Hilfe, Problem mit Käufer von Handy (Ebay)

Messiah

Admiral Special
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Hallo ich habe große Probleme mit dem Käufer meines alten T68i.

Das Handy ging am Freitag bevor ich in den Urlaub ging raus, am darauf folgenden Dienstag kam schon die erste Mail, dass das Handy nicht angekommen ist. Schon in dieser Mail hat mir der Typ mit dem Rechtsanwalt gedroht.
Zwei Tage später kommt noch mal ne mail, wo er mir unterstellt ich sei ein Betrüger und er setzt mir ne Frist. Als ich nach einer Woche aus dem Urlaub zurück komme ruf ich ihn gleich an und sag ihm, dass das nicht sein kann, ich hab es an seine Adresse geschickt usw.
Ich fahr sogar noch extra 200 km in meine Zweitwohnung, die ich als Absenderadresse angegeben habe und prüf nach an welche Adresse ich es geschickt hab und siehe da was ist im Briefkasten: das Handy. Auf dem Paket steht Adresse unbekannt etc.
Ich ruf den Typen gleich an und sag ihm, dass das die falsche Adresse war wo er mir gegeben hat (die bei ebay eingegeben wurde), ich hör nicht mal ein Entschuldigung und ich denke mir: mach dir nix draus, schickst dus halt nochmal an die richtige Adresse.

Aber jetzt der Gipfel: Jetzt hat er das Handy und schreibt mir folgendes:
Hallo Herr XXX!

Das Mobiltelefon ist heute bei mir eingetroffen.

Beim Auspacken sind mir verschiedene Dinge sofort aufgefallen, da ich
seit längerem Eigentümer eines T68i (davor T68) bin und das „neue“ Gerät
für meine Frau gekauft hatte.
Zuerst sind mir die doch nicht gänzlich unerheblichen Gebrauchsspuren
aufgefallen, welche sich nicht nur auf einen „kleinen Kratzer am oberen
Rand des Geräts“ beziehen, sondern das gesamte Gerät betreffen.
So ist dieser Kratzer überhaupt nicht klein und unauffällig, das Display
ist zerkratzt und wirkt abgestoßen, wie bei meinem 3 Jahre alten T68.
Des Weiteren ist auch die Touchpen-Mulde arg in Mitleidenschaft gezogen
und diverse Kratzer auf der Rückseite am Akku auffindbar.
Das Telefon wirkt absolut abgegriffen und ungepflegt!

Insgesamt ist kaum glaubhaft, dass es sich bei diesem Gerät um ein 3
Monate altes handeln soll, und wir wissen doch (nun) beide, warum die
Fotos im Netz aus dieser Perspektive und bei dieser Beleuchtung gemacht
wurden.

Darüber hinaus fällt dem Fachkundigen auf, dass die winzigen
Torxschrauben unter dem Akku recht abgegriffen wirken, was nur
geschieht, wenn man sie löst, um die Schalen abzunehmen bzw.
auszutauschen…

Auch das Design der Rückseite des Gerätes in bezug auf Form (altes
Ericsson-Symbol mit Schriftzug wie beim T68) und Farbe (schwarz), lassen
den Schluß zu, daß es sich hier bei nicht um ein 3 Monate altes Gerät
handelt!

Da Sie in ihrer Artikelbeschreibung ein 3 Monate altes T 68i ohne
Abnutzungen bis auf einen kleinen Kratzer (vgl. o.) beschrieben hatten
und dieses Gerät alles andere ist, als in einem Zustand ohne Abnutzungen
und insgesamt verschiedene Dinge fraglich sind (z.B. Rechnung, Garantie
bei einen 3 Monate altem Gerät!), verlange ich nach § 462 i.V.m. §§
459ff. BGB Wandlung des Kaufes und somit Rückerstattung meines gezahlten
Kaufbetrages von 131,00 €, wobei die Rück-Versandgebühren
selbstverständlich ich tragen werde.

Ohne zu diesem Zeitpunkt arglistige Täuschungsabsichten unterstellen zu
wollen, denke ich, daß diese Regelung von beiderseitigem Interesse sein
dürfte, da sonst auch hier der Rechtsweg in jeglicher Hinsicht mit allen
Konsequenzen beschritten werden wird, was aus meiner Sicht
offensichtlich erfolgversprechend ist (was die Vergangenheit bereits
gezeigt hat) und aus ihrer Sicht sicherlich nicht wünschenswert sein
sollte!

Bei einer solchen Einigung werde ich auf eine negative Bewertung bei
Ebay verzichten.


Ich hoffe auf Antwort binnen 2 (zwei) Tagen!


Mit freundlichen Grüssen

XXX

Irgendwann ist bei mir die Geduld zu Ende und ich hab ihm dann das zurückgeschrieben:

Sehr geehrter Herr XXX,



In der Ebay Auktion ist das Gerät als gebraucht beschrieben worden. Es handelt sich also nicht um ein neues Gerät, was ich nirgends behauptet habe.



Nun zu ihren Anschuldigungen:



"So ist dieser Kratzer überhaupt nicht klein und unauffällig,... "

- Der kleine Kratzer am oberen Rand wurde in der Auktion angegeben. Meine subjektive Stellungnahme zu diesem Kratzer ist, dass er nicht weiter auffällt, da er sich am Rand befindet.



"...das Display ist zerkratzt und wirkt abgestoßen, wie bei meinem 3 Jahre alten T68..."

- Ich weiß zwar nicht was Sie mit ihrem alten T68 gemacht haben, aber auf dem Display dieses Geräts ist eine Schutzfolie, das Display kann also nicht verkratzt sein.



"Des Weiteren ist auch die Touchpen-Mulde arg in Mitleidenschaft gezogen..."

- Es handelt sich um ein gebrauchtes Handy. Natürlich wurde das Gerät benutzt und lag nicht 3 Monate sinnlos umher. Da der Touchpen zum Navigieren des Menüs bestimmt ist, wurde er auch dementsprechend häufig genutzt.



"Auch das Design der Rückseite des Gerätes in bezug auf Form (altes Ericsson-Symbol mit Schriftzug wie beim T68) und Farbe (schwarz), lassen den Schluß zu, daß es sich hier bei nicht um ein 3 Monate altes Gerät handelt!"

- Das Gerät wurde von mir vor 3 Monaten aus einem Konkursbestand erworben. Vorher war das Gerät nicht in Benutzung. Ich habe nicht behauptet, dass das Gerät vor 3 Monaten hergestellt wurde, sondern, dass ich es vor 3 Monaten erworben habe.



"Und diverse Kratzer auf der Rückseite am Akku auffindbar."

- Sie reden von Kratzern auf der Rückseite. Die Rückseite des Geräts ist aus Gummi. Ich habe auf dem Gummi keine Kratzer entdecken können.



"Darüber hinaus fällt dem Fachkundigen auf, dass die winzigen Torxschrauben unter dem Akku recht abgegriffen wirken, was nur geschieht, wenn man sie löst, um die Schalen abzunehmen bzw.
auszutauschen… "

- Wie Sie als Fachkundiger sicherlich wissen, muss die Schale abgenommen werden, damit die LED`s ausgetauscht werden können. In der Auktion wurde auf weiße LED´s hingewiesen. Wie sonst sollten diese im Gerät installiert werden???



"...insgesamt verschiedene Dinge fraglich sind (z.B. Rechnung, Garantie
bei einen 3 Monate altem Gerät!)..."

- Wie ich bereits beim letzten Punkt erwähnt habe, was in der Auktion auch beschrieben wurde, wurden bei dem Gerät weiße LED`s angebracht. Dadurch verfiel die Garantie, deswegen gibt es auch keine Rechnung.





Ich denke ich bin auf alles eingegangen, was Sie mir unterstellen. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass es sich bei Ihnen um ein Ebay Mitglied handelt, der es sich als Ziel gesetzt hat Ebay Verkäufer zu schädigen. Falls Sie weiterhin darauf bestehen, den Kauf nach § 462 zu wandeln, sollten Sie beachten, dass auf Sie die Kosten für zweimaligen Versand (das abermaliges Verschicken: 4,10 €), die Ebay Gebühren (5,99 €) und Fahrtkosten von 15,26 € (7 l / 100 km meines Autos bei einem Spritpreis von 1,09 € / l ) auf Sie zu kommen. Mal ganz abgesehen von dem Aufwand den ich mit einem Ebayer wie Ihnen habe.



Mit freundlichen Grüßen

XXX
Heute Nachmittag kann ich auch noch seine beiden ersten Mails beifügen
Momentan warte ich auf seine Reaktion

Hier ist der Link zu der Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3337495839&category=29022&rd=1
 
Zuletzt bearbeitet:
MIr fällt einiges aus...

3€ Versandkosten in der Beschreibung gegenüber 4,10€ als Nachforderung (wieso eigentlich nur als Päckchen, welches nicht versichert ist?

Es steht nur was von weißen LEDs da, aber nicht, das diese nacträglich eingebaut wurden. Von daher muß angenommen werden, das diese von Anfang an zu dem Handy gehörten bzw. eingebaut waren (--> nicht jeder weiß, das man solche Sachen nachrüsten kann und das dies einen Garantieverlust nach sich zieht)

3 Monate alt, da wird zwar eine Rechnung erwartet, aber die tatsache, das du diese nicht mit angegeben hast, ist dem Käufer dann anzulasten, das er nicht vorher nachgefragt hat. Dennoch ist es rechtlich gesehen doch etwas fraglich, ob das nicht als arglistige Täuschung gelten könnte....

Dein letzer Absatz ist eigentlich auch nicht in Ordnung, denn du unterstellst ihm was, was du aber nicht beweisen kannst, ohne das Handy wieder in den Händen zu halten ( --> ich sage nur, Anzeige wegen Rufmord)
 
Nix für ungut, aber alles in allem ist Deine Beschreibung recht schwammig.

Das Gerät wurde von mir vor 3 Monaten aus einem Konkursbestand erworben. Vorher war das Gerät nicht in Benutzung. Ich habe nicht behauptet, dass das Gerät vor 3 Monaten hergestellt wurde, sondern, dass ich es vor 3 Monaten erworben habe.

Das sind doch Wortklauberein. In der Auktion schreibst du 3 Monate alt und jetzt das Du das Gerät aus einer Konkurmasse vor 3 Monaten gekauft hast. Demnächts verkaufe ich hier auch Rechner die 1 Woche alt sind und beim Vorbesitzer schon 1 Jahr liefen. (Gut, ich hab jetzt gelesen das Handy war nicht in Benutzung) aber aus Deiner Beschreibung bei E-Bay geht nicht hervor das es sich um ein älteres Gerät handelt.

Was die Garantie betrifft wär es vll. sinnvoller gewesen da in der Auktion drauf hinzuweisen.
 
Original geschrieben von SiN
MIr fällt einiges aus...

3€ Versandkosten in der Beschreibung gegenüber 4,10€ als Nachforderung (wieso eigentlich nur als Päckchen, welches nicht versichert ist? Ich verschicke eigentlich immer unversichert, jedoch stell ich in Zukunft auf versicherten Versand um.

3 € sind Versandpauschale beim ersten Versand, 4,10 € musste ich nochmal draufbezahlen beim zweiten mal Versenden

Es steht nur was von weißen LEDs da, aber nicht, das diese nacträglich eingebaut wurden. Von daher muß angenommen werden, das diese von Anfang an zu dem Handy gehörten bzw. eingebaut waren (--> nicht jeder weiß, das man solche Sachen nachrüsten kann und das dies einen Garantieverlust nach sich zieht)
Er als Fachmann müsste das doch wissen. Ich hab nirgends erwähnt, dass auf das Handy Garantie ist.

Das sind doch Wortklauberein. In der Auktion schreibst du 3 Monate alt und jetzt das Du das Gerät aus einer Konkurmasse vor 3 Monaten gekauft hast. Demnächts verkaufe ich hier auch Rechner die 1 Woche alt sind und beim Vorbesitzer schon 1 Jahr liefen. (Gut, ich hab jetzt gelesen das Handy war nicht in Benutzung) aber aus Deiner Beschreibung bei E-Bay geht nicht hervor das es sich um ein älteres Gerät handelt.
Das Gerät ist nicht älter als 3 Monate. Es wurde vor 3 Monaten gekauft. Vorher war es nicht in Benutzung. Ich hab es also als neu gekauft, das Alter eines Autos wird auch erst ab der Erstzulassung an gezählt.

Recht habt ihr damit, dass ich in der Auktion mehr hätte schreiben sollen. Aber kann ich das riechen, dass ich an so ein *rsch gerate?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem hatte ich auch. Hab den Kaufpreis gemindert und gut war.

Schick mir doch mal seinen Realname als PN.
 
Original geschrieben von xMeSSiaHx
... Das Gerät ist nicht älter als 3 Monate. Es wurde vor 3 Monaten gekauft. Vorher war es nicht in Benutzung. Ich hab es also als neu gekauft, das Alter eines Autos wird auch erst ab der Erstzulassung an gezählt.
...
"- Das Gerät wurde von mir vor 3 Monaten aus einem Konkursbestand erworben. Vorher war das Gerät nicht in Benutzung. Ich habe nicht behauptet, dass das Gerät vor 3 Monaten hergestellt wurde, sondern, dass ich es vor 3 Monaten erworben habe."

Meine EUR 0,03: Du hast dir mit der Formulierung selber ein Ei gelegt, da ihr der Geruch des "arglistigen Verschweigens" anhaftet. ;)
Tatsächlich denkt jeder, der liest "Das Gerät ist 3 Monate alt." an ein ladenneues aktuelles Gerät, mit Rechnung und alles drum & dran. Auch die weissen LEDs sind in der Beschreibung mit keiner Silbe als eigener Umbau dargestellt, sondern als ob das Ding so gekauft worden wäre. Ich kann mich da nur Mighty anschliessen.

Dass du nicht mehr zur Auktion geschrieben hast, könnte man als bewusste Aktion auslegen. Ein anderer Käufer hätte sich ggf. geärgert. Der, den du erwischt hast, scheint's auskämpfen zu wollen, und hat damit IMHO gewisse Chancen ...
 
Ich versteh die Aufregung um die 3 Monate nicht *noahnung*
Es ist doch völlig normal dass man wenn man ein Handy vor 3 Monaten gekauft hat sagt dass es 3 Monate alt ist. Oder ist das erste was ihr macht wenn ihr was kauft das Produktionsdatum herauszufinden und das Alter zu errechnen???
Ansonstens kommt's hier IMHO wohl nur darauf an ob seine Beschwerden gerechtfertigt sind. Wenn hier wirklich krasse Kratzer auf dem Handy sind die so nicht zu erkennen waren (auf dem Bild sieht das Teil ja kaum gebraucht aus) würde ich dir anraten auf den guten Mann da zu hören, immerhin scheint er ja sehr entschlossen zu sein das ganze vor Gericht zu zerren.
Chatt (der wo komplett platt is)
 
Original geschrieben von xMeSSiaHx
Modifikation wurde vom Händler durchgeführt

Das nützt ja recht viel, wenn der Händler nicht mehr existiert bzw. schon beim Kauf dieses Gerätes nicht mehr existiert hat.
Darum geht es letztlich. Du hast dich - mein Eindruck - absichtlich "kurz gefasst" in der Artikelbeschreibung, um das Teil als (nochmal: ) ladenneues, aktuelles Gerät mit Rechnung und alles drum & dran (Garantie etc.) darzustellen. Bei einer Auktion pflegt man als Interessent da nicht genauer nachfragen zu können ...

Das war "gar nicht nett von dir".

... und nun bist du an einen Käufer geraten, der seinerseits nicht "nett darauf reagiert". IMHO kann er durchaus handfeste Argumente vorbringen.
 
Eine Devise bei Ebay:

So Ausführlich wie möglich...

nicht nur, weil es dann seriöser aussieht, man kann sich dadurch nämlich auch eine Menge Arger sparen...

Das mit dem Umbau hätte ich angegeben.
Genauso wie: Stammt aus Konkursmasseeine Ladens; vor drei Monaten erstanden.

Problem wohl: Hätte nicht 131 Euro eingebracht.... aber man hätte sich Ärger gespart!

TGB *noahnung*
 
Original geschrieben von TGBender
Eine Devise bei Ebay:

So Ausführlich wie möglich...

nicht nur, weil es dann seriöser aussieht, man kann sich dadurch nämlich auch eine Menge Arger sparen...

Das mit dem Umbau hätte ich angegeben.
Genauso wie: Stammt aus Konkursmasseeine Ladens; vor drei Monaten erstanden.

Problem wohl: Hätte nicht 131 Euro eingebracht.... aber man hätte sich Ärger gespart!

TGB *noahnung*

Der Meinung bin ich auch.

Der Käufer KANN sein Gled natürlich zurückverlangen, würde ich in diesem Falle GENAUSO machen.

Du hast einiges Verschwiegen.

"aber das kann man sich ja denken" zählt in diesem Falle nicht.


Ich würde ihm eine Preisminderung im Bereich von 20% eben, das ist dem wohl angemessen (regelung).

Oder eben ganz zurück.
 
Ich hab nirgends erwähnt, dass auf das Handy Garantie ist.
da liegt noch ein kleines problem deinerseits:da du die garantie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast(was dein gutes recht als Privatverkäufer ist),wirst du ihm diese wohl gewären müssen wenn es drauf ankommt!
 
Nach meiner Ansicht kann der Käufer hier nichts tun ausser sich aufzuregen und zu versuchen, Dich einzuschüchtern. Ruhe bewahren.
 
Original geschrieben von sniper.de
Der Meinung bin ich auch.

Der Käufer KANN sein Gled natürlich zurückverlangen, würde ich in diesem Falle GENAUSO machen.

Du hast einiges Verschwiegen.

"aber das kann man sich ja denken" zählt in diesem Falle nicht.


Ich würde ihm eine Preisminderung im Bereich von 20% eben, das ist dem wohl angemessen (regelung).

Oder eben ganz zurück.

erklär mir doch mal was ich böses gemacht habe? Überhaupt nichts.

Er ist der, der absolut mit allem unzufrieden ist.
Er ist daran Schuld, dass ich das Paket an die falsche Adresse geschickt habe.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Privatmann Garantie geben muss. Es ist ja auch nichts defekt an dem Gerät.

Hier seine ersten zwei mails, die ich erst nach dem urlaub lesen konnte:

Erste mail: Zwei Werktage nach Versand!
Hallo!



Wollte nur bescheid sagen, dass das Geld auf meinem Konto ist und das Paket unterwegs.



Viel Spaß mit dem Handy



- XXX




Hallo Herr XXX



Leider ist bis zum heutigen Tage keine Paketsendung bei mir eingegangen…



Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass arglistige Täuschungen, wie sie bei Ebay leider bereits des Öfteren vorgekommen sind, den Straftatbestand des Betruges nach

§ 263 StGB erfüllen, wobei sich die entsprechenden Ermittlungsbehörden ausschließlich erfolgreich darstellen dürften.

Des Weiteren freuen sich Rechtsanwälte (wie auch meiner) über derartige Sachverhalte, da die Sachlage eindeutig, und die Kosten schließlich über absolut greifbare Personen gedeckt sind.

Neben dieser zivilrechtlichen Schiene ist auch eine entsprechend negative Bewertung bei Ebay sicherlich nicht wünschenswert!



Ich bitte Sie, diese drei Aspekte einmal zu bedenken und mit mir in Kontakt zu treten, so dass eine gütliche Einigung angestrebt werden kann!



Sollte das Paket mit entsprechendem Inhalt jedoch tatsächlich noch unterwegs sein, so betrachten sie das o.g. als für Sie unwichtig und quittieren sie diese Mail dennoch als zur Kenntnis genommen!





Somit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


XXX

Zweite mail (nur einen tag später):

Hallo Herr XXX



Leider ist bis zum heutigen Tage keine Paketsendung bei mir eingegangen…



Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass arglistige Täuschungen, wie sie bei Ebay leider bereits des Öfteren vorgekommen sind, den Straftatbestand des Betruges nach

§ 263 StGB erfüllen, wobei sich die entsprechenden Ermittlungsbehörden ausschließlich erfolgreich darstellen dürften.

Des Weiteren freuen sich Rechtsanwälte (wie auch meiner) über derartige Sachverhalte, da die Sachlage eindeutig, und die Kosten schließlich über absolut greifbare Personen gedeckt sind.

Neben dieser zivilrechtlichen Schiene ist auch eine entsprechend negative Bewertung bei Ebay sicherlich nicht wünschenswert!



Ich bitte Sie, diese drei Aspekte einmal zu bedenken und mit mir in Kontakt zu treten, so dass eine gütliche Einigung angestrebt werden kann!



Sollte das Paket mit entsprechendem Inhalt jedoch tatsächlich noch unterwegs sein, so betrachten sie das o.g. als für Sie unwichtig und quittieren sie diese Mail dennoch als zur Kenntnis genommen!





Somit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen





XXX
 
Zuletzt bearbeitet:
Huhu,


naja diese Mails sind wirklich schon krass, nach 2 tagen sowas schon zu schreiben....... allerdings hat er dich ja darauf nur hingewiesen, vielleicht hat er schon schlechte Erfahrungen mit eBay gemacht?! Das kannst du ihm ja net übel nehmen, du machst ja gerade auch schlechte Erfahrungen mit eBay.......

Hm das mit dem Preisnachlas is gar net so eine schlechte idee, ansonsten könnten noch mehr Kosten (Gerichtskosten) oder Stress auf dich zukommen....... hm ob dein Text nun richtig oder falsch geschrieben war, kann man nicht genau sagen, weil man es so oder so auslegen kann, des kommt dann drauf an, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wie gut deine un seine Anwälte sind un wie Gnädig der Richter is.......

Vielleicht solltest du des nochmal überlegen ihm ne kleinen Preiserlass zugeben so 10-20€?!

greetz
 
Original geschrieben von Chatt
Ich versteh die Aufregung um die 3 Monate nicht *noahnung*
Es ist doch völlig normal dass man wenn man ein Handy vor 3 Monaten gekauft hat sagt dass es 3 Monate alt ist. Oder ist das erste was ihr macht wenn ihr was kauft das Produktionsdatum herauszufinden und das Alter zu errechnen???
Ansonstens kommt's hier IMHO wohl nur darauf an ob seine Beschwerden gerechtfertigt sind. Wenn hier wirklich krasse Kratzer auf dem Handy sind die so nicht zu erkennen waren (auf dem Bild sieht das Teil ja kaum gebraucht aus) würde ich dir anraten auf den guten Mann da zu hören, immerhin scheint er ja sehr entschlossen zu sein das ganze vor Gericht zu zerren.
Chatt (der wo komplett platt is)

das handy sieht auch noch gut aus. der sucht nur nach gründe für einen umtausch hab ich so das gefühl.
 
Original geschrieben von xMeSSiaHx

Er ist daran Schuld, dass ich das Paket an die falsche Adresse geschickt habe.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Privatmann Garantie geben muss. Es ist ja auch nichts defekt an dem Gerät.

garantie nicht, aber sehr wohl gewährleistung.

sunshine hat darauf doch z.b. extra in seinem faq/sticky hingewiesen ;)

hier mal ein kurzer auszug aus der sendung ard ratgeber - recht.

Quelle : http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2002120101.html

Auch der private Verkäufer haftet nach der neuen Rechtslage zwei Jahre für den ordnungsgemäßen Zustand der Sache, die er verkauft. Im Unterschied zum Gebrauchtwaren-Händler kann er aber diese Haftung komplett ausschließen. Tobias Strömer, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, sagt: "Beim Kauf von Privat gilt erst einmal: Ist nichts besonderes vereinbart, dann haftet der Verkäufer zwei Jahre für die Ordnungsgemäßheit der Sache. Eine lange Zeit. Man sollte daher die Haftung ausschließen, und zwar schriftlich, im Kaufvertrag, beispielsweise mit den Worten gekauft wie besichtigt."

Tipp also: Ob Sie privat Ihr Auto verkaufen oder irgendetwas anderes, ob über die Zeitung oder den Flohmarkt: Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag. Und schreiben Sie hinein: "gekauft wie besichtigt". Wo man nichts besichtigen kann, beispielsweise beim Internetkauf, führen Sie die Fehler der Sache schon in dem Beschreibungsfeld auf der Internetseite auf.

Doch Vorsicht: Dass man die Gewährleistung weiterhin ausschließen kann, ist kein Freibrief. Arglistig Verschweigen darf man Mängel, z.B. einen Unfallschaden am Auto, nicht. Wer es doch tut, begeht eventuell einen Betrug, außerdem gilt dann sogar eine dreijährige Gewährleistungsfrist.

Weitere, sehr hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie in einem Faltblatt, das bundesweit bei allen Verbraucherberatungsstellen ohne Kosten erworben werden kann, Titel: Gewährleistung, Reklamation, Verjährung - Neues Recht für Verbraucher
 
sein neuster erguss:

Sehr geehrter Herr XXX,



zunächst einmal möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich es als erfreulich ansehe, dass Sie sich so schnell gemeldet haben. Ich denke, dass wir so eine Möglichkeit haben, die Angelegenheit vernünftig aus der Welt zu schaffen. Nehmen Sie den Umstand, dass ich/wir mit der Ware nicht zufrieden sind, nicht persönlich.



"So ist dieser Kratzer überhaupt nicht klein und unauffällig,... "

- Der kleine Kratzer am oberen Rand wurde in der Auktion angegeben. Meine subjektive Stellungnahme zu diesem Kratzer ist, dass er nicht weiter auffällt, da er sich am Rand befindet.



Es ist, wie schon erwähnt, richtig, dass sie diesen Kratzer in der Artikelbeschreibung aufgeführt hatten. Dass sie den Kratzer subjektiv für klein erachten, ist ebenfalls bekannt. Über derartige Formulierungen müssen wir hier nicht streiten.

Auffällig ist jedoch, dass der Kratzer auf den Fotos aus der entsprechenden Perspektive und der Beleuchtung „natürlich“ nicht zu sehen ist (anders als beschrieben), ein Umstand, welcher sich sicherlich „zufällig“ positiv auf den Verkauf auswirken sollte… Wir wissen beide warum.

Im Übrigen hätte ich mit diesem Kratzer als einzigen Mangel leben können und müssen, da sie diesen schließlich erwähnt hatten.



"Auch das Design der Rückseite des Gerätes in bezug auf Form (altes Ericsson-Symbol mit Schriftzug wie beim T68) und Farbe (schwarz), lassen den Schluß zu, daß es sich hier bei nicht um ein 3 Monate altes Gerät handelt!"

- Das Gerät wurde von mir vor 3 Monaten aus einem Konkursbestand erworben. Vorher war das Gerät nicht in Benutzung. Ich habe nicht behauptet, dass das Gerät vor 3 Monaten hergestellt wurde, sondern, dass ich es vor 3 Monaten erworben habe.



In ihrer Artikelbeschreibung preisten sie das Gerät als „3 Monate alt“ an und nicht dass Sie es 3 Monate in Ihrem Besitz war und zuvor schon wer weiß wie viele Monate irgendwo im Einsatz war oder nur so herumlag!

Der Terminus „3 Monate alt“ ist eindeutig definiert und das wissen sie sicherlich.

Niemand kauft ein z.B. 3 Jahre altes Gerät zum Preis eines nagelneuen wobei es schließlich nur 3 Monate benutzt worden ist und niemand darf es so ernsthaft mit dem o.g. Begriff anbieten.

Gerade als Verkäufer sollte man peinlichst auf die Formulierungen achten, um derartige Missverständnisse zu vermeiden!



"Und diverse Kratzer auf der Rückseite am Akku auffindbar."

- Sie reden von Kratzern auf der Rückseite. Die Rückseite des Geräts ist aus Gummi. Ich habe auf dem Gummi keine Kratzer entdecken können.



Da sind nun einmal Kratzer und Schlieren vorhanden, ob sie wollen oder nicht – und diese fallen beim schwarzen Gummi recht gut auf, welcher dann noch abgegriffener wirkt.

Des Weiteren frage ich Sie noch immer, wie ein Akku und die obere Abdeckung des T68 (beide Gummi/schwarz mit altem Design und Logo) an ein T68i kommt, ich hatte mich erkundigt – so wurde ein T68i nie ausgeliefert!



"Darüber hinaus fällt dem Fachkundigen auf, dass die winzigen Torxschrauben unter dem Akku recht abgegriffen wirken, was nur geschieht, wenn man sie löst, um die Schalen abzunehmen bzw.
auszutauschen… "

- Wie Sie als Fachkundiger sicherlich wissen, muss die Schale abgenommen werden, damit die LED`s ausgetauscht werden können. In der Auktion wurde auf weiße LED´s hingewiesen. Wie sonst sollten diese im Gerät installiert werden???



Der Umstand, dass Sie in Ihrer Artikelbeschreibung von einer schönen Beleuchtung der Tasten durch weiße LED´s sprechen rechtfertigen für den Leser und Käufer definitiv nicht den Schluß, dass diese durch andere ersetzt wurden, hierzu die Schale abgenommen wurde und die gesetzliche Garantie dadurch erloschen ist, was zweifellos ein gravierender Mangel ist, den sie ausdrücklich in Ihrer Artikelbeschreibung hätten kenntlich machen müssen!

Ein Gerät ohne Garantie hätte als solches ausgewiesen sein müssen – dies darf nicht verschwiegen werden! Hier könnte und wird man zweifellos arglistige Täuschung unterstellen.



Da ich als Käufer verpflichtet bin, mich nach Auktionsende mit dem Verkäufer innerhalb 3 Tagen in Verbindung zu setzen, habe ich dies noch am selbigen Abend getan – mit Bestätigung meines Kaufs, der Überweisung des Betrages und dringendem Hinweis auf meine neue Adresse!

Für mich ist noch immer nicht nachvollziehbar, ob sie das Paket pünktlich und wie behauptet an eine falsche Adresse abgeschickt hatten, oder ob sie dies irgendwie vergessen hatten, wie sie am Telefon mit „eigentlich habe ich es abgeschickt“ zum Ausdruck brachten.

Als seriöser Verkäufer weiß man über derartige Transaktionen bescheid.

Der Fehler ist so oder so bei Ihnen aufgetreten und nicht von mir ausgegangen!

Die Versandgebühren habe ich bei der Überweisung bereits mitbezahlt, Ihre Mehrkosten sind durch Ihre Fehler entstanden.

Im Übrigen habe auch ich Mehrkosten gehabt, wenn wir es ganz genau nehmen wollen (Internet, Telefon).



Ich verstehe auch nicht ganz, warum der „abermalige“ Versand nun 4,10 € gekostet hat und nicht wie angegeben 3,00 € beim ersten Mal.

Haben sich die Versandgebühren plötzlich erhöht oder gab es keinen erstmaligen Versand?

Da Sie einerseits den Artikel definitiv nicht korrekt beschrieben haben, wir nur deshalb nun die Angelegenheit zu regeln haben, da ich das Gerät unter diesen Umständen nie erworben hätte, kann ich nicht akzeptieren, dass irgendwelche Kosten nun auf mich umgelegt werden, welche ich nicht verursacht habe!

Bedenken Sie bitte die Folgen einer Nichteinigung (auch die finanziellen!), da der Rechtsweg in straf- u. zivilrechtlicher Hinsicht ab dem 20.08.03 mit allen zur Verfügung stehenden Daten beschritten werden wird!

Dies ist die zweite und letzte Androhung derartiger Maßnahmen!



Anm.:

Ich verstehe weiter nicht, weshalb Sie mich als Ebayer bezeichnen, welcher sich zum Ziel gesetzt haben soll, Verkäufer zu schädigen?

Ich bin sicher kein ständiger Ebayer (bisher 10 Auktionen, welche jedoch alle äußerst positiv bewertet wurden), jedoch werde ich, sollte ich den dringenden Verdacht haben, dass jemand versucht, mir minderwertige Ware mit nicht korrekter Beschreibung zu veräußern, alle Mittel einsetzen, dies zu unterbinden bzw. das Geld zurückzufordern.

Ich denke, unter den gegebenen Umständen ist dies für jedermann nachzuvollziehen.





Bankverbindung:

XXX





Bitte überweisen Sie den Betrag von €131,00 auf das o.g. Konto unter Wahrung der angegebenen Frist!







Mit freundlichen Grüßen



XXX
Seht ihr was ich meine
 
nur dass dein Gegenspieler leider den Nagel auf den Kopf trifft.

Du würdest im Rechtsstreit den kürzeren ziehen.

Du MUSST das Gerät zurücknehmen, auch als Privatverkäufer.



Sry aber solch eine Auktionsbeschreibung lässt Missverständnisse aufkommen und würde MICH genauso aufregen, nur dass ich solche Auktionen erst gar nicht unterstütze (mitbiete).


Zu deiner Frage, was du böses getan hast:

BÖSES nicht, du hast nur wichtige Details verschwiegen, wenn auch kleine, aber da du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, hat der Käufer das recht das Handy zurückzugeben.


Mein TIP:

Eine freundliche Mail mit Preisminderungsvorschlag und Option zur Zurücknahme des Gerätes.

ich betone: FREUNDLICHE MAIL
 
@ xMeSSiaHx

Dein Käufer des Handys hat absolut recht, und zwar mit allem, was er sagt.... Minderung würde ich anbieten, aber ich denke, er wird es nicht akzeptieren.... ich würde ihm den Kaufpreis zurückerstatten.... du hättest in einem Prozess sehr, sehr schlechte Karten, eigentlich eine Chance von 0%, weil alles aufgrund der FOrmulierungen gegen dich spricht...
 
Also mit allem hat der Typ nicht recht.

z.b. mit dem Versand an die falsche Adresse. Sowas kann vorkommen, hatte ich auch schon. Hast du den Umschlag noch auf dem das von der Post steht?

Und was die Konkurssmasse angeht. Verstehe nicht warum alle denken das das Gerät dadurch automatisch gebraucht ist. Kann doch aus der Konkurssmasse eines handyshops gewesen sein. Also original verpackt. Nur das es bei sowas dann keine Rechnung oder Garantieschreiben gibt, da meistens Bar bezahlt wird. wenn es z.b. aus einer Auktion vom Gerichtsvollzieher handelt.

Desweiteren finde ich die Fristsetzungen von dem Kerl doch recht knapp. Alleine schon das der sich schon 2 Tage nach deine eMail mit so einer eMail meldet.

Ansonsten haben die anderen aber recht. Du haettest detailierter den Artikel beschreiben muessen und dich vor allem von der neuen Garantiepflicht unter Privatverkäufen aussschliessen muessen.
 
Original geschrieben von Der Sandmann

Und was die Konkurssmasse angeht. Verstehe nicht warum alle denken das das Gerät dadurch automatisch gebraucht ist. Kann doch aus der Konkurssmasse eines handyshops gewesen sein. Also original verpackt. Nur das es bei sowas dann keine Rechnung oder Garantieschreiben gibt, da meistens Bar bezahlt wird. wenn es z.b. aus einer Auktion vom Gerichtsvollzieher handelt.

Ehrlich gesagt raff ich da auch nicht 100%ig...

Ich wüsste jetzt z.B. nicht, welches das alte und welches das neue Logo von Ericcson ist. Sprich in dem Punkt hätte ich mit dem Käufer auch Streit gekriegt. Für mich wäre das Handy (auch) 3 Monate alt gewesen.

Obwohl man, um Streit zu vermeiden, das auch hätte angeben können...

TGB
 
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