Hausverwaltung will 100 € bevor sie den Klemptner beauftragt.

Zwergi

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Siehe Titel.
Es dreht sich hier nur um eine defekte Mischbatterie (also kein Notfall) und in meinem Vertrag steht auch nicht, dass ich in Vorkasse bei der Hausverwaltung gehen muss, damit die den Klempnter überhaupt beauftragen. Lediglich dass ich mich an Kleinreparaturen beteiligen muss. Ist das so rechtens? Zum Thema Vorkasse finde ich nur, dass der Mieter vom Vermieter Vorschüsse für Reparaturen verlangen kann. Zum umgekehrten Fall kann ich nichts finden.
 
Selber wechseln ist keine Option?
 
Leider nicht. Das darf ich laut Vertrag nicht, alles muss fachmännisch gemacht werden. Und jetzt wissen die ja eh schon Bescheid, wenn ich jetzt dran rumfummel mahnen sie mich sicher ab.
 
Nur wenn es ein Notfall ist. Ein Freund eines Freundes mit Wohneigentum meinte das sei nicht rechtens, denn die wissen ja noch gar nicht wie hoch die Kosten sind, denn: sind sie höher als 100 € muss der Vermieter die Rechnung komplett tragen. Des Weiteren steht in meinem Vertrag nichts von einer Vorschussregelung, was ich der Hausverwaltung gerade auch mitgeteilt habe. So, ich bin mal gespannt, ob Madame wieder scharf ist auf eine Diskussion mit mir *chatt*
 
Also Vorkasse zu verlangen um eine scheinbar notwendige Reparatur abzuwehren ist ja eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutz.

Normalerweise wird der Schaden behoben werden und dann kann oder sollte die Verwaltung entscheiden, ob die Reparatur unter die Bagatellklausel im Mietvertrag fällt. Wie du oben ja schon geschrieben hast, gilt die Klausel nur für Reparaturen bis zum vereinbarten Betrag.

Auch hier sollte man vorsichtig sein. "Geschulte" Unternehmen händigen keinen Stundenzettel oder Arbeitsnachweis aus. Der Mieter wird dann plötzlich mit einer Reparaturrechnung überrascht die knapp 100€ hoch ist, obwohl die eigentliche Reparatur deutlich teurer war. Also immer alles notieren und die Zeiten aufschreiben. Auf jeden Fall das fotografieren, was man unterzeichnet.
 
Die Dame von der Hausverwaltung ist auch echt total doof. Sie reitet darauf herum, dass ich laut Vertrag einen Eigenanteil zu leisten habe, die checkt das gar nicht, dass es um den Vorschuss geht.
Ich hatte noch angefragt, wie die Stromkabel zum Sicherungskasten (direkt neben der Haustür) verlegt sind, weil ich einen Panzerriegel installieren möchte (einfach, nicht verbunden mit dem Schloss) und sie meinte, sie "genehmigt" das nicht. Die Nachbarn gegenüber haben aber einen, sogar den teuren mit Verbindung zum Wohnungsschloss. Das ist nur eine dumme Bürokraft, die hat hier überhaupt keine Genehmigungsbefugnisse. wtf.
 
Es dreht sich hier nur um eine defekte Mischbatterie (also kein Notfall) und in meinem Vertrag steht auch nicht, dass ich in Vorkasse bei der Hausverwaltung gehen muss, damit die den Klempnter überhaupt beauftragen.
Wenn nirgendwo was von Vorschuss steht -> dann gibt es auch keinen. Wichtig ist, dass du den ganzen Schriftverkehr dokumentierst und auch an deinen Vermieter weiterleitest.

ALLES SCHRIFTLICH MACHEN!

Das Thema ist komplex, mal was üblich ist: der Mieter ist für kleinere Reparaturen selbst zuständig, bezahlt also selbst. Dies muss aber explizit im Mietvertrag auch so drin stehen.

Wenn keine Kleinreparaturklausel vorhanden wäre -> müsste dein Vermieter alles bezahlen, also erst einmal die Verwaltung in Vorleistung gehen und das dann mit dem Vermieter (also dem Eigentümer) abrechnen. Welche Höhe ist denn angegeben, denn du schreibst ja selbst das die Klausel drin ist.
Lediglich dass ich mich an Kleinreparaturen beteiligen muss. Ist das so rechtens? Zum Thema Vorkasse finde ich nur, dass der Mieter vom Vermieter Vorschüsse für Reparaturen verlangen kann. Zum umgekehrten Fall kann ich nichts finden.
Vorschuss musst du keinen bezahlen. Denn: es steht ja nicht im Vertrag. So wie bei allen anderen umlagefähigen Kosten würde das dann in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sein.

Literatur: https://www.sueddeutsche.de/wirtsch...uren-in-der-mietwohnung-zahlen-muss-1.4108986

Bis zu 120 Euro Anteil (!) wäre normal. Wichtig: den letzten Absatz lesen. Fehlt die Formulierung mit der Höchstgrenze, ist die gesamte Klausel hinfällig.

Aus meiner Praxis:
  • Nach 10 Jahren ist bei meiner Mieterin eine Mischerbatterie undicht geworden. Blöderweise ist sie gerade eingezogen, Vormieterin war ihre Schwester (6 Jahre lang). Für mich als einfache Lösung: ich habe die Kosten komplett übernommen da ich die Küche mitvermietet habe. Ich hatte mit der Schwester keine Probleme als Mieterin, warum sollte ich dann wegen knapp 200 Euro (Mischerbatterie und Montagekosten durch Fachbetrieb) lange rummachen?
  • Bei der Wohnung in der ich zur Miete bin war ein Absperrventil (Warmwasser) defekt. Der Monteur hat das Ventil zugedreht als er den Wasserzähler tauschen musste. Eine E-Mail an die neue (!) Verwaltung -> binnen 48 Stunden war ein Monteur da und ich hatte zwei neue Ventile verbaut. Die Ventile waren wohl beide noch die ersten, die Gummis verhärten sich wohl und ziehen sich zusammen. Dreht man dann das Ventil zu, hüpft der Gummi aus der Führung und kann nicht mehr zurückgedreht werden -> das Ventil bleibt auf ewig geschlossen.
    Bezahlt hat die Aktion zu 100% der Vermieter, abgerechnet wurde - natürlich ohne Vorkasse - von der Verwaltung.
    Warum ich "neue Verwaltung" betont habe? Weil die bis zwei Jahre zuvor aktive Verwaltung nicht wirklich aktiv war. Die haben kassiert, falsche Abrechnungen erstellt und alle Eigentümer hatten nur Stress mit denen.
Wovon ich in deinem Fall also - ohne den Mietvetrag zu kennen - ausgehe (als Laie):
  • Die Vorkassenforderung ist widerrechtlich.
  • Wenn du einen Teilbetrag bezahlen sollst, wird das über die Nebenkosten abgerechnet. Genau dafür zahlt ja der Eigentümer das Hausgeld -> das sind die Rücklagen aus denen auch solche Wartungsarbeiten zu bezahlen sind.
Exkurs:

Liegt schon über 15 Jahre zurück, 1-Zi-Whg und dämliche Verwaltung. Hat sich um nichts aber auch gar nichts gekümmert (z.B. Hausmeister hat nicht geräumt, keinen Rasen gemäht, etc. -> die Mieter haben von ihr die Telefonnummer vom Hausmeister bekommen und sollten selber anrufen).

Dafür hat sie mir 3x angeboten »einen guten Handwerker zu haben, welcher schwarz die Wohnung beim Auszug 'total günstig streicht'«. Als ich ihr mit Nachdruck klar gemacht habe, dass ich nichts streichen werde da die Arbeiten beim Einzug schon nicht fachgerecht ausgeführt wurden (alle Schalter, Steckdosen übermalt, Heizkörper verkleckert) drohte sie mir mit dem Anwalt.

Der Mietvertrag ist über einen Makler zustande gekommen, welcher mit ihr als Verwaltung »immer kooperiert«. Sie hat daher darauf bestanden, dass man auch bei ihr den Mietvertrag kündigen muss »damit sie gleich einen neuen Nachmieter finden kann«. Ich habe es ignoriert und direkt mit meiner Vermieterin Kontakt aufgenommen und schriftlich gekündigt, die Kündigung habe ich als Kopie per Einwurfeinschreiben an die Verwaltung geschickt. Das Einwurfeinschreiben kam zurück, es sei im Postfach der Verwalterin nie abgeholt worden, nach 14 Tagen wurde es zurückgeschickt.

Die Verwalterin wollte dann aber doch wissen was in dem Brief war und hat mich per Telefon terrorisiert. Ich bin einfach nicht mehr rangegangen.

Derweil habe ich mit der Eigentümerin der Wohnung die Übergabe abgewickelt, ihr die Bilder vom Zustand der Wohnung beim Einzug gezeigt (mit übermalten Steckdosen, verdreckter Heizung) und was ich daraus gemacht habe (alles demontiert was ging und eingeweicht, anschließend wieder montiert). Die Eigentümerin erklärte mir es gäbe schon seit mehreren Jahren Probleme mit der Verwaltung, sie kommen aber aus dem Vertrag nicht raus. Die Verwalterin spiele sich sogar gegenüber den Eigentümern so auf als wäre sie die wahre Eigentümerin der Objekte.

Wenn du an so eine Verwaltung kommst (oder sonst eine inkompetete Person): Mach alles schriftlich! Dank E-Mail ja kein Problem mehr.

Grüße, Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Mach alles schriftlich! Dank E-Mail ja kein Problem mehr.
Ist Email denn inzwischen als dem Schriftlichen gleichwertig anerkannt?

Ich hatte bisher 2x eine defekte Mischbatterie in der Küche.
Die eine habe ich selbst getauscht. Kosten: 40,-DM und eine Stunde Arbeit. Ist eine Genossenschaftswohnung, selber machen ist ausdrücklich erwünscht.
Bei der anderen habe ich das Angebot des Vermieters wahrgenommen und den Ex-Hausmeister aus der gleichen Wohnanlage kommen lassen, der sich mit solchen Kleinaufträgen wohl was dazuverdient. Kosten: 0,- allerdings 3 Stunden warten, bis er kommt, warten bis er die passende Mischbatterie besorgt hat und noch mal warten, bis er es endlich geschafft hatte, sie zu montieren.

An der Hausverwaltung kommt man wohl nicht vorbei? Ich würde eigentlich immer direkt den Vermieter kontaktieren.
 
Mach alles schriftlich! Dank E-Mail ja kein Problem mehr.
Ist Email denn inzwischen als dem Schriftlichen gleichwertig anerkannt?
Erleichtert den Kontakt mit dem Vermieter ungemein wenn klar wird, dass sich die Hausverwaltung gedrückt hat und so evtl. zusätzliche Kosten oder ein Schaden entstanden ist.
An der Hausverwaltung kommt man wohl nicht vorbei? Ich würde eigentlich immer direkt den Vermieter kontaktieren.
Die Behebung von Schäden an Elektro-, Gas- oder Wasserleitungen gehört zu den Aufgaben der Hausverwaltung. Der Wasserhahn ist u.U. Teil der Wasserversorgung. Hätte sich die Verwaltung nicht zuständig gefühlt hätte sie auch nicht nach dem (unberechtigten) Vorschuss gefragt sondern an den Vermieter weitergeleitet bzw. ihn darüber informiert.

Bezüglich »wer ist zuständig beim Wasserhahn«:


Grundsatz und Ausnahmen bei der Kostenbeteiligung des Mieters

Wie bei fast allen oben erwähnten Gebrauchsgegenständen kann die Abgrenzung im Einzelfall jedoch umstritten sein.

Es muss genau untersucht werden, was dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt bzw. auf welche Gegebenheiten der Mieter keinen Einfluss hat.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen (Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08 ) stellt ein verkalkter Wasserhahn keine Kleinreparatur mehr dar. Denn die Verkalkung von Wasserhähnen wird durch den Mieter nicht beeinflusst, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Nach dem Urteil kann nämlich eine unmittelbare Einwirkung des Mieters nicht nachgewiesen werden. Auch sei ein Ventilaustausch keine Reparatur, sondern eine Erneuerung, die der Vermieterpflicht unterliege.

Dieses macht durchaus Sinn, denn der Kalkgehalt des Wassers kann der Mieter nicht beeinflussen, was zu beachten ist.
Quelle: https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-wasserhahn-defekt/

Keine Reparatur sondern eine Erneuerung -> Vermieter muss diese beauftragen.

Grüße, Martin
 
1626a2fd-be87-467f-b7d6-c6f7bce1f0ba.jpg Ich hab mal ein Foto der Klausel gemacht, die Höchstgrenze von 310 € erscheint mir auch etwas zu hoch, da ich auf vielen Seiten 120 € als maximalen Betrag gesehen habe. Es soll da aber auch regionale Unterschiede geben, wo höhere Beträge zu akzeptieren sind.
Die Korrespondenz ist archiviert, Email-Verkehr gilt, man kann es ja nicht editieren. Ich habe der Hausverwaltung eine Frist gesetzt und würde dann die Reparatur selbst in Auftrag geben. Diese Verwaltung ist auch bei uns neu, die vorherige war allerdings um Klassen besser. Die räumen keinen Schnee, das Mülltonnen-Management ist abenteuerlich, es werden nicht die Reinigungsarbeiten durchgeführt, die abgerechnet werden etc. Ich freu mich schon auf den zukünftigen Rechtstreit mit denen -.-
 
.... Die räumen keinen Schnee, das Mülltonnen-Management ist abenteuerlich, es werden nicht die Reinigungsarbeiten durchgeführt, die abgerechnet werden etc. Ich freu mich schon auf den zukünftigen Rechtstreit mit denen -.-
Wenn bei euch mehrere Partien wohnen, dann wird das nicht so einfach sein. Eine Bekannte hat gerade Streit mit ihrer (inaktiven) Hausverwaltung und korrospondiert mit dieser nun über ihre Anwältin. Aber seit dem 1.12.20 mit dem neuen ist wohl etwas gekommen, das es schwerer geworden ist, als Einzelperson gegen die HV vor zu gehen. Da müssen jetzt eine bestimmte Anzahl der anderen Parteien mitzihen um das was zu erreichen.
 
Ich hab mal ein Foto der Klausel gemacht, die Höchstgrenze von 310 € erscheint mir auch etwas zu hoch, da ich auf vielen Seiten 120 € als maximalen Betrag gesehen habe.

Ohne jetzt nachgesehen zu haben, war mir bislang ein Betrag von 200 oder 250 Euro geläufig.
 
Noch ein Fundstück im Netz:


Bei 310 Euro pro Jahr (!) und maximal 8% der Jahreskaltmiete -> 3'875 Euro Jahreskaltmiete -> 322,92 Euro Kaltmiete im Monat kommt hin (oder habe ich mich verrechnet)?

Die 120 Euro beziehen sich auf eine einmalige Reparatur. Also 1x Rolladen WC kaputt -> 100 Euro. 1x Rolladen Küche kaputt -> 120 Euro. Noch ein weiterer kleiner Schaden im gleichen Abrechnungszeitraum -> maximal 90 Euro können noch angerechnet werden.

Und:

Nicht selbst tätig werden. Der Vermieter muss die Reparatur in Auftrag geben. Ansonsten zahlst du alles selbst und es wird u.U. nicht mal auf den Jahresbetrag angerechnet.
_____

Bezüglich Abrechnung: doch nicht über die Nebenkostenabrechnung bei Kleinreparaturen:

http://www.mietrecht.org/klein…kleinreparatur-abrechnen/

5. Dem Mieter gegenüber abrechnen

a) Die Kleinreparaturen dürfen nicht über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden, sondern müssen dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.

b) Sinnvoll ist es, dem Mieter ein Anschreiben + Rechnungskopie der Reparaturkosten zukommen zu lassen, damit dieser einen Überblick über die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten hat und die Reparaturkosten unter Bezugnahme auf die Kleinreparaturklausel im bestehenden Mietvertrag in Rechnung zu stellen.

c) Der Mieter bezahlt die Kosten der Kleinreparatur direkt an den Vermieter.

Also doch nicht so wie ich es mal vor Jahren mal gerlernt hatte, das galt wohl nur bei uralten Mietverträgen und ist inzwischen nicht mehr zulässig (vermutlich schon seit Jahrzehnten).

Grüße, Martin
 
Oha, da habe ich nicht richtig gelesen, die jährliche Höchstgrenze hat ja mit einer Einzel-Reparatur gar nix zu tun. *oink*

Ich habe ihr eine Frist gesetzt und wenn bis dahin nichts passiert ist, informiere ich den Vermieter. Ich hab da auch wenig Hoffnung, dass ein Rechtstreit was bringen würde bzgl. Mülltonnen und Schneeräumung, das klingt auch echt anstrengend.^^
 
Welche Verwaltung ist das? Gerne per PN.

Vorkasse gibt es bei derlei Leistungen afaik nicht. Habe jahrelang mit der Capera in LE zu tun gehabt.
 
[offtopic]

Ach je... (aus dem Expose): »Kaltmiete: 310 €, Nebenkosten: 118 €«. Rund 430 Euro für 55,20 m²... Das wären bei mir hier im Süden in der »Großstadt« mal eben 770 Euro.

[/offtopic]

Grüße, Martin
 
Verglichen mit BaWü Großstadtpreisen ist Leipzig sicher günstiger, aber auch hier gilt bei dem Preis: An der Bude stimmt was nicht/in deinem Stadtteil/deiner Straße wohnen überwiegend Methjunkies. In den letzten 10 Jahren haben die Mietpreise aber dennoch ganz schön angezogen.
 
...bzw. direkt an das Ordnungsamt, dann liegt es gleich auf dem richtigen Tisch.

Grüße, Martin
 
Zum Glück bin ich meine eigene Hausverwaltung und muss mich nicht mit solchen Damen und Herren wie in diesem Thread beschrieben beschäftigen.
Ist ein Mieterverein in solchen Angelegenheiten eine kompetente Option?
 
Zum Glück bin ich meine eigene Hausverwaltung und muss mich nicht mit solchen Damen und Herren wie in diesem Thread beschrieben beschäftigen.
Ist ein Mieterverein in solchen Angelegenheiten eine kompetente Option?
Für eine Beratung? Ja.

Um gegen die Verwaltung vorzugehen -> auch möglich, besser wäre es gleich als Eigentümer einen Fachanwalt zu nehmen der die ganze WEG vertritt -> wäre dann was für die Eigentümer/Vermieter. Die bezahlen ja die Verwaltung.

Grüße, Martin
 
Um gegen die Verwaltung vorzugehen -> auch möglich, besser wäre es gleich als Eigentümer einen Fachanwalt zu nehmen der die ganze WEG vertritt -> wäre dann was für die Eigentümer/Vermieter. Die bezahlen ja die Verwaltung.
Wird das nicht schwierig die ganzen Parteien zu einigen oder besser als Einzelkämpfer vorgehen?
 
Ich hatte das Theater nach dem Kauf einer Immobilie. Die Verwaltung hat nur kassiert und nichts gemacht - nicht mal die NK Abrechnungen -> die Mieter mussten nicht bezahlen da nicht rechtzeitig fertig.

Die ganze WEG sollte zusammenkommen und den Anwalt gemeinsam bezahlen. Wenn welche Querschießen -> bezahlen die nix und trotzdem wird es ein Verfahren oder zumindest einen Brief geben.

Wäre also gut wenn alle mitziehen... Wenn aber z.B. von 15 Eigentümern nur 2 zur Eigentümerversammlung kommen weil sie "keine Lust haben" - dann wird das auch nix mit dem Anwaltstermin... Manchmal ist es erstaunlich wie viele Leute keinen Bock haben sich mit ihrem Eigentum zu befassen (was sie vermietet haben).

Grüße, Martin
 
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