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Kostenfreie Rücksendung von Waren erheblich eingeschränkt
- Ersteller Nero24
- Erstellt am
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am heutigen Abend einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften der Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen unterbreitet. Dieser sieht vor, dass dem Besteller, der bei einem Versandhaus bzw. Internethändler Waren bestellt, die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Die Rücksendekosten soll der Besteller auch dann tragen, wenn bei einem höheren Sachpreis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Wenn die gelieferte Ware jedoch nicht der bestellten entspricht, trägt in jedem Fall der Händler die Rücksendekosten.
Der Kompromissvorschlag räumt dem Händler die Möglichkeit ein, den Besteller bei Widerruf der Bestellung vertraglich mit den Kosten der Rücksendung zu belasten. Eine Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich. Ausschlaggebend war bisher der gesamte Bestellwert im Gegensatz zum nunmehr für maßgeblich erklärten Preis der Sache, die tatsächlich zurückgesendet wird.
Der Bundesrat hatte zum Fernabsatzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, da die bisherige Regelung in erheblichem Maße missbräuchlich genutzt wurde. Beispiel: Overclocker. 10 Prozessoren bestellt, alle bis an den Anschlag übertaktet, den besten behalten, die restlichen 9 auf Händlerkosten retours, der dann nicht nur den Transport zu bezahlen hatte, sondern auch die Wiederaufbereitung der Waren für den erneuten Verkauf. Bevor der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 5. November 2004 darüber entscheidet, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt, hat der Deutsche Bundestag über den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abzustimmen.
THX cruger für den Hinweis
Der Kompromissvorschlag räumt dem Händler die Möglichkeit ein, den Besteller bei Widerruf der Bestellung vertraglich mit den Kosten der Rücksendung zu belasten. Eine Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich. Ausschlaggebend war bisher der gesamte Bestellwert im Gegensatz zum nunmehr für maßgeblich erklärten Preis der Sache, die tatsächlich zurückgesendet wird.
Der Bundesrat hatte zum Fernabsatzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, da die bisherige Regelung in erheblichem Maße missbräuchlich genutzt wurde. Beispiel: Overclocker. 10 Prozessoren bestellt, alle bis an den Anschlag übertaktet, den besten behalten, die restlichen 9 auf Händlerkosten retours, der dann nicht nur den Transport zu bezahlen hatte, sondern auch die Wiederaufbereitung der Waren für den erneuten Verkauf. Bevor der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 5. November 2004 darüber entscheidet, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt, hat der Deutsche Bundestag über den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abzustimmen.
THX cruger für den Hinweis
TM30
Grand Admiral Special
Ein Schritt in die richtige Richtung [sage ich aus meinem beruflichen Aspekt]... naja [sage ich privat ]
nuja aber was hat das mit Overclockern zu tun...? so wie ich das rauslese ändert sich doch da auch nix... weil der Overclocker erbringt doch seine Gegenleistung in dem er per Vorkasse oder Nachnahme zahlt... da bringt doch die Neuregelung auch nix! oder seh ich da was falsch?
nuja aber was hat das mit Overclockern zu tun...? so wie ich das rauslese ändert sich doch da auch nix... weil der Overclocker erbringt doch seine Gegenleistung in dem er per Vorkasse oder Nachnahme zahlt... da bringt doch die Neuregelung auch nix! oder seh ich da was falsch?
Quietschi-Ente
Fleet Captain Special
JAJA die bösen Overclocker
ist aber auch ganz schön frech und unverschämt.
Auf so eine Idee würd ich gar ned kommen.
Gruß
Beispiel: Overclocker. 10 Prozessoren bestellt, alle bis an den Anschlag übertaktet, den besten behalten, die restlichen 9 auf Händlerkosten retours
ist aber auch ganz schön frech und unverschämt.
Auf so eine Idee würd ich gar ned kommen.
Gruß
Mari
Moderator
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Auch ich muß sagen, dass es für diesen Gesetzentwurf Zeit wurde.
Nur leider zu spät für einen unter vielen Shops, wie das hier bekannteste Beispiel FUN-Computer.
Nur leider zu spät für einen unter vielen Shops, wie das hier bekannteste Beispiel FUN-Computer.
I²K
Grand Admiral Special
Viel zu lasch!
Laschi XL
Vice Admiral Special
Ich finde auch, dass es viele mit dem Fernabgesetz zu gut gemeint haben, in missbräuchlicher Art. Wie schon beschrieben Produkte, die einem nicht den Leistungsvorstellungen entsprachenm einfach zurückgesendet wurden bis das gleiche Produkt für einem mal akzpektabel war! Das sieht man immer öfter im Bekanntenkreis. Für die Händler einfach nur Unkosten und für nachträgliche Käufer, einer solchen Retour, entsteht auch wieder ein gewisser Nachteil. Imo hier einen "6er im Lotto", sozusagen das Glück ein besseres Produkt zu erwischen, sinkt... besonders bei den billigeren Anbietern!
das widerrufsrecht lädt ja auch geradezu zum mißbrauch ein.
bisher war das eine ziemlich einseitige veranstaltung zu gunsten des konsumenten.
mit der folge (da bin ich regelmäßig ziemlich verärgert) daß man beim kauf von neuware bei einem versender nur noch selten wirkliche neuware bekommt, statt dessen aber zeug, dem man nicht selten ansehen kann, daß es schon mehrfach durch deutschland gewandert ist.
ich war auch schon das ein oder andere mal froh, daß ich hardware zurückschicken konnte.
aber von mir aus kann man das widerrufsrecht ersatzlos streichen, dafür im gegenzug aber z.b. die gewährleistung etwas aufbohren.
mfg
cruger
bisher war das eine ziemlich einseitige veranstaltung zu gunsten des konsumenten.
mit der folge (da bin ich regelmäßig ziemlich verärgert) daß man beim kauf von neuware bei einem versender nur noch selten wirkliche neuware bekommt, statt dessen aber zeug, dem man nicht selten ansehen kann, daß es schon mehrfach durch deutschland gewandert ist.
ich war auch schon das ein oder andere mal froh, daß ich hardware zurückschicken konnte.
aber von mir aus kann man das widerrufsrecht ersatzlos streichen, dafür im gegenzug aber z.b. die gewährleistung etwas aufbohren.
mfg
cruger
hmm, wenn ich dann bei einem versandhaus etwas bestelle, bestelle ich gleich waren im wert von über 40€ mit (die ich eigentlich gar nicht haben will) um die rücksendung nicht bezahlen zu müssen?!? hab ich da jetzt was falsch verstanden?
Original geschrieben von _jo_
hmm, wenn ich dann bei einem versandhaus etwas bestelle, bestelle ich gleich waren im wert von über 40€ mit (die ich eigentlich gar nicht haben will) um die rücksendung nicht bezahlen zu müssen?!? hab ich da jetzt was falsch verstanden?
so war und ist das bisher.
ob die rücksendung kostenlos ist hängt vom gesamtwert der bestellung ab.
bestellst du für über 40 euro, kannst du anschließend einen artikel aus dieser bestellung kostenlos zurückschicken, auch wenn dieser einzeln unter 40 euro liegt. kannst also auch sachen im wert von 1,99 euro auf kosten des händlers zurückschicken.
und genau das soll sich nun ändern.
in zukunft soll die rücksendung nur noch dann kostenfrei sein, wenn deren wert auch über 40 euro liegt.
bestellst du also was für 100 euro und schickst teile der bestellung im wert von 39 euro zurück, kann der händler dir die kosten der rücksendung auferlegen.
eine sehr sinnvolle einschränkung.
mfg
cruger
Terminatrix
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Was hält eigentlich die Leute davon ab in einen Laden zu gehen 10 CPUs zu kaufen und dann wieder 9 zurückzugeben.
Oder ist denen das zu peinlich dann eine Erklärung dafür abzugeben?
Einfacher ist es ja wirklich über den Postweg.
Oder ist denen das zu peinlich dann eine Erklärung dafür abzugeben?
Einfacher ist es ja wirklich über den Postweg.
Original geschrieben von Terminatrix
Was hält eigentlich die Leute davon ab in einen Laden zu gehen 10 CPUs zu kaufen und dann wieder 9 zurückzugeben.
Oder ist denen das zu peinlich dann eine Erklärung dafür abzugeben?
Einfacher ist es ja wirklich über den Postweg.
es ist ganz einfach.
wenn du direkt im laden 10 cpu kaufst, dann hast du keinerlei rückgaberecht.
wenn du die artikel umtauschen oder den kaufpreis erstattet bekommen willst, bist du auf die kulanz des händlers angewiesen.
und wenn da jemand von 10 gekauften cpus 9 zurückgeben will, würde ich mich als händler ganz sicher nicht für dumm verkaufen lassen.
abgesehen davon, wenn es jemandem nur um die steppings geht, so kann er die cpus auch direkt im laden begutachten.
bei fernabsatzverträgen hat man hingegen halt das gesetzlich zugesicherte widerrufsrecht.
mfg
cruger
Kamui
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- Eine hervorragende Ergänzung zu meinem Palm Pre.
Und nur darum ging es ja: man sollte beim Internetkauf keine Nachteile gegenüber dem Ladenkauf haben.
Ich finde das sehr gut- ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt noch die Bedinungen verschärfen, unter denen zurückgeschickt werden kann und es wird endlich wieder gut
Bei 10 CPUs sieht man nämlich nicht, ob sie jetzt gebraucht und übertaktet wurden oder ob doch (mal von Prom- Usern abgesehen, da sieht man das vielleicht schon?)
Ich finde das sehr gut- ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt noch die Bedinungen verschärfen, unter denen zurückgeschickt werden kann und es wird endlich wieder gut
Bei 10 CPUs sieht man nämlich nicht, ob sie jetzt gebraucht und übertaktet wurden oder ob doch (mal von Prom- Usern abgesehen, da sieht man das vielleicht schon?)
Original geschrieben von cruger
so war und ist das bisher.
...
bestellst du also was für 100 euro und schickst teile der bestellung im wert von 39 euro zurück, kann der händler dir die kosten der rücksendung auferlegen.
eine sehr sinnvolle einschränkung.
mfg
cruger
ne, habs nicht kapiert (oder du verstehst nicht was ich meine):
wenn ich mehrere sachen bestelle, wovon ich vorher weiß, dass ich nicht alle behalten will, z.b. eine hose ein zwei versch. größen, und der wert ist unter 40EUR, bestelle ich in zukunft EXTRA einen posten für über 40EUR mit (den ich auf jeden fall zurücksende) und schon brauche ich die rücksendung nicht zu zahlen.
ob das sinn macht
Terminatrix
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Naja, es wird immer irgendwelche "Rechtslücken" geben die bestimmte Personen dann wieder zu deren eigenen Nutzen ausnutzen.
So sind die Menschen nun mal.
So sind die Menschen nun mal.
Original geschrieben von _jo_
ne, habs nicht kapiert (oder du verstehst nicht was ich meine):
wenn ich mehrere sachen bestelle, wovon ich vorher weiß, dass ich nicht alle behalten will, z.b. eine hose ein zwei versch. größen, und der wert ist unter 40EUR, bestelle ich in zukunft EXTRA einen posten für über 40EUR mit (den ich auf jeden fall zurücksende) und schon brauche ich die rücksendung nicht zu zahlen.
ob das sinn macht
ich versuch es mal zu erklären.
im moment ist das noch so, du bestellt folgendes
artikel 1 => 10 euro
artikel 2 => 10 euro
artikel 3 => 25 euro
der gesamtwert der bestellung liegt über 40 euro.
schickst du nun alles oder aber nur ein oder zwei teile zurück, die rücksendung ist kostenlos, egal welchen wert deine rücksendung hat.
nach der gesetzesänderung, gleiches beispiel
artikel 1 => 10 euro
artikel 2 => 10 euro
artikel 3 => 25 euro
schickst du alles zurück (>40 euro) so ist die rücksendung immer noch kostenlos.
schickst du aber nun nur einen oder zwei artikel <40 euro zurück, so kann der händler dir die kosten für die rücksendung auferlegen.
mfg
cruger
schon klar, wenn ich aber von artikel 1 - 3 auf jeden fall einen behalten will werde ich in zukunft artikel 4 für 40EUR mitbestellen und diesen AUF JEDEN FALL zurücksenden und schon brauche ich auch später die rücksendung nicht zu bezahlen...
versteh ich jetzt nicht ganz.
wenn du etwas im wert von über 40 euro zurückschickst, mußt du heute und auch nach der gesetzesänderung nichts für die rücksendung bezahlen.
nach der gesetzesänderung mußt die versandkosten allerdings selbst tragen, wenn du waren im wert von unter 40 euro zurückschickst. da kann die gesamte bestellung auch auf 1000 euro hinauslaufen. wenn du etwas für 1,99 euro zurückschickst, bezahlst du den versand selbst.
mfg
cruger
wenn du etwas im wert von über 40 euro zurückschickst, mußt du heute und auch nach der gesetzesänderung nichts für die rücksendung bezahlen.
nach der gesetzesänderung mußt die versandkosten allerdings selbst tragen, wenn du waren im wert von unter 40 euro zurückschickst. da kann die gesamte bestellung auch auf 1000 euro hinauslaufen. wenn du etwas für 1,99 euro zurückschickst, bezahlst du den versand selbst.
mfg
cruger
Original geschrieben von _jo_
ich gebs auf, du verstehst mich nicht...
verdammt, da stand eine ganze horde auf einer extrem langen leitung
ich habs glaube ich kapiert.
du bestellst generell einen zusätzliche >40 euro artikel dazu.
jetzt bin ich stolz auf mich 8)
mfg
cruger
er hat es!
ich auch
Original geschrieben von cruger
jetzt bin ich stolz auf mich 8)
ich auch
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