Fahrradkauf: Händler fordert Gewährleistungsverzicht meinerseits

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Ich habe ja schon viel gehört, aber das so etwas zulässig wäre, nicht:

Ein örtlicher Fahradhändler hat mein Wunschfahrrad (Faltrad) auf Lager, will sich für die Endmontage aber fast einen Monat Zeit lassen(!!).
Zu montieren wären die Pedale und der Lenker müsste gerade gestellt werden, was mir der Händler auch so bestätigte.

Da ich das Rad dringend bräuchte, besser gesagt innerhalb der nächsten 3-4 Tage und so ein Rad (in dieser Preisklasse und mit vergleichbarer Ausstattung) derzeit nirgendwo lieferbar ist, möchte ich es gerne kaufen, wie es ist, also im zu 90% vormontierten Zustand.
Das ist idr. auch so üblich bei Onlinekäufen und bedeutet, dass man Lenker und Pedale montieren oder umstellen muss und ggf. Bremsen und Gangschaltung einstellen müsste. Also alles, was man als erfahrener Radfahrer eh können sollte.
Bei jedem vormontierten Rad liegt normalerweise auch immer ein Hinweis bei, wie man (also der Endkunde) diese Arbeiten zu erledigen hat, ohne das es hier zu Ausschlüssen von Garantie oder Gewährleistung kommen würde.

Nun meinte der Händler, es sei unüblich, dass Kunden vormontierte Räder kaufen und diese selber Fahrbereit machen und er müsse deshalb darauf bestehen, dass ich schriftlich auf Garantie und Gewährleistung verzichte.
Ok, das mit der Garantie lasse ich mir ja noch gefallen. Die legt der Hersteller fest, welcher in diesem Fall auch gleichzeitig der Händler ist.
Aber seit wann lässt sich bei solchen Geschäften die Sachmängelhaftung ausschließen?

Ich würde das Fahrrad nun trotzdem gerne dort kaufen, weil es wirklich das einzig verfügbare in ganz Deutschland ist(!!) und ich keinen Monat warten kann.
Im Normalfall würde ich Kehrt machen und der Händler würde mich nie wieder sehen, aber leider lassen es die Umstände gerade nicht zu.


Was, wenn ich das Fahrrad nun dort kaufte, diesen ominösen Verzicht unterschriebe...wäre so etwas dann überhaupt rechtsgültig?


Bin gespannt, was ihr dazu sagt :)
 
Aus meiner Sicht kann er ja nicht von dir verlangen einen totalen Verzicht auf die Gewährleistung zu unterzeichnen. Er dürfte von dir nur verlangen, dass du ausdrücklich auf die "End-"Montage des Rades verzichtet hast und die Gefahr für fehlerhaft endmontierte Teile auf dich übergeht. Wenn z.B. der Rahmen bricht, dann muss er dafür haften. Ist aber der Lenker falsch montiert, dann musst du dafür gerade stehen. Alles andere würde ich nicht unterschreiben.

Sieh dich doch mal in den Niederlanden nach den Rädern um. Wir haben für meine Älteste mal ein Rad in Holland abgeholt, weil es hier kein Händler vorrätig hatte.
 
Ich war grad noch mal selber dort. Abseits des Telefons lässt sich vielleicht besser reden, dachte ich.
Keine Ahnung, ob er einfach nur zurück gerudert ist, oder er sich einfach falsch ausgedrückt hat. Er hat sich entschuldigt und sich dann sehr bemüht, alles besser zu machen.
Fazit: Es ist alles wie normal....Gewährleistung, Garantie...alles tutti.

Das Rad steht schon hier im Wohnzimmer, es mussten tatsächlich nur die Pedale montiert werden.
 
Dann herzlichen Glückwunsch zum neuen Drahtesel. Ein persönliches Gespräch sollte man eben nicht unterschätzen.
 
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