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Nach der Wahl: Wer wird die nächste Regierung stellen?
- Ersteller Patmaniac
- Erstellt am
soulmanager@W:E
Grand Admiral Special
Auch 2002. Aber bisher insgesamt lediglich 5 mal, glaube ich.Ich verstehe es einfach nicht
In den 60ern und 70ern gab es schon einmal solche Nachwahlen...
Vielleicht sind die Leute heute mündiger!?...aber jetzt wollen die Leute vors Bundesverfassungsgericht ziehen
sm
algeron
Grand Admiral Special
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Ich habe damit eher gemeint, dass, wenn etwas mit dieser Prozedur nicht stimmen würde, das Bundesverfassungsgericht dies schon bei den vorherigen Nachwahlen gestoppt hätte.Vielleicht sind die Leute heute mündiger!?
sm
soulmanager@W:E
Grand Admiral Special
Ich bitte Dich! Da stimmt doch nun ganz offensichtlich was nicht!Ich habe damit eher gemeint, dass, wenn etwas mit dieser Prozedur nicht stimmen würde, das Bundesverfassungsgericht dies schon bei den vorherigen Nachwahlen gestoppt hätte.
(Beeinflussung, "Die Dresdner Stimmen hätten mehr politische Einflussmöglichkeit als andere, da das vorläufige Endergebnis bekannt sei.")
Wie die Argumentation in der Vergangenheit war, weiss ich nicht. Aber im aktuellen Fall zumindest konnte so oder so (laut GG) nicht vor der Wahl angefochten werden:
"Die zuständigen Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsbeschwerde vor der Bundestagswahl unzulässig wäre und wiesen daher auch den Eilantrag auf Stopp der Bekanntgabe zurück. Denn nach der Verfassung und nach dem Bundeswahlgesetz könne eine Wahlanfechtung erst nach der Wahl erfolgen. Eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sei weder im Grundgesetz noch in einem anderen Gesetz vorgesehen. Rechtsschutz im vorliegenden Verfahren sei daher auch erst nach der Bundestagswahl zu erlangen."
(SPON, 14.09.2005)
Keine Ahnung, ob man sich in früheren Fällen einfach damit abgefunden hatte.
sm
algeron
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Dann hatten die Personen, die in den vergangenen Jahrzehnten an einer Nachwahl teilgenommen ja auch diese größere politische Einflussmöglichkeit gehabt. Hmm, dann wären diese Wahlen ja auch ungültig. Oh my godness, wir wurden jahrelang von, aufgrund ungültiger Wahlen, nicht demokratisch legitimierter Regierungen beherrschtIch bitte Dich! Da stimmt doch nun ganz offensichtlich was nicht!
(Beeinflussung, "Die Dresdner Stimmen hätten mehr politische Einflussmöglichkeit als andere, da das vorläufige Endergebnis bekannt sei.")
Ja, ist schon klar, dass erst nach einer Wahl gegen diese vorgegangen werden kann.Wie die Argumentation in der Vergangenheit war, weiss ich nicht. Aber im aktuellen Fall zumindest konnte so oder so (laut GG) nicht vor der Wahl angefochten werden:
"Die zuständigen Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsbeschwerde vor der Bundestagswahl unzulässig wäre und wiesen daher auch den Eilantrag auf Stopp der Bekanntgabe zurück. Denn nach der Verfassung und nach dem Bundeswahlgesetz könne eine Wahlanfechtung erst nach der Wahl erfolgen. Eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sei weder im Grundgesetz noch in einem anderen Gesetz vorgesehen. Rechtsschutz im vorliegenden Verfahren sei daher auch erst nach der Bundestagswahl zu erlangen."
(SPON, 14.09.2005)
Keine Ahnung, ob man sich in früheren Fällen einfach damit abgefunden hatte.
sm
Ich habe ja nur gemeint, dass die Nachwahlen, die in den vergangenen Jahrzehnten stattgefunden haben, so falsch ja nicht gewesen sein konnten, denn sonst wären diese mit Sicherheit schon damals vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet worden und es würde heute zu keinen Nachwahlen mehr kommen.
soulmanager@W:E
Grand Admiral Special
Dem scheint - streng genommen - wohl so zu sein.Dann hatten die Personen, die in den vergangenen Jahrzehnten an einer Nachwahl teilgenommen ja auch diese größere politische Einflussmöglichkeit gehabt. Hmm, dann wären diese Wahlen ja auch ungültig. Oh my godness, wir wurden jahrelang von, aufgrund ungültiger Wahlen, nicht demokratisch legitimierter Regierungen beherrscht
Wie definierst Du "so falsch"? Vom Ergebnis oder der Rechtmäßigkeit her? Letztere finde ich in jenen Wahlen für mein Verständnis ebenfalls nicht.Ja, ist schon klar, dass erst nach einer Wahl gegen diese vorgegangen werden kann.
Ich habe ja nur gemeint, dass die Nachwahlen, die in den vergangenen Jahrzehnten stattgefunden haben, so falsch ja nicht gewesen sein konnten...
Dass dem nicht so war/ist, erscheint mir in der Tat ein Rätsel....denn sonst wären diese mit Sicherheit schon damals vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet worden und es würde heute zu keinen Nachwahlen mehr kommen.
sm
algeron
Grand Admiral Special
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Ich habe das auf die Rechtmäßigkeit der Nachwahl bezogen. Wenn diese Konstruktion nicht rechtmäßig wäre, dann wäre sie schon vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht "kassiert" worden, IMHO jedenfalls.Dem scheint - streng genommen - wohl so zu sein.
Wie definierst Du "so falsch"? Vom Ergebnis oder der Rechtmäßigkeit her? Letztere finde ich in jenen Wahlen für mein Verständnis ebenfalls nicht.
sm
soulmanager@W:E
Grand Admiral Special
Jurist müsste man jetzt sein, um zu verstehen, wie das sein kann.Ich habe das auf die Rechtmäßigkeit der Nachwahl bezogen. Wenn diese Konstruktion nicht rechtmäßig wäre, dann wäre sie schon vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht "kassiert" worden, IMHO jedenfalls.
sm
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