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Mietvertrag - Mieter zum Abschluss einer Hausrat- und Glasversicherung "zwingen"
- Ersteller Nomex
- Erstellt am
Hi!
Folgende Situation:
Bin zum 01.08. in meine erste eigene Wohnung eingezogen.
Im Mietvertrag steht drinne, dass der Mieter (ich) verpflichtet ist, unverzüglich eine Haftpflich-, Hausrat- und Glasversicherung abzuschließen und dem Vermieter die Policenummer mitzuteilen hat.
Bis jetzt habe ich nur eine Haftpflicht (die hatte ich auch schon vorher), aber noch keine Hausrat- und Glasversicherung abgeschlossen. Keine Zeit.
Habe grade mit einem gesprochen, der selber Wohnungen vermietet. Und der meinte, dass eine Hausratversicherung im Mietvertrag schon etwas ungewöhnlich wäre.
Weil der Vermieter kann mich doch nicht verpflichten, mein Eigentum zu Versicherung. Das ist doch meine Sache, oder?
Und wie sieht es mit der Glasversicherung aus? Wenn ich ne Scheibe aus versehen zerdebber, dann zahlt das doch die Haftpflicht. Die Glasversicherung würde doch nur Schäden übernehmen, die jemand Drittes verursacht.
Bitte keinen Text von wegen, "hättest dich mal vorher informieren sollen blablabla". Die beiden Versicherungen kosten 70 EUR im Jahr, also nicht die Welt. Aber ich hab auch nix zu verschenken.
Freue mich über jede Antwort!
Greetings!
Nmx
Folgende Situation:
Bin zum 01.08. in meine erste eigene Wohnung eingezogen.
Im Mietvertrag steht drinne, dass der Mieter (ich) verpflichtet ist, unverzüglich eine Haftpflich-, Hausrat- und Glasversicherung abzuschließen und dem Vermieter die Policenummer mitzuteilen hat.
Bis jetzt habe ich nur eine Haftpflicht (die hatte ich auch schon vorher), aber noch keine Hausrat- und Glasversicherung abgeschlossen. Keine Zeit.
Habe grade mit einem gesprochen, der selber Wohnungen vermietet. Und der meinte, dass eine Hausratversicherung im Mietvertrag schon etwas ungewöhnlich wäre.
Weil der Vermieter kann mich doch nicht verpflichten, mein Eigentum zu Versicherung. Das ist doch meine Sache, oder?
Und wie sieht es mit der Glasversicherung aus? Wenn ich ne Scheibe aus versehen zerdebber, dann zahlt das doch die Haftpflicht. Die Glasversicherung würde doch nur Schäden übernehmen, die jemand Drittes verursacht.
Bitte keinen Text von wegen, "hättest dich mal vorher informieren sollen blablabla". Die beiden Versicherungen kosten 70 EUR im Jahr, also nicht die Welt. Aber ich hab auch nix zu verschenken.
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Nmx
Dave Zwieback
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Also ne Hausratversicherung für die Wohnung ist immer von Vorteil, obs zwingend vorgeschrieben ist bezweifle ich.
Ich würde es aber machen, kann immer mal was kaputt gehen. Außerdem muss dann nicht gleich die Kaution herhalten.
Ich würde es aber machen, kann immer mal was kaputt gehen. Außerdem muss dann nicht gleich die Kaution herhalten.
Rhoenschaf
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wenn es im Vertrag steht ist es auch bindend.
Der Vermieter kann das vorschreiben ist ähnlich wie mit der Klausel die Haustiere betrifft das kann der Vermieter auch vorschreiben!
In unserer alten Wohnung durften wir z.B. auch keine Tiere halten.
Mal abgesehen davon ist eine Hausratversicherung absolut sinvoll denn du bist richtig am Sack wenn deine Waschmaschiene mal versagt, ausläuft und deine Nachbarn unter dir einen "komischen braunen Fleck" an der Decke sehen (hatten wir schon).
Der Vermieter kann das vorschreiben ist ähnlich wie mit der Klausel die Haustiere betrifft das kann der Vermieter auch vorschreiben!
In unserer alten Wohnung durften wir z.B. auch keine Tiere halten.
Mal abgesehen davon ist eine Hausratversicherung absolut sinvoll denn du bist richtig am Sack wenn deine Waschmaschiene mal versagt, ausläuft und deine Nachbarn unter dir einen "komischen braunen Fleck" an der Decke sehen (hatten wir schon).
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Devastators
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Weil der Vermieter kann mich doch nicht verpflichten, mein Eigentum zu Versicherung. Das ist doch meine Sache, oder?
halt halt!
Die Hausrat versichert auch ein Teil der Gebäudeschäden, und einiges Rundherum. (Wasserschäden, Fussboden etc etc)
Wenn Du "Deine" Glas/Fensterscheibe oder Ceranfeld kaputt machst, dann zahlt Dir Deine Haftpflicht nichts, das macht die Hausrat.Die Glasversicherung würde doch nur Schäden übernehmen, die jemand Drittes verursacht.
Ich nehme einfach mal an, der Vermieter will sicherstellen, dass im schlimmsten Schadenfall er nicht auf den Kosten sitzen bleibt weil Du kein Geld/Hartz4 etc hast.
So verkehrt finde ich die Idee garnicht
Noerknhar
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der vermieter kann es vorschreiben. genauso kann der vermieter den mietvertrag an dein einkommen binden - sodass du zB "rausfliegst", wenn du unter ein bestimmtes einkommen kommst. hat eine freundin von mir erleben müssen, vermieter war der landkreis. sowas passiert.
das mit der versicherung kann er dir jedoch 100%ig vorschreiben - auch das musste die gleiche freundin beim einzug erleben.
das mit der versicherung kann er dir jedoch 100%ig vorschreiben - auch das musste die gleiche freundin beim einzug erleben.
Rhoenschaf
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das mit der versicherung kann er dir jedoch 100%ig vorschreiben - auch das musste die gleiche freundin beim einzug erleben.
es gibt viel Blödsinn und Schindluder in Mietverträgen aber der Zwang zur HausratVersicherung ist wirklich sinvoll, was macht man denn wenn es mal brennt, ich weiß das passiert nur den anderen aber was wenn es doch einen selbst trifft?
da kann man finanziell auf Jahre hin einpacken und eine Hausrat kostet nun wirklich nicht die Welt.
Mari
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Verwunderlich ist nur, was dieser mit den Nummern will?... und dem Vermieter die Policenummer mitzuteilen hat.
Nomex schrieb:Wenn ich ne Scheibe aus versehen zerdebber, dann zahlt das doch die Haftpflicht. Die Glasversicherung würde doch nur Schäden übernehmen, die jemand Drittes verursacht.
Die Privathaftflicht zahlt deine aus Versehen zerdepperten Scheiben nicht, weil sie nur Schäden bezahlt, die nicht durch eine andere Versicherung abgedeckt werden können.
Dave Zwieback schrieb:Ich würde es aber machen, kann immer mal was kaputt gehen.
Etwas "einfach kaputtgegangenes" zahlt die Hausrat nicht. Sie zahlt nur, wenn durch die versicherten Gefahren (idR Brand, Blitz, Überspannung, Einbruch, Sturm, Hagel, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser) was kaputt geht.
Die Fensterscheibe gehört zwar nicht ihm, aber trotzdem zahlt hier nur die Glasversicherung. Das kaputte Ceranfeld ersetzt auch nur die Glasversicherung, es muss aber gegen Zusatzbeitrag mitversichert werden (zumindest bei den Versicherungen, die ich kenne).Devastators schrieb:Wenn Du "Deine" Glas/Fensterscheibe oder Ceranfeld kaputt machst, dann zahlt Dir Deine Haftpflicht nichts, das macht die Hausrat.
Devastators
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Die Fensterscheibe gehört zwar nicht ihm, aber trotzdem zahlt hier nur die Glasversicherung. Das kaputte Ceranfeld ersetzt auch nur die Glasversicherung, es muss aber gegen Zusatzbeitrag mitversichert werden
hast schon Recht, so meinte ich das ja auch.
Er soll ja neben der Hausrat ja auch direkt die (zusätzliche) Glasversicherung beantragen, die in der Endsumme dann eh nicht mehr soviel ausmacht. (~10€?)
Das "Deine" hatte ich ja schon extra in Anführungszeichen gesetzt
vielleichtVerwunderlich ist nur, was dieser mit den Nummern will?
a) als Nachweis, dass die Versicherungen auch existieren?
b) im Schadensfall kann man AFAIK auch als Geschädigter direkt die Versicherung ansprechen. So wurde ich als Schadensverursacher bei meiner Haftpflicht als erstes gefragt, ob ich Schädiger oder Geschädigter bin. Somit hat man m.E. mehr Möglichkeiten vom Mieter bzw. seiner Versicherung Schäden bezahlt zu bekommen, wenn dieser sich quer stellt.
Rhoenschaf
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Verwunderlich ist nur, was dieser mit den Nummern will?
ich denke er will sich nur absichern, in zeiten von lug und Betrug bzw Mietnomaden kann ich Vermieter schon verstehen das sie vorsichtiger geworden sind und du beweist es ihm ja auch da du anscheinend nicht sonderlich Motiviert bist eine solche Versicherung ab zu schließen
Hier wird immer wieder "wenn es brennt" angeführt.
Ist eine Feuerversicherung nicht zwingend für den HausBESITZER vorgeschrieben?
Haftpflicht ist doch ganz unpräzise ausgedrückt für "Sachen, die der Versicherte
bei anderen kaputt macht" oder? Wozu soll die also in der eigenen Wohnung gut sein?
Zum (Miet)vertrag:
Was in einem Vertrag steht ist im übrigen nur dann bindend, wenn es mit
geltendem Recht konform geht, andernfalls ist es einfach nichtig.
Ist eine Feuerversicherung nicht zwingend für den HausBESITZER vorgeschrieben?
Haftpflicht ist doch ganz unpräzise ausgedrückt für "Sachen, die der Versicherte
bei anderen kaputt macht" oder? Wozu soll die also in der eigenen Wohnung gut sein?
Zum (Miet)vertrag:
Was in einem Vertrag steht ist im übrigen nur dann bindend, wenn es mit
geltendem Recht konform geht, andernfalls ist es einfach nichtig.
Hier wird immer wieder "wenn es brennt" angeführt.
Ist eine Feuerversicherung nicht zwingend für den HausBESITZER vorgeschrieben?
Nein ist sie nicht. Das war mal. Außerdem kann ja nicht nur das Haus abfackeln, sondern auch der Hausrat, gell...
Haftpflicht ist doch ganz unpräzise ausgedrückt für "Sachen, die der Versicherte
bei anderen kaputt macht" oder? Wozu soll die also in der eigenen Wohnung gut sein?
Weil zB die Badeinrichtung nicht dem Mieter gehört - macht er dort was kaputt, zahlt es die Haftpflicht. Läuft seine Wanne über, ist der Fußboden zu erneuern und der Mieter darunter kriegt auch was davon ab...seine Haftpflicht zahlt.
Rhoenschaf
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und dann ist das Haus versichert aber dein 16:9 Fernseher, deine Möbel etc. nicht....auch doof.Hier wird immer wieder "wenn es brennt" angeführt.
Ist eine Feuerversicherung nicht zwingend für den HausBESITZER vorgeschrieben?
Naja unsere Waschmaschine war defekt und ist ausgelaufen, wir hätten ohne Versicherung den Schaden selbst tragen müssen und das wäre so richtig teuer geworden (über 8000DM) da war das Geld für die Versicherung gut angelegtHaftpflicht ist doch ganz unpräzise ausgedrückt für "Sachen, die der Versicherte
bei anderen kaputt macht" oder? Wozu soll die also in der eigenen Wohnung gut sein?
Es ist rechtens eine derartige Versicherung vor zu schreibenZum (Miet)vertrag:
Was in einem Vertrag steht ist im übrigen nur dann bindend, wenn es mit
geltendem Recht konform geht, andernfalls ist es einfach nichtig.
@cephei
falsch, wenn deine Badewanne ausläuft musst du zahlen oder eben deine Versicherung
Devastators
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habe ich das jetzt alles richtig verstanden?
Wenn ich die Badenwanne überlaufen lasse, dann bezahlt:
- meine Hausrat mein kaputten Laminat Boden
- meine priv. Haftpflicht die Schäden des Untermieters
- meine priv. Haftpflicht die Schäden am Haus?
bis jetzt dachte ich immer, die Hausrat bezahlt alle Folgeschäden wegen Rohrbruch und ähnliches.
Oder wird da unterschieden zwischen "eigene Dummheit" (Wanner überlaufen lassen -> Haftpflicht + z.T. hausrat) und "persönliches Pech" wie Rohrbruch (-> alles dann die Hausrat)
Wenn ich die Badenwanne überlaufen lasse, dann bezahlt:
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bis jetzt dachte ich immer, die Hausrat bezahlt alle Folgeschäden wegen Rohrbruch und ähnliches.
Oder wird da unterschieden zwischen "eigene Dummheit" (Wanner überlaufen lassen -> Haftpflicht + z.T. hausrat) und "persönliches Pech" wie Rohrbruch (-> alles dann die Hausrat)
Rhoenschaf
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habe ich das jetzt alles richtig verstanden?
Wenn ich die Badenwanne überlaufen lasse, dann bezahlt:
- meine Hausrat mein kaputten Laminat Boden
- meine priv. Haftpflicht die Schäden des Untermieters
- meine priv. Haftpflicht die Schäden am Haus?
bis jetzt dachte ich immer, die Hausrat bezahlt alle Folgeschäden wegen Rohrbruch und ähnliches.
Oder wird da unterschieden zwischen "eigene Dummheit" (Wanner überlaufen lassen -> Haftpflicht + z.T. hausrat) und "persönliches Pech" wie Rohrbruch (-> alles dann die Hausrat)
kann ich dir so genau garnicht sagen ;-( bei uns ist in der Waschmaschine ein schlauch von der Halterung abgerutscht, das hat die Versicherung gezahlt (Boden und die Reperatur/Trockenlegung der Decke) das hätten wir auch selbst herbei führen können aber das hat niemand interessiert, da war nur ein Gutachter von der Gothaer da und hat den Schaden begutachtet. Für die Waschmaschine hat der sich herzlich wenig interessiert
El Lunatico
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Die in der Hausratversicherung enthaltene Glasbruchversicherung erfasst in der Regel wegen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht den Bruch von Mehrscheiben- und Isolierverglasungen.
Will der Mieter dieses Risiko in die Versicherung einbeziehen, muss er hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung treffen.
Das zum Einen.
Desweiteren ist der Vermieter nicht berechtigt vom Mieter zu verlangen irgendwelche Versicherungen abzuschließen. Dieser Passus im Mietvertrag ist ungültig und kann ignoriert werden. Die Nichtvorlage der Police-Nr. beim Vermieter ist auch kein Kündigungsgrund.
Darüber hinaus muss der Mieter auch keine Glasversicherung abschließen, da für die vermieteten Fenster die Gebäudeversicherung des Vermieters eintritt - bzw. bei Verschulden des Mieters die Haftpflichtversicherung.
In diesem Sinne...
Will der Mieter dieses Risiko in die Versicherung einbeziehen, muss er hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung treffen.
Das zum Einen.
Desweiteren ist der Vermieter nicht berechtigt vom Mieter zu verlangen irgendwelche Versicherungen abzuschließen. Dieser Passus im Mietvertrag ist ungültig und kann ignoriert werden. Die Nichtvorlage der Police-Nr. beim Vermieter ist auch kein Kündigungsgrund.
Darüber hinaus muss der Mieter auch keine Glasversicherung abschließen, da für die vermieteten Fenster die Gebäudeversicherung des Vermieters eintritt - bzw. bei Verschulden des Mieters die Haftpflichtversicherung.
In diesem Sinne...
Cannonball
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Die in der Hausratversicherung enthaltene Glasbruchversicherung erfasst in der Regel wegen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht den Bruch von Mehrscheiben- und Isolierverglasungen.
Vor allen Dingen erfassen die meisten Haftpflichtversicherungen standardmäßig keine an gemieteten Sachen verursachten Schäden (bzw. schließen diese Schäden explizit aus); das war z. B. bei meinem alten Vertrag so. Diesbezüglich sollte man noch mal in seinen Vertrag schauen.
Alsdenn,
DeSTruCtiVuS
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Desweiteren ist der Vermieter nicht berechtigt vom Mieter zu verlangen irgendwelche Versicherungen abzuschließen. Dieser Passus im Mietvertrag ist ungültig und kann ignoriert werden. Die Nichtvorlage der Police-Nr. beim Vermieter ist auch kein Kündigungsgrund.
wo hast du das her? mein Schwager (Anwalt) sagt da was anderes, die Hausrat kann der Vermieter vorschreiben (wie das bei Glasbruch etc aussieht weiß ich nicht)
@cephei
falsch, wenn deine Badewanne ausläuft musst du zahlen oder eben deine Versicherung
Hab ich doch gesagt?
Die in der Hausratversicherung enthaltene Glasbruchversicherung erfasst in der Regel wegen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht den Bruch von Mehrscheiben- und Isolierverglasungen.
Will der Mieter dieses Risiko in die Versicherung einbeziehen, muss er hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung treffen.
Das zum Einen.
Darüber hinaus muss der Mieter auch keine Glasversicherung abschließen, da für die vermieteten Fenster die Gebäudeversicherung des Vermieters eintritt - bzw. bei Verschulden des Mieters die Haftpflichtversicherung.
In der Hausratversicherung ist standardmäßig keine Glasversicherung enthalten. Und wie bereits gesagt, die Haftpflicht zahlt keine Glasschäden, weil die ja anderweitig versichert werden können.
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Devastators
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Das ist AFAIK auch bei allen HaftpflichVersicherungen so.das war z. B. bei meinem alten Vertrag so. Diesbezüglich sollte man noch mal in seinen Vertrag schauen.
Gemietete, gelieste und vor allem auch "nur" geliehene Gegenstände (z.B. von Freunden) ersetzt die Haftpflicht nicht.
in den eigenen vier Wänden.die Haftpflicht zahlt keine Glasschäden, weil die ja anderweitig versichert werden können.
Wenn Du im Fremden Haus die Glastüre zerdepperst ist das AFAIK ein Fall für Deine Haftpflicht.
El Lunatico
Lt. Commander
wo hast du das her? mein Schwager (Anwalt) sagt da was anderes, die Hausrat kann der Vermieter vorschreiben (wie das bei Glasbruch etc aussieht weiß ich nicht)
Mein Onkel (ebenfalls Anwalt) bestätigt das, und mein eigener Versicherungsmann.
Mann kann zu einer Übereinkunft kommen, die dann der Mieter bestätigen kann, oder eben nicht einzieht.
Aber so etwas gehört normal nicht in einen Mietvertrag. Weil er der Vermieter ist, kann er noch lange nicht alles in einen Mietvertrag unterbringen, was im in den Sinn kommt.
Es muss schon vorher zu einer Übereinkunft kommen.
Einziges Argument des Vermieters könnte sein, dass er sagt der Mieter hätte bereits unterschrieben. Wie es nun in diesem Fall ist, will ich mich nicht festlegen.
Was mich sowieso wundert, in diesem Fall. Das erst unterschrieben wurde, und sich dann um das Problem gekümmert.
Es werden sich hier die Geister scheiden und ist glaube ich letztendlich eine Auslegungssache.
Ich habe darüber leider keine Gerichtsurteile finden können.
Edit: @Threadersteller: Gibt es denn irgendwelche neuen Erkenntnisse?
Zuletzt bearbeitet:
Das ist AFAIK auch bei allen HaftpflichVersicherungen so.
Gemietete, gelieste und vor allem auch "nur" geliehene Gegenstände (z.B. von Freunden) ersetzt die Haftpflicht nicht.
In meiner sind Mietsachschäden ausdrücklich eingeschlossen. Aber mit den geliehenen Gegenständen hast du natürlich vollkommen recht.
Natürlich in den eigenen 4 Wänden, wir reden doch hier von der eigenen Wohnung. Die Fenster bei deinem Kumpel kannst du ja auch nicht selbst versichern.in den eigenen vier Wänden.
Wenn Du im Fremden Haus die Glastüre zerdepperst ist das AFAIK ein Fall für Deine Haftpflicht.