Hausratschaden und ALG 2

Oi!Olli

Grand Admiral Special
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Wie einige wissen, sind meine Wände ja nass.

Der Gutachter war inzwischen da, die Grenzwerte liegen beim 100fachen, des erlaubten Wertes und ich bin erst einmal bei meiner Mutter untergekommen. Also kurz, durch die Schimmelbelastung dürften meine Möbel alle hin sein bzw der derjenige der für die Sanierung verantwortlich ist, sagt die sind hin. Die Klamotten aus dem Flurschrank auch. 1. war dort der Schimmelbefall und 2. kann man die meisten der dortigen Sachen nicht oder nicht bei 60 Grad reinigen.

Die Hausrat ziert sich etwas und will erst aktiv werden, wenn die genaue Schadenursache bzw der Ort gefunden ist.

Aber irgendwann muss sie zahlen. Und hier kommen wir zum Punkt der mir am wichtigsten ist. Kann mir das Jobcenter die Summe anrechnen?
 
Wieso sollten sie das?

1. Wieso geht die das etwas an
2. Musst du denen das imho nichtmal erzählen, weil 1.
3. musst du davon neue Sachen kaufen...bzw. ist das Schadenersatz und kein Einkommen...auch wieder 1.


4. lass dich mal von einem Anwalt beraten!!!!!!>>>> http://www.bg45.de/

OFFENE HARTZ4-RECHTSBERATUNG Steele
15. April 2016 09:00 – 11:00
Evgl. Gemeindezentrum Steele
Kaiser-Wilhelm-Str. 39

Früher dort sein, ist idr. ziemlich voll!
 
Wie einige wissen, sind meine Wände ja nass.

Der Gutachter war inzwischen da, die Grenzwerte liegen beim 100fachen, des erlaubten Wertes und ich bin erst einmal bei meiner Mutter untergekommen...
Das ist allerdings eine meldepflichtige Änderung, die sich auch auf die Kosten der Unterkunft auswirken. Da solltest Du schnellstmöglich entweder einen Mietvertrag machen oder aber eine andere Wohnung mieten.
Meldest Du das nicht und der Jobcenter erfährt das, hast Du im ungünstigsten Fall ein Verfahren wegen Sozialbetrugs an der Backe. Das ist im allgemeinen nicht lustig.
...
Aber irgendwann muss sie zahlen. Und hier kommen wir zum Punkt der mir am wichtigsten ist. Kann mir das Jobcenter die Summe anrechnen?
Da es sich um einen Schadensausgleich handelt, der also nur Deinen Vermögensbestand wieder herstellt, darf das nicht als Einkommen gewertet werden. Ähnlich, wenn man Gegenstände aus dem bestehenden Eigentum ohne Gewinn verkauft und somit eine Eigentumsumwandlung vornimmt.
 
Das ich bei Mutti wohne weiß das Amt. Mietvertrag habe ich auch, die Miete der alten Wohnung wurde auf 0 gemindert.

Und danke an euch beide.
 
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