Probleme mit ebay Käufer (Spassbieter?)

Heute, also mit Fristablauf kam eine Mail vom ehemaligen Käufer....

Sehr geehrter XXXYYYZZZ,

ich habe bei Ihnen am 4. April 2015 einen Commodore 64 ersteigert.
Da der Artikel jedoch mit einem falschen Artikelmerkmal ("Normale Gebrauchsspuren, keine Bohrungen im Gehäuse, Originalbestückt, voll Funktionsfähig") eingestellt wurde, obwohl der Soundchip defekt ist, ist der Kaufvertrag in dieser Form hinfällig.
Sie selbst hatten mir daher im Nachgang zur Auktion bereits einen Preisnachlass in Höhe von 12,00 EUR für den defekten Soundchip gewährt, welcher jedoch nicht dem aktuellen Marktpreis eines MOS6581 entspricht.
Da keine Klärung des Problems stattfand, sind Sie mittlerweile selbst vom Kaufvertrag zurück getreten.
Wie jedoch von mir bereits erwogen, habe ich Ihnen nun kulanterweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 19,00 EUR auf Ihr Bankkonto überwiesen. Die von Ihnen erlassenen Versandkosten sind dabei nicht berücksichtigt, obwohl Sie die bei dem wiedereingestellten
Artikel ja hatten. Die Höhe der Zahlung setzt sich demnach wie folgt zusammen:

Mein Gebot: 151,00 EUR
abzgl. Durchschnittspreis für einen funktionsfähigen Soundchip bei eBay: - 30,00 EUR
= 121,00 EUR
Gebot beim wiedereingestellten Artikel: 102,00 EUR
===========
Überwiesener Betrag: 19,00 EUR

Ich hoffe damit ist die Angelegenheit vom Tisch.

Mit freundlichen Grüßen

xxxzzzzyyyy


OMG...ich weiß ja nicht, in welcher Welt der so unterwegs ist -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist jetzt das (Dein) Problem?

Hattest Du das Problem mit dem defekten Soundchip in dieser Form hier erwähnt? (habs gefunden, war editiert)



ich weiß dennoch nicht, was Du jetzt genau von ihm möchtest.
Seine Argumentation ist für mich nachvollziehbar, das Gerät war nicht voll funktionsfähig wie laut Artikelmerkmal beworben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einziges Manko, der SID hat ne leichte Macke. Er spielt Musik nicht mehr so ab, wie sie sein soll, bzw. klingt dabei merkwürdig. Ein Testweise eingesetzter SID funktionierte in diesem Board ohne Probleme!


Steht drin.
 
und was ist mit den 12€ Preisnachlass die wohl versucht wurden mit dem Käufer zu vereinbaren?
Davon lese ich hier nichts.

Ich finde es einfach ziemlich schwierig irgendwie objektiv zu bleiben, wenn nicht alle Infos auch erwähnt werden.


Die Kiste war defekt und eben nicht voll funktionsfähig.
Darüber haben wir (und andere) schon mehrfach diskutiert.
Ob man falsche Überschriften durch eine genauere Beschreibung revidieren kann, ist immer fragwürdig. (Verpackungsverkäufern, Handy-Dummys)

Scheinbar gab es noch Klärungsbedarf der hier nicht genauer erläutert wurde.
Für mich scheint die Sache jetzt nicht so Glasklar und eindeutig wie es dFeNsE gerne hätte.
Scheinbar war der Käufer mit den 12€ nicht einverstanden, rechnet wohl eher mit 30€.
 
Moment mal....
VOLL Funktionsfähig stand da auch nirgendwo....also wenn schon Haare spalten, dann richtig. ;)
Das Teil lief und machte das, was es soll. Musik klang geringfügig schräg...das hab ich aber nicht verschwiegen.

Darüber haben wir (und andere) schon mehrfach diskutiert.
Ob man falsche Überschriften durch eine genauere Beschreibung revidieren kann, ist immer fragwürdig. (Verpackungsverkäufern, Handy-Dummys)

Also liest man als Kunde immer nur das, was einem gefällt und braucht sich dann keine Gedanken mehr machen...?
Soll sich doch der Verkäufer drum kümmern!
Liest man neuerdings Verträge auch so?



Wie dem auch sei. Er wollte sofort nach dem Kauf schon einen Preisnachlass wegen des Netzteils, und ich habe ihm angeboten das Porto zu erlassen.
Dann behauptete er, er hätte den Artikeltext nicht lesen können, bzw. es einfach nicht getan und wollte sich so vom Vertrag lösen.
Danach kam das "betteln" um einen weiteren Preisnachlass oder Ersatzweise die Lieferung MIT vollkommen funktionsfähigem SID.

Daraufhin habe ich einen SID aus meinem Bestand geopfert. Wie von ihm gewünscht aus gleichem Baujahr, darüberhinaus sogar mit exakt gleichem Datecode! Das hat mich genau 15EUR gekostet...
Ich hatte ihm dann sogar angeboten entweder diesen "neuen" SID als ETXRA(!!) beizulegen oder ihm weitere 12EUR (SID abzgl. dem Porto was ich gezahlt habe!) zu erlassen.

Hallo,

eins vorweg: ich bin ein langjähriges und ehrliches eBay-Mitglied!
Das kann man jederzeit an meinen Bewertungen sehen.

Sie können mir glauben, das ich den C64 ersteigert habe in dem Glaiuben alles wäre technisch OK.
Als erstes orientiert man sich als Käufer an dem von eBay dafür bereitgestellten Artikelzustand.
Siehe auch hier: http://pages.ebay.de/help/sell/item-condition.html

Ich bin auch nachweislich bis nach Ostern in Urlaub gewesen, daher meine Bitte um spätere Zahlung bzw. der Funkstille.

Meine Zitate im F64 beziehen sich auf das fehlende Silberschild. Da wusste ich noch nichts von dem defekten SID.
Erst ein Bekannter hat mich dann darauf hingewiesen.

Ich hoffe wir können uns einigen.

Wenn Sie den Kauf rückgängig machen, bekommen Sie die Gebühren in voller Höhe zurück und keiner hat einen Schaden.

Oder Sie setzen einen 100% funktionieren MOS6581 aus selbem Baujahr in die Platine ein, dann bin ich gerne bereit die vollen 151,00 EUR zu zahlen.

Oder aber Sie gewähren mir einen Nachlass wegen des defekten SID.

Am Ende hätte er den C64 dann für 151,00EUR incl. Porto statt für 158,49EUR zzgl.. Porto bekommen. Komplett und VOLL Funktionsfähig.
Oder er hätte mir einfach 139EUR überweisen und auf den neuen SID verzichtet.
Das alles trotz seiner eher langen Leitung und der Zeiträume, die er brauchte um überhaupt mal zu reagieren. Ich bin ja ein Netter...deswegen!


Und jetzt kommt er mit Marktwert ist höher, deswegen zahl ich weniger blabla...Nö, isser nicht. Für 12,50EUR inkl. Porto gibts die Teile als NOS Ware beim China-Händler.
Ich habe den SID von einem Sammler und das war kein "Sonderpreis unter guten Freunden", sondern das, was die Dinger halt kosten, wenn man nicht auf Super-Selten_RAR-Retro-ebay-Händler reinfällt.


Der Typ ist mir unangenehm. Im Forum scheißt er gerne große Haufen und hier schafft er es nicht, seine Verbindlichkeiten zu regeln.
Und genau deswegen das alles hier!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Problem ist hier jetzt nur, dass diese ganze Hintergrundgeschichte (Unstimmigkeiten) hier nicht erwähnt wurde.
Es ist wie so oft im Leben, frag mal den Käufer... seine Geschichte ist i.d.R. etwas anders. (nicht unbedingt wahrer)


Also liest man als Kunde immer nur das, was einem gefällt und braucht sich dann keine Gedanken mehr machen...?
Als Verkäufer sollte man m.E: so eindeutig schreiben, dass man den Text nicht falsch lesen kann ;)

Du hast Recht, "VOLL" Funktionsfähig war sein Text.
 
Hallo,

ich geh mal davon aus, dass er dir rein rechtlich den Wind aus den Segeln genommen hat. Er geht auf dich zu (auch wenns dir nicht ausreicht), hat von sich aus einen schlüssigen Betrag genannt und ohne weitere Aufforderung überwiesen (unter dem Vorbehalt, dass das Geld ankommt).

Wie schonmal erwähnt, ist deine Artikelbeschreibung nicht ganz astrein, bei Artikelzustand schreibst du funktionsfähig, in der Beschreibung nennst du einen Mangel. Inwieweit der Mangel jetzt relevant genug wäre oder nicht, ist wirklich streitfähig.

Was mich jetzt interessieren würde, wieviel Geld und Zeit du investiert hast, um 19 € zu bekommen?

Gruß
 
Das Ding funktioniert auch mit dem Mangel....deswegen Funktionsfähig.
Es ging mir auch nicht wirklich um die Kohle. Es geht mir darum, dass der Typ ein Verhalten an den Tag gelegt hat, was ich dem einfach nicht so durchgehen lassen wollte.

Die erste Mail kam sofort nach Auktionsende, dann hat er sich noch brav für den Preisnachlass bedankt.....und dann kam erstmal garnix mehr.
Klar, ich wußte ja, dass er im Urlaub ist. Also hab ich gewartet. Aber nach seinem Urlaub kam auch nix. Aber im Forum seine tollen Käufe posten, das konnte er.

Und dann, eines Tages seine Mail, in der er meinte, er hätte vom Defekt nix gewußt, bzw. seine Forderung nach noch mehr Nachlass.

Zusammen mit seinenm Verhalten im Forum ist das schon dummdreist.

Schlüssig ist der nun von ihm genannte Betrag vielleicht für jemanden, der sich damit nicht auskennt. Er geht nicht auf mich zu...er versucht schon wieder den Preis zu drücken. Klar, man kann auch das Gegenteil annehmen, allein sein bisheriges Verhalten passt dazu nicht.
Und wenn du danach fragst, wieviel ich wo rein investiert habe....da dürfte ich keine Artikel mehr einstellen. Denn allein die Arbeit übersteigt schon so manchen Artikelwert.

Der Kasten ging letztlich übrigens nach Italien, zu einem recht netten Sammlerkollegen. Zügiger Geldeingang, schnelle Beantwortung der Mails und komplett schmerzfreie Abwicklung. So wie es sein soll und nicht so ein Gehampel.
 
Mein Problem ist hier jetzt nur, dass diese ganze Hintergrundgeschichte (Unstimmigkeiten) hier nicht erwähnt wurde.
Es ist wie so oft im Leben, frag mal den Käufer... seine Geschichte ist i.d.R. etwas anders. (nicht unbedingt wahrer)
Das was nach dem Vertragsschluss an Kulanz gewährt wird, hat, soweit nicht neu verhandelt wurde, keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten der Parteien.


Als Verkäufer sollte man m.E: so eindeutig schreiben, dass man den Text nicht falsch lesen kann ;)
...

Dazu reicht der §442 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html
 
Das was nach dem Vertragsschluss an Kulanz gewährt wird, hat, soweit nicht neu verhandelt wurde, keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten der Parteien.
?? mir geht es nicht ums Recht, sondern einfach um die Tatsache, dass wenn man sich irgendwo auskotzen möchte auch die gesamte Wahrheit sagt.[/quote]


[/QUOTE]
Dazu reicht der §442 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html[/QUOTE]

bleibt die Frage ob es "grobe Fahrlässigkeit" ist, wenn man über ein Handy App nicht alles Kleingedruckte liest, sondern sich an die offensichtlichen Punkte orientiert (Überschrift etc)

interessanter finde ich den Unterschied zwischen Funktionsfähig und Funktionstüchtig...
Funktionsfähig war der Brotkasten auf jeden Fall, nur nicht voll Funktionstüchtig.
 
Die grobe Fahrlässigkeit braucht hier gar nicht herangezogen zu werden, da der Mangel als solcher beschrieben worden ist. Und wenn man die Tatsache, dass man sich den Wortlaut eines Vertrages nicht durchliest, nicht als grob fahrlässig bezeichnen können sollte, was denn dann?
Letztlich haben beide Parteien die Möglichkeit an der Vertragsgestaltung mitzuwirken. Wer das nicht macht, der darf sich auch nachher nicht beschweren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dFeNsE:
Wie solls denn mit der Sache weitergehen? Lässt du es beruhen oder willst du deine Summe durchsetzen? Ich mein, es bleiben da jetzt rund 22 € strittig.

Mit der eingesetzten Zeit und Geld meinte ich diesen Fall. Nicht allgemein. Da hat dann schon jeder, der bei Ebay verkauft, genug Lehrgeld gezahlt, um es sein zu lassen.

Gruß
 
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