch als erstes die Anzeige aufgegeben. Die Zeugenaussage kann dann helfen, den Diebstahl aufzuklären. Also entweder die Firma gibt das Abschleppen doch zu oder sie ist ein Dieb.
sompe
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Bisher hatte ich das so gelesen das nur bei dem vermuteten Abschleppunternehmen und nicht bei der zuständigen Parkraumverwaltung angerufen wurde. Wenn letztere auch von nichts wissen bleibt wie gesagt nur Diebstahl übrig und für die Anzeige wäre der Augenzeugenbericht durchaus relevant.Ich hatte schon geschrieben, das meine Lebenspartnerin dort angerufen haben und die am Telefon gesagt haben, sie hättenm den nicht abgeschleppt und da meine Lebenspartnerin keine Rechnung fürs Abschleppen erhalten hat, kann sie das nicht beweisen.
Da nun aber fast eine Woche ins Land gegangen ist kann es durchauss ein das es für die Anzeige etwas spät ist und höchst warscheinlich auf den Kosten sitzen bleibst. Erst recht wenn es vermutlich nur mit Haftpflicht versichert war.
Tante Emma
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Nur mal so zum besseren Verständnis. Die Firma, die die Parkraumüberwachung hier macht, arbeitet selbstständig, aber im Auftrag der deutschen Wohnen.
Hier fährt Tag und Nacht ein gelber Hummerähnlicher Jepp rum und jeder KFZ/Krad Besitzer kennt dieses Auto ganz genau und weiß, welche Firma das ist und sobald auch nur jemand "falsch parkt" ob zum ausladen oder einladen spielkt keine Rolle, auch nicht, das er hier wohnt. SObals das Auto "unbemannt" auf dem Hof steht und keine Parkkarte in der Scheibe hat ist binnen Minuten der Abschlepper da. Perfekt eingespieltes Timming dieser sauberen Firma...
Wir selber wurden schon 2 x abgeschleppt (mit unserem PKW) und durften dann 290€ zahlen, obwohl das rechtswidrig ist, denn sie sind verpflichtet auf den nächsten freien Parkplatz umzusetzen. Machen sie aber nie, sondern schleppen immer ab, damit sie die 290€ kassieren können. Eine Rechnung oder Quittung gab es nie und nach Nachfrage kommt da, Auto haben oder nicht? dann zahlen oder noch teurer... und Rechnung würde angeblich per Post kommen... Ja klar, die kommt dann mit der Weihnachts oder Osterpost oder wie bei uns NIE. Nicht unerwähnt, das die Firma eine Ltd ist und die Mitarbeiter, Orhan, Machmut, Mehment o.ähnl. heißen. (Darf man das noch sagen, oder kommt jetzt gleich die Nazi/Rassismuskeule?) Dadurch das man keine Rechnung/Quittung bekommt ist es schwer denen was nachzuweisen und die ganze Machart, schon alleine das 24h hier einer von denen Wache rumfährt sagt schon alles. Meinem Nachbar hat man schon 4x das Auto abgeschleppt. Er ist ein alter Mann und schwer behindert und wenn er vom Einkauf kommt, parkt er neben dem Hauseingang, wo er keine Sau stört und daneben sogar noch jeder LKW/Feuerwehr usw. vorbeikommen würde, wenn sie müsste. Er braucht seine Zeit, bis er seine Einkäufe nach oben in den 4.Stock geschleppt hat und diese Firma interessiert es einen Scheißdreck.
Und dieses Drecksbude soll ich das wieder einmal durchgehen lassen auf Kosten meiner Lebenspartnerin, die jetzt schon über 700€ Schaden und Kosten hat und die geistig und finanziell nicht in der Lage ist sich zu wehren? Fast tägl. sehe ich diesen Dreckjeep mit den bärtigen Orgelpfeifen drin...
Ich habe schon wieder 200 Puls...
Und deswegen weiß auch die Nachbarin und mein Sohn bzw. wir alle, wer den Roller abgeschleppt hat, nur ohne Rechnung über Abschleppkosten können wir nichts nachweisen. Das ist der springende Punkt. Es gibt eben nur diese eine Firma, die hier abschleppt...
Vor ca. 10 Jahren waren die Parkplätze alle frei im Hof und jeder hat geparkt, wo Platz war. Dann hat man die alte Schule und den Sportplatz gegenüber abgerissen udnd ort schicke Häuser hingebaut und keine Tiefgarage und pro vierstöckigen Haus 6 Alibiparkplätze und dann bekam man keinen Parkplatz mehr. 1 Jahr später dufte man nicht mehr im Hof parken parken und wer Glück hatte durfte einen der wenigen Parkplätze für 20€ von der deutschen Wohnen mieten und der Rest darf nun zusehen wo man bleibt und die "Parkraumüberwachung" wurde nun im Auftrag der deutschen Wohnen seit dem von der besagten Firma durchgeführt. Meine Lebenspartnerin muss nun 15min weiter zu Fuß parken und unsere Einkäufe buckel ich alleine nach oben und sie bleibt solange im Auto sitzen, damit wie nicht zum dritten mal Abschleppopfer werden.
Soviel wollt ich garnicht schreiben, aber diese Betrüger und Abzockerbanden kotzen mich dermaßen an...
Hier fährt Tag und Nacht ein gelber Hummerähnlicher Jepp rum und jeder KFZ/Krad Besitzer kennt dieses Auto ganz genau und weiß, welche Firma das ist und sobald auch nur jemand "falsch parkt" ob zum ausladen oder einladen spielkt keine Rolle, auch nicht, das er hier wohnt. SObals das Auto "unbemannt" auf dem Hof steht und keine Parkkarte in der Scheibe hat ist binnen Minuten der Abschlepper da. Perfekt eingespieltes Timming dieser sauberen Firma...
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Und deswegen weiß auch die Nachbarin und mein Sohn bzw. wir alle, wer den Roller abgeschleppt hat, nur ohne Rechnung über Abschleppkosten können wir nichts nachweisen. Das ist der springende Punkt. Es gibt eben nur diese eine Firma, die hier abschleppt...
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sompe
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Ihr wißt von dieser Praxis, stellt es dennoch ohne entsprechende Karte raus und fahrt dann 3 Wochen in den Urlaub?
Das sei mal so dahin gestellt....
Wenn die Parkraumverwaltung keinen Auftrag zum Abschleppen gestellt hat ist es ganz einfach Diebstahl der umgehend hätte angezeigt werden müssen und nicht erst Monate später. (scheint ja ca. 8-11 Wochen her zu sein)
Da es offenbar selbst nach der Rückkehr aus dem Urlaub und einem offenbar fehlenden Abschleppauftrag keine Anzeige bei der Polizei gab muss das Ordnungsamt selbstverständlich davon ausgehen das es sich die ganze Zeit über in eurem Besitz befand.
Nach so langer Zeit halte ich aber auch das nachträgliche aufgeben einer Anzeige für sehr wenig erfolgsversprechend da die Teile noch erheblich schlechter auffindbar sein dürften als sonst. Aber klar, versuchen kann man es, womöglich läßt sich was in den Auftragsbüchern finden oder der Fall hat parallelen zu ähnlichen Fällen in der Gegend. Dann könnte auch die Zeugenaussage für weitere Ermittlungsansätze interessant sein.
Unterm Strich gehe ich aber davon aus das ihr aller Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen bleiben werden weil nicht glaubhaft nachgewiesen werden konnte das ihr für den Standort und Zustand nicht verantwortlich wart.
Dafür wäre für mein Verständnis eine sofortige Diebstahlsanzeige erforderlich gewesen nachdem klar war das es nach der Rückkehr aus dem Urlaub, der Feststellung des Fehlens des Gefährts und der umgehenden, erfolglosen Anfrage an den Parkraumverwalter keine Abschleppauftrag gab. Der normale Ablauf eben.
Alles andere spielt dafür für mein Verständnis nach ganz einfach keine Rolle.
Und ja, das Gefährt dort so lange abzustellen obwohl bekannt ist das solche Fahrzeuge normalerweise nach kurzer Zeit abgeschleppt werden, könnte zumindest als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Aber selbst wenn du auf der Verwahrung beharren willst, wie hoch sind die Gebühren? Bei ca. 20€ pro Tag und 3 Wochen Abwesenheit wärst du auch schon bei über 400 € die nochmal auf die Abschleppkosten oben drauf kommen.
Aber du kannst dich mit deiner Auffassung gern an einen Anwalt wenden der das Thema dann für dich nochmal aufarbeitet und mit ziemlicher Sicherheit dafür ebenfalls bezahlt werden will.
Das sei mal so dahin gestellt....
Wenn die Parkraumverwaltung keinen Auftrag zum Abschleppen gestellt hat ist es ganz einfach Diebstahl der umgehend hätte angezeigt werden müssen und nicht erst Monate später. (scheint ja ca. 8-11 Wochen her zu sein)
Da es offenbar selbst nach der Rückkehr aus dem Urlaub und einem offenbar fehlenden Abschleppauftrag keine Anzeige bei der Polizei gab muss das Ordnungsamt selbstverständlich davon ausgehen das es sich die ganze Zeit über in eurem Besitz befand.
Nach so langer Zeit halte ich aber auch das nachträgliche aufgeben einer Anzeige für sehr wenig erfolgsversprechend da die Teile noch erheblich schlechter auffindbar sein dürften als sonst. Aber klar, versuchen kann man es, womöglich läßt sich was in den Auftragsbüchern finden oder der Fall hat parallelen zu ähnlichen Fällen in der Gegend. Dann könnte auch die Zeugenaussage für weitere Ermittlungsansätze interessant sein.
Unterm Strich gehe ich aber davon aus das ihr aller Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen bleiben werden weil nicht glaubhaft nachgewiesen werden konnte das ihr für den Standort und Zustand nicht verantwortlich wart.
Dafür wäre für mein Verständnis eine sofortige Diebstahlsanzeige erforderlich gewesen nachdem klar war das es nach der Rückkehr aus dem Urlaub, der Feststellung des Fehlens des Gefährts und der umgehenden, erfolglosen Anfrage an den Parkraumverwalter keine Abschleppauftrag gab. Der normale Ablauf eben.
Alles andere spielt dafür für mein Verständnis nach ganz einfach keine Rolle.
Und ja, das Gefährt dort so lange abzustellen obwohl bekannt ist das solche Fahrzeuge normalerweise nach kurzer Zeit abgeschleppt werden, könnte zumindest als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Aber selbst wenn du auf der Verwahrung beharren willst, wie hoch sind die Gebühren? Bei ca. 20€ pro Tag und 3 Wochen Abwesenheit wärst du auch schon bei über 400 € die nochmal auf die Abschleppkosten oben drauf kommen.
Aber du kannst dich mit deiner Auffassung gern an einen Anwalt wenden der das Thema dann für dich nochmal aufarbeitet und mit ziemlicher Sicherheit dafür ebenfalls bezahlt werden will.
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Noch zum Thema "die müssen das Fahrzeug umstellen" aber keine Ahnung ob das noch aktuell ist.
Was für diesen Fall noch relevant wäre:
www.tagesschau.de
Damit wäre die gesammte zu Grunde liegende Rechtsauffassung fraglich weil es offenbar keine Pflicht zum Umsetzen gibt und das es am Ende auf einem öffentlichen Parkplatz landete könnte angesichts der 3 Wochen Abwesenheit sehr plausibel sein. Das Unternehmen will schließlich nicht auf 3 Wochen Verwahrgebüren sitzen bleiben, schließlich gilt das nur für einen kurzen Zeitraum und für 3 Wochen im Urlaub zu sein gehört mit Sicherheit nicht dazu.
Ob das Unternehmen es abgeschleppt hatte weiß angesichts der bisherigen Informationslage keiner mit Sicherheit, womit das nicht über eine Vermutung hinaus kommt und wo bzw. von wem es am Ende zerlegt kann auch keiner sagen.
Der BGH sagt: Ein Abschleppunternehmen darf jedes abgeschleppte Auto erst einmal mit auf sein Betriebsgelände nehmen. Es muss sich nicht erst auf die Suche begeben und einen kostenlosen öffentlichen Parkplatz finden. Weil es das Auto bei sich unterstellen darf, kann es dann auch die täglichen Kosten dafür fordern.
Was für diesen Fall noch relevant wäre:
Das gelte aber nur für einen kurzen Zeitraum, so der BGH. Das Abschleppunternehmen müsse nämlich den Halter ausfindig machen und ihn davon in Kenntnis setzen, dass sein Wagen abgeschleppt wurde.
Welche Limits laut BGH bei Gebühren für die Pkw-Verwahrung gelten
Abgeschleppt zu werden, ist teuer - auch für jeden Tag, an dem das Auto auf dem Betriebsgelände steht. Diese Standgebühren müssen laut BGH grundsätzlich bezahlt werden. Doch es gibt Limits. Von Milena Wassermann.
Damit wäre die gesammte zu Grunde liegende Rechtsauffassung fraglich weil es offenbar keine Pflicht zum Umsetzen gibt und das es am Ende auf einem öffentlichen Parkplatz landete könnte angesichts der 3 Wochen Abwesenheit sehr plausibel sein. Das Unternehmen will schließlich nicht auf 3 Wochen Verwahrgebüren sitzen bleiben, schließlich gilt das nur für einen kurzen Zeitraum und für 3 Wochen im Urlaub zu sein gehört mit Sicherheit nicht dazu.
Ob das Unternehmen es abgeschleppt hatte weiß angesichts der bisherigen Informationslage keiner mit Sicherheit, womit das nicht über eine Vermutung hinaus kommt und wo bzw. von wem es am Ende zerlegt kann auch keiner sagen.
otti503
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Stand nicht irgendwo noch in einem Poastig des TE, dass er um einen Diebstahl zu erschweren die Luft aus den Reifen abgelassen hat? Ein noch schöneres Anzeichen für "Ich bin Schrott – holt mich hier weg" gibt es kaum.
Ansonsten zur Firma mit dem Jeep und den Bewahrern eines gepflegten Stadtbilds. Finanzamt informieren, dass da nix mit Rechnung ist. Zumindest das sollte auch im FailedState Berlin noch funktionieren.
Ansonsten zur Firma mit dem Jeep und den Bewahrern eines gepflegten Stadtbilds. Finanzamt informieren, dass da nix mit Rechnung ist. Zumindest das sollte auch im FailedState Berlin noch funktionieren.
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Der Begriff Schadenminderungspflicht sagt dir etwas? Drei Stadtbezirke bis zum "Betriebsgelände" und auf diesem Weg keinen freien Parkplatz zum umsetzen gefunden? Von extra suchen habe ich nichts geschrieben...Noch zum Thema "die müssen das Fahrzeug umstellen" aber keine Ahnung ob das noch aktuell ist.
Was für diesen Fall noch relevant wäre:
![]()
Welche Limits laut BGH bei Gebühren für die Pkw-Verwahrung gelten
Abgeschleppt zu werden, ist teuer - auch für jeden Tag, an dem das Auto auf dem Betriebsgelände steht. Diese Standgebühren müssen laut BGH grundsätzlich bezahlt werden. Doch es gibt Limits. Von Milena Wassermann.www.tagesschau.de
Damit wäre die gesammte zu Grunde liegende Rechtsauffassung fraglich weil es offenbar keine Pflicht zum Umsetzen gibt und das es am Ende auf einem öffentlichen Parkplatz landete könnte angesichts der 3 Wochen Abwesenheit sehr plausibel sein. Das Unternehmen will schließlich nicht auf 3 Wochen Verwahrgebüren sitzen bleiben, schließlich gilt das nur für einen kurzen Zeitraum und für 3 Wochen im Urlaub zu sein gehört mit Sicherheit nicht dazu.
Ob das Unternehmen es abgeschleppt hatte weiß angesichts der bisherigen Informationslage keiner mit Sicherheit, womit das nicht über eine Vermutung hinaus kommt und wo bzw. von wem es am Ende zerlegt kann auch keiner sagen.
Tante Emma
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Aber der Roller stand neben dem neuen Roller meiner Lebensgefährtin und drei anderen Krads Mopeds etc. auf einem Stück Grünfläche wo schon seit 16 Jahren Roller und Krads stehen... So lange wohne ich hier schon und noch nie hat sich jemand daran gestört und der alte Roller steht dort ein halbes Jahr und ich einfach nicht dazu gekommen, den fit zu machen und zu verscherbeln. Man kennt das ja, das sowas auf den nächste Woche und dann wieder auf die Nächste etc. verschoben wird. Das die auch Roller abschleppen war uns bis dato nicht bekannt.Stand nicht irgendwo noch in einem Poastig des TE, dass er um einen Diebstahl zu erschweren die Luft aus den Reifen abgelassen hat? Ein noch schöneres Anzeichen für "Ich bin Schrott – holt mich hier weg" gibt es kaum.
Ansonsten zur Firma mit dem Jeep und den Bewahrern eines gepflegten Stadtbilds. Finanzamt informieren, dass da nix mit Rechnung ist. Zumindest das sollte auch im FailedState Berlin noch funktionieren.
Eine nochmals ausführliche Stellungsnahme mit handschriftl. unterschriebener Zeugenaussage der einen Nachbarin und meines Sohnes liegen dem Einspruch gegen dem Bescheid bei. Nun heißt es erst mal abwarten wie das OA reagiert.
Ja, könnte ich zum FA gehen und den Verdacht der Steuerhinterziehung melden, aber ich habe keine Beweise.
In beiden Fällen, wo der PKW abgeschleppt wurde, wusste die Polizei davon, da so uns bei Anruf beim zuständigen Abschnitt darüber informiete, das Firma XYz den abgeschleppt hat und uns die bekannte Handynummer gabe. Aber vor Ort gab es keine Rechnung. EIn kleines Gelände im Industriegebiet mit Maschendrahtzaun und einer 2x2m Bretterbude, wo einer drinsaß, der am Handy spielte. Keine Kasse, kein Drucker nicht mal einen Kuli und nen Quittungsblock hatte er und sich auch geweigert uns die Entgegennahme der Barzahlung schriftl. zu bestätigen. Hatte Papier und nen Schreiber bei...
Er steckte das Geld ein und machte das Tor auf und wir hatten unser Auto wieder. Keinerlei Nachweise und ob die Polizei darüber Buch führt und entsprechende Belege hat, wage ich zu bezweifeln. und da es eine Ldt ist, die sicher hier nur einen Nebensitz und im Ausland den Hauptsitz und damit dort steuerpflichtig ist, kann das FA garnichts machen. Entsprechende Herren wissen schon, wie man richtig bescheißt...
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sompe
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@otti503
Wozu?
Ihm wurden keine Leistungen in Rechnung gestellt.
Entweder haben die wirklich nichts damit zu tuen und jemand anderes das Teil zum Ausschlachten eingesackt oder es gab keine Rechnung weil man es dafür einsacken wollte. Dann wird auch keiner ne Rechnung schicken mit der es heißt "halloooo, ich war es der das Teil illegal mitgenommen hat" denn ohne Abschleppauftrag wäre es das definitiv.
Nach dem aktuellen Stand wären beide Varianten möglich.
Ohne Anzeige keine polizeilichen Ermittlungsarbeiten und ohne diese ist so oder so der Fahrzeughalter für dessen Zustand verantwortlich.
Wäre dem nicht so würden zig Leute ihren Schrotthaufen an einer verlassenen Ecke abstellen um sich vor den Entsorgungskosten zu drücken und wären nach eigener Aussage im fraglichen Zeitraum selbstverständlich nicht da gewesen. Wie will man ohne Parkplatzüberwachung auch den genauen Abstellzeitpunkt feststellen?
Beim Abschleppvorgang ist das schon dadurch gegeben dass das Abschleppunternehmen für selbst verursachte Schäden selbst aufkommen muss und das sie nicht ewig Abstellgebühren verlangen dürfen. Umstellen werden sie wohl erst wenn sich damit mehr Geld verdienen läßt weil sie deutlich mehr Fälle in dem Zeitraum abarbeiten können.
Und nochmal, wenn du es genau wissen willst steht es dir frei zu einem Anwalt zu gehen der sich mit der Materie wirklich auskennt. Das persönliche Rechtsempfinden spielt dafür keine Rolle denn das stimmt nur allso oft nicht mit der Realität überein.
Edit:
Das sieht man übrigens auch hier weil der Ausgangspunkt kein Schadensfall sondern eine Ordnungswiderigkeit ist bei der der Halter den Mieter des Parkplatzes geschädigt hätte. Zu einem Schadensfall für den Halter wäre es erst beim Diebstahl oder bei Schäden durch den Abschleppvorgang selbst gekommen.
Wozu?
Ihm wurden keine Leistungen in Rechnung gestellt.
Entweder haben die wirklich nichts damit zu tuen und jemand anderes das Teil zum Ausschlachten eingesackt oder es gab keine Rechnung weil man es dafür einsacken wollte. Dann wird auch keiner ne Rechnung schicken mit der es heißt "halloooo, ich war es der das Teil illegal mitgenommen hat" denn ohne Abschleppauftrag wäre es das definitiv.
Nach dem aktuellen Stand wären beide Varianten möglich.
Ohne Anzeige keine polizeilichen Ermittlungsarbeiten und ohne diese ist so oder so der Fahrzeughalter für dessen Zustand verantwortlich.
Wäre dem nicht so würden zig Leute ihren Schrotthaufen an einer verlassenen Ecke abstellen um sich vor den Entsorgungskosten zu drücken und wären nach eigener Aussage im fraglichen Zeitraum selbstverständlich nicht da gewesen. Wie will man ohne Parkplatzüberwachung auch den genauen Abstellzeitpunkt feststellen?
Bezogen auf was?Der Begriff Schadenminderungspflicht sagt dir etwas?
Beim Abschleppvorgang ist das schon dadurch gegeben dass das Abschleppunternehmen für selbst verursachte Schäden selbst aufkommen muss und das sie nicht ewig Abstellgebühren verlangen dürfen. Umstellen werden sie wohl erst wenn sich damit mehr Geld verdienen läßt weil sie deutlich mehr Fälle in dem Zeitraum abarbeiten können.
Und nochmal, wenn du es genau wissen willst steht es dir frei zu einem Anwalt zu gehen der sich mit der Materie wirklich auskennt. Das persönliche Rechtsempfinden spielt dafür keine Rolle denn das stimmt nur allso oft nicht mit der Realität überein.
Edit:
Das sieht man übrigens auch hier weil der Ausgangspunkt kein Schadensfall sondern eine Ordnungswiderigkeit ist bei der der Halter den Mieter des Parkplatzes geschädigt hätte. Zu einem Schadensfall für den Halter wäre es erst beim Diebstahl oder bei Schäden durch den Abschleppvorgang selbst gekommen.
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otti503
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Der Tipp das Finanzamt über das Geschäftsgebaren dieser Firma zu informieren bezog sich jetzt nicht auf den aktuellen Fall des TE. Sondern auf die Schilderung des TE in Post 31, dass hier wiederholt autorisierte bzw vom Vermieter beauftragte Abschleppvorgänge durchgeführt wurden und die Betroffenen für die Begleichung der Abschleppkosten keine Rechnung bekamen. Wenn diese Erzählung so stimmt, riecht das schwer nach Steuerhinterziehung.@otti503
Wozu?
Ihm wurden keine Leistungen in Rechnung gestellt.
Entweder haben die wirklich nichts damit zu tuen und jemand anderes das Teil zum Ausschlachten eingesackt oder es gab keine Rechnung weil man es dafür einsacken wollte. Dann wird auch keiner ne Rechnung schicken mit der es heißt "halloooo, ich war es der das Teil illegal mitgenommen hat" denn ohne Abschleppauftrag wäre es das definitiv.
Nach dem aktuellen Stand wären beide Varianten möglich.
Interessant in diesem Kontext auch die Angabe des Standorts des Rollers, der in Post 36 konkretisiert wird. Das klingt jetzt nicht nach offiziellem, vom Vermieter ausgewiesenen bzw gemietetem Stellplatz.
sompe
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@otti503
Ah ok, so war das gemeint.
Das wäre natürlich ein Argument, auch wenn es für den aktuellen Fall vermutlich nicht viel Relevanz hätte.
Wenn man das durchziehen will sollte man aber auch einen entsprechenden Nachweis haben um den Verdacht zu erhärten. Da würde sich natürlich eine Kartenzahlung anbieten denn diese Kontobewegung könnte so belegt werden. Taucht sie allerdings nicht in den Büchern auf und es wurden dafür keine Steuern abgeführt gibt es ein Problem.
Sollte dieser Verdacht sich bestätigen könnte der Fall auch ein direkter Aufhänger für den aktuellen Fall sein denn wer es mit dem Gesetz ohnehin nicht so genau nimmt könnte die Teile nach einer längeren Standzeit auch als "Entschädigung" ansehen. Da läge dann auch die Vermutung nahe das es bereits ähnliche Fälle gab aber das ist für den aktuellen Stand zu spekulativ.
Hätte man hingegen bei den vergangenen Fällen nach einer Barzahlung verlangt um sich auch dieses Nachweises zu entledigen wären die bisherigen Erfahrungen bei einer Diebstahlanzeige mit Sicherheit interessant denn niemand verwischt seine Spuren wenn er nicht etwas auf dem Kerbholz hat.
Ah ok, so war das gemeint.
Das wäre natürlich ein Argument, auch wenn es für den aktuellen Fall vermutlich nicht viel Relevanz hätte.
Wenn man das durchziehen will sollte man aber auch einen entsprechenden Nachweis haben um den Verdacht zu erhärten. Da würde sich natürlich eine Kartenzahlung anbieten denn diese Kontobewegung könnte so belegt werden. Taucht sie allerdings nicht in den Büchern auf und es wurden dafür keine Steuern abgeführt gibt es ein Problem.
Sollte dieser Verdacht sich bestätigen könnte der Fall auch ein direkter Aufhänger für den aktuellen Fall sein denn wer es mit dem Gesetz ohnehin nicht so genau nimmt könnte die Teile nach einer längeren Standzeit auch als "Entschädigung" ansehen. Da läge dann auch die Vermutung nahe das es bereits ähnliche Fälle gab aber das ist für den aktuellen Stand zu spekulativ.
Hätte man hingegen bei den vergangenen Fällen nach einer Barzahlung verlangt um sich auch dieses Nachweises zu entledigen wären die bisherigen Erfahrungen bei einer Diebstahlanzeige mit Sicherheit interessant denn niemand verwischt seine Spuren wenn er nicht etwas auf dem Kerbholz hat.
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Aber der Roller stand neben dem neuen Roller meiner Lebensgefährtin und drei anderen Krads Mopeds etc. auf einem Stück Grünfläche wo schon seit 16 Jahren Roller und Krads stehen... So lange wohne ich hier schon und noch nie hat sich jemand daran gestört und der alte Roller steht dort ein halbes Jahr und ich einfach nicht dazu gekommen, den fit zu machen und zu verscherbeln. Man kennt das ja, das sowas auf den nächste Woche und dann wieder auf die Nächste etc. verschoben wird. Das die auch Roller abschleppen war uns bis dato nicht bekannt.
Also damit ich das richtig verstehe, ein defekter Roller steht auf einem privatem Grundstück, was dem Vermieter gehört. Kein Parkplatz, kein Stellplatz.
Und du wunderst dich, wieso das Teil irgendwann (mutmaßlich) abgeschleppt wurde?
Vermutlich war Vonovia auch nicht bekannt, dass der Roller deiner Freundin gehört richtig? Oder habt ihr die Briefe mit der Mitteilung, die Sachen zu beseitigen einfach ignoriert?
ghostadmin
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Ist diese Parkraumüberwachung und Abschleppfirma die gleiche Firma? Kann diese Überwachung eigenständig im Auftrag des Vermieters handeln? Ist ja schließlich ein Privatgelände.Nur mal so zum besseren Verständnis. Die Firma, die die Parkraumüberwachung hier macht, arbeitet selbstständig, aber im Auftrag der deutschen Wohnen.
Hier fährt Tag und Nacht ein gelber Hummerähnlicher Jepp rum und jeder KFZ/Krad Besitzer kennt dieses Auto ganz genau und weiß, welche Firma das ist und sobald auch nur jemand "falsch parkt" ob zum ausladen oder einladen spielkt keine Rolle, auch nicht, das er hier wohnt. SObals das Auto "unbemannt" auf dem Hof steht und keine Parkkarte in der Scheibe hat ist binnen Minuten der Abschlepper da. Perfekt eingespieltes Timming dieser sauberen Firma...
Und wenn die Abschleppfirma an Kohle kommen will wieso stellt sie dann das Fahrzeug einfach auf die Straße statt auf ihr Gelände? So ganz blick ich da nicht durch.
Tante Emma
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Ja, die Firma, die abschleppt macht die Parkraumüberwachung. "Parkraumüberwachung oder "Parkraummagament" hört sich ja auch viel freundlicher und professioneller an, als Abschleppdienst...Ist diese Parkraumüberwachung und Abschleppfirma die gleiche Firma? Kann diese Überwachung eigenständig im Auftrag des Vermieters handeln? Ist ja schließlich ein Privatgelände.
Und wenn die Abschleppfirma an Kohle kommen will wieso stellt sie dann das Fahrzeug einfach auf die Straße statt auf ihr Gelände? So ganz blick ich da nicht durch.
Wenn man abschleppt und dann sagt Chefe. Für die Krücke lohnt keine Halter abfrage oder sie schlägt fehl und es kommt keiner den Roller auslösen, tja was macht man dann als seriöse Firma? Den Roller auf dem Gelände aufbewahren oder sich einfach entledigen, indem man ihn auf den öffentlichen Straßenland abstellt..
Von der deutschen und dem zuständigen Hausmeister und der deutschen Wohnen, bzw. einen Mitarbeiter, als die hier vor Ort noch ein Büro hatten hatten wir mal die mündl. Zusage, das es ok sei, wenn wir die Fläche zum abstellen nutzten, aber das ist Jahre her und bei so einem großen Konzern, lässt sich so was natürlich nicht nachweisen und wie man sieht, stört man auch niemanden damit, da das "Gelände sowieso nicht genutzt wird und max. ein Mieter aus unserem Aufgang ab und zu sein Fahrrad da abstellt. Es ist für alle Platz und niemand wird gestört oder behindert und auch keinem Mieter, der ein KFZ Stellplatz angemietet hat dadurch sein Parkplatz belegt.
@: Oi!Olli: Es gab keine Schreiben das wir den Roller dort nicht abstellen oder gar woanders hinstellen sollen seitens der deutschen Wohnen.
@: sopme: Nur Bares... Das sagen die dir auch gleich am Telefon...
zum besseren Verständnis ein Bild der Abstellfläche und "weil es so schön ist" noch eins vom ausgeschlachteten Roller...
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Wenn es ein und die selbe Firma ist müsste doch der Dödel in dem Jeep schon sehen das es sich nicht lohnt. Ist es dann nicht doch vom Vermieter beauftragt worden?
Tante Emma
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290€ lohnen nicht? Die Gebühren sind soweit ich weiß für Roller oder Auto gleich, da gleicher bzw. ähnl. Aufwand. Die werden einfach mit der Halterermittlung auf die Nase gefallen sein und dann ab auf die Straße damit, nachdem sich keiner bei denen gemeldet hat und den Roller wieder wollte.
Wir waren ja im Urlaub...
Naja, abgesehen von den platten Reifen und der fehlenden Batterie stand der Roller ja eigentlich optisch (altersentsprechend) gut da. Er war auch mit einem teuren Schloss an einem der Metallbügel angeschlossen, aber das wurde vom Abschleppdienst geknackt. Ob die nun im "eigenen Interesse" den abgeschleppt haben oder irgendein Angestellter bei dem großen Konzern DW das veranlasst hat, lässt sich nicht eruieren.
Wir waren ja im Urlaub...
Naja, abgesehen von den platten Reifen und der fehlenden Batterie stand der Roller ja eigentlich optisch (altersentsprechend) gut da. Er war auch mit einem teuren Schloss an einem der Metallbügel angeschlossen, aber das wurde vom Abschleppdienst geknackt. Ob die nun im "eigenen Interesse" den abgeschleppt haben oder irgendein Angestellter bei dem großen Konzern DW das veranlasst hat, lässt sich nicht eruieren.
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@ghostadmin
Genau das ist ja die Aufgabe einer Parkraumverwaltung, dem Eigentümer diese Aufgabe abzunehmen.
Da soll es auch eine beliebte Masche sein diese Dienstleistung fast für lau anzubieten um anschließend über die Gebühren abzukassieren. Entsprechend übermotiviert wird dann eben auch abgeschleppt. Sobald das Fahrzeug abgestellt wurde tickt die Uhr denn ab 3 Minuten gilt es so oder so als parken.
Da gingen vor einiger Zeit öfters mal Fälle durch die Presse wo solchen Unternehmen rigoros Supermarkt Parkplätze beräumten weil z.B. keine Parkscheibe sichtbar war (machen wohl die Wenigsten), dies aber auf unzureichend lesbaren Schildern gefordert wurde.
Das Problem bei der Sache? Sobald der Eigentümer ein Unternehmen mit der Parkraumverwaltung beauftragt hat er meiner Erinnerung nach selbst zu dem Thema nicht mehr viel zu sagen da er diese Verantwortung schließlich abgegeben hat. Damit dürften auch frühere Absprachen mit ihm nichtig sein, es sei denn es geht um einen Bereich der nicht von dem Vertrag mit der Parkraumverwaltung abgedeckt wurde. Sollten sie das Fahrzeug dann dennoch ohne Auftrag mitnehmen wäre es wiederum Diebstahl.
Es kommt also ganz darauf an was im Detail in dem Vertrag steht.
Genau das ist ja die Aufgabe einer Parkraumverwaltung, dem Eigentümer diese Aufgabe abzunehmen.
Da soll es auch eine beliebte Masche sein diese Dienstleistung fast für lau anzubieten um anschließend über die Gebühren abzukassieren. Entsprechend übermotiviert wird dann eben auch abgeschleppt. Sobald das Fahrzeug abgestellt wurde tickt die Uhr denn ab 3 Minuten gilt es so oder so als parken.
Da gingen vor einiger Zeit öfters mal Fälle durch die Presse wo solchen Unternehmen rigoros Supermarkt Parkplätze beräumten weil z.B. keine Parkscheibe sichtbar war (machen wohl die Wenigsten), dies aber auf unzureichend lesbaren Schildern gefordert wurde.
Das Problem bei der Sache? Sobald der Eigentümer ein Unternehmen mit der Parkraumverwaltung beauftragt hat er meiner Erinnerung nach selbst zu dem Thema nicht mehr viel zu sagen da er diese Verantwortung schließlich abgegeben hat. Damit dürften auch frühere Absprachen mit ihm nichtig sein, es sei denn es geht um einen Bereich der nicht von dem Vertrag mit der Parkraumverwaltung abgedeckt wurde. Sollten sie das Fahrzeug dann dennoch ohne Auftrag mitnehmen wäre es wiederum Diebstahl.
Es kommt also ganz darauf an was im Detail in dem Vertrag steht.
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Noch ein Hinweis, dass eine Diebstahlanzeige das einzig Sinnvolle gewesen wäre.Er war auch mit einem teuren Schloss an einem der Metallbügel angeschlossen, aber das wurde vom Abschleppdienst geknackt.
ghostadmin
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war denn ein Kennzeichen am Fahrzeug? Ohne KZ dürfte das auch nicht so leicht für die sein den Halter zu ermitteln wenn nichts angemeldet ist. Das meinte ich mit nicht lohnen.
sompe
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Wenn ich den Laden richtig einschätze sparen sie sich die damit zusammenhängenden Mühen und Kosten eh und setzen darauf das sich der Halter selbst meldet. Darum nur Bargeld und keine Rechnung.
Und wenn es von jemand anderen entwendet wurde um es an einem ruhigen Ort auszuschlachten interessieren ihn die Kennzeichen erst recht nicht.
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Tante Emma
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Ja, Versichungskennzeichen war am Roller, aber ungültig, da abgelaufen.war denn ein Kennzeichen am Fahrzeug? Ohne KZ dürfte das auch nicht so leicht für die sein den Halter zu ermitteln wenn nichts angemeldet ist. Das meinte ich mit nicht lohnen.
Tante Emma
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Genau so sieht es aus...Wenn ich den Laden richtig einschätze sparen sie sich die damit zusammenhängenden Mühen und Kosten eh und setzen darauf das sich der Halter selbst meldet. Darum nur Bargeld und keine Rechnung.
Und wenn es von jemand anderen entwendet wurde um es an einem ruhigen Ort auszuschlachten interessieren ihn die Kennzeichen erst recht nicht.
Wer klaut denn bitte einen alten Roller mit platten Reifen und muss dazu noch ein dickes Bügelschloss knacken. Diebe suchen sich einfachere und lukrativere Dinge aus. Wie soll der Dieb den den Roller wegbekommen haben? Ist doch eh geklärt, da ja das abschleppen von meiner Nachbarin und meinem Sohn gesehen wurde. Mein Sohn hat sein Zimmerfenster genau 3 Etagen über dem Rollerstellplatz und meine Nachbarin im 4. ihre Küchenfenster.
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