Falsche Ware vom Händler (B2B)

Tante Emma

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Die Rechtslage ist klar. Liefert ein Händler nicht die vertraglich vereinbarte Ware, muss er nachliefern. Kann oder will er die Ware nicht beschaffen, kann der Kunde die Ware woanders beschaffen und der Händler muss gegebenfalls den Wertausgleich bezahlen.
Soweit mir bekannt das geltende Recht.
zum Sachverhalt:
Habe bei einem Großhändler einen Posten (Protank II) gekauft. Sowohl auf der Website stand Protank II und auch auf der Bestellmail und in meinem kundenkonto steht Protank II. Heute kahm die Lieferung an und es wurde der Protank I, also ein Vorgängermodell geliefert, der sich erheblich vom Protank II unterscheidet. Auf der Rechnung steht auch nur Protank. Von Protank II ist keine Rede mehr und auch auf der Website steht nun nur noch Protank und nicht mehr Protank II.

Ich habe dem Händler gleich ne Mail geschrieben und er hat angerufen und sich entschuldigt, er habe die beiden Produkte verwechselt.
Toll...
Ich habe nun schon für den Protank II Werbung geschoben und auch schon einige Vorbestellungen erhalten. Ich habe also nun ein richtiges Problem.
Der Händler bietet mir bei der nächsten Bestellung einen Preisnachlass an, was mir aber jetzt herzlich wenig nutzt.
Nur nebenbei, es ist ein Asiate, mit dem die Kommunikation nicht so einfach ist. Er importiert direkt aus China/Taiwan.
Rein rechtlich muss er die bestellte Ware liefern und/oder Ersatz beschaffen.
Nur fürchte ich auf eine längere Auseinandersetzung und ein gestörtes bzw. danach nicht mehr nutzbares Verhältniss. Bisher hat ja immer alles geklappt.
Wir reden hier von einem Bestellwert von 400€ und ich kann jetzt mal nicht so nebenbei schauen, wo ich den Protank II zum günstigen Preis schnell bekomme, da ich erstmal mein Kapital für Einkäufe in diesem Monat an die Bestellung gebunden hatte, weil der EK echt super war.

Ich sitze jetzt zwischen Baum und Borke und ich glaub dem Händler gern, das er was verwechselt hat. aber das und die Folgen für mich kann ich doch nun nicht alleine tragen...

Was würdet ihr tun/mir raten.

PS: auf Nachfrage, wann die Protank II zu haben sind, meint er, die müsste er erst in China bestellen und das dauert erwatungsgemäß 2-3 Wochen...
 
Hallo,

bei einem Händler meines Vertrauens ist so etwas auch schon zweimal vorgekommen. Dabei hat er mir dann die Wahl gelassen, ob ich das falsch gelieferte Produkt zu einem günstigeren Preis haben möchte oder lieber noch einmal das richtige Produkt bestellt werden soll und ich dafür bei ihm eine Gutschrift von 50 Euro bekommen soll. Fand ich wirklich sehr kundenfreundlich und ich habe mich dann für die zweite Variante entschieden.
 
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Ich sitze jetzt zwischen Baum und Borke und ich glaub dem Händler gern, das er was verwechselt hat. aber das und die Folgen für mich kann ich doch nun nicht alleine tragen...

Was würdet ihr tun/mir raten.

PS: auf Nachfrage, wann die Protank II zu haben sind, meint er, die müsste er erst in China bestellen und das dauert erwatungsgemäß 2-3 Wochen...

Wie sehen denn die Folgen für Dich konrekt aus?
 
Das ich meinen Vorbestellern sagen muss. Ware gibt es nicht und nur Geld zurück. Was meinst du, wie oft die dann noch bei mir einkaufen... Kann denen ja keine Alternative oder neitnahe Ersatzlieferung versprechen. Der Markt ist hart und man kämpft um jeden Kunden. Einen Preisnachlass bei der nächsten Bestellung oder eine Teilgutschrift nützt mir herzlich wenig. Ich finde auch, das es sich der Händler zu einfach macht. "Habe ich verwechselt, komme dir bei der nächsten Bestellung etwas mit dem Preis entgegen, ja Tschüß..."
"So" geht es ja nun nicht. Wir sind hier nicht in Asien auf'm Marktplatz, sondern in D und da gelten nunmal (andere) Spielregeln.
 
Ich würde abwegen was Dir wichtiger ist, das Verhätnis zu den Vorbestellern oder das zu dem Grosshändler und demnach entscheiden. Deinen Kunden kannst du sicherlich auch irgendwie entgegen kommen mit einem Gutschein (du glaubst gar nicht was ein 10 EUR Gutschein alles wieder gut machen kann und Kunden bindet), wenn der Grosshändler nur ne einmalige sache war, dann dem die Pistole auf die Brust setzen und deutches Recht anwenden.
 
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