Probleme mit ebay Käufer (Spassbieter?)

dFeNsE

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Ich habe hier so ein kleines Problem mit nem ebay Käufer.
Ich hatte folgenden Artikel eingestellt, welcher am 04.04.2015 auslief:

http://www.ebay.de/itm/381208433999


Nach dem Kauf gabs auch sofort Schriftwechsel mit dem Käufer:

04.04.15
ich habe den C64 ersteigert. Dieser ist für meine Sammlung (www.xyz.xyz.com) gedacht und bei mir sicher in guten Händen.
Da ich leider momentan im Urlaub bin, möchte ich gerne anfragen ob ich den Kaufpreis bitte erst am nächsten Mittwoch überweisen darf. Gerne kann ich Ihnen auch eine Zahlung per PayPal anbieten, diese Zahlungsart ist auch von unterwegs für mich machbar. Allerdings würde ich Sie auch in diesem Fall bitten den C64 erst am Mittwoch zu versenden. Das Netzteil benötige ich nicht, wäre eine Verrechnung machbar (Ich dachte so an 10 EUR Nachlass auf den Kaufreis)? Ansonsten aber auch kein Problem. Abschließend möchte ich sie höflichste bitten den C64 sehr gut zu verpacken, damit er auch heil bei mir ankommt. Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine kurze Rückmeldung.
Herzliche Grüße und ein frohes Osterfest!

XYZ


Meine Antwort:

05.04.15
Hallo :)

Gegenvorschlag. Ich kann ich ihnen das Porto erlassen und lasse das Netzteil dann einfach hier liegen.
Ich versende natürlich gut und sicher verpackt, mit ausreichend Luftpolster und Füllmaterial.

Überweisen sie dann bitte einfach nur die 151,00EUR auf die hinterlegte Kontoverbindung.
Paypal habe ich leider nicht.


Viele Grüße & frohe Ostern, D.


Woraufhin der Käufer folgendes antwortete:

05.04.15
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort. Den Vorschlag mit dem Erlassen der Versandkosten als Ausgleich für das nicht benötigte Netzteil nehme ich gerne an.
Ich werde Ihnen also am Mittwoch das Geld überweisen, sollte dann spätestens am Donnerstag auf Ihrem Konto gebucht sein.
Vielen Dank für alles und frohe Ostertage!

XYZ


So...und dann kam erstmal nix mehr.

Ich hatte dann am 13.04.15 nochmal ne Mail geschickt:

Hallo :)

Ich wollte den C64 schon längst zur Post gebracht haben, jedoch konnte ich bislang noch keinen Zahlungseingang verbuchen.
Er ist schon Sturzsicher verpackt und wartet nur darauf, auf die Reise zu gehen :)

mfg, D.

Zeitgleich habe ich eine Rechnung über ebay an den Käufer geschickt.



Heute, am 16.04.15 habe ich ihn nochmal angeschrieben.

Hallo :)

Leider konnte ich bis heute keinen Zahlungseingang feststellen.
Ich möchte sie bitten dies nachzuholen und sich kurz bei mir zu melden.


Viele Grüße, D.



Es kam auch recht schnell eine Antwort:

ich möchte bitte vom Kauf zurück treten. eBay stellt hierzu einen entsprechenden Vorgang zur Verfügiung, damit sie die Verkaufsprovision gutgeschrieben bekommen. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Für die Umstände bin ich darüber hinaus gerne bereit die Different zum zweithöchsten Gebot zu zahlen.
Freundliche Grüße

XYZ


Na Toll....!

Zufällig ist dieser Herr im selben Forum angemeldet wie ich. Ich denke er weiß nicht, wer ich dort bin. Aber ich weiß, dass er es ist. Er betreibt einen Blog und ist wohl selber Sammler.
Hat in einem Thread "hab heut' Geld ausgegeben für..." erzählt, er hätte sich einen C64 mit eben dieser Platine gekauft und was für ein ehrliches Angebot/Beschreibung dies doch war. Auch mit super Bildern usw...
Gemeint war der Rechner aus der o.g. Auktion.

Und jetzt das?!
Irgendwie fehlt mir die Lust das (schon wieder) durchgehen zu lassen.
So Auktionen zu erstellen kostet (nicht wenig) Zeit und meine Nerven. Jetzt soll ich noch mehr Arbeit haben, weil es dem netten Herrn zu teuer ist/er sich verzockt hat?

Bei über 1000 Bewertungen sollte man doch wissen, wie online Geschäfte funktionieren oder?
Und man hat ja leider keine Möglichkeit mehr, solche Käufer negativ zu bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet:
klingt für mich nicht nach einem Spaßbieter, sofern er sein Angebot wirklich ernst meint.

Sollte es diesen Rücktritt seitens eBay wirklich geben, ist es zwar ärgerlich aber m.E. nicht zu vermeiden.
Das ist in meinen Augen das normale Risiko eines Verkäufers, vor allem auf Plattformen wie eBay (wo ich schon seit Jahren nichts mehr verkauft habe).

Einzig eBay Kleinanzeigen nutze ich noch für schnelle Verkäufe bei Selbstabholung und auch dort habe ich schon mehrfach auf den potentiellen Käufer zur richtigen Zeit am richtigen Ort vergeblich gewartet.
 
klingt für mich nicht nach einem Spaßbieter, sofern er sein Angebot wirklich ernst meint.

Klar, bestimmt kein ist er kein Spassbieter...jedoch hinterlässt sein Verhalten doch einen faden Beigeschmack.
Und das Angebot ist ja auch irgendwie lustig. Das zweihöchste gebot lag bei 150EUR.^^


Und naja....was heißt Risiko eines Verkäufers. Wer welches Risiko trägt, ist wohl zweifelsfrei geklärt. Es gibt Verträge und an die muss man sich halten. Muss ich schließlich auch. Und die schützen einen auch nicht vor vermeindlich "schlechten" Geschäften oder sowas....
Und Lesen kann er ja wohl. Ich werde einfach mal auf Vertragserfüllung bestehen.
Bei nem 10 EUR Artikel wärs mir ja egal, aber irgendwann muss auch mal ne Grenze erreicht sein.

Aber das hier ist mal wieder so ne Aktion....man!
Klar, ich kann das Teil auch einfach nochmal einstellen. Dann gehts für 60, 70, 100 Weg. Was weiß ich. Ich könnte dann sogar Schadenersatz fordern.

Er soll das Teil zahlen und fertig. Wenn ER es nicht mehr haben will, dann soll ER es doch weiterverkaufen.


Also das übliche Spiel:

Sehr geehrter Herr XYZ,

ich habe ihre Nachricht gelesen und mir nun einige Gedanken dazu gemacht.
Ich mache ihnen einen Gegenvorschlag.
Sie zahlen den gekauften Artikel und wenn er ihnen nicht mehr gefällt, dann verkaufen sie ihn einfach weiter.
Durch die Abgabe ihres Gebotes sind sie einen (rechts)wirksamen und verbindlichen Kaufvertrag eingegangen, den ich sie höflichst bitte nun auch zu erfüllen.

Ich räume ihnen eine Frist bis zum 24.04.2015 ein und erwarte ihre Zahlung i.H.v. 151,00EUR auf folgende Bankverbindung:

"BankBankBankBankBankIBANIBANIBANIBANVerwendungszweckVerwendungszweck"

Der Artikel, wie vereinbart ohne Netzteil, wird sofort nach Zahlungseingang an ihre hinterlegte Postanschrift versendet.
Sie erhalten nach Abschluss selbstverständlich eine positive Bewertung.

Mit freundlichen Grüßen, D.



Manchmal will man einfach nicht immer der verständnisvolle und gutmütige Depp der Nation sein....
 
Zuletzt bearbeitet:
viel Glück...

Das hat auch nichts mit verständnisvoller Depp zu tun, sondern mit Kosten/Nutzen Rechnung.

Schreib den Zweitbieter an, vielleicht nimmt er den für 150€.
 
Nimmt er nicht...und der dritthöchste auch nicht. Ich vermute, die sind zwischenzeitlich anderweitig fündig geworden. Hatte beide schon angeschrieben.
Deswegen ja. Und natürlich ist da auch ein bissl Egoismus bei, denn die Dinger gehen nicht immer zu dem Preis weg. Idr. so um 60EUR. Dafür hab ich aber auch Arbeit reingesteckt (Kondensatoren getauscht). Aber ich zwinge ja auch niemanden solche Beträge zu bieten.
Und wenn ich sehe, dass er noch haufenweise anderes Zeugs kauft....dann kann er die gekaufte Ware bitteschön auch bezahlen. Denn an ner akuten Geldnot kann das dann ja nicht liegen.

--- Update ---

Oh man....


Guten Tag,

ich möchte Ihnen gerne den Grund meines Rücktrittes nennen:

Sie haben den Artikel wie folgt angeboten:
Uralter Commodore C64 Brotkasten --> KU-14194HB <-- Made W.-Germany, Funktion OK

Auch der Artikelzustand wurde wie folgt angegeben:
“Normale Gebrauchsspuren, keine Bohrungen im Gehäuse, Originalbestückt, Funktionsfähig”

Unter Funktion OK / funktionsfähig verstehe ich das der C64 funktioniert, und zwar in vollem Umfang!

Erst in der Artikelbeschreibung weisen sie ganz unten auf den defekten Soundchip hin. Dies war für mich nicht klar ersichtlich, da ich den Artikel über die eBay Handy-App ersteigert habe.

Wäre der Hinweis auf den defekten SID bereits im Titel angegeben worden (z.b. "SID defekt!"), hätte ich niemals diesen Betrag geboten!

Ich hoffe Sie verstehen auch meine Argumentation und wünsche mir eine einvernehmliche Klärung.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ


Und hier schreibt er (und andere):

http://www.turbofoen.de/album/stuff/Forum-64_010.jpg
http://www.turbofoen.de/album/stuff/Forum010.jpg
http://www.turbofoen.de/album/stuff/Forum020.jpg


Irgendwas passt doch da nicht. 8-(


Ich hab echt kein Bock immer der angeschmierte zu sein, weil andere "Fehler" machen.

--- Update ---

Und jetzt fordert er, dass ich den defekten Soundchip gegen einen Funktionsfähigen aus gleichem Baujahr ersetze, dann würde er den Kaufbetrag zahlen.
Halte das für eine Ausrede, da er vermutlich weiß, wie selten die Teile sind und vermutet, dass ich keinen auftreiben kann...noch dazu mit "matching Datecode".

Ich bin echt nahe dran, dafür echt einen passenden SID zu opfern...davon hab ich nämlich noch welche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Grund für den Rücktritt ist also, dass er die Artikelbeschreibung nicht gelesen hat? Leute gibts...
 
Und dabei achte ich immer drauf in der Artikelbeschreibung und auf den Artikelfotos alles peinlichst genau zu dokumentieren.
Frage mich echt, wo es da Unklarheiten gibt.
 
Hi,
kann es sein das die postings im anderen forum gelöscht wurden? Bin zufällig auch da angemeldet ;D
Ich kann die nicht finden.. Wollte mal ein bisschen lesen.. ;)

MFG
macom
 
Hmmm....zumindest sein Posting aus dem "hab heut geld ausgeben für.." Thread ist jedenfalls weg...
Da hat er nämlich noch geschrieben, dass er sich diesen 64er gekauft hat.

"151EUR für einen UR-C64" oder so ähnlich hat er geschrieben....

Das Posting hab ich jedenfalls nicht mehr gefunden. Nur noch die anderen, von denen ich einfach mal Screenshots gemacht habe.


Hier fängts an...
Link von mir entfernt

Später beglückwünscht er einen anderen User zu seinem Exemplar.
Ne Seite weiter erzählt er dann, dass es ihm ja nur um das KU Board ging und es die 150EUR Wert sei.

Also hat er tagelang nicht einen einzigen Blick auf die Artikelbeschreibung geworfen?! Kann ich irgendwie nicht so ganz glauben....

Wahrscheinlicher scheint mir, dass er sich einfach schwarz ärgert einen so hohen Betrag geboten zu haben und nun versucht aus der Sache rauszukommen. Dabei ist der teildefekte SID einfach nur vorgeschobener Grund.
Er wurde ja im Forum nicht nur einmal dezent darauf hingewiesen, dass er zu hoch geboten hat.

--- Update ---

Und jetzt weiß ich auch, warum er das Teil nicht mehr haben will!

Er hat wohl zwischenzwietlich einen "richtigen" UR-C64 ergattert, also einen mit silbernen Aufklebern und deutlich niedrigerer Seriennummer.
Grad durch Zufall entdeckt:

Link von mir entfernt


Klar, was soll er da mit einem zweiten, der zudem nichtmal silberne Label hat *suspect*
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Du selbst festgestellt hast, besteht ein wirksamer Kaufvertrag, auf dessen Erfüllung Du bestehen kannst.

Es gilt nun, sich zu überlegen, ob man eben diesen Anspruch gegen den Käufer durchsetzt oder aber nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, um dann den Differenzpreis nach Wiederverkauf vom Erstkäufer als Schadensersatz zu verlangen.

Ersteres erspart die Mühe des Wiederverkaufs und der evtl. erneuten Scherereien mit einem neuen Käufer.

Auf der Anderen Seite wäre das Problem, dass sich der Erstkäufer noch mehr "einfallen" lässt hinfälig, da er den Kaufgegenstand gar nicht erst in Hände bekommt.
 
Danke für deinen Beitrag :)
Wie schätzt du den Artikel hinsichtlich seiner Beschreibung und der vom Käufer eingebrachten Einwände ein? Kann er sich diesbezüglich auf irgendetwas berufen? z.B. Artikelüberschrift war maßgeblich für seine Gebotsabgabe, Irreführende Überschrift o.ä.?

Ich würde ja sagen nein, denn das Nichtlesen der Artikelbeschreibung darf ja kein Rücktrittsgrund sein.
Aber das ist auch erstmal nur meine Meinung...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

du hast zwar die theoretische Möglichkeit, den Kauf "durchzusetzen", jedoch solltest du auch Aufwand und mögliches Ergebnis mit berücksichtigen. Sicherlich ist das Gebot bindend, aber falls es bis zu Gericht kommen würde und du deinen Kaufpreis bekommst, hast du viel Zeit und Geld am Gericht verschwendet. Zumal du vor Gericht auch Pech haben kannst und der Richter zugunsten des Käufers entscheiden kann. Ein Richter darf viel interpretieren, hab das selbst schon erlebt ...

Ob du "Schadensersatz" für möglicherweise entgangenen Gewinn fordern kannst, vermag ich nicht zu beurteilen. Auktionen werden noch als "Glücksspiel" betrachtet, mal hast du Glück, mal hast du Pech. Warum hast du dieses Mal 150 € bekommen, gehst aber gleichzeitig für die 2. Auktion davon aus, dass du "nur" 60 - max. 100 € bekommst? Vielleicht setzt du deinen funktionierenden SID ein und besorgst dir so nen Silberkleber und erhöhst deine Gewinnspanne ... da hast du am Ende mehr davon.

Ich würde die Auktion abschreiben und beeil dich mit dem Rückgängig machen der Auktion, da gibt es eine Frist, nach der du die Auktionsgebühren nicht mehr erstattet bekommen kannst. Auch wenns jetzt ärgerlich, aber den Aufwand, den du jetzt betreiben muss, ist es nicht wert. Hab auch schon als Verkäufer bei Ebay in dieser Hinsicht Lehrgeld bezahlt. Es interessiert Ebay nicht und ein Anwalt kostet dich selbst mit Rechtsschutz (mit SB z. B. 150 €) mehr als du "herausholen" kannst.

Gruß
 
Es gibt beim Privat(ver)kauf kein Rücktrittsrecht ;)

Droh ihm einfach mit einem Anwalt,
Meist knicken die Leut dann sowieso ein

Ansonsten Erstberatung beim Anwalt (Kostenlos) mit einem Mahnungsbrief (für dich kostenlos, für ihn ca. 35euro)



und ein Anwalt kostet dich selbst mit Rechtsschutz (mit SB z. B. 150 €) mehr als du "herausholen" kannst.

FALSCH:P
 
Zuletzt bearbeitet:
..... und besorgst dir so nen Silberkleber und erhöhst deine Gewinnspanne ... da hast du am Ende mehr davon.


Das wäre schlicht und ergreifend Betrug. ;)

Und diese Auktion wurde extrem gepusht durch ein paar Sammler....das muss nicht immer so sein.
Solche Teile gehen auch schonmal für 25EUR weg, Mittelding sind so 60EUR rum. Mehr würd ich auch nicht zahlen.
Und wieso soll man imme rnur theoretisch etwas durchsetzen können? Bei nem kleinen zweistelligen Betrag kann ich das noch nachvollziehen...lohnt einfach nicht.
Aber irgendwo muss die Grenze doch auch mal erreicht sein. Aber immer hört man bloß, "komm...lohnt eh nicht!, Der Aufwand ist es nicht wert!"

Also ich finde 150EUR jetzt nicht grad wenig Geld. *noahnung*
 
Hallo,

das Problem am Durchsetzen ist halt leider immer, ob sich das Gezeter am Ende doch gelohnt hat. Im schlimmsten Fall findet der Käufer doch noch das Haar in der Suppe (du hast an der Platine gelötet und es ist nicht aufgeführt, Funktionsbeschreibung, das kann man so oder so interpretieren, gibt schon zu allem unterschiedliche Ansichten von Gerichten), in der er zu Recht zurücktreten kann und du dann am Ende der Dumme bist oder du kommst zu einem speziellen Richter, der dich zu anfangs erstmal "belehrt", warum du mit so einem "Scheißdreck" das Gericht belästigst und du dann eh die Arschkarte gezogen hast. Das gibts alles und es gilt immer noch "Recht haben" und "Recht bekommen" sind 2 Paar Stiefel. Aber du darfst/kannst es gerne probieren. Mich würde dann der Verlauf und dein Fazit sehr interessieren. Gibts eigentlich die Möglichkeit, das über eine Anzeige über die Polizei zu machen? Dann wäre es ja kostenfrei.

PS: Wollte dich nicht zum Betrug aufrufen wegen dem Silberkleber. Kenn mich mit der C64-Materie nicht aus und es las sich in der Artikelbeschreibung so, als ob nichts anrüchiges wäre.

@Zalpower:
Ob er mit einer Anwaltsdrohung einknickt oder nicht, steht noch nicht fest. Oft genug kommt nach einer Anwaltsdrohung nämlich auch nicht automatisch Post ... und zu den Anwalts- und Gerichtskosten kann es schon sein, dass angesichts des potentiellen Risikos die Anwaltskosten berücksichtigt werden müssen. Zumal der Streitwert ja auch nicht wirklich hoch liegt. Und wer weiß, was ein Anwalt in einem Beratungsgespräch abschließend empfiehlt ...

Gruß
 
Nach deiner Interpretation lohnt es sich ja dann niemals?!

Das mit dem Gericht ist ja erstmal gaaanz am Ende einer langen Kette von Zahlungsaufforderungen, Mahnbescheiden usw...und wird halt immer teurer für den Käufer.
Bis das mal ein Richter sieht....
 
Hallo,

wenn du Pech hast, verbringst du ja auch viel Zeit mit Anwaltssuche. Es kann durchaus sein, dass dir abgeraten wird, weil dem Anwalt der Aufwand zur Entlohnung zu hoch ist.

Im Prinzip hast du ja keinen Schaden, du hast zwar kein Geld, aber die Ware noch. Wenn du ums Geld betrogen worden wärst, wäre es etwas anderes. Du kannst es nochmal bei Ebay einstellen und hast theoretisch sogar die Chance, ein noch höheres Ergebnis zu erzielen. Ich hab bei Ebay als Verkäufer auch schon Lehrgeld gezahlt. Ich war auch schon als Kläger und Angeklagter vor Gericht und sag dir aus meiner Erfahrung heraus, dass es sich nicht lohnt, vorallem da dir ja noch kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Gruß
 
@ dFeNsE: Nimm besser mal den Link in Beitrag #9 raus ("seine Blog-Seite"), und check den Rest des Threads auch nochmal durch. Sonst gibt es bestimmt Ärger (ggf. Abmahnung an Nero24 wegen Beleidigung, übler Nachrede oder wasweißichwas), sobald Dein Kontrahent diesen Thread ergoogelt. Solange alles anonymisiert ist, kannste Dich ja frei auskotzen ;)
 
Ja, hast recht. Danke für den Hinweis. :)
Bin leider manchmal ein bissl emotional/impulsiv...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war auch schon als Kläger und Angeklagter vor Gericht und sag dir aus meiner Erfahrung heraus, dass es sich nicht lohnt, vorallem da dir ja noch kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Dann warst du aber sehr schlecht beraten,
Wenn man es richtig durchzieht und einem der "Kunde" egal ist, lohnt es sich als Verkäufer durchaus
 
Dann warst du aber sehr schlecht beraten,
Wenn man es richtig durchzieht und einem der "Kunde" egal ist, lohnt es sich als Verkäufer durchaus

Es geht nicht darum, ob es sich finanziell lohnt, sondern ob man sich den ganzen Quark antun möchte. Wegen etwa 50, 60 oder 70 €, die einem eventuell rausgehen (Differenz zum "Durchschnittspreis")? Vielleicht verkauft der C64 sich ja auch für rund 150 € beim 2. Versuch (oder sogar noch mehr). Laut den Beiträgen aus dem C64-Forum scheint es ja doch genügend Interessenten zu geben. In jenem Forum für 130 € anbieten scheint ja keine Option zu sein?

Vielleicht startet morgen ein anderer User einen Thread, wo er "ausversehen" was gesteigert hat oder von einem anderen Kauf zurücktreten möchte und fragt, wie er da rauskommt. Sollen wir dann den Thread hier verlinken oder lautet dann der Tenor, dass man sich "gütlich" mit dem Verkäufer auseinandersetzen soll? Leben und Leben lassen ... oder um es ganz edel auszudrücken: Man sollte zu anderen so sein, wie man von anderen auch behandelt werden möchte.

Und jetzt gute Nacht
 
Du hast eine seltsame Rechtsauffassung.
Das hat nix mit Leben und Leben lassen zu tun. Und mal nicht ganz so edel ausgedrückt, wenn ich einen Vertrag eingehe, dann habe ich auch soviel Eier in der Hose diesen zu erfüllen. Und genau DAS erwarte ich auch von anderen.
 
Du hast eine seltsame Rechtsauffassung.
Das hat nix mit Leben und Leben lassen zu tun. Und mal nicht ganz so edel ausgedrückt, wenn ich einen Vertrag eingehe, dann habe ich auch soviel Eier in der Hose diesen zu erfüllen. Und genau DAS erwarte ich auch von anderen.

Vielleicht hätte ich es deutlicher formulieren sollen. Es ist nicht meine persönliche Auffassung von Recht und Unrecht, sondern die, die mir die Erfahrungen am eigenen Leib und bei Bekannten und Freunden gezeigt hat. Wenn du möchtest, kann ich dir ein paar Beispiele nennen. Wie gesagt, wenn du es durchziehen möchtest, tue es. Ich fordere dich dann aber auch auf, dass du dann das Ergebnis präsentierst und dein Fazit daraus.

Gruß
 
Letztlich bezieht sich der Käufer auf den Passus in Deinem Angebot, wo Du auf den Mangel hinweist. Damit dokumentiert er, dass er auch schon vor dem Ende des Angebotes in der Lage war, diese vereinbarte Eigenschaft als solche zu erkennen. Hinzu kommt noch seine Einlassung, dass er in dem anderen Forum erklärt hat, der Kaufgegenstand ist den zu zahlenden Kaufpreis wert.

ME. fallen hier keine Gründe für einen Erklärungs- oder Inhaltsirrtum an, so dass auch hier keine Anfechtung greift, deren Frist auch schon überschritten wäre.

--- Update ---

...
du hast zwar die theoretische Möglichkeit, den Kauf "durchzusetzen,
Er hat sogar die praktische Möglichkeit.
...
Ein Richter darf viel interpretieren, hab das selbst schon erlebt ..
Dann sollte man so vortragen, dass eben keinen Interpretationsspielraum gibt.

...
"Schadensersatz" für möglicherweise entgangenen Gewinn fordern kannst, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ein entgangener Gewinn steht auch nicht zur Debatte. Es geht um die Kaufpreisdifferenz beim erneuten Verkauf.

--- Update ---

Es gibt beim Privat(ver)kauf kein Rücktrittsrecht ;)
...
Dann erkläre bitte mal, warum der § 323 BGB nicht gelten soll.
 
Es geht nicht darum, ob es sich finanziell lohnt, sondern ob man sich den ganzen Quark antun möchte. Wegen etwa 50, 60 oder 70 €, die einem eventuell rausgehen (Differenz zum "Durchschnittspreis")? Vielleicht verkauft der C64 sich ja auch für rund 150 € beim 2. Versuch (oder sogar noch mehr). Laut den Beiträgen aus dem C64-Forum scheint es ja doch genügend Interessenten zu geben. In jenem Forum für 130 € anbieten scheint ja keine Option zu sein?


Wenn 70 € kein Geld für dich sind. Wieso überweist ihm nicht die Differenz? Für ihn und auch für mich ist das viel Geld.

Weißt du was ich für 70 € machen kann? Nächste Woche feiern gehen ohne vorzuglühen und die nächsten 10 Tage vom Schnellimbiss leben. Das könnte ich von 70 €.

Oder mal ein paar neue Klamotten kaufen.
 
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