Frage zu Übereignung von Windows Lizenz

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Hallo,

zwar habe ich auf einige Aspekte meiner Frage bereits im Vorfeld Antworten finden können, allerdings würde ich mich sehr über eine Beurteilung des konkreten Sachverhaltes freuen.

Es geht um folgendes:

Ist es legal eine vorhandene, durch Kauf legal erworbene Windows 2000 Pro Lizenz zu verkaufen, wenn zu dieser nur noch die Archivierungs CD der Original CD, sowie das Certificate of Authenticity mit Key vorhanden ist, Original CD und Handbuch aber aufgrund des Verlustes nicht mehr mit übereignet werden können?

Um eines vorweg zu nehmen: Eine erneute Beschaffung einer Installations CD wird bei einem OEM Produkt (wo der ursprüngliche OEM, da mit BTO PC in PC Shop erworben, nicht erkennbar )wohl nicht möglich sein.

Laut eigener Auskunft von Microsoft auf deren Website ist der legale Besitz einer Lizenz auf zwei Arten nachweisbar:
"Sie als Kunde haben die Möglichkeit den rechtmäßigen Erwerb Ihrer Lizenz, sprich, dem kompletten Produkt, entweder mit dem Original Echtheitszertifikat und Product-Key-Aufkleber nachzuweisen oder wie bisher mit dem vollständigen Produkt und der Rechnung."

Quelle: http://www.microsoft.com/germany/piraterie/echtheitszertifikat.mspx

Wenn nun das COA (Echtheitszertifikat) mit Product Key vorliegt ist laut MS Aussage der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen.

Problematisch sollte beim Verkauf nur die Betriebssystem EULA sein, welche vorschreiben, dass das Produkt nur als eine Einheit (COA, KEY, Handbuch und CD) weiterverkauft werden darf.

Aber bekanntlich wird die EULA nicht zum Vertragsbestandteil zwischen MS und Endkunde und ist somit nicht wirksam (zumindest in Deutschland)

Auch bereits hier vorhandene threads stellen die Situation recht eindeutig da:
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=214669&highlight=windows+lizenz



Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen und daher die Frage, ob der Verkauf einer Windows 2000 Pro Lizens (natürlich bei vollständiger Löschung) ohne Handbuch und ohne Original CD, aber mit COA (ink. Product Key) und selbsterstellter Archivierungs CD legal ist?

Weiterhin noch die Frage wie es sich zwischen "normalen" OEM Versionen und sogenannten Recovery Versionen verhält?
Was ist wenn man laut Echtheitszertifikatmerkmal eine Recovery Version (dort ist aber NICHT die Bezeichnung Recovery aufgedruckt) besitzt, das System von der CD aber auf jedem Rechner installierbar ist?

Handelt es sich dann dennoch um eine Recovery Version?
(Zur Verdeutlichung auf welche ich auch erst recht spät gestossen bin: COA trägt als Endung keinen Buchstaben D --> laut MS handelt es sich dann um eine Recovery Version) Die beim Erwerb zusammen mit einem Komplett PC erhaltene CD lässt sich aber uneingeschränkt auf jedem PC installieren.
Folglich deren Archivierungs-Kopie ebenfalls.

Was ist für den Fall, das man beim Kauf ein "Recovery Version" COA mit Key, aber eine normal installierbare OEM CD erhalten hat?

Und wie verhält es sich wenn aus einer vorhandenen rechnergebundenen Recovery Version eine auf jedem PC installierbare CD Version erstellt wird. Diese Vorgehensweise ist legitim. Aber muss diese dan beim Verkauf als Recovery Version verkauft werden (der Verkauf ist laut:

http://www.internetrecht-rostock.de/oem-software-verkauf-erlaubt.pdf

erlaubt)?

Vielen Dank für Eure Mithilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

zwar habe ich auf einige Aspekte meiner Frage bereits im Vorfeld Antworten finden können, allerdings würde ich mich sehr über eine Beurteilung des konkreten Sachverhaltes freuen.

Es geht um folgendes:

Ist es legal eine vorhandene, durch Kauf legal erworbene Windows 2000 Pro Lizenz zu verkaufen, wenn zu dieser nur noch die Archivierungs CD der Original CD, sowie das Certificate of Authenticity mit Key vorhanden ist, Original CD und Handbuch aber aufgrund des Verlustes nicht mehr mit übereignet werden können?

Ja...

Um eines vorweg zu nehmen: Eine erneute Beschaffung einer Installations CD wird bei einem OEM Produkt (wo der ursprüngliche OEM, da mit BTO PC in PC Shop erworben, nicht erkennbar )wohl nicht möglich sein.

Laut eigener Auskunft von Microsoft auf deren Website ist der legale Besitz einer Lizenz auf zwei Arten nachweisbar:
"Sie als Kunde haben die Möglichkeit den rechtmäßigen Erwerb Ihrer Lizenz, sprich, dem kompletten Produkt, entweder mit dem Original Echtheitszertifikat und Product-Key-Aufkleber nachzuweisen oder wie bisher mit dem vollständigen Produkt und der Rechnung."

Quelle: http://www.microsoft.com/germany/piraterie/echtheitszertifikat.mspx

Wenn nun das COA (Echtheitszertifikat) mit Product Key vorliegt ist laut MS Aussage der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen.

Problematisch sollte beim Verkauf nur die Betriebssystem EULA sein, welche vorschreiben, dass das Produkt nur als eine Einheit (COA, KEY, Handbuch und CD) weiterverkauft werden darf.

Aber bekanntlich wird die EULA nicht zum Vertragsbestandteil zwischen MS und Endkunde und ist somit nicht wirksam (zumindest in Deutschland)

... und zwar genau deswegen.

Auch bereits hier vorhandene threads stellen die Situation recht eindeutig da:
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=214669&highlight=windows+lizenz



Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen und daher die Frage, ob der Verkauf einer Windows 2000 Pro Lizens (natürlich bei vollständiger Löschung) ohne Handbuch und ohne Original CD, aber mit COA (ink. Product Key) und selbsterstellter Archivierungs CD legal ist?

s.o.

Weiterhin noch die Frage wie es sich zwischen "normalen" OEM Versionen und sogenannten Recovery Versionen verhält?
Was ist wenn man laut Echtheitszertifikatmerkmal eine Recovery Version (dort ist aber NICHT die Bezeichnung Recovery aufgedruckt) besitzt, das System von der CD aber auf jedem Rechner installierbar ist?

Handelt es sich dann dennoch um eine Recovery Version?

Das ist eher eine technische als eine rechtliche Frage. Ich kann nicht sagen, ob die Versionen unterschiedlich sind.

(Zur Verdeutlichung auf welche ich auch erst recht spät gestossen bin: COA trägt als Endung keinen Buchstaben D --> laut MS handelt es sich dann um eine Recovery Version) Die beim Erwerb zusammen mit einem Komplett PC erhaltene CD lässt sich aber uneingeschränkt auf jedem PC installieren.
Folglich deren Archivierungs-Kopie ebenfalls.

Was ist für den Fall, das man beim Kauf ein "Recovery Version" COA mit Key, aber eine normal installierbare OEM CD erhalten hat?

Dann darf man diese was immer sie auch ist, verkaufen. Ich würde dass dann beim Verkauf auch so darstellen (OEM/Recoveryversion)

Und wie verhält es sich wenn aus einer vorhandenen rechnergebundenen Recovery Version eine auf jedem PC installierbare CD Version erstellt wird.

Auch das geht.

Diese Vorgehensweise ist legitim. Aber muss diese dan beim Verkauf als Recovery Version verkauft werden

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich beim Verkauf das wieder so darstellen.

(der Verkauf ist laut:

http://www.internetrecht-rostock.de/oem-software-verkauf-erlaubt.pdf

erlaubt)?

Vielen Dank für Eure Mithilfe!


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