Ich habe ja schon viel gehört, aber das so etwas zulässig wäre, nicht:
Ein örtlicher Fahradhändler hat mein Wunschfahrrad (Faltrad) auf Lager, will sich für die Endmontage aber fast einen Monat Zeit lassen(!!).
Zu montieren wären die Pedale und der Lenker müsste gerade gestellt werden, was mir der Händler auch so bestätigte.
Da ich das Rad dringend bräuchte, besser gesagt innerhalb der nächsten 3-4 Tage und so ein Rad (in dieser Preisklasse und mit vergleichbarer Ausstattung) derzeit nirgendwo lieferbar ist, möchte ich es gerne kaufen, wie es ist, also im zu 90% vormontierten Zustand.
Das ist idr. auch so üblich bei Onlinekäufen und bedeutet, dass man Lenker und Pedale montieren oder umstellen muss und ggf. Bremsen und Gangschaltung einstellen müsste. Also alles, was man als erfahrener Radfahrer eh können sollte.
Bei jedem vormontierten Rad liegt normalerweise auch immer ein Hinweis bei, wie man (also der Endkunde) diese Arbeiten zu erledigen hat, ohne das es hier zu Ausschlüssen von Garantie oder Gewährleistung kommen würde.
Nun meinte der Händler, es sei unüblich, dass Kunden vormontierte Räder kaufen und diese selber Fahrbereit machen und er müsse deshalb darauf bestehen, dass ich schriftlich auf Garantie und Gewährleistung verzichte.
Ok, das mit der Garantie lasse ich mir ja noch gefallen. Die legt der Hersteller fest, welcher in diesem Fall auch gleichzeitig der Händler ist.
Aber seit wann lässt sich bei solchen Geschäften die Sachmängelhaftung ausschließen?
Ich würde das Fahrrad nun trotzdem gerne dort kaufen, weil es wirklich das einzig verfügbare in ganz Deutschland ist(!!) und ich keinen Monat warten kann.
Im Normalfall würde ich Kehrt machen und der Händler würde mich nie wieder sehen, aber leider lassen es die Umstände gerade nicht zu.
Was, wenn ich das Fahrrad nun dort kaufte, diesen ominösen Verzicht unterschriebe...wäre so etwas dann überhaupt rechtsgültig?
Bin gespannt, was ihr dazu sagt