Jetzt werden Songtextseiten abgemahnt...

Was zur Hölle erhofft sich die Ver****** Industrie durch sowas ?!
Mehr Tonträger dadurch zu verkaufen ? Oder den inhaltlichen Stumpfsinn vieler Lieder verschleiern ???

Unglaublich einfach ... 8-( 8-( 8-(
 
Irgendwann müssen wir alle noch dafür gema zahlen, wenn wir ein Lied in der Öffentlichkeit mitsummen. *abgelehnt
 
echt lächerlich. Aber nicht alle Plattenfirmen scheinen so drauf zu sein. Auf u2tour.de kann man jetzt wieder U2 Lyrics sehen, da es die Plattenfirma erlaubt hat.

Aber allgemein ist das echt lächerlich. Ich verstehe auch nicht, wieso das nicht in die köppe der plattenbosse geht, dass sie es so nur schlimmer machen und dass so der Hass auf die Plattenindustrie nur größer wird.

Ach was soll´s...kann man eh nix gegen machen. Bin nur echt gespannt, was als nächstes kommt.
 
TheEdge schrieb:
...dass sie es so nur schlimmer machen und dass so der Hass auf die Plattenindustrie nur größer wird.

Das ist halt der Punkt. Aber gleichzeitig über mangelnden Absatz klagen und deswegen versuchen die Leute zu zwingen ihren Mist zu kaufen.
Ohne mich! :)
 
downmax schrieb:
Irgendwann müssen wir alle noch dafür gema zahlen, wenn wir ein Lied in der Öffentlichkeit mitsummen. *abgelehnt
Oder uns die Ohren zuhalten, wenn ein Lied im Radio gespielt wird, wovon man die CD nicht besitzt. *suspect*
 
Tja, die Musikindustrie ist in wirklichkeit halt keine Industrie, denn industrie setzt vorraus, das was sinnvolles hergestellt wird.

Da bei der Musik"industrie" aber nix sinnvolles Hergestellt wird und sie das Geld auf ihre art und weise eintreiben, bleibt nur ein entschluss --> es ist eine Musik Mafia, denn eine Mafia stellt nix gutes her und holt sich das Geld auf ihre art 8-(
 
vielmehr frag ich mich, warum sich kaum ein künstler dazu mal äußert oder da gegen vorgeht!
 
Ganz einfach:
Beiße nicht die Hand, die dich ernährt.;)

Ein paar Beispiele gibt's aber dennoch, bspw. Korn's Song "y'all want a single"
 
Abmahnen scheint ein immer beliebteres Geschäftsmodell zu werden.*motz*

In Deutschland gehört einfach mal das Gesetz geändert, so dass der Auftraggeber einer Abmahnung zumindest die Kosten für die erste Abmahnung in einer Sache selber zahlen muss - so ist es glaub ich in Großbritannien.
Es würde die Abmahnflut sicher etwas eindämmen und vielleicht dazu führen, dass viele potenzielle Abmahner doch erstmal versuchen, sich gütlich mit dem potenziellen Empfänger zu einigen. So wie's momentan ist, hat ein Abmahner i.d.R. wenig zu verlieren, wenn er einfach mal drauflosmahnt.
 
die meisten haben doch eh nicht die mittel um sich gegen sowas wehren zu können.
da wird der streitwert halt so hochgesetzt das nen privatmensch nicht die kohle hat den anwalt zu bezahlen.
ich bin eh noch gespannt was bei der klage gegen heise rauskommt.
die sind doch in berufung gegangen.
 
TiKu schrieb:
Ganz einfach:
Beiße nicht die Hand, die dich ernährt.;)

weiß net, ich würde doch eher an meine fans dabei denken und das die fans dadurch sauer werden ist ja nicht von der hand zu weisen :]
 
Kann nicht mal jemand rein zufällig alle DNS Einträge, die zur Musikindustrie gehören rauswerfen? Weltweit?
 
i_hasser schrieb:
Kann nicht mal jemand rein zufällig alle DNS Einträge, die zur Musikindustrie gehören rauswerfen? Weltweit?
Fang an, meine Unterstützung hast Du.;)
 
StrgAltEntf schrieb:
Abmahnen scheint ein immer beliebteres Geschäftsmodell zu werden.*motz*

In Deutschland gehört einfach mal das Gesetz geändert, so dass der Auftraggeber einer Abmahnung zumindest die Kosten für die erste Abmahnung in einer Sache selber zahlen muss - so ist es glaub ich in Großbritannien.
Es würde die Abmahnflut sicher etwas eindämmen und vielleicht dazu führen, dass viele potenzielle Abmahner doch erstmal versuchen, sich gütlich mit dem potenziellen Empfänger zu einigen. So wie's momentan ist, hat ein Abmahner i.d.R. wenig zu verlieren, wenn er einfach mal drauflosmahnt.
Warum sollte derjenige, dessen Rechte verletzt wurden, auch noch die Kosten dafür tragen, dass er "nur" abgemahnt hat statt gleich auf Unterlassung zu klagen? Die Abmahnung dient schließlich dazu, dass nicht gleich geklagt wird, ist also bereits ein milders Mittel. Und wenn die Abmahnung zu unrecht erfolgt, dann bleibt der Abmahnende schließlich auch auf den Kosten sitzen.
 
AMDFan schrieb:
Warum sollte derjenige, dessen Rechte verletzt wurden, auch noch die Kosten dafür tragen, dass er "nur" abgemahnt hat statt gleich auf Unterlassung zu klagen? Die Abmahnung dient schließlich dazu, dass nicht gleich geklagt wird, ist also bereits ein milders Mittel. Und wenn die Abmahnung zu unrecht erfolgt, dann bleibt der Abmahnende schließlich auch auf den Kosten sitzen.
Das Problem ist, dass die Hemmschwelle momentan zu niedrig ist. Auch wenn man vor Gericht mit einer Sache nicht durchkommen würde: Bei einer Massenabmahnung kann man darauf spekulieren, dass ein Großteil der Adressaten zu eingeschüchtert ist und sich lieber möglichen weiteren Ärger erspart (also zahlt).

Mir ist schon klar, dass das keine prefekte Lösung ist, aber wie sonst soll man den Missbrauch einschränken?
Vielleicht könnte man zumindest _strafbewehrte_ Unterlassungserklärungen irgendwie einschränken? Dann wäre der Anreiz zum Missbrauch weg.
 
Tja Anwalt muss man sein. ;)
Naja gibt halt zuviele profitgeile hinterhältige Winkeladvokaten.

Passt halt gerade zu der Diskussion über den Kapitalismus.

Vielleicht dürfen wir ja auch bald nicht mehr über urheberrechtlich geschütze Produkte diskutieren.

( Es ist Forenmitgliedern nicht gestattet urheberrechtlich geschütze Produkte negativ zu kritisieren ) ;D
 
StrgAltEntf schrieb:
Das Problem ist, dass die Hemmschwelle momentan zu niedrig ist. Auch wenn man vor Gericht mit einer Sache nicht durchkommen würde: Bei einer Massenabmahnung kann man darauf spekulieren, dass ein Großteil der Adressaten zu eingeschüchtert ist und sich lieber möglichen weiteren Ärger erspart (also zahlt).

Mir ist schon klar, dass das keine prefekte Lösung ist, aber wie sonst soll man den Missbrauch einschränken?
Vielleicht könnte man zumindest _strafbewehrte_ Unterlassungserklärungen irgendwie einschränken? Dann wäre der Anreiz zum Missbrauch weg.
Massenabmahnungen allein zur Erzielung eines Aufwendungserstattungsanspruchs sind unzulässig, § 8 IV UWG.

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist eine unbedingte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wer die nicht abgibt, kann also auf Unterlassungs verklagt werden. Davon abgesehen geht es den Massenabmahnern ja allein um den Aufwendungsersatz, die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist denen in dem Zusammenhang ja weitestgehend gleichgültig. Nur würde sie nicht verlangt, wäre die Abmahnung ja völlig unglaubwürdig.
 
Nur nicht alle Anwälte in eine Ecke stellen. Es gibt welche die nichts anders machen als abzumahnen und es gibt Leute wie SEPP oder AMDFAN die Ihre Freizeit in unser Forum stecken ;)

Aber im Prinzip habt ihr ( meiner Meinung ) nach Recht was die Profi-Abmahner angeht. Nur von sich aus können die ja gar nix machen. Es steht immer einer DAHINTER und genau der ist normalerweise das Problem.
 
AMDFan schrieb:
Massenabmahnungen allein zur Erzielung eines Aufwendungserstattungsanspruchs sind unzulässig, § 8 IV UWG.
Ab wann gilt etwas eigentlich als Massenabmahnung im rechtlichen Sinn bzw. wie wird die Absicht (->"Aufwendungserstattungsanspruch") hinter einer Massenabmahnung festgestellt? Scheint ja so, als ob eine ganze Menge Lyrics-Seiten von dieser Aktion betroffen wären...
AMDFan schrieb:
Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist eine unbedingte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wer die nicht abgibt, kann also auf Unterlassungs verklagt werden. Davon abgesehen geht es den Massenabmahnern ja allein um den Aufwendungsersatz, die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist denen in dem Zusammenhang ja weitestgehend gleichgültig. Nur würde sie nicht verlangt, wäre die Abmahnung ja völlig unglaubwürdig.
Naja, nur find ich, dass bei Fällen wie diesen auch eine Abmahnung als erster Schritt unverhältnismäßig ist. Man hätt's ja auch erstmal mit ner simplen eMail versuchen können. Rechtliche Schritte kann man sich ja immer noch vorbehalten. Aber zu so einer Vorgehensweise fehlt im Moment wohl der Anreiz (mal ganz abgesehen davon finde ich, dass man's in nem Fall wie diesem auch ganz hätte sein lassen können).
 
StrgAltEntf schrieb:
Ab wann gilt etwas eigentlich als Massenabmahnung im rechtlichen Sinn bzw. wie wird die Absicht (->"Aufwendungserstattungsanspruch") hinter einer Massenabmahnung festgestellt? Scheint ja so, als ob eine ganze Menge Lyrics-Seiten von dieser Aktion betroffen wären...
Zunächst mal ist festzuhalten, dass eine massenhafte Rechteverletzung (Internet!) eben unter Umständen auch eine massenhafte Abmahnung erfordert. Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung können sein, dass a) in erster Linie Fälle verfolgt werden, die wenig Ermittlungsaufwand erfordern, b) Verstöße verfolgt werden, die wenig Beurteilungsaufwand erfordern, c) nach erfolgloser Abmahnung höchstens ein Verfügungs-, nicht aber ein Hauptsacheverfahren angestrengt wird (Das Hauptsacheverfahren ist mit höheren Gerichtskosten verbunden uns stellt somit ein höheres Risiko dar).
Naja, nur find ich, dass bei Fällen wie diesen auch eine Abmahnung als erster Schritt unverhältnismäßig ist. Man hätt's ja auch erstmal mit ner simplen eMail versuchen können. Rechtliche Schritte kann man sich ja immer noch vorbehalten. Aber zu so einer Vorgehensweise fehlt im Moment wohl der Anreiz (mal ganz abgesehen davon finde ich, dass man's in nem Fall wie diesem auch ganz hätte sein lassen können).
Es kostet nun einmal Zeit und damit Geld die eigenen Rechte zu schützen und zu verfolgen. Außerdem gehört auch ein gewissens Fachwissen dazu eine Verletzung der Rechte festzustellen.. Da ist es schon verständlich, wenn Fachleute beauftragt werden und man die dafür entstehenden Kosten vom Verletzer erstattet haben möchte.
Es mag schon sein, dass die meisten Webseitenbetreiber auch nach einem freundlichen Brief und ohne Abmahnung die Verletzungshandlung eingestellt hätten. Nur wäre es dann mit der Kostenerstattung für den entstandenen Aufwand beim Rechteinhaber vermutlich schwierig geworden. Ob allerdings tatsächlich eine Kostennote in dieser Höhe nötig ist, darüber lässt sich sicher streiten. Unberechtigt ist sie allerdings nicht.
 
> [...] gehört auch ein gewissens Fachwissen dazu eine Verletzung der Rechte festzustellen [....]
Naja, wenn man's erst mit nem Hinweis per Mail versucht, muss ja nicht gleich alles wasserdicht nachgewiesen sein (wenn man die Mail ein wenig vorsichtig formuliert).

Aber es stimmt schon: das Justizsystem (inkl. "Drumrum") ist leider ziemlich Zeit- und Geld-intensiv. Vielleicht ist das auch nicht ganz vermeidbar, wenn alles mit Recht und Fug zugehen soll :-/

Aber gerade deshalb sollten rechtliche Schritte meiner Meinung nach eher Ultima Ratio sein als der erste Schritt. Nur wie bringt man die Leute dazu, nicht gleich den Holzhammer rauszuholen, wenn ihnen was nicht passt?
Ich hab bei sowas jedenfalls stark den Eindruck, dass da mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und die Spatzen dann noch die Kanonenkugeln zahlen dürfen...
 
Quelle : Heise Online News vom 05.10.2005

http://www.heise.de/newsticker/meldung/64584


Betreiber von Songtexte-Site von französischem Gericht verurteilt

Der Betreiber der Songtext-Site Miditext.net ist von der Strafkammer des Landgerichts von Nanterre zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro und sechs Monaten Haft zur Bewährung verurteilt worden. Er habe nach Angaben des Musikverlegerverbands Chambre Syndicale Des Éditeurs des Musique (CSDEM, PDF-Datei) Texte ohne Einwilligung der Rechteinhaber veröffentlicht. Außerdem muss der Betreiber 5000 Euro Kosten tragen und dem CSDEM 7500 Euro Schadensersatz an drei Nebenkläger bezahlen.

Miditext.net, das vor drei Jahren online gegangen sei, habe den Inhalt von Miditext.com wiedergegeben, heißt es weiter in der Mitteilung. Gegen diese Site hatte die CSDEM Ende Mai 2002 bereits am Landgericht Paris einen Beschluss erwirkt. Beide Seiten seien von der gleichen Person betrieben worden. Nun sei erstmalig gegen einen Website-Betreiber, der unautorisiert Lyrics veröffentliche, ein Urteil ergangen.

Deutschen Betreibern von Websites mit Songtexten erging es dieses Jahr ähnlich. Im Mai wurden einige nicht-kommerziell arbeitende Songtext-Webmaster abgemahnt. Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer. Sie übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind. Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird. Darauf verweist in dem französischen Fall nun auch die CSDEM. (anw/c't)

mfg
cruger
 
Ich frage mich wann man die Einwilligung einer Person brauchen wird, um diese zitieren zu dürfen :].
 
Denke das wird so in 6 Monaten kommen... Vorher vieleicht noch einige Abmahnungen weil man vieleicht eine Zeile aus einem Lied in der Sig hat oder gar mehere Zeilen in einem Post veröffentlicht hat.

Naja, wenigstens gibt es noch Bänds die wissen das Musik nicht nur zum Geld verdienen da ist sondern auch Freude bereiten soll.
 
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