Gewährleistung, Produkt nach 3 Monaten eingeschickt, ggf. defekt gekauft?

Txxxxs

Grand Admiral Special
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Hallo,

ich habe eine Rechtsfrage, die ich per Forensuche bisher nicht wirklich klären konnte, weil in anderen Fällen ein Produkt zwar innerhalb von sechs Monaten, aber erst nach einer gewissen Zeit einen Mangel aufweist - es geht um den folgenden Fall:

Ich habe mir Ende August eine GIGABYTE AMD Radeon HD 7870 gekauft und diese zunächst in meinem alten System (u. a. GA-P55-UD5, i5-750) genutzt - die Grafikkarte unterstützt laut AMD, GIGABYTE und Onlineshop PCIe 3.0, mein damaliges System PCIe 2.0, es war ein einwandfreier Betrieb möglich.
Anfang Oktober habe ich mir einen i5-3550 sowie ein Mainboard mit Intel Z77 zugelegt - also PCIe-3.0-fähige Hardware - und die obige Grafikkarte übernommen. Bereits beim 1. Start blieb der Monitor schwarz, dank(!) der im Prozessor integrierten Grafik gelang es mir, im Internet zu recherchieren und ich fand heraus, dass es in seltenen Fällen zu Problemen mit PCIe-3.0-Grafikkarten kommt, man diese aber durch die BIOS-/UEFI-Einstellung "Gen2" o. ä. reaktivieren kann - das Ganze läuft dann nur mit PCIe 2.0, ein beworbenes Merkmal (PCIe 3.0) kann nicht genutzt werden. Ich vermutete daraufhin eine Inkompatibilität mit dem zunächst verbauten Arbeitsspeicher, habe diesen dann mehrfach erfolglos getauscht, ebenso dachte ich an einen Defekt im PCIe-Controller des neuen i5-3550, habe das gleiche Modell noch einmal und sogar zwei andere Modelle getestet, selbst das Mainboard sage und schreibe viermal gewechselt, alles ohne Besserung. Schlussendlich ließ ich mir eine 2. Grafikkarte des gleichen Modells kommen und diese wurde erfolgreich per PCIe 3.0 erkannt - es liegt also an der Karte, die sonst (per PCIe 2.0) völlig problemlos und leistungsstark arbeitet, aber offenbar einen Defekt aufweist, und das in meinen Augen sehr wahrscheinlich von Anfang an, also teildefekt gekauft wurde.

Der GIGABYTE-Support weiß Bescheid und hat mir eine Reparatur/einen Umtausch nahegelegt.
Seit Dienstag ist die Grafikkarte nun auf dem Weg zum Händler bzw. seit heute zum Vorlieferanten bzw. Hersteller und ich werde warten müssen - laut Recherche kann so etwas viele Wochen, wenn nicht sogar Monate dauern! :o
Daher meine Frage:
Wenn man davon ausgeht, dass der Defekt bereits "mitgekauft" wurde, mangels PCIe-3.0-Unterstützung aber erst ~1,5 Monate nach Kauf entdeckt wurde, hat man dann nicht Anspruch auf sofortigen Austausch? Ich meine, hätte ich das Ganze innerhalb der üblichen 14 Tage festgestellt, hätte mir der Onlineshop doch auch sofortigen Ersatz zugeschickt? *noahnung* *kopfkratz

Sollte ich keinen Anspruch auf einen sofortigen Austausch haben, ist es ratsam, bereits jetzt dem Händler gegenüber eine bestimmte Frist zu setzen, um besonders lange Laufzeiten (>5 Wochen?) im Voraus entgegenzutreten?

Wenn ich ehrlich bin, ärgere ich mich maßlos, zeitlich versetzt aufgerüstet und dadurch den Defekt nicht innerhalb der Widerrufsfrist (14 Tage) festgestellt zu haben ... jetzt wegen einem Fehler, der meiner Meinung nach von Anfang an bestand, wochenlang auf so eine Grafikkarte, die man nicht grundlos gekauft hat, verzichten müssen, gleichzeitig den Wertverfall vor Augen geführt bekommen usw. :[
 
moin. nach § 476 BGB wird vermutet, dass der mangel schon bei kauf vorhanden war. soweit bist du nun schon.

für den verkäufer bestehen nun mehrere möglichkeiten diesen mangel zu beseitigen. erste schritte sind nun schon eingeleitet. im § 439 BGB steht aber

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

es liegt also an dir die wahl zu treffen. fristen interessieren erstmal nicht. du hast den anspruch gegen den verkäufer, nicht gegen gigabyte!
der verkäufer muss schliesslich von dir die gelegenheit bekommen, die sache auszubaden.
ich würde dir auch nahelegen, die sache vom verkäufer erledigen zu lassen. du willst schliesslich gewährleistung und keine garantie.

insofern an den verkäufer und eine neulieferung verlangen.
.
EDIT :
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ok, grad gelesen, dass sie schon auf dem weg ist.

warum wurde sie verschickt? hast du schon eine wahl getroffen?
 
Problem an der ganzen Gewährleistungskiste, ein großer Teil der Händler kennt sich damit absolut nicht aus.
Und das obwohl die korrekte Vorgehensweise mittlerweile sogar zu den 400EUR Computerschraubern durchgedrungen sein sollte.

Leider werden Kunden oft mit "Schicken wir ein!" vertröstet. Der gemeine Kunde ist damit ja auch erstmal zufrieden, denn er weiß es meist noch weniger, wie der Händler. Und der Händler sieht darin seinen Versuch nachzubessern, anstatt selber aktiv zu werden.
 
ok, grad gelesen, dass sie schon auf dem weg ist.

warum wurde sie verschickt? hast du schon eine wahl getroffen?
Ich habe hinsichtlich des Defekts mit GIGABYTE - über deren Forum, über irgendeine (Marketing-)E-Mail-Adresse wie auch per normale Supportanfrage über gigabyte.de - ausgiebig kommuniziert und da ich feststellte, dass die neuere Grafikkarte, beinahe baugleich, mit einem wesentlich neueren VGA-BIOS daherkam, forderte ich ein entsprechendes Update an, da ich dachte, daran liegt es. Allerdings behauptete man dort, es gäbe keine neue Version und belegte mir sogar, dass die Grafikkarte mit meiner BIOS-Version problemlos per PCIe 3.0 laufen würde.

Die Grafikkarte kaufte ich Ende August bei Caseking.de, da ich bisher keine großartigen Erfahrungen mit solchen Reklamationen habe, eine Direktabwicklung über GIGABYTE vermutlich schneller, aber irgendwie am Händler vorbeigegangen wäre (müsste hier kein Datenabgleich erfolgen, falls GIGABYTE die Karte ersetzt hätte u. die Seriennummer auf der Rechnung des Händlers nicht mehr mit der der Hardware übereinstimmt?), habe ich mich für eine Abwicklung über diesen entschieden - zumal auf deren Seite steht:
Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Wir übernehmen die Garantieabwicklung nur für die bei uns gekaufte Ware. Jegliche reklamierte Ware wird von unseren geschulten Service-Techniker geprüft. Bei eindeutigen Gewährleistungsansprüchen versenden wir in der Regel innerhalb von 1 - 3 Werktagen nach Eintreffen der defekten Ware bei uns ein neues Gerät. [...]
Quelle: http://www.caseking.de/shop/catalog/Reklamation:_:55.html

Ich hoffte also auf sofortigen Ersatz, war mir aber auch nicht sicher, ob sich diese Beschreibung auf die 14 Tage Widerrufsfrist bezieht.

Also könnte ich Caseking.de auffordern, mir eine Ersatzkarte zukommen zu lassen?
 
jep, du musst es ihnen allerdings mitteilen.

ich bin mir jedoch nicht sicher, wie es sich auswirkt, dass die karte derzeit auf dem weg zum hersteller ist. könnte auch so aussehen, dass dieses bereits als bemühung zu sehen ist, deinem gesuch auf nacherfüllung gerecht zu werden. unklarheit besteht dahingehend, wie es sich auswirkt, wenn der kunde seine wahl der nacherfüllungsart plötzlich ändert. zudem ist nicht endgültig geklärt, ob du schon eine solche wahl getroffen hast.

ich würd also sagen, du teilst denen erstmal deine wahl mit. dann gehts weiter.
 
Ich habe das Reklamationsformular ausgefüllt und bei "Gewünschte Vorgehensweise" den Austausch gewählt - hier muss man etwas auswählen und eine Gutschrift, also die andere Möglichkeit, wollte ich ja nicht.
Caseking.de hat also entgegen der eigenen Beschreibung, nämlich den Austausch des defekten Artikels innerhalb von 1-3 Werktagen, gehandelt und meine Einsendung direkt an den Hersteller weitergeleitet. *kopfkratz
 
gemäß dem fall, dass sie da eigenmächtig gehandelt haben, wirst du das sicherlich nicht als nachteil gegen dich oder deine gesetzlich zugesicherte entscheidungsmacht gelten lassen müssen ;)
 
Was der Händler macht mit dem Hersteller, ist innerhalb der Gewährleistung von mind. 6Monaten ja eigentlich auch nicht wichtig, denn du kannst es direkt vom Händler fordern. Vielleicht wäre eine Gutschrift schneller gewesen.
 
Ich habe vom Caseking-Service die Antwort auf meine Anfrage erhalten. Ein sofortiger Austausch wird und kann demnach nicht erfolgen - ich zitiere:
Wie jeder Händler sind auch wir bezüglich der Abwicklung einer Reklamation an den entsprechenden Hersteller und dessen Vorgaben gebunden. Der Großteil der Hersteller von PC-Hardware setzt eine Prüfung der vom Endkunden reklamierten Hardware im eigenen Haus voraus, um beispielsweise mechanische Beschädigungen auszuschließen.
Allerdings geht man bei Caseking aufgrund der Erfahrungen mit GIGABYTE davon aus, dass eine solche Prüfung innerhalb weniger Werktage abgeschlossen sein wird und ich die reparierte oder neue Grafikkarte in spätestens 1,5 Wochen zugeschickt bekomme ... das ist doch schon mal etwas, mal sehen, ob es tatsächlich so kommt. :)
 
ich hätte das nicht so akzeptiert. es gilt deutsches recht und nicht das, was die aufm hinterhof mit ihren lieferanten aushandeln.

widersprechen. unter fristsetzung die lieferung einer neuen karte verlangen.
 
@TE
Weise Caseking.de mit dem von "M" genannten §439 Abs 1 und 2 hin. (letzteres unterschlagen die Firmen gerne). Ebenso, daß Du einen Austausch demgemäß verlangt hast.

Biete Ihnen kulanzmäßig mit einer Frist zur Annahme an, den Kaufvertrag gegen Rücküberweisung des vollen Kaufbetrages und der Versandkosten rückabzuwickeln, wenn Sie sich nicht bereit oder in der Lage "fühlen", die neue Ersatzkarte zu zusenden.
 
Die Händler können es sich da sehr einfach machen, wenn es dem Kunden nicht passt kann er ja zum Anwalt laufen. Allein die Zeit die vergeht bis 1-2 Anwaltsschreiben ausgetauscht wurden ist die Karte nämlich vom Hersteller schon wider zurück und der Fall erledigt.

Aber davon ab, der Händler muss Zeit haben die Sache zu prüfen, und wenn er es nicht selbst machen kann bedeutet das ja wohl nicht das er einfach so innerhalb von 3 Tagen kostenlos Ersatz schickt. Also kann der Händler jemanden sachkundigen mit der Prüfung beauftragen, und das macht der Händler ja auch indem er es zum Hersteller sendet.

Es kann ja auch sein das das Mainbord einfach nur daran schuld ist ect.
 
Selbstverständlich muß man dem Händler eine angemessene Zeit zur Bearbeitung lassen. Diese umfasst natürlich die Prüfung, ob der Fehler vorhanden ist und entsprechend die Nachbesserung, die der Kunde bestimmt hat.

In diesem Fall wäre das schätzungsweise 7 Tage für die Überprüfung und nochmal 3-4 Tage für die Zusendung der neuen Ersatzkarte. Caseking.de hat hier aber dem Kunden die von ihm bestimmte Art der Nacherfüllung verweigert und das ist nunmal per Gesetz nicht vorgesehen.
Daher kann der TE dem Händler ohne weiteres diese Frist zur Nachbesserung setzen und dann überlegen, welche Konsequenzen er darauf folgen lassen will. Im schlechtesten Fall tritt er vom Kaufvertrag zurück und muß sich sein Geld erstreiten.
Zu ersterem bedarf es erst einmal noch keiner Anwaltsschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich muß man dem Händler eine angemessene Zeit zur Bearbeitung lassen. Diese umfasst natürlich die Prüfung, ob der Fehler vorhanden ist und entsprechend die Nachbesserung, die der Kunde bestimmt hat.

In diesem Fall wäre das schätzungsweise 7 Tage für die Überprüfung und nochmal 3-4 Tage für die Zusendung der neuen Ersatzkarte. Caseking.de hat hier aber dem Kunden die von ihm bestimmte Art der Nacherfüllung verweigert und das ist nunmal per Gesetz nicht vorgesehen.

Die haben ihm gar nichts verweigert, wenn der Händler nicht in der Lage ist das Gerät zu prüfen muss er es an eine qualifizierte Stelle weitergeben. Und das ist nun mal der Hersteller, bzw. sein Servicepartner. Und genau da liegt aktuell das Produkt zur Prüfung vor.

Die 10-11 Tage sind frei aus deinen Fingern gesogen, es gibt keinerlei Urteil das es nicht länger dauern darf. Es muss schlicht nur angemessen sein. Angemessen ist die Zeit die der Versand und die Prüfung nun mal dauert, weil je nach Fehler und Produkt es mal mehr oder weniger aufwändig ist. Nicht mehr angemessen ist wenn der Hersteller kein Ersatz liefern kann und der Kunde ewig lange warten soll. Also der Monat Wartezeit ist wohl eher nicht mehr angemessen. Aber 10-11 Tage vergiss es... absolut unrealistisch. Selbst wenn man eine RMA direkt über den Hersteller anschubst und die Hardware zu einem Dienstleister in Deutschland sendet, also ohne Umwege über Händler ect. dauert das in der Regel 14 Tage. Mit Händler dazwischen dauert das mal eben gut eine Woche länger. Das sind übliche Zeiten, und wenn etwas üblich ist viel Spaß beim Rechtsstreit.
 
Die haben ihm gar nichts verweigert, wenn der Händler nicht in der Lage ist das Gerät zu prüfen muss er es an eine qualifizierte Stelle weitergeben. Und das ist nun mal der Hersteller, bzw. sein Servicepartner. Und genau da liegt aktuell das Produkt zur Prüfung vor.

Den Post#4 des TEs hast Du gesehen?

Dort ist laut Beschreibung des Vorgehens bei Reklamationen festgehalten, daß ein geschulter Service-Techniker im Hause von Caseking.de die Prüfung des Defektes vornimmt.
Eine Einsendung an den Hersteller entfällt also, mit oder ohne Fehler. Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit.

Die 10-11 Tage sind frei aus deinen Fingern gesogen, es gibt keinerlei Urteil das es nicht länger dauern darf. Es muss schlicht nur angemessen sein. Angemessen ist die Zeit die der Versand und die Prüfung nun mal dauert, weil je nach Fehler und Produkt es mal mehr oder weniger aufwändig ist.

Wie "M" schon auf das Zitat des TEs im Post#9 geschrieben hat, ist eine Vereinbarung oder eine Vorgabe des Herstellers zwischen diesem und dem Händler weder für den Käufer bindend, noch kann/darf sie sich auf das Verhältnis der Nachbesserung ggü. dem Käufer auswirken.
Das würde dann nämlich die Angemessenheit einer zu setzenden Frist beeinflussen, die sich letztlich nur auf die Gewährleistungsabwicklung zwischen Käufer und Händler, nicht aber auf das Prozedere beim Hersteller beziehen kann.

Nicht mehr angemessen ist wenn der Hersteller kein Ersatz liefern kann und der Kunde ewig lange warten soll. Also der Monat Wartezeit ist wohl eher nicht mehr angemessen. Aber 10-11 Tage vergiss es... absolut unrealistisch. Selbst wenn man eine RMA direkt über den Hersteller anschubst und die Hardware zu einem Dienstleister in Deutschland sendet, also ohne Umwege über Händler ect. dauert das in der Regel 14 Tage. Mit Händler dazwischen dauert das mal eben gut eine Woche länger. Das sind übliche Zeiten, und wenn etwas üblich ist viel Spaß beim Rechtsstreit.

Der Hersteller hat in dem Verhältnis Käufer - Händler bei der Gewährleistungsabwicklung überhaupt nichts verloren. Dieses berührt eben nur das Vertragsverhältnis zwischen den beiden am Kaufvertrag beteiligten.
Selbst eine mMn nicht zulässige Einbindung des Herstellers bei der Fehlersuche, ist hier aufgrund der o.b. Beschreibung des Händlers, einen eigenen geschulten Techniker zu haben, unangebracht und wirkt sich daher natürlich auf die Frist aus.

Was glaubst denn Du, wie lange es dauern muß, bis der Techniker des Händlers, einen Fehler feststellen darf und dann forderungsgemäß dem Kunden einen neuen Artikel zusendet?

Wie schwer wird denn die Prüfung einer Grafikkarte sein? Mir fällt da gerade die einfachste Möglichkeit ein, sie in Betrieb zu nehmen.

Das ganze beschriebene Verhalten dient nichts anderem, als dem Umgehen der gesetzlichen Regelung bei der Nachbesserung, insbesondere keine neue Grafikkarte zusenden zu müssen, wie vom TE verlangt.
Und genau letzteres hat man dem TE damit verweigert.
 
Zuletzt bearbeitet:
eigentlich erübrigt sich die diskussion allen schon wenn man sich überlegt, wer eigentlich was von wem will.

der TE will gewährleistung für die graka vom händler. in diesem rahmen fiel die ihm gesetzlich zustehende wahl auf eine neulieferung.

damit ist eigtl schon alles gesagt.

sollte der hersteller dem gewährleistungsgesuch des kunden nicht nachkommen, gelangen wir zu dem von h. h. genannten fall. dieses berechtigt dann de lege lata zum rücktritt vom vertrag. fristen sind nicht mehr nötig, da sich der hetsteller weigert

der händler hat nix zu wollen und der hersteller ohnehin raus.

sry tippe vom handy ;)
 
Den Post#4 des TEs hast Du gesehen?

Dort ist laut Beschreibung des Vorgehens bei Reklamationen festgehalten, daß ein geschulter Service-Techniker im Hause von Caseking.de die Prüfung des Defektes
vornimmt.
Die Möglichkeiten so eines geschulten Servicetechniker sind sehr begrenzt. Und darum wird man den Händler darauf gar nicht festnageln können. Es ist gar nicht möglich für alle Produkte einen kompetenten Techniker zu haben. Somit ist dieser Punkt völliger Quark. Denn dieser Techniker sagt einfach: "kann ich nicht, übersteigt meine Möglichkeiten darum ab zum Servicepartner des Herstellers"
Eine Einsendung an den Hersteller entfällt also, mit oder ohne Fehler. Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit.
Somit entfällt da gar nichts! Wie schon geschrieben ist deine Sichtweise sehr abwegig.
Wie "M" schon auf das Zitat des TEs im Post#9 geschrieben hat, ist eine Vereinbarung oder eine Vorgabe des Herstellers zwischen diesem und dem Händler weder für den Käufer bindend, noch kann/darf sie sich auf das Verhältnis der Nachbesserung ggü. dem Käufer auswirken.
Völlig irrelevant, wie schon geschrieben ist der Händler gar nicht in der Lage die Sache zu prüfen. Er muss fremde Hilfe dafür in Anspruch nehmen. Der Einzige der das zeitnah kann ist der Servicepartner des Herstellers. Jeder andere müsste erst die Unterlagen anfordern wenn er sie überhaupt bekommen würde.

Der Punkt das deiner Meinung nach die Binbindung des Herstellers nicht zulässig ist, ist somit abwegig. Das ist sogar die einzige Möglichkeit für eine schnelle und gründliche Prüfung.

Wie schwer wird denn die Prüfung einer Grafikkarte sein? Mir fällt da gerade die einfachste Möglichkeit ein, sie in Betrieb zu nehmen.
Und genau das ist der Punkt, die Karte funktioniert ja grundsätzlich, nur offensichtlich mit dem einen Mobo des Kunden nicht. Wie will man das testen? Ohne die nötigen Daten vom Hersteller?

Das ganze beschriebene Verhalten dient nichts anderem, als dem Umgehen der gesetzlichen Regelung bei der Nachbesserung, insbesondere keine neue Grafikkarte zusenden zu müssen, wie vom TE verlangt.
Und genau letzteres hat man dem TE damit verweigert.

Dann zeig mir bitte wo geschrieben steht das der Händler bei nicht eindeutiger Problemlage keine Fremdfirmen mit der Prüfung beauftragen darf, insbesondere wo steht das der Hersteller dafür nicht in Anspruch genommen werden darf.

Dann zeig mir mal wo steht das ein Händler bei einem unklaren Problem innerhalb von wenigen Tagen eine neue Karte versenden muss. Und zeig mir wo steht wie viele Tage er Zeit hat.

Dann zeig mir wo steht das Nachbessern immer ein Austausch gegen ein Neugerät bedeutet.

Dann zeig wo steht das der Händler zum Nachbessern die Sache nicht eingehend prüfen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Möglichkeiten so eines geschulten Servicetechniker sind sehr begrenzt. Und darum wird man den Händler darauf gar nicht festnageln können. Es ist gar nicht möglich für alle Produkte einen kompetenten Techniker zu haben. Somit ist dieser Punkt völliger Quark. Denn dieser Techniker sagt einfach: "kann ich nicht, übersteigt meine Möglichkeiten darum ab zum Servicepartner des Herstellers"
Nun, daß die Unternehmen sich gerne mit Kompetenz schmücken, die sie nicht haben, ist ja nichts neues.

...
Völlig irrelevant, wie schon geschrieben ist der Händler gar nicht in der Lage die Sache zu prüfen. Er muss fremde Hilfe dafür in Anspruch nehmen. Der Einzige der das zeitnah kann ist der Servicepartner des Herstellers. Jeder andere müsste erst die Unterlagen anfordern wenn er sie überhaupt bekommen würde.
Bei allem Verständnis Deiner praktischen Sichtweise, aber wie einfach und vor allem am praxisnähsten kann man denn eine Grafikkarte testen, wenn nicht durch einfaches Einstecken? Dem Kunden ist doch der Fehler auch durch Inbetriebnahme aufgefallen.

Der Punkt das deiner Meinung nach die Binbindung des Herstellers nicht zulässig ist, ist somit abwegig. Das ist sogar die einzige Möglichkeit für eine schnelle und gründliche Prüfung.
Damit ist aber auch klar, daß das dem Käufer zustehende Recht der Fristsetzung obsolet ist, denn er kann dem Hersteller keine Frist setzen und damit wird das Mittel wirkungslos.

Und genau das ist der Punkt, die Karte funktioniert ja grundsätzlich, nur offensichtlich mit dem einen Mobo des Kunden nicht. Wie will man das testen? Ohne die nötigen Daten vom Hersteller?
Da habe ich aber jetzt etwas anderes verstanden. Der Käufer hat mMn eine weitaus höheren Aufwand betrieben, die Karte zum Laufen zu bekommen als er hätte müssen, u.a. auch mit mehreren Mainboards erfolglos. Die zweite gleiche Grafikkarte zeigte dann die herstellerseitig versprochenen Eigenschaften.

Und um nun mal in der Praxis zu bleiben, Du glaubst nicht ernsthaft, daß ein Händler, sobald er feststellt, daß die Karte bei ihm funktioniert, dann auf die spezielle Umgebung des Kunden, wie Mainboard u.ä. weiter testet? Das wird im Zweifelsfall eine never ending story.
Eine Prüfung, ob der Fehler vorliegt oder nicht, ist da im Rahmen der Gewährleistung völlig ausreichend, es muß keine wissenschaftliche Arbeit über das Auftreten erstellt werden.

Dann zeig mir bitte wo geschrieben steht das der Händler bei nicht eindeutiger Problemlage keine Fremdfirmen mit der Prüfung beauftragen darf, insbesondere wo steht das der Hersteller dafür nicht in Anspruch genommen werden darf.
Liegt das hier wirklich vor?

Der Käufer hat ja selbst mit der zweiten Karte festgestellt, daß es in seiner IT-Umgebung funktioniert. So kompliziert scheint die Fehlersuche dann nicht zu sein, daß der Hersteller miteingebunden werden muß.
Die Inanspruchnahme des Herstellers bestimmt der Käufer, in dem er dann die Abwicklung nach der Herstellergarantie vornimmt und nicht der Händler, wenn der einfach ungefragt den Defektartikel an den Hersteller zur Garantieabwicklung sendet.

Dann zeig mir mal wo steht das ein Händler bei einem unklaren Problem innerhalb von wenigen Tagen eine neue Karte versenden muss. Und zeig mir wo steht wie viele Tage er Zeit hat.
Natürlich kann das Gesetz keine festen Zeiträume vorgeben, aber wie denkst Du denn, wird die Angemessenheit festgelegt? Wenn das derjenige macht, dem die Frist gesetzt wird, kann man sich das auch gleich schenken. Also macht es der Fristsetzende, natürlich unter Berücksichtigung der notwendigen Abläufe.

Dann zeig mir wo steht das Nachbessern immer ein Austausch gegen ein Neugerät bedeutet.
§439 Abs 1:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Da die Nacherfüllung im direkten Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages steht, bei dem in diesem Fall anzunehmen ist, daß die Karte auch neu war, kann die Vertragserfüllung durch Nachbesserung eben nur durch Lieferung einer neuen Sache erfolgen, denn dieses war bei Kauf eine vereinbarte Eigenschaft.. Die entsprechende Rechtssprechung und -meinung kann man dazu finden.

Dann zeig wo steht das der Händler zum Nachbessern die Sache nicht eingehend prüfen darf.
Ich kann es nochmal wiederholen. Wie ausführlich muß denn wohl der Test der Grafikkarte sein, um den durch das einfache Anwenden durch den Käufer festgestellten Defekt feststellen zu können? Hier geht es nicht um Ursachenforschung, sondern ob die Karte die vereinbarte Eigenschaft (PCIe 3.0 Unterstützung) besitzt oder nicht, mehr muß da nicht gemacht werden.
 
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Ich sehe schon, eine offenbar diskussionswürdige Angelegenheit. ;D

Also bis jetzt, 9 Tage nach Absendung an Caseking.de bzw. genau eine Woche nach Eingang bei denen, habe ich noch nichts weiter gehört und auch noch keine Frist gesetzt, weil ich mir erhoffe, dass das Ganze wie angedeutet innerhalb von 1-2 Wochen abgeschlossen sein wird, ich die Grafikkarte also bis Ende dieser oder Mitte nächster Woche zurückerhalten werde.
Sollte ich bis Anfang nächster Woche von Caseking.de nichts gehört haben, ist es dann grundsätzlich noch möglich, eine Frist zu setzen (1 Woche?) und auf die von euch genannten Paragraphen hinzuweisen oder wäre das dann kraftlos, weil ich das erst nach ~1,5 Wochen geäußert habe? Ob ich nun 3 oder 10 Werktage auf eine funktionsfähige Grafikkarte warten muss, ist mir zunächst egal, ich will allerdings verhindern, dass sich der Vorgang entgegen den "Versprechungen" durch den Händler auf viele Wochen hinzieht und ich frühestens im Januar oder gar Februar ein Ergebnis sehe ...
 
Du hast doch den Austausch angegeben, also entsprechend die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangt.
Dementsprechend kannst Du denen auch die Frist setzen und auch die bisherigen 9 Tage damit einrechnen.
Es ist nur nicht nachvollziehbar, warum die die Frist nicht frühestmöglich setzt, statt zu warten. Der Zeitraum bleibt schließlich gleich.
 
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Es ist nur nicht nachvollziehbar, warum die die Frist nicht frühestmögilch setzt, statt zu warten. Der Zeitraum bleibt schließlich gleich.
Weil ich, wenn ich ehrlich bin, mögliche Konsequenzen fürchte - siehe:
Daher kann der TE dem Händler ohne weiteres diese Frist zur Nachbesserung setzen und dann überlegen, welche Konsequenzen er darauf folgen lassen will. Im schlechtesten Fall tritt er vom Kaufvertrag zurück und muß sich sein Geld erstreiten.
Zu ersterem bedarf es erst einmal noch keiner Anwaltsschreiben.
Ich hatte noch nie direkt mit Anwälten zu tun, wüsste weder, wie man auf solche zugeht, noch, wer welche Kosten in welcher Höhe trägt usw., auch mit irgendwelchen Paragraphen fühle ich mich selten sicher, weil oft viel interpretiert und irgendwie ausgelegt werden kann.
Frist und Paragraphen als Druckmittel, OK, aber was ist, wenn sich Caseking.de trotzdem weigert und die Sache anders sieht? Oder wenn sie eine von mir gesetzte Frist nicht einhalten und nicht mehr mit mir kommunizieren, sondern die Sache solange aussitzen, bis der Hersteller ein entsprechendes Ergebnis an sie liefert? Wenn ich dann nicht zum Anwalt gehe, mache ich mich gegenüber dem Händler doch zum Hampelmann? :-[

Mit Caseking.de habe ich momentan noch ein weiteres Problem wegen einer Rücksendung/eines Widerrufs - meines Erachtens habe ich mich klar an deren AGB und Gesetze gehalten, hatte gestern eine intensive Korrespondenz mit deren Service, mir wurde aber Missverständnis unterstellt und ich wurde immer wieder zurechtgewiesen, und das alles wegen nichterstatteten 5,99 Euro. :-/
 
Na, nach der Erklärung ist Dein Verhalten nachvollziehbar.

Wenn man Fristen setzt, macht man das natürlich in dem Bewußtsein, daß der, dem diese gesetzt wurden, sich nicht daran hält und muß dann natürlich auch bereit sein, die weiteren Schritte zu gehen, als da wäre die Klage vor Gericht.
Ist man dazu nicht bereit, kann man sich die ganze Mühe sparen.

Die Frage ist nur wie oft und wieviel man bereit ist, alles als Lehrgeld zu verbuchen, denn sobald man keine Konsequenzen zieht, ist es nur noch verlorenes Geld, ohne eine Lehre daraus gezogen zu haben.
 
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Hallo nochmal,

ich habe dem Händler heute den oben genannten Paragraphen, den erneuten Hinweis auf "Austausch" im Reklamationsformular sowie eine Frist von 7 Tagen (bzw. 1 Woche) für die Zusendung einer neuen Ersatzkarte oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages geschrieben - die Antwort u. a.:
Die von Ihnen genannte Frist können wir leider nicht in unserem Haus vermerken, da diese nicht angemessen beziehungsweise verhältnismäßig ist.
Sobald wir seitens des Herstellers eine neue Statusmeldung erhalten, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.
Habe ich einen Fehler gemacht, die Frist zu eng angesetzt? ???


Warum habe ich die Frist erst heute gesetzt?
Die aus meiner Sicht und vom GIGABYTE-Support vermutet teildefekte Grafikkarte kam am 29.11. bei Caseking an, von dort schrieb man mir, dass der gesamte Vorgang aus Erfahrung mit GIGABYTE nach 1 bis 2 Wochen abgeschlossen sein wird - auch wenn ich sie zeitnah zurückhaben wollte, klang mir das positiv und wegen paar Tagen wollte ich keinen Aufstand machen. Mittlerweile sind 2,5 Wochen vergangen, zweimal habe ich bei Caseking bezüglich des Status angefragt, stets hat man mich mit Standard-Ausdrücken und Unwissenheit abgespeist. Heute rief ich bei GIGABYTE in Hamburg an, per Seriennummer fand man heraus, dass die Karte nicht in Hamburg, sondern in den Niederlanden geprüft wird - dort kam sie angeblich erst am 12.12. an, wurde bereits getestet und kein Fehler festgestellt. Ich habe das Ganze (kein PCIe 3.0 mit vier verschiedenen Mainboards, einwandfreier Betrieb mit Ersatzkarte) erneut dem Techniker geschildert, er schrieb daraufhin umgehend eine Nachricht nach Holland, hoffentlich/vermutlich wird sie nochmals geprüft - nach all der zeit- und nervenraubenden sowie geldintensiven Testerei auf meiner Seite ist das momentane Prüfergebnis ein absoluter Witz in meinen Augen, einfach unfassbar.
Dieser Umstand - man stelle sich vor, die Grafikkarte kommt in sagen wir zwei Wochen mit "kein Fehler festgestellt" zurück, ich habe also nach ~1 Monat die gleiche, teildefekte Karte wieder - hat mich dazu gebracht, mit den genannten Paragraphen und der Fristsetzung an Caseking heranzutreten. Im Übrigen habe ich auch dazugeschrieben, dass ich mit einem Gang zum Anwalt kein Problem hätte ... ich wollte das mehr als Drohung und Druckmittel verwenden, aber scheinbar bin ich so im Unrecht, weshalb man mir so knallhart antwortet.
 
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Vom Vertrag zurücktreten. Frist ist nunmehr entbehrlich, da der Händler deiner Wahl ablehnend ggü. steht
 
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