Nicht erfüllter Kaufvertrag - bestes Vorgehen?

t0b1

Admiral Special
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Hi zusammen,

vielleicht kann mir jemand von euch eure Erfahrung hinsichtlich des Vorgehens bei folgendem, wahrscheinlich nicht untypischen Fall, schildern:

Ich habe mir eine Playstation 3 über eBay Kleinanzeigen kaufen wollen. Da der Verkäufer noch nicht lange aktiv war, habe ich ihn im Vorfeld gebeten, mir eine Kopie seines Personalausweises zu senden (leider habe ich nur die Vorderseite - aber eine eindeutige Identifizierung ist dadurch ja möglich). Ich gehe auch stark davon aus, dass es tatsächlich ein Originalfoto seines Ausweises war, da a) das Foto innerhalb von 10 Minuten zur Verfügung gestellt wurde und b) das Foto laut Google Bildersuche auch nicht irgendwo im Internet existiert.
Fakt ist, ich habe dem Verkäufer vertraut und eine Ratenzahlung vereinbart (70€ vor, 70€ nach Erhalt der Ware). Dumm wie ich war, habe ich das Geld auf einem nicht zurückholbaren Weg transferiert. Die Ware ist nicht gekommen, jedoch hatte ich noch ein paar Tage Kontakt mit dem Verkäufer. Erst als ich ihm eine Frist / Mahnung gesetzt habe, brach der Kontakt ab (auf diese E-Mail noch geantwortet und danach Account gelöscht).

Um die Situation nochmal kurz zusammen zu fassen: Ich bin zum Glück "nur" 70€ ärmer, würde jedoch gerne an mein Geld kommen oder dem Verkäufer wenigstens mal einen Schuss vor den Bug setzen, damit er so etwas nicht mit anderen Käufern auch macht. 70€ ist kein besonders hoher Streitwert, dessen bin ich mir bewusst. Deshalb könnte das Verfahren oder was auch immer irgendwann fallen gelassen werden, könnte ich mir vorstellen.
Deswegen eben die Frage: Wie agiere ich hier am Sinnvollsten? Amtliches Mahnverfahren? Anwalt?
Rechtschutzversicherung habe ich im Übrigen.

Vielen Dank und Grüße
Tobi
 
Da würde ich allen ernstes die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Alles weitere (Nachvorschung bei der Bank und Mahnbescheid/Klage auf Zahlung hilfsweise auf Erfüllung) Kosten erstmal nur Geld.
 
Hey Captn. Danke für Deine Antwort! Eigentlich hast Du ja Recht - wenn ich die schon habe, dann sollte ich sie auch mal nutzen.
Gerne bin ich aber auch noch für andere Erfahrungen offen ...

Viele Grüße
Tobi
 
Du kannst natürlich auch eine Anzeige wegen Betrugs/Unterschlagung bei der Polizei erstatten. Aus eigener Erfahrung wird da nichts bei raus kommen. Entweder ermittelt die Polizei nicht wirklich und dann ist ja immer nur der strafrechtliche Teil "erfüllt" bei einer Verurteilung. Also der schuldrechtliche Anspruch müsste dann noch von dir durchgesetzt werden. Ein Staatsanwalt der wegen 70€ aus Betrug ein Verfahren eröffnet wird wohl erst noch geboren werden müssen. Auch die Polizei ermittelt wohl erst wenn sich die Betrugsfälle häufen.

Ich denke, dass der Verkäufer jemand ist, der sowieso kein Geld mehr hat und es einfach mal versucht hat so noch an ein wenig Geld zu kommen. Gibt es keinen Käuferschutz für Ebay-Kleinanzeigengeschäfte?
 
Das dachte ich mir fast - der Streitwert ist einfach sehr gering. Ich sprech mal mit meiner Rechtschutz. Wie gesagt - die 70€ sind zu verschmerzen ... war in gewisser Hinsicht ja auch meine eigene Dummheit. Aber ich fände es eben gut, wenn diese Person nicht noch mehr Käufer über den Tisch zieht. Der Verkäufer ist inzwischen nämlich schon wieder aktiv: Erkennt man daran, dass die Produkte immer auf dem selben Sofa fotografiert werden.

Käuferschutz für Ebay-Kleinanzeigengeschäfte gibt es leider nicht. Der Sinn von Kleinanzeigen ist ja in erster Linie eine Selbstabholung.

Ich klingel mal bei der Versicherung durch und update den Thread dann entsprechend.
 
Um andere zu schützen solltest du v.a. sofort Ebay informieren! Da er offenbar schon wieder aktiv ist, schaut mir das nämlich nicht nach "jemandem aus, der sowieso kein Geld mehr hat", sondern vielmehr nach systematischem Betrug, evtl. sogar gewerbsmäßig und bandenmäßig organisiert...
 
OK - dann würde ich trotz allem auf jeden Fall Anzeige erstatten, denn falls es sich wirklich um Profibetrüger handeln sollte und nach deren evtl. Ermittlung tatsächlich noch zumindest Teile der Beute gefunden werden, kannst du nur Ansprüche auf Entschädigung erheben, wenn du den Fall der Polizei angezeigt hast.
 
Gut .. also Rechtschutz übernimmt den Fall. Werde dann mal den ersten Beratungstermin beim Anwalt wahrnehmen und berichte anschließend, was dieser meint.
 
Polizei und Anzeige erstatten. Dann bekommt der Typ zumindest einen Strafbefehl, kann er das nicht zahlen geht er ersatzweise in den Bau. Vor Gericht wird das nicht extra landen. Darauf solltest du nicht verzichten.
 
Gut .. also Rechtschutz übernimmt den Fall. Werde dann mal den ersten Beratungstermin beim Anwalt wahrnehmen und berichte anschließend, was dieser meint.
Dieser wird meinen, unabhängig von der strafrechtlichen Seite, nach fruchtloser Fristsetzung zur Vertragserfüllg und Rücktritt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und dann im Falle des Widerspruchs, Klage zu erheben.

Polizei und Anzeige erstatten. Dann bekommt der Typ zumindest einen Strafbefehl, kann er das nicht zahlen geht er ersatzweise in den Bau. Vor Gericht wird das nicht extra landen. Darauf solltest du nicht verzichten.

Strafbefehl? Die Verfahrensauswahl legt immer noch der Staatsanwalt fest.

Hat der TE Anzeige erstattet oder Strafantrag gestellt, ist ihm das strafrechtlich völlig aus der Hand genommen und umgekehrt wird selbstverständlich zivilrechtlich vor Gericht verhandelt, wenn der TE eine Klage einreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Strafantrag bei der Polizei stellen und in einen Schreibwarenladen gehen und einen Mahnbescheid kaufen, ausfüllen und absenden.
 
Hi zusammen.

Komisch - wurde irgendwie gar nicht mehr benachrichtigt, dass hier neue Antworten hinzu gekommen sind. Habe nachher meinen Anwalttermin und werden anschließend berichten was dieser ergeben hat.
 
Also, kurze Zusammenfassung:

Strafanzeige stellen. Ggf. bekomme ich so schon die richtige Adresse raus und kann über einen "freundlichen" Brief an mein Geld kommen.
Wenn ich mir die Kosten antun möchte, dann Mahnbescheid.

Aber mir geht es ja in erster Linie mal darum, dass er keinen weiteren Schaden anstellt. Und da der Account von eBay zum wiederholten Mal gelöscht wurde gehe ich davon aus, dass es eine gewisse Wahrscheinlichkeit weiterer Strafanzeigen von anderen Betrogenen gibt. Die "Summe der Strafanzeigen" könnte dann helfen, dass diese auch weiter verfolgt werden.
 
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