GeCube 4870x2 Graka nach 22 Monaten defekt - wie gehts weiter?

hacki

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Habe am 23.08.2008 eine GeCube 4870 x2 Graka bei Alternate gekauft, und diese ist jetzt defekt (Bildfehler). GeCube gibts allerdings seit Ende 2009 nicht mehr.

Alternate selber schreibt, dass man den Mangel direkt über den Hersteller abwickeln sollte (um Zeit zu sparen), wenn der Mangel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes auftritt. Ist aber kein Muss...

Nun frage ich mich, was mich erwarten würde, wenn ich die Graka zu Alternate schicken täte ?
Welche Möglichkeiten gibt es denn?

Oder kann ich das Ding glei entsorgen? :D


Danke und viele Grüße
Hacki
 
Zuletzt bearbeitet:
Du wirst eine Karte vom Lager bekommen.
Schau da aber genau hin!

Mir hat Alternate für meine defekte Geforce 4 Ti 4600 eine FX 5200 andrehen wollen.

Das habe ich abgelehnt, da das ja ein extremer Rückschritt gewesen wäre.
Habe dann eine Radeon 9500 bekommen und diese dank 256bit Interface zur 9700Pro geflasht :)

Gruss
Dennis
 
Hi!

Dann bin i mal gespannt *buck*
Wie alt war Deine Graka als sie kaputt ging?


Gruß
Hacki
 
Mhh, da müsste ich schätzen.
Denke die war etwa 20 Monate alt.

Du hast halt Anspruch auf eine, was die Eigenschaften angeht, äquivalente Karte.

Wenn Alternate eine 4870X2 eines anderen Herstellers liefern kann, wirst Du so eine bekommen.
Es sei denn, Deine hat einenn erheblich tolleren Kühler, taktet weit höher oder sonst ein Alleinstellungsmerkmal.
Dann musst Du halt verhandeln. U.U springt dabei eine 5850 oder höher bei raus.

Gruß
Dennis
 
Er hat Anspruch auf gar nix.

Gewährleistung wird es nach mehr als 6 Monaten nicht geben. Und Garantie kanns auch nur geben, wenn es den Hersteller noch gibt. Den gibts aber schon nicht mehr. Also auch keine Garantie.

Kann natürlich sein, dass der Shop Dir auf eigene Kosten eine neue GraKa schenkt. Glaube ich aber kaum.
 
Jo das habe ich mir auch schon so gedacht...ich lass mich mal überraschen und berichte was sich ergeben wird :)
 
Er hat Anspruch auf gar nix.

Gewährleistung wird es nach mehr als 6 Monaten nicht geben. Und Garantie kanns auch nur geben, wenn es den Hersteller noch gibt. Den gibts aber schon nicht mehr. Also auch keine Garantie.

Kann natürlich sein, dass der Shop Dir auf eigene Kosten eine neue GraKa schenkt. Glaube ich aber kaum.

Das ist so meiner Meinung nach nicht richtig!
hacki ist grundsätzlich für zwei Jahre gegen Sachmängel geschützt. Da der Kaufvertrag mit Alternate geschlossen wurde, hat Alternate auch die Gewährleistung zu erbringen. Dass es den Hersteller nicht mehr gibt, das darf nicht hackis Problem sein. (Garantie wäre noch ein anderes Thema, aber hier im Thread wird Garantie wohl mit Gewährleistung umgangssprachlich gleich gesetzt)

Das einzige Problem sehe ich ggf. in der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aber belehrt mich bitte, wenn ich auch falsch liege.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Rotfuchs schon richtig anmerkte wurde der Kaufvertrag mit Alternate geschlossen. Alternate ist jedoch auch nur ein Reseller. Die Forderung an Gewährleistung und/oder Garantie wird jedoch im Falle der Insolvenz von GeCube wertlos. Sprich normaler Weise läuft die Garantie- und Gewährleistungsabwicklung von Hacki zum Hersteller. Da dieser nun aber nicht mehr existiert (auf Rechtswegen) muss der Reseller, in diesem Falle Alternate für diese Verpflichtungen eintreten da sie zum Zeitpunkt des Kaufvertrages Vertragspartner von GeCube waren.

Gewährleistung ist im übrigen die gesetzlich geregelte Mängelhaftung. Die Garantie hingegen ist eine freiwillig erhöhte oder verlängerte Leistung die sozusagen "mitgekauft" wird.

So siehts zumindest nach meinem Kenntnisstand aus. ;) Sollte ich falsch liegen so korrigiert mich bitte. :)

Gruß, Tino
 
Wie Rotfuchs schon richtig anmerkte wurde der Kaufvertrag mit Alternate geschlossen. Alternate ist jedoch auch nur ein Reseller. Die Forderung an Gewährleistung und/oder Garantie wird jedoch im Falle der Insolvenz von GeCube wertlos.

Anspruchsgegner bei der Gewährleistung ist immer der Händler und da kann es dem Käufer schnurz sein, wie die weitere Abwicklung zwischen Händler und seiner Bezugsquelle abläuft.

Lediglich könnte der Händler sich einfach auf die nicht mehr gültige Beweislastumkehr nach §476 BGB berufen, wenn er keinen Verlust erleiden will.
 
Danke für eure Antworten :)
Der Retourenschein liegt schon mal bereit, werde das Ding in den nächsten Tagen wegschicken und schauen was passiert *buck*
 
Die Beweislastumkehr könnte hier definitiv das Problem sein. Wenn sich der Shop querstellt und verlangt dass du beweisen musst, dass der Mangel schon bei Kauf (Übergabe) der Graka bestanden hat.

Da dies meiner Meinung nach unmöglich ist, bist du auf Kulanz von Alternate angewiesen. Ein recht auf Austausch hast du zumindest nicht mehr wirklich.
 
Wenn die Karte nicht vollkommen versifft oder verschmorrt ist, wird das kein Problem mit der Gewährleistung. Wenn die Karte in gutem Zustand ist und schon nach 22 Monaten defekt ist, muss sie den Fehler schon bei der Produktion gehabt haben, sonst hätte sie mindestens 24 Monate durchgehalten.
 
Hehe,

sehr geil!

Es ist natürlich genau anders herum! Weil die Karte schon 22 Monate lief, kann sie gar nicht zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs defekt gewesen sein. Beweise mal das Gegenteil!
 
Nach §434 BGB ist die Karte nicht frei von Sachmängeln, da sie nur 22 Monate gehalten hat, statt üblicherweise >24 Monate.
Wenn sich keine äußeren Einwirkungen erkennen lassen, die den Defekt erklären, reicht das vollkommen als Beweis dafür, das der Mangel schon vorher vorhanden gewesen ist.

Anders wäre die 24-Monatige Gewährleistungspflicht ja auch sinnfrei.
 
Aber wie möchtest du das beweisen, wenn der Verkäufer jetzt meint:

Halbes Jahr rum, Beweis du mir mal dass der Mangel schon bei Übergabe da gewesen ist.

Übrigens:

Bei der "normalen" Regelung liegt die Beweislast immer beim Käufer ( § 363 BGB).

Nur durch den § 476 und nur bei einem Verbrauchsgüterkauf wird zu Gunsten des Kunden davon ausgegangen, dass ein Fehler in den ersten 6 Monaten nach Kauf schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Danach liegt die Beweislast aber in jedem Fall beim Käufer.

Ob das Argument reicht, dass die Karte, wenn sie "nur" 22 Monate hält schon bei Gefahrenübergang einen Defekt hatte ist für mich jedenfalls fraglich.
 
Das ist natürlich auch wirklich Quark. Keine Ahnung, woher burningstar das hat. Die Beweislast liegt beim Käufer, der muss beweisen können, dass die Karte zum Zeitpunkt des Kaufs (Gefahrenübergang) bereits diesen Defekt hatte. Kann er nicht, deshalb ist das Thema damit beendet.

Es geht nur über Kulanz. Und damit würde ich erst mal nicht rechnen.
 
Allenfalls wäre es möglich, wenn man Daten über die mittlere fehlerfreie Nutzungsdauer dieses Graka-Typs hätte und genau diese erheblich davon abweichen würde, hier einen Defekt zu anzunehmen..

Riesenaufwand.
 
Hmmm - reicht es für die "Beweislastumkehr" nicht aus, dass die GraKa schlicht die 24 Monate, die sie mindestens halten sollte, nicht gehalten hat?
Allein die Tatsache "das Ding ist kaputt!" muss doch als Beweis reichen. Wenn der Käufer eigenes Verschulden ausschliesst (z.B. per Aussage:" Die Karte wurde eingebaut und dann nie wieder angefasst, auch ist kein Blitz eingeschlagen..."", dann muss das doch ausreichend sein - oder nicht?

Als Käufer würde ich dann anführen, dass der Mangel ab Kauf sicher schon darin lag, dass offenbar minderwertige Bauteile vorhanden waren, die nicht die zu erwartende Lebensdauer hatten. Beweis: die kaputte Karte.

Beweislastumker ist echt ne blöde Sache, aber ich mag mich nicht damit abfinden, dass man in solchen Fällen auf Händlerkulanz angewiesen sein soll.
 
Genau so ergibt es sich aus den Gesetztestexten und genau so wird es in der Praxis auch gehand habt. Zumindest bei mir. Manchmal erklären die Händler noch zusätzlich, dass sie aus Kulanz handeln aber im Prinzip sagen sie das nur, damit der Kunde denkt "die sind ja super kundenfreundlich".
 
Hmmm - reicht es für die "Beweislastumkehr" nicht aus, dass die GraKa schlicht die 24 Monate, die sie mindestens halten sollte, nicht gehalten hat?
Allein die Tatsache "das Ding ist kaputt!" muss doch als Beweis reichen. Wenn der Käufer eigenes Verschulden ausschliesst (z.B. per Aussage:" Die Karte wurde eingebaut und dann nie wieder angefasst, auch ist kein Blitz eingeschlagen..."", dann muss das doch ausreichend sein - oder nicht?

Dazu wäre aber notwendig, daß irgendwo versichert worden ist, wie lange die Produkte ihre Funktion mindestens haben müssen. Dieses ergibt sich aber nicht aus dem Gesetz. Sachmangelhaftung über einen Zeitraum, bedeutet nicht gleichzeitig, daß das Produkt solange funktionieren muß/wird.

Als Käufer würde ich dann anführen, dass der Mangel ab Kauf sicher schon darin lag, dass offenbar minderwertige Bauteile vorhanden waren, die nicht die zu erwartende Lebensdauer hatten. Beweis: die kaputte Karte.
Du bist aber ein Fuchs. Da willst Du den Defekt einer Sache, der eigentlich die Folge eines Sachmangels ist, diesen als Ursache für den Sachmangel darstellen. Sehr kreative Beweisführung.

Beweislastumker ist echt ne blöde Sache, aber ich mag mich nicht damit abfinden, dass man in solchen Fällen auf Händlerkulanz angewiesen sein soll.

Dann solltest Du schnellstmöglich in die Politik gehen und Dich dort einbringen, wo diese Regelungen erarbeitet werden, damit sie später in ein Gesetz eingehen.
 
Dazu wäre aber notwendig, daß irgendwo versichert worden ist, wie lange die Produkte ihre Funktion mindestens haben müssen. Dieses ergibt sich aber nicht aus dem Gesetz. Sachmangelhaftung über einen Zeitraum, bedeutet nicht gleichzeitig, daß das Produkt solange funktionieren muß/wird.

Sollen 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung nicht auch für mich als Verbraucher ein Garant dafür sein, dass ein Sache 2 Jahre lang funktioniert? Es ist doch nur natürlich, dass ich (oder der Verbraucher allgemein) diese gesetzl. Vorgabe auch so verstehe, dass ein Produkt 2 Jahre lang zu halten/funktionieren hat. Ansonsten muss das Produkt irgendeinen Mangel haben, oder unsachgemäß genutzt worden sein.

Du bist aber ein Fuchs. Da willst Du den Defekt einer Sache, der eigentlich die Folge eines Sachmangels ist, diesen als Ursache für den Sachmangel darstellen. Sehr kreative Beweisführung.

Nein - nicht als Ursache, sondern als Beweis dafür, dass da etwas nicht im Sinne des Erfinders stimmt. Zugegeben - fuchsig und im Rechtsstreit vllt wackelig, aber bestimmt ein Denkanstoß ;)

Dann solltest Du schnellstmöglich in die Politik gehen und Dich dort einbringen, wo diese Regelungen erarbeitet werden, damit sie später in ein Gesetz eingehen.

Das wird nicht nötig sein, es müssten die vorhandenen Gesetze nur in meinem Sinne ausgelegt werden, dann bin ich zufrieden. ;D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Du dann zufrieden wärst, glaub ich Dir ja. Dennoch bis Du auf dem Holzweg. Gewährleistung funktioniert eben genau anders herum, deshalb hast Du nach 6 Monaten wegen der Beweislastumkehr im Normalfall (und in der IT-Branche) keine Chance mehr. Du müsstest als Kunde beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Und das kannst Du nicht. Die Tatsache, dass die Karte ja mind. 6 Monate funktioniert hat, spricht schon dagegen.

Nach dieser Zeit wird es so oder so nur noch um Garantie oder eben Kulanz gehen. Und Kulanz in dieser Größenordnung kann sich kaum noch ein Händler leisten. Die Etailer schon dreimal nicht.

Ich bin aber auch gespannt wie es ausgeht. Vielleicht hat der Shop ja ein Einsehen, wer weiß.
 
...Gewährleistung funktioniert eben genau anders herum, deshalb hast Du nach 6 Monaten wegen der Beweislastumkehr im Normalfall (und in der IT-Branche) keine Chance mehr. Du müsstest als Kunde beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Und das kannst Du nicht. Die Tatsache, dass die Karte ja mind. 6 Monate funktioniert hat, spricht schon dagegen....

D.h. es müsste "nur" noch definiert werden, was als Beweis akzeptiert wird. Erst dann liesse sich doch belegen, ob Otto-Normal etwas beweisen kann, oder nicht (oder nur mit unverhältnimässig hohem Aufwand).
 
Sollen 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung nicht auch für mich als Verbraucher ein Garant dafür sein, dass ein Sache 2 Jahre lang funktioniert? Es ist doch nur natürlich, dass ich (oder der Verbraucher allgemein) diese gesetzl. Vorgabe auch so verstehe, dass ein Produkt 2 Jahre lang zu halten/funktionieren hat. Ansonsten muss das Produkt irgendeinen Mangel haben, oder unsachgemäß genutzt worden sein.
Das Du das gerne so verstehen möchtest, ist durchaus nachvollziehbar. Was aber machst Du mit Produkten, die Verschleißteile beinhalten? Für die würde das dann auch gelten.

Du mußt Dir bitte nochmal den §434 BGB ansehen. Dort steht alles ganz genau. Wenn Du also in der glücklichen Lage wärst, vom Hersteller eine Angabe zur Nutzungsdauer ohne Fehler zu bekommen, kannst Du Dich darauf berufen. Ohne diese wird das nichts.
 
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