Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerke für Anfänger und solche, die es werden wollen

Die Einspeisung erfolgt doch sowieso. Es geht nur darum, wem der Nachbar sein Geld überweist.
 
In einem anderen Forum behaupte mal jemand, dass er jeden Tag seinen Stapel an Speicherbatterien zum Nachbarn schiebt und wenn der Speicher leer ist, wieder zurück…
 
Ich verstehe eure beiden Punkte und gehe bei beiden mit.
Wenn das Einspeisen damit wieder attraktiver wird, wird potentiell auch mehr PV-Kapazität installiert werden, bei denen, die können.
Die Netzbetreiber müssen diese zusätzlichen Einspeisequellen aber auch berücksichtigen bei der Steuerung und ggf. Pufferung, um die 50Hz zu halten.
 
Ok, an sowas wie abschreckende Wirkung habe ich nicht gedacht.
 
Aktuell geht's wieder los, durch die Aktualisierung der VDE 4105 möchte ich bei meiner Schwester das Balkonkraftwerk erweitern. Wenn man überlegt was sich da getan hat. Vor drei Jahren waren wir noch bei 600 Watt und 960 Wp und jetzt können auf der DC Seite 7 Kwp anliegen.
 
Was auf der DC Seite anliegen kann spielt für das Stromnetz ohnehin so gut wie keine Rolle.
 
Wo steht das mit den 7kWp? Ich kenne noch max. 2000Wp und max 800W Einspeisung.
 
@olsen_gg
Such mal bei YouTube nach „der Kanal“ und der VDE 4105.
Der erklärt da die Dinge sehr gut in seinen Videos.


Gruß

D.U.
 
Sehr spannend, vielen Dank für den Hinweis. :)
 
Habe jetzt auch zwei solcher 10W (max) USB Solar Ladegeräte für den kommenden Blackout angeschafft. Ein Stk. kostet ca. 12€.

Für Laptop eher zu schwach, aber man kann sein Mobiltelefon und Taschenlampe, ggf. Radio mit integriertem Akku damit in 2 - 4 h aufgeladen bekommen.
 

Anhänge

  • 10w-USB.jpg
    10w-USB.jpg
    140,6 KB · Aufrufe: 10
Das Hauptdach muss noch gedeckt werden, die PV Anlage ist bestellt und deren Module kommen dann gleich mit auf das Dach kommen.
Für die Installation und Inbetriebnahme der restlichen Anlage muss jemand anderes kommen
11,25 kWp beide Dachhälften zusammen, wegen Verschattungsmöglichkeiten bekommt jedes Modul einen Microwechselrichter, die 3x 7 kWh LFP Akkus können mit der vollen PV Leistung geladen werden (skaliert mit der Anzahl der Akkus) und ne Backup Funktion (Strom bei Netzausfall) gibt es auch noch.
 
Nach etwas über einem Jahr festgestellt haben das ich bei der Installation des Shelly Pro 3EM die Wandlerspulen von L2 und L3 vertauscht hatte.


Gruß

D.U.
 
Neues von „DER KANAL“
KLICK


Gruß

D.U.
 
Neues von „DER KANAL“
Das gibt wieder Mehr-Arbeit, blöde Bürokratie. Als wenn die Migration von PV-Anlagen aus den alten EEG-Regeln die aus der Förderung kommen zu den aktuellen EEG und EnWG Bestimmungen nicht reichen würden. Das sich überhaupt mit so einem Kleinkram wie Balkonkraftwerken mit max. 800 VA Scheinleistung (Umgangssprachlich einfach "Watt" genannt") so ein Aufriss veranstaltet wird.
 
Nö warum?
Die VDE AR 4105 - 2026/3 ist doch nur eine Grundlage und die VNB müssen ab dem Zeitpunkt wo sie die neuen TAB als wirksam angeben auch das vereinfachte Formular F 1.2 akzeptieren da in der neuen TAB keine Übergangsfrist mehr gibt.
Die neuen Messsysteme kommen so oder so und die Mehrkosten sind nur das Delta zwischen der jetzigen Grundgebühr und der für den neuen intelligenten Zähler.


Gruß

D.U.
 
Es muss ja zwischen Steckersolargerät oder Kleinerzeugungsanlage unterschieden werden:

Balkonkraftwerk Anmeldung: 2-kWp-Grenze & F1.2 erklärt

Steckersolargerät oder Kleinerzeugungsanlage?


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die richtige Begriffswahl. Im Alltag wird fast jede kleine PV-Anlage schnell als „Balkonkraftwerk“ bezeichnet. Das ist verständlich, kann bei der Anmeldung aber zu Missverständnissen führen. Denn die technische Einordnung entscheidet darüber, welche Grenze und welche Norm im Vordergrund steht.


Ein Steckersolargerät wird mit der Produktnorm VDE 0126-95 verbunden. Für diese Kategorie bleibt die 2-kWp-Grenze relevant. Das betrifft vor allem Anlagen, die als vereinfachte Plug-and-Play-Lösung betrachtet werden.


Bei Anlagen mit mehr als 2 kWp Modulleistung oder bei einem Festanschluss ist der Begriff Kleinerzeugungsanlage sinnvoller. Dieser Begriff richtet den Fokus stärker auf die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 und die maximale Wechselrichterleistung von 800 VA. Genau deshalb kann er in der Kommunikation mit dem Netzbetreiber präziser sein als „Balkonkraftwerk“ oder „Steckersolargerät“.


Für die Praxis bedeutet das: Wer eine Anlage mit mehr als 2 kWp Modulleistung und maximal 800 VA Wechselrichterleistung anmelden möchte, sollte besonders auf eine präzise Formulierung achten. Der Begriff „Kleinerzeugungsanlage“ hilft dabei, die Anlage nicht automatisch in die Schublade der Steckersolargeräte mit 2-kWp-Grenze einzuordnen.


Vereinfacht gesagt: Wird die Anlage als Steckersolargerät verstanden, rückt schnell die 2-kWp-Grenze in den Mittelpunkt. Wird sie als Kleinerzeugungsanlage mit begrenzter Wechselrichterleistung eingeordnet, steht für das F1.2-Verfahren die 800-VA-Grenze im Vordergrund.
 
Zurück
Oben Unten