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Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerke für Anfänger und solche, die es werden wollen
- Ersteller Oi!Olli
- Erstellt am
_semmel
Admiral Special
Maverick-F1
Admiral Special
So einfach ist das nicht - bei meinem Versorger muss ich defacto dafür unterschreiben, dass ich das mit einem Wieland-Stecker angeschlossen habe.Anmelden heißt für mich: "Lieber Versorger, ich habe jetzt ein 600W Balkonkraftwerk, mfg"
Der Einflussbereich des Versorgers endet am Stromzähler. Den kann er gern tauschen, wenn er mag - was dahinter passiert, hat einen Versorger nicht zu interessieren, allenfalls den Hauseigentümer. Vielleicht interessiert sich noch die eine oder andere Versicherung dafür, ob man das Ding ohne vorherige Prüfung der vorhandenen Elektroinstallation angeschlossen hat - meistens aber erst im Brandfall.
Aber ich kann auch einfach gar nicht anmelden und im Fall der Fälle behaupten, dass das eine Inselanlage ist - das Gegenteil zu beweisen, ohne das Grundstück zu betreten dürfte schwierig werden...
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Offensichtlich wollen die das so...
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yoyo
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Wieland Stecker ist nicht Pflicht. In der aktuellen VDE Norm steht dass es sich um eine Energieeinspeisesteckdose (z.B. Wieland) handeln muss. Wieland ist also nur ein Beispiel. Was eine Energieeinspeisesteckdose ist, ist nicht definiert. Es geht den Stromnetzbetreiber einen Sch... an, wie ich meinen Wasserkocher, meine Deckenlampen oder meine Solarmodule anschließe.
sompe
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Bei dir erzeugen Wasserkocher und Deckenlampe Strom und speisen ihn ins Netz ein?
Dann mache ich wohl irgendetwas falsch.
Dann mache ich wohl irgendetwas falsch.

MagicEye04
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Für den Netzbetreiber ist allein die Info relevant, ob Du auch Strom einspeist.Bei dir erzeugen Wasserkocher und Deckenlampe Strom und speisen ihn ins Netz ein?
Dann mache ich wohl irgendetwas falsch.![]()
Maverick-F1
Admiral Special
Jepp - und trotzdem muss ich bei meinem Versorger unterschreiben, dass ich gemäß VDE-Norm angeschlossen habe - so ist das nunmal!Wieland Stecker ist nicht Pflicht. In der aktuellen VDE Norm steht dass es sich um eine Energieeinspeisesteckdose (z.B. Wieland) handeln muss. Wieland ist also nur ein Beispiel. Was eine Energieeinspeisesteckdose ist, ist nicht definiert. Es geht den Stromnetzbetreiber einen Sch... an, wie ich meinen Wasserkocher, meine Deckenlampen oder meine Solarmodule anschließe.
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Ich kann natürlich unterschreiben und es dann anders machen - oder die Anmeldung gleich ganz sein lassen...
Letzteres ist "stressärmer"...
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yoyo
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Wie gesagt, de VDE Norm schreibt keine Wielandsteckdose vor. Man kann die Anlage übrigens auch ohne Stecker direkt an einen Verteiler anklemmen.
sompe
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Sie schreibt aber mit Sicherheit aufgrund der Spannung einen gewissen Berührungsschutz vor und dafür ist entscheidend von wo der Strom kommt. Genau dafür ist der SchuKo Stecker eben nicht gedacht.
Auch wenn im Normalfall aufgrund der fehlenden externen Taktung durch die Netzfrequenz kein Saft auf den Stecker Kontakten ist könnte es durch eine Fehlfunktion des Inverters doch dazu kommen. Die Vorschriften für die Haus Elektrik werden eben nicht auf dem "wird schon gut gehen" Prinzip erstellt. Aus dem gleichen Grund ist meiner Erinnerung nach auch vorgeschrieben das der Schutzleiter länger zu sein hat als die Stromführenden Leiter, einfach damit der im Fehlerfall als letzter abreißt udn dessen Schutzfunktion damit so lange wie möglich erfüllen kann.
Denkt man auch nur mal eine Minute darüber nach gibt es an der Stelle auch einen recht simplen Grund warum die Wieland Dose nicht vorgeschrieben wird der sogar schon genannt wurde. Es gibt mehrere Steckformate für die Stromeinspeisung und damit bietet sich eine allgemeine Formulierung geradezu an. Die klassische Schuko Steckdose ist eben nur für die Stromentnahme gedacht.
Bei der Frage zur SchuKo Steckdose beim Balkonkraftwerk dürfe dieser Punkt hier relevant sein:
www.computerbild.de
Sie wird aktuell also geduldet, ist aber noch nicht erlaubt und vermutlich deshalb kommen jetzt auch entsprechende Produkte verstärkt auf den Markt.
Auch wenn im Normalfall aufgrund der fehlenden externen Taktung durch die Netzfrequenz kein Saft auf den Stecker Kontakten ist könnte es durch eine Fehlfunktion des Inverters doch dazu kommen. Die Vorschriften für die Haus Elektrik werden eben nicht auf dem "wird schon gut gehen" Prinzip erstellt. Aus dem gleichen Grund ist meiner Erinnerung nach auch vorgeschrieben das der Schutzleiter länger zu sein hat als die Stromführenden Leiter, einfach damit der im Fehlerfall als letzter abreißt udn dessen Schutzfunktion damit so lange wie möglich erfüllen kann.
Denkt man auch nur mal eine Minute darüber nach gibt es an der Stelle auch einen recht simplen Grund warum die Wieland Dose nicht vorgeschrieben wird der sogar schon genannt wurde. Es gibt mehrere Steckformate für die Stromeinspeisung und damit bietet sich eine allgemeine Formulierung geradezu an. Die klassische Schuko Steckdose ist eben nur für die Stromentnahme gedacht.
Doppelposting wurde automatisch zusammengeführt:
Bei der Frage zur SchuKo Steckdose beim Balkonkraftwerk dürfe dieser Punkt hier relevant sein:

Balkonkraftwerke: VDE gibt grünes Licht für Schukostecker
Der Betrieb von Balkonkraftwerken ist noch immer mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Nachdem es zuletzt so schien, als würde sich in dieser Hinsicht wenig tun, wagt der VDE nun einen unverhofften Vorstoß!
Sie wird aktuell also geduldet, ist aber noch nicht erlaubt und vermutlich deshalb kommen jetzt auch entsprechende Produkte verstärkt auf den Markt.
Zuletzt bearbeitet:
_semmel
Admiral Special
hey hab ich doch schon oben gepostet. aber nicht von der computerbild.
und btw. vde ist nicht der gesetzgeber!
wie kann das alles im rest der welt nur ohne die vde funktionieren?
und btw. vde ist nicht der gesetzgeber!
wie kann das alles im rest der welt nur ohne die vde funktionieren?
sompe
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Ich habe einfach nur danach gesucht was dazu bekannt ist und das erstbeste gepostet. xD
Die VDE gibt die Normen vor für die die Gesetzgebung ausgelegt ist und wenn diese nun Sie Schuko Steckdose als Einspeisedose für Balkonkraftwerke vorerst duldet ändert sich aufgrund der Formulierung an der Gesetzgebung wenig.
Ich kann mir vorstellen das für eine endgültige Freigabe diese beiden Punkte entscheidend sein dürften:
Wenn der Rest der Welt beim Thema Elektroinstallation nicht nach der VDE arbeitet haben die offensichtlich andere Richtlinien.
Es kann so einfach sein....
Die VDE gibt die Normen vor für die die Gesetzgebung ausgelegt ist und wenn diese nun Sie Schuko Steckdose als Einspeisedose für Balkonkraftwerke vorerst duldet ändert sich aufgrund der Formulierung an der Gesetzgebung wenig.
Ich kann mir vorstellen das für eine endgültige Freigabe diese beiden Punkte entscheidend sein dürften:
Hintergrund ist, dass am Stecker eines Balkonkraftwerks hohe Spannung herrscht und die Kontakte des Schukosteckers frei liegen. Schalten sich die Kraftwerke beim Herausziehen des Steckers nicht rechtzeitig ab, besteht die Gefahr eines Stromschlags.
Die Hersteller müßten also auf die Gefahren mit dem Stecksystem hinweisen und garantieren das die Stromeinspeisung beim Herausziehen des Steckers schnell genug abgebrochen wird damit es bei solchen Anlagen endgültig erlaubt wird.Der VDE setzt sich deshalb dafür ein, dass die Hersteller der Anlagen mögliche Risiken bei der Montage und Inbetriebnahme transparent darstellen. Aktuell geschehe das bei vielen Anbietern noch nicht in ausreichendem Maße. Auch sollten die Hersteller nach Ansicht des VDE verpflichtet sein, für die elektrische Sicherheit der Anlagen zu garantieren
Wenn der Rest der Welt beim Thema Elektroinstallation nicht nach der VDE arbeitet haben die offensichtlich andere Richtlinien.
Es kann so einfach sein....
unterstudienrat
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Die neue Generation Wechselrichter schalten ,wenn von Seiten der Steckdose kein Spannung anliegt, ihren Ausgang "spannungsfrei" !!!!!!!
Gruß
D.U.
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Dummbatz
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hey hab ich doch schon oben gepostet. aber nicht von der computerbild.
und btw. vde ist nicht der gesetzgeber!
wie kann das alles im rest der welt nur ohne die vde funktionieren?
Aber die entsprechenden Gesetzgeber werden sich in der Regel immer nach der VDE richten.
Sollte es mal zu einem Schaden kommen wo es vor Gericht geht, wird der Richter sich wohl an was halten ??
oder Gutachter ??
Genau so ist es im übrigen mit den verschiedenen DIN Normen, Eine DIN ist kein Gesetz aber es wird immer im Streitfall darauf Bezug genommen werden.
Also ist es im Moment einfach Fakt das solche Anlagen wie von Netto zwar verkauft werden dürfen aber eine Inbetriebnahme ist nicht zulässig.
Was sich ja hoffentlich bald ändern wird.
yoyo
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Genau. Der Wechselrichter muss der Norm xyz (glaub 4105) genügen, die die Abschaltung vorschreibt. Die Wechselrichter schalten innerhalb von Millisekunden ab.Die neue Generation Wechselrichter schalten ,wenn von Seiten der Steckdose kein Spannung anliegt, ihren Ausgang "spannungsfrei" !!!!!!!
Gruß
D.U.
Maverick-F1
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Wenn Dir die Bude abfackelt fragt keine Versicherung nach dem Gesetzgeber, sondern nach der VDE-Norm - Rest siehe Sompe...hey hab ich doch schon oben gepostet. aber nicht von der computerbild.
und btw. vde ist nicht der gesetzgeber!
wie kann das alles im rest der welt nur ohne die vde funktionieren?
So "einfach" ist das in D...
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FritzB
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Erster!hey hab ich doch schon oben gepostet. aber nicht von der computerbild.


Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerke für Anfänger und solche, die es werden wollen
ich verstehs nicht... Die Änderung betrifft die Lieferung von Solarmodulen einschließlich aller für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und auch einen Batteriespeicher. Auch die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern unterliegt dem Steuersatz mit 0 %...

_semmel
Admiral Special
beim gras isses umgedreht.Also ist es im Moment einfach Fakt das solche Anlagen wie von Netto zwar verkauft werden dürfen aber eine Inbetriebnahme ist nicht zulässig.

_semmel
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ja hat ja gedauert....

Athlonkaempfer
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Direkt nicht möglich. der Kunstgriff erfolgt über die Bedienungsanleitungen der verbauten Komponenten. In denen steht üblicherweise - da man sowenig wie möglich Haftung übernehmen möchte - Anschluss nach Stand der Technik (oder ähnlich) und dann ist die VDE am Bord.Wenn Dir die Bude abfackelt fragt keine Versicherung nach dem Gesetzgeber, sondern nach der VDE-Norm - Rest siehe Sompe...hey hab ich doch schon oben gepostet. aber nicht von der computerbild.
und btw. vde ist nicht der gesetzgeber!
wie kann das alles im rest der welt nur ohne die vde funktionieren?
So "einfach" ist das in D...![]()
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