Nach der Wahl: Wer wird die nächste Regierung stellen?

Wer wird die nächste Regierung stellen?

  • Rot-Schwarz (wahrscheinlich mit Kanzler Schröder)

    Stimmen: 18 20,2%
  • Schwarz-Rot (wahrscheinlich mit Kanzlerin Merkel)

    Stimmen: 12 13,5%
  • Ampel (Rot-Gelb-Grün)

    Stimmen: 5 5,6%
  • Schwampel bzw. Jamaika (Schwarz-Gelb-Grün)

    Stimmen: 30 33,7%
  • Rot-Rot-Grün

    Stimmen: 4 4,5%
  • Neuwahlen

    Stimmen: 20 22,5%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    89
Vielleicht sind die Leute heute mündiger!? *noahnung*
sm
Ich habe damit eher gemeint, dass, wenn etwas mit dieser Prozedur nicht stimmen würde, das Bundesverfassungsgericht dies schon bei den vorherigen Nachwahlen gestoppt hätte.*noahnung*
 
Ich habe damit eher gemeint, dass, wenn etwas mit dieser Prozedur nicht stimmen würde, das Bundesverfassungsgericht dies schon bei den vorherigen Nachwahlen gestoppt hätte.*noahnung*
Ich bitte Dich! Da stimmt doch nun ganz offensichtlich was nicht! *buck*
(Beeinflussung, "Die Dresdner Stimmen hätten mehr politische Einflussmöglichkeit als andere, da das vorläufige Endergebnis bekannt sei.")


Wie die Argumentation in der Vergangenheit war, weiss ich nicht. Aber im aktuellen Fall zumindest konnte so oder so (laut GG) nicht vor der Wahl angefochten werden:

"Die zuständigen Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsbeschwerde vor der Bundestagswahl unzulässig wäre und wiesen daher auch den Eilantrag auf Stopp der Bekanntgabe zurück. Denn nach der Verfassung und nach dem Bundeswahlgesetz könne eine Wahlanfechtung erst nach der Wahl erfolgen. Eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sei weder im Grundgesetz noch in einem anderen Gesetz vorgesehen. Rechtsschutz im vorliegenden Verfahren sei daher auch erst nach der Bundestagswahl zu erlangen."
(SPON, 14.09.2005)

Keine Ahnung, ob man sich in früheren Fällen einfach damit abgefunden hatte. *noahnung*



sm
 
Ich bitte Dich! Da stimmt doch nun ganz offensichtlich was nicht! *buck*
(Beeinflussung, "Die Dresdner Stimmen hätten mehr politische Einflussmöglichkeit als andere, da das vorläufige Endergebnis bekannt sei.")
Dann hatten die Personen, die in den vergangenen Jahrzehnten an einer Nachwahl teilgenommen ja auch diese größere politische Einflussmöglichkeit gehabt. Hmm, dann wären diese Wahlen ja auch ungültig. Oh my godness, wir wurden jahrelang von, aufgrund ungültiger Wahlen, nicht demokratisch legitimierter Regierungen beherrscht *oink* *chatt* ;D ;)
Wie die Argumentation in der Vergangenheit war, weiss ich nicht. Aber im aktuellen Fall zumindest konnte so oder so (laut GG) nicht vor der Wahl angefochten werden:

"Die zuständigen Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsbeschwerde vor der Bundestagswahl unzulässig wäre und wiesen daher auch den Eilantrag auf Stopp der Bekanntgabe zurück. Denn nach der Verfassung und nach dem Bundeswahlgesetz könne eine Wahlanfechtung erst nach der Wahl erfolgen. Eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sei weder im Grundgesetz noch in einem anderen Gesetz vorgesehen. Rechtsschutz im vorliegenden Verfahren sei daher auch erst nach der Bundestagswahl zu erlangen."
(SPON, 14.09.2005)

Keine Ahnung, ob man sich in früheren Fällen einfach damit abgefunden hatte. *noahnung*



sm
Ja, ist schon klar, dass erst nach einer Wahl gegen diese vorgegangen werden kann.
Ich habe ja nur gemeint, dass die Nachwahlen, die in den vergangenen Jahrzehnten stattgefunden haben, so falsch ja nicht gewesen sein konnten, denn sonst wären diese mit Sicherheit schon damals vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet worden und es würde heute zu keinen Nachwahlen mehr kommen. :)
 
Dann hatten die Personen, die in den vergangenen Jahrzehnten an einer Nachwahl teilgenommen ja auch diese größere politische Einflussmöglichkeit gehabt. Hmm, dann wären diese Wahlen ja auch ungültig. Oh my godness, wir wurden jahrelang von, aufgrund ungültiger Wahlen, nicht demokratisch legitimierter Regierungen beherrscht *oink* *chatt* ;D ;)
Dem scheint - streng genommen - wohl so zu sein. *noahnung*

Ja, ist schon klar, dass erst nach einer Wahl gegen diese vorgegangen werden kann.
Ich habe ja nur gemeint, dass die Nachwahlen, die in den vergangenen Jahrzehnten stattgefunden haben, so falsch ja nicht gewesen sein konnten...
Wie definierst Du "so falsch"? Vom Ergebnis oder der Rechtmäßigkeit her? Letztere finde ich in jenen Wahlen für mein Verständnis ebenfalls nicht.


...denn sonst wären diese mit Sicherheit schon damals vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet worden und es würde heute zu keinen Nachwahlen mehr kommen. :)
Dass dem nicht so war/ist, erscheint mir in der Tat ein Rätsel. *noahnung*



sm
 
Dem scheint - streng genommen - wohl so zu sein.
Wie definierst Du "so falsch"? Vom Ergebnis oder der Rechtmäßigkeit her? Letztere finde ich in jenen Wahlen für mein Verständnis ebenfalls nicht.
sm
Ich habe das auf die Rechtmäßigkeit der Nachwahl bezogen. Wenn diese Konstruktion nicht rechtmäßig wäre, dann wäre sie schon vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht "kassiert" worden, IMHO jedenfalls.
 
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