Fragen, deren Antworten ihr schon immer wissen wolltet, die ihr im ersten Thread aber nicht mehr stellen könnt, weil der schon geschlossen ist....

Bei mir sind alle System-Icons da. Ich habe die jüngste, tagesaktuelle FF Installation.
MfG
 
Jetzt sind sie (im Moment jedenfalls) wieder da. Mal abwarten.
 
Warum gibt es so gut wie keine LED-Leuchtmittel im Bereich von 3200-3300K ?
2700K ist mir zu gelblich, 4000 schon zu weißlich. Irgendwas dazwischen wäre toll.
 
Wie sehr kann man beim Schulfach "Nachdenken" nicht aufgepasst haben, dass man die Feuerwehr anruft und fragt, ob die nicht den Pool im Garten befüllen könnten? *kopfkratz

 
Warum gibt es so gut wie keine LED-Leuchtmittel im Bereich von 3200-3300K ?
2700K ist mir zu gelblich, 4000 schon zu weißlich. Irgendwas dazwischen wäre toll.
Hab mir inzwischen von TP-Link eine Birne gekauft - da kann man per App die Lichtfarbe einstellen zwischen 2500 bis 6500K. Und auch darüber hinaus (kompletter RGB Bereich).
 
Hab mir inzwischen von TP-Link eine Birne gekauft - da kann man per App die Lichtfarbe einstellen zwischen 2500 bis 6500K. Und auch darüber hinaus (kompletter RGB Bereich).
kleiner Tip: Es war ein wenig fummelig, aber ich konnte zwischenzeitlich Google Home beibringen die Befehle für TP über Homeassistant auszuführen. Funzt wie ein Uhrwerk, auch dann, wenn man gerade das Handy in der Hand hat und man nur mal schnell rufen kann
 
Wie sehr kann man beim Schulfach "Nachdenken" nicht aufgepasst haben, dass man die Feuerwehr anruft und fragt, ob die nicht den Pool im Garten befüllen könnten? *kopfkratz
Wenn einem beim Wassertrinken der Klodeckel auf den Hinterkopf knallt, kann man in der Schule halt nicht aufpassen.
 
hab 2 paar akkus bei amazon bestellt. also verschiedene, versand jeweils amazon, aber 2 verschiedene händler.
der witz, jeweils einer von den beiden akkus funktioniert nicht. ich will ja nun nichts zurückschicken müssen, also die toten dinger, sondern einfach nur ersatz. wie verklickert ihr sowas amazon?
bin bin eigentlich generell keiner der irgendwas zurückschickt und nehme es meist so hin aber hier ärgert es mich und so billig waren die ja nun auch nicht.
aber das geklicker dort nervt und ich habs nun schon 2 mal abgebrochen.
 
Wenn Du es nicht zurückschicken willst, können die nix überprüfen. Also theoretisch.
Also vielleicht mal über den Schatten springen und doch reklamieren. ;)

Nur bei Niedrigpreisartikeln hatte ich mal den Fall, dass ich nix zurückschicken durfte , so dass ich mich auch noch um die Entsorgung kümmern musste.
 
Gib mal den Link zu den Akkus :)
 
ich seh gerade das eine ist doch kein versand von amazon, wenn ich aber die rezensionen lese.... naja :



das andere :

 
Was geht bei den Akkus denn nicht? Laden nicht, oder keine Spannung messbar?
Wenn Akkus neu sind kann es sein das die Schutzschaltung im Akku das entladen sperrt auch wenn er eigentlich geladen ist. Die Schutzschaltung muss durch kurze Stromzufuhr freigeschalten werden.
Aber auch gut Möglich das die tiefentladen sind und die Schutzschaltung erst wieder freigibt wenn ausreichend Energie geladen wurde.
 
kann sein das sie tiefentladen sind. ich wüsste aber nicht wie ich das beheben sollte (mit den einfachen ladegeräten). ich hatte deswegen bei einem der kleinen akkus mal probeweiser schnell raus und rein gemacht, also mehrfach....in der hoffnung es würde dadurch "anladen"... aber die ladeanzeige geht dennoch immer wieder aus.
 
kann sein das sie tiefentladen sind. ich wüsste aber nicht wie ich das beheben sollte (mit den einfachen ladegeräten). ich hatte deswegen bei einem der kleinen akkus mal probeweiser schnell raus und rein gemacht, also mehrfach....in der hoffnung es würde dadurch "anladen"... aber die ladeanzeige geht dennoch immer wieder aus.
Durch die Tiefentladung erkennt das Ladegerät den Akku nicht. Die Akkus sind i. d. R. aber noch völlig i. O. - wenn Du ein Labornetzteil zur Hand hast, kannst einfach plus an plus und minus an minus klemmen, die Spannung des Akkus z. B. 3.7V einstellen und minimal Strom drauf geben 100-200 mA. Kurz laden lassen und dann zurück in das LAdegerät.

Falls Du kein Netzteil hast, kann eine andere Batterie oder Akku das auch zur Not. Einfach schauen, dass die Spannung zueinander passt und anklemmen. Bei der Starterbatterie vom Auto macht man das auch nicht anders.
 
Er hat ja je zwei Batterien. Übereinander schnallen und mit zwei Büroklammern plus auf plus und minus auf minus. Aber nur kurz, denn die Spannungsdifferenz zwischen leerem und vollen ist recht hoch, da können die Büroklammern schnell heiß werden ;-)
 
Warum denken so viele Menschen (unabhängig vom Verkehrsmittel, welches sie aktuell bewegen), dass §1 StVO alle anderen Paragraphen sticht? Straßenverkehr ist kein Kartenspiel, da gibt es keine Trumpfkarte...
 
Ich frage mich da immer warum so viele Verkehrsteilnehmer denken das er nur für alle anderen gelten würde. *kopfkratz
 
Weil das ein Gummiparagraph ist, denn unter "Vorsicht" und "Rücksicht" verstehen unterschiedliche Menschen unterschiedliche Dinge.

Ein Beispiel: Die einen denken, wenn sie auf der Gegenseite fahren, weil auf ihrer Seite Autos geparkt sind, da aber ab und zu Lücken sind, dass diese Lücken nicht für sie gelten und der Gegenverkehr rücksichtsvoll in die nächste Seitenstraße ausweichen und warten soll, obwohl besagter Gegenverkehr Vorrang hat. Besagter Gegenverkehr sieht die Lücken zwischen den parkenden Autos und geht davon aus, dass derjenige, der auf der Gegenseite fährt, keinen Vorrang hat (§6) und zusätzlich rücksichtsvoll sein muss (§1), also eine der Lücken verwenden muss, um den vorrangberechtigten Verkehr durchzulassen.
 
Nicht wirklich.
Wenn die Lücke nicht groß genug ist fährt man nicht in den Gegenverkehr um diesen nicht zu gefährden und der Gegenverkehr bremst wenn sich einer verschätzt hat anstatt ungebremst auf seinen Vorrang zu bestehen und damit in den rein zu fahren. Stichwort "mit Fehlern anderer rechnen"
Was du beschrieben hats ist ohnehin ein Szenario das es nicht geben dürfte, nämlich eine komplett zugeparkte Spur nahezu ohne Lücken. Auch dafür gab es eine Regel die dann sehr oft ignoriert wurde... Stichwort das Parken ist nicht erlaubt wenn der Verkehrsfluss behindert oder die Fahrspur verengt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast mein Beispiel nicht verstanden.

Mehrfach erlebt: der Gegenverkehr, der auf meiner Seite auf einer schnurgeraden Straße fuhr, hatte geparkte Autos auf seiner Seite und ist an mehreren Einmündungen vorbeigefahren. Dort hätte er definitiv genug Platz gehabt, stehenzubleiben und mich durchzulassen, wie es §6 StVO vorsieht. Stattdessen wollte er, dass ich doch den (ebenfalls zugeparkten) Parkstreifen auf meiner Seite nutze, um ihn durchzulassen. Das hat nichts mit "Verschätzen" zu tun, sondern mit Machtspielchen, die ich aber genauso gut kann. Die Leute haben dann doch Skrupel, einen Radfahrer zu überfahren, den sie erkennbar seit 10-15 Sekunden bemerkt haben. Ich fahre genug, um einschätzen zu können, ob jemand träumt, auf dem Smartphone rumdaddelt oder glaubt, der Radfahrer würde sich trotz Vorrang schon verpissen, wenn ein Auto entgegenkommt. In solchen Situationen habe ich aber auch immer schon einen Plan B, wie geschrieben hatte ich dann 10-15 Sekunden Zeit, um mich vorzubereiten, falls doch nicht gebremst wird.
 
Ich fürchte das du es selbst nicht verstanden hast.
Wegen der Behinderung aufgrund massenhafter Parkverstöße (getrennte Fahrstreifen gibt es nur bei gezogener Mittellinie, was eine Mindestbreite für beide Richtungen erfordert) seid ihr gezwungen euch gegenseitig zu verständigen wer fährt damit es nicht kracht (gegenseitige Rücksichtnahme)
Fährt er in die Straßeneinmündung rein um dir Platz zu machen und damit auf seine Vorfahrt zu verzichten ist die Geschichte erledigt.

Verschätzen kann man sich an der Stelle übrigens nur wenn derjenige ungewollt nicht mehr rechtzeitig auf seine Seite rüber kommt bevor der Gegenverkehr da ist, beispielsweise weil nicht genug und ausreichend große Lücken gelassen wurden oder noch einfacher es beim Gegenverkehr einen Wechsel des Tempolimits gab Einfach loszufahren und dem Gegenverkehr die Vorfahrt zu nehmen weil der auch ganz bestimmt anhalten wird ist damit natürlich nicht gemeint.

Wenn du wiederum auf ein "Fahrrad vs. Auto" Beispiel hinaus willst kommt wiederum noch die Rücksichtnahme auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer hinzu, in dem Fall das Fahrrad. Da bekommt der Autofahrer im Falle eines Unfalls fast schon zwangsläufig mindestens eine Teilschuld.
Das hatte ich bei einem Fall mitbekommen wo ein Radfahrer ohne zu schauen über einen schlecht einsehbaren Fußgängerüberweg brausen wollte, dabei umgefahren wurde und der Autofahrer eine Mitschuld bekam obwohl der nahezu 0 Chance hatte das zu verhindern. (außer durch profilaktisches starkes Abbremsen eben)
 
Wegen der Behinderung aufgrund massenhafter Parkverstöße (getrennte Fahrstreifen gibt es nur bei gezogener Mittellinie, was eine Mindestbreite für beide Richtungen erfordert)
Ist es so schwer zu verstehen, dass Derjenige Vorfahrt hat, dessen Straßenseite nicht (legal) zugeparkt ist?
 
Ich erlebe das leider auch oft genug. Mit dem Fahrad mehr als mit dem Auto, weil manche Verkehrsteilnehmer meinen, dass ein Fahrrad ja nur einen halben Meter Breite Platz benötigen würde.
Eigentlich ist die Situation aber allen klar, inklusive wer (nicht) vorsichtig genug und wer (nicht) rücksichtsvoll genug ist.
MfG
 
@MagicEye04
Darum ging es nicht sondern den verkehrsbedingten Verzicht auf die Vorfahrt aufgrund gegenseitiger Rücksichtnahme, § 1 der StVO. Dazu kommt dann noch deren Absatz 2. (Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.)
Gerade Absatz 2 trifft auf das beschriebene Szenario zu, genaue Details sind eher situationsbedingt.

@Woerns
Beim Überholen eines Radfahrers hat man ja auch 1,5m Abstand einzuhalten.....innerorts, außerorts 2m, falls einer umfällt oder wie ich es schon erleben durfte der Radfahrer einem dicken Schlagloch am Straßenrand ausweichen muss.
Die vermutlich am meisten ignorierte Verkehrsregel die ich kenne.

Seitens der Radfahrer erlebe ich leider viel zu oft das vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege bzw. Fußwege mit Mitbenutzung für Radfahrer viel zu oft ignoriert werden ohne auch nur ansatzweise an das Tempolimit zu kommen, wodurch KFZ Fahrer erst zu teils gefährlichen Überholmanövern (z.B. im Überholverbot) genötigt werden.
 
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