Frage zur GEZ, deren Gebühren und Formulierungen

psychocyberdisc

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Hallo,

eine Freundin benötigt dringend Hilfe. Seit ihrem 18. Geburtstag wird sie äußerst regelmäßig von der GEZ angeschrieben. Leider wissen wir jedes Mal nicht so recht, was sie tatsächlich im Antwortschreiben anzukreuzen hat:



Ihre Situation ist wie folgt:
  1. Sie wohnt noch bei ihren Eltern. Sie hat aber weder eine eigene (Etagen-)Wohnung o.ä., sondern einfach nur ihr Zimmer ("Kinderzimmer"). Dieses Zimmer befindet sich in der Wohnung der Eltern - logisch.
  2. Sie ist eine fleißige Studentin und hat aus Zeitmangel weder einen Studentenjob auf Basis von monatlich EUR 400,00 noch irgendeinen anderen Mini- oder Aushilfsjob - absolut nichts. Sprich: Sie hat kein Einkommen und bezieht auch kein BAföG.
  3. An technischen Geräten hat sie ein Notebook und einen Radiorecorder in ihrem Zimmer - aber keinen Fernseher. Das Notebook hat keine TV-Karte.
  4. Die Familie verfügt über einen DSL-Anschluss und 2 Computer (Familien-PC und ihr Notebook). Der Familien-PC steht im Arbeitszimmer.
  5. Die Eltern sind natürlich bei der GEZ angemeldet und zahlen Gebühren.
  6. Im Haushalt befinden sich 2 Fernseher und diverse Radios. In ihrem Zimmer befinden sich aber wirklich nur ihr Notebook und ihr Radiorecorder.
  7. Sie hat kein Auto - und demzufolge auch kein Autoradio.
  8. In ihrem Zimmer gibt es keinen Kabelanschluss (für Radio oder Fernseher). Der Radiorecorder wird nur zum Abspielen von CDs genutzt.
Die letzten Male haben wir - glaube ich - immer die unterste Variante angekreuzt: "Ich habe kein Radio/Autoradio, kein Fernsehgerät und kein neuartiges Rundfunkgerät." So ganz stimmt das ja nicht - denn ein Radio hat sie. Aber was zur Hölle ist ein "neuartiges Rundfunkgerät"?

Wir haben auch die Teilnehmernummer der Eltern angegeben und händisch dazugeschrieben, dass sie zwar zu Hause wohnt, aber eben keinerlei Einkommen hat. Was sollte sie ankreuzen, sodass ihr weitere GEZ-Post erspart bleibt? Die Möglichkeiten sind einfach nicht richtig differenziert. Sie könnte bei den ersten beiden Varianten und ganz unten jeweils ein "halbes Kreuz" hinmachen, weil nichts vollumfänglich zutrifft:



A) Hält sie denn tatsächlich ein Rundfunkgerät bereit? Wenn ja: Fällt ihr Notebook oder ihr Radio darunter? Oder beide Geräte?

B) Was ist gemeint mit: "neuartige Rundfunkgeräte (z.B. Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können sowie PDA)"?
Wie ist das zu verstehen? Ist das Hinzufügen einer PLS-Datei irgendeines Internetradios in die Winamp-Playliste bereits ein solches "Rundfunkprogramm" bzw. "Angebot aus dem Internet" (wenn sie z.B. von Digitally Imported die http://www.di.fm/mp3/vocaltrance.pls in Winamp einfügt)?

C) Wie ist das, wenn man sich z.B. beim ZDF das heute journal via Internetstream anschaut? Gilt das als GEZ-pflichtiger Rundfunk?

D) Verpflichtet ein (DSL-)Internetanschluss automatisch zur Zahlung von Gebühren an die GEZ?



Wer kann helfen? Uns raucht der Kopf! ??? :[
 
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Sowohl das Radio (als Rundfunkgerät) sowie das Notebook (neuartiges Rundfunkgerät) verpflichten im Prinzip zur Zahlung der Gebühr für das Bereithalten eines Radios, sofern überhaupt in ihrer Situation Gebühren zu zahlen wären (zumindest wenn man Bafög bezieht kann man sich befreien lassen) - aber ich würde angeben, dass kein Rundfunkgerät bereitgehalten wird (weder Radio, Fernseher, internetfähiges Gerät etc. - darunter fallen mittlerweile auch Handys, da die meisten neueren ja mittlerweile sowohl Radio empfangen können als auch Internetzugang bieten) - Raubrittertum nicht unterstützen!

Nein, niemand von der GEZ hat irgendeine Berechtigung um in der Wohnung/ihrem Zimmer mal nachzusehen ob da wirklich nichts ist, die GEZ-Drücker sind vom rechtlichen Status auf dem gleichen Level wie Staubsaugervertreter, die neugierige Nachbarin und der Obdachlose der im Park unter einer Zeitung schläft, die haben keinerlei Sonderrechte.

Solange man sich bei denen nicht verplappert bzw sich auch kein anderer der zufällig gerade in dem Hausbefindet verplappert hat man nichts zu befürchten - muss allerdings die Familie auch kurz entsprechend schulen keinerlei Angaben zu machen falls mal jemand von der GEZ vor der Tür steht, die Typen kümmern sich in der Regel nicht drum wer nun gesagt hat dass die Freundin von dir (beispielsweise) doch einen Fernseher in ihrem Zimmer hat, selbst wenn es die Putzfrau oder der Nachbar der zufällig zum Kaffeekränzchen da ist sagt, der GEZ-Typ wird die Freundin dann garantiert auf der Aussage basierend anmelden.


EDIT: Falls doch mal irgendwer plappert und eine Anmeldung stattfand bzw wenn deine Freundin wirklich mal ihr Gerät ganz offiziell anmelden will - Das Gerät ab dem aktuellen Monat anmelden, NICHT ab dem Monat/Jahr in dem es gekauft wurde, da man dann rückwirkend Gebühren zahlen darf.
 
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Könnte Laptop und Radio nicht den Eltern gehören? Sicherlich haben die das sicherlich gekauft und sie darf es nutzen. ;)
 
Also rein rechtlich müsste sie wahrscheinlich schon zahlen.

Aber wenn angegeben wurde das sie nichts hat. Wie will die GEZ das überprüfen?

Den GEZ-Mann muss man nicht reinlassen.

Den Brief der GEZ hätte sie übrigens nicht beantworten müssen.

AUf der 1. Seite steht zwar immer wenn sie nicht antworten können Strafzahlungen etc fällig werden aber das gilt nur wenn man bereits Teilnehmer ist.
 
der Laptop und sämtliche Radiogeräte sind im Besitz der Eltern und damit muss Sie nichts zahlen.

Die GEZ versucht JEDEM, das Geld aus der Tasche zu ziehen... selbst Studenten, die eh schon ne Menge zu zahlen haben, werden gnadenlos zur Kasse gebeten....

Also: was ihr nicht gehört, muss Sie nicht bezahlen.
Aber benutzen darf Sie es trotzdem.
 
^^ das ist so pauschal nicht richtig.

Wenn man ein Einkommen hat, welches über einem bestimmten Satz liegt, muss man auch für Geräte zahlen, die einem zwar nicht gehören, die man aber in seinem eigenem Zimmer nutzt.

Die Höhe entspricht dem Sozialhilferegelsatz, der je nach Bundesland unterschiedlich ist.
In RLP liegt dieser, afaik bei 276 €.

Wenn deine Freundin also mehr als diese 276€ erhält, verdient, müsste Sie eigentlich Nr. 2 ankreuzen, "wohne noch bei den Eltern, mein Einkommen liegt ÜBER....."

Hat Sie weniger, dann entsprechend Möglichkeit 1 ankreuzen.

Aber Vorsicht: Wenn man Möglichkeit 1 anwendet, so möchte die GEZ gerne dafür Belege sehen.

Hat deine Freundin überhaupt nen TV/RAdio/PC ? etc. :w_grins:
--> Das kann wohl nur der Weihnachtsmann wissen, denn der darf unangemeldet in die Wohnung, die netten Leute von der GEZ nicht.
 
Hmm...als du den ersten Brief zurückgeschickt hast war es das gleiche als wenn du auf eine Spammail geantwortet hättest. Sie werden sich also immer und immer wieder bei euch melden BIS man das kpl. Programm (Radio + TV) angemeldet hat, egal ob man sich meldet oder nicht. Der Sauhaufen wird keine Ruhe geben. Meldet man ein Radio an fragen sie "des öfteren" nach ob man sich nicht zwischenzeitlich einen TV gekauft hat.

Hat sie keine Geräte dann brauch sie die Briefe auch nicht zurückschicken da man nicht zur Auskunft verpflichtet ist. Folglich können die Briefe in den Rundordner SOLANGE es keine Zahlungsaufforderung ist! Die GEZ hat wie schon im Thread erwähnt keine Rechte den privaten Haushalt zu durchsuchen. Ebensowenig hat die GEZ das Recht eine Auskunft zu verlangen .. wenn du diese gibst passiert dies aus freien Stücken ;)
 
Wie hier schon erwähnt, war es schon ein Fehler diesem Verein überhaupt zu antworten. Einfachste und effektivste Handhabung: Brief direkt in den Mülleimer! Nach ein paar Briefen geben sie es meistens auf, wenn sie merken, dass ihre leeren Drohungen auf taube Ohren stoßen.
Und falls wirklich mal einer vor der Tür stehen sollte, kann er ja gerne mal versuchen hier reinzukommen...
 
Wie hier schon erwähnt, war es schon ein Fehler diesem Verein überhaupt zu antworten. Einfachste und effektivste Handhabung: Brief direkt in den Mülleimer! Nach ein paar Briefen geben sie es meistens auf, wenn sie merken, dass ihre leeren Drohungen auf taube Ohren stoßen.
Und falls wirklich mal einer vor der Tür stehen sollte, kann er ja gerne mal versuchen hier reinzukommen...


Das ist nicht ganz richtig. Einmal sollte man die Briefe erst lesen dann wegschmeißen (gab da schon einige Leute die zwangsangemeldet wurden). Und wenn du schon Teilnehmer bist musst du antworten.
 
Ebensowenig hat die GEZ das Recht eine Auskunft zu verlangen .. wenn du diese gibst passiert dies aus freien Stücken ;)

Immer diese Halbwahrheiten... Wenn ein Rundfunkempfangsgerät bereit gehalten wird, dann ist man zur Auskunft verpflichtet. Punkt, so ist das nunmal. Ob man es aber tut, ist sicher eine andere Sache - ändert aber nix an der Pflicht. Wenn man, wie ich, keine Geräte "zum Empfang bereithält", und wie schon richtig erwähnt, es müssen nicht die eigenen Geräte sein, reicht, wenn ich in meiner Wohnung Geräte hätte, dann, und eigentlich nur dann kann man den GEZler wie einen Staubsaugervertreter behandeln, dem würde man ja wohl auch keine Infos geben, nicht mal den eigenen Namen nennen!

Nachtrag @Virus27: auch angemeldet darf die GEZ nicht in die Wohnung, außer man bittet den netten selbstständigen Mitarbeiter der Rundfunkanstalt hinein, aber wer wäre so dumm?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Sauhaufen von GEZ schickt dir sogar Anmeldeformulare, wenn du bereits bei denen gemeldet bist. So dämlich sind die. Das sowas in einem Rechtsstaat agieren darf ist schon peinlich genug. Wer freiwillig und gerne als GEZ Vertreter arbeitet sollte hingerichtet werden. Alles Arschlöcher, PUNKT. *motz*
 
Immer diese Halbwahrheiten... Wenn ein Rundfunkempfangsgerät bereit gehalten wird, dann ist man zur Auskunft verpflichtet. Punkt, so ist das nunmal. Ob man es aber tut, ist sicher eine andere Sache - ändert aber nix an der Pflicht. Wenn man, wie ich, keine Geräte "zum Empfang bereithält", und wie schon richtig erwähnt, es müssen nicht die eigenen Geräte sein, reicht, wenn ich in meiner Wohnung Geräte hätte, dann, und eigentlich nur dann kann man den GEZler wie einen Staubsaugervertreter behandeln, dem würde man ja wohl auch keine Infos geben, nicht mal den eigenen Namen nennen!

Bitte den Quote nicht aus dem Zusammenhang reißen!

Es hieß:
Hat sie keine Geräte dann brauch sie die Briefe auch nicht zurückschicken da man nicht zur Auskunft verpflichtet ist.

und darauf folgt:

Ebensowenig hat die GEZ das Recht eine Auskunft zu verlangen .. wenn du diese gibst passiert dies aus freien Stücken

Es steht einen also frei die Information preis zu geben das man kein Radio/TV besitzt. Steht auch afaik im Kleingedrucktem des Anmeldeformulars das
ich bereits vor Jahren ausgefüllt habe um meine Geräte anzumelden.
 
Aus der Website der GEZ, Punkt 7, letzter Absatz:

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Juli 2008 281 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.


--> Keine Gebührenpflicht
 
Mit der GEZ ist das ganz einfach.

Den letzten Wisch habe ich einfach mit Buntstiften ausgefüllt. ;D
Nur Blau oder Schwarz wollen die haben, wie langweilig.
Buntstift rulez.:w_zipfel:

Und statt eine Briefmarke von meinm sauer verdientem Geld zu kaufen, habe ich vorne ein Bildchen draufgemalt. :w_grins:
Seitdem haben die sich nicht mehr gemeldet....

versteht mich nicht falsch, ich wäre gerne bereit für ein Tagesschau-Abo zu zahlen. Oder ein Pay-Per-Tagesschau
Den rest schaue ich mir nicht an.

und mit meinem PC guck ich den Krempel auch nicht an.
Mein Autoradio ist kaputt, da her singe ich einfach lauthals neben de Fahren oder führe Selbstgespräche.
das macht viel mehr spass.

ausserdem zahle ich nicht für den ausgesendeten Gehirndurchfall.
 
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