geblitzt - Brief ohne Foto!?

Cephei

Grand Admiral Special
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Huhu,

wir wurden vor kurzem geblitzt, das streite ich auch nicht ab. Nun kam der entsprechende Brief, mit "Zeugenbefragung" (wer gefahren ist), aber kein Foto dazu?
Das stört mich jetzt irgendwie...jeder, den ich kenne, der geblitzt wurde, hat auch n Foto dazubekommen!?
Ist auch noch keine Zahlungsaufforderung...was sind denn das für neue Methoden?

Jetzt mal angenommen, mehrere Leute würden regelmäßig mein Auto nutzen, was weiß ich denn noch, wer das vor 3 Wochen gefahren ist? Ohne Foto?

Jetzt könnte ich doch eigentlich erstmal das Foto anfordern, weil ich ohne leider keine Aussage machen "kann"?

Klar, wir sind zu schnell gefahren, aber es war eine schnurgerade, ausgebaute Strecke (sehr breite Fahrstreifen)...war da nicht mal was mit "an gefährlichen Stellen und Unfallschwerpunkten soll geblitzt werden"? Wir haben auf dieser Bundesstraße innerhalb von 30km auf jeder Seite 2 Blitzer gesehen (unsrer war der erste :-[ )...hallo?

Und jetzt mal noch was andres: Hab grad mal in dem Bußgeldrechner auf verkehrsportal.de die Daten eingegeben, und da stand

Bußgeld: 40,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro

Das heißt, die muss ich auch noch zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. wo liegt das problem? ihr/du seid zu schnell gefahren, also musst du zahlen
2. ists ja nicht teuer
3. gibts bei uns in der CH nie das foto dazu
4. streng dein hirn an, und überlege wer gefahren ist (aber bei so einen kleinen betrag lohnt sich das eigentlich nicht)

;)
 
Wenn kein Foto dabei ist, würd ich vermuten, dass das Foto welches die haben nicht so besonders toll geworden ist. Wahrscheinlich erkennt man gerade noch so dein Nummernschild.

Ich hab normalerweise immer Bescheide mit Foto bekommen. Einmal gabs einen ohne Foto. Und da mir das punktemässig grade nicht so in den Kram passte, hab ich einfach mal gefragt, wo denn das Foto sei?! Immerhin ist das ja der einzige Beweis!
Eine Antwort hab ich dann keine mehr erhalten, was den einzigen Rückschluss zulässt...das Foto war grottenschlecht.
 
Ja die Verwaltungsgebühren musst du auch zahlen.

Schon eigenartig ohne Foto und Zahlungsaufforderung. Ich würd erstmal abwarten.

Auch mit Foto kannst du unter Umständen eine Strafe umgehen. Wenn du trotzdem einfach sagst, du weißt nicht wer gefahren ist. Dann wirst du zu einem Jahr Fahrtenbuch führen verdonnert. Kann dann aber auch passieren, dass die netten Damen und Herren in Grün mal bei dir klingeln. Wenn dann der selbe wie auf dem Foto die Tür aufmacht, ist dass natürlich schlecht.

Vielleicht war das Foto ja auch unbrauchbar und sie wollen dich nur schriftlich nochmal daran erinnern, dass du zu schnell warst.
 
1. wo liegt das problem? ihr/du seid zu schnell gefahren, also musst du zahlen
2. ists ja nicht teuer
3. gibts bei uns in der CH nie das foto dazu
4. streng dein hirn an, und überlege wer gefahren ist (aber bei so einen kleinen betrag lohnt sich das eigentlich nicht)

;)

1. Ich bin nicht gefahren (vielleicht sehen die, dass Fahrzeughalter = w, Fahrer aber nicht w!? Deshalb die "Zeugenbefragung"?)

2. Ich find 65 Euro schon "teuer".

3. Wir sind hier aber nicht in der CH.

4. Was verdienst du, dass es dir wegen 65 Euro nicht wert ist, dein Hirn anzustrengen?
 
zu punkt 3 und 4. was soll das bitte?
wenn du keine antworten willst, dann frag nix. *suspect*
glaub mir, es gibt höhere busgelder :P

wenn du ja noch weisst, dass "ihr" zu schnell wart, wo liegt dann das problem?
klar ists komisch ohne zahlungsschein. ich würde auch einfach mal abwarten, was anderes gibts ja nicht...
:-*
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiss kannst du darauf bestehen das dir das Foto gezeigt wird, würde ich auch empfehlen. Möglicherweise weisst du ja wirklich nicht mehr wer am Steuer gesessen hat ;)
Wenn auf dem Foto zufällig zwei Autos drauf sind, z.B. weil du beim Überholen geblitzt wurdest, dann bist du eh aus dem Schneider ;D
 
Ich kann mir also erstmal die eine Woche Zeit lassen, die mir gegeben wird. Dann werde ich das Foto anfordern, da leider mehrere Personen in Frage kommen, die das Fahrzeug gefahren haben könnten. Da die Sache mehr als 14 Tage her ist, kann mir nicht zugemutet werden, mich an den Tag zu erinnern (hab ich irgendwo gelesen).
Dann kriege ich vielleicht ein Bild. Wenn darauf mein Verlobter zu erkennen sein sollte, habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht :)
Dann könnten die natürlich vorbeikommen...aber mir keinen Strick draus drehen...
Und wenn die Feststellung, dass mein Verlobter gefahren ist, länger als 3 Monate dauert...ja dann isses ja eh verjährt, da die Verjährung erst gehemmt wird, wenn er selbst angeschrieben wird...
 
Meine Tickets sind bis jetzt alle ohne Zahlungsaufforderung angekommen. Also erstmal so ein Anhörungsbogen. Das Foto war allerdings immer auf die Rückseite der ersten Seite gedruckt.
Ich würde wirklich erstmal das Foto anfordern. Womöglich erkennt man da wirklich nichts drauf und so kann natürlich auch keiner erkennen, wer gefahren ist.

Und Jupp, die Gebühren sind ne Frechheit )((
 
Also so genau kenn ich mich mit der Materie nicht aus *buck* Ich wurde im August beim Überholen eines LKW geblitzt, bis heute kam kein Brief, drei Monate sind nächste Woche verstrichen ;D
 
Also so genau kenn ich mich mit der Materie nicht aus *buck* Ich wurde im August beim Überholen eines LKW geblitzt, bis heute kam kein Brief, drei Monate sind nächste Woche verstrichen ;D
Die "Dreimonatsfrist" beginnt imho aber erst mit Beginn der Ermittlungen.
Sprich....gehts einen Monat nach deinem Blitzer los, beginnt die dreimonatige Frist mit Ablauf diesen Tages.
 
Ich fress einen Besen mit Stiel wenn ich doch noch was bekomme *lol* Mit Sicherheit ist der LKW aber auch auf dem Foto, da muss dann erstmal bewiesen werden wer von uns beiden denn überhaupt wie schnell gefahren ist ;)
 
Ich fress einen Besen mit Stiel wenn ich doch noch was bekomme *lol* Mit Sicherheit ist der LKW aber auch auf dem Foto, da muss dann erstmal bewiesen werden wer von uns beiden denn überhaupt wie schnell gefahren ist ;)
Ich hab hier auch mal nen Thread erstellt nachdem es geblitzt hat. War eine ähnliche Konstellation wie bei dir....neben mir fuhr eine flotte Biene mit ihrem Kleinwagen. Natürlich war sie zu schnell ;)

Na und hier wurde mir gesagt, dass manche Blitzer nicht nur aufs Optische beschränkt sind, sondern auch auf Sensoren in der Fahrbahn reagieren und somit durchaus unterscheiden können, wer denn nun auf welcher Bahn zu schnell war.
 
Die "Dreimonatsfrist" beginnt imho aber erst mit Beginn der Ermittlungen.
Sprich....gehts einen Monat nach deinem Blitzer los, beginnt die dreimonatige Frist mit Ablauf diesen Tages.
Ich habs anders gehört (von einem Bekannten bei der Polizei) und auch gelesen: Die Verjährung beginnt mit dem Tattag, und wird gehemmt mit dem Tag, in dem in der Behörde zB ein Bußgeldbescheid an den schuldigen Fahrer geschrieben wird. Maßgebend ist also nicht der Tag der Zustellung, sondern der "Schreibtag" - wenn dann innerhalb von 2 Wo auch die Zustellung erfolgt.
 
In meinem Fall war es aber ein mobiler Blitzer, also keine fest installierte "Fotostation". Wie auch immer, ich denke da kommt nichts mehr nach. Und wenn doch dann ist es auch kein Weltuntergang ;)
 
Ich habs anders gehört (von einem Bekannten bei der Polizei) und auch gelesen: Die Verjährung beginnt mit dem Tattag, und wird gehemmt mit dem Tag, in dem in der Behörde zB ein Bußgeldbescheid an den schuldigen Fahrer geschrieben wird. Maßgebend ist also nicht der Tag der Zustellung, sondern der "Schreibtag" - wenn dann innerhalb von 2 Wo auch die Zustellung erfolgt.
Jo, mein ehemaliger Klassenkamerad ist auch zu den Cops gegangen...und er hats mir halt so erklärt.

Aber gerade ergoogelt:
Die Frist für die Verfolgungsverjährung

Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

Grundsätzlich beträgt also die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate.Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24 a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 3 OwiG eine Verjährungsfrist von einem Jahr bei vorsätzlichem Verstoß. Bei fahrlässigem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze beträgt die Frist sechs Monate.


Die Frist beginnt in allen Fällen zu laufen, sobald die Handlung beendet ist. Wenn also am 30. März mit einem Kfz eine Geschwindigkeitsüberschreitung, also eine Ordnungswidrigkeit, begangen wird, so endet diese Handlung jedenfalls noch am 30. März, sofern nicht eine theoretisch denkbare Ausnahmekonstellation vorliegt. Die Verjährungsfrist beginnt dann also unter normalen Umständen am Tag der Tatbegehung, also am 30. März, zu laufen.Die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung läuft nach der die Frist ausmachenden Anzahl von Monaten mit Ende desjenigen Tages ab, der im Kalender dem Anfangstag vorausgeht.


Dies hört sich komplizierter an, als es ist: Gerechnet ab 30. März wären drei Monate zunächst am 30. Juni abgelaufen. Die Frist für die Verfolgungsverjährung läuft aber bereits am 29. Juni ab, weil maßgeblich auf den Tag abgestellt wird, der im Kalender dem Anfangstag der Frist (30.) vorausgeht, also auf den 29. Tag des Monats. Dabei wird unterstellt, dass eine Unterbrechung der Verjährung nicht eintrat. Ob das Ende der Verjährungsfrist auf einen normalen Wochentag fällt oder auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, spielt für den Eintritt der Verfolgungsverjährung keine Rolle. Es ist einzig und allein der kalendermäßig festgelegte Tag maßgeblich. Insoweit besteht ein Unterschied zur strafrechtlichen Verjährung, bei der die Frist gemäß § 43 Absatz 2 Strafprozeßordnung (StPO) erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet, sofern das ursprüngliche Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt.

Auslegung des § 26 Absatz 3 StVG durch den Bundesgerichtshof (VRS 98/00, 210f.)

In § 26 Absatz 3 StVG ist geregelt, dass für zahlreiche verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten die Frist der Verfolgungsverjährung drei Monate beträgt, solange wegen der Handlung noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate. Wenn also vor Ablauf der ursprünglich dreimonatigen Verjährungsfrist ein Bußgeldbescheid ergeht, dann verlängert sich die maßgebliche Verjährungsfrist von drei auf sechs Monate. Hierdurch soll ausreichende Zeit für etwaige weitere Ermittlungen geschaffen werden. Dem Erlaß des Bußgeldbescheids kommt also auf Grund § 26 Absatz 3 eine weitreichende Bedeutung für die Verjährungsfrist zu.Seit 1998 ist in § 33 Absatz 1 Nr. 9 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) geregelt, dass die Verjährung durch den Erlaß des Bußgeldbescheids unterbrochen wird, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung des Bußgeldbescheids.


Für den Eintritt der Verjährungsunterbrechung bei Erlaß eines Bußgeldbescheids wird also danach unterschieden, ob der Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen seit seinem Erlaß zugestellt wird oder nicht. Erfolgt eine Zustellung innerhalb von zwei Wochen, so tritt die Verjährungsunterbrechung bereits mit Erlaß des Bußgeldbescheids ein. Wenn allerdings zwischen dem Erlaß des Bußgeldbescheids und dessen Zustellung eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen verstreicht, so tritt nach § 33 Absatz 1 Nr. 9 OwiG die Verjährungsunterbrechung erst mit der Zustellung ein. Der Bundesgerichtshof hält es für erforderlich, die Regelung der Verjährungsunterbrechung in § 33 Absatz 1 Nr. 9 OwiG auch für die Auslegung des § 26 Absatz 3 StVG zu berücksichtigen, wonach sich die Verjährungsfrist von drei Monaten auf sechs Monate verlängert, wenn wegen der Tat ein Bußgeldbescheid ergeht.
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php
 
Demnach läuft also die Verfolgungsverjährung in meinem Fall am 14.11. ab, sollte ich bis dahin keine Post bekommen haben dann hat sich die Sache für mich erledigt 8) . Wobei das auch nicht bombensicher ist wenn man sich den Link mal näher anschaut, aber ich mach mir deswegen keinen Kopf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einer Ordnungswidrigkeit (OWI) gibt es sofort einen Zahlschein und Du brauchst
den Fahrer noch nicht einmal nennen; zahlen und gut ist.
OWIen gehen bis 39,99€, ab 40€ ist es eine Bußgeldsahe und die
Ordnungsbehörde will wissen wer es war, wie bei Dir.
Wenn sie das weiß, gibt es den "Zahlschein".

Wenn Du nicht gefahren bist, den Fahrer aber nicht nennst kann folgendes passieren:
- Vorladung zur Gegenüberstellung (falls es ein Foto gibt), oder auch ein Hausbesuch.
- Fahrtenbuch wird zur Auflage gemacht.

Solltest Du mit dem Fahrer verwandt sein, hast Du sogar ein Aussageverweigerungsrecht,
was dann passiert, weiß ich allerdings nicht genau, wahrscheinlich auch Fahrtenbuch.
Manchmal wird ein Fahrtenbuch erst im Widerholungsfall gefordert.

Trotz Auflage kein Fahrtenbuch führen, kann teuer werden.

Ein Beweisfoto würde ich natürlich in jedem Fall anfordern, zum Beispiel, um den
Fahrer auch sicher benennen zu können.
 
Bei einer Ordnungswidrigkeit (OWI) gibt es sofort einen Zahlschein und Du brauchst
den Fahrer noch nicht einmal nennen; zahlen und gut ist.
OWIen gehen bis 39,99€, ab 40€ ist es eine Bußgeldsahe und die
Ordnungsbehörde will wissen wer es war, wie bei Dir.
Wenn sie das weiß, gibt es den "Zahlschein".

Wenn Du nicht gefahren bist, den Fahrer aber nicht nennst kann folgendes passieren:
- Vorladung zur Gegenüberstellung (falls es ein Foto gibt), oder auch ein Hausbesuch.
- Fahrtenbuch wird zur Auflage gemacht.

Solltest Du mit dem Fahrer verwandt sein, hast Du sogar ein Aussageverweigerungsrecht,
was dann passiert, weiß ich allerdings nicht genau, wahrscheinlich auch Fahrtenbuch.
Manchmal wird ein Fahrtenbuch erst im Widerholungsfall gefordert.

Trotz Auflage kein Fahrtenbuch führen, kann teuer werden.

Ein Beweisfoto würde ich natürlich in jedem Fall anfordern, zum Beispiel, um den
Fahrer auch sicher benennen zu können.

Das unterschreib ich so nicht!!! Bin auch schon ein paar mal geblitzt worden; war aber eigentlich alles im Rahmen. Das letzte Mal mit dem Auto meiner Mutter. Es kam ein Anhörungsbogen (war außerorts 24 km/h zu schnell) mit nem Foto. Auf dem Foto war eine Person mit Sonnenbrille zu erkennen; Das Foto war grottenschlecht; man konnte keine Nase, keinen Mund, keinen Kinnbart und nix erkennen. Also hab ich - im Namen meiner Mutter 8) - erstmal abgelehnt, daß ich (sie) das bin. Die Bullen haben natürlich 2 Wochen später geklingelt und wollten u.a. auch von mir wissen, ob ich das bin. Natürlich sehr unfreundlich, wie sie eigentlich immer sind. Das hab ich mir unter Androhnung einer Klage wegen Hausfriedensbruchs verbeten (waren ja auf meinem Grundstück). Aber zurück zum Thema: Hab gesagt, daß ich mich nicht daran ERINNERN kann, an diesem Tag an dieser Stelle mit diesem Auto gewesen zu sein. Du darfst ned sagen, daß Du das ned bist, das kann als Falschaussage ausgelegt werden!
Ende vom Lied: vor Gericht konnte nicht festgestellt werden, wer das auf dem Foto ist - und das MUß es. Meine Mutter bekam KEINE Fahrtenbuchauflage und es war ein Sieg auf ganzer Linie.
Mein Anwalt meinte, es war schon seltsam, daß die einen bei dieser miserablen Qualität des Fotos überhaupt vor Gericht holen. Daß es keine Fahrtenbuchauflage gibt, wußte ich schon vorher, weil es 1.) mehr als 4 Wochen her war und es lt. Gesetz keinem zugemutet werden kann, sich solange an die Fahrer des Wagens zu erinnern und 2.) kein heftiger Verstoß war (was es bein 80 km/h drüber o.ä.gewesen wäre). Alles Aussagen meines Anwalts.

Greetz
 
Aber deswegen vor Gericht!? Soweit wollt ich eigentlich nicht gehen...ich will denen ja nur n bisschen Arbeit machen, für 25 Euro Gebühren können die ja auch mal was tun (dafür muss ich schließlich auch 2 Stunden arbeiten)...das ist nämlich das, was mich ankotzt...die Strafe muss gezahlt werden, das ist schon völlig klar.
Ich hab nur Angst, dass dann noch mehr an Gebühren kommen...nämlich zB wenns vor Gericht geht!? Oder für den "Hausbesuch"?

Derjenige, der gefahren ist, kann doch bei der Gegenüberstellung einfach sagen "ich verweigere die Aussage"!?
 
Ich wurde auch schon ein paarmal in DE geblitzt, und habe auch noch nie ein Foto bekommen. So ungewöhnlich ist das also nicht.
Und 65 eur ist normal bei über 20 km/h, 2 oder 3 Punkte müsste es dafür auch noch geben.
 
Ich wurde auch schon ein paarmal in DE geblitzt, und habe auch noch nie ein Foto bekommen. So ungewöhnlich ist das also nicht.
Und 65 eur ist normal bei über 20 km/h, 2 oder 3 Punkte müsste es dafür auch noch geben.

1 Punkt. Aber um den gehts nicht. Die 25,60 EUR Gebühren find ich nicht in Ordnung. Auch wenns "nicht ungewöhnlich" ist.
 
Ist doch scheissegal, ob jetzt 65 eur da steht, oder 40 und 25, bezahlen musste trotzdem soviel. Und ich find den Betrag ok, ich steh dazu wenn ich schnell gefahren bin und bazahl den Betrag dann auch, weil ich das schon sinnvoll finde in bestimmten Zonen bestimmte Grenzen einzuhalten.
 
ich will denen ja nur n bisschen Arbeit machen [...]
Ich hab nur Angst, dass dann noch mehr an Gebühren kommen...nämlich zB wenns vor Gericht geht!? Oder für den "Hausbesuch"?

Also sorry. Entweder du zahlst den Käse einfach und hast Ruhe, weil zu schnell gefahren bist du, oder du legst dich mit denen an und läufst eben Gefahr, noch mehr Gebühren aufgebrummt zu bekommen.
Dass da jetzt 25 Euro Verwaltungsgebühren dabei sind ist zwar ärgerlich, aber im Endeffekt ist es schnurzpiepe, oder hättest lieber ein Bussgeld von 65 Euro fix?

Ich kann nicht verstehen, wie man sich über Bussgelder ernsthaft beschweren kann. Es gibt klare Regeln und wer dagegen verstösst, der blecht, ganz einfach. Du kannst dich höchstens drüber aufregen, dass du zu schnell gefahren bist, oder zu unrecht geblitzt wurdest, im Nachhinein aber den grossen Hans zu markieren, "ihr habt mich geblitzt, jetzt mach' ich euch mal richtig Arbeit!" ist larifari.

Zu schnell fahren ist in Deutschland doch wirklich günstig, in der Schweiz biste innerorts ab 15km/h drüber den FS erstmal los und eine saftige Busse von ein paar hundert Euro gibt's noch obendrauf. Also von daher entweder akzeptieren, oder das nächste Mal mit der korrekten Geschwindigkeit fortbewegen.
 
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