Einfache Frage für Juristen, aber Fristnennungen in Gesetzen mit Tagen, Wochen oder Monaten als Bezugsgröße sind irgendwie immer mal verwirrend.
"A darf nicht vor Ablauf von drei Tagen nach B vorgenommen werden."
B sei z.B. am Dienstag, 16.02 um 12 Uhr mittags erfolgt. Wann ist die Frist abgelaufen, wann darf A erfolgen? Heute (19.02.) irgendwann, heute ab 12 Uhr, oder erst morgen, 20.02.?