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Fahrtkostenerstattung für Auszubildende
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whippersnapper
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Hallo,
wie es wohl schon einige von euch mitbekommen haben, bin ich seit dem 1. September in einer Ausbildung bei Siemens. Ich fahre rund 140 km am Tag mit dem Zug und das Ticket kostet knapp 130 € im Monat (Netto bekomme ich im ersten Jahr etwa 630 €, wovon ich meinen Eltern einen Teil abdrücken muss).
Gibt es eine Möglichkeit, den monatlichen Betrag erstattet zu bekommen bzw. irgendwo abzusetzen?
Wäre dankbar über Hilfe von Euch.
wie es wohl schon einige von euch mitbekommen haben, bin ich seit dem 1. September in einer Ausbildung bei Siemens. Ich fahre rund 140 km am Tag mit dem Zug und das Ticket kostet knapp 130 € im Monat (Netto bekomme ich im ersten Jahr etwa 630 €, wovon ich meinen Eltern einen Teil abdrücken muss).
Gibt es eine Möglichkeit, den monatlichen Betrag erstattet zu bekommen bzw. irgendwo abzusetzen?
Wäre dankbar über Hilfe von Euch.
DerrickDeluXe
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Meines Wissens nach nicht, habe in etwa das Gleiche "Problem". Ich fahre täglich von Augsburg nach München, dort zahle ich in etwa 150 € im Monat, was allerdings bereits der rabattierte Azubi-Tarif ist.
Dass man die Kosten irgendwie erstattet bekommt habe ich bisher nicht gehört, wäre aber natürlich super.
Gruß, Derrick
Dass man die Kosten irgendwie erstattet bekommt habe ich bisher nicht gehört, wäre aber natürlich super.
Gruß, Derrick
whippersnapper
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Meines Wissens nach nicht, habe in etwa das Gleiche "Problem". Ich fahre täglich von Augsburg nach München, dort zahle ich in etwa 150 € im Monat, was allerdings bereits der rabattierte Azubi-Tarif ist.
Dass man die Kosten irgendwie erstattet bekommt habe ich bisher nicht gehört, wäre aber natürlich super.
Gruß, Derrick
Ich hörte mal davon, dass man das über die Lohnsteuer (aber nur teilweise) absetzen konnte. Ich weiß leider nicht ob das noch geht. Sind ja im Jahr rund 1500 €.
M
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Wenn ich das richtig auf dem Schirm hab entscheidet momentan noch das Bundeverfassungsgericht darüber, was Werbungskosten genau sind und ab wann diese anfallen.
Bis diese Entscheidung vorliegt, soll der Steuerzahler nach altem Recht abrechnen...für den Bahnfahrer also ab dem 21. Kilometer....macht bei dir 98 km x Arbeitstage x 0.30cent.
Laut meinem damaligem Prof kann man wohl auch einfach frech die vollen km anrechnen, da sowieso beim Finanzamt alles eingereichte als vorläufig gekennzeichnet wird bis die Rechtslage vollends geklärt ist, allerdings ist man dann zur Nachzahlung verpflichtet, insofern die Entscheidung des BVerfG nachteilig sein wird.
Näheres steht hier
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernungspauschale.htm
Bis diese Entscheidung vorliegt, soll der Steuerzahler nach altem Recht abrechnen...für den Bahnfahrer also ab dem 21. Kilometer....macht bei dir 98 km x Arbeitstage x 0.30cent.
Laut meinem damaligem Prof kann man wohl auch einfach frech die vollen km anrechnen, da sowieso beim Finanzamt alles eingereichte als vorläufig gekennzeichnet wird bis die Rechtslage vollends geklärt ist, allerdings ist man dann zur Nachzahlung verpflichtet, insofern die Entscheidung des BVerfG nachteilig sein wird.
Näheres steht hier
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernungspauschale.htm
Zuletzt bearbeitet:
Campari
Grand Admiral Special
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Ich hörte mal davon, dass man das über die Lohnsteuer (aber nur teilweise) absetzen konnte. Ich weiß leider nicht ob das noch geht. Sind ja im Jahr rund 1500 €.
Mit einer Azubivergütung dieser Höhe zahlt man keine Lohnsteuern, kann sich also auch nichts zurückholen. Meines Wissens nach - ich war auch mal Azubi - bekommt man nichts zurück, dafür ist die Azubi-Vergütung da.
M
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Bin gerade etwas irritiert weil bei dieser Formel 4.500€ erstattungsfähig wären.
Allerdings hattest du ja gerade mal 1.500€ an Kosten.
Insofern kann das doch nicht stimmen...kann ja nicht sein, dass du noch plus machst
.
EDIT :
.
Aber hier wird geschrieben, dass auch dem Auszubildenden Fahrtkosten als Werbungskosten entstehen, die abzugsfähig sind
Ich würde da einfach am Montag mal beim Finanzamt anrufen Fragen kostet nix.
Allerdings hattest du ja gerade mal 1.500€ an Kosten.
Insofern kann das doch nicht stimmen...kann ja nicht sein, dass du noch plus machst
.
EDIT :
.
Aber hier wird geschrieben, dass auch dem Auszubildenden Fahrtkosten als Werbungskosten entstehen, die abzugsfähig sind
Bei den Werbungskosten des Auszubildenden können demnach Fahrten zur Hochschule beziehungsweise zum Unternehmen mit der Entfernungspauschale von z.Zt. 0,30 Euro pro km abgesetzt werden.
http://www.studium-und-arbeit.de/index.php?topic=Steuern
Ich würde da einfach am Montag mal beim Finanzamt anrufen Fragen kostet nix.
neo6969
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Bin gerade etwas irritiert weil bei dieser Formel 4.500€ erstattungsfähig wären.
Allerdings hattest du ja gerade mal 1.500€ an Kosten.
Insofern kann das doch nicht stimmen...kann ja nicht sein, dass du noch plus machst
Die Pendlerpauschale von 0,30 EUR je KM einfach sagt nicht aus, daß Du je KM 0,30 EUR bekommst, sondern daß Dein Einkommen um diesen Betrag gekürzt wird und dann versteuert wird.
(Die KM-Angabe wird auch seit 2007 ab dem 1. KM (einfach) angegeben und vom Finanzamt um 20 KM gekürzt)
Wenn aber eh keine Steuer bezahlt wird, dann kann es natürlich auch keine Erstattung geben.
Gruß
neo6969
Wafer
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a) Bei den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wären, wenn ich mich nicht arg täusche, eh nur die maximal entstandenen Kosten abzugsfähig.Bin gerade etwas irritiert weil bei dieser Formel 4.500€ erstattungsfähig wären.
Allerdings hattest du ja gerade mal 1.500€ an Kosten.
Insofern kann das doch nicht stimmen...kann ja nicht sein, dass du noch plus machst
b) Bei 630 EUR mtl sind es im Jahr 7560 EUR. Der Grundfreibetrag war 2008 aber 7664 EUR. Damit zahlt der Kollege schonmal keinen Cent Steuern und somit sind jegliche Werbungskosten sowieso irrelevant, da es vorweggezogene Werbungskosten seit 2004 (?) auch nicht mehr gibt. Aber das wurde hier ja schon mehrfach erwähnt.
Campari
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a) Bei den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wären, wenn ich mich nicht arg täusche, eh nur die maximal entstandenen Kosten abzugsfähig.
b) Bei 630 EUR mtl sind es im Jahr 7560 EUR. Der Grundfreibetrag war 2008 aber 7664 EUR. Damit zahlt der Kollege schonmal keinen Cent Steuern und somit sind jegliche Werbungskosten sowieso irrelevant, da es vorweggezogene Werbungskosten seit 2004 (?) auch nicht mehr gibt. Aber das wurde hier ja schon mehrfach erwähnt.
Eben, daher habe ich es in meinem Beitrag nochmal fett markiert . Zumal der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskosten) automatisch noch drauf kommen. Diese Einkommen sind nicht lohnsteuerrelevant.
whippersnapper
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Schade. Wenigstens bleibt aber das Kindergeld erhalten...
Campari
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Schade. Wenigstens bleibt aber das Kindergeld erhalten...
Ja, sollte es damit mal schwierig werden, wäre der Weg deine Werbungskosten in entsprechender Höhe nachzuweisen.
Hallo,
wie es wohl schon einige von euch mitbekommen haben, bin ich seit dem 1. September in einer Ausbildung bei Siemens. Ich fahre rund 140 km am Tag mit dem Zug und das Ticket kostet knapp 130 € im Monat (Netto bekomme ich im ersten Jahr etwa 630 €, wovon ich meinen Eltern einen Teil abdrücken muss).
Gibt es eine Möglichkeit, den monatlichen Betrag erstattet zu bekommen bzw. irgendwo abzusetzen?
Wäre dankbar über Hilfe von Euch.
Kosten die du von deinem Betrieb erstattet bekommen kannst, sind Fahrten in die Berufsschule. Weiß aber nicht, ob diese auch noch außerhalb deines Bezirks liegen muss.
Kannst ja auch mal bei deinem Betrieb nachfragen, ob die dir etwas erstatten.
Kenne viele Betriebe aus Ausbildungszeiten die Fahrtkosten rückerstatten.
Trotzdem: Reichen dir keine 400€ (wenn ich mal davon ausgehe, dass du deinen Eltern 100€ abgibst) im Monat? Wenn nicht, dann würde ich mal mit denen sprechen.
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