App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Nicht erfüllter Kaufvertrag - bestes Vorgehen?
- Ersteller t0b1
- Erstellt am
Hi zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch eure Erfahrung hinsichtlich des Vorgehens bei folgendem, wahrscheinlich nicht untypischen Fall, schildern:
Ich habe mir eine Playstation 3 über eBay Kleinanzeigen kaufen wollen. Da der Verkäufer noch nicht lange aktiv war, habe ich ihn im Vorfeld gebeten, mir eine Kopie seines Personalausweises zu senden (leider habe ich nur die Vorderseite - aber eine eindeutige Identifizierung ist dadurch ja möglich). Ich gehe auch stark davon aus, dass es tatsächlich ein Originalfoto seines Ausweises war, da a) das Foto innerhalb von 10 Minuten zur Verfügung gestellt wurde und b) das Foto laut Google Bildersuche auch nicht irgendwo im Internet existiert.
Fakt ist, ich habe dem Verkäufer vertraut und eine Ratenzahlung vereinbart (70€ vor, 70€ nach Erhalt der Ware). Dumm wie ich war, habe ich das Geld auf einem nicht zurückholbaren Weg transferiert. Die Ware ist nicht gekommen, jedoch hatte ich noch ein paar Tage Kontakt mit dem Verkäufer. Erst als ich ihm eine Frist / Mahnung gesetzt habe, brach der Kontakt ab (auf diese E-Mail noch geantwortet und danach Account gelöscht).
Um die Situation nochmal kurz zusammen zu fassen: Ich bin zum Glück "nur" 70€ ärmer, würde jedoch gerne an mein Geld kommen oder dem Verkäufer wenigstens mal einen Schuss vor den Bug setzen, damit er so etwas nicht mit anderen Käufern auch macht. 70€ ist kein besonders hoher Streitwert, dessen bin ich mir bewusst. Deshalb könnte das Verfahren oder was auch immer irgendwann fallen gelassen werden, könnte ich mir vorstellen.
Deswegen eben die Frage: Wie agiere ich hier am Sinnvollsten? Amtliches Mahnverfahren? Anwalt?
Rechtschutzversicherung habe ich im Übrigen.
Vielen Dank und Grüße
Tobi
vielleicht kann mir jemand von euch eure Erfahrung hinsichtlich des Vorgehens bei folgendem, wahrscheinlich nicht untypischen Fall, schildern:
Ich habe mir eine Playstation 3 über eBay Kleinanzeigen kaufen wollen. Da der Verkäufer noch nicht lange aktiv war, habe ich ihn im Vorfeld gebeten, mir eine Kopie seines Personalausweises zu senden (leider habe ich nur die Vorderseite - aber eine eindeutige Identifizierung ist dadurch ja möglich). Ich gehe auch stark davon aus, dass es tatsächlich ein Originalfoto seines Ausweises war, da a) das Foto innerhalb von 10 Minuten zur Verfügung gestellt wurde und b) das Foto laut Google Bildersuche auch nicht irgendwo im Internet existiert.
Fakt ist, ich habe dem Verkäufer vertraut und eine Ratenzahlung vereinbart (70€ vor, 70€ nach Erhalt der Ware). Dumm wie ich war, habe ich das Geld auf einem nicht zurückholbaren Weg transferiert. Die Ware ist nicht gekommen, jedoch hatte ich noch ein paar Tage Kontakt mit dem Verkäufer. Erst als ich ihm eine Frist / Mahnung gesetzt habe, brach der Kontakt ab (auf diese E-Mail noch geantwortet und danach Account gelöscht).
Um die Situation nochmal kurz zusammen zu fassen: Ich bin zum Glück "nur" 70€ ärmer, würde jedoch gerne an mein Geld kommen oder dem Verkäufer wenigstens mal einen Schuss vor den Bug setzen, damit er so etwas nicht mit anderen Käufern auch macht. 70€ ist kein besonders hoher Streitwert, dessen bin ich mir bewusst. Deshalb könnte das Verfahren oder was auch immer irgendwann fallen gelassen werden, könnte ich mir vorstellen.
Deswegen eben die Frage: Wie agiere ich hier am Sinnvollsten? Amtliches Mahnverfahren? Anwalt?
Rechtschutzversicherung habe ich im Übrigen.
Vielen Dank und Grüße
Tobi
Captn-Future
Moderation DC, P3DN Vize-Kommandant
- Mitglied seit
- 16.08.2004
- Beiträge
- 8.430
- Renomée
- 313
- Standort
- VIP Lounge
- Mitglied der Planet 3DNow! Kavallerie!
- Aktuelle Projekte
- QMC, Simap
- Lieblingsprojekt
- QMC
- Meine Systeme
- X4 940 BE
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- Intel Xeon E3-1230v2
- Mainboard
- GA-Z77-UD3
- Kühlung
- Thermalright Macho Rev. A
- Speicher
- 16 GB Kingston blue
- Grafikprozessor
- Gigabyte GTX 660
- Display
- HP ZR2440w 1920x1200
- SSD
- Samsung SSD 830 256 GB
- HDD
- WD Blue 1 TB
- Optisches Laufwerk
- LG GSA-H10N
- Gehäuse
- LianLi V1000 Silber
- Netzteil
- Cougar SE400
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FireFox
Da würde ich allen ernstes die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Alles weitere (Nachvorschung bei der Bank und Mahnbescheid/Klage auf Zahlung hilfsweise auf Erfüllung) Kosten erstmal nur Geld.
Captn-Future
Moderation DC, P3DN Vize-Kommandant
- Mitglied seit
- 16.08.2004
- Beiträge
- 8.430
- Renomée
- 313
- Standort
- VIP Lounge
- Mitglied der Planet 3DNow! Kavallerie!
- Aktuelle Projekte
- QMC, Simap
- Lieblingsprojekt
- QMC
- Meine Systeme
- X4 940 BE
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- Intel Xeon E3-1230v2
- Mainboard
- GA-Z77-UD3
- Kühlung
- Thermalright Macho Rev. A
- Speicher
- 16 GB Kingston blue
- Grafikprozessor
- Gigabyte GTX 660
- Display
- HP ZR2440w 1920x1200
- SSD
- Samsung SSD 830 256 GB
- HDD
- WD Blue 1 TB
- Optisches Laufwerk
- LG GSA-H10N
- Gehäuse
- LianLi V1000 Silber
- Netzteil
- Cougar SE400
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FireFox
Du kannst natürlich auch eine Anzeige wegen Betrugs/Unterschlagung bei der Polizei erstatten. Aus eigener Erfahrung wird da nichts bei raus kommen. Entweder ermittelt die Polizei nicht wirklich und dann ist ja immer nur der strafrechtliche Teil "erfüllt" bei einer Verurteilung. Also der schuldrechtliche Anspruch müsste dann noch von dir durchgesetzt werden. Ein Staatsanwalt der wegen 70€ aus Betrug ein Verfahren eröffnet wird wohl erst noch geboren werden müssen. Auch die Polizei ermittelt wohl erst wenn sich die Betrugsfälle häufen.
Ich denke, dass der Verkäufer jemand ist, der sowieso kein Geld mehr hat und es einfach mal versucht hat so noch an ein wenig Geld zu kommen. Gibt es keinen Käuferschutz für Ebay-Kleinanzeigengeschäfte?
Ich denke, dass der Verkäufer jemand ist, der sowieso kein Geld mehr hat und es einfach mal versucht hat so noch an ein wenig Geld zu kommen. Gibt es keinen Käuferschutz für Ebay-Kleinanzeigengeschäfte?
Das dachte ich mir fast - der Streitwert ist einfach sehr gering. Ich sprech mal mit meiner Rechtschutz. Wie gesagt - die 70€ sind zu verschmerzen ... war in gewisser Hinsicht ja auch meine eigene Dummheit. Aber ich fände es eben gut, wenn diese Person nicht noch mehr Käufer über den Tisch zieht. Der Verkäufer ist inzwischen nämlich schon wieder aktiv: Erkennt man daran, dass die Produkte immer auf dem selben Sofa fotografiert werden.
Käuferschutz für Ebay-Kleinanzeigengeschäfte gibt es leider nicht. Der Sinn von Kleinanzeigen ist ja in erster Linie eine Selbstabholung.
Ich klingel mal bei der Versicherung durch und update den Thread dann entsprechend.
Käuferschutz für Ebay-Kleinanzeigengeschäfte gibt es leider nicht. Der Sinn von Kleinanzeigen ist ja in erster Linie eine Selbstabholung.
Ich klingel mal bei der Versicherung durch und update den Thread dann entsprechend.
boidsen
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 21.11.2004
- Beiträge
- 18.214
- Renomée
- 153
- Standort
- Negnidürtressaw
- Mein Laptop
- DIN-A 5, kariert, ohne Rand
- Prozessor
- Brain 2.0
- Verschiedenes
- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
Um andere zu schützen solltest du v.a. sofort Ebay informieren! Da er offenbar schon wieder aktiv ist, schaut mir das nämlich nicht nach "jemandem aus, der sowieso kein Geld mehr hat", sondern vielmehr nach systematischem Betrug, evtl. sogar gewerbsmäßig und bandenmäßig organisiert...
boidsen
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 21.11.2004
- Beiträge
- 18.214
- Renomée
- 153
- Standort
- Negnidürtressaw
- Mein Laptop
- DIN-A 5, kariert, ohne Rand
- Prozessor
- Brain 2.0
- Verschiedenes
- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
OK - dann würde ich trotz allem auf jeden Fall Anzeige erstatten, denn falls es sich wirklich um Profibetrüger handeln sollte und nach deren evtl. Ermittlung tatsächlich noch zumindest Teile der Beute gefunden werden, kannst du nur Ansprüche auf Entschädigung erheben, wenn du den Fall der Polizei angezeigt hast.
Saulus
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 11.07.2005
- Beiträge
- 8.747
- Renomée
- 95
- Mein Laptop
- ACER 5930G
- Prozessor
- ii7-4790K
- Mainboard
- GIGABYTE GA-Z97P-D3
- Kühlung
- HR-02 Macho Rev. B
- Speicher
- 16 GB DDR3-1600
- Grafikprozessor
- GTX 980ti
- Display
- 27" iiyama B2776HDS
- SSD
- 2x SSD 256GB
- HDD
- 1x HDD 750GB
- Optisches Laufwerk
- keins mehr
- Soundkarte
- nur noch Onboard
- Gehäuse
- ANTEC Sonata III
- Netzteil
- Enermax Liberty ECO II 720W
- Betriebssystem
- W7
- Webbrowser
- FireFox
Polizei und Anzeige erstatten. Dann bekommt der Typ zumindest einen Strafbefehl, kann er das nicht zahlen geht er ersatzweise in den Bau. Vor Gericht wird das nicht extra landen. Darauf solltest du nicht verzichten.
heiner.hemken
Admiral Special
- Mitglied seit
- 31.03.2008
- Beiträge
- 1.296
- Renomée
- 17
Dieser wird meinen, unabhängig von der strafrechtlichen Seite, nach fruchtloser Fristsetzung zur Vertragserfüllg und Rücktritt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und dann im Falle des Widerspruchs, Klage zu erheben.Gut .. also Rechtschutz übernimmt den Fall. Werde dann mal den ersten Beratungstermin beim Anwalt wahrnehmen und berichte anschließend, was dieser meint.
Polizei und Anzeige erstatten. Dann bekommt der Typ zumindest einen Strafbefehl, kann er das nicht zahlen geht er ersatzweise in den Bau. Vor Gericht wird das nicht extra landen. Darauf solltest du nicht verzichten.
Strafbefehl? Die Verfahrensauswahl legt immer noch der Staatsanwalt fest.
Hat der TE Anzeige erstattet oder Strafantrag gestellt, ist ihm das strafrechtlich völlig aus der Hand genommen und umgekehrt wird selbstverständlich zivilrechtlich vor Gericht verhandelt, wenn der TE eine Klage einreicht.
Zuletzt bearbeitet:
Tante Emma
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 25.05.2006
- Beiträge
- 3.568
- Renomée
- 143
- Standort
- Berlin-Hellersdorf
- Aktuelle Projekte
- Spinhenge@home
- Lieblingsprojekt
- Spinhenge@home
- Meine Systeme
- http://spin.fh-bielefeld.de//hosts_user.php?userid=32277
- Folding@Home-Statistiken
- Mein Desktopsystem
- Aquarium
- Prozessor
- I5
- Mainboard
- Asus ROG Strix B450-F Gaming II
- Kühlung
- AMD boxed Kühler
- Speicher
- Corsair Vengeance LPX 32GB (4x8GB) DDR4 3200MHz C16 XMP 2,0
- Grafikprozessor
- nVidia GTX RTX 3060 Ti
- Display
- 3xPhillips 27"@nVidia Surround
- SSD
- 2 x Crucial P2 CT1000P2SSD8 1TB
- HDD
- 2TB Seagate
- Optisches Laufwerk
- BD/CD/DVD Brenner + DVD ROM
- Soundkarte
- Steinberg UR22
- Gehäuse
- Fraktal Designs Define R2, Titanium Grey
- Netzteil
- 550W beQuite
- Tastatur
- Logitech K280e
- Maus
- Sharkon Gaming mouse
- Betriebssystem
- Windows 10 Professional 64Bit
- Webbrowser
- Mozila Firefox
- Internetanbindung
-
▼200Mbits
▲50Mbits
Strafantrag bei der Polizei stellen und in einen Schreibwarenladen gehen und einen Mahnbescheid kaufen, ausfüllen und absenden.
heiner.hemken
Admiral Special
- Mitglied seit
- 31.03.2008
- Beiträge
- 1.296
- Renomée
- 17
Na, mittlerweile haben wir das Informationszeitalter. Da ist das Beantragen auch online möglich.... und in einen Schreibwarenladen gehen und einen Mahnbescheid kaufen, ausfüllen und absenden.
www.online-mahnantrag.de
Zuletzt bearbeitet:
Also, kurze Zusammenfassung:
Strafanzeige stellen. Ggf. bekomme ich so schon die richtige Adresse raus und kann über einen "freundlichen" Brief an mein Geld kommen.
Wenn ich mir die Kosten antun möchte, dann Mahnbescheid.
Aber mir geht es ja in erster Linie mal darum, dass er keinen weiteren Schaden anstellt. Und da der Account von eBay zum wiederholten Mal gelöscht wurde gehe ich davon aus, dass es eine gewisse Wahrscheinlichkeit weiterer Strafanzeigen von anderen Betrogenen gibt. Die "Summe der Strafanzeigen" könnte dann helfen, dass diese auch weiter verfolgt werden.
Strafanzeige stellen. Ggf. bekomme ich so schon die richtige Adresse raus und kann über einen "freundlichen" Brief an mein Geld kommen.
Wenn ich mir die Kosten antun möchte, dann Mahnbescheid.
Aber mir geht es ja in erster Linie mal darum, dass er keinen weiteren Schaden anstellt. Und da der Account von eBay zum wiederholten Mal gelöscht wurde gehe ich davon aus, dass es eine gewisse Wahrscheinlichkeit weiterer Strafanzeigen von anderen Betrogenen gibt. Die "Summe der Strafanzeigen" könnte dann helfen, dass diese auch weiter verfolgt werden.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 12
- Aufrufe
- 3K