Meine Geschichte mit World-of-Pc

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Buschmann

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Oberfranken
Hi!

Ich hab mir vor über nem Jahr ( Juli 2002 ) n paar Hardwareteile bei World-of-Pc bestellt, soweit so gut. Lieferung kam relativ schnell an, und das per Vorkasse (immerhin über 1100 Euro).
Nur so ziemlich genau ein Jahr später, also Juli 2003, traten die ersten Probleme auf in form von Flackererscheinungen am Bildschirm (Iiyama Vision Master Pro 454). Am Anfang noch recht selten, aber die Probleme traten immer häufiger auf, bis so Anfang Oktober wo es teilweise so schlimm war, dass ich gar nix mehr am Computer machen konnte und schon Angst um den Bildschirm bekommen hab. Durch wochenlange Fehlersuche (Bildschirm hab ich von Anfang an ausgeschlossen) an allen möglichen Hardwareteilen bin ich letzendlich durch nen Tip aus nem anderen Forum auf das Netzteil gekommen und hab mir sofort die Spannungen mit Motherboard Monitor angeschaut (hab die Spannungen zwar schon immer drin ghabt, aber nie draufgeschaut..) und festgestellt, dass das Netzteil zuwenig Volt auf der 3,3 Volt schiene lieferte -> ab 2,8 Volt und weniger hat das Bild geflackert bzw. ist vollkommen verschwunden.

Also erstmal beim Media Markt nen billig Netzteil für 30 Euro gekauft um überhaupt weitermachen zu können am PC, dann die Mail an WoP geschickt und nach nem Ersatzgerät verlangt (das Billig NT vom MediaMarkt kann man ja innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben), die wollten mir jedoch keins schicken, aber seht selbst wies weitergeht, hier mal der komplette Schriftverkehr vom Anfang bis zum Ende.


Anfang des email-Verkehrs zwischen World-of-Pc und mir:


Von: Buschmann
Gesendet: Samstag, 11. Oktober 2003 12:48
An: World of PC - ****************
Betreff: Coba 350 - Geht nicht mehr richtig!

Hi!

Ich habe mir am 11.07.2002 einige Hardwareteile bei Ihnen bestellt,
darunter das Coba 350 Watt Dual FAN PCF. Lange Zeit hatte ich keine
probleme mit allen Teilen, doch seit ein paar Wochen bekam ich - erstmal
in unregelmäßigen, dann in regelmäßigen Abständen - Bildfehler. Nachdem
ich sämtliche andere Hardware durch testen Ausschließen konnte, habe ich
ein anderes Netzteil in meinen PC eingebaut und seitdem geht wieder
alles ohne Probleme. Das Coba 350 schafft keine Stabile Spannung mehr
auf der 3,3 Volt-Schiene, zuletzt konnte ich nur noch Werte von
2,56-2,75 feststellen (gemessen hab ich mit dem Programm "Motherboard
Monitor"). Dadurch kamen die Bildfehler zustande, weil wohl die
Grafikkarte nicht mehr genügend Spannung bekam.

Wie soll ich nun fortfahren?

Die bestellnummer lautete: xxxx
Meine Kundennummer: xxxx

Vielen Dank im Vorraus,

xxxx


Antwort vom 15. Oktober 2003, 12:34 Uhr

Guten Tag Herr Buschmann,

bitte schicken Sie das defekte Gerät ein. Nutzen Sie hierzu bitte den
Rücksendebegleit-
schein sowie den Rücksendeaufkleber (beides lag Ihrer Sendung bei).
Weitere Hinweise zu
Rücksendungen von Reklamtionen finden Sie auf unserem
Rücksendebegleitschein (Rückseite),
sowie auf unserer Homepage unter Service.

mfG

*******************

World of PC GmbH
Berliner Strasse 61
02943 Weißwasser

http://www.world-of-pc.de

FaxNr. : 03576/217908

AGB : http://www.world-of-pc.de/conditions.php

Alle Angebote sind unverbindlich.


Empfangsbestätigung des Packetes vom 17. Oktober 2003, 13:41


Guten Tag Herr xxxx,

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Email um eine Standard-Email handelt.
Die Bearbeitungszeiten können individuell abweichen (kürzer sein), abhängig von
dem reklamierten Gegenstand und individuellen Umständen.

Wir haben Ihre Rücksendung erhalten, sie wird nun von unserem Techniker geprüft.
Wenn der Defekt nachvollziehbar ist, wird die entsprechende Komponente zur
Garantieabwicklung eingeschickt. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 2 und 6 Wochen,
kann in Einzelfällen auch abweichen.

Sollte der Fehler nicht nachvollziehbar sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung
und klären die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.

Fragen richten Sie bitte per Email an service@world-of-pc.de unter Angabe
Ihres Namens und Ihrer Kunden-Nr.: xxxx

Vielen Dank!

mfG

********************

World of PC GmbH
Berliner Strasse 61
02943 Weißwasser

http://www.world-of-pc.de

FaxNr. : 03576/217908

AGB : http://www.world-of-pc.de/conditions.php

Alle Angebote sind unverbindlich.


Reaktion von mir auf die Eingangsbestätigung


Von: Buschmann
Gesendet: Freitag, 17. Oktober 2003 13:53
An: service@world-of-pc.de
Betreff: Re: Rücksendung


Hallo!

Ich brauche sehr dringend ein neues Netzteil, da ich zur Zeit kein
Netzteil (mein Bekannter hat mir seins nur zum Testen geliehen, braucht
das aber natürlich selber) in meinem Arbeitsrechner habe und diesen
Rechner für meine Arbeit und Schule benötige! Ich kann leider keine 2-6
Wochen auf ein neues Gerät warten und wäre ihnen sehr Dankbar, wenn Sie
mir in der Zeit ein Ersatzgerät schicken könnten. Ich hab lediglich die
Erlaubnis bekommen, meine Emails beantworten zu können, weil ich auf
eine Antwort Ihrerseits gewartet habe.

Ich bitte um eine schnelle Beantwortung,

MfG

xxxxx

Kundennummer: xxxx

Antwort darauf am 3. November 2003, 16:52

Guten Tag Herr xxxxx,

Bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung. Leider haben wir diese
Netzteile derzeit nicht da und ich weiß auch nicht, wann wir diese
wieder reinbekommen, so dass wir auf den Austausch des Herstellers
angewiesen sind.

mfG

*****************


Meine Antwort darauf am 3. November 2003, 17:37

jo hat sich ja mittlerweile schon erledigt weil ich mir zwangsweise
ein billig netzteil kaufen musste um hier weiterarbeiten zu können..

Antwort darauf von world-of-pc am 3. November 2003, 17:58

Guten Tag Herr xxxx,

Wir sind dennoch bemüht Ihre Reklamation schnellst möglich
abzuschließen.

mfG

*****************


Erste Fristsetzung von mir am 21. November 2003, 15:14

Guten Tag!

Ich warte nun schon seit über einem Monat auf ein neues Netzteil und
musste mir in der Zwischenzeit schon ein neues Kaufen, um meine Arbeit
fortsetzen zu können.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Werktagen, um mir entweder
a) Ein gleichwertiges Ersatzgerät oder b) den Kaufpreispreis zurück zu
erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxx

Erinnerungsschreiben von mir am 29. November 2003, 18:30

Guten Tag!

Ich erinnere Sie hiermit an die Frist, die mit dem 11.12.2003 enden wird, da ich bisher keine Reaktion Ihrerseits bezüglich weiteres vorgehen erhalten habe. Ich möchte - genauso wie Sie - diese Angelegenheit so friedlich wie möglich klären, deshalb bitte ich Sie mir möglichst bald eine Antwort zukommen zu lassen. Anbei füge ich noch meine Adresse und Kontodaten hinzu, um noch mehr mögliche Verzögerungen zu vermeiden, sowie den bisherigen Schriftverkehr.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx


xxxxxx


Schreiben von World-of-Pc am 9. Dezember 2003, 17:27

Guten Tag Herr xxxx,

Leider haben wir das von Ihnen reklamierte Netzteil nicht mehr in
unserem Angebot, so dass wir auf den Austausch durch den Hersteller
angewiesen sind. Wir haben bereits bei der Firma angefragt, zu welcher
Ihr Netzteil eingeschickt wurde. Man sicherte uns zu schnellst möglich
den entsprechenden Austausch an uns rauszuschicken. Dieser wird nach
Erhalt sofort an Sie weiterversandt.

Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit.

mfG

******************


Antwort von mir am 9. Dezember 2003, 18:09

Hallo!

Seit dem 17. November (oktober, hab mich verschrieben ghabt) haben Sie nun schon mein Netzteil, das sind
bald ganze zwei Monate. In diesem Zeitraum wäre es Ihnen, sowie auch
dem Hersteller mit etwas mehr Kundenfreundlichkeit wohl gelungen mir
doch ein neues Netzteil bzw. _wenigstens_ ein Ersatzgerät liefern zu
können. Stattdessen musste ich mir ein neues Gerät kaufen um den PC
überhaupt noch nutzen zu können und wurde von Ihnen nur vertröstet mit
der Begründung, dass ja der Hersteller daran schuld sei.
In Anbetracht dessen, dass nun das Weihnachtsgeschäft in vollem Gange ist und sich
die ganze Sache wohl noch weiter hinauszögern wird, worauf ich echt
keine Lust habe, bleibe ich bei der Frist die nun in 2 Tagen bzw. dem
11.12.2003 enden wird. Sie hatten mehr als genug Zeit um sich zu
entscheiden und die Sache noch möglichst souverän abzuklären.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx


Antwort darauf von WoP am 10. Dezember 2003, 19:25

Guten Tag Herr xxxxx,

Bei einer Frist von 2 Tagen zumal, Sie die Email erst gestern Abend
geschrieben hatten, hätten Sie uns genauso gut auch eine Frist von einer
Stunde setzen können, das ist keine angemessene Frist, in der wir auch
wirklich eine Lösung finden können!

Wie ich Ihnen bereits mitteilte, haben wir ein solches (und auch kein
vergleichbares) am Lager. Aber selbst wenn ich Ihnen heute ein Netzteil
hätte rausschicken können, wäre es höchstwahrscheinlich nicht bis morgen
bei Ihnen gewesen (dies zeigt umso mehr die Irrsinnigkeit Ihrer
Frist...)

Aus Kulanz biete ich Ihnen einen Gutschein (zur Verrechnung) in Höhe von
40,00 Euro an.

mfG

***************

(das lustige an dieser email war, dass es ein antwortschreiben war und weiter unten in der mail sämtliche fristsetzungen von mir enthalten waren!)


Antwort von mir

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Buschmann
Gesendet: Mittwoch, 10. Dezember 2003 19:41
An: World of PC - Service
Betreff: Re: AW: AW: Rücksendung (Kundenn.: xxxx)


Guten Abend!

Ich schlage Ihnen dringend vor mal Ihre Posteingänge gründlich zu
überprüfen und vorallem den vergangenen Schriftverkehr zu lesen, der im
Übrigen jeder meiner Emails beigefügt war. Ich habe Ihnen eine
großzügige Frist von 14 ganzen Werktagen gesetzt und sogar ein
Erinnerungsschreiben am 29. November 2003 abgeschickt, auf beides haben
Sie nicht geantwortet. Wenn Sie mir nun weismachen wollen, von alledem
nichts mitbekommen zu haben ist das nicht meine Schuld. Telefonisch kann
man Sie ja sowieso überhaupt nicht erreichen und ich sehe nicht ein noch
Versandkosten für Briefe zu zahlen nur damit gewisse Damen und Herren im
Nachhinein auch DA noch vielleicht behaupten können, nichts erhalten zu
haben.

Hochachtungsvoll

xxxx


Antwort darauf von WoP am 11. Dezember 2003, 18:19

Guten Tag xxxx,

Ihrer Email kann ich nicht entnehmen, ob Sie mit diesem Gutschein nun
einverstanden sind. Teilen Sie mir dies bitte noch mit.

mfG

*****************


Antwort von mir am 11. Dezember 2003, 19:34

Guten Abend!

Ich bin nicht mit dem Gutschein einverstanden.

Morgen werde ich mich wieder bei Ihnen melden.

Hochachtungsvoll

xxxx


Schreiben von mir am 12. Dezember 2003, 14:11

Sehr geehrte Damen und Herren,


Wie aus den vorherigen Emails schon herauszulesen ist, habe ich ein defektes
Netzteil (350 Watt Dual FAN COBA PCF) zwecks Reklamation an Sie geschickt.
Am 17. Oktober 2003 erhielt ich auch die Bestätigungsnachricht von Ihnen. Ab
dem 16. Oktober 2003 also (der Poststempel befindet sich natürlich noch in
meinem Besitz) habe ich kein Netzteil mehr gehabt, das sind nun fast ganze
zwei Monate. Da ich aber nicht auf den Computer verzichten konnte bzw. kann,
weil ich ihn unter anderem aus schulischen Gründen benötige musste ich mir
ein anderes Netzteil in einem Laden kaufen (den Kassenzettel besitze ich
ebenfalls noch) welches 29,99 EUR gekostet hat.


Nachdem nun die Frist auf Nacherfüllung von 14 Werktagen abgelaufen ist und
ich keine sonderbare Reaktion Ihrerseits erhalten habe, trete ich hiermit
vom Kaufvertrag nach § 437 Abs. 2 BGB zurück. Der Kaufpreis des Netzteils
(350 Watt Dual FAN COBA PCF) betrug 55,00 EUR.

Zusätzlich beanspruche ich nach § 437 Abs. 3 Schadensersatz in Höhe von
29,99 EUR für das Netzteil, welches ich mir zwangsweise kaufen musste um
meine Arbeit am Computer fortsetzen zu können.


Ich setze Ihnen hiermit die Frist, die Rechnung in Höhe von 84,99 EUR
innerhalb von 7 Werktagen ab heute, den 12. Dezember 2003 zu begleichen.


Sollte nach Ablauf dieser Frist kein Geld auf meinem Konto eingegangen sein,
werden Sie zukünftig nur noch Briefe von meinem Rechtsanwalt erhalten,
dessen Hilfe ich dann in Anspruch nehmen werde.


Zusätzlich Bitte ich um eine Lesebestätigung dieser Email.


Meine Kontodaten:


xxxx


Mit freundlichen Grüßen


xxxxxx


Am 17. Dezember erhielt ich einen Verrechnungsscheck in Höhe von 50 Euro
Darauf mein Schreiben an WoP

Von: Buschmann xxxx
Gesendet: Mittwoch, 17. Dezember 2003 14:03
An: World of PC - *****************
Betreff: Rücksendung (Kundenn.: xxxx)


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhielt ich den Verrechnungsscheck von Ihnen, leider stimmt der
Betrag nicht mit dem von mir geforderten überein. Das Netzteil hat
ursprünglich laut Rechnung genau 55 Euro gekostet. Außerdem fehlen 29,99
Euro an Schadensersatz für das neue Netzteil, welches ich mir kaufen
musste um am PC weiterarbeiten zu können.

Ich bitte Sie, mir einen richtig ausgefüllten Scheck innerhalb von 5
Werktagen zu schicken, die Summe beläuft sich auf 84,99 EUR. Die Frist
endet also mit dem 23.12.2003.

Weitere Versuche, mich mit einer ungenügenden Summe abzufertigen, werde
ich nicht mehr dulden.

Was ich mit Ihrem Scheck nun machen soll, können sie entscheiden.
Entweder löse ich ihn ein, nachdem ich den Restbetrag gutgeschrieben
bekommen habe, oder ich schicke ihn wieder, gegen Rückerstattung der
Versandkosten, an Sie zurück. Sagen Sie mir einfach was ich damit nun
machen soll.

Mit freundlichen Grüßen


xxxxx


Antwort darauf von WoP am 18. Dezember 2003, 16:12


Guten Tag Herr xxxxxx,

Die Gutschrift erfolgt zum Zeitwert. Da Sie das gekaufte Netzteil ja weiterhin benutzen können und für das andere eine Gutschrift bekommen haben, ist Ihnen kein Schaden entstanden, somit zahlen wir auch keinen Schadenersatz.

mfG

*****************


Letzendlich hat WoP solang wie möglich die Sache in die Länge gezogen, das Netzteil hätt ich wohl bis heute nicht wenn ich nicht reagiert hätte und vom Kaufvertrag zurückgetreten wäre.

Telefonisch kann man den Laden nie erreichen, hab auch mal auf Rückruf geschalten und selbst da war besetzt... Die werden schon wissen warum ...
Auf Emails antworten die alle Schaltjahre mal oder nur dann wenns grad kurz vor Fristablauf ist und dann noch diese Dreiste Anschuldigung dass ich denen nur ne Frist von 2 Tagen gesetzt hätte...

Zwei Worte

NIE WIEDER !
 
Zusammenfassung vorab wär schon nett. Ich melde mich in 2 Tagen, wenn ich alles gelesen habe.
 
ich hab lediglich alles hingeschrieben, damit dann niemand im nachhinein sagen kann dass ich da absichtlich was weggelassen hätt oder so (von wop hab ich da schon einiges gelesen..)

es ging darum dass halt das netzteil kaputt war und ich es eingeschickt hab, die wollten mir kein ersatzgerät für die zeit wo mein nt in der reperatur ist geben, also musste ich mir ein neues kaufen. nach über 2 monaten hab ich mein netzteil immer noch nicht wiedergehabt und auf fristsetzungen ist wop ebenfalls entweder gar nicht bzw. nur sehr ungern unter androhung von rechtsbeistand eingegangen :]
 
Die Sache mit der Veröffetlichung von E-Mails? Wie war das noch mal?
 
der "schaden" war der, dass ich mir nicht aus spaß an der freud das andere netzteil gekauft habe, sondern weil das von WoP kaputt war.

naja das hat sich aber eh scho erledigt mit dem schadensersatz, darum gehts mir hier auch nicht, ich möcht euch ja nur vor dem laden warnen, zumindest wenn es zum garantiefall kommen sollte gibt es probleme..

@I²K:

keine ahnung was du meinst, wenns hier verboten ist emails zu veröffentlichen dann editier ich sie meinetwegen raus, wie gesagt, das ganze soll nur der vollständigkeit halber sein, nicht dass irgendwann nen typ von WoP herkommt und meint ich laber da nur müll und alles ohne beweise :)
 
@Buschmann
Beim Mediamarkt ein Netzteil kaufen und nutzen und dann zurückzugeben(so hattest du es ja vor) ist auch nicht die feine Art. Ich weiss dass man es ohne Angabe von Gründen zurückbringen kann, aber für solche Vorhaben ist dass Rückgaberecht eigentlich nicht gedacht.
Gruß
Jürgen
 
@juergen:

natürlich ist das nicht die feine art, aber solangs legal ist.. und ich habs dem verkäufer gleich von anfang an gesagt dass ich das gerät wieder zurückbringen werd (bekannter von mir ;D )

hab eigentlich nichtmal damit gerechnet, dass des netzteil vom media markt überhaupt geht bei mir, hat zwar ebenfalls 350 watt, ist aber auf der 12, 5 und 3,3 volt leitung extrem leistungsschwach, nach dem was ich so gelesen hab, müsst mein system die instabilität in person sein ;D
 
servus,

denke wop wird sicher bald hier nen blick reinwerfen.......
 
Original geschrieben von Redcliff
servus,

denke wop wird sicher bald hier nen blick reinwerfen.......

Wie kommst du denn darauf? Kennen die Händler alle das P3d-forum? Ist ne ernste Frage!

Christian
 
servus,

Original geschrieben von Christian18
Wie kommst du denn darauf? Kennen die Händler alle das P3d-forum? Ist ne ernste Frage!

Christian
naja, etlichen hier wird tatsächlich sulo bzw. heute xxxxx nicht allzuviel sagen.......

habe zudem ne mail hingeschrieben 8)
 
Original geschrieben von Redcliff
servus,

naja, etlichen hier wird tatsächlich sulo bzw. heute xxxxx nicht allzuviel sagen.......

habe zudem ne mail hingeschrieben 8)

Doch Sulo kenne ich auch, allerdings kenne ich xxxxx nicht :]

Christian
 
servus,

Original geschrieben von Christian18
Doch Sulo kenne ich auch, allerdings kenne ich xxxxx nicht :]

Christian
wenn er will das man seinen jetzigen nick mit wop in verbindung bringt, wird er es schon selbst erzählen 8)
im übrigen gabs hier schon irgendwo nen wop thread, im dem er geantwortet hat (soweit ich das noch richtig im kopf habe).
 
da hab ich sogar auch noch reingepostet, ist mir grad aufgefallen :D

na dann bin ich ma gespannt was dieser ronny auf diesen thread antwortet - sollte er es den tun.
 
servus,

wird er schon...allerdings ist fast sylvester, u. da sind sehr wenige leute am arbeiten.

übrigens mit der fr. k***** hatte ich auch schon einiges an telefon u. mail verkehr.
ist ein sehr nettes mädel.
nur seinerzeit kamen die mails immer mit ******************@xxx?? im absender, könnte schon sein das ich einige ohne zu lesen entsorgt habe.........las sich ziemlich obzön ;D
 
morgen

da fährt man mal eine woche in den urlaub und dann das? also 1. die veröffentlichung unserer emails mit dem kompletten inhalt halte ich für sehr fragwürdig. ich werde nero bitte dieses thread zu löschen.

nun zu ihnen werter kunde

ich bin der meinung das die frau xxx sich absolut korrekt ihnen gegenüber verhalten hat. für die lange bearbeitungszeit möchte ich mich gerne nochmals bei ihnen entschuldigen aber auch wir sind von unserem vorlieferanten abhängig. die verrechnung von 50 € halte ich für mehr als fair, da sie das besagte netzteil ja auch ca 1 jahr in verwendung hatten. das neue netzteil hat 55 € gekostet. auch wir bekommen von hersteller nie den kaufpreis erstattet.
im großen und ganzen ist ihr fall einer der fälle wo wir uns 10x überlegt haben ob wir ihnen überhaupt eine gs zukommen lassen. rein rechtlich hätten wir noch warten können bis wir eine antwort vom hersteller des netzteiles erhalten hätten. dies haben wir aber nicht getan und mal wieder aus unserer tasche ihnen ihr geld zurück erstattet.
wir haben hier so eine kleine richtlinie. kunden welche sich uns gegenüber nicht korrekt verhalten uns drohen und sonstwas werden nicht bevorzugt behandelt. ich denke auch das es jedem verständlich ist, dass man lieber den kunden zuerst betreut der sich nett und korrekt uns gegenüber verhält. auch bin ich der meinung das jeder händler, auch in der heutigem zeit (rechtslage), gewisse rechte hat.

auch finde ich es schade das heutzutage jeder glaubt man könne jeden wegen irgendwas auf schadensersatz verklagen.
es ist eigentlich schon verdammt dreist, das geld für sein sefektes netzteil zubekommen(abzzgl. die 5 €) sich ein neues zu kaufen(welches man ja von unserem geld bezahlt hat) und dann auch noch das geld für das neugekaufte zu verlangen. sowas macht mich echt traurig, wo leben wir denn?
nochmal zusammen fassend :
geld von uns wiederbekommen und dann noch geld für ein neues wollen
sprich man hat ein neues netzteil und geld gutgemacht?
auf welcher rechtlichen grundlage das beruhen sollte würde mich interessieren. ihre angegebenen gesetze gelten jedenfalls nicht !

falls sie noch fragen haben wenden sie sich bitte direkt an uns

danke

ronny
 
Zuletzt bearbeitet:
ad 1.( Wir duzen uns hier alle, ronny. Nur weil man Stress hat, sollte sich das nicht ändern.
Zur Sache:

§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 346
Wirkungen des Rücktritts
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit

1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.


Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,

1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.


Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.

(4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.


Das sind die entscheidenden Normen. Gezogene Nutzungen (1 Jahr NT benutzt) sind im Wege der zeitanteiligen linearen Wertminderung notfalls gem. § 287 ZPO zu schätzen. Ob 10% nach einem Jahr Nutzung angemessen sind, müsste ein Gericht entscheiden. Ich halte diese Summe aber nicht für offenkundig völlig unangemessen.


Grds. hat der Käufer aber auch nach erfolgtem Rücktritt einen Anspruch auf Schadenersatz. Wenn nun ein Kunde wegen der Weigerung umgehender Ersatzverschaffung oder auch, weil er den PC umgehend braucht, sofort ein ErsatzNT kaufen musste, ist hier ein Schadensersatzanspruch entstanden. Damit wäre der Verkäufer verpflichtet, das NT dem Käufer zu bezahlen Zug um Zug gegen Herausgabe eben dieses ErsatzNT.
 
hey

wir haben sein neugekauftes netzteil ja bezahlt, indem wir ihm die 50 € zurück erstattet haben.

wenn er sich jetzt das gleiche netzteil für sagen wir mal 60 € irgendwo gekauft hätte, hätte er anspruch auf die 60 €
da er sich aber eines für 30 gekauft hat ist die sache somit erledigt

es kann ja wohl nicht rechtens sein das er ein neues netzteil für 30 kauft und dann laut seiner rechnung noch 55 von uns bekommt

für mich hat sich die sache erledigt, sorry

ich bin der meinung das wir uns korrekt verhalten haben

tut mir echt leid aber ich kann nicht nochmehr zeit in diese sache inverstieren

falls der kunde auf seine 5 € besteht kann er diese bekommen, das wird uns nicht umbringen :-)

ronny
 
Nein. Die 50 € wurden bezahlt aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses (also der Folge des Rücktritts) für das bei Euch gekaufte NT. Die 5 € weniger sind abgezogen worden wegen der Nutzumg dieses NT für ein Jahr. Offen bleiben die 30 €, die der Kunde für ein weiteres NT ausgegeben hat, damit er seinen PC weiter nutzen konnte. Dieses liegt nun bei ihm herum, obwohl er eigentlich ein höherwertiges NT wollte. Das will er immer noch. das günstigere NT hat er nur für die Zwischenzeit gekauft. Er hat auch gem. § 254 BGB den Schaden für Dich so gering wie möglich gehalten. Damit sind die 30 € gegen Herausgabe des ErsatzNT an Euch zu erstatten.

Das alles ist übrigens der Grund, warum viele Versender/Ladengeschäfte mittlerweile das Institut der "Neulieferung unter Vorbehalt der Nachberechnung" im Falle des ungerechtfertigten Rücktritts wegen Eigenem Verschulden des Käufers am Defekt der Kaufsache eingeführt haben. Denn damit wird der Schadenersatzanspruch wohl ausgeschlossen und der Verkäufer hat nicht die ganzen Ersatzbeschaffungen zu zahlen.
 
der kunde hat niemals dieses netzteil herausgeben wollen und er hat ja von uns auch kein neues bekommen

falls er dies getan hätte wäre die lage sicher so wie du sie schilderst aber jetzt nicht mehr, für uns ist der fall abgeschlossen
 
Hi ronny!

wir haben hier so eine kleine richtlinie. kunden welche sich uns gegenüber nicht korrekt verhalten uns drohen und sonstwas werden nicht bevorzugt behandelt. ich denke auch das es jedem verständlich ist, dass man lieber den kunden zuerst betreut der sich nett und korrekt uns gegenüber verhält.

wie bitte? das war nun aber nicht ernsthaft auf mich bezogen, oder?

ich hab mich lange zeit so freundlich wie möglich verhalten bis es mir eindeutig zu weit ging mit der ganzen künstlichen verzögerei! wenn man fast nen ganzen monat auf eine einzige email warten muss, dann habt ihr entweder a) zu wenig mitarbeiter oder b) einfach keine lust gehabt bzw. mich nicht ernst genommen.

im großen und ganzen ist ihr fall einer der fälle wo wir uns 10x überlegt haben ob wir ihnen überhaupt eine gs zukommen lassen. rein rechtlich hätten wir noch warten können bis wir eine antwort vom hersteller des netzteiles erhalten hätten. dies haben wir aber nicht getan und mal wieder aus unserer tasche ihnen ihr geld zurück erstattet.

das glaube ich eher nicht, die gutschrift kam genau an dem tag wo ich euch per einschreiben/rückschein meine email zuschicken wollte, quasi als absicherung damit dann später nichts falsches mehr behauptet werden kann (was man ja so schön an der einen email von ********* sehen kann, nein ich hab euch ja nie ne frist gesetzt, ach deshalb stand die auch in der mail von ************ als anhang unten mit dabei... sowas dreistes).
wäre die frist abgelaufen hätt ich erstmal meine rechtsanwältin kontaktiert und einen termin so bald wie möglich vereinbart.

1. die veröffentlichung unserer emails mit dem kompletten inhalt halte ich für sehr fragwürdig. ich werde nero bitte dieses thread zu löschen.

warum? soll niemand sehen wie ihr mit euren kunden in einem garantiefall umgeht? wenn, wie du es schilderst, doch alles richtig abgelaufen ist und es keinen grund zu besorgnis gäbe, ist das doch ideale werbung für dich wenn ich das noch bestätige.

der kunde hat niemals dieses netzteil herausgeben wollen und er hat ja von uns auch kein neues bekommen

also ich hab keine frage bzgl. der herausgabe des nt's von euch in irgendeiner mail gelesen.

sowas macht mich echt traurig, wo leben wir denn?

hey, genau das gleiche dachte ich mir auch jedes mal als ich eine mail von euch bekommen hab!
allein die tatsache dass man wegen 55 euro schon mit dem anwalt drohen muss ist echt sehr traurig, drum hab ich mich solang wie möglich mit der drohung zurückgehalten, aber irgendwann muss mans halt tun..

auf die 5 euro besteh ich aber noch, jedoch nicht der restwert vom netzteil, sondern fahrtkosten. meine kontonummer habt ihr ja noch :)
 
ich werde dazu jetzt nix mehr sagen

wegen den 5 € schreiben sie bitte nochmal an info@world-of-pc.de

den rest regeln sie bitte über ihren anwalt

danke
 
Original geschrieben von Buschmann
Hi ronny!



wie bitte? das war nun aber nicht ernsthaft auf mich bezogen, oder?

ich hab mich lange zeit so freundlich wie möglich verhalten bis es mir eindeutig zu weit ging mit der ganzen künstlichen verzögerei! wenn man fast nen ganzen monat auf eine einzige email warten muss, dann habt ihr entweder a) zu wenig mitarbeiter oder b) einfach keine lust gehabt bzw. mich nicht ernst genommen.



das glaube ich eher nicht, die gutschrift kam genau an dem tag wo ich euch per einschreiben/rückschein meine email zuschicken wollte, quasi als absicherung damit dann später nichts falsches mehr behauptet werden kann (was man ja so schön an der einen email von ************ sehen kann, nein ich hab euch ja nie ne frist gesetzt, ach deshalb stand die auch in der mail von *********** als anhang unten mit dabei... sowas dreistes).
wäre die frist abgelaufen hätt ich erstmal meine rechtsanwältin kontaktiert und einen termin so bald wie möglich vereinbart.



warum? soll niemand sehen wie ihr mit euren kunden in einem garantiefall umgeht? wenn, wie du es schilderst, doch alles richtig abgelaufen ist und es keinen grund zu besorgnis gäbe, ist das doch ideale werbung für dich wenn ich das noch bestätige.



also ich hab keine frage bzgl. der herausgabe des nt's von euch in irgendeiner mail gelesen.



hey, genau das gleiche dachte ich mir auch jedes mal als ich eine mail von euch bekommen hab!
allein die tatsache dass man wegen 55 euro schon mit dem anwalt drohen muss ist echt sehr traurig, drum hab ich mich solang wie möglich mit der drohung zurückgehalten, aber irgendwann muss mans halt tun..

auf die 5 euro besteh ich aber noch, jedoch nicht der restwert vom netzteil, sondern fahrtkosten. meine kontonummer habt ihr ja noch :)

Also ich kann das veröffentlichen des Mail-Verkehrs auch nicht gutheissen. Schon gar nicht mit kompletter Adresse und Namen. *nein*

Stell dir mal vor Du verkaufst hier was auf dem Marktplatz,, eine klitzekleinigkeit stimmt nicht und der Käufer nörgelt in einem Thread an Dir rum indem er auch noch deine Komplette Adresse mit Telefonnummer und Namen veröffentlicht. Ich glaube das würde Dir nicht gerade in den Kram passen. Zumal man als aussenstehender den Sachverhalt schwer einschätzen kann.

Das "unter Druck setzen" von Shops mit Hilfe des Mediums Internet finde ich sowieso ein ZWEISCHNEIDIGES Schwert.

Aber jeder so wie er es will. Es ist meine persönliche Einstellung.

Gruß

Rommel
 
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