Mindfactory mal wieder -> FAG-Problem

Patmaniac

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Hallo,

Ich hab ein kleines Mindfactory-Problem. Und zwar wollte ich eigentlich die Vollversion von Encarta haben, hab aber nur die Update-Version bekommen, obwohl auf dem Bild die Vollversion zu sehen war (und später hab ich natürlich erst gemerkt, was bei denen "UPD" heisst..). Aber ist ja kein Problem, dafür gibts ja schließlich das FAG (was ich überrings so ziemlich zum ersten Mal angewendet hab). Nur haben sie 4,99€ zu wenig überwiesen! Meine Mail dabei:


> Hallo,
>
> Leider musste ich bei meiner letzten Bestellung (Encarta 2004) von meinem Widerrufsrecht
> gebrauch machen, da ihre Beschreibung im Shop leider nicht eindeutig war. Überwiesen
> habe ich Ihnen 64,20 EUR, reüberwiesen haben Sie mir aber nur 59,21 EUR. Damit
> stehen noch 4,99 EUR aus. Da Sie ab einem Warenwert von 40,00 EUR auch die Portokosten
> übernehmen müssen und ich die Verpackung nicht aufgebrochen habe, bitte ich Sie,
> mir das ausstehende Geld in Höhe von den genannten 4,99 EUR innerhalb der nächsten
> 14 Tagen bis zum 10.04.2004 zu überweisen.
>
> Mit freundlich Grüßen, Vogt
>
> ps: Ich möchte betonen, dass ich ansonsten immer ein zufriedener Kunde von Mindfactory
> war/bin.


So und nun bekam ich als Antwort, dass Mindfactory erst ab einem Bestellwert von 100€ das Porto übernehmen will. Aber meines erachtens ist das rechtswidrig oder? Mir schwirren da die oben genannten 40€ im Kopf herum (als Absicherung für Händler bei Kleinteilen etc) und ich hab hier ähnliches gefunden:

Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Stützt imo meine Auffassung! Was meint ihr dazu? Habt ihr ne konkrete Quelle dazu? Die würde ich den netten Damen& Herren von Mindfactory gerne zukommen lassen. Ich bin zwar nicht so ein Spießer, aber ich halte mich schließlich auch an das geltene Recht...

Thx im voraus für eine kompetente Unterstützung, Pat
 
das wird ja echt immer schlimmer mit mindfactory 8-( (schade eigentlich)
 
ich habe letztens erst gelesen, dass der verkäufer ab einem warenwert von 40€ verpflichtet ist die kosten zu übernehmen. einschränkungen, z.b. durch anders lautende bestimmungen in den agb's, sind nicht zulässig.
 
Ja, 40€ sind's!
 
Na hoffentlich hab ich bei meiner Rücklieferung keine Probleme.

Ist schon schlimm, wie sehr Mindfactory abbaut. Früher hat man (fast) nur Gutes gehört und mittlerweile hagelt es von Berichten in den Mindfactory Schwierigkeiten macht. *zweifel* *zweifel*
 
Ok, ich danke euch vielmals. Hier überrings meine Antwortmail:


Guten Tag,

Ich muss Ihnen leider erneut widersprechen. Nach deutschem Gesetz §357 Absatz 3 BGB müssen Sie auch die Versandkosten ab 40,00 EUR Bestellwert übernehmen. Das ist nunmal das deutsche Gesetz und jede anderslautende AGB ist nichtig. Daher bitte ich Sie noch einmal freundlich, mir die ausstehenden 4,99 EUR auf meine Konto (xxx) bis einschließlich dem 10.04.2004 zu überweisen.

Mit freundlich Grüßen, Vogt

ps: Ich fände es sehr schade, wenn sich die Mindfactory AG ihr lang aufgebautes positives Image durch unrechtmäßige Aktionen ruinieren würde.


Bin schon gespannt, wie und wann sie reagieren. Notfalls schreib ich auch an die Geschaeftsleitung - insofern man die Anschrift auf deren Homepage findet. Ich halte euch auf dem Laufenden. :)

ciao

EDIT:

Man kanns ja mal versuchen ;D at Satanic - nee, hab nicht dran gedacht.. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm deine Kontodaten hier raus! Sowas hat hier echt nichts verloren ;)
 
kann es sein das die 4,99 die Versandkosten von MF zu dir waren?

Gesetzlich gesehn ist MF erst mal nur verpflichtet den Rückversand bei Waren über 40.- (bzw. bei allen Waren falls keinen Belehrung erfolgt) zu tragen.
Die Rücksendunf wird ja denke ich auch bei MF über einen RÜcksendeaufkleber abgedeckt?

Die Versandkosten von MF zu dir, also die Erstlieferung muss MF nicht tragen, bzw. dazu gibts verschieden Ansichten der Juristen.
 
Spielt das denn ein Rolle ob hin oder zurück? Da steht doch nur, dass ab 40€ die Portokosten übernommen werden müssen.

However, im Prinzip geht es ja darum, wie man mit seinen Kunden umgeht und wie man behandelt wird (und ich bin kein Shop-Leecher - falls es den Begriff schon gibt). Also schaun 'mer mal, wie sie reagieren werden. Bei ensprechender Behandlung werde ich dort einfach nix mehr bestellen, so einfach ist das..
 
ähm?

Da steht doch nur, dass ab 40€ die Portokosten übernommen werden müssen.

lies doch noch mal genau, bitte.

Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
 
Hm, dann ist es natürlich so ne Sache.. Die scheinen dann wohl jede kleine Lücke nutzen zu wollen. Ich schätze ich zumindest mal so. Mal gucken, ob die nächste Mail meine Theorie bestätigen wird. Falls dem so ist: Goodbye Mindfactory!
 
Original geschrieben von Herr Jeh

Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

wenn ich mich an ältere threads zu dem thema erinnere, haben unsere experten hier im
forum mal die auffassung vertreten, dass über 40 euro die GESAMTEN versandkosten zu
erstatten wären.

*noahnung*

ansonsten sollte man mindfactory schon deutlich auf den umstand der FALSCHLIEFERUNG
hinweisen. ich würde es schon als merkwürdig empfinden, wenn mindfactory mir etwas zu-
schickt, was ich nicht bestellt habe und auch nicht gebrauchen kann und man dann trotz
dessen auf den versandkosten sitzen bleibt.


mfg
cruger
 
Naja was heisst den Lücke nutzen wollen?

Einem Händler entstehen mit jedem Gebrauch des FAGs auch Kosten.
Überleg mal du bestellst z.b. ein Mainboard für 50.- + 5.- Versand.

Am Mainboard macht der Händler X erst mal 50.- Umsatz und davon 2-3.- Gewinn.
Ich unterstelle mal das sich die 5.- aus den reinen Portokosten und den Verpackungs und Komisionierungskosten (Paket muss ja auch gepackt werden) zusammensetzen, d.h. hier wird weder Gewinn noch Verlust gemacht.

Wenn jetzt nach FAG widerrufen wird, zahlt X erst mal das Rückporto also sagen wir mal 4.-
D.h. 3.- - 4.- sind schon -1.-
So dann kommt das MB an und muss natürlich von einem Mitarbeiter überprfüt werden, evtl. Abnutzung, Zubehör, Wiederverkaufsfähigkeit. Sagen wir mal das dauert 5 Minuten bei nem Stundenlohn von ca. 18.- (d.h. Kosten für X von ca. 36.- / h für den Lageristen) sind das dann noch mal 3.- Kosten.

-1.- - 3.- sind -4.-

So und wenn dann noch der Erstversand getragen werden soll sind das -4.- -5.- = - 9.-
in diesem Beispiel. Und der Verlust ist nur dann minimal wenn die Ware auch wieder 100% als neu verkauft werden kann.

Klar ist es für dich ärgerlich mit den 4.99 Euro, v.a. wenn die Software noch versiegelt/verschweisst war (dann gibts ja nix zu prüfen).

Aber sieh es evtl. auch mal aus der Sicht vom Händler.
Durch den perversen Preisdruck im Hardware Segment sind die Margen der Händler halt shcon sehr gering. Und wenn dann von 100 Bestellungen 5 zurückkommen (imho werdens mehr sein) sind das auch Kosten.

p.s. /me arbeitet nicht für MF oder ist mit MF verwandt oder verschwägert ;)

EDIT 1

@cruger

Falschlieferung hmmm.

also die Auszeichnung ist evtl. etwas mau.
Aber beim Bild steht Beispielfoto.
Und die angegebene Hersteller-Artikelnummer ist eindeutig die der Updateversion.
Dafür geht aus dem *.pdf auf der Artikelseite nicht deutlich hervor das es sich um die Updateversion handelt.
EDIT 2
Die Angaben in den Prospekten und Datenblättern sind nicht verbindlich.
Tja. Die Artikelbeschreibung ist nicht überdeutlich aber wohl wasserdicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von cruger
FALSCHLIEFERUNG

Najaaa, Falschlieferung ist so ne Sache bzw kommt dann auf die Auffassung eines jeden an. Hier überrings mal ein Link zu dem Artikel. In dem Betreff steht ja "UPD". Nur leider konnte ich es nicht entschlüsseln, was es nun heissen soll.. Und da in der Beschreibung nix steht und das Bild entsprechend falsch auf die Vollversion hinweist, hab ich mir halt nix weiter gedacht und auf gut Glück bestellt. Warum auch nicht? Schließlich gubt es doch für solche Fälle das FAG und wenn Mindfactory einfach mal zu blöd ist, ihre Artikel richtig einstzustellen, müssen sie halt die Konsequenzen tragen..

EDIT:

@ Herr Jeh

Wie gesagt, sie haben es falsch deklariert also müssen sie halt auch nicht rumjammern.. Und ich bestellte bei Mindfactory nicht etwa immer deswegen, weil sie immer die billigsten waren, sondern weil der Service an sich immer gut war. ;) Und niemand zwingt ein Händler, immer an niedrigsten zu sein. Für mich gibt es weitaus wichtigere Dinge^ !
 
So noch mal zum Thema Versandkosten vom VK zum K

@ Patmaniac
du könntest die Rückerstattung der 4,99 mit folgendem Urteil des OLG Frankfurt begründen:
9 U 148/01
2/25 O 454/00
LG Frankfurt /Main

siehe auch:
hier

In diesem Urteil wurden die Erstversandkosten zum K auch als Leistung des VK angesehen und sind damit nach §346 BGB zurück zu erstatten.

Dieses Verfahren ging jedoch zum BGH in Berufung dieser entschied dann wie folgt:
hier

Dummerweise hat der BGH keine Stellung zu den Versandkosten des Erstversandes genommen.
D.h. abschliessend ist diese Frage noch nciht geklärt.
Es gibt aber eine Tendenz, geschaffen durch das OGL Frankfurt.
 
Alle Versandkosten (Hin - und Rückweg) sind zu ersetzen.
 
Moin Sepp

gibts zu der Sache ne neuere Entscheidung?
Also zum Erstversand?

Worauf stützt du deine Aussage?

Info wäre nett.
 
Hi,

ich habe heute meine Rückzahlung erhalten. Da der Warenwert über 100€ war, brauchte ich ja eh keine Versandkosten zahlen, allerdings eine Versandversicherung, welche 1,47€ beträgt.

Gehört sowas zu Portokosten? Weil dieser, zugegeben kleiner Betrag, nicht rückerstattet wurde.
 
Der Hinversand wird über die Rücktrittsregeln abgewickelt. Deshalb sind die Portokosten auch zu erstatten. Ob die nunmehr versuchte Versandpauschale Hinsendung durcdh AGB ausgeschlossen werden kann, halte ich für fraglich.

Original geschrieben von Herr Jeh
Moin Sepp

gibts zu der Sache ne neuere Entscheidung?
Also zum Erstversand?

Worauf stützt du deine Aussage?

Info wäre nett.
 
ja tut er, weil ja der paragraph überhaupt erst mit der versendung eines paketes in kraft tritt, sind alle kosten zu erstatten.
 
Ja schön für mich - ich bin im Recht. Was nützt es mir? Sie melden sich nicht mehr bei mir und ich werd bestimmt kein Einschreiben mit Rückschein abschicken und ein das ganze teure Prozedere in Gang setzen. Scheint wohl Mindfactorys neuer Stil zu sein. *abgelehnt* Ich bin nicht auf sie angewiesen!
 
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