So, ihr wolltet wissen wie es ausgegangen ist?
Ich bin zum Anwalt gegangen, der für so etwas spezialisiert war....
Die Anwaltschaft (also meine Gegner) haben verlangt das ich die Raubkopien, die von mir aufgelistet waren, zurückgebe
Theoretisch wäre eine Hausdurchsuchung obligatorisch gewesen! Da ich aber minderjährig bin und ich mir bisher niemals etwas zu Schulden kommen lies, hat man davon abgesehen!
Das Untersuchungsverfahren wurde eingestellt. Es kam nicht zur Anklage, es wird keinen Eintrag in meinem polizeilichen Führungszeugnis geben.
Aber....., die Tatsache, dass gegen mich einmal ein Untersuchungsverfahren geführt wurde steht im Strafregister. D.h., dass ich beim nächsten Mal bei einem ähnlichen Delikt nicht so harmlos davon kommen werden. Das Strafregister ist übrigens nur für Behörden einsichtlich....
Ich kann euch nur empfehlen das mit dem Download und Co., also Raubkopien anschaffen nicht zu tun.
Für mich war es ein ordentlicher Denkzettel.
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