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Handy verkaufen legal?
- Ersteller Weeezo
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Weeezo
Admiral Special
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- 26.12.2002
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Hallo,
Hätte mal ne Frage:
Meine Mutter hat sich einen neuen Vertag zugelegt und dazu bekam sie ein neues Handy. Doch meine Mutter will lieber ihr altes behalten und das Neue braucht sie nicht, da sie mp3, 2mp Kamera usw. nicht interessiert.
Kann ich nun das neue Handy bei Ebay versteigern oder muss ich auf irgendwas achten?
danke!
Hätte mal ne Frage:
Meine Mutter hat sich einen neuen Vertag zugelegt und dazu bekam sie ein neues Handy. Doch meine Mutter will lieber ihr altes behalten und das Neue braucht sie nicht, da sie mp3, 2mp Kamera usw. nicht interessiert.
Kann ich nun das neue Handy bei Ebay versteigern oder muss ich auf irgendwas achten?
danke!
Ole
Grand Admiral Special
Das kommt darauf an, ob das neue Handy gekauft ist, oder ob es für die Vertragslaufzeit zur Nutzung überlassen ist.
Ich würde da mal in den Unterlagen nachschauen: Rechnung für das Handy? Oder steht auf der Rechnung was von monatlicher Miete? Welchen Provider hast Du?
Ich würde da mal in den Unterlagen nachschauen: Rechnung für das Handy? Oder steht auf der Rechnung was von monatlicher Miete? Welchen Provider hast Du?
Weeezo
Admiral Special
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Es ist ein Österreichischer Provider. Gemieter ist das Handy nicht, oder was meinst du genau damit?
Ich habe eine ganz normal ausgestellte Rechnung bekommen.
Auf der Rechnung steht noch das Kleingedruckte. Kleiner Auszug:
Ich habe im Zusammenhang mit diesem Serviceantrag eine preisgestütztes Handy erworben. Ich verzichte daher für die Dauer der in Monaten angegeben Bindefrist (24 Monate) auf mein Kündigungsrecht.
Ich habe eine ganz normal ausgestellte Rechnung bekommen.
Auf der Rechnung steht noch das Kleingedruckte. Kleiner Auszug:
Ich habe im Zusammenhang mit diesem Serviceantrag eine preisgestütztes Handy erworben. Ich verzichte daher für die Dauer der in Monaten angegeben Bindefrist (24 Monate) auf mein Kündigungsrecht.
TehEsco
Cadet
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Das Handy ist deins (bzw. deiner Mutter) und du kannst es verkaufen. Du hast dieses Handy subventioniert erworben und verzichtest im Gegenzug für 24 Monate auf das Recht den Mobilfunkvertrag selbst aufzukündigen, was aber meist gegen Zahlung einer Auslösesumme auch machbar ist.
Ole
Grand Admiral Special
Alles klar danke sehr!!!
Wenn ich es jetzt Verkaufe, kann dann der Käufer auch ganz normal Anspruch auf die Rechnung nehmen?
Nein. Du kannst verkaufen was Du willst. Die Rechnung musst Du nicht beilegen, wäre aber nett und würde wahrscheinlich auch einen höheren Erlös bringen. Anspruch auf Garantie hat allerdings (zumindest in Deutschland) nur der Erstkäufer.
Naja...beim Handy ist der Rechnungsname nicht sooo entscheidend, da man Handys überall reparieren lassen kann und die die Rechnung an den Provider schicken. Sollte man natürlich vor Reparatur klären. Und schneller als direkt über den Hersteller ist es sowieso.
Nein. Du kannst verkaufen was Du willst. Die Rechnung musst Du nicht beilegen, wäre aber nett und würde wahrscheinlich auch einen höheren Erlös bringen. Anspruch auf Garantie hat allerdings (zumindest in Deutschland) nur der Erstkäufer.
die garantie (ich nehme an , du meinst die 2jährige gewährleistung) gibt es *imho* auf das gerät . egal wem es gehört . das kaufdatum muss man natürlich nachweisen können. dazu ist der kaufbeleg nicht unbedingt erforderlich . auch zeugenaussagen oder kreditkartenbelege gelten als nachweis .
mfg birne
Ole
Grand Admiral Special
die garantie (ich nehme an , du meinst die 2jährige gewährleistung) gibt es *imho* auf das gerät . egal wem es gehört . das kaufdatum muss man natürlich nachweisen können. dazu ist der kaufbeleg nicht unbedingt erforderlich . auch zeugenaussagen oder kreditkartenbelege gelten als nachweis .
mfg birne
Die Herstellergarantie meinst Du sicherlich. Bei Ansprüchen an den Händler ist meines Wissens nach nur der Erstkäufer berechtigt, diese geltend zu machen. Andererseits wird man bei einem defekten Handy wohl als erstes zum Hersteller rennen, von daher hast Du recht.
Debaser
Grand Admiral Special
Bei Ansprüchen an den Händler ist meines Wissens nach nur der Erstkäufer berechtigt, diese geltend zu machen.
Sorry, dafür möchte ich mal eine Regelung sehen - z.B. eine gesetzliche. Ich bin sogar fest überzeugt, daß eine solche Regelung in den AGB eines Händlers unwirksam wäre.
Warum soll der Kaüfer keine Gewährleistungsansprüche haben? Nenn´mir einen Grund - es gibt keinen. Für die Ware muß gewährleistet werden; diese Gewährleistung ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages, sondern bezieht sich wie die Garantie auf die Ware.
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