Gewerbicher Kunde: Bestellung stornierbar?

Arnie_75

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So, nach langer Zeit schreib ich hier mal wieder was, wäre toll wenn ein 'Profi' mit entsprechendem Fachwissen was dazu sagen könnte. Vorweg: Ich trete als gewerblicher Kunde auf, das Widerrufsrecht für Privatkunden greift hier aso nicht!

Ich habe über meine Firma als gewerblicher Kunde einen Drucker bestellt und per Vorkasse überwiesen. Die Auftragsbestätigung des Händlers kam sosfort per email.
Nach einer Woche war der Drucker aber noch nicht versendet, obwohl von Postbank zu Postbank überwiesen wurde, das Geld ist also ohne Verzögerung beim Händler eingegangen.

Darum hab ich am 18.10., 16.14 Uhr, beim Händler angerufen und meine Bestellung storniert, da der Drucker scheinbar nicht geliefert würde. Der Mitarbeiter vom Kundendienst sagte das wäre OK und hat sich meine Bankverbindung zur Erstattung des Preises aufgeschrieben.
Ich hab mir den Drucker am selben Tag im Fachmarkt um die Ecke gekauft.

Am selben Abend kommt um 19.22 Uhr eine eMail, dass der Drucker nun versendet sei. Ich hab die Annahme dann verweigert und den Händler angerufen. Der meint aber, dass ich als gewerblicher Kunde keine Stornierung durchführen konnte ich mein Geld daher nicht wiedersehe.

Wer hat da Recht?
 
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Also bin zwar kein fachmann, aber eigentlich steht in der Bestellmail heutzutage meistens, dass der Kaufvertrag erst bei Lieferung zustande kommt. Und da du vor der Lieferung stornierst hast, würde ich da nicht so schnell kleinbeigeben...

Aber vielleicht einer genaueres dazu

Grüße
 
Deinem Anfangspost ist zu entnehmen, daß Du eine Bestellbestätigung, wenn nicht sogar eine Auftragsbestätigung erhalten hast und somit der Kaufvertrag als geschlossen angesehen werden muß.

War denn eine bestimmte Lieferfrist/Lieferdatum vereinbart? Oder war auf der Auftragsbestätigung der Lieferzeitpunkt notiert?
Hast Du für das Telefonat mit dem Mitarbeiter einen Zeugen oder eine schriftliche Bestätigung für die Rücküberweisung?

Gernerell hättest Du dem Lieferanten zur Vertragserfüllung durch Lieferung, eine Frist setzen müssen. Wenn diese dann nicht eingehalten worden wäre, hättest Du ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Nach dem Stand der Dinge hat der Lieferant insofern Recht, daß Du Dein Geld nicht wieder siehst, wenn er der Rückabwicklung nicht zustimmt. Sehr wohl hast Du aber Anspruch auf Lieferung des Vertragsgegenstandes abzüglich der erneuten Versandkosten.

Und einen kleinen Tipp am Rande. Wenn man ein eigenes Unternehmen hat, sollte man sich schon in die Materie mit der man tagtäglich zu tun hat, auch mal einlesen, um solche Fehler nicht zu machen.
 
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Und einen kleinen Tipp am Rande. Wenn man ein eigenes Unternehmen hat, sollte man sich schon in die Materie mit der man tagtäglich zu tun hat, auch mal einlesen, um solche Fehler nicht zu machen.

Dafür gibt es Kurse bei der IHK z.B. Für Leute die keinen Kaufmännischen Teil in ihrer Ausbildung hatten.
 
Ist ja alles sehr interessant, ich hab den Drucker aber nur ausnahmsweise über die Firma bestellt, hab ich vorher nicht gemacht und werd ich bestimmt nicht wieder tun. ;)
 
Also nun liest es sich so, als wärst Du kein Gewerbetreibender, sondern hattest über die Firma, in der Du angestellt bist, bei deren Großhändler bestellt.

Kannst Du mal zu Aufklärung beitragen?
 
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So ähnlich: Ich habe über die Firma meiner Familie etwas gekauft, was ich dann an mich weiterverkaufen wolte.
 
Deinem Anfangspost ist zu entnehmen, daß Du eine Bestellbestätigung, wenn nicht sogar eine Auftragsbestätigung erhalten hast und somit der Kaufvertrag als geschlossen angesehen werden muß.

War denn eine bestimmte Lieferfrist/Lieferdatum vereinbart? Oder war auf der Auftragsbestätigung der Lieferzeitpunkt notiert?
Hast Du für das Telefonat mit dem Mitarbeiter einen Zeugen oder eine schriftliche Bestätigung für die Rücküberweisung?

Gernerell hättest Du dem Lieferanten zur Vertragserfüllung durch Lieferung, eine Frist setzen müssen. Wenn diese dann nicht eingehalten worden wäre, hättest Du ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Nach dem Stand der Dinge hat der Lieferant insofern Recht, daß Du Dein Geld nicht wieder siehst, wenn er der Rückabwicklung nicht zustimmt. Sehr wohl hast Du aber Anspruch auf Lieferung des Vertragsgegenstandes abzüglich der erneuten Versandkosten.

Und einen kleinen Tipp am Rande. Wenn man ein eigenes Unternehmen hat, sollte man sich schon in die Materie mit der man tagtäglich zu tun hat, auch mal einlesen, um solche Fehler nicht zu machen.

Nach allgemeinem Vertragsrecht sicher ok, da man da ja sonst immer eine Pflichtverletzung benötigt, um Rücktritt usw. hinzubekommen.

Wenn das Storno-Telefonat aber beweisbar ist, könnte man an eine Art Aufhebungsvertrag denken, das würde dann bedeutetn, die Parteien sind sich einig, dass der Kaufvertrag als nicht geschlossen angesehen wird.
Ich würde jedenfalls ein beiderseits abgestimmtes Storno schon für bindend halten.

Gruss
 
Gibt es in den AGB ein freiwilliges Widerrufsrecht für gewerbliche Kunden ?
Wenn nicht ist der Händler schon mal auf der sicheren Seite. Du müsstest dann afaik auf dem Rechtsweg beweisen das dies ein privater Kauf über die Firma war was bei einem Drucker äußerst schwierig sein sollte da dieser im Gegensatz zu z.b. einer Playstation oder XBox i.d.R. im Betrieb eingesetzt wird/werden könnte.

Das Rückgaberecht gilt nur für nach § 13 BGB definierte Verbraucher ( "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.") und darunter fällt eben keine Firma und schon gar nicht in Kombination mit einem Drucker.

Afaik wirst du also den Drucker abnehmen müssen und dir beim evtl. nächsten Kauf einen schriftlichen Widerruf per Fax bestätigen lassen. In D gilt das geschriebene Wort, vor allem im gewerblichen Bereich.
 
In D gilt das geschriebene Wort, vor allem im gewerblichen Bereich.

Dir ist schon klar, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können oder ganz besonders im Handelsrecht auch durch Schweigen (§ 362 HGB), in sofern Vorsicht vor solch pauschalen Behauptungen.
Auch die so toll schriftliche Auftragsbestätigung entspricht nicht der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB.

Gruss
 
Nach allgemeinem Vertragsrecht sicher ok, da man da ja sonst immer eine Pflichtverletzung benötigt, um Rücktritt usw. hinzubekommen.

Wenn das Storno-Telefonat aber beweisbar ist könnte man an eine Art Aufhebungsvertrag denken, das würde dann bedeutetn, die Parteien sind sich einig, dass der Kaufvertrag als nicht geschlossen angesehen wird.
Ich würde jedenfalls ein beiderseits abgestimmtes Storno schon für bindend halten.

Gruss

Deshalb hatte ich ja nach der Beweisbarkeit des Telefonats bzw. der Zustimmung des MA als Erfüllungsgehilfen gefragt. Dieses hätte der TE dann ohne weiteres als Einverständnis zur Rückabwicklung verstehen dürfen.

Die Frage hat er ja nicht beantwortet.

Afaik wirst du also den Drucker abnehmen müssen und dir beim evtl. nächsten Kauf einen schriftlichen Widerruf per Fax bestätigen lassen. In D gilt das geschriebene Wort, vor allem im gewerblichen Bereich.

Gerade da gilt immer noch das gesprochene Wort und der berühmte "Handschlag".

Was Du vielleicht meinst, ist die Beweisbarkeit, die naturgemäß in schriftlicher Form einfacher ist. Das aber benötigen richtige Kaufleute nicht, da deren Wort zählt, wenn auch leider wohl weniger als in der Vergangenheit, aus der dieses Verhalten stammt.
 
Dir ist schon klar, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können oder ganz besonders im Handelsrecht auch durch Schweigen (§ 362 HGB), in sofern Vorsicht vor solch pauschalen Behauptungen.
Auch die so toll schriftliche Auftragsbestätigung entspricht nicht der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB.
Gruss
Ja, das ist mir klar aber als Selbstständiger habe ich die Erfahrung gemacht das diese mündlichen Absprachen Schall und Rauch sind. Natürlich gibt es seriöse Partner die sich an solche Absprachen halten aber es gibt auch eben jene die es nicht tun und dann stehst du auf dem Schlauch. Und es ist auch keine pauschale Behauptung sondern eine schmerzliche Erfahrung die ich selbst machen musste. Seitdem alles schriftlich festgehalten wird gehören diese Probleme der Vergangenheit an.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen verschiedene Schuhe!

Wenn Arnie ein FAX in der Hand hätte sähe die Sache deutlich anders aus.
 
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Ja, das ist mir klar aber als Selbstständiger habe ich die Erfahrung gemacht das diese mündlichen Absprachen Schall und Rauch sind. Natürlich gibt es seriöse Partner die sich an solche Absprachen halten aber es gibt auch eben jene die es nicht tun und dann stehst du auf dem Schlauch. Und es ist auch keine pauschale Behauptung sondern eine schmerzliche Erfahrung die ich selbst machen musste. Seitdem alles schriftlich festgehalten wird gehören diese Probleme der Vergangenheit an.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen verschiedene Schuhe!

Wenn Arnie ein FAX in der Hand hätte sähe die Sache deutlich anders aus.

Da gebe ich dir schon recht, ich plädiere immer für schriftliche Vereinbarungen. Aber es ist eben nicht so, dass es zwingend oder Vorschrift wäre.Die Beweislage ist schriftlich definitiv besser und das von dir beschriebene ist leider ein Moralproblem unserer heutigen Zeit.

Gruss
 
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