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Gartentrampolin durch fremde zerstört, wie handeln ?
- Ersteller The_Night
- Erstellt am
The_Night
Vice Admiral Special
Hallo !
Folgendes hat sich ergeben, meine Tochter (8 Jahre) und 2 Freundinnen (je 14 Jahre) waren auf unserem Gartentrampolin. Meine Tochter verlässt das Trampolin mit den Worten "Ihr dürft da nicht zu 2. drauf springen".
Nach ca. 20Min höre ich von den 2 Mädels "scheisse das ist gerissen" also ich nachgesehen und das Sprungtuch war zerrissen, also Daten von den Mädels aufgenommen und Kontakt mit den Eltern gehabt, alles klar Eltern zahlen.
Aus Kulanz habe ich gesagt, wir teilen die Kosten durch 3 da meine Tochter auch mit dabei war.
Jetzt habe ich alles abgeklapptert um ein neues Sprungtuch zu bekommen, leider gibt es dieses nicht mehr im Handel bzw. der Hersteller will einen Preis der utopisch ist.
Meine Frau hat daraufhin ein neues Trampolin gekauft welches dann ca. 30 Euro Teurer war als das Sprungtuch alleine. Wir den Eltern die Rechnung gegeben und gebeten die Summe (geteilt durch 3 Familie) zu bezahlen. Dachte eigentlich das geht alles so klar, doch leider habe ich die Rechnung ohne dem Wirt gemacht Ein Elternteil vertröstet uns schon seit 2-3 Wochen (angeblich arbeitslos und kein Geld) der andere war angeblich Verischerungsvertreter und was ich gemacht habe ist nicht rechtsmäßig gewesen. Schreit mich am Telefon an und beleidigt einen aufs übelste (hab einfach aufgelegt. lass mich nicht anschreinen).
Die Summe beläuft sich pro Familie auf ca. 70 Euro, was tun ? Einfach sagen ok ich zahle das neue Trampolin alleine und gut ists gewesen oder Rechtsanwalt und die 70 Euro einfordern ?
MfG
TN
P.S: Sry. wg. meiner schreibweise aber bin mom übelst aufgeregt und nervös weil ich tierisch am Telefon angeschrieen wurde von der 2. Familie
Folgendes hat sich ergeben, meine Tochter (8 Jahre) und 2 Freundinnen (je 14 Jahre) waren auf unserem Gartentrampolin. Meine Tochter verlässt das Trampolin mit den Worten "Ihr dürft da nicht zu 2. drauf springen".
Nach ca. 20Min höre ich von den 2 Mädels "scheisse das ist gerissen" also ich nachgesehen und das Sprungtuch war zerrissen, also Daten von den Mädels aufgenommen und Kontakt mit den Eltern gehabt, alles klar Eltern zahlen.
Aus Kulanz habe ich gesagt, wir teilen die Kosten durch 3 da meine Tochter auch mit dabei war.
Jetzt habe ich alles abgeklapptert um ein neues Sprungtuch zu bekommen, leider gibt es dieses nicht mehr im Handel bzw. der Hersteller will einen Preis der utopisch ist.
Meine Frau hat daraufhin ein neues Trampolin gekauft welches dann ca. 30 Euro Teurer war als das Sprungtuch alleine. Wir den Eltern die Rechnung gegeben und gebeten die Summe (geteilt durch 3 Familie) zu bezahlen. Dachte eigentlich das geht alles so klar, doch leider habe ich die Rechnung ohne dem Wirt gemacht Ein Elternteil vertröstet uns schon seit 2-3 Wochen (angeblich arbeitslos und kein Geld) der andere war angeblich Verischerungsvertreter und was ich gemacht habe ist nicht rechtsmäßig gewesen. Schreit mich am Telefon an und beleidigt einen aufs übelste (hab einfach aufgelegt. lass mich nicht anschreinen).
Die Summe beläuft sich pro Familie auf ca. 70 Euro, was tun ? Einfach sagen ok ich zahle das neue Trampolin alleine und gut ists gewesen oder Rechtsanwalt und die 70 Euro einfordern ?
MfG
TN
P.S: Sry. wg. meiner schreibweise aber bin mom übelst aufgeregt und nervös weil ich tierisch am Telefon angeschrieen wurde von der 2. Familie
Sagi T
Grand Admiral Special
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Stempel es als Lehrgeld ab und nutz es nur noch für Eure Familie. Alles andere würde nur weiteren Ärger erzeugen und ist die Sache nicht wert. Die Leid tragenden sind wie immer die Jüngsten...
OBrian
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Wenn das in Deinem Garten war, hattest Du die Aufsichtspflicht, damit ist das Deine Schuld. Kannst ja versuchen, Deine Versicherung in Anspruch zu nehmen, aber da das Trampolin durch falsche Benutzung und damit grob fahrlässig zerstört wurde, dürfte sich die weigern zu zahlen.
Also bleibt es rein rechtlich gesehen auf Dir hängen.
Allerdigns finde ich es absolut unanständig, daß sich die anderen daran nicht beteiligen und gleichzeitig reichlich lächerlich (die Schadenshöhe ist da eigentlich relativ unerheblich). Du hättest denen natürlich gleich den Schaden mitteilen können und eine finanzielle Beteiligung erbitten können, vielleicht wären sie dann etwas kooperativer gewesen, als jetzt, wo sie einfach unvermittelt eine Zahlungsaufforderung bekommen (denn die Kinder haben bestimmt nichts erzählt), das wirkt auch etwas unfreundlich.
Also bleibt es rein rechtlich gesehen auf Dir hängen.
Allerdigns finde ich es absolut unanständig, daß sich die anderen daran nicht beteiligen und gleichzeitig reichlich lächerlich (die Schadenshöhe ist da eigentlich relativ unerheblich). Du hättest denen natürlich gleich den Schaden mitteilen können und eine finanzielle Beteiligung erbitten können, vielleicht wären sie dann etwas kooperativer gewesen, als jetzt, wo sie einfach unvermittelt eine Zahlungsaufforderung bekommen (denn die Kinder haben bestimmt nichts erzählt), das wirkt auch etwas unfreundlich.
Shai Hulud
Grand Admiral Special
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als jetzt, wo sie einfach unvermittelt eine Zahlungsaufforderung bekommen (denn die Kinder haben bestimmt nichts erzählt), das wirkt auch etwas unfreundlich.
Stimmt ja nicht, die wussten ja Bescheid.
Ich weiß nicht, ob es sich um eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht handelt. Aufsichtspflicht heißt nicht, pausenlos daneben zu stehen, immerhin waren die Kinder 14 und man war anwesend/sofort im Fall der Fälle erreichbar!
ghostadmin
Grand Admiral Special
Ist auch wirklich sicher das die zu zweit da drauf waren? Gibts vom Hersteller Gewichtsbeschränkungen?
neo6969
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Welche Gewichtsbelastung wurde vom Hersteller denn freigegeben?
Liegt die nicht bei 150 - 200 KG?
Wenn die beiden schwerer sind bezahlt doch die Haftpflichtversicherung der Mädels/Eltern.
Bei "nur" 70 EUR wirds da bei ner gescheiten Versicherung auch keine Probleme geben.
Liegt die nicht bei 150 - 200 KG?
Wenn die beiden schwerer sind bezahlt doch die Haftpflichtversicherung der Mädels/Eltern.
Bei "nur" 70 EUR wirds da bei ner gescheiten Versicherung auch keine Probleme geben.
Zuletzt bearbeitet:
[MTB]JackTheRipper
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Eben, eigentlich muss in dem Alter die Haftpflicht der Eltern für den Schaden geradestehen.
OBrian
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Die Haftpflichtversicherung von irgendjemandem bezahlt aber erst, wenn derjenige auch Schuld hat. Wenn ich ne Ming-Vase bei mir runterwerfe (nur ein hypothetisches Beispiel^^), dann bezahlt die ja nicht die Versicherung von meinem Nachbarn, sondern nur dann, wenn er sie zerdeppert.
Deswegen erstmal die Frage, ob die Eltern der anderen Kindern überhaupt schadensersatzpflichtig sind. Und da geht es eben darum, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__832.html
Die Beweislast liegt jedenfalls bei Dir.
Allerdings waren die Kinder (deutlich) über 10 Jahre alt, damit dürfte ihnen eine Mitschuld anzurechnen sein, die Dich wiederum von der Haftung teilweise oder gar ganz entbindet (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__828.html).
Womit wir wieder beim Durch-3-Teilen der Rechnung wären
Du darfst denen allerdings nur den Schaden aufbürden und keine beliebige Summe. Schaden ist der Zeitwert des zerstörten Gegenstandes (sprich, was war das gebrauchte noch wert?) bzw. Reparaturkosten (neues Tuch), je nachdem, was niedriger ist. Auf keinen Fall die Rechnung für ein neu gekauftes, besseres Trampolin.
PS: das "und Kontakt mit den Eltern gehabt, alles klar Eltern zahlen." hatte ich wohl überlesen. Danach hätten sie ja bereits die Schuld akzeptiert und es wäre keine weitere Klärung notwendig, sondern nur Mahnung, Gerichtsvollzieher usw. Aber beweis mal, daß die am Telefon OK gesagt haben, nichts Schriftliches, keine Zeugen.
Also insgesamt denke ich, Du bist im Recht damit, einen gewissen Geldbetrag von den anderen Eltern zu fordern (ob die den an ihre Versicherung weitergeben, ist ja deren Bier), aber ich weiß nicht, ob es so sinnvoll oder sagen wir klug ist, daraus einen ernsthaften Rechtsstreit entbrennen zu lassen. Immerhin wollen die Kinder ja weiterhin miteinander spielen.
Ich würde ihnen aber mal einen Brief schreiben, in dem Du die Rechtslage erklärst (§282 BGB, Kinder sind verantwortlich und daher müssen Eltern zahlen) und auch den geforderten Betrag aufdröselst. Bankverbindung dabei und "bitte um Überweisung binnen 2 Wochen, mit freundlichen Grüßen". Keine Formulierungen, die irgendwie als unfreundlich aufgefaßt werden könnten (von wegen mit Anwalt drohen usw.) und dann das Klima vergiften. Aber jegliche Korrespondenz bitte schriftlich, denn wenn es hart auf hart kommt, brauchst Du was Nachprüfbares vor Gericht.
Deswegen erstmal die Frage, ob die Eltern der anderen Kindern überhaupt schadensersatzpflichtig sind. Und da geht es eben darum, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__832.html
Die Beweislast liegt jedenfalls bei Dir.
Allerdings waren die Kinder (deutlich) über 10 Jahre alt, damit dürfte ihnen eine Mitschuld anzurechnen sein, die Dich wiederum von der Haftung teilweise oder gar ganz entbindet (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__828.html).
Womit wir wieder beim Durch-3-Teilen der Rechnung wären
Du darfst denen allerdings nur den Schaden aufbürden und keine beliebige Summe. Schaden ist der Zeitwert des zerstörten Gegenstandes (sprich, was war das gebrauchte noch wert?) bzw. Reparaturkosten (neues Tuch), je nachdem, was niedriger ist. Auf keinen Fall die Rechnung für ein neu gekauftes, besseres Trampolin.
PS: das "und Kontakt mit den Eltern gehabt, alles klar Eltern zahlen." hatte ich wohl überlesen. Danach hätten sie ja bereits die Schuld akzeptiert und es wäre keine weitere Klärung notwendig, sondern nur Mahnung, Gerichtsvollzieher usw. Aber beweis mal, daß die am Telefon OK gesagt haben, nichts Schriftliches, keine Zeugen.
Also insgesamt denke ich, Du bist im Recht damit, einen gewissen Geldbetrag von den anderen Eltern zu fordern (ob die den an ihre Versicherung weitergeben, ist ja deren Bier), aber ich weiß nicht, ob es so sinnvoll oder sagen wir klug ist, daraus einen ernsthaften Rechtsstreit entbrennen zu lassen. Immerhin wollen die Kinder ja weiterhin miteinander spielen.
Ich würde ihnen aber mal einen Brief schreiben, in dem Du die Rechtslage erklärst (§282 BGB, Kinder sind verantwortlich und daher müssen Eltern zahlen) und auch den geforderten Betrag aufdröselst. Bankverbindung dabei und "bitte um Überweisung binnen 2 Wochen, mit freundlichen Grüßen". Keine Formulierungen, die irgendwie als unfreundlich aufgefaßt werden könnten (von wegen mit Anwalt drohen usw.) und dann das Klima vergiften. Aber jegliche Korrespondenz bitte schriftlich, denn wenn es hart auf hart kommt, brauchst Du was Nachprüfbares vor Gericht.
CarlMurr
Redshirt
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Wenn Ihnen in solchen Fällen die Zahlung eines Trampolins menschlich verweigert wird, da die älteren Kinder höchstwahrscheinlich das Eigentum ruiniert haben, müssen Sie die Polizei wegen des Schadens am Eigentum kontaktieren, den Sie bereits endgültig versucht haben. Ich weiß, dass Sie diese Frage höchstwahrscheinlich gelöst haben. Es ist nur so, dass Geschichten dieser Art empört sind.
bschicht86
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Oh man, erst am Schluss les ich, dass ich über eine Leiche gestolpert bin.
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Vor allem liest sich das wie von Google übersetzt.
][HOD][-Drakon
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Wieso, verweigerst du nicht menschlich?Vor allem liest sich das wie von Google übersetzt.
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Bei all der Aufregung über das vor 10 Jahren zerrissene Trampolintuch dürfen wir nicht vergessen:
Wir brauchen mehr nVidia-Karten!
_____
Grüße, Martin
Pentathlon 2021: Kritische Phase – wir brauchen mehr NVIDIA-Karten! - Planet 3DNow!
Auf Planet 3DNow! gibt es alle wichtigen Informationen fr AMD-User: News, Downloads, Support, Tests
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Wir brauchen mehr nVidia-Karten!
_____
Und dann wird auch noch Zivil- und Strafrecht vermischt. Wo ist der Elch?Vor allem liest sich das wie von Google übersetzt.
Grüße, Martin
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